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Verfahren : 2015/2634(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0655/2015

Eingereichte Texte :

B8-0655/2015

Aussprachen :

PV 06/07/2015 - 12
CRE 06/07/2015 - 12

Abstimmungen :

PV 09/07/2015 - 12.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0268

Angenommene Texte
PDF 215kWORD 99k
Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Schaffung einer Kapitalmarktunion
P8_TA(2015)0268B8-0655/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu der Schaffung einer Kapitalmarktunion (2015/2634(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 18. Februar 2015 mit dem Titel „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ (COM(2015)0063),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2014 mit dem Titel „Ein reformierter Finanzsektor für Europa“ (COM(2014)0279),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2014 mit Empfehlungen an die Kommission zur Überprüfung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS)(1),

–  unter Hinweis auf die Überprüfungsberichte der Kommission über das Europäische System der Finanzaufsicht (COM(2014)0509) über die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und COM(2014)0508 über den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2014 mit dem Titel „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“ (COM(2014)0168),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zu der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu dem Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (O-000075/2015 – B8‑0564/2015),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 26. Februar 2014 zu der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft die Notwendigkeit betont hat, „durch neue Finanzierungsquellen […] den Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern“, und gleichzeitig darauf hingewiesen hat, dass „die Geschäftsbanken voraussichtlich auch weiterhin eine wichtige Finanzierungsquelle für die Mitgliedstaaten bleiben werden und es für die EU von entscheidender Bedeutung ist, neue Quellen zu erschließen, um etablierte Mechanismen zu ergänzen und die Finanzierungslücke zu schließen und gleichzeitig einen geeigneten Regulierungs- und Aufsichtsrahmen zu bieten, der sich nach den Bedürfnissen der Realwirtschaft richtet“;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 27. März 2014 mit dem Titel „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“ Möglichkeiten geprüft hat, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzierung zu diversifizieren, die europäischen Kapitalmärkte zu entwickeln und den Zugang zu Finanzierung, insbesondere für KMU, beispielsweise in den Bereichen Aktien- und Unternehmensanleihemärkte, sichere und transparente Verbriefung, gedeckte Schuldverschreibungen und Privatplatzierung zu verbessern;

C.  in der Erwägung, dass laut der Erklärung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die oberste strategische Priorität der Kommission der „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Belebung der Investitionstätigkeit in Europa [gilt], um auf diese Weise neue Arbeitsplätze zu schaffen“;

D.  in der Erwägung, dass unzureichend regulierte und beaufsichtigte Kapitalmärkte ein wesentlicher Grund für den Ausbruch der Finanzkrise waren; in der Erwägung, dass dieser Tatsache bei allen neuen Vorschlägen, insbesondere zur Verbriefung, gebührend Rechnung getragen werden muss;

E.  in der Erwägung, dass die EU-Organe infolge der Finanzkrise eine Reihe von Rechtsvorschriften eingeführt haben, um ein erneutes Auftreten einer solchen Krise zu verhindern und ein Umfeld finanzieller Stabilität zu schaffen, das für wahrhaft tragfähiges Wachstum entscheidend ist; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften als der Rahmen gesehen werden sollten, in dem die Kapitalmarktunion geschaffen wird, und nicht als ein Hindernis dafür;

F.  In der Erwägung, dass eine Verringerung der Zersplitterung der Kapitalmärkte zu geringeren Kapitalkosten und zu einer besseren Allokation führen und so zum Wachstum von Unternehmen, insbesondere KMU, und zur Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU beitragen könnte;

G.  in der Erwägung, dass verschiedene EU-Organe und die Privatwirtschaft derzeit Lösungen oder Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kapitalmärkte entwickeln, beispielsweise in den Bereichen sichere und transparente Verbriefung, Privatplatzierung, Aktienanleihemärkte, europäische gedeckte Schuldverschreibungen und Börsengänge;

H.  in der Erwägung, dass alle bisherigen regulatorischen Bemühungen (die Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II)/die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)) durch eine Kapitalmarktunion ergänzt und weiter entwickelt werden müssen;

Wirtschaftlicher Hintergrund

1.  stellt fest, dass die Investitionen in die Realwirtschaft in Europa im Laufe der letzten Jahrzehnte relativ gesehen zurückgegangen sind, obwohl der europäische und der weltweite Finanzsektor im gleichen Zeitraum stark gewachsen sind; weist darauf hin, dass die Realwirtschaft weiterhin stark von Banken abhängig ist, wodurch die Wirtschaft gegenüber einer Verknappung von Bankendarlehen anfällig ist;

2.  stellt fest, dass dank der massiven staatlichen Eingriffe seit Beginn der Krise, die durch das Versagen des Finanzsektors ausgelöst wurde, reichlich Liquidität vorhanden ist, dass dies jedoch trotzdem nicht zu einem Anstieg der Finanzierungsnachfrage durch die Realwirtschaft geführt hat;

3.  weist darauf hin, dass es in Europa vor der Krise keinen Mangel an grenzüberschreitenden Kapitalströmen gab, dass sie sich jedoch auf Interbankenkredite und Verbindlichkeiten, die oft von Anlegern mit hohem Fremdkapitalhebel gehalten werden, konzentriert haben, was zu einer Übertragung der Risiken innerhalb des Binnenmarkts geführt hat;

