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Verfahren : 2015/2002(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0194/2015

Eingereichte Texte :

A8-0194/2015

Aussprachen :

PV 08/07/2015 - 16
CRE 08/07/2015 - 16

Abstimmungen :

PV 09/07/2015 - 12.8
CRE 09/07/2015 - 12.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0272

Angenommene Texte
PDF 397kWORD 122k
Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
P8_TA(2015)0272A8-0194/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2015/2002(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5, Artikel 8 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Konsultationspapier der Kommission und der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin vom 4. März 2015 „Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“(1),

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin vom 8. März 2011 „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (COM(2011)0200)(2) und vom 25. Mai 2011 „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303)(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003 an den Rat und das Europäische Parlament „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (COM(2003)0104)(4),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2008 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik(5) und vom 20. April 2015 zur Prüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

–   unter Hinweis auf die vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf seiner Tagung vom 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, insbesondere die vom 20. November 2003 zu den Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn(6), vom 20. April 2004 zur neuen Nachbarschaftspolitik der EU angesichts eines größeren Europa(7), vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik(8), vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik(9), vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – östliche Dimension(10), vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension(11), vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik(12), vom 23. Oktober 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: für eine Vertiefung der Partnerschaft – Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Berichten für 2012“(13) sowie vom 12. März 2014 zur Bewertung und Schwerpunktsetzung für die Beziehungen der EU zu Ländern der Östlichen Partnerschaft(14),

–   unter Hinweis auf die am 22. Mai 2015 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Riga abgegebenen Erklärung,

–   unter Hinweis auf den Bericht der hochrangigen Reflexionsgruppe der Energiegemeinschaft mit dem Titel „An Energy Community for the Future“ (Eine Energiegemeinschaft für die Zukunft),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0194/2015),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) geschaffen wurde, um die Beziehungen zu vertiefen, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Partnerschaften der EU mit den Nachbarländern zu stärken und damit einen gemeinsamen Raum der Stabilität, der Sicherheit und des Wohlstands im Sinne von Artikel 8 EUV zu schaffen; in der Erwägung, dass die Zielsetzung nach wie vor gilt;

B.  in der Erwägung, dass sich die Nachbarschaft derzeit aufgrund von zunehmenden langjährigen und neu entstehenden sicherheitspolitischen Herausforderungen im ständigen Wandel befindet und weniger stabil und erheblich unsicherer und mit einer tieferen Wirtschaftskrise konfrontiert ist als zu der Zeit, in der die ENP ins Leben gerufen wurde;

C.  in der Erwägung, dass die überprüfte Politik auf der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und dem gemeinsamen Bekenntnis zu den Werten und Grundsätzen der EU, darunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und effiziente, rechenschaftspflichtige und transparente öffentliche Institutionen, beruhen sollte und dass diese Werte und Grundsätze im Hinblick auf Stabilität, Sicherheit und Wohlstand sowohl im Interesse unserer Nachbarländer als auch in unserem eigenem Interesse sind; in der Erwägung, dass die EU allen praktischen Schwierigkeiten und Herausforderungen zum Trotz unerschütterlich die Transformationsprozesse, die Demokratisierung, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in allen Ländern unterstützen muss;

D.  in der Erwägung, dass weite Teile der Nachbarschaft der EU weiterhin von bewaffneten oder schwelenden Konflikten und Krisen betroffen sind; in der Erwägung, dass die Partnerländer nach einer friedlichen Lösung für bestehende Konflikte suchen müssen; in der Erwägung, dass Konflikte einschließlich der schwelenden und anhaltenden Konflikten den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Wandel sowie die Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit in der Region behindern; in der Erwägung, dass die EU eine aktivere Rolle bei der friedlichen Lösung von bestehenden Konflikten spielen sollte;

E.  in der Erwägung, dass diese Konflikte die Entwicklung einer echten und effektiven multilateralen Dimension der ENP untergraben; in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität grundlegende Elemente der ENP sind; in der Erwägung, dass die Partnerländer diese Prinzipien achten müssen;

F.  in der Erwägung, dass die EU alle Formen von Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Vergewaltigung, Sklaverei, Ehrenverbrechen, Zwangsheiraten, Kinderarbeit und Genitalverstümmelung von Frauen entschieden verurteilt;

