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Verfahren : 2015/2760(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0680/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 09/07/2015 - 12.6
CRE 09/07/2015 - 12.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0270

Angenommene Texte
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Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Die Lage in Jemen
P8_TA(2015)0270RC-B8-0680/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zur Lage im Jemen (2015/2760(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), Federica Mogherini, vom 26. März 2015 zur Lage im Jemen,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der VP/HV, Federica Mogherini, und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, vom 1. April 2015 zu den Auswirkungen der Kämpfe im Jemen,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der VP/HV, Federica Mogherini, und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, vom 11. Mai 2015 zu dem vorgeschlagenen Waffenstillstand im Jemen,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der VP/HV, Federica Mogherini, und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, vom 3. Juli 2015 zu der Krise im Jemen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. April 2015 zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 2014 (2011), 2051 (2012), 2140 (2014), 2201 (2015) und 2216 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Ko-Vorsitzenden der 24. Tagung des Golf-Kooperationsrates und der Europäischen Union und der Ministertagung vom 24. Mai 2015,

–  unter Hinweis auf die Presseerklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. Juni 2015 zur Lage im Jemen,

–  unter Hinweis auf das Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft vom 21. September 2014, das Abschlussdokument der Konferenz des nationalen Dialogs vom 25. Januar 2014 und die Initiative des Golf-Kooperationsrates vom 21. November 2011,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die derzeitige Krise im Jemen auf das Unvermögen aufeinander folgender Regierungen zurückzuführen ist, den legitimen Bestrebungen des jemenitischen Volkes nach Demokratie, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, Stabilität und Sicherheit gerecht zu werden; in der Erwägung, dass durch dieses Unvermögen die Bedingungen für den Ausbruch eines gewaltsamen Konflikts geschaffen wurden, indem keine alle Seiten einbeziehende Regierung geschaffen wurde, die Macht nicht gerecht geteilt wurde und die zahlreichen Spannungen zwischen den Stämmen im Land, die verbreitete Unsicherheit und der wirtschaftliche Stillstand systematisch ignoriert wurden;

B.  in der Erwägung, dass sich der aktuelle Konflikt im Jemen auf 20 der 22 Gouvernements ausgeweitet hat; in der Erwägung, dass den aktuellen konsolidierten Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge zwischen dem 19. März und dem 5. Mai 2015 mindestens 1 439 Menschen getötet und weitere 5 951 verletzt wurden, darunter viele Zivilisten; in der Erwägung, dass seit Beginn der Kampfhandlungen mehr als 3 000 Menschen getötet und mehr als 10 000 verletzt wurden;

C.  in der Erwägung, dass der Jemen eines der ärmsten Länder im Nahen Osten ist, dass dort hohe Arbeitslosigkeit und Analphabetismus herrschen und dass es an einer Grundausstattung mit öffentlichen Einrichtungen fehlt; in der Erwägung, dass derzeit 20 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen, darunter Schätzungen zufolge 9,4 Millionen jemenitische Kinder, mehr als 250 000 Flüchtlinge und 335 000 Binnenvertriebene;

D.  in der Erwägung, dass die jüngsten Entwicklungen schwere Risiken für die Stabilität der Region, insbesondere der Region am Horn von Afrika, der Region am Roten Meer sowie des Nahen und Mittleren Ostens bergen;

E.  in der Erwägung, dass eine Koalition unter der Leitung von Saudi-Arabien, der Bahrain, Ägypten, Jordanien, Kuwait, Marokko, Katar, Sudan und die Vereinigten Arabischen Emirate angehören, auf Ersuchen des jemenitischen Präsidenten Abd-Rabbu Mansur Hadi am 26. März 2015 eine Militäroperation gegen Huthi-Rebellen im Jemen eingeleitet hat; in der Erwägung, dass diese Koalition Meldungen zufolge im Jemen international verbotene Streubomben einsetzt, und in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte diesen Meldungen gerade nachgeht;