4.  stellt fest, dass die Wiederherstellung der Stabilität des Bankensektors in der EU Priorität gegenüber der Finanzierung langfristiger Investitionen und der Realwirtschaft erhalten hat;

5.  weist darauf hin, dass es einen großen Bestand an brachliegendem Kapital im Besitz der Versicherungsbranche gibt, der effektiver genutzt werden sollte, indem der Regelungsrahmen durch eine Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen für bestimmte Anlagen durch die Versicherungsbranche verbessert wird;

6.  weist darauf hin, dass man trotz der Möglichkeiten, die ein wohldurchdachter EU-Kapitalmarkt bietet, die Tatsache nicht vernachlässigen darf, dass es beträchtliche Hindernisse in anderen Bereichen wie beispielsweise Besteuerung gibt, insbesondere durch Praktiken, mit denen Anreize für Fremdkapital statt Eigenkapital geschaffen werden, sowie im Insolvenz- und Rechnungslegungsrecht; ist der Ansicht, dass eine Harmonisierung auf EU-Ebene in diesen Bereichen nicht automatisch zusätzlichen Nutzen bringen würde und dass in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit besteht, die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) in Europa auszuweiten;

7.  betont, dass das Ausmaß der finanziellen Integration seit der Krise zurückgegangen ist, da Banken und Anleger auf ihre Heimatmärkte zurückkehren;

8.  betont, dass Nachfrage und Angebot durch die Schaffung von Vertrauen in die Realwirtschaft angeregt werden können, indem eindeutige Zusagen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten gegeben werden, ein positives Investitionsumfeld und Rechtssicherheit für Anleger zu fördern, langfristige Ziele für einen stabilisierenden, wettbewerbsfähigen und wachstumsfreundlichen Rechtsrahmen zu formulieren und Anreize für Anlagen in Infrastruktur und eine Diversifizierung dieser Anlagen zu fördern, sodass Firmen längerfristig planen können;

9.  stellt fest, dass die Zukunft Europas von seiner Innovationskraft abhängt; vertritt die Auffassung, dass abgesehen von einem innovationsfreundlichen Regelungsrahmen ein einfacher, angemessener und diversifizierter Zugang zu Finanzierung für Unternehmen entscheidend für die Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum ist;

10.  weist darauf hin, dass die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für europäische Unternehmen auf einer gestärkten wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität aufbauen muss, was die Umsetzung von Reformen in allen Mitgliedstaaten umfasst;

11.  betont, dass unvollkommene Kapitalmärkte zu einer falschen Bewertung von Risiken und einer Entkoppelung zwischen den angestrebten Renditen und den tatsächlich eingegangenen Risiken geführt haben, was bewirkt hat, dass die Märkte gegenüber Rechtspersonen wie KMU negativ voreingenommen sind; ist davon überzeugt, dass eines der Ziele der Kapitalmarktunion darin bestehen sollte, die Wirksamkeit der Märkte zu verbessern und für faire, angemessene und wirtschaftlich sinnvolle Beziehungen zwischen Risiko und Rendite auf den EU-Kapitalmärkten zu sorgen;

Ein wahrhaft europäischer Ansatz

12.  ist der Ansicht, dass sich zwar beispielsweise die USA schneller von der Finanzkrise erholt haben als die EU, was teilweise auf ein stärker diversifiziertes Finanzsystem zurückzuführen ist, dass die EU jedoch ihre wahrhaft eigene Version einer Kapitalmarktunion aufbauen muss, die auf die Erfahrungen aus anderen Teilen der Welt zurückgreifen, diese jedoch nicht einfach kopieren darf; betont allerdings, dass ein vernünftiger Ansatz für die Anerkennung gleicher oder ähnlicher Standards von Drittländern entwickelt werden muss, um für Kompatibilität zwischen den europäischen und den internationalen Finanzmärkten zu sorgen;

13.  ist der Auffassung, dass bei einem wahrhaft europäischen Ansatz bei den Kapitalmärkten die internationalen Entwicklungen gebührend berücksichtigt werden müssen, sodass Europa für internationale Anleger attraktiv bleibt, indem unnötige Abweichungen und Dopplungen bei den Rechtsvorschriften vermieden werden;

14.  betont, dass in Europa zwar als Anteil am BIP mehr gespart wird als in den USA (20 % gegenüber 17 %), die Ersparnisse, die in EU-Fonds auf Gegenseitigkeit angelegt sind, jedoch nur 50 % des US-Niveaus entsprechen, die in Rentenfonds angelegten Ersparnisse nur 35 %; verweist weiterhin darauf, dass die Aktienmärkte, Unternehmensanleihemärkte und Verbriefungen in der EU 60 %, 35 % und 20 % der Niveaus ihrer Gegenstücke in den USA entsprechen;