G.  in der Erwägung, dass die Entwicklungen in der Region seit 2004 und insbesondere in den letzten Jahren gezeigt haben, dass die ENP nicht in der Lage ist, angemessen und schnell auf sich rapide ändernde und schwierige Bedingungen zu reagieren;

H.  in der Erwägung, dass die ENP weiterhin eine strategische Priorität der Außenpolitik der EU ist; in der Erwägung, dass die Überarbeitung der ENP mit dem Ziel durchgeführt werden muss, sie zu stärken, sowie im Geiste eines nachhaltigen Fortschritts hin zu einer umfassenden und effektiven Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU als Ganzes;

I.  in der Erwägung, dass die Kommission und der EAD zusammen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament versucht haben, die ENP umzugestalten, um ihre Mängel zu beheben und sie an die geänderten nationalen und internationalen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere nach dem Arabischen Frühling; in der Erwägung, dass sich dies in dem neuen Finanzierungsinstrument für die ENP für den Zeitraum 2014–2020, dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI), zeigt; in der Erwägung, dass die derzeitigen Herausforderungen durch die Krise in der Ostukraine, die Besetzung der Krim und den Da’esh bei der Überarbeitung der ENP berücksichtigt werden sollten;

J.  in der Erwägung, dass Unsicherheit, Instabilität und ungünstige sozioökonomische Bedingungen in den Ländern der Europäischen Nachbarschaft negative Auswirkungen haben und zu einer Umkehrung demokratischer Trends der Vergangenheit führen können;

K.  in der Erwägung, dass seit der Einführung des neuen Ansatzes 2011 die politischen Entwicklungen in der Nachbarschaft verdeutlicht haben, dass die EU ihre Beziehungen zu ihren Nachbarn unter Berücksichtigung der verschiedenen externen und internen Gegebenheiten nochmals überdenken muss; in der Erwägung, dass sich die EU den neuen Herausforderungen in ihrer Nachbarschaft stellen und ihre Strategie anpassen muss, indem sie ihre Interessen und Prioritäten überprüft und ihre politischen Instrumente, Anreize und verfügbaren Ressourcen sowie ihre Attraktivität auf ihre Partner bewertet;

L.  in der Erwägung, dass bei der Überarbeitung der ENP 2011 erklärt wurde, dass sich der neue Ansatz auf gegenseitige Rechenschaftspflicht und ein gemeinsames Bekenntnis zu den universellen Werten der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit stützen muss;

M.  in der Erwägung, dass die EU eine aktivere Rolle bei der friedlichen Lösung bestehender Konflikte spielen sollte, insbesondere schwelender oder anhaltender Konflikte, die derzeit ein unüberwindliches Hindernis für die vollständige Entfaltung der ENP sowohl im Osten als auch im Süden darstellen und gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit behindern;

N.  in der Erwägung, dass die ENP verschiedene „Nachbarschaften“ umfasst, zu denen Länder mit verschiedenen Interessen, Zielen und Potenzialen gehören;

O.  in der Erwägung, dass ein differenzierter Ansatz und eine maßgeschneiderte Politik notwendig sind, zumal die Europäische Nachbarschaft mittlerweile so stark fragmentiert wie nie zuvor ist und die Länder sich in vielerlei Hinsicht unterscheiden, etwa in ihren Ambitionen und Erwartungen gegenüber der EU, ihren Problemen und ihrem äußeren Umfeld; in der Erwägung, dass sich die bilateralen Beziehungen der EU zu den ENP-Ländern auf verschiedenen Entwicklungsstufen befinden; in der Erwägung, dass die wirksame Anwendung des Grundsatzes „mehr für mehr“ für die unterschiedliche Gestaltung der Beziehungen zu den Partnerländern von grundlegender Bedeutung ist und die Europäische Union Länder belohnen sollte, die ihre Zusammenarbeit mit der EU verstärken und Fortschritte bei der Umsetzung europäischer Werte erzielen, und zwar mittels finanzieller und anderer Anreize im Rahmen der ENP; in der Erwägung, dass die Nachbarländer der EU in der Lage sein sollten, ohne Druck von außen über ihre Zukunft zu bestimmen;

