Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen (2014/2238(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen“ (COM(2014)0446),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grüner Aktionsplan für KMU“ (COM(2014)0440),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null‑Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Exploiting the employment potential of green growth“ (Nutzung des Beschäftigungspotenzials des grünen Wachstums) (SWD(2012)0092),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2010 zum Thema „Beschäftigungspolitische Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige, CO2‑arme, ressourcenschonende und grüne Wirtschaft“,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Grüner Aktionsplan für KMU und Initiative für grüne Beschäftigung“,
– unter Hinweis auf die Studie der OECD / des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung des Jahres 2014 zum Thema grünere Kompetenzen und Arbeitsplätze, Studien der OECD zum grünen Wachstum („Greener Skills and Jobs, OECD Green Growth Studies“),
– unter Hinweis auf den Bericht des europäischen Beobachtungsgremiums für die Beschäftigung vom April 2013 mit dem Titel „Förderung grüner Beschäftigung in der Krise: Ein Handbuch bewährter Verfahren in Europa 2013“ („Promoting green jobs throughout the crisis: a handbook of best practices in Europe 2013“),
– unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation / des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung aus dem Jahr 2011mit dem Titel „Kompetenzen für grüne Beschäftigung: Ein globaler Überblick. Ein Synthesebericht auf der Grundlage von Untersuchungen in 21 Ländern“ („Skills for green jobs: a global view: synthesis report based on 21 country studies“),
– unter Hinweis auf den 2010 veröffentlichten Bericht des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung mit dem Titel „Kompetenzen für grüne Beschäftigung – ein Synthesebericht über Europa“ („Skills for green jobs – European synthesis report“),
– unter Hinweis auf die Eurofound‑Berichte mit den Titeln „Arbeitsbeziehungen und Nachhaltigkeit: Die Rolle der Sozialpartner beim Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft“ („Industrial Relations and Sustainability: the role of social partners in the transition towards a green economy“) aus dem Jahr 2011 und „Ökologisierung der europäischen Wirtschaft: Reaktionen und Initiativen von Mitgliedstaaten und Sozialpartnern“ („Greening the European economy: responses and initiatives by Member States and social partners“) aus dem Jahr 2009 sowie zur Antizipation und zum Umgang mit den Auswirkungen der ökologischen Ausrichtung von Industrien in der EU auf die Quantität und Qualität von Arbeitsplätzen („Greening of Industries in the EU: anticipating and managing the effects on quantity and quality of jobs“) aus dem Jahr 2013,
– unter Hinweis auf das OECD / CFE‑LEED‑Arbeitsdokument vom 8. Februar 2010 zu grüner Beschäftigung und grünen Kompetenzen und zur Bedeutung der Bewältigung des Klimawandels für den Arbeitsmarkt auf lokaler Ebene („Green jobs and skills: the local labour market implications of addressing climate change“),
– unter Hinweis auf die Begriffsbestimmung eines „grünen Arbeitsplatzes“ der IAO und des UNEP als einer menschenwürdigen Erwerbstätigkeit in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen oder Verwaltung, die aufgrund ihres Inhalts einen Beitrag dazu leistet, die Qualität der Umwelt zu erhalten oder wiederherzustellen;
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zum Thema „Öko‑Innovation – Arbeitsplätze und Wachstum durch Umweltpolitik“(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2‑armen Wirtschaft bis 2050(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu der Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft(3),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8‑0204/2015),
A. in der Erwägung, dass weltweite Tendenzen wie die ineffiziente Nutzung von Ressourcen, eine nicht nachhaltige Belastung der Umwelt und der Klimawandel sich einer Grenze annähern, jenseits derer die Auswirkungen auf unsere Gesellschaften und unsere Umwelt unumkehrbar sind, und in der Erwägung, dass zunehmende soziale Ausgrenzung und Ungleichheiten für unsere Gesellschaften eine Herausforderung darstellen;
B. in der Erwägung, dass im Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2015 hervorgehoben wird, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht angemessen sind, um die Ziele im Hinblick auf den Schutz der Artenvielfalt, die Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe und die Bekämpfung des Klimawandels zu verwirklichen und um zu verhindern, dass sich der Klimawandel auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt auswirkt;
C. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass diesen gemeinsamen Herausforderungen keine kohärenten politischen Maßnahmen entgegengesetzt werden, zu dem Risiko führt, dass ein wesentlicher Teil des Potenzials eines ökologischen, sozial inklusiven Wandels zur Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen ungenutzt bleibt;
D. in der Erwägung, dass als Reaktion auf diese Bedrohung die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige, Veränderungen in vielen weiteren Wirtschaftszweigen und der Rückgang einiger Wirtschaftszweige, beispielsweise jener, die zu einer starken Umweltverschmutzung führen, zu beobachten sind; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt auf Innovationen und Möglichkeiten gelegt werden muss, die Verschmutzung zu verringern; in der Erwägung, dass in Bezug auf einige rückläufige Wirtschaftszweige besonders darauf geachtet werden muss, dass die Arbeitnehmer umgeschult werden und Zugang zu Beschäftigungsalternativen erhalten; in der Erwägung, dass Investitionen in den Bereichen, denen im Rahmen der Agenda der Kommission für grüne Arbeitsplätze Vorrang eingeräumt wird und zu denen auch die Bereiche Recycling, Biodiversität, Energieeffizienz, Luftqualität und sämtliche Technologien im Bereich erneuerbare Energien gehören, das Potenzial bergen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch in dünn besiedelten Gebieten, erheblich zu fördern;
E. in der Erwägung, dass den Angaben der Europäischen Umweltagentur zufolge der Sektor der „grünen“ Waren und Dienstleistungen zwischen 2000 und 2011 um über 50 % gewachsen ist und dass in diesem Bereich über 1,3 Millionen Arbeitsplätze geschaffen wurden, und in der Erwägung, dass nach Berechnungen der Kommission bis 2020 in Europa 20 Millionen neue Arbeitsplätze im Wirtschaftszweig erneuerbare Energiequellen entstehen werden; in der Erwägung, dass eine ehrgeizige und kohärente Politik der EU und Investitionen in erneuerbare Energien, Forstwirtschaft, nachhaltige Landwirtschaft und Bodenschutz (zur Verhinderung und Bekämpfung hydrologischer Instabilitäten) das Potenzial bergen, die Schaffung von Arbeitsplätzen erheblich zu fördern;
