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Verfahren : 2014/2229(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0193/2015

Eingereichte Texte :

A8-0193/2015

Aussprachen :

PV 08/07/2015 - 15
CRE 08/07/2015 - 15

Abstimmungen :

Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0271

Angenommene Texte
PDF 248kWORD 131k
Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und Nordafrika und die Perspektiven für politische Stabilität
P8_TA(2015)0271A8-0193/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu den sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und in Nordafrika sowie zu den Perspektiven für politische Stabilität 2014/2229(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits und auf seinen Standpunkt vom 17. Januar 2013 zu dem Abkommen(1),

–  unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003 und die Erklärung des Rates der Europäischen Union vom 11. Dezember 2008 über die Verstärkung der Kapazitäten,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 8. März 2011 über eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand (COM(2011)0200),

–  unter Hinweis auf die beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G8-Staaten am 21. Mai 2011 initiierte Partnerschaft von Deauville;

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel: „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 6. Februar 2015 mit dem Titel „Elemente einer EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da'esh“ (JOIN(2015)0002),

–  unter Hinweis auf die beim dritten Treffen der Außenminister der Europäischen Union und der Arabischen Liga vom 11. Juni 2014 in Athen angenommene Erklärung sowie auf die am 19. Januar 2015 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Generalsekretariat der Arabischen Liga,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. August 2014 zum Irak und zu Syrien,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Internationalen Konferenz für Frieden und Sicherheit im Irak, die am 15. September 2014 in Paris stattgefunden hat,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. November 2014 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. Dezember 2014 zur EU-Regionalstrategie für Syrien und den Irak,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 9. Februar 2015 zur Terrorismusbekämpfung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2011 zur Vorgehensweise der EU gegenüber dem Iran(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 zum Thema „Wandel durch Handel: Die Handels- und Investitionsstrategie der EU für den südlichen Mittelmeerraum nach den Revolutionen des Arabischen Frühlings“(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2014 zu Saudi-Arabien, seinen Beziehungen zur EU und seiner Rolle in Nahost und Nordafrika(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 2014 zur Lage im Irak und in Syrien sowie zur IS-Offensive, einschließlich der Verfolgung von Minderheiten(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2015 zur Lage in Libyen(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2015 zu der humanitären Krise im Irak und in Syrien, insbesondere vor dem Hintergrund der Aktivitäten des IS(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2015 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Liga der Arabischen Staaten und der Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2015 zu insbesondere gegen Assyrer gerichteten Angriffen und Entführungen durch ISIS/Da'isch in jüngster Zeit im Nahen Osten(11),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Treffens libyscher Gemeinde- und Kommunalvertreter vom 23. März 2015 in Brüssel, das auf Einladung der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen einberufen und von der Europäischen Union ausgerichtet wurde,

–  unter Hinweis auf das Treffen der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten und der südlichen Mittelmeeranrainerstaaten vom 13. April 2015 in Barcelona, das von Spanien, dem lettischen Ratsvorsitz und der EU ausgerichtet wurde, um die Zukunft der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu erörtern,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 2139(2014), 2165(2014) und 2191(2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, mit denen den Vereinten Nationen und ihren Partnern für die Erbringung humanitärer Hilfe in Syrien ohne Zustimmung des syrischen Staates grenzüberschreitender und frontüberschreitender Zugang eingeräumt wird,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0193/2015),

A.  in der Erwägung, dass die Konflikte in Syrien, im Irak, im Jemen und in Libyen und die zunehmenden Spannungen im Nahen Osten und Nordafrika (MENA-Region) wichtige Ursachen der Destabilisierung dieser Region sind; in der Erwägung, dass sich die Fronten im Kampf gegen den Terror zwischen der Sahelzone und dem Nahen Osten inzwischen geschlossen haben und fast bis an die kritischen Gebiete am Horn von Afrika reichen; in der Erwägung, dass diese Situation für die Sicherheit der gesamten Region verheerende Folgen hat, da politische und wirtschaftliche Entwicklung, wichtige Infrastrukturen sowie der Zusammenhalt in der Bevölkerung in der Region langfristig geschädigt werden; in der Erwägung, dass von diesen Entwicklungen auch ernste Gefahren für die Sicherheit, die Bürger und die Interessen Europas ausgehen; in der Erwägung, dass die Zahl der zivilen Opfer und der gegen die Zivilbevölkerung gerichteten Terrorakte hoch ist; in der Erwägung, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Recht begangen werden, die sich vor allem gegen ethnische und religiöse Minderheiten richten; in der Erwägung, dass die durch diese Konflikte ausgelöste schwere humanitäre Krise massive Vertreibungen der Bevölkerung zur Folge hat, sodass Flüchtlinge, aber auch die Gemeinden, die Flüchtlinge aufnehmen, gewaltigen Schwierigkeiten gegenüberstehen; in der Erwägung, dass es weiterhin schwierig ist, eine kohärente Konfliktlösungsstrategie aufzuzeigen und eine legitime und stabile Grundlage für einen inklusiven Dialog unter Einbindung der verschiedenen Parteien zu schaffen;

B.  in der Erwägung, dass es angesichts der Folgen der Aufstände in den betroffenen arabischen Ländern, der dadurch bedingten komplizierten neuen Gemengelage und aufgrund der Tatsache, dass die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und andere Terrororganisationen dringend zerschlagen werden müssen, geboten ist, die Maßnahmen der EU in der MENA-Region zu überprüfen; in der Erwägung, dass autoritäre Regimes stärker unter Druck gesetzt werden müssen, um sie zur Einführung inklusiver politischer Strategien zu bewegen; in der Erwägung, dass die Stabilisierung der Region nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich von Bedeutung ist und die Union und ihre Mitgliedstaaten mittel- und langfristig strategisch umfassende, vielschichtige Maßnahmen sowie eine umfassende Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region entwickeln muss;

C.  in der Erwägung, dass die Terrororganisation IS im Norden des Iraks und Syriens mit systematischen ethnischen Säuberungen begonnen hat und Kriegsverbrechen, einschließlich Massenhinrichtungen und Entführungen, gegen ethnische und religiöse Minderheiten verübt; in der Erwägung, dass in Meldungen der Vereinten Nationen von gezielten Tötungen, Zwangskonvertierungen, Entführungen, Frauenhandel, der Versklavung von Frauen und Kindern, der Rekrutierung von Kindern für Selbstmordanschläge sowie sexuellem Missbrauch, körperlicher Misshandlung und Folter die Rede ist; in der Erwägung, dass in der Vergangenheit Gemeinden der Christen, Jesiden, Turkmenen, Schabak, Kaka‘i, Sabäer und Schiiten, aber auch viele Araber und sunnitische Muslime zur Zielscheibe des IS geworden sind;

D.  in der Erwägung, dass der Nahe Osten und Nordafrika sich in einer geopolitischen Umbruchsituation befinden, die zu einer tiefgreifenden und unvorhersehbaren Verschiebung der Machtverhältnisse in der Region führen kann; in der Erwägung, dass sich die Krisen und Konflikte zuspitzen, die auch politisch, ethnisch und sektiererisch ausgerichtet sind, dass paramilitärische Gruppen erstarken, während bestimmte Staaten oder Regimes in der Region geschwächt werden oder zusammenbrechen; in der Erwägung, dass viele Menschenrechtsverletzungen die Folge sind; in der Erwägung, dass die Staaten der MENA-Region und die internationale Gemeinschaft die gleichen Sicherheitsinteressen verfolgen, wenn es um die Bekämpfung des Terrorismus und die Förderung inklusiver, wirklich demokratischer Reformen in der Region geht;

E.  in der Erwägung, dass die regionalen, aber auch die internationalen Spannungen infolge der Konflikte im Irak und in Syrien sowie im Jemen und in Libyen zunehmen; in der Erwägung, dass religiöse und ethnische Motive zur Durchsetzung von politischen Zielen und Machtinteressen instrumentalisiert werden; in der Erwägung, dass dadurch ein Konfrontationskurs zwischen sunnitischer und schiitischer Bevölkerung droht, der über die unmittelbaren geographischen Grenzen hinausreicht;