P.  in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Lösung von Konflikten und Kontroversen zwischen den ENP-Ländern als ein Kriterium betrachtet werden sollten, das in den jährlichen Fortschrittsberichten bewertet wird;

Q.  in der Erwägung, dass die Achtung der territorialen Integrität souveräner Staaten ein grundlegendes Prinzip der Beziehungen zwischen den Ländern in der europäischen Nachbarschaft ist und die Besetzung des Hoheitsgebiets eines Landes durch ein anderes nicht zulässig ist;

R.  in der Erwägung, dass die bis 2020 innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens zur Verfügung gestellten Ressourcen für die Maßnahmen der EU als „globaler Akteur“ lediglich 6 % des Gesamthaushalts betragen und alle damit verbundenen Programme einschließlich der Entwicklungs- und Kooperationshilfe abdecken;

S.  in der Erwägung, dass die ENP dazu beigetragen hat, dass die EU in ihrer Nachbarschaft mit nur einer Stimme spricht; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der EU in der europäischen Nachbarschaftspolitik eine wichtige Rolle spielen und dafür ihre Anstrengungen bündeln und die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der EU erhöhen sollten, indem sie mit einer Stimme sprechen;

T.  in der Erwägung, dass das Konsultationsverfahren der Kommission und des EAD umfassend und inklusiv sein sollte, damit alle relevanten Interessenträger Gehör finden; in der Erwägung, dass herausgestellt werden sollte, dass die Teilnahme von Frauenrechts- und Gleichstellungsorganisationen an diesem Konsultationsverfahren zu fördern ist; in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Sichtbarkeit der ENP und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die ENP in den Partnerländern zu steigern;

U.  in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen und der Südlichen Nachbarschaft der EU vor unterschiedlichen Problemen stehen, deren erfolgreiche Lösung eine ENP erfordert, die auf die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen einer jeden Region flexibel und anpassungsfähig reagiert;

1.  betont, dass die Überprüfung der ENP wichtig und notwendig ist und die Zeit dafür reif ist; weist darauf hin, dass die überarbeitete ENP der EU die Möglichkeit bieten sollte, auf die jeweilige Situation vor Ort rasch, flexibel und angemessen zu reagieren und gleichzeitig eine ambitionierte strategische Vision für den Ausbau sowohl der bilateralen als auch der multilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern zu entwickeln, und zwar in Übereinstimmung mit ihrem Bekenntnis zur Förderung der zentralen Werte, die der ENP zugrunde liegen;

2.  betont, dass die ENP ein wesentlicher Bestandteil der EU-Außenpolitik ist und eine einheitliche Politik bleiben muss; ist der Auffassung, dass sie zum auswärtigen Handeln der EU gehört, dessen Potenzial in der einzigartigen Kapazität liegt, zahlreiche diplomatische, sicherheits- und verteidigungspolitische, wirtschaftliche, handels- und entwicklungspolitische sowie humanitäre Instrumente zu mobilisieren; hebt hervor, dass eine wirksame ENP der Schlüssel für die Stärkung der außenpolitischen Glaubwürdigkeit und der globalen Positionierung der EU ist und dass sich in der ENP die tatsächliche Führungsrolle der EU in der Nachbarschaft und in den Beziehungen zu ihren globalen Partnern zeigen muss;

3.  glaubt weiterhin an den Wert der ursprünglich genannten Ziele der ENP, die darin bestehen, einen auf den gemeinsamen Werten und Grundsätzen der EU beruhenden Raum des Wohlstands, der Stabilität, der Sicherheit und der guten Nachbarschaft zu schaffen, indem grundlegende Strukturreformen in den Nachbarländern, die in eigener Verantwortung und mit ihnen abgestimmt durchgeführt werden, unterstützt und Anreize dafür geschaffen werden, wodurch ein verstärkter Dialog mit der EU ermöglicht würde; betont daher die Notwendigkeit, aus Erfahrungen zu lernen, sich auf die Grundlagen zu besinnen und diese Ziele wieder ganz oben auf die Agenda zu setzen;