15.  betont, dass die Kommission die unterschiedliche wirtschaftliche und kulturelle Zusammensetzung des KMU-Sektors in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen muss, um unbeabsichtigte Folgen aufgrund der Umsetzung der Kapitalmarktunion zu vermeiden, durch die die bestehenden Ungleichgewichte beim Zugang zu Finanzierung zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden könnten;

16.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Ansatz zur Stärkung der Diversifizierung von Finanzierungsquellen und Investitionen in europäische Unternehmen einzuführen, indem sie eine Kapitalmarktunion schafft, die auf den Eigenheiten und der wechselseitigen Abhängigkeit der europäischen Banken und Kapitalmärkte aufbaut, wobei die Besonderheiten des europäischen Modells für die Finanzierung von Unternehmen und die Notwendigkeit, zwecks Wachstum zuverlässige Nichtbanken-Finanzierungsquellen zu entwickeln und diese durch Möglichkeiten für die Marktteilnehmer zu ergänzen, Fremdkapital, Eigenkapital und Risikokapital direkt auf den Märkten zu beschaffen, berücksichtigt werden müssen; stellt fest, dass die Kommission nicht unbedingt nur auf vergleichende Analysen mit anderen Rechtssystemen zurückgreifen sollte; weist die Kommission darauf hin, dass kulturelle Unterschiede nicht vernachlässigt werden sollten und dass angemessene Antworten zu ihrer Bewältigung gefunden werden müssen; ist außerdem der Ansicht, dass die Kommission bei ihren Reformen der Kapitalmärkte die neuesten technologischen Entwicklungen berücksichtigen sollte;

17.  fordert die Kommission auf, anzuerkennen, dass die Diversität zwischen den Unternehmensmodellen und den Finanzmärkten der Mitgliedstaaten eine Stärke sein kann, deren Schutz für ganz Europa lohnend ist;

18.  betont, dass die Einführung einer Kapitalmarktunion und die dieser zugrunde liegenden Rechtsvorschriften auf die Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten in der gesamten EU, die Vollendung des Binnenmarkts und die Steigerung von nachhaltigem Wachstum abzielen sollten; betont, dass im Anschluss an die Krise Schritte zur Beaufsichtigung des Bankensektors ergriffen wurden, die bisher nicht auf die Kapitalmärkte ausgeweitet wurden; betont, dass es Unterschiede zwischen Finanzsektoren gibt, weshalb unterschiedliche Lösungen benötigt werden; hebt jedoch hervor, dass in Bezug auf ähnliche Finanzierungstätigkeiten für gleiche Ausgangsbedingungen unter den Teilnehmern gesorgt werden muss und dass das wichtigste Ziel für alle Sektoren darin bestehen muss, die Kapitalallokation in der europäischen Wirtschaft zu verbessern und Kapitalbestände, die heute brachliegen, besser zu nutzen;

19.  betont, dass zu diesem Zweck eine eingehende und umfassende Bestandsaufnahme erfolgen muss, bei der die kumulativen Aspekte aller in den letzten Jahren verabschiedeten Dossiers auf die europäischen Kapitalmärkte berücksichtigt werden; weist darauf hin, dass dies auch eine sorgfältige Überprüfung umfasst, ob die in der Banken- und Versicherungsbranche geltenden strengen Eigenkapitalanforderungen überdacht werden müssen;

20.  betont, dass bei Initiativen im Hinblick auf die Schaffung einer Kapitalmarktunion nicht das Rad neu erfunden werden soll, sondern anerkannt werden muss, dass die Finanzierung für Unternehmen in Europa auf gut entwickelten, historisch gewachsenen Strukturen basiert, die sich trotz ihrer Beschränkungen als erfolgreich und krisenbeständig erwiesen haben und dass eine weitere Diversifizierung und die Entwicklung neuer Kanäle wertvoll sein könnten, um dafür zu sorgen, dass unterschiedliche Arten von Unternehmen komplementären Zugang zu Finanzierung haben;

21.  stellt fest, dass herkömmliche Finanzierungskanäle über Banken oft keine Unterstützung für innovative Vorhaben und KMU bieten; betont, dass der fehlende Zugang zu Finanzmitteln für KMU eines der größten Wachstumshindernisse in der EU darstellt; betont, dass Alternativen zu Bankenfinanzierung benötigt werden, solange Bankenkredite für KMU schwer zu erhalten sind, insbesondere durch die Verbesserung des Unternehmensumfelds für Risikokapital, Peer-to-Peer-Fonds, Privatplatzierungen, die Verbriefung von KMU-Darlehen und die Förderung von Kreditgenossenschaften, aber auch durch die Standardisierung der Regeln über öffentlich-private Partnerschaften in der gesamten EU;

22.  betont, dass eine wirksamere Allokation von Kapital innerhalb der EU nicht unbedingt zu stärkeren grenzüberschreitenden Kapitalströmen führen muss; verweist darauf, dass das Entstehen von Immobilienblasen in einigen Mitgliedstaaten vor der Krise zu einem gewissen Maße durch den Zufluss von zu viel Kapital begünstigt wurde;