F.  in der Erwägung, dass Tunesien ein besonders bemerkenswertes Beispiel für die Demokratisierung nach den Aufständen in der arabischen Welt ist, dass das Land jedoch am 18. März 2015 Zielscheibe eines Terroranschlags wurde, zu dem sich der IS bekannt hat; in der Erwägung, dass daran deutlich wird, dass die Länder der Region und insbesondere Tunesien stark und kontinuierlich unterstützt werden müssen;

G.  in der Erwägung, dass die Förderung der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter gemäß den EU-Leitlinien von 2008 über Gewalt gegen Frauen und Mädchen grundlegende Bestandteile des politischen Dialogs und des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas (der MENA-Region) sein sollten; in der Erwägung, dass die Beteiligung und die Stärkung der Rolle der Frau im öffentlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in den MENA-Ländern für die langfristige Förderung von Stabilität, Frieden und wirtschaftlichem Wohlstand von grundlegender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die Stärkung der Position von Frauen und Mädchen durch Bildung entscheidend ist, wenn ihre Rolle in diesen Bereichen gestärkt werden soll; in der Erwägung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, in den MENA-Ländern eine wichtige Rolle für die Stärkung der Rolle der Frau spielen können;

H.  in der Erwägung, dass der Einfluss der Mitgliedstaaten in der Region sehr unausgewogen ist; in der Erwägung, dass die Europäische Union hier mehr Einfluss gewinnen muss; in der Erwägung, dass die langfristige politische und wirtschaftliche Stabilität der MENA-Region für die Union von entscheidender strategischer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Union deshalb in der MENA-Region eine führende Rolle bei der Förderung von Konfliktlösungen und demokratischen Regierungsstrukturen übernehmen sollte;

I.  in der Erwägung, dass die Hilfe, die die EU den MENA-Ländern in der Vergangenheit geleistet hat, zu fragmentiert war und nicht schnell genug an die politischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der betreffenden Länder angepasst wurde, sodass die Rolle der EU als wichtiger Akteur in der Region untergraben wurde;

J.  in der Erwägung, dass bei der Unterstützung der EU für die MENA-Länder – insbesondere im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) – in der Vergangenheit allzu häufig auf dasselbe undifferenzierte strategische Konzept gebaut wurde, sodass mit Blick auf die konkrete Lage in den einzelnen betroffenen Ländern nicht genügend unterschieden sowie versäumt wurde, die zivilgesellschaftlichen Partner zu ermitteln, die Unterstützung und Hilfe beim Aufbau von Kapazitäten benötigen; in der Erwägung, dass die nach dem „Arabischen Frühling“ unternommenen Demokratisierungsversuche auf der Grundlage eines organisierten, langfristigen Ansatzes tatkräftig unterstützt werden müssen;

K.  in der Erwägung, dass sich die Umbrüche in der MENA-Region auf die Möglichkeiten der EU, ihre politischen und demokratischen Werte zu fördern, auswirken; in der Erwägung, dass diese Umbrüche sich auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu den betroffenen Ländern auswirken und die Sicherheit der Energieversorgung der EU gefährden könnten;

L.  in der Erwägung, dass die anschließende Krise in der MENA-Region, die die EU trotz etlicher Anzeichen nicht antizipiert hatte, die EU zu Notmaßnahmen zwang und die EU dadurch nicht in der Lage war, die Kernelemente zu analysieren oder der Komplexität der Lage, den Erwartungen und Chancen aufgrund der arabischen Aufstände von 2011 gerecht zu werden; in der Erwägung, dass es der EU insbesondere nicht gelungen ist, die sehr langfristig ausgerichtete Strategie aufzustellen, die zur Fortsetzung und Unterstützung einer echten Wende hin zu Demokratie, wirtschaftlicher Entwicklung und politischer Stabilität benötigt wird; in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) auf Weisung des Europäischen Rates vom Dezember 2013 einen wichtigen strategischen Reflexionsprozess auf den Weg gebracht hat; in der Erwägung, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) einen weit gefassten Konsultationsprozess zur Überarbeitung der ENP eingeleitet haben; in der Erwägung, dass der EAD so aufgebaut ist, dass die Möglichkeit besteht, länderspezifische politische und strategische Analysen durchzuführen, die bei der Planung von Hilfeleistungen an die Länder der Region, auch im Rahmen der ENP, als wichtige Grundlage dienen sollten;

M.  in der Erwägung, dass die EU, wenn sie die MENA-Länder positiv beeinflussen will, mehr als die bloße Inaussichtstellung einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit anbieten können muss und demnach auch eine umfassende politische und strategische Partnerschaft anbieten sollte;

N.  in der Erwägung, dass die Anschläge zwischen dem 26. und dem 30. Juni 2015 in Tunesien, Kuwait und Jemen, zu denen sich der IS bekannt hat, 92 Menschenleben und mehrere hundert Verletzte gefordert haben; in der Erwägung, dass diese Anschläge ein weiteres Mal verdeutlichen, dass für die Sicherheitsprobleme und die politische Instabilität in der Region eine funktionierende Lösung gefunden werden muss;

Lösungen mit Blick auf Bedrohungen und Sicherheitslage

1.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit einem ganzheitlichen, ambitionierten Ansatz die Ursachen der sich rasch verschlechternden Lage in der MENA-Region anzugehen; unterstützt die internationale Kampagne gegen den IS, und begrüßt das Engagement der Koalitionspartner für Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Strategie; begrüßt insbesondere den Einsatz der EU-Mitgliedstaaten, die sich – mit militärischen Maßnahmen oder in Form eines Beitrags zur logistischen, finanziellen und humanitären Hilfe – an der internationalen Koalition gegen den IS beteiligen; fordert jedoch, dass in allen Bereichen mehr Unterstützung mobilisiert wird, und hebt hervor, dass flexiblere Maßnahmen nötig sind; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen unter der Führung der EU zweckmäßig abgestimmt werden könnten – gegebenenfalls als Teil einer Operation im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) –, und fordert die EU deshalb auf, ausreichende Einsatzkapazitäten und eine wirkliche gemeinsame europäische Verteidigung aufzustellen; hebt jedoch hervor, dass im Interesse der Zerschlagung des IS, der Al-Nusra-Front und anderer Terrorverbände eine angemessene Lösung gefunden werden muss, die den jeweiligen politischen und regionalen Unterschieden Rechnung trägt; fordert die EU auf, in einem regionalen Dialog, an dem alle regionalen Akteure beteiligt sind – insbesondere die Arabische Liga, Saudi-Arabien, Ägypten, die Türkei und der Iran – die Rolle des zentralen Vermittlers zu übernehmen; hebt hervor, dass den legitimen Forderungen der Bevölkerung vor Ort – vor allem den Forderungen des Arabischen Frühlings von 2011 – im Interesse der langfristigen Stabilität der Region entsprochen werden muss; weist darauf hin, dass die Arabische Liga unlängst die Bildung einer schnellen Eingreiftruppe angekündigt hat, die insbesondere gegen den IS und andere, neue terroristische Gruppen vorgehen soll;

2.  hebt hervor, dass auf eine ständige politische Präsenz der EU auf oberster Ebene nicht verzichtet werden kann, wenn mit den MENA-Ländern ein langfristiger strategischer politischer Dialog und eine wirkliche gemeinsame Debatte über die zur Stabilisierung der Region notwendigen Maßnahmen geführt werden soll; hebt hervor, dass sich die Europäische Union auf dem internationalen Parkett nur wirklich Gehör verschaffen kann, wenn es ihr gelingt, mit einer Stimme zu sprechen; fordert die EU deshalb auf, umgehend eine wirkliche gemeinsame Außenpolitik aufzustellen, in deren Rahmen interne und externe Maßnahmen eng aufeinander abgestimmt werden; fordert die HR/VP auf, in Zusammenarbeit mit den EU-Außenministern oder von den regionalen Akteuren anerkannten Vertretern der Politik sicherzustellen, dass unter ihrer Leitung und im Namen der Union ein ständiger hochrangiger Dialog mit den Ländern der Region zustande kommt; weist darauf hin, dass wichtige zuverlässige Partnerländer gefunden werden müssen, wenn langfristig für politische Stabilität und eine stabile Sicherheitslage gesorgt werden soll;

