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Verfahren : 2013/0390(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0127/2015

Eingereichte Texte :

A8-0127/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/07/2015 - 4.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0259

Angenommene Texte
PDF 253kWORD 63k
Mittwoch, 8. Juli 2015 - Straßburg
Seeleute ***I
P8_TA(2015)0259A8-0127/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute (COM(2013)0798 – C7-0409/2013 – 2013/0390(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0798),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0409/2013),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. April 2014(2),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 13. Mai 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0127/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 35.
(2) ABl. C 174 vom 7.6.2014, S. 50.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 8. Juli 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2015/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute
P8_TC1-COD(2013)0390

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2015/1794).

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