4.  betont die strategische Bedeutung der ENP als einer Politik, die zur Schaffung von vielschichtigen Beziehungen und einer starken Verflechtung zwischen der EU und ihren Partnern in ihrer Nachbarschaft beiträgt; hebt hervor, dass die zentrale Herausforderung der ENP darin besteht, greifbare und konkrete Verbesserungen für die Bürger der Partnerländer zu erreichen; ist der Auffassung, dass die ENP eine solidere, mehr auf politischen Grundsätzen beruhende und effektivere Politik werden sollte, unter anderem durch die Stärkung ihrer positiven Elemente, wie etwa eine stärkere Ausrichtung auf die Partnerschaft mit der Gesellschaft, eine Differenzierung und das Konzept „mehr für mehr“;

5.  betont, dass die Achtung der universellen und grundlegenden Werte der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Freiheit, der Gleichheit und der Achtung der Menschenwürde, auf denen die EU basiert, weiterhin im Mittelpunkt der überarbeiteten Politik stehen muss, wie auch in Artikel 2 der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Drittländern dargelegt; bekräftigt, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung von Demokratie und Menschenrechten im Interesse der Partnerländer sind, und fordert, dass die Achtung dieser grundlegenden Werte stärker zur Bedingung für eine Zusammenarbeit gemacht wird; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte und des Europäischen Fonds für Demokratie hervor;

6.  betont, dass die überarbeitete Politik strategischer, zielgerichteter, flexibler und einheitlicher und mit einer politischen Zielrichtung angelegt werden sollte; fordert, dass die EU eine klare und ambitionierte politische Vision für die ENP formuliert und besonderes Augenmerk auf die eigenen politischen Prioritäten in der Östlichen und Südlichen Nachbarschaft legt, wobei sowohl die unterschiedlichen Herausforderungen, vor denen die Länder in den einzelnen Regionen stehen, als auch ihre unterschiedlichen politischen Bestrebungen berücksichtigt werden sollten; betont, dass die Östliche Partnerschaft und die Partnerschaft mit den Mittelmeerländern von zentraler Bedeutung sind; fordert, dass für den Osten und den Süden Sonderbeauftragte ernannt werden, die die überarbeitete Politik koordinieren und sich mit allen EU-Maßnahmen in der Nachbarschaft befassen;

7.  unterstreicht die wichtige Rolle der Mitgliedstaaten, ihres Fachwissens und ihrer bilateralen Beziehungen mit den ENP-Ländern bei der Gestaltung einer kohärenten EU-Politik; betont, dass es notwendig ist, eine gute Koordinierung zwischen der HR/VP, dem Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, den EU-Delegationen und den EU-Sonderbeauftragten sicherzustellen, um Doppelarbeit zu vermeiden; betont, dass die EU-Delegationen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der ENP spielen;

8.  fordert die HR / VP auf, Vorschläge für die Zusammenarbeit mit dafür offenen europäischen Nachbarn nach dem Vorbild des Europäischen Wirtschaftsraums auszuarbeiten, mit der diese Nachbarn ihrer europäischen Perspektive einen Schritt näher kommen könnten und die auf einer engeren Einbindung in den EU-Raum in Bezug auf die Freiheiten und die vollständige Integration in den gemeinsamen Markt beruhen und auch eine intensivere Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik umfassen könnte;

9.  fordert nachdrücklich, dass kurz-, mittel- und langfristige Prioritäten und strategische Ziele festgelegt werden und dabei beachtet wird, dass im Rahmen der ENP zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen und mit den ENP-Ländern auf verschiedenen Gebieten eine differenzierte Herangehensweise verfolgt werden sollte; betont, dass die EU ihre Vorgehensweise eingedenk der Interessen und Prioritäten der EU und der betroffenen Länder sowie des jeweiligen Entwicklungsniveaus festlegen und dabei die gesellschaftlichen Interessen und Wünsche, die politischen Ambitionen und das geopolitische Umfeld im Blick haben sollte;

10.  betont, dass lokale Eigenverantwortung, Transparenz, gegenseitige Rechenschaftspflicht und Inklusion die wichtigsten Aspekte der neuen Vorgehensweise darstellen sollten, damit alle Bevölkerungsgruppen und Gesellschaftsschichten in den betroffenen Ländern und nicht nur einzelne Gruppen von der ENP profitieren;