3.  hebt hervor, wie wichtig und unverzichtbar es ist, dass die folgenden Initiativen noch 2015 wirksam umgesetzt werden: Unterstützung von Vorhaben und Tätigkeiten zum Aufbau von Kapazitäten in den MENA-Ländern, Maßnahmen gegen Radikalisierung und gewaltsamen Extremismus, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Maßnahmen, die bei den Ursachen ansetzen und zur Überwindung der gegenwärtigen Krise beitragen, Stärkung der Partnerschaft mit wichtigen Ländern, einschließlich der Vertiefung des politischen Dialogs mit der Arabischen Liga, der Organisation für islamische Zusammenarbeit, der Afrikanischen Union und anderen einschlägigen regionalen Koordinierungsstrukturen wie der G5 der Sahelzone;

4.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Stabilität und Sicherheit in der MENA-Region für die Sicherheit der EU grundlegend sind; weist darauf hin, dass der IS und andere terroristische Organisationen schon vor Jahren im Irak und in Syrien ihren Ursprung genommen haben und seitdem versuchen, in der Region an Einfluss zu gewinnen; weist darauf hin, dass die Krisensituation, die in diesen Ländern mit Blick auf Institutionen, Demokratie und Sicherheit herrscht, und die Durchlässigkeit der Grenze zwischen diesen Ländern zu den Siegen dieser Gruppe beigetragen haben; hebt hervor, dass die wirtschaftliche, politische, gesellschaftliche und kulturelle Krise, von der die Region betroffen ist, den Rekrutierungserfolgen und der Ausbreitung des IS und der Al-Nusra-Front Vorschub geleistet hat; fordert die EU auf, zusammen mit der arabischen Welt die Ursachen der Radikalisierung zu ergründen und ein umfassendes Konzept aufzustellen, das auf Sicherheit, den Aufbau demokratischer Führungskapazitäten sowie politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung baut und am Grundsatz der Inklusion ausgerichtet ist; ist der Ansicht, dass Maßnahmen zur Abwendung der Bedrohung, die der IS und andere terroristische Gruppen darstellen, zunehmend und unverändert auf Schwierigkeiten stoßen werden, solange für diese Probleme keine praktische, tragfähige Lösung gefunden wird;

5.  stellt fest, dass im Rahmen der EU-Strategie „Elemente einer Regionalstrategie der EU für Syrien und den Irak sowie gegen die Bedrohung durch Da‘esh“ Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt wurden, wobei 400 Mio. Euro für humanitäre Hilfe vorgesehen sind; begrüßt die Versuche, die humanitäre Hilfe der EU an geschlechts- und altersspezifischen Bedürfnissen auszurichten; fordert, dass Jordanien und dem Libanon besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, weil sie im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl den größten Anteil von Flüchtlingen aufnehmen; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass diese beiden Länder den Flüchtlingen eine sichere Einreise in ihr Hoheitsgebiet ermöglichen und den Grundsatz der Nichtzurückweisung achten; weist ferner auf die Folgen der Flüchtlingskrise für die Kurdische Regionalregierung im Irak hin; ist besorgt, dass die Flüchtlingslager aufgrund der dort herrschenden extremen Armut und Entbehrungen zu einer Brutstätte der Radikalisierung werden könnten; vertritt die Ansicht, dass die Flüchtlingslager für die Aufnahmeländer langfristig Destabilisierungsfaktoren sind, und fordert aus diesem Grund, dass langfristige Lösungen gefunden werden, die sowohl den Flüchtlingen, als auch den Aufnahmeländern Unterstützung bieten; fordert die EU auf, mit anderen Partnern, das heißt mit dem UNHCR und UNICEF, zusammenzuarbeiten, um die fortdauernden Probleme zu lösen, die in Flüchtlings- und Binnenflüchtlingslagern im Irak, in Jordanien, im Libanon und in der Türkei – insbesondere mit Blick auf das Fehlen von Schulbildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche – bestehen; begrüßt, dass die Bevölkerung der Aufnahmeländer im Rahmen der neuen Strategie und des Stabilitäts- und Friedensinstruments finanzielle Unterstützung erhält; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich angesichts der Flüchtlingskrise stärker zu engagieren, indem sie Finanzmittel bereitstellen und zur Umsiedlung besonders gefährdeter Flüchtlinge beitragen;

6.  stellt fest, dass die Zahl der Asylanträge aus Syrien und dem Irak kontinuierlich steigt, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, stärker als Aufnahmeländer für Asylbewerber in Erscheinung zu treten und in Bezug auf die Anhäufung von anhängigen Anträgen umgehend eine Lösung herbeizuführen;

7.  begrüßt, dass sich einige Länder der MENA-Region an der internationalen Koalition gegen den IS beteiligen; fordert die Regierungen dieser Länder und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, in Bezug auf die Verhinderung der Finanzierung des internationalen Terrorismus und der Kriege in Syrien und Libyen ein deutlich stärkeres Engagement zu zeigen; fordert nochmals alle Länder der Region auf, dafür zu sorgen, dass Einzelpersonen und private sowie öffentliche Organisationen terroristische Organisationen oder syrische Bürger oder Unternehmen aus dem Umfeld der syrischen Regierung weder finanziell unterstützen noch zu deren Finanzierung beitragen können, zumal die EU gegen diese Organisationen, syrischen Bürger bzw. Unternehmen Sanktionen verhängt hat, die eine entsprechende Durchschlagskraft haben müssen; fordert im Interesse der Zusammenarbeit zwischen dem Golf-Kooperationsrat, der Arabischen Liga, der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und den EU-Organen, dass sich diese Länder an regionalen Kooperationsprogrammen zur Überwachung von Kapitalbewegungen beteiligen; hebt hervor, dass ein effizientes Sanktionssystem eingeführt werden muss, das zusammen mit der Arabischen Liga, der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und dem Golf-Kooperationsrat so koordiniert wird, dass der Finanzierung des IS durch internationale Akteure und den Handel mit illegal gewonnenem Erdöl durch diese terroristische Organisation der Riegel vorgeschoben wird; hebt in diesem Zusammenhang außerdem hervor, dass die Zollbehörden an den Grenzen der Türkei, des Irak und Syriens dringend stärker zusammenarbeiten müssen, damit verhindert wird, dass der IS illegales Erdöl verkaufen kann;

8.  hebt hervor, dass ein langfristiger strategischer Dialog mit der Arabischen Liga, der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und dem Golf-Kooperationsrat zustande kommen muss; begrüßt in dieser Hinsicht die am 11. Juni 2014 in Athen verabschiedete gemeinsame Erklärung sowie die Vereinbarung vom Januar 2015 und fordert deren umfassende Umsetzung; hebt hervor, dass die Ausrichtung regelmäßiger Gipfeltreffen der EU mit der Arabischen Liga, der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und dem Golf-Kooperationsrat von herausragender Bedeutung ist; unterstreicht die zentrale Rolle der Arabischen Liga bei der Krisenbewältigung; ist der Ansicht, dass an diesen Krisen deutlich wird, dass die Arabische Liga von ihren Mitgliedstaaten zu einem vollwertigen Exekutivorgan umgestaltet werden muss, das wirklich in der Lage ist, bindende Beschlüsse zu fassen; erinnert an die strategische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat; hebt hervor, dass der Golf-Kooperationsrat auf die Überwindung der Krisen und Konflikte in den MENA-Ländern positiven Einfluss nehmen könnte;