23.  betont, dass ermittelt werden muss, welche bestehenden Finanzstrukturen sich als wirksam erwiesen haben und daher beibehalten werden sollten und welche Strukturen wesentlich verbessert werden müssen; ist der Ansicht, dass auch für lokale und dezentralisierte Finanzinstitute effektive Strukturen gefördert werden sollten;

24.  verweist auf den Erfolg EU-weiter Initiativen wie die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die ein Wachstum von EU-Investmentfonds, die mit einem Pass in verschiedenen Mitgliedstaaten betrieben werden, um beinahe 8 Billiarden EUR an Vermögenswerten ermöglicht haben; ist der Ansicht, dass auch die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) ein gutes Beispiel ist;

25.  begrüßt die Annahme der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF); ist der Ansicht, dass mit ELTIF die mit OGAW erzielten Fortschritte wiederholt werden können, indem eine stärkere Allokation von Kapital für finanzierungsbedürftige langfristige Vorhaben beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur und Energie, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene, unterstützt wird; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie außerordentliche Anlageprogramme wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) langfristig wirksam mit regulären EU-Fonds verbunden werden können; ist der Ansicht, dass institutionelle Anleger aufgefordert werden sollten, Fonds unter ihrer Verwaltung zu den europäischen Kapitalmärkten beizutragen; vertritt die Auffassung, dass institutionelle Anleger und die Bedingungen, unter denen sie sich am Markt beteiligen können, bei der Ausgestaltung der Kapitalmarktunion eine wichtige Rolle spielen müssen;

26.  verweist auf frühere Arbeiten zur Integration der Finanzmärkte wie den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (1999), den Bericht Giovannini und den Bericht de Larosière, und fordert die Kommission auf, bei ihrem Aktionsplan für die Kapitalmarktunion auf diesen Berichten aufzubauen;

27.  fordert die Kommission auf, die Lage auf den Kapitalmärkten eingehend und länderspezifisch zu analysieren, um in einer umfassenden Wirtschaftsanalyse zu beurteilen, wo und in welchem Ausmaß es EU-weite Hindernisse für Anlagen über Kapitalmärkte gibt und anzugeben, auf welchem Wege, einschließlich nicht legislativer und marktbasierter Ansätze, diese Hindernisse beseitigt oder minimiert werden können; ist der Ansicht, dass diese Analyse eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Kapitalmarktunion darstellt; fordert die Kommission auf, diesen Prozess zu beschleunigen;

28.  fordert die Kommission auf, grenzüberschreitende Risiken auf Finanz- und Kapitalmärkten in der EU zu ermitteln, die auf institutionellen, rechtlichen und regulatorischen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten basieren, und diese mit wirksamen Maßnahmen anzugehen, um grenzüberschreitende Kapitalströme zu optimieren und die bestehende Bevorzugung von Heimatmärkten durch Anleger zu reduzieren;

29.  fordert die Kommission auf, auch die Angebotsseite zu berücksichtigen und insbesondere die Grundursachen dafür zu analysieren und anzugehen, warum Kleinanleger und institutionelle Anleger nicht in der Lage sind, ausreichend Kapital zu beschaffen und zu transformieren, um einzelne Finanzdienstleistungen und langfristige Anlagen in die Realwirtschaft zu stärken;

30.  schlägt vor, dass die Kommission die Vermittlung von Finanzwissen an Anleger und Unternehmen als Nutzer von Kapitalmärkten fördert und die Verfügbarkeit von EU-Daten und EU-Forschungsergebnissen durch die Standardisierung und Verbesserung der Datenerhebung verbessert, um es sowohl Unternehmen als auch Anlegern zu ermöglichen, die komparativen Kosten und den komparativen Nutzen von verschiedenen Dienstleistungen, die von Teilnehmern am Kapitalmarkt angeboten werden, zu verstehen;

31.  fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Reduzierung der Informationsasymmetrien auf den Kapitalmärkten für KMU zu untersuchen, wobei sie sich mit dem Markt für Ratingagenturen und den Hindernissen für neue Teilnehmer an diesem Markt befassen sollte; hebt die Idee unabhängiger europäischer Ratingagenturen hervor, die Ratings anbieten, die auch für kleinere Anlagen kostenwirksam sind;

32.  begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Prospektrichtlinie zu überarbeiten, um Mängel des derzeitigen Prospektrahmens zu beheben; betont, dass ihre Verfahren vereinfacht werden müssen, indem der Verwaltungsaufwand für Emittenten und Börsennotierungen entsprechend verringert wird, insbesondere in Bezug auf KMU und Midcap-Unternehmen; ist der Ansicht, dass es sich lohnen könnte, Möglichkeiten zu untersuchen, die Anforderungen abhängig von der Art der Vermögenswerte und/oder Anleger und/oder Emittenten besser anzupassen; weist darauf hin, dass die Transparenz gesteigert würde und die Transaktionskosten gesenkt würden, wenn die zur Verfügung zu stellenden Informationen standardisiert und digital verfügbar gemacht würden;

33.  fordert die Kommission auf, mehr Klarheit darüber zu schaffen, wie sich die Kapitalmarktunion zu den beiden anderen Säulen der Europäischen Investitionsoffensive, nämlich dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der europäischen Plattform für Investitionsberatung, verhalten wird;