11.  unterstreicht seine Überzeugung, dass es zur Stärkung der eigenen Entwicklungspotenziale der Partnerländer erforderlich ist, den gegenwärtigen politischen Dialog in der ENP um einen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dialog unter Einbeziehung der gesamten politischen, sozialen, ethnischen und kulturellen Vielfalt der Partnerländer zu erweitern; unterstreicht die positiven Erfahrungen bei der territorialen Zusammenarbeit unter direkter Einbeziehung lokaler Gebietskörperschaften;

12.  bedauert die knappe Mittelausstattung der Zusammenarbeit der EU mit ihren Partnern in der Nachbarschaft, insbesondere angesichts der deutlich höheren Investitionen von Interessengruppen aus Drittländern in den ENP-Ländern; weist darauf hin, dass die EU dadurch in ihrer Fähigkeit eingeschränkt wird, ihre strategischen Interessen in der Nachbarschaft praktisch zu verfolgen; betont, dass die Unterstützung rationalisiert und die Mittel aufgestockt werden müssen, damit Partnerländer, die sich ernsthaft um Reformen, Demokratisierung und die Achtung der Menschenrechte bemühen und greifbare Fortschritte erzielen, effektiv belohnt und unterstützt werden können;

13.  betont, dass die Rechenschaftspflicht- und Transparenzmechanismen in den Partnerländern gefördert werden müssen, damit diese in die Lage versetzt werden, die Mittel auf verantwortungsvolle Art und Weise in Anspruch nehmen und verwenden zu können; fordert die Kommission auf, effiziente Verfahren zur Überwachung und Aufsicht über die Ausgaben der EU-Unterstützung in den ENP-Ländern sicherzustellen, die auch Kontrollmaßnahmen der Zivilgesellschaft umfassen;

14.  fordert die EU auf, ihre Koordinierung mit anderen Gebern und internationalen Finanzinstitutionen – auch im Rahmen der AMICI-Initiative – in Übereinstimmung mit ihrer Verpflichtung, ein kohärenterer, respektierter und effektiver globaler Akteur in der Region zu werden, zu verbessern, und fordert eine gemeinsame Programmplanung mit und unter den Mitgliedsstaaten; unterstreicht, dass eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Behörden notwendig ist, um einen gemeinsamen, einheitlichen und wirksamen Ansatz für die kurz- und mittelfristigen Ziele der Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarländern zu verfolgen und zu erreichen, und fordert, dass in dieser Angelegenheit Gespräche mit dem Rat aufgenommen werden;

15.  unterstreicht, dass die EU dem Ziel eines verstärkten Engagements in ihrer Nachbarschaft durch eine ausreichende Finanzierung gerecht werden sollte; ist der Auffassung, dass bei der Halbzeitüberprüfung der externen Finanzierungsinstrumente die überarbeitete Politik berücksichtigt werden sollte und dass mit dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) daher das Ziel verfolgt werden sollte, die ENP effizienter zu gestalten, ein zuverlässiges und nachhaltiges Engagement der EU gegenüber ihren Partnern und eine angemessene verfahrenstechnische Flexibilität sicherzustellen; fordert darüber hinaus eine stärkere Kohärenz und Abstimmung zwischen den verschiedenen Außenfinanzierungsinstrumenten der EU;

16.  unterstreicht in diesem Zusammenhang die Rolle des Europäischen Demokratiefonds, der die EU-Instrumente durch einen neuen flexibleren und reaktionsschnelleren Ansatz ergänzt, Lücken schließt und finanziell tragfähig ist; fordert die Kommission auf, die Mittelausstattung des Demokratiefonds aufzustocken;

17.  erkennt an, dass die Einstellung gegenüber Europa und der EU in den Nachbarländern tatsächliche Auswirkungen auf Konflikte hat, weist jedoch eine Mitschuld an Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen in den Nachbarländern der EU durch ein fehlgeleitetes Streben nach kurzfristiger Stabilität zurück;