9.  hebt hervor, dass dem regionalen Dialog mit der Türkei und dem Iran derselbe Stellenwert zukommt; begrüßt, dass die EU3+3 und Iran unlängst in Bezug auf das Nuklearprogramm des Iran eine Einigung erzielt haben, und hofft, dass diese Einigung innerhalb der vereinbarten Frist zu einer endgültigen umfassenden Vereinbarung führt; fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten im Fall einer endgültigen Einigung über die Frage des Nuklearprogramms auf, eingehende Konsultationen mit dem Iran abzuhalten und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass der Iran seiner Verpflichtung zur Nichtverbreitung in der Zeit bis zur Bestätigung durch die einschlägigen internationalen Gremien, einschließlich der IAEO, Folge leistet; fordert die EU deshalb nachdrücklich auf, sich aktiv für die Förderung vertrauensbildender Maßnahmen zwischen dem Iran und Saudi-Arabien einzusetzen; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Terrorismusbekämpfung verstärkt werden muss; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Türkei als Mitglied der NATO beim Kampf gegen den IS und bei der Stabilisierung des Irak und Syriens eine tragende Rolle spielen kann; fordert die Türkei auf, bestimmte Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und ihrer Rolle als stabilisierende Kraft in der Region im vollen Umfang gerecht zu werden, indem sie eine wirksame Kontrolle der Grenze zu Syrien sicherstellt und bei der Zusammenarbeit mit der EU zur Zerschlagung des IS mehr Initiative zeigt;

10.  fordert die Länder in der Region auf, Terrorismus und Waffen nicht in die Nachbarländer zu exportieren, weil sich die dortige Lage damit weiter destabilisieren könnte;

11.  weist darauf hin, dass die Bedingungen für eine Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde geschaffen werden müssen, damit in dem Konflikt – auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten – eine Lösung zustande kommt, die es den beiden Staaten ermöglicht, im Einklang mit dem Völkerrecht in Frieden und Sicherheit Seite an Seite weiter zu bestehen; äußert nochmals seine tiefe Besorgnis über die sich rasant verschlechternde humanitäre Lage im Gazastreifen; ist zutiefst besorgt über die Politik der Besiedlung des Westjordanlands durch Israel; ist äußerst besorgt über den Stillstand der Gespräche und die zunehmenden Spannungen zwischen Israelis und Palästinensern; fordert, dass beide Seiten, die EU und die internationale Gemeinschaft sich ernsthaft und glaubhaft um eine Lösung bemühen; begrüßt und unterstützt die entschlossene Haltung der Hohen Vertreterin Mogherini, die sich dafür ausspricht, dass die EU ihr Engagement im Friedensprozess im Nahen Osten verstärkt und selbst als Vermittler auftritt; appelliert nachdrücklich an alle Parteien, von Handlungen Abstand zu nehmen, die durch Aufwiegelung, Provokation, die übermäßige Anwendung von Gewalt oder Vergeltung zu einer Verschlimmerung der Lage führen könnten; bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die arabische Friedensinitiative von 2002, und fordert die Länder der Arabischen Liga und Israel auf, diese Initiative zu verwirklichen; hebt hervor, dass Gespräche über die Wiederaufnahme des Friedensprozesses und die administrative und politische Kontrolle des Gazastreifens durch die Palästinensische Behörde von einer Einbeziehung der Arabischen Liga unbedingt profitieren würden; hebt hervor, dass Ägypten in Bezug auf das Zustandekommen eines endgültigen Waffenstillstands in dem Konflikt zwischen der Hamas und Israel im Sommer 2014 eine entscheidende Rolle gespielt hat; fordert die internationalen Geber auf, die auf der Konferenz von Kairo im Oktober 2014 eingegangenen Verpflichtungen zu respektieren;

12.  erklärt, dass es konkrete Maßnahmen der EU im Rahmen einer starken GSVP, die der Förderung der Stabilität und der Sicherheit in den MENA-Ländern dienen, uneingeschränkt unterstützt; bedauert, dass die GSVP-Missionen und ‑Operationen in der Region (EUBAM Libyen, EUPOL COPPS und EUBAM Rafah) unterdimensioniert sind und in keinem Verhältnis zu den sicherheitstechnischen Herausforderungen in der Region stehen, und fordert eine strategische Neubewertung dieser Einsätze; weist darauf hin, dass die EU im Rahmen ihres Engagements für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit eine zentrale Rolle spielen könnte, wenn es darum geht, im Bereich der Strafrechtsreformen, der Reformen des Sicherheitssektors sowie der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration, des Grenzschutzes, der Maßnahmen gegen Terrorismus und Radikalisierung sowie der Unterbindung des Waffen-, Drogen und Menschenhandels konkrete Hilfeleistungen bereitzustellen und fachspezifische Schulungen anzubieten; fordert, dass ein besonderer Schwerpunkt auf Libyen gesetzt wird; hebt hervor, dass der Dialog und die Zusammenarbeit mit der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union wichtig sind, damit die Partnerländer ihre Fähigkeiten erweitern können und über die militärischen und personellen Ressourcen verfügen, die zur Bekämpfung des Extremismus notwendig sind;

13.  ist strikt dagegen, dass Drohnen für die außergerichtliche exterritoriale Tötung mutmaßlicher Terroristen eingesetzt werden, und fordert, dass der Einsatz von Drohnen zu diesem Zweck verboten wird;

14.  fordert die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas auf, das Folterverbot zu achten, das insbesondere im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verankert ist, welches von den meisten der genannten Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde; weist nochmals darauf hin, dass Geständnisse, die durch Folter zustande gekommen sind, ungültig sind, und verurteilt diese Praxis;

15.  ist besonders besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten infolge der verschiedenen politischen Krisen in der Region nachrichtendienstliche Kapazitäten verloren haben; weist darauf hin, dass es darum gehen muss, bei der Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der Menschenrechte und des Völkerrechts eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den MENA-Ländern zu fördern; fordert, dass diese Länder systematisch und wirksam mit Europol und Interpol zusammenarbeiten, damit sie beim Aufbau der zur Bekämpfung des Terrors, des Terrorismus und des organisierten Verbrechens, einschließlich Menschenhandel, notwendigen Strukturen und Ressourcen Unterstützung erhalten und auf den Schutz der Menschenrechte aller betroffenen Individuen ausgelegte, integrierte Verteidigungssysteme eingeführt werden, sobald angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechte getroffen wurden; hebt den 5+5-Dialog hervor, der die Maßnahmen der Union für den Mittelmeerraum ergänzt und Voraussetzung für die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ist; hebt hervor, dass die fortbestehenden Mängel bei der Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern ausländischer Kämpfer beseitigt werden müssen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Ressourcen zu bündeln, bestehende Maßnahmen (Frontex, Eurosur) auszuweiten und ein europäisches System für Fluggastdatensätze einzuführen, um die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu verbessern; hebt hervor, dass die aktive Zusammenarbeit der Außen- und Innenminister, insbesondere in Bezug auf die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen, verstärkt werden sollte;

16.  hebt hervor, dass für den Konflikt in Syrien dringend eine politische Lösung gefunden werden muss; ist nach wie vor der Ansicht, dass die Voraussetzung für das Zustandekommen einer tragfähigen Lösung unter Wahrung der Einheit, der Souveränität und der territorialen Integrität des Landes in einem inklusiven politischen Prozess unter der Führung Syriens besteht, in dessen Rahmen gestützt auf das Genfer Kommuniqué vom 30. Juni 2012 und im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein Übergang vollzogen wird; begrüßt die Bemühungen der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, ihren Kreis – unter anderem durch die unlängst erfolgte Einbeziehung des Nationalen Koordinierungsausschusses – um weitere Mitglieder zu erweitern und andere Oppositionsgruppen einzubinden, um die Vorstellung der Opposition vom politischen Übergang zu formulieren; unterstützt das Engagement des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, für eine Beendigung der bewaffneten Konflikte und die Wiederaufnahme des politischen Dialogs; hebt hervor, dass die demokratische syrische Opposition geschützt und unterstützt werden muss; weist nochmals darauf hin, dass die Schuldigen in allen Fällen zur Verantwortung gezogen werden müssen, in denen das Assad-Regime im Verlauf des Konflikts Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen verübt hat;