F. in der Erwägung, dass das Ziel der nachhaltigen Entwicklung im Vertrag von Lissabon niedergelegt ist und die Verwirklichung dieses Ziels impliziert, dass Umweltbelangen dieselbe Bedeutung wie wirtschaftlichen und sozialen Belangen zukommt;
G. in der Erwägung, dass im Rahmen der Strategie Europa 2020 zur Förderung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums anerkannt wird, dass der Übergang zu grünen, sozial gerechten Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist;
H. in der Erwägung, dass mangelnde Flexibilität auf den Arbeitsmärkten die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindert, wogegen ein EU‑Arbeitsmarkt, auf dem Wettbewerb gegeben ist, zur Verwirklichung der Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 beitragen kann;
I. in der Erwägung, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Cancún im Jahr 2010 verpflichtet haben, für einen für die Arbeitnehmerschaft gerechten Übergang zu sorgen, in dessen Rahmen für menschenwürdige Arbeit und hochwertige Arbeitsplätze gesorgt ist; in der Erwägung, dass ein für alle gerechter Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft gut gesteuert sein muss, um zu dem Ziel nachhaltiger, langfristiger Beschäftigung für alle – zu der auch hochqualifizierte Beschäftigung gehört – , sozialer Inklusion und Beseitigung der Armut beizutragen;
J. in der Erwägung, dass zu den fünf Säulen eines „gerechten Übergangs“ Konsultationen und die Einbeziehung von Gewerkschaften, Investitionen in grüne und menschenwürdige Beschäftigung, grüne Kompetenzen, die Achtung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie der Sozialschutz von Arbeitnehmern und bestimmten Gruppen zählen, wobei Letzterem bei dem Übergang von einer Wirtschaft mit hohem CO2‑Ausstoß zu einer Wirtschaft mit niedrigem CO2‑Ausstoß oberste Priorität zukommt;
K. in der Erwägung, dass eine intensive Beteiligung der Arbeitnehmer an dem Wandel wesentlich ist, um für ein stärkeres Umweltbewusstsein und für ein Verständnis dafür zu sorgen, dass Ressourceneffizienz notwendig ist und dass sichergestellt werden muss, dass die menschlich bedingten Umweltauswirkungen abnehmen;
L. in der Erwägung, dass das Potenzial für mehr grüne Arbeitsplätze durch einen Mangel an Kompetenzen und ein Missverhältnis beeinträchtigt wird, die auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen sind, unter anderem auf sich in Bezug auf Nachhaltigkeit ändernde Lehrpläne, bekannte Mängel in bestimmten Wirtschaftszweigen, einen Mangel an Studenten mit den erforderlichen MINT‑Kompetenzen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und den erforderlichen IT‑Kompetenzen sowie auf den Umstand, dass in einigen Wirtschaftszweigen eine Geschlechterkonzentration und kein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen herrscht;
M. in der Erwägung, dass Nachweise dafür vorliegen, dass Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz, die Weiterentwicklung der Versorgungskette im Rahmen einer eindeutigen industriepolitischen Strategie und einer Verlagerung der Steuern von Beschäftigung auf andere Quellen das Potenzial bergen, die Schaffung von Arbeitsplätzen positiv zu beeinflussen;
N. in der Erwägung, dass sich Europa in einem globalen Wettbewerb befindet und bezahlbare Energiekosten, die Vollendung des EU‑Binnenmarktes und ein verbessertes Investitionsklima für nachhaltiges Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen eine entscheidende Rolle spielen;
O. in der Erwägung, dass bestimmte Wirtschaftszweige, beispielsweise die energieeffiziente Gebäudesanierung, ortsgebunden sind und nicht aus- oder verlagert werden können;
P. in der Erwägung, dass Unsicherheit, eine mangelnde Kohärenz bei der politischen Ausrichtung sowie das Fehlen klarer Ziele Investitionen, den Kompetenzerwerb und FuE behindern und somit der Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten zuwiderlaufen;
Q. in der Erwägung, dass eine Schärfung des Bewusstseins in der Gesellschaft für die Bedeutung einer grünen Wirtschaft zu mehr Beschäftigungsmöglichkeiten führen würde;
R. in der Erwägung, dass eindeutige, feststehende, mittel- bis langfristige Ziele, zu denen auch die Ziele der EU in den Bereichen erneuerbare Energien und Verschmutzung gehören, wichtige Motoren für den Wandel sein können und dass in diesem Zusammenhang auch die Rechtsvorschriften der EU eine wichtige Rolle spielen; in der Erwägung, dass gezielte Investitionen – auch in den Ausbau der Versorgungsketten innerhalb der EU –, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen, auf einem eindeutigen politischen Handlungsrahmen beruhen und in Übereinstimmung mit diesem Rahmen getätigt werden sollten;
S. in der Erwägung, dass der öffentliche Sektor und die lokalen und regionalen Behörden eine entscheidende Rolle dabei spielen können, den Wandel hin zu einer grünen Wirtschaft und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts zu erleichtern;
T. in der Erwägung, dass Instrumente wie das EU‑Umweltzeichen (Ecolabel), EMAS und das umweltgerechte öffentliche Beschaffungswesen zur Schaffung grüner Arbeitsplätze beitragen;
U. in der Erwägung, dass die Kleinstunternehmen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen in der EU zu den wichtigsten Beschäftigungsmotoren gehören, weit über 80 % aller Arbeitsplätze bereitstellen und in vielen „grünen“ Wirtschaftszweigen eine Vorreiterrolle gespielt haben; in der Erwägung, dass sie jedoch auf besondere Schwierigkeiten bei der Antizipation der erforderlichen Kompetenzen und die Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials stoßen könnten;
V. in der Erwägung, dass die integrierten Leitlinien einen zentralen Aspekt der Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten darstellen und die Grundlage der länderspezifischen Empfehlungen bilden, und in der Erwägung, dass mit ihnen die Ziele der Strategie Europa 2020 gestützt werden sollten, insbesondere das Beschäftigungsziel, unter anderem durch die Förderung der Schaffung hochwertiger, vor allem auch grüner Arbeitsplätze;
W. in der Erwägung, dass Frauen im gleichen Maße wie Männer von der Schaffung angemessener grüner Arbeitsplätze profitieren müssen und die „gläserne Decke“ durchbrochen werden muss;
X. in der Erwägung, dass Frauen unverhältnismäßig stärker von der Krise und der Sparpolitik betroffen sind, und in der Erwägung, dass sich grüne Arbeitsplätze als krisenresistenter erwiesen haben als andere Arbeitsplätze;
Y. in der Erwägung, dass in Wirtschaftszweigen mit niedrigem CO2‑Ausstoß tendenziell eine höhere Arbeitsproduktivität herrscht und der Lohnanteil in diesen Wirtschaftszweigen weniger stark abgenommen hat als in den 15 Sektoren mit den höchsten Ausstößen;