Mehrwert der Maßnahmen auf EU-Ebene

Die Umgestaltung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

18.  betont die Notwendigkeit, die ENP umzugestalten, um starke, strategische und dauerhafte Partnerschaften mit den ENP-Ländern aufzubauen, denen die Werte und Grundsätze der EU und die gemeinsamen Interessen zugrunde liegen und die der Bewahrung dieser Werte und Grundsätze sowie der Förderung der Interessen dienen; fordert, dass sich die technischen Aspekte der Politik auf eine klare politische Vision stützen sollten;

19.  weist darauf hin, dass für die ENP eigene Vorgehensweisen festgelegt und eigene Instrumente eingerichtet werden sollten, die den Ambitionen, Bedürfnissen und Zielen der ENP-Länder und der EU entsprechen;

20.  fordert die Kommission auf, sich auf die zusammen mit ihren Partnern auf der Grundlage gemeinsamer Interessen festgelegten Bereiche zu konzentrieren, in denen Fortschritte und ein allgemeiner Mehrwert erzielt werden können, und die Zusammenarbeit auf der Grundlage von Fortschritten und Zielsetzungen schrittweise auszuweiten, insbesondere, um zum Wirtschaftswachstum und zur menschlichen Entwicklung beizutragen, wobei die jüngeren Generationen im Mittelpunkt stehen sollten; weist darauf hin, dass wirtschaftliche Reformen mit politischen Reformen einhergehen müssen und dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung nur mit einem offenen, verantwortungsvollen und transparenten Beschlussfassungsverfahren möglich ist, das sich auf demokratische Institutionen gründet;

21.  betont, dass die Erweiterungspolitik und die Nachbarschaftspolitik verschiedene Politikbereiche mit unterschiedlichen Zielen sind; weist jedoch erneut darauf hin, dass sich die in die ENP eingebundenen europäischen Länder ebenso wie alle anderen europäischen Länder für eine EU-Mitgliedschaft bewerben können, sofern sie die Kriterien und Voraussetzungen für die Aufnahme gemäß Artikel 49 EUV erfüllen; vertritt die Auffassung, dass zwar Reformen und Transformation an erster Stelle stehen müssen und keine unrealistischen Erwartungen geweckt werden sollten, jedoch weiterhin allen Ländern, die für eine Mitgliedschaft infrage kommen und klare Bestrebungen und Ambitionen in Bezug auf die EU geäußert haben, eine Mitgliedschaft als Anreiz in Aussicht gestellt werden sollte;

Unterstützung der Demokratie, Reformen im Bereich Justiz, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und Aufbau institutioneller Kapazitäten

22.  vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Regierungsführung, des Staatsaufbaus sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein zentraler Aspekt der ENP ist; unterstreicht, dass im Rahmen der ENP keine Strategien verabschiedet werden sollten, die diese zentralen Werte gefährden; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten für die Durchführung und Unterstützung demokratischer Reformen und die Lösung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme Anreize bieten und Know-how zur Verfügung stellen sollten;

23.  unterstreicht, dass weiterhin ein Schwerpunkt darauf liegen muss, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung und Achtung von Vielfalt und Minderheiten – einschließlich der Rechte von Religionsgemeinschaften, LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderung sowie von Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören – zu stärken; hebt hervor, dass der Kapazitätsaufbau in nationalen Institutionen, einschließlich ihrer Nationalversammlungen, und die Unterstützung der Zivilgesellschaft, demokratischer Gruppen und politischer Parteien zu einem intensiveren politischen Dialog und zu mehr Pluralismus beitragen werden;

24.  hebt hervor, dass die Rechte von Frauen, die Gleichstellung der Geschlechter und das Recht auf Gleichbehandlung zu den Grundrechten und Grundprinzipien des außenpolitischen Handelns der EU gehören; betont, dass die Rechte von Kindern und jungen Menschen und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die wirtschaftliche und politische Teilhabe von Frauen gefördert werden müssen, damit inklusive, wohlhabende und stabile Gesellschaften in der Nachbarschaft der EU entstehen können;

25.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der überarbeiteten ENP die Grundfreiheiten in den ENP-Ländern unterstützt werden sollten, indem die freie Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Presse- und Medienfreiheit als Voraussetzungen für die Wahrnehmung ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte gefördert werden;