17.  fordert, dass bei Initiativen zur Einstellung der Kampfhandlungen in Syrien die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und die internationalen Menschenrechtsnormen – letztere gelten sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten – sowie die Bestimmungen des internationalen Strafrechts berücksichtigt werden; fordert die Europäische Union auf, das Assad-Regime stärker unter Druck zu setzen, um es zur Einhaltung der Resolutionen 2139 (2014), 2165 (2014) und 2191 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu bewegen, ihre Bemühungen bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe, auch in den von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebieten, zu verstärken und die syrische Opposition beim Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen; begrüßt die auf der „Kuwait III“-Konferenz vereinbarten Zusagen, und fordert die EU und andere internationale Geber auf, ihren finanziellen Verpflichtungen bezüglich der Krise in Syrien nachzukommen; unterstützt die Empfehlung der Kommission, den Wiederaufbau von Verwaltung und öffentlichen Diensten in den zerstörten Regionen Syriens zu fördern, und fordert nachdrücklich Unterstützung für den Wiederaufbau der Stadt Kobane;

18.  ist zutiefst darüber besorgt, dass sich die humanitäre Lage in Syrien seit nunmehr vier Jahren zunehmend verschlechtert; stellt fest, dass sich der Zugang zu humanitärer Hilfe durch die vorsätzliche Behinderung der Hilfsmaßnahmen verschlechtert hat, weist darauf hin, dass dieser Zustand umgehend beendet werden muss; nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass die Zahl der Menschen, die in von Hilfsorganisationen nur schwer oder überhaupt nicht erreichbaren Gebieten leben, in den vergangenen zwei Jahren fast auf das Doppelte gestiegen ist;

19.  weist darauf hin, dass es in den Kriegsgebieten vor allem in Syrien, im Irak und in den vom IS kotrollierten Gebieten nachweislich zu Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen kommt; fordert nachdrücklich, dass die weiblichen Opfer von Vergewaltigungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten die notwendige gynäkologische Versorgung und Betreuung erhalten und beispielsweise in von der EU finanzierten humanitären Einrichtungen Abtreibungen vornehmen lassen können, da dies dem humanitären Völkerrecht, den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Artikel 3 der Genfer Konvention entspricht, wonach Verwundeten und Kranken unterschiedslos Zugang zu der notwendigen medizinischen Versorgung zu garantieren ist;

20.  hebt hervor, dass die irakische Regierung die Beteiligung an der politischen Verantwortung, an der Macht und an den Erdöleinnahmen dahingehend verbessern muss, dass alle religiösen und ethnischen Gruppen, insbesondere die sunnitischen Minderheiten, berücksichtigt werden; fordert, dass diese Teilhabe zu einer zentralen Bedingung für die Durchführung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Irak erklärt wird; fordert die irakische Regierung auf, ethnischen und religiösen Minderheiten unverzüglich Schutz zu bieten, zu verhindern, dass schiitische Milizen gewaltsam gegen sunnitische Minderheiten vorgehen, und Menschen auf der Flucht vor dem Terror des ISIS sichere Zuflucht zu gewähren und grundlegende Hilfe zu leisten; fordert nachdrücklich, dass die Vereinbarung zwischen der irakischen Regierung und der Kurdischen Regionalregierung im Irak vollständig umgesetzt wird, und fordert den Irak auf, die Mittelzuweisungen einzuhalten, die der Kurdischen Regionalregierung im Irak verfassungsmäßig garantiert wurden; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen Bagdad und Erbil im Interesse der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands des Irak und der Region wichtig ist und weiter ausgebaut werden sollte; fordert die EU auf, die irakische Regierung – vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich durch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise und im Zusammenhang mit dem unzureichenden Schutz der Menschenrechte stellen – beim Aufbau politischer, administrativer und militärischer Kapazitäten zu unterstützen;

21.  ist davon überzeugt, dass sich dauerhafte Sicherheit in den Regionen, die bereits aus den Händen der ISIS oder anderer terroristischer Gruppen befreit wurden, nur erreichen lässt, indem diese Gebiete weiter stabilisiert werden; weist darauf hin, dass dies mit der Bereitstellung von humanitärer Hilfe, Minenräumungsprogrammen und Kontrolle erreicht werden kann;

22.  verurteilt den Anschlag vom 18. März 2015 auf das Bardo-Museum in Tunis, zu dem sich der Islamische Staat bekannt hat, aufs Schärfste; ist besorgt über die Rekrutierungskapazitäten terroristischer Netze in dem Land, da es von einer Regierung der nationalen Einheit geführt wird, an der auch die gemäßigte islamische Nahda-Partei beteiligt ist; ist darüber hinaus besorgt über die Durchlässigkeit der tunesischen Grenze zu Libyen, über die vor allem Drogen und Waffen geschmuggelt werden, und begrüßt die jüngsten Bemühungen Tunesiens und der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten um eine Zusammenarbeit in diesem Bereich; ist weiterhin besorgt über den massiven Zustrom libyscher Flüchtlinge nach Tunesien, der für die Stabilität des Landes eine große Belastungsprobe darstellt, und begrüßt, dass Tunesien, das bereits über eine Million libyscher Flüchtlinge aufgenommen hat, weiter Flüchtlinge aufnimmt; hebt hervor, dass die EU und Tunesien ihre Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen – insbesondere durch die Einführung gemeinsamer Sicherheitsprogramme – weiter fortsetzen und verstärken müssen; ist der Ansicht, dass die Anliegen Tunesiens dringend stärker unterstützt werden müssen, indem in Bezug auf Wirtschaft und Investitionen konkrete Verpflichtungen eingegangen werden, mit denen der fragile demokratische Übergangsprozess unterstützt wird, da es im Interesse der gesamten Region und der EU liegt, dem tunesischen Experiment zum Erfolg zu verhelfen; fordert die Kommission dringend auf, die Bedeutung der Demokratisierung herauszuheben und im Nachgang der arabischen Aufstände ein Zeichen zu setzen, indem sie in Tunis ein Gipfeltreffen zwischen der EU und den MENA-Ländern organisiert;

23.  äußert seine tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Sicherheitslage und der humanitären Lage in Libyen; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich in dem Land weiter terroristische Gruppen, vor allem der IS, ausbreiten, die das politische Vakuum und die Eskalation der Gewalt ausnutzen; hebt hervor, dass dringend Maßnahmen zur Bekämpfung und Zerschlagung der terroristischen Organisationen getroffen werden müssen, die auf dem Hoheitsgebiet Libyens an Einfluss gewonnen haben; ist alarmiert über die besonders ernste Lage im Süden des Landes, der vom organisierten Verbrechen und von bewaffneten Verbänden als Umschlagplatz genutzt wird; hebt hervor, dass es die territoriale Integrität und die nationale Einheit Libyens zu wahren gilt und dies nur mit einer Politik erreicht werden kann, die auf die Einbeziehung aller einschlägigen Akteure baut; bekräftigt seine Unterstützung für die Gespräche, die der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Bernardino Léon unter der Ägide der VN führt, damit auf dem Verhandlungsweg eine Lösung zustande kommt, die zur Bildung einer libyschen Einheitsregierung führt; begrüßt den Einsatz Algeriens und Marokkos zur Stärkung des innerlibyschen Dialogs; hebt hervor, dass die EU bereits ihre Bereitschaft erklärt hat, im Einklang mit der Resolution 2174 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen restriktive Maßnahmen gegen all jene zu verhängen, die den Dialog stören; hebt hervor, dass die EU dazu bereit sein sollte, den Institutionen in Libyen Unterstützung zu leisten, sobald eine politische Lösung und eine Waffenruhe erreicht wurde; betont, dass die EU die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sowie die Reformierung des Sicherheitssektors in Libyen unterstützen sollte, sobald eine Einheitsregierung eingesetzt wurde, die ein entsprechendes Ersuchen an die EU richtet; warnt jedoch davor, dass die EU im Fall eines Stillstands der politischen Verhandlungen und einer Zuspitzung des bewaffneten Konflikts dazu bereit sein muss, sich an Friedenssicherungseinsätzen im Auftrag des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu beteiligen;