Z. in der Erwägung, dass den Daten des Eurobarometers zu „grünen“ Arbeitsplätzen in den KMU zu entnehmen ist, dass Energieeinsparungen und die Verringerung von Abfällen und des Rohstoffverbrauchs Maßnahmen sind, die von wirtschaftlichem Vorteil sind;
Umstellung auf eine grüne Wirtschaft – Chancen und Herausforderungen für den Arbeitsmarkt
1. betont, dass durch den Wandel hin zu nachhaltigen Gesellschaften und Volkswirtschaften, einschließlich eines nachhaltigen Konsumverhaltens und einer entsprechenden Produktion, ein Potenzial für die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze und für die Umwandlung der bestehenden Beschäftigung in grüne Arbeitsplätze entstehen kann, und zwar in praktisch allen Wirtschaftszweigen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Forschung bis hin zu Produktion, Vertrieb und Kundendienst und in neuen grünen Hochtechnologiesektoren wie dem Bereich der erneuerbaren Energien sowie in herkömmlichen Industriezweigen wie der verarbeitenden Industrie und dem Bauwesen, in der Landwirtschaft und der Fischerei und in Dienstleistungssektoren wie dem Tourismus, der Gastronomie, dem Verkehr und der Bildung; betont gleichzeitig, dass Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz nicht nur zur Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze, sondern auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Industrie in der EU zu wahren und die Energieabhängigkeit der EU zu verringern;
2. betont, dass zwei Drittel der von der Natur bereitgestellten Güter, darunter fruchtbarer Boden, sauberes Wasser und saubere Luft, in zunehmendem Maße beeinträchtigt werden und dass die Erderwärmung und der Verlust biologischer Vielfalt an Grenzen stoßen, jenseits derer die Auswirkungen auf unsere Gesellschaften und die natürliche Umwelt unumkehrbar werden;
3. weist darauf hin, dass kontinuierliches Wirtschaftswachstum nur möglich ist, wenn den Grenzen der Natur Rechnung getragen wird; betont in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der grünen Wirtschaft und der Kreislaufwirtschaft Lösungen für die Umwelt und für die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen bereitgestellt werden können;
4. unterstreicht, dass die vollständige Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften, eine verbesserte Einbeziehung von Umweltbelangen und mehr politische Kohärenz zwischen den einzelnen sektorspezifischen Politikfeldern der EU von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, das Potenzial der grünen Wirtschaft voll auszuschöpfen und grüne Arbeitsplätze zu schaffen;
5. weist darauf hin, dass im Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2015 hervorgehoben wird, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht angemessen sind, um die Ziele im Hinblick auf den Schutz der Artenvielfalt, die Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe und die Bekämpfung des Klimawandels zu erreichen, und um zu verhindern, dass sich der Klimawandel auf die menschliche Gesundheit und auf den Zustand der Umwelt auswirkt;
6. stellt fest, dass der Wandel ein wesentliches Potenzial birgt, was die Schaffung lokaler Arbeitsplätze angeht, die nicht verlagert werden können, und zwar in Bereichen, die nicht ausgelagert werden können, und in Wirtschaftszweigen, die von der Krise betroffen sind, wie beispielsweise das Bauwesen; stellt fest, dass starke Anzeichen dafür vorliegen, dass sich der grüne Wandel insgesamt positiv auf die Beschäftigung auswirken wird, was die Tatsache widerspiegelt, dass nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, etwa Energieeinsparungen oder biologische Landwirtschaft, arbeitskräfteintensiver sind als die Tätigkeiten, die sie ersetzen, und das Potenzial bergen könnten, Regionen zu helfen, autarker zu werden;
7. vertritt die Auffassung, dass eine anerkannte Bestimmung des Begriffs „grüner Arbeitsplatz“ angenommen werden sollte, die auf der Begriffsbestimmung der IAO und der Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker beruhen sollte;
Gerechter Wandel und Schaffung von hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen
8. begrüßt die Erklärung der Kommission, in der dargelegt wird, dass die Umstrukturierung auf sozial vertretbare Weise abgewickelt werden sollte, und in der gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass Innovationen durch Unternehmen und Unternehmensumstrukturierungen notwendig sind;
9. vertritt die Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Arbeitnehmern geeignete Möglichkeiten zu bieten, sich die neuen, für die Kreislaufwirtschaft notwendigen Kompetenzen anzueignen, damit das Nettobeschäftigungspotenzial der grünen Wirtschaft voll ausgeschöpft werden kann;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung von öffentlichen Gebäuden anzuregen, damit die Energieeffizienz erhöht und der Verbrauch verringert werden kann;
11. fordert die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Kommission auf, sich zu einem Plan für einen gerechten Wandel zu verpflichten, in dessen Rahmen ehrgeizige Umweltziele über die Förderung der folgenden Aspekte verfolgt werden: angemessener Sozialschutz und angemessene Vergütung, langfristige Beschäftigung und gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, staatliche Investitionen in Programme für Bildung, Ausbildung und fachliche Qualifikation, Achtung der Arbeitnehmerrechte und Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer im Hinblick auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung in Bezug auf Belange im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung sowie einer wirksamen Arbeitnehmervertretung; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Ziele zu verfolgen;
12. weist erneut darauf hin, dass der überarbeitete strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit auch spezifischen Entwicklungen Rechnung tragen sollte, die in den neuen Wirtschaftszweigen bestehen;
13. betont, dass der vorausschauende Umgang mit Veränderungen im Bereich Beschäftigung eines vorausschauendenden Veränderungsmanagements und einer verbesserten Erhebung hochwertiger Daten über den derzeitigen und künftigen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt unter Einbeziehung der Hochschulen Europas bedarf, und dass eine langfristige Planung von wesentlicher Bedeutung ist, um zu erreichen, dass der Wandel wirksam vonstatten geht und zu einer höheren Beschäftigungsquote führt; betont, dass die lokalen und regionalen Behörden bei dem Wandel hin zu einer umweltverträglicheren Wirtschaft im Hinblick auf Bildung, Infrastrukturen, die Förderung lokaler Unternehmen und die Schaffung sicherer Arbeitsplätze mit durch Tarifverträge oder anderen nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen Mitteln geregelten Gehältern eine wichtige Rolle spielen; weist darauf hin, dass der soziale Dialog ein wesentlicher Bestandteil des Veränderungsmanagements ist; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Regierungen und die Sozialpartner auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und dieser Herausforderung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips gemeinsam zu begegnen;