34.  betont, dass Initiativen zu Kapitalmärkten mit anderen politischen Programmen wie der Entwicklung eines digitalen Binnenmarkts und laufenden Reformen im Bereich des Unternehmensrechts und der Unternehmensführung integriert werden müssen, um Kohärenz und Konsistenz innerhalb der unterschiedlichen regulatorischen und nicht regulatorischen Initiativen zu erzielen und so die positiven Nebeneffektive verschiedener Strategien auf Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu maximieren;

Bausteine einer Kapitalmarktunion

35.  vertritt die Auffassung, dass die Kapitalmarktunion schrittweise umgesetzt werden sollte und dass damit drei Prioritäten verfolgt werden sollten: erstens Anreize für die effizienteste Allokation von Ersparnissen zu schaffen, indem die den Unternehmen zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen vertieft und diversifiziert werden und eine größere Anzahl an Anlagemöglichkeiten, mehr Transparenz und eine Portfoliodiversifizierung für Sparer und Anleger angeboten werden; zweitens eine stärkere Risikominderung ermöglichen, indem stärker integrierte grenzüberschreitende Märkte geschaffen werden, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber den negativen Auswirkungen schwerer Finanzkrisen gestärkt wird und die Auswirkungen idiosynkratischer Schocks abgemildert werden; drittens dafür sorgen, dass es einen wirksamen ergänzenden Kanal für die Finanzierung der Realwirtschaft gibt;

36.  fordert die Kommission auf, bei Bedarf Vorschläge zur Überarbeitung der derzeitigen Rechtsvorschriften vorzulegen, insbesondere in Bezug auf Ratingagenturen und Prüfgesellschaften, um den Anlegerschutz zu steigern und zu ergänzen;

37.  betont, dass bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Finanzierung, insbesondere für KMU, beseitigt werden müssen, um die Vorteile der Kapitalmarktunion für Unternehmen aller Größen an allen Standorten zu fördern;

38.  betont, dass es ein Grundprinzip für den Aufbau einer Kapitalmarktunion sein muss, sich stärker auf die Endnutzer von Kapitalmärkten, d. h. Unternehmen und Investoren, zu konzentrieren und anzuerkennen, dass Märkte für Unternehmen und Investoren bestehen; ist daher der Ansicht, dass die EU-Politik sich darauf konzentrieren muss, dafür zu sorgen, dass Kapitalmärkte Unternehmen besseren Zugang zu Kapital und Anlegern diverse, transparente und erschwingliche Anlagemöglichkeiten bieten;

39.  fordert die Kommission auf, schlüssige Vorschläge vorzulegen, um dafür zu sorgen, dass die Kapitalmarktunion mit einer klaren Strategie einhergeht, um den kontraproduktiven Auswirkungen des Schattenbankenwesens zu begegnen;

40.  betont, dass die Initiativen zur Kapitalmarktunion, um zu den oben genannten Prioritäten beizutragen, darauf abzielen sollten, die Komplexität der Vermittlungskette zwischen Sparern und Anlagen zu begrenzen und gleichzeitig ihre Effizienz zu steigern und ihre Kosten zu senken, die Endnutzer für die Vermittlungskette und ihre Kostenstruktur zu sensibilisieren, den Anlegerschutz zu steigern, die Stabilität der Vermittlungskette durch angemessene aufsichtsrechtliche Regeln sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass Mittler mit einer minimalen Störung des Finanzsystems und der Realwirtschaft ausfallen und ersetzt werden können;

41.  begrüßt das Vorhaben der Kommission, eine Bestandsaufnahme der gesamten Auswirkungen der Finanzregelungen, insbesondere der Rechtsvorschriften der letzten fünf Jahre, vorzunehmen; betont, dass die vorgenannten Prioritäten bei einer Überarbeitung der bestehenden Finanzvorschriften berücksichtigt werden müssen;

42.  betont, dass Bankenfinanzierung und die Vermittlerrolle von Banken auf Kapitalmärkten wichtige Säulen der Unternehmensfinanzierung sind; betont, dass die Kapitalmarktunion darauf basieren sollte, die grundlegende Rolle von Banken zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen, da die Bankenfinanzierung in der Finanzierung der europäischen Wirtschaft weiterhin eine Schlüsselrolle spielen sollte; betont die bedeutende Rolle eines persönlichen Bankservice, der auch zur Bereitstellung alternativer Finanzierungsmethoden verwendet werden kann, bei der Finanzierung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen; verweist auf die strategische Dimension, die ein starker und diversifizierter europäischer Bankensektor mit sich bringt; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Bankenkrediten für KMU in der gesamten Union zu untersuchen und gegen unangemessene Hindernisse vorzugehen;

43.  betont, dass KMU eine möglichst breite Auswahl an Finanzierungsstrukturen zur Verfügung stehen sollte, sodass sie selbst die Wahl zwischen Finanzierungsoptionen unterschiedlicher Kosten- und Komplexitätsebenen haben, einschließlich Hypothekendarlehen und auf Verbriefungen basierender Finanzierung;