26.  betont, dass die soziale Dimension der ENP ausgebaut werden muss, indem gemeinsam mit den Partnern gegen Armut und Ausgrenzung vorgegangen wird, Anreize für Beschäftigung und faires Wachstum geschaffen, gesunde Arbeitsbeziehungen aufgebaut und Bildung und menschenwürdige Arbeit gefördert werden und damit auch einige Ursachen der illegalen Migration angegangen werden;

27.  betont die Bedeutung des kulturellen Dialogs zwischen der EU und den Nachbarländern in Bereichen wie der Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung, der Entwicklung kreativer Branchen, der Stärkung der Meinungsfreiheit, der Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, der Stärkung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten und Religionsgemeinschaften; fordert die Stärkung des Rahmens für kulturelle Beziehungen, um die Ausarbeitung von Mobilitätsprogrammen und Schulungsmaßnahmen sowie den Aufbau von Kapazitäten und den Austausch in den Bereichen Kultur und Bildung zu ermöglichen;

28.  betont, dass der auf der „Partnerschaft mit den Gesellschaften“ basierende Ansatz gestärkt und gefördert werden sollte; fordert nachdrücklich, dass die gemeinsamen Interessen und Ziele der Politik in Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern der verschiedenen Gesellschaften und nicht nur mit den Behörden festgelegt werden sollten;

29.  betont, wie wichtig die Entwicklung einer lebendigen und aktiven Zivilgesellschaft, zu der auch die Sozialpartner und die Unternehmen gehören, in den Transformations- und Demokratisierungsprozessen ist; fordert die weitere Unterstützung der Zivilgesellschaft, lokaler KMU und anderer nichtöffentlicher Akteure, da diese in Reformprozessen eine treibende Kraft darstellen, und einen engagierteren Dialog und eine engere Partnerschaft zwischen den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Branchen in der EU und den Nachbarstaaten im Rahmen der ENP; unterstreicht die Bedeutung der europäischen Unternehmen und ihre Rolle bei der Förderung und Verbreitung internationaler Geschäftsstandards, auch in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen;

Differenzierung und Konditionalität

30.  fordert, dass die ENP in einen maßgeschneiderten und flexibleren politischen Rahmen umgestaltet wird, mit dem sie sich an die vorhandene Diversität unter den Partnerländern anpassen kann, und eine konsequente Umsetzung der differenzierten Herangehensweise; betont, dass eine Differenzierung unter den ENP-Ländern stattfinden sollte;

31.  betont die Notwendigkeit, eine effektive Konditionalität in Bezug auf Reformprozesse anzuwenden, und unterstreicht die Notwendigkeit eines kohärenten Ansatzes vonseiten der EU zwischen ihren Standpunkten und der Konditionalität bei den Mittelzuweisungen; weist darauf hin, dass die EU ihre Grundwerte und Grundrechte nicht gefährden darf und es vermeiden sollte, mit zweierlei Maß zu messen; betont, dass sich die EU in Ländern, die bei der Umsetzung von Reformen Fortschritte erzielen, welche zu langfristigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen führen, und in Ländern, die eine vertiefte politische Zusammenarbeit mit der EU anstreben, umfassender engagieren sowie diese Länder umfassender unterstützen und auf der Grundlage einzelstaatlicher Leistungen in diesem Reformprozess bewerten sollte; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz „mehr für mehr“ vollständig umzusetzen;

32.  betont, dass Assoziierungsabkommen die höchste, jedoch nicht die letzte Stufe in den Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern darstellen;

33.  ist der Auffassung, dass die EU nicht-assoziierte Partnerländer auffordern sollte, sich in die sektorbezogene Zusammenarbeit einzubringen, einschließlich der Option für den Abschluss von neuen oder die Verstärkung von bestehenden sektoralen Abkommen wie die Energiegemeinschaft, durch die die Integration solcher Länder in bestehende Sektoren des einheitlichen Raums der vier Grundfreiheiten der EU erleichtert würde;

34.  ist der Ansicht, dass der Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in ENP-Ländern bei der Verwirklichung der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine besondere Beachtung zukommen sollte;