14. stellt fest, dass die Rolle der Sozialpartner im Hinblick auf den Wandel hin zu grüner Beschäftigung in den vergangenen Jahren nach und nach zugenommen hat, erinnert allerdings daran, dass noch mehr getan werden muss, um für einen dauerhaften, nachhaltigen Sozialdialog zu sorgen, mit dem dazu beigetragen wird, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich im Rahmen des Wandels hin zu einer wettbewerbsfähigen, ressourceneffizienten Wirtschaft mit geringem CO2‑Ausstoß stellen;
15. betont, dass die nationalen Regierungen unbedingt den sektoralen Sozialdialog fördern müssen, insbesondere in den aufstrebenden grünen Wirtschaftszweigen, und dass in diesen Dialog auch die KMU einbezogen werden müssen;
16. stellt fest, dass einige Regionen aufgrund der geografischen Konzentration von energie- und ressourcenintensiven und zu Verschmutzung führenden Industrien oder aufgrund größerer Armut oder höherer Arbeitslosigkeit stärker von Veränderungen betroffen sind als andere; fordert die Mitgliedstaaten und die von der Europäischen Union unterstützten lokalen und regionalen Regierungen auf, mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten und gemeinsam mit ihnen Pläne für eine gerechten Wandel umzusetzen, die Solidaritätsmechanismen für einen in sozialer Hinsicht gerechten, grünen Wandel der jeweiligen lokalen und regionalen Wirtschaft umfassen, und gleichzeitig die vom Wandel betroffenen Gruppen und Arbeitnehmer zu unterstützen und somit die Unsicherheiten zu verringern, die durch die Verlagerung von Arbeitsplätzen entstehen, und dafür zu sorgen, dass dem Bedarf an neuen beruflichen Kompetenzen entsprochen wird;
17. betont, dass die lokalen Behörden eine zentrale Rolle spielen können, was die Förderung der Entstehung von Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft sowie von mehr menschenwürdigen, inklusiven Arbeitsplätzen angeht, und zwar durch
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„grüne“ Investitionen,
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die Nutzung der Vorteile des öffentlichen Beschaffungswesens, was auch die Nutzung von Sozial- und Umweltklauseln im öffentlichen Beschaffungswesen umfasst,
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die Schaffung von Partnerschaften, auch mit Ausbildungseinrichtungen, zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem lokalen Arbeitsmarkt,
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die Unterstützung von grünen KMU und die Ökologisierung von KMU,
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die Schaffung inklusiver, grüner Beschäftigungsprogramme, mit denen dafür gesorgt wird, dass auch gefährdete Gruppen vom grünen Wachstum profitieren;
18. weist auf die Belege hin, durch die unterstrichen wird, dass das Eingehen der Führungsebene auf die Belegschaft wichtig ist, um für eine erhebliche Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Verwirklichung dieser Veränderungen durch soziale Partnerschaft zu sorgen; empfiehlt, dass die „Ökologiebeauftragten“ der Gewerkschaften von den Arbeitgebern in die Maßnahmen für eine Stärkung der Ökologisierung der Wirtschaft und eine Verbesserung der Nachhaltigkeit an ihrem Arbeitsplatz einbezogen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Unterstützung für gemeinsame Initiativen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Ökologisierung von Industrien bereitzustellen;
19. vertritt die Auffassung, dass Pilotprojekte geschaffen werden sollten, um einige dieser Ziele zu unterstützen;
20. begrüßt die Zusage der Kommission, die gezielten Mobilitätsprogramme im Rahmen des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zu nutzen, um die Mobilität von Arbeitsuchenden zu fördern;
Kompetenzen für grüne Beschäftigung
21. begrüßt die Vorschläge der Kommission in Bezug auf die Instrumente für die Ausbildung von Kompetenzen und die Prognose des künftigen Bedarfs an Kompetenzen; betont, dass im Rahmen des Kompetenzerwerbs die Ausbildung von MINT‑Kompetenzen gefördert werden sollte, da diese in der Wirtschaft von hohem Nutzen sind; betont allerdings, dass ein ehrgeizigeres Vorgehen und mehr Investitionen notwendig sind; ist der Auffassung, dass alle Interessenträger des Arbeitsmarkts auf allen Ebenen in hohem Maße eingebunden werden müssen, damit der künftige Bedarf an Kompetenzen ermittelt werden kann;
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um eine Datenbank einzurichten, in der mit grüner Beschäftigung zusammenhängende Ausbildungskurse und Stellenangebote aufgeführt werden, damit die Qualität der verfügbaren Informationen, Empfehlungen und Beratungen in Bezug auf solche Berufslaufbahnen und Kompetenzen verbessert wird, die erforderlich sind, um die durch die Ökologisierung der Wirtschaft gebotenen Beschäftigungschancen nutzen zu können;
23. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Erhebung von Daten in sämtlichen Branchen der grünen Wirtschaft durchgeführt wird, einschließlich der Sektoren, denen derzeit weniger Beachtung beigemessen wird, z. B. öffentliche Verkehrsmittel und Einzelhandel; fordert die Kommission auf, nicht nur die nationalen statistischen Ämter und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) zu unterstützen und den Einsatz quantitativer Modellierungsinstrumente zu fördern, sondern auch eine geschlechterspezifischen Perspektive in die Erhebung von Daten über sämtliche Sektoren der grünen Wirtschaft aufzunehmen;
24. fordert die Kommission auf, eine geschlechterspezifische Perspektive in die Entwicklung neuer Methoden für die Erhebung, Aufschlüsselung und Analyse von Daten einzubeziehen, wie z. B. die Bearbeitung mithilfe des ökonometrischen Instruments FIDELIO oder die Zusammenarbeit mit Interessenträgern wie der Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker;
25. betont, dass mehr Gewicht auf die Überbrückung der Kompetenzlücke gelegt werden muss, indem der Kompetenzerwerb gefördert wird;
26. fordert die Kommission auf, zur Förderung des Kompetenzerwerbs beizutragen, indem sie dafür sorgt, dass die Qualifikationen und die entsprechenden Bildungs- und Ausbildungspläne auf Ebene der EU aktualisiert werden;
27. fordert die Kommission auf, mehr Gewicht auf die Nutzung von Klassifizierungssystemen wie der ESCO‑Klassifikation zu legen, mit der Kompetenzlücken ermittelt werden können;