24.  äußert seine Besorgnis über die Verschlechterung der Sicherheitslage im Jemen; hebt hervor, dass sich die politische Krise zu einer Sicherheitskrise und humanitären Krise ausgeweitet hat, die die gesamte Arabische Halbinsel und darüber hinaus alle MENA-Staaten destabilisiert; unterstützt die Vereinten Nationen in ihren Bemühungen um die Wiederaufnahme der Verhandlungen; hebt hervor, dass eine dauerhafte Lösung der aktuellen Krise und die Wahrung der Einheit und der territorialen Integrität des Landes nur erreichbar sind, wenn in einem angstfreien Klima durch friedliche Verhandlungen der wichtigsten politischen Interessengruppen ein breiter politischer Konsens erzielt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, praktische Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilbevölkerung zu treffen und der Krise ein Ende zu setzen;

25.  verurteilt die Angriffe auf zivile Infrastruktur und die Zivilbevölkerung im Jemen aufs Schärfste; weist darauf hin, dass diese Angriffe viele Opfer gefordert und zu einer massiven Verschlechterung der ohnehin beklagenswerten humanitären Lage geführt haben; fordert die EU auf, zusammen mit internationalen und regionalen Akteuren einen sofortigen Waffenstillstand auszuhandeln und der Gewalt gegen Zivilisten ein Ende zu setzen; fordert, dass in Abstimmung mit anderen internationalen Gebern weitere Mittel bereitgestellt werden, damit eine humanitäre Krise verhindert und Hilfebedürftigen die nötige Grundversorgung angeboten werden kann;

26.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Problematik, dass junge Menschen die EU verlassen, um in Syrien und im Irak in den Reihen des IS und anderer terroristischer Organisationen zu kämpfen, gemeinsam mit den Ländern in der MENA-Region in strukturierter Weise anzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Resolution 2170 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Kämpfer an der Ausreise gehindert werden, und für die Sicherheitsdienste und EU-Agenturen eine gemeinsame Strategie zur Überwachung und Kontrolle von Dschihadisten aufzustellen; fordert, dass in der EU und auf internationaler Ebene zusammengearbeitet wird, um gegen Personen, die im Verdacht stehen, an terroristischen Anschlägen beteiligt zu sein, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten sowie weitere Präventivmaßnahmen zur Aufdeckung und Abwehr von Radikalisierungstendenzen zu treffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten und den EU-Organen zu verstärken;

27.  hebt hervor, dass die ägyptische Regierung bei der Terrorismusbekämpfung die grundlegenden Menschenrechte und die politischen Grundfreiheiten einhalten, die Praxis der systematischen Festnahme friedlicher Demonstranten und Aktivisten aufgeben und das Recht auf ein faires Verfahren wahren muss; spricht sich für ein Verbot der Todesstrafe aus, das auch die unlängst verurteilten Mitglieder politischer und sozialer Organisationen retten könnte;

28.  begrüßt die vorläufige Vereinbarung zwischen Ägypten, dem Sudan und Äthiopien über die Verteilung des Nilwassers vom 23. März 2015; hebt hervor, dass Vereinbarungen über die Nutzung des Nilwassers für die Sicherheit der beteiligten Länder von grundlegender Bedeutung sind; hebt hervor, dass die EU bereit sein sollte, weitere Gespräche zwischen den Parteien voranzubringen, wenn dies den Verhandlungen dienen könnte;

Stärkung der allgemeinen Strategie für Demokratie und Menschenrechte

29.  ist der Ansicht, dass eine der Hauptursachen der politischen Instabilität in der Region darin besteht, dass es an Demokratie fehlt, und dass die Länder der MENA-Region chronische Instabilität langfristig am besten verhindern können, indem sie die Menschenrechte und die Grundätze der Demokratie achten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die MENA-Region nicht nur unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Sicherheitsbedrohungen zu betrachten, sondern mit Blick auf die demokratischen Ziele der Gesellschaften in der Region tatkräftige, solide Unterstützung zu leisten; hebt hervor, dass im Rahmen eines ganzheitlichen, ambitionierten Demokratiekonzepts ausgewogene Maßnahmen getroffen werden müssen, mit denen die Sicherheitspolitik an die Frage der Menschenrechte gekoppelt wird, da letztere zu den Prioritäten der EU gehören; hebt hervor, dass die EU die langfristige Stabilität in der MENA-Region stärken muss, indem sie die Zivilgesellschaft – vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik, aber auch durch neue Instrumente zur Förderung der Demokratie, wie den Europäischer Demokratiefonds – weiter unterstützt; fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Demokratiefonds im Geist der Solidarität und der Unterstützung ausreichende Mittel bereitzustellen, damit die Akteure vor Ort und der demokratische Wandel in der Region möglichst flexibel und wirksam unterstützt werden können; fordert den EAD auf, sich deutlich stärker für die Verbreitung und Vermittlung der europäischen Werte einzusetzen und dazu insbesondere seine regelmäßigen Treffen mit Regierungen und Vertretern der Zivilgesellschaft zu nutzen;

30.  begrüßt die breit angelegten Konsultationen über die Überarbeitung der ENP, die von der HR/VP und der Kommission angestoßen wurden; fordert die Kommission, den EAD, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, für die ENP eine wirksamere und innovativere politische und strategische Dimension zu entwickeln; begrüßt das Treffen zwischen den Außenministern der EU und der Länder des südlichen Mittelmeerraums; weist darauf hin, dass das letzte derartige Außenministertreffen vor sieben Jahren stattgefunden hat; vertritt die Auffassung, dass die Minister jährlich zusammenkommen sollten; fordert den EAD und die Kommission auf, auch weiterhin auf demokratische Reformen in der MENA-Region hinzuwirken und demokratische Akteure in der MENA-Region, insbesondere in den EU-Nachbarländern, zu unterstützen; hebt hervor, dass die derzeitige Mittelverteilung zur Finanzierung der ENP beibehalten werden muss; weist darauf hin, dass die Unterstützung bei Ländern, die – wie vor allem Tunesien – bei der Umsetzung von Reformen und der Einhaltung der europäischen politischen Normen Fortschritte verzeichnen, deutlich aufgestockt werden sollte, wobei es vor allem auch die Rechte der Frau zu fördern gilt;

31.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ein Sonderprogramm zur Unterstützung und Rehabilitierung von Frauen und Mädchen einzurichten, die in den Konfliktgebieten in der MENA-Region und insbesondere in Syrien und im Irak Opfer von sexueller Gewalt und Sklaverei wurden; fordert die Regierungen der Länder der MENA-Region, die Vereinten Nationen, die EU und die betreffenden nichtstaatlichen Organisationen auf, der besonderen Gefährdung weiblicher Flüchtlinge – vor allem, wenn sie von ihren Angehörigen getrennt sind – Rechnung zu tragen, sie angemessen zu schützen und sich stärker für die Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt einzusetzen sowie sozialpolitische Maßnahmen zu treffen, die diesen Menschen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen; fordert die an den bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien auf, die Bestimmungen der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einzuhalten, Maßnahmen zu treffen, um Frauen und Mädchen insbesondere vor sexuellem Missbrauch, Menschenschmuggel und ‑handel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu schützen und der Straffreiheit der Täter ein Ende zu setzen; fordert die Regierungen der Länder der MENA-Region nachdrücklich dazu auf, das Übereinkommen von Istanbul zu unterzeichnen und zu ratifizieren, da es eine starke Handhabe bietet, um der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich häuslicher Gewalt und der Geschlechtsverstümmelung bei Frauen, umfassend zu begegnen;

32.  hebt hervor, dass Verhandlungen über Assoziierungsabkommen auch dazu genutzt werden können, um Reformen voranzutreiben; hebt hervor, dass alle Dimensionen in einen Zusammenhang gebracht werden sollten, damit die EU ihre Beziehungen umfassender und einheitlicher vertiefen kann; hebt hervor, dass für die Partner reelle und greifbare Anreize in die Abkommen aufgenommen werden müssen, damit sich der Reformkurs für die Zivilbevölkerung attraktiver und wirkungsvoller gestaltet und besser abzeichnet;