Sicherheitsdimension

35.  merkt an, dass die Wahrung von Frieden, Sicherheit und Stabilität zu den Grundanliegen der Nachbarschaftspolitik gehört und dass sich das sicherheitspolitische Umfeld drastisch verschlechtert hat; fordert eine starke Sicherheitskomponente in der ENP mit geeigneten Strategieinstrumenten, die bislang leider fehlen; betont, dass sich die EU auf die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit ihrer derzeitigen Instrumente zur Krisenbewältigung konzentrieren sollte, um Kapazitäten für die Erweiterung des Spektrums der Interventionen zur Krisenbewältigung aufzubauen; betont, dass Sicherheit, Stabilität und Entwicklung Hand in Hand gehen und dass ein umfassender Ansatz benötigt wird, um den Sicherheitsproblemen in der Region Rechnung zu tragen und deren Ursachen in Angriff zu nehmen;

36.  merkt an, dass die Stabilität der Sahel-Sahara-Zone als neuralgisches Zentrum der Unsicherheit sowohl im Norden als auch im Süden Afrikas angesehen werden sollte und dass die Instabilität dieser Region durch eine Vielzahl von Netzen des Waffen-, Drogen- und Menschenhandels verursacht wird und eine Gefährdung für die Stabilität Europas darstellt;

37.  fordert eine engere Koordinierung zwischen der ENP und Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die mit einer Stärkung der Zusammenhänge zwischen der internen und externen Sicherheit und der Befassung mit verschiedenen Aspekten der Sicherheit der ENP-Länder und der EU einhergeht; betont, dass die Überprüfung der ENP und die Überarbeitung der EU-Sicherheitsstrategie kohärent und vollständig aufeinander abgestimmt sein müssen;

38.  hebt die Notwendigkeit einer übergeordneten politischen Strategie hervor, und zwar unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der in der Schlussakte von Helsinki im Jahr 1975 festgelegten Verpflichtungen sowie auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der Rechte von Minderheiten sowie der Grundfreiheiten, der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität von Staaten, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie der friedlichen Beilegung von Konflikten; weist darauf hin, dass die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) als größte regionale Organisation, die für Sicherheit verantwortlich ist, in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen kann, und ist überzeugt, dass sie eine neue Dynamik erlangen sollte, indem ihr die Rolle eines Vermittlers übertragen wird; unterstützt die Rechte der Partner, unabhängige und souveräne Entscheidungen zur Außen- und Sicherheitspolitik zu treffen, die frei von äußerem Druck und Zwang sind;

39.  fordert, dass im Rahmen der überarbeiteten Politik Partnerländer dabei unterstützt werden, geeignete staatliche Strukturen aufzubauen, um Sicherheitsprobleme zu bewältigen, etwa die effektive Strafverfolgung, Terrorismus und organisiertes Verbrechen sowie Nachrichtendienste und Sicherheit, einschließlich der Cybersicherheit, die auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte ausgebaut werden und mit einer angemessenen parlamentarischen demokratischen Kontrolle einhergehen sollten; betont, dass sich die EU in Bereichen wie der Reform des Sicherheitssektors (SSR) und in Postkonfliktsituationen bei der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) engagieren sollte; fordert die EU auf, einen Schwerpunkt auf den Kapazitätsaufbau für die Grenzkontrollen der Partnerländer zu legen; erkennt den laufenden Beitrag an, der bereits von einigen dieser Länder erbracht wurde und wird; fordert die Nachbarländer dazu auf, gegebenenfalls einen Beitrag zu GSVP-Missionen zu leisten; fordert die EU auf, gemeinsame Initiativen von Nachbarländern im Bereich der Sicherheit zu fördern, sodass diese mehr Verantwortung übernehmen und einen positiven Beitrag zur Sicherheit in ihrer Region leisten können;

40.  weist die Mitgliedstaaten auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/CFSP des Rates zu Waffenausfuhren hin, in dem sie unter anderem angehalten werden, eine Ausfuhrgenehmigung für Militärtechnologie oder Militärgüter an alle Nachbarländern abzulehnen, wenn ein eindeutiges Risