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Verfahren : 2014/0304(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0181/2015

Eingereichte Texte :

A8-0181/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/07/2015 - 4.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0260

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 60k
Mittwoch, 8. Juli 2015 - Straßburg
Wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Schweiz: „Horizont 2020“ und ITER-Tätigkeiten ***
P8_TA(2015)0260A8-0181/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ (05662/2015 – C8-0056/2015 – 2014/0304(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05662/2015),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ (15369/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 186, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 218 Absatz  7 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0056/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2, Artikel 108 Absatz 7 und Artikel 50 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0181/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.

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