44.  betont, dass ein Umfeld gefördert werden muss, in dem mehr Ersparnisse von privaten Haushalten und Unternehmen in Anlageinstrumente fließen, die in Kapitalmärkte investieren und bei denen den Anlegern nahegelegt wird, Kapital über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg zuzuweisen; unterstreicht, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen insbesondere für Haushalte erforderlich sind, um für alle Vor- und Nachteile der Investitionen am Kapitalmarkt zu sensibilisieren; betont, dass die Zugänglichkeit der Vermittlung von Finanzwissen ausgeweitet werden muss, wodurch das Vertrauen von Anlegern, insbesondere Kleinanlegern, in die Kapitalmärkte gesteigert werden soll; betont außerdem, dass die Vermittlung von Finanzwissen auf KMU ausgerichtet werden sollte und ihnen die Nutzung der Kapitalmärkte näher bringen sollte;

45.  betont, dass die Initiativen zur Kapitalmarktunion Kreditnehmer in die Lage versetzen sollten, auf Mittel aus marktbasierten Quellen zuzugreifen, und so eine stärkere Diversität in Form von Darlehen wie Aktien und Unternehmensanleihen sowie indirekten Finanzierungsformen, bei denen Banken und Märkte zusammenarbeiten, unterstützen sollten;

46.  betont, dass ein verständlicher Vergleich der den Finanzakteuren zur Verfügung stehenden Anlageoptionen erleichtert werden muss, um eine effiziente Kapitalmarktunion aufzubauen; fordert in diesem Zusammenhang die Stärkung des gemeinsamen Rahmens zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Transparenz unter den verschiedenen Finanzinstrumenten, insbesondere durch eine angemessene Umsetzung der diesbezüglich in der MiFID, der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (IMD) und PRIIP (Versicherungsanlageprodukte) vorgesehenen Maßnahmen; unterstreicht die Bedeutung legislativer Kohärenz im Allgemeinen und zwischen den genannten Dossiers im Besonderen, um Regulierungsarbitrage zu verhindern und höchste Anlegerschutzstandards auf den Märkten zu gewährleisten;

47.  ist der Ansicht, dass durch die Kapitalmarktunion ein angemessenes regulatorisches Umfeld geschaffen werden sollte, das den grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Unternehmen, die sich um Kredit-, Quasi-Eigenkapital- und Eigenkapitalstrukturen bemühen, verbessert, um das Wachstum von Nichtbanken-Finanzierungsmodellen, einschließlich Schwarmfinanzierung und Partnerkrediten, zu fördern; ist der Ansicht, dass die Offenlegung solcher Informationen für KMU freiwillig sein sollte; betont, dass die Regeln zum Anlegerschutz für alle Finanzierungsmodelle gleichermaßen gelten sollten, unabhängig davon, ob es sich um Banken- oder Nichtbanken-Finanzierungsmodelle handelt; ist der Ansicht, dass ein solches Umfeld auch eine stärkere systemische Widerstandsfähigkeit und Überwachung der systemrelevanten Finanzmittler außerhalb des Bankensektors erfordern würde;

48.  ist der Auffassung, dass die Standardisierung bestimmter Finanzinstrumente und ihrer Zugänglichkeit auf dem gesamten Binnenmarkt ein angemessenes Instrument sein könnte, um die Liquidität zu verbessern, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu stärken und einen umfassenden Überblick und eine Beaufsichtigung der europäischen Kapitalmärkte zu ermöglichen, wobei die bewährten Verfahren der bestehenden Standards der Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden sollten; betont, dass die Möglichkeit beibehalten werden muss, maßgeschneiderte Finanzinstrumente auszugeben, die den Bedürfnissen einzelner Emittenten und einzelner Anleger entsprechen;

49.  verweist darauf, dass bei einem historischen Überblick über den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen zwei Schlupflöcher berücksichtigt werden müssen, die im Zuge seiner Umsetzung zu Tage getreten sind: die Notwendigkeit, die besonderen Auswirkungen von Maßnahmen, die im Rahmen des Binnenmarkts konzipiert wurden, auf die Funktionsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets sorgfältig zu prüfen, und die Notwendigkeit, die Integration des Markts und der Aufsicht parallel zu verbessern; fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung des Aktionsplans alle entsprechenden Lehren aus diesem Präzedenzfall zu ziehen;

50.  betont, dass dem Rechts- und dem Aufsichtsrahmen eine entscheidende Rolle zukommen sollte, wenn es darum geht, das Eingehen übermäßiger Risiken und Instabilität auf den Finanzmärkten zu vermeiden; betont, dass ein starkes Projekt für eine Kapitalmarktunion mit starker EU-weiter und nationaler Beaufsichtigung einschließlich angemessener makroprudenzieller Instrumente einhergehen muss; vertritt die Auffassung, dass es zu den möglichen Optionen gehört, der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) eine bedeutendere Rolle bei der Verbesserung der Konvergenz der Finanzaufsicht zuzuweisen;

51.  fordert die Kommission auf, die Risiken kapitalmarktbasierter Kreditfinanzierung und einschlägige Erfahrungen beim Auftreten der Finanzkrise 2007/2008 sorgfältig zu beurteilen und die sich daraus ergebenden Probleme anzugehen;