F.  in der Erwägung, dass die bewaffneten Huthi-Gruppen und die mit ihnen verbündeten Truppen für zahlreiche zivile Todesopfer im Jemen verantwortlich sind, da sie unter anderem Flugabwehrraketen abgeschossen haben, die nach dem Aufprall in bewohnten Gebieten explodieren und so Zivilisten umbringen oder verstümmeln;

G.  in der Erwägung, dass im Rahmen mehrerer Luftangriffe der Militärkoalition unter der Leitung Saudi-Arabiens im Jemen Zivilisten ums Leben kamen, was einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt, dem zufolge alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zivilen Todesopfern vorzubeugen oder ihre Zahl so gering wie möglich zu halten;

H.  in der Erwägung, dass Saudi-Arabien nicht nur Luftangriffe auf den Jemen geflogen hat, sondern auch eine Seeblockade des Jemen eingerichtet hat, die für die Zivilbevölkerung dramatische Auswirkungen hatte, da 22 Millionen Menschen – beinahe 80 % der Bevölkerung – dringend Lebensmittel, Wasser und medizinische Hilfsgüter benötigen;

I.  in der Erwägung, dass VN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 15. Juni 2015 mit Blick auf die VN-Friedensgespräche einen erneuten humanitären Waffenstillstand für mindestens zwei Wochen während des Ramadan gefordert hat, damit die dringend benötigte Hilfe zu allen bedürftigen Jemeniten gelangen könne, dass jedoch keine Einigung erzielt wurde; in der Erwägung, dass die kriegführenden Parteien des Jemen am 19. Juni 2015 bei diplomatischen Gesprächen, die von dem VN-Sondergesandten Ismail Uld Scheich Ahmed vermittelt wurden, nicht zu einer Waffenstillstandsvereinbarung gelangt sind;

J.  in der Erwägung, dass am 30. Juni 2015 etwa 1 200 Häftlinge, darunter mutmaßliche Mitglieder von Al-Qaida, aus dem Zentralgefängnis der Stadt Taiz entkommen sind; in der Erwägung, dass bereits im April 2015 etwa 300 Häftlinge aus einem anderen Gefängnis in der Provinz Hadramaut entkommen sind; in der Erwägung, dass der Jemen Schauplatz von Terroranschlägen ist, zu denen die Anschläge vom 17. Juni 2015 in Sanaa, darunter auf drei Moscheen, zu zählen sind, bei denen eine Reihe von Personen getötet oder verletzt wurde;

K.  in der Erwägung, dass die VN den Jemen am 1. Juli 2015 zu einem Notfall der Stufe 3, dem höchsten auf der Skala, erklärt haben; in der Erwägung, dass die VN im Rahmen des Notfallplans versuchen werden, 11,7 Millionen Menschen zu erreichen, die am dringendsten Hilfe benötigen; in der Erwägung, dass das Gesundheitssystem Meldungen zufolge kurz vor dem Zusammenbruch steht, da mindestens 160 Gesundheitseinrichtungen aufgrund von Unsicherheit und Mangel an Brennstoff und Vorräten geschlossen wurden;

L.  in der Erwägung, dass 15,9 Millionen Menschen im Jemen humanitäre Hilfe benötigen; in der Erwägung, dass die besonders schutzbedürftigen Kinder aufgrund der derzeitigen weit verbreiteten Unsicherheit keinen Zugang zu den Gesundheitsdiensten und der Ernährung haben, die sie benötigen;

M.  in der Erwägung, dass 9,9 Millionen Kinder erheblich unter dem Konflikt leiden und dass seit März 2015 279 Kinder getötet und 402 verletzt wurden; in der Erwägung, dass mindestens 1,8 Millionen Kinder aufgrund der konfliktbedingten Schließung von Schulen keinen Zugang zu Bildung mehr haben, wodurch sie stärker Gefahr laufen, von bewaffneten Gruppen rekrutiert oder eingesetzt oder anderweitig missbraucht zu werden; in der Erwägung, dass Kinder nach Angaben von UNICEF bis zu ein Drittel aller Kämpfer im Jemen stellen und dass allein zwischen dem 26. März und dem 24. April 2015 mindestens 140 Kinder rekrutiert wurden; in der Erwägung, dass 2014 die Rekrutierung von 156 Kindern und ihr Einsatz in bewaffneten Gruppen bestätigt wurde; in der Erwägung, dass sich diese Zahl für 2015 bereits verdoppelt hat;