28. betont, dass die Synergien zwischen den Bildungssystemen und den vermehrt entstehenden neuen grünen Arbeitsplätzen unbedingt besser genutzt werden müssen, indem für eine bessere Koordinierung zwischen den Bildungseinrichtungen und den Arbeitnehmerverbänden und anderen einschlägigen Organisationen gesorgt wird;
29. fordert die Mitgliedstaaten, die regionalen Regierungen und lokalen Behörden auf, mit den Sozialpartnern und Anbietern von Fortbildungen Strategien für die Ausbildung von Kompetenzen und die Ermittlung der erforderlichen Kompetenzen anzunehmen und umzusetzen, um die allgemeinen, sektorspezifischen und tätigkeitsspezifischen Kompetenzen zu verbessern; betont zudem, dass Bildungseinrichtungen, Unternehmen, die Sozialpartner und Behörden Partnerschaften unterhalten und einander vertrauen müssen;
30. stellt fest, dass diese Strategien eine gründliche Prüfung der Art und des Niveaus der grünen Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen, sowie der erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse umfassen sollten, damit vorhergesehen und ermittelt werden kann, in welchen Bereichen Qualifikationslücken bestehen und wo gezielte Berufsbildungsprogramme und Programme des lebenslangen Lernens notwendig sind, wobei der Schwerpunkt auf die Erzielung des richtigen Verhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage gelegt werden muss, damit die Beschäftigung gesteigert werden kann; betont, dass sowohl freigesetzte Arbeitnehmer als auch gering qualifizierte Personen, die dem Risiko ausgesetzt sind, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden, aktiv in diese Strategien einbezogen werden sollten, indem gewährleistet wird, dass die berufliche Fachbildung für diese Arbeitnehmer gezielt erfolgt sowie zugänglich und kostenlos ist;
31. stellt fest, dass das Cedefop die Auffassung vertritt, es sei besser, die Lehrpläne anzupassen und Umweltbewusstsein sowie das Verständnis für nachhaltige Entwicklung und unternehmerische Effizienz als Lernziele in die Lehrpläne aufzunehmen, als neue Ausbildungsprogramme vorzuschlagen;
32. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, die nachhaltige Entwicklung sowie ökologische Kenntnisse und Kompetenzen in die Bildungs- und Ausbildungssysteme aufzunehmen, insbesondere indem sie die Systeme der beruflichen Bildung stärken und Forschungsinstitute anregen, in Zusammenarbeit mit neuen „grünen“ Unternehmen Technologien, Projekte und Patente für „grüne“ Produkte zu entwickeln; fördert den Austausch von Ideen zwischen Forschungsinstituten und Netzwerken von Unternehmen und Fachkräften; erinnert daran, dass Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) von Bedeutung sind und dass dafür Sorge getragen werden muss, dass mehr Frauen MINT‑Fächer studieren;
33. fordert eine ehrgeizige Strategie für die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen, die auch die Bewältigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage umfasst und im Rahmen derer besonders darauf geachtet wird, dass der Qualifikationsbedarf einer ökologischeren Wirtschaft erfüllt wird;
34. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung in diesem Bereich zu nutzen, um Stellen für die Ausbildung von hochqualifiziertem Personal zu schaffen, um jungen Menschen Fachwissen und eine fachliche Ausbildung zukommen zu lassen, und damit einen Beitrag zum Abbau der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu leisten;
35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, beim Wandel hin zu einer grünen Wirtschaft den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen im Hinblick auf einen besseren Zugang zum lebenslangen Lernen Rechnung zu tragen, insbesondere, was die Bereiche mit einem großen Potenzial zur Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze wie Wissenschaft, Forschung, Ingenieurwesen und neue und digitale Technologien anbelangt, um die Stellung der Frau in der Gesellschaft zu verbessern, geschlechtsspezifische Stereotypen abzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen, die den besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten von Frauen in vollem Maße entsprechen;
36. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden systematisch auf, die Gleichstellung der Geschlechter auf sämtlichen Ebenen in die Begriffsbestimmung, die Umsetzung und die Überwachung der Maßnahmen zur Schaffung grüner Arbeitsplätze aufzunehmen, um für Chancengleichheit zu sorgen, und dabei den Herausforderungen bei der Schaffung grüner Arbeitsplätze in ländlichen Regionen Rechnung zu tragen; fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, weitere Bemühungen zu unternehmen, damit Frauen uneingeschränkt in die Gestaltung der Politik, die Beschlussfassung und die Umsetzung einer Strategie für grüne Beschäftigung, zu der umweltspezifische Qualifikationen zählen, einbezogen werden;
37. fordert die Kommission auf, eine öffentliche Debatte über das Konzept „Bildungsmaßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung“ einzuleiten und dieses Konzept zu fördern, wobei das Augenmerk auf der Bildung von Mädchen und Frauen liegen sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Strategien zur Förderung einer verstärkten Teilnahme von Frauen an den Bildungsbereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Mathematik und Unternehmertum zu fördern und die Agenda für grüne Arbeitsplätze mit der Stärkung der Rolle der Frau durch Bildung zu verknüpfen; fordert, dass die Teilnahme von Frauen an der beruflichen Bildung und die Ausschöpfung der Möglichkeiten für lebenslanges Lernen in Sektoren der grünen Wirtschaft durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden;
38. fordert die Kommission auf, eine europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2015–2020 anzunehmen, die den Beschäftigungszielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum Rechnung trägt;
39. betont, dass Behörden und öffentliche Dienste – unter Einbeziehung aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt, darunter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen – gezielte Maßnahmen treffen müssen, um die Qualifikationslücken zu schließen; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, Mechanismen einzuführen, um die Mitarbeiter der für Beschäftigung zuständigen Behörden und Dienste darin zu schulen, sicherzustellen, dass die Kompetenzen, die für grüne Arbeitsplätze benötigt werden, in die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einfließen, und Instrumente zu entwickeln, mit denen die Ergebnisse solcher Schulungen bewertet werden können; betont, dass die europäischen Ausbildungseinrichtungen ihre Programme an dem Bedarf der grünen Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen ausrichten müssen;
40. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Regelungsumfeld zu schaffen, in dem Innovationen in die grüne Wirtschaft gefördert werden;
Politikkohärenz mit dem Ziel der vollen Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials nachhaltiger Wirtschaftszweige
41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige, langfristige und integrative Regelungs-, Steuer- und Finanzrahmen für nachhaltige Investitionen anzunehmen und Innovationen zu fördern, damit das Beschäftigungspotenzial des Wandels vollständig ausgeschöpft werden kann; betont, dass der Maßnahmenrahmen langfristiger Natur sein und in diesem Sinne Ziele und Indikatoren umfassen sollte, mit deren Hilfe der Fortschritt in Bezug auf die Erreichung dieser Ziele gemessen werden kann;
42. betont, dass die Koordinierung zwischen allen Kommissionsdienststellen und allen zuständigen Ministerien auf nationaler Ebene wichtig ist, wenn es darum geht, einen umfassenden, ressortübergreifenden Rahmen für den Wandel zu schaffen, in dem den Verteilungseffekten des Wandels die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden kann;
43. weist darauf hin, dass das Anspruchsniveau der verbindlichen Zielvorgaben der Kommission im Bereich der erneuerbaren Energieträger und der Energieeffizienz sowie die Investitionen in Technologien für erneuerbare Energieträger und Programme für Energieeffizienz, zu denen sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, über Erfolg oder Misserfolg der Initiative für grüne Beschäftigung entscheiden;
44. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten für kohärente Maßnahmen zuständig sind, die der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der gesteigerten Energieeffizienz förderlich sind und mit denen die Entwicklung und die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen auf lokaler und regionaler Ebene vorangetrieben wird; hebt hervor, dass Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz in den kommenden Jahren einer der wichtigsten Ausgangspunkte für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU sein können;
45. weist darauf hin, dass die territoriale energiewirtschaftliche Unabhängigkeit langfristig eines der Ziele der Wirtschafts- und Energiepolitik der Union bleibt; besteht darüber hinaus darauf, dass die territoriale Dimension der Investitionen zwingend berücksichtigt wird, da sie zur Umsetzung der Ziele der Union in Bezug auf den territorialen Zusammenhalt, Stadt und Land miteinander zu verbinden, beiträgt;
46. begrüßt, dass die Kommission – unter Zugrundelegung der Vereinbarung von Cancún und nachfolgender Initiativen – das Thema menschenwürdige Arbeitsplätze in das Verhandlungsmandat der EU für die 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris aufgenommen hat; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Agenda für einen gerechten Wandel Teil ihrer Verhandlungsposition bleibt;
47. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, verbindliche Energieeinspar- und Energieeffizienzziele festzulegen und Energieeffizienzzertifikate („weiße Zertifikate“) zu unterstützen, mit deren Hilfe die Verwirklichung der Energieeinsparziele der EU erleichtert werden soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Energieeffizienzrichtlinie wirksam um- und durchzusetzen und sich weiterhin zu verpflichten, zumindest die Energieeffizienzziele für 2030 zu erreichen;
48. unterstützt die Zusagen der EU dahingehend, in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern weiter auf einen gerechten globalen Wandel hin zu einer inklusiven grünen Wirtschaft hinzuwirken;
49. fordert die Mitgliedstaaten auf, die neuen Bestimmungen der überarbeiteten Rechtsvorschriften der EU über das öffentliche Beschaffungswesen vollständig einzuhalten und umzusetzen und darüber nachzudenken, ob geprüft werden sollte, ob Umwelt- und Sozialkriterien in den Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen Arbeitsplätze in der ökologischeren Wirtschaft entstehen lassen könnten; betont, dass noch bestehende Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Nutzung von Umwelt- und Sozialklauseln im öffentlichen Beschaffungswesen ausgeräumt werden könnten;
50. fordert die Kommission auf, zur Wiederbelebung des Reparaturwesens beizutragen, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen würden, die per se umweltfreundlich sind;
51. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Beitrag öffentlicher Dienstleistungen zu einem gerechten Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu stärken, insbesondere indem sie proaktiv dafür Sorge tragen, dass Dienstleistungen in Bereichen wie Kommunikation, Energie, Verkehr oder Abfall- und Wasserbewirtschaftung in nachhaltiger Weise erbracht werden;
52. bekundet seine tiefe Enttäuschung darüber, dass das Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft zurückgezogen wurde, dessen Bestimmungen voraussichtlich zur Schaffung von bis zu 180 000 Arbeitsplätzen allein im Bereich Abfallbewirtschaftung in der EU beigetragen hätten; fordert die Kommission daher auf, unter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten ihrer Zusage Rechnung zu tragen, so bald wie möglich einen Vorschlag für ehrgeizige abfallrechtliche Vorschriften vorzulegen, die auf die Eindämmung, die Formulierung neuer Ziele für die Wiederverwertung und die neue Festlegung der Berechnungskriterien des tatsächlich wiederverwerteten Materials abzielen;
53. fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Einführung von Kriterien zu prüfen, mit denen Unternehmen, die über ein vorbildliches und nachhaltiges System der Abfallbeseitigung verfügen, Anreize gegeben werden können;
54. erkennt an, dass die Verknüpfung von nachhaltiger landwirtschaftlicher Erzeugung mit der Überwachung und dem Schutz der Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Betrieben und der anschließende Einsatz eines intelligenten Systems zur Kennzeichnung der Umweltauswirkungen von landwirtschaftlichen Produkten zur Ankurbelung der Verbrauchernachfrage für biodiversitätsfreundliche Produkte ein beträchtliches Potenzial für grüne Beschäftigung in ländlichen Gebieten der EU darstellt;
55. merkt an, dass nachhaltige Waldbewirtschaftung über ein wirkliches Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen verfügt und zugleich aktiv zum Klimaschutz und zum Schutz der Artenvielfalt beiträgt;
56. fordert die Kommission auf, das Europäische Semester und die Überprüfung der Strategie Europa 2020 zu nutzen, um die Schaffung von grünen Arbeitsplätzen zu fördern; fordert die Kommission auf, länderspezifische Empfehlungen vorzulegen, mit denen zu mehr Beschäftigung und einem kleineren ökologischen Fußabdruck beigetragen werden kann, und fordert detaillierte und unabhängige Studien über Kosten und Nutzen einer Verlagerung von Steuerlasten (z.B. vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umwelt) sowie die Abschaffung von Beihilfen bis 2020;
57. betont, dass solche Empfehlungen eine Verlagerung von der Besteuerung der Arbeit auf andere Quellen umfassen sollten und dass mit einer solchen Steuerverlagerung das Ziel verfolgt werden sollte, umweltschädigendes Verhalten zu ändern, sie jedoch keine ungewollten Auswirkungen auf die Systeme der sozialen Sicherheit haben und nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung von Menschen mit geringem Einkommen führen darf;
58. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, direkt und indirekt umweltschädigende Subventionen, zu denen auch solche für fossile Brennstoffe gehören, schrittweise abzubauen; fordert die Kommission auf, Modelle zu entwickeln, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können und mit denen die Besteuerung vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umweltverschmutzung verlagert wird, und gemäß dem Verursacherprinzip den Umweltauswirkungen von Gütern und Dienstleistungen Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten, die zur Förderung von grüner Beschäftigung und zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beitragen können; fordert die Kommission ferner auf, auf proaktive Weise ökologische und klimabezogene Erwägungen in das Europäische Semester einzubeziehen, um die Schaffung von grünen Arbeitsplätzen zu unterstützen;
59. fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Subventionen und/oder Steuervergünstigungen für neugegründete Unternehmen sowie für Mikrounternehmen und kleine und mittlere Unternehmen einzuführen, die Güter und Dienstleistungen mit hohem ökologischen Mehrwert, etwa Produkte mit einem insgesamt verringerten Kohlenstoffgehalt, anbieten;
60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihrer Politik auf mehr Kohärenz und Stimmigkeit zu achten und substanziellere politische Verpflichtungen auf höchster Ebene in damit zusammenhängenden Bereichen einzugehen, wie etwa der Besteuerung von Finanztransaktionen sowie der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung;
61. fordert die Kommission auf, ihr Engagement für die Strategie Europa 2020 zu bekräftigen und die Halbzeitüberprüfung unverzüglich – und spätestens bis 2015 – vorzulegen; fordert die Kommission auf, die Ziele im Rahmen des Europäischen Semesters unter Berücksichtigung des Anzeigers für makroökonomische Ungleichgewichte und die Überprüfung der Strategie Europa 2020 zu bekräftigen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für ehrgeizigere Sozial- und Umweltziele für die Jahre 2030 und 2050 vorzulegen; betont, dass mit einer genauen, methodisch fundierten und gemeinsamen Überwachung grüner Arbeitsplätze die Mitgliedstaaten ferner bei der Beurteilung der Wirksamkeit ihrer Umwelt- und ihrer Arbeitsmarktpolitik unterstützt und die auf europäischer Ebene zur Erfassung der Fortschritte im Hinblick auf die beschäftigungspolitischen Leitlinien und zur Überwachung dieser Leitlinien im Rahmen von Europa 2020 entwickelten Instrumente gestärkt werden könnten;
62. unterstreicht die Möglichkeiten, die durch das Klima- und Energiepaket 2030 bei der Schaffung von Arbeitsplätzen geboten werden, und die künftige Rolle, die den Vorschriften des Umweltrechts zukommt, wenn es darum geht, die langfristigen umweltpolitischen Ziele der EU zu erreichen sowie Arbeitsplätze und grünes Wachstum zu schaffen;
63. fordert die Kommission auf, Innovation als Eckpfeiler der europäischen Industrie anzusehen und aktive Strategien zu entwickeln, mit denen dafür gesorgt wird, dass der soziale Wandel stets gut gesteuert ist und sich für die gesamte EU ein Nutzen ergibt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entstehung neuer Versorgungsketten und industrieller Netzwerke im Bereich der Ressourceneffizienz sowie bei Waren und Dienstleistungen durch eine nachhaltige Industriepolitik und auf die Marktentwicklung ausgerichtete Anreize zu unterstützen;
64. betont, dass es notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Volkswirtschaften auf eine von niedrigem CO2‑Ausstoß geprägte, ressourcen- und energieeffiziente Zukunft vorbereiten, wobei der möglichen Gefahr von Verlagerungen von Arbeitsplätzen und von CO2‑Emissionen aufgrund der Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen Rechnung zu tragen ist;
65. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationalen Anstrengungen bei der Gestaltung einer globalen Umweltpolitik zu stärken, damit der durch die Verlagerung der industriellen Produktion aus der EU und die Verlagerung von CO2‑Emissionen verursachte Schaden begrenzt wird;
66. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zur Reform des EU‑Emissionshandelssystems (EHS) so bald wie möglich vorzulegen und der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, Industrien zu schützen, die einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2‑Emissionen ausgesetzt sind;
67. fordert die Kommission auf, sich bei der Umsetzung der Energieunion mit grüner Beschäftigung zu befassen;
Investitionen in die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze
68. verweist auf die Notwendigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen angebots- und nachfrageorientierten Maßnahmen sicherzustellen, und ist der Auffassung, dass sich das richtige Verhältnis aus der Verknüpfung der Schaffung von Arbeitsplätzen mit der entsprechenden aktiven Arbeitsmarktpolitik ergibt, wobei die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen lokalen Arbeitsmärkte berücksichtigt werden müssen;
69. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, u. a. im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, hochwertige Investitionen zu fördern, die einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen mit sich bringen, z. B. nachhaltige und hochwertige Arbeitsplätze, die Gleichstellung der Geschlechter, hochwertige Bildung und Innovation, um den Wandel hin zur grünen Wirtschaft zu fördern und Energiearmut zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in erster Linie in Bereichen zu tätigen, die sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken, damit nachhaltige Arbeitsplätze mit uneingeschränkten sozialem Schutz entstehen und die Arbeitslosigkeit abnimmt; betont, dass die finanzierten Projekte in erheblichem Maße zur Strategie Europa 2020 beitragen sollen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den Jahren der Rezession die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Branchen der grünen Wirtschaft stets positiv war;