Die Kapitalmärkte den KMU näher bringen

52.  weist darauf hin, dass mögliche Änderungen oder Ergänzungen des bestehenden Regelungsrahmens für Finanzmittler darauf abzielen sollten, Eintrittsbarrieren für kleine und mittlere Mittler zu beseitigen und den Zugang zu Finanzierung insbesondere für innovative Start-up-Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen;

53.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (COM(2014)0213); ist insbesondere davon überzeugt, dass dieser Vorschlag ein Mittel zur Unterstützung eines für Aktionäre attraktiven Umfelds sein könnte, indem die Effizienz der Aktieninvestitionskette verbessert wird; betont, dass ein solider und praktikabler Rahmen für die Unternehmensführung die Kapitalmarktunion stärken würde;

54.  betont, dass die Kapitalmärkte nicht so komplex werden sollten, dass KMU davon ausgeschlossen werden, da sie die Unternehmen sind, die am dringendsten Zugang zu ergänzender Finanzierung benötigen, besonders in den Mitgliedstaaten, die wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder hatten; betont, dass eine positive Umgebung für eine erfolgreiche Finanzierung von KMU auch KMU-freundliche wirtschaftliche und regulatorische Bedingungen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten umfassen muss; betont insbesondere, dass auf eine mögliche Vereinfachung der Verfahren für Börsengänge durch KMU und Midcap-Unternehmen eingegangen werden sollte, während gleichzeitig dafür gesorgt werden muss, dass weiterhin strikte Kriterien für die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit und Zulässigkeit von Unternehmen für Börsengänge gelten; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, was sonst noch getan werden kann, um KMU dabei zu helfen, Investitionen anzuziehen;

55.  weist darauf hin, dass der Mangel an Informationen über die Finanzlage von KMU eines der wesentlichen Hindernisse für Investitionen in diese Art von Unternehmen ist; fordert eingehende Überlegungen über Mittel und Wege, den Zugang von Anlegern zu transparenten und vergleichbaren Daten über KMU zu verbessern und dabei die zusätzliche Belastung dieser Unternehmen möglichst weitgehend zu begrenzen;

56.  befürwortet eine heterogene und attraktive Finanzierungsbasis auf den europäischen öffentlichen Märkten für Unternehmen aller Größen und unterstützt gleichzeitig das Konzept „Vorfahrt für KMU“ in den EU-Finanzregelungen, die sich auf aufstrebende Wachstumsunternehmen beziehen, und eine Überarbeitung der EU-Finanzregeln zur Reduzierung der Verwaltungskosten für die Börsennotierung von Unternehmen um 30‑50 %;

57.  ist der Ansicht, dass angesichts der Bedeutung von KMU und Midcap-Unternehmen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bestehende Nichtbanken-Finanzierungsmöglichkeiten wie die Entwicklung spezialisierter Sekundärmärkte (z. B. KMU-Wachstumsmärkte) und einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefung besser genutzt werden müssen; begrüßt die Initiative zur Schaffung eines nachhaltigen, transparenten Marktes für Verbriefungen durch Entwicklung eines spezifischen Regelungsrahmens mit einer einheitlichen Begriffsbestimmung für hochwertige Verbriefungen in Kombination mit wirksamen Methoden der Risikoüberwachung, der Risikomessung und des Risikomanagements; betont jedoch, dass KMU eine extrem uneinheitliche Gruppe darstellen und dass Verbriefung nicht das einzige verfügbare Instrument ist; fordert die Kommission daher auf, eine große Bandbreite an Ansätzen zu verfolgen und eine Vielzahl von Wegen zur Verbesserung der Finanzierung von KMU in Erwägung zu ziehen;

58.  unterstützt Vorschläge zur Verbesserung der Möglichkeiten für den Zugang zu Daten für europäische Unternehmen, insbesondere KMU; macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass die Kosten für Marktdaten im Vergleich zu den gesamten Transaktionskosten gering sind;

59.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Kapazität zur Überwachung von Arten, Umfang und Tendenzen von bankähnlichen Vermittlungsaktivitäten, die außerhalb des regulierten Bankensektors stattfinden, zu stärken und angemessene Maßnahmen einzuführen, um dafür zu sorgen, dass sie dem Grundsatz „gleiches Risiko, gleiche Regeln“ unterliegen;

60.  weist darauf hin, dass privates Beteiligungskapital und Risikokapital interessante Finanzierungsalternativen insbesondere für Start-up-Unternehmen darstellen; fordert die Kommission auf, zusätzliche Instrumente zu entwickeln, die auf den mit dem europäischen Risikokapitalfonds und den europäischen Fonds für soziales Unternehmertum gesammelten Erfahrungen aufbauen, um die wesentlichen Mängel von Märkten für Risikokapital in der EU wie die mangelnden Informationen für Anleger anzugehen; ist der Ansicht, dass die Entwicklung einer speziellen Datenbank, um auf freiwilliger Basis Daten zu KMU und Start-up-Unternehmen zu erfassen, ein sinnvolles Instrument sein könnte, um Anlegern Informationen zu geben und so letztendlich die Bandbreite an Marktteilnehmern zu erweitern und weitere Risikokapitalmärkte unter den Mitgliedstaaten zu stärken;