N.  in der Erwägung, dass Schätzungen von UNICEF zufolge bei mehr als einer halben Million Kindern unter fünf Jahren die Gefahr einer schweren akuten Mangelernährung besteht, während 1,2 Millionen Kindern unter fünf Jahren eine moderate akute Mangelernährung droht, und in der Erwägung, dass dies beinahe einer Verdopplung der Zahl der unterernährten Kinder seit Beginn der Krise entspricht;

O.  in der Erwägung, dass das Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch steht und dass die Einstellung der Impfungen dazu führt, dass etwa 2,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren Gefahr laufen, sich mit Masern anzustecken, und 2,5 Millionen Kinder Durchfall bekommen könnten, eine potenziell tödliche Krankheit, die sich in Zeiten von Krieg und Vertreibungen schnell verbreitet; in der Erwägung, dass immer mehr Menschen am Denguefieber erkranken, Behandlungsmöglichkeiten für chronische Erkrankungen fehlen und lebenswichtige medizinische Hilfsgüter sowie medizinisches Personal daran gehindert werden, die Opfer zu erreichen;

P.  in der Erwägung, dass dem Land schnell der Kraftstoff ausgeht, und in der Erwägung, dass die Verteilung von Hilfsgütern dadurch bereits erheblich eingeschränkt ist und dies schon bald zu einer lebensbedrohlichen Wasserknappheit führen wird, da der von Dürreperioden heimgesuchte Jemen bei der Wasserversorgung vollständig auf Tiefbrunnenpumpen angewiesen ist, die mit Kraftstoff betrieben werden;

Q.  in der Erwägung, dass der Jemen auch direkt von der humanitären Krise am Horn von Afrika betroffen ist, da mehr als 250 000 Flüchtlinge, hauptsächlich aus Somalia, im Land gestrandet sind und unter prekären Bedingungen leben; in der Erwägung, dass der Jemen darüber hinaus Schätzungen der Regierung zufolge etwa eine Million Migranten aus Äthiopien aufgenommen hat;

R.  in der Erwägung, dass humanitäre Hilfsorganisationen aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage im Jemen den Großteil ihrer internationalen Mitarbeiter außer Landes gebracht haben; in der Erwägung, dass wenige Organisationen noch im Jemen arbeiten können und dass ihre Tätigkeiten deutlich eingeschränkt werden;

S.  in der Erwägung, dass Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) in der Lage war, aus der Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen einen Nutzen zu ziehen, sich auszudehnen und mehr sowie größere Terroranschläge durchzuführen;

T.  in der Erwägung, dass sich der sogenannte Islamische Staat (IS/Da’isch) im Jemen niedergelassen und Terroranschläge gegen schiitische Moscheen geführt hat, wobei Hunderte von Menschen ums Leben kamen; in der Erwägung, dass wahrscheinlich sowohl AQAP als auch der IS/Da’isch das Sicherheitsvakuum im Jemen ausnutzen werden, um ihre Ressourcen zu erhöhen und Angriffe auf die jemenitischen Sicherheitskräfte, die Huthi und westliche Einsatzkräfte vor Ort zu planen;

U.  in der Erwägung, dass das kulturelle Erbe des Jemen durch die Eskalation der bewaffneten Konflikte gefährdet wird; in der Erwägung, dass das Komitee für das Welterbe am 2. Juli 2015 zwei Standorte im Jemen auf die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen hat: die Altstadt von Sanaa und die alte ummauerte Stadt Schibam;

V.  in der Erwägung, dass die EU ein Waffenembargo und weitere gezielte Sanktionen gegen einen Huthi-Anführer und gegen den Sohn des ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh verhängt hat; in der Erwägung, dass zwei weitere Mitglieder der Huthi-Bewegung sowie der ehemalige Präsident Saleh selbst seit Dezember 2014 den gleichen restriktiven Maßnahmen unterliegen;

W.  in der Erwägung, dass die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) der Kommission 2015 25 Mio. EUR zugewiesen hat, um Gemeinden im ganzen Land zu helfen, die von akuter Unterernährung, Konflikten und Zwangsumsiedlung betroffen sind; in der Erwägung, dass sich die gesamte EU-Finanzierung der Mitgliedstaaten und der Kommission für humanitäre Hilfe im Jemen 2014 auf 100,8 Mio. EUR belief, darunter 33 Mio. EUR von ECHO;

X.  in der Erwägung, dass in dem überarbeiteten Aufruf zur humanitären Hilfe der VN 1,6 Mrd. USD gefordert wurden, aber nur etwa 10 % davon derzeit finanziert sind;

1.  ist ernstlich besorgt angesichts der sich rapide verschlechternden politischen Lage, Sicherheitslage und humanitären Lage im Jemen; fordert alle kriegführenden Parteien mit Nachdruck auf, den Einsatz von Gewalt unverzüglich zu beenden; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; betont, dass die EU ihre Zusage bekräftigt hat, den Jemen und das jemenitische Volk weiterhin zu unterstützen;

2.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität des Jemen und der jemenitischen Bevölkerung;

3.  verurteilt das destabilisierende und gewaltsame einseitige Vorgehen der Huthi und der dem ehemaligen Präsidenten Saleh treuen Militäreinheiten; verurteilt ferner die Luftangriffe der Koalition unter der Leitung von Saudi-Arabien und ihre Seeblockaden des Jemen, die zum Tod von Tausenden von Menschen geführt, den Jemen weiter destabilisiert, günstigere Bedingungen für die Ausdehnung von terroristischen und extremistischen Organisationen wie dem IS/Da‘isch und AQAP geschaffen und eine bereits kritische humanitäre Lage noch weiter verschlimmert haben;

4.  appelliert daher eindringlich an alle Parteien im Jemen, insbesondere an die Huthi, auf eine Beilegung ihrer Differenzen im Wege des Dialogs und der Konsultation hinzuarbeiten; ruft alle Akteure der Region auf, konstruktiv mit den jemenitischen Parteien zusammenzuarbeiten, um eine Deeskalation der Krise zu ermöglichen und weitere Instabilität in der Region zu vermeiden; fordert alle Parteien auf, darauf zu verzichten, Stätten und Gebäude des Kulturerbes unter Beschuss zu nehmen, Luftangriffe darauf zu führen oder sie für militärische Zwecke zu nutzen;

5.  begrüßt es, dass die EU ihre feste Zusage und Entschlossenheit bekräftigt hat, der Bedrohung durch extremistische und terroristische Gruppen wie etwa AQAP entgegenzutreten und zu verhindern, dass diese die aktuelle Lage weiter ausnutzen können;

6.  verurteilt jegliche Gewalt und Versuche oder Androhungen von Gewalteinsatz zur Einschüchterung derjenigen, die sich an von den VN vermittelten Konsultationen beteiligen; betont, dass der von den VN vermittelte integrative politische Dialog unter der Leitung des Jemen stattfinden muss und dass damit das Ziel verfolgt werden muss, eine auf Konsens basierende politische Lösung für die Krise im Jemen im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates und ihrem Umsetzungsmechanismus, dem Ergebnis der Konferenz des umfassenden nationalen Dialogs, dem Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft und den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu erzielen;

7.  verurteilt auf Schärfste die Terroranschläge des IS/Da’isch gegen schiitische Moscheen in Sanaa und Saada, bei denen Hunderte von Menschen getötet oder verletzt wurden, sowie die Verbreitung der extremen religiösen Ideologie, die diesem kriminellen Vorgehen zugrunde liegt;

8.  ist besorgt darüber, dass AQAP aus der sich verschlechternden politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen einen Nutzen ziehen kann; fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, sich entschlossen dafür einzusetzen, extremistische und terroristische Gruppen wie den IS/Da’isch und AQAP mit höchster Priorität zu bekämpfen;