33.  hebt hervor, dass die EU und die MENA-Länder die Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitig anerkannter, an den gemeinsamen Interessen ausgerichteter Zielsetzungen verstärken müssen; weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, die EU-Hilfe für die MENA-Länder mit den Hilfeleistungen anderer internationaler Geber abzustimmen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine bessere diesbezügliche Abstimmung vorzulegen, und hebt hervor, dass Soforthilfen auf die langfristige Entwicklungshilfe abgestimmt werden müssen;

34.  ist der festen Überzeugung, dass die Entstehung von Demokratie und effektiven Verwaltungsstrukturen auf der lokalen Ebene für die Stabilisierung der MENA-Länder entscheidend ist, und fordert aus diesem Grund eine Institutionalisierung der Vereinigungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den MENA-Ländern sowie den Aufbau entsprechender Kapazitäten;

35.  verurteilt die anhaltende Verletzung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in der Region, und verdeutlicht nochmals, welchen Stellenwert diese Frage für die EU hat; erklärt noch einmal, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist; hebt aus diesem Grund hervor, dass wirksam gegen alle Formen der Diskriminierung religiöser Minderheiten vorgegangen werden muss; fordert die Regierungen der MENA-Länder auf, den religiösen Pluralismus zu verteidigen; fordert die Europäische Union auf, ihr Engagement für den aktiven Schutz religiöser Minderheiten und die Schaffung entsprechender Schutzzonen zu verstärken; begrüßt, dass die EU im Berichtsjahr 2013 Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit angenommen hat, und fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, der Umsetzung dieser Leitlinien im Rahmen internationaler und regionaler Foren sowie der bilateralen Beziehungen mit Drittstaaten besondere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die VP/HR und den EAD auf, mit nichtstaatlichen Organisationen, religiösen Gruppen oder Glaubensgemeinschaften und religiösen Führern in einen ständigen Dialog zu treten;

36.  ist davon überzeugt, dass die kulturelle Zusammenarbeit und Kulturdiplomatie sowie die akademische Zusammenarbeit und der religiöse Dialog für die Bekämpfung des Terrorismus und aller Formen der Radikalisierung eine entscheidende Rolle spielen; hebt hervor, dass sowohl in Europa als auch in der MENA-Region Bildung und die Erziehung von Menschen zu kritisch denkenden Wesen ebenfalls als Bollwerk gegen Radikalisierungstendenzen dient, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten deshalb auf, die in diesem Bereich nötigen Investitionen zu unterstützen; betont, dass es den kulturellen und den akademischen Austausch, auch mit Vertretern des Islam in den MENA-Ländern sowie mit den islamischen Gemeinden Europas, unbedingt zu fördern gilt; fordert die Partnerstaaten auf, sich an den Kulturprogrammen der EU zu beteiligen; fordert die Kommission auf, den Vorschlag des Europäischen Parlaments aufzugreifen und ein von Erasmus+ abgegrenztes, gesondertes, ehrgeiziges Erasmus-Programm für Europa und den Mittelmeerraum zu schaffen; fordert die Kommission auf, den für den südlichen Mittelmeerraum aufgestellten Erasmus+-Programmen in unmittelbarer Zukunft besondere Aufmerksamkeit zu widmen; spricht sich dafür aus, dass Austauschprogramme auch Teilnehmern aus MENA-Ländern, die nicht Teil der ENP sind, offen stehen sollten;

37.  hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten eine wirksame gemeinsame europäische Strategie gegen dschihadistische Propaganda und Radikalisierungstendenzen im eigenen Land aufstellen müssen, wobei sie auf digitale Hilfsmittel, das Internet und soziale Netzwerke zurückgreifen, die lokalen Behörden in Europa einbeziehen und mit jenen Gemeinschaften europäischer Bürger zusammenarbeiten sollten, die einen starken kulturellen Bezug zu den MENA-Ländern haben; ist der Ansicht, dass diese Gegenstrategie bei der Förderung jener gemeinsamen Werte, die auf der universellen Gültigkeit der Menschenrechte beruhen, ansetzen und darauf ausgerichtet sein sollte, die Vorstellung von Konflikten zwischen Religionen oder Zivilisationen in Misskredit zu bringen; fordert im Interesse einer besseren Kommunikation, dass beim EAD Mitarbeiter eingestellt werden, die die Sprachen der MENA-Region beherrschen; hebt hervor, dass mit konkreten Beispielen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den MENA-Ländern und deren Zusammenarbeit eine entsprechende positive Botschaft gesendet werden muss; hebt hervor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten daran arbeiten müssen, dass sie in der Region stärker wahrgenommen werden;

38.  weist darauf hin, dass die ENP Möglichkeiten für den kulturellen und interreligiösen Dialog bietet; hebt hervor, dass zwischen dem Austausch und der Zusammenarbeit zwischen EU und ENP-Ländern im Kultur- und Bildungsbereich einerseits und dem Aufbau und der Stärkung einer offenen Zivilgesellschaft, demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen und der Durchsetzung von Grundfreiheiten und Menschenrechten ein Zusammenhang besteht;

39.  hebt hervor, dass mit den Zivilgesellschaften der MENA-Länder ein direkter Dialog aufgenommen werden muss, damit die Erwartungen der Länder besser verstanden werden; befürwortet ausdrücklich Konsultationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft und der jüngeren Generation im Rahmen der ENP und spricht sich für die verstärkte Gründung von solchen Organisationen aus; hebt besonders hervor, dass junge Menschen dieser Länder in einen auf ehrlicher, direkter und gleichberechtigter Mitsprache basierenden Dialog einbezogen werden müssen; weist darauf hin, dass Wahlbeobachtermissionen eine wichtige Rolle spielen, und fordert das Europäische Parlament und den EAD auf, solche Missionen auf Einladung der jeweiligen Regierung in alle Länder der Region zu entsenden, wenn Aussicht auf wirkliche demokratische Wahlen besteht, damit diese Missionen nicht zur Legitimierung manipulierter Wahlen missbraucht werden können; fordert, dass im Anschluss regelmäßig überprüft wird, ob die von den Missionen unterbreiteten Empfehlungen befolgt werden;

40.  weist darauf hin, dass herausgestellt werden muss, welche zentrale Rolle die Union für den Mittelmeerraum spielt, da diese Union ein einzigartiges Forum für den Dialog über die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und allen Ländern des Mittelmeerraums bietet und im Rahmen einer tragfähigen sozioökonomischen Entwicklung zur Triebkraft für Investitionen werden muss; hebt hervor, dass die Union selbst in der Lage sein sollte, die Mittel zu beschaffen, die für diese Projekte erforderlich sind; ist der Ansicht, dass die Ministertreffen in die richtige Richtung gehen; fordert, dass die dort vereinbarten Programme und Maßnahmen, auch gemeinsame Wahlbeobachtungsmissionen und gemeinsame Bewertungsmissionen, stärkere Verbreitung finden und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union verstärkt wird; weist nochmals darauf hin, dass die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer wieder mit Leben erfüllt werden muss und die damit verbundenen politischen Ambitionen wieder aufgegriffen werden müssen, damit die Probleme, die im Hinblick auf die Sicherheitslage und die Stabilität des Mittelmeerraums bestehen, in einer Weise gelöst werden können, die für beide Seiten wirklich akzeptabel ist;

41.  äußert seine tiefe Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen, die sich in den von Konflikten betroffenen MENA-Ländern vor allem gegen gefährdete Gruppen richten; ist der Auffassung, dass Kinder eine besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe sind; weist deshalb nochmals darauf hin, dass das Engagement für die Verwirklichung der überarbeiteten Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte verstärkt werden muss; bestärkt die EU darin, ihre Zusammenarbeit mit der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte weiter zu vertiefen und die damit verbundenen Aktionspläne sowie Überwachungs- und Meldevorgänge zu unterstützen;