61.  begrüßt Bemühungen, die Entwicklung von Märkten für Privatplatzierungen durch standardisierte Dokumente und Begriffsbestimmungen zu unterstützen, während gleichzeitig darauf geachtet wird, dass potenzieller Anleger ausreichend über die Risiken und Vorteile dieser Anlageform unterrichtet werden;

62.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Entwicklung jeglicher neuen Vorschläge für Dachfonds als Teil der Kapitalmarktunion nicht zu Schlupflöchern bei der Gesamtbeurteilung und dem Management systemischer und spezieller Risiken führt;

63.  bekräftigt, dass beim Aufbau der Kapitalmarktunion die EU-Koordinierung auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der G20, der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden, des International Accounting Standards Board (IASB) und des Basler Ausschusses gestärkt und verbessert werden muss;

Schaffung eines kohärenten EU-Regelungsumfelds für Kapitalmärkte

64.  betont außerdem die Bedeutung von Eigenkapitalfinanzierung, die dazu beitragen kann, Risiken zu mindern und übermäßige Verschuldungen und Hebelwirkungen im Finanzsystem zu reduzieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die übermäßig belastenden Regelungen für die Eigenkapitalfinanzierung privater Unternehmen zu überprüfen und zu überarbeiten; betont, dass unbedingt auf die steuerliche Begünstigung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital eingegangen werden muss;

65.  ist sich bewusst, dass die Uneinheitlichkeit von Insolvenzvorschriften die Schaffung grenzüberschreitender Pools von Vermögenswerten und damit das Verbriefungsverfahren erschwert; nimmt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, in dem für die Verwirklichung einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion erforderlichen Ausmaß auf grenzüberschreitende Insolvenzen einzugehen; fordert die Schaffung eines Sanierungs- und Abwicklungsrahmens für Nichtbanken, insbesondere zentrale Gegenparteien;

66.  verweist auf die Rolle von Zahlungssystemen und Wertpapierabwicklungssystemen für den Verbriefungsmarkt und fordert die Schaffung einer diesbezüglichen europäischen Marktinfrastruktur sowie eine koordinierte und harmonisiertere Beaufsichtigung der kritischen Marktinfrastruktur, insbesondere die Möglichkeit der Schaffung eines Datenspeichers für Verbriefung, in dem die an jeder Verbriefung Beteiligten erfasst würden, aggregierte Positionen und Ströme zwischen Marktteilnehmern verfolgt würden, die Effizienz und Wirksamkeit von Strategieinitiativen überwacht würde und mögliche sich entwickelnde Blasen ermittelt und Informationsasymmetrien reduziert würden;

67.  betont, dass angesichts der Rolle von IKT auf das Risiko von Cyberangriffen eingegangen werden und das ganze Finanzsystem vor solchen Angriffen geschützt werden muss;

68.  fordert die Kommission auf, die Vergleichbarkeit und Qualität von Finanzinformationen zu verbessern, indem sie den derzeitigen Rahmen für Rechnungslegungsstandards auch von einem globalen Standpunkt und im Hinblick auf konservative Bewertungsmodelle und die Verhältnismäßigkeit der Anforderungen untersucht; räumt ein, dass das vor kurzem überarbeitete europäische Rechnungslegungsrecht erst in der Praxis beurteilt werden muss;

69.  betont, dass eine Folgenabschätzung und eine Kosten-Nutzen-Analyse aller zusätzlichen Rechtsvorschriften, einschließlich delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, durchgeführt werden muss; stellt fest, dass neue Rechtsvorschriften möglicherweise nicht immer die angemessene politische Reaktion auf diese Herausforderungen darstellen und dass nicht legislative und marktbasierte Ansätze sowie in einigen Fällen bereits bestehende einzelstaatliche Lösungen in Erwägung gezogen werden sollten; fordert die Kommission auf, in den einschlägigen Rechtsvorschriften für Verhältnismäßigkeit zu sorgen, um die positiven Wirkungen für KMU und Midcap-Unternehmen zu steigern;

70.  ist der Ansicht, dass die Bausteine für eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion bis spätestens 2018 umgesetzt sein sollten; bekräftigt die Forderung nach einer umfassenden Analyse der aktuellen Lage auf den EU-Kapitalmärkten und der bestehenden EU-weiten Hindernisse; fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten zum Aktionsplan zu beschleunigen und so bald wie möglich legislative und nicht legislative Vorschläge vorzulegen, um das Ziel eines vollständig integrierten EU-Binnenmarkts für Kapital bis Ende 2018 zu verwirklichen;

71.  stellt fest, dass die sich entwickelnde digitale Umgebung als Gelegenheit gesehen werden sollte, die Leistung und den Wert der Kapitalmarktbranche für Unternehmen, Anleger und die Gesellschaft im Allgemeinen zu verbessern;

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72.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0202.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0161.

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