9.  verurteilt die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die Konfliktparteien;

10.  unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Vereinten Nationen und des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen, Ismail Uld Scheich Ahmed, in den Friedensverhandlungen zwischen den Parteien zu vermitteln; unterstützt die Bemühungen des Sultanats Oman, in einem ersten Schritt hin zu einer im Rahmen von Verhandlungen erzielten politischen Lösung einen Waffenstillstand zwischen den Huthi und den der Regierung des Jemen treuen Truppen zu bewirken;

11.  betont, dass es für den Konflikt nur eine politische, alle Seiten einbeziehende und im Rahmen von Verhandlungen erzielte Lösung geben kann; fordert daher alle jemenitischen Parteien nachdrücklich auf, im Wege des Dialogs, des Kompromisses und der Machtteilung auf die Beilegung ihrer Differenzen und eine Regierung der nationalen Einheit hinzuarbeiten, um den Frieden wiederherzustellen, einen wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenbruch zu verhindern und die humanitäre Krise anzugehen;

12.  fordert einen humanitären Waffenstillstand, damit dringend benötigte lebensrettende Hilfsmaßnahmen die Bevölkerung des Jemen erreichen können; fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, die dringende Bereitstellung humanitärer Hilfe für alle Teile des Jemen zu erleichtern sowie im Einklang mit den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Neutralität und der Unabhängigkeit für schnellen, sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Akteure zu sorgen, damit sie die Menschen erreichen können, die humanitäre Hilfe, einschließlich medizinischer Unterstützung, benötigen; weist ferner darauf hin, dass es deshalb wichtig ist, den Zugang des Handelsschiffverkehrs zum Jemen weiter zu erleichtern;

13.  fordert alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten, für den Schutz von Zivilisten zu sorgen, darauf zu verzichten, zivile Infrastrukturen, insbesondere medizinische Einrichtungen und Wasserversorgungsanlagen, direkt anzugreifen und zivile Gebäude für militärische Zwecke zu nutzen, und dringend mit den VN und Menschenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten, um den Bedürftigen Unterstützung zukommen zu lassen;

14.  betont, dass koordinierte humanitäre Maßnahmen unter Leitung der VN erforderlich sind, und appelliert dringend an alle Länder, zur Deckung des humanitären Bedarfs beizutragen; fordert die internationale Gemeinschaft auf, zu dem überarbeiteten Aufruf zur humanitären Hilfe der VN beizutragen;

15.  fordert eine unabhängige internationale Untersuchung aller mutmaßlichen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht;

16.  nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die im Redaktionsausschuss zur Ausarbeitung einer Verfassung erzielt wurden, fordert eine inklusive und transparente Verfassung, die den legitimen Bestrebungen des jemenitischen Volks gerecht wird und die Ergebnisse der Konferenz des nationalen Dialogs widerspiegelt, und fordert, ein Referendum über den Verfassungsentwurf und baldige Parlamentswahlen abzuhalten, um eine weitere Verschlechterung der humanitären Lage und der Sicherheitslage im Jemen zu verhindern;

17.  verweist darauf, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein Grundrecht ist, und verurteilt scharf jegliche Gewalt oder Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung im Jemen; bekräftigt seine Unterstützung aller Initiativen, die die Förderung des Dialogs und der gegenseitigen Achtung zwischen religiösen und anderen Gemeinschaften zum Ziel haben; appelliert an alle religiösen Instanzen, sich für Toleranz einzusetzen und gegen Hass, Sektierertum und gewalttätige und extremistische Radikalisierung vorzugehen;

18.  fordert die VP/HV und die Mitgliedstaaten dringend auf, in den VN Unterstützung für einen umfassenden internationalen Plan zu finden, um die Wasserversorgung im Jemen zu sichern, da dieser Schritt entscheidend dazu beitragen könnte, einen potenziellen Friedensprozess erfolgreich abzuschließen und der Bevölkerung die Perspektive einzuräumen, die Landwirtschaft verbessern, sich ernähren und das Land wiederaufbauen zu können;

19.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung des Jemen zu übermitteln.

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