Stärkung der Zusammenarbeit für wirtschaftliche Entwicklung

42.  stellt fest, dass die MENA-Region besonders von Armut und Ungleichheiten betroffen ist; ist davon überzeugt, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Kombination mit mehr Demokratie und Gerechtigkeit die Grundlage für mehr politische Stabilität ist; ist besorgt über die Lage junger Menschen; ist der Ansicht, dass junge Menschen ein Anrecht auf annehmbare Zukunftsperspektiven haben; hebt hervor, dass die Bekämpfung der Korruption in den MENA-Ländern nicht nur eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass europäische Investoren angezogen werden und eine tragfähige wirtschaftliche Entwicklung angestoßen wird, sondern auch die Voraussetzung für die Bewältigung von Sicherheitsproblemen ist; verweist auf das Beziehungsgefüge, das zwischen Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Terrorismusbekämpfung besteht, und den Umstand, dass diese Bereiche zusammen behandelt werden müssen; fordert den EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit im Bereich der Korruptionsbekämpfung in den MENA-Ländern zu vertiefen, da es sich dabei um eine Priorität der Terrorismusbekämpfung handeln sollte;

43.  vertritt die Auffassung, dass der strategische Dialog zwischen der EU und den MENA-Ländern stärker auf das Ziel einer tragfähigen wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet werden sollte, um die Länder bei der Beseitigung der Ungleichheiten und der Schaffung von Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten vor allem für junge Menschen zu unterstützen; hebt hervor, dass den MENA-Ländern der Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtert werden muss, ohne auf den nötigen Schutz zu verzichten; hebt hervor, dass in den MENA-Ländern – im Hinblick auf die strategisch wichtigen Zielsetzungen einer tragfähigen Entwicklung und demokratischer Rechenschaftspflicht – europäische Investitionen, auch in Energie- und Infrastrukturprojekte, gefördert werden müssen;

44.  weist darauf hin, dass 2015 das Europäische Jahr für Entwicklung ist, dessen Zielsetzung darin besteht, mehr Europäer dafür zu gewinnen, sich für die Beseitigung der Armut in der Welt zu engagieren; weist ferner darauf hin, dass sich diese Zielsetzung mit den Plänen der internationalen Gemeinschaft deckt, ein Paket mit Zielen für die nachhaltige Entwicklung zu vereinbaren; fordert die Behörden auf allen Ebenen in den MENA-Ländern auf, die Verwirklichung dieser Ziele zur Priorität zu erklären;

45.  hebt hervor, dass eine Vertiefung des Dialogs über Energiepolitik im Mittelmeerraum zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit, zur Förderung der Stabilität in der Region und zum Umweltschutz beitragen könnte; empfiehlt aus diesem Grund, dass die EU in der MENA-Region eine stärkere Energiediplomatie verfolgt, wie dies im Zusammenhang mit der Energieunion vorgesehen ist; hebt hervor, dass Energielieferungen an die südlichen Nachbarländer der EU sowohl von strategischer als auch von wirtschaftlicher Bedeutung sind; begrüßt die Einrichtung der Plattform Erdgas Europa-Mittelmeer und bekräftigt, dass im Bereich Erdgas und Strom auf den Bau weiterer Verbindungsleitungen zwischen Europa und dem Mittelmeer hingewirkt werden muss;

46.  spricht sich dafür aus, die Hoch- und Berufsschulbildung finanziell zu fördern, damit in den MENA-Ländern ein großer Fachkräftepool entsteht; stellt fest, dass das EU-Programm der Mobilitätspartnerschaften im Rahmen der Berufsschulbildung mit flexiblen, anpassbaren Modulen, wie der Mobilitätspartnerschaften, möglichst auf alle MENA-Länder ausgedehnt werden sollte;

47.  fordert die EU auf, ihr Engagement in allen Phasen der wirtschaftlichen Entwicklung der Staaten in der Region unter Beweis zu stellen und zur Unterstützung der Länder alle dazu bereitstehenden Instrumente zu nutzen; weist darauf hin, dass die Palette der Instrumente von humanitärer Hilfe bis zu umfassenden, tiefgehenden Freihandelsabkommen reicht und die Voraussetzungen dafür bietet, einen Prozess zu begleiten, der sich von der Überwindung der Krise bis zur Schaffung stabiler Institutionen erstreckt;

48.  bedauert, dass die Wartezeit bei der Bewilligung von Makrofinanzhilfen für Länder in einer finanziell besonders prekären Lage mindestens ein Jahr beträgt; fordert die EU mit Nachdruck auf, die Fördermittel umgehend zu mobilisieren bzw. umzuschichten; fordert mit Nachdruck, dass in den Verfahren zur Beantragung von EU-Beihilfen eine neue Dimension vorgesehen wird– sowohl für Beihilfen, die über außenpolitische Finanzierungsinstrumente der EU bereitgestellt werden, als auch für die Ebene der Makrofinanzhilfen; hebt im Zusammenhang mit der Makrofinanzhilfe hervor, dass die EU die Folgen – sowohl in sozioökonomischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Lage der Menschenrechte – der vom begünstigten Land beantragten Maßnahmen entsprechend bewerten muss, damit sichergestellt ist, dass die Unterstützung keine Destabilisierung bewirkt, weil dadurch beispielsweise Dienste sozialer Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen werden; fordert die arabischen Geber auf, die im Rahmen der Arabischen Liga oder des Golf-Kooperationsrats gewährten Hilfeleistungen möglichst weitgehend mit der EU abzustimmen;

49.  fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) auf, ihre Investitionsstrategien im Interesse von Synergieeffekten mit der Union für den Mittelmeerraum abzustimmen;

50.  fordert die EU auf, Partnerschaften auch mit jenen Staaten in der Region auszubauen, die nicht zu ihren direkten Nachbarländern gehören; befürwortet den Abschluss eines Abkommens über die Einrichtung einer Freihandelszone EU-Golf-Kooperationsrat – sofern es gelingt, ein für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen auszuhandeln, mit dem die EU ihre Präsenz verstärken und ihren Aktionsradius in der Region – vor allem durch die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein neues, gemeinsames Aktionsprogramm – vergrößern kann; weist darauf hin, dass am 1. Juli 2014 ein solches Abkommen zwischen dem Golf-Kooperationsrat und den EFTA-Staaten in Kraft getreten ist;

51.  fordert die EU auf, mit einigen Ländern der Region im Einklang mit den Zusagen, die die Europäische Union im Anschluss an die Partnerschaft von Deauville getroffen hat, Gespräche über die Aufnahme von Verhandlungen über umfassende und tiefgehende Freihandelsabkommen auf den Weg zu bringen; weist nochmals darauf hin, dass die Ausweitung der Handelsbeziehungen Teil der EU-Außenpolitik ist und zur Verwirklichung der Ziele Frieden, Wohlstand und Stabilität beiträgt;

52.  hebt hervor, dass die regionale Integration der MENA-Länder eine Stärkung der politischen Beziehungen bewirken und Handel und Entwicklung fördern würde; fordert die MENA-Länder auf, ihre Volkswirtschaften und Einfuhrquellen zu diversifizieren; stellt fest, dass die große Mehrheit der MENA-Länder Handelsbeziehungen zu Ländern außerhalb der MENA-Region unterhält; bedauert, dass sich die EU zurzeit in Bezug auf die Union des Arabischen Maghreb an einem toten Punkt befindet; fordert die EU auf, auf der diplomatischen, politischen und finanziellen Ebene alles zu unternehmen, um die regionale Integration der Maghrebstaaten im Rahmen der Union des Arabischen Maghreb oder des geographisch weiter ausgelegten Abkommens von Agadir voranzutreiben;

53.  begrüßt, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die Investitionsinitiative für das südliche Mittelmeer (AMICI) unterstützt; unterstreicht die Bedeutung von Initiativen zur Förderung einer einheitlicheren und effizienteren EU-Außenpolitik;

54.  spricht sich dafür aus, die Zusammenarbeit im Bereich Verkehr zu vertiefen und dabei – im Interesse des Waren- und Personenverkehrs – auch die Infrastrukturnetze der Europäischen Union und der Partnerländer stärker zu verknüpfen;

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55.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Arabischen Liga, dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0023.
(2) ABl. C 247 E vom 17.8.2012, S.1.
(3) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S.163.
(4) ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 26.
(5) ABl. C 261 E vom 10.9.2013, S. 21.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0207.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0027.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0010.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0040.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0077.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0071.

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