70. betont, dass Investitionen in Energieeffizienz der Entstehung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene sowie dem lokalen Wirtschaftswachstum dienlich sein und die Energiearmut verringern können und dass Maßnahmen für Energieeffizienz in Gebäuden am kostenwirksamsten sind, was langfristige Lösungen für Energiearmut –von der EU‑weit etwa 125 Millionen Menschen betroffen sind – angeht, und ein wichtiger Bestandteil der Sicherstellung einer effizienteren Nutzung der europäischen Energie und der Schaffung grüner Arbeitsplätze sind; bekräftigt, dass es in dieser Hinsicht auch von entscheidender Bedeutung ist, für die Sicherheit der Gebäude zu sorgen; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich ihre Initiative zur „intelligenten Finanzierung intelligenter Gebäude“ vorzustellen;
71. empfiehlt, Klimaziele und Ziele in den Bereichen Energie aus erneuerbaren Energieträgern und Energieeffizienz als Investitionsziele und wichtige politische Handlungsmaxime aufzufassen;
72. warnt davor, Aktivitäten zu unterstützen, die nachteilige ökologische und soziale Auswirkungen haben, da sie die Politikkohärenz untergraben, die für die Maximierung des Beschäftigungspotenzials grüner Arbeitsplätze erforderlich ist;
73. empfiehlt, hochwertige Investitionen in zentrale öffentliche Dienstleistungen wie Kommunikation, Energie, Verkehr und Abfall- und Wasserbewirtschaftung zu tätigen, um nachhaltige Verfahren für das öffentliche Beschaffungswesen sowie die Einbeziehung grüner Fähigkeiten zu unterstützen;
74. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten, die der Rechtsrahmen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bietet, sowie andere Quellen für EU‑Fördermittel voll auszuschöpfen, um nachhaltige Vorhaben zu fördern, durch die grüne Arbeitsplätze entstehen, und den Zugang der lokalen Behörden zu Fördermitteln und Finanzierungsinstrumenten der EU so einfach wie möglich zu gestalten und eindeutige, einfache Bestimmungen und realistische Mindestförderschwellen einzuführen;
75. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), die nach der Wahl 2016 vorgesehen ist, als Möglichkeit der Förderung eines umweltfreundlicheren Wandels unserer Volkswirtschaften in Betracht zu ziehen;
76. weist darauf hin, dass Unterstützung aus dem ESF bereitsteht, um das grüne Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu fördern, und fordert die nationalen Regierungen und die einschlägigen nationalen Stellen auf, darüber nachzudenken, diese Finanzierung aktiver zu nutzen, um die Schaffung wirtschaftlich gerechtfertigter und tragfähiger grüner Arbeitsplätze voranzutreiben;
77. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten beträchtliche Fortschritte erzielt haben, was die Ökologisierung ihrer Wirtschaft angeht, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch von Ideen, Fachkenntnissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren in diesem Bereich zu fördern, um für einen reibungslosen Wandel zu sorgen;
78. fordert die Mitgliedstaaten und den Privatsektor mit Nachdruck auf, Instrumente wie das Ökodesign, das EU‑Umweltzeichen (Ecolabel), das EMAS und das umweltgerechte öffentliche Beschaffungswesen (GPP) zu nutzen, da sie die grüne Wirtschaft fördern und somit zur Schaffung grüner Arbeitsplätze beitragen können; fordert die Kommission auf, Leitlinien bereitzustellen, um günstige Marktbedingungen für eine vollständige Annahme dieser freiwilligen Instrumente zu schaffen;
79. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schwerpunkt verstärkt auf die Umsetzung der Umweltmanagement- und Öko‑Audit‑Systeme im Rahmen der europäischen Norm ISO 14000 zu legen;
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
80. befürwortet die Ziele des Grünen Aktionsplans für KMU und die KMU‑spezifischen Maßnahmen, einschließlich der Gründung eines europäischen Exzellenzzentrums für Ressourceneffizienz, das KMU, die eine Steigerung ihrer Ressourceneffizienz anstreben, berät und unterstützt, das grüne Unternehmertum fördert, die Chancen für grünere Wertschöpfungsketten nutzt und den Marktzugang von KMU und Kleinstunternehmen erleichtert; vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen zur Sensibilisierung und fachliche Unterstützung wichtige Faktoren für KMU sind, um einen aktiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten;
81. weist erneut auf das erhebliche Potenzial hin, das KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen, und der Förderung der die Berufs- und Lehrlingsausbildung umfassenden dualen Ausbildung bieten;
82. weist darauf hin, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) das Potenzial hat, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung von hochinnovativen Aktivitäten für Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen;
83. weist darauf hin, dass den Daten des Eurobarometers zu grünen Arbeitsplätzen in den KMU zu entnehmen ist, dass Energieeinsparungen und die Verringerung von Abfällen und des Rohstoffverbrauchs inzwischen wirtschaftlich von Vorteil sind;
84. fordert die Kommission auf, neue Geschäftsmodelle zur Verbesserung der Effizienz der Herstellungs- und Vertriebsprozesse zu fördern, wie etwa genossenschaftliche Unternehmen, und innovative Lösungen zur Einsparung von Ressourcen und zur Bereitstellung von nachhaltigeren Produkten und Dienstleistungen umzusetzen;
85. weist darauf hin, dass KMU nur dann Wachstum und Arbeitsplätze schaffen können, wenn ihnen auch durch die grüne Wirtschaft günstige Anreizmöglichkeiten geboten werden;
86. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ökologische Anreize für KMU sinnvolle Auswirkungen auf die Bereiche haben, in denen sie am dringendsten benötigt werden;
87. weist darauf hin, dass KMU und Kleinstunternehmen die wichtigste Triebkraft für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa sind; betont, dass KMU und Kleinstunternehmen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, was die Nutzung des Beschäftigungspotenzials eines grünen Wandels betrifft, insbesondere was Finanzierung, Ausbildung und die Beseitigung von Qualifikationslücken angeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige Maßnahmen zu ergreifen, um KMU und Kleinstunternehmen dabei zu unterstützen, grüne Arbeitsplätze zu schaffen, und dabei auch eine gezielte Unterstützung in den Bereichen Information, Sensibilisierung, fachliche Unterstützung und Zugang zu Finanzierung und Ausbildungsmaßnahmen vorzusehen;
88. weist darauf hin, dass eine umweltverträglichere Wertschöpfungskette, die Wiederaufarbeitung, Reparaturen, Instandhaltung, Recycling und eine umweltgerechte Gestaltung umfasst, vielen KMU erhebliche Geschäftsmöglichkeiten bietet;
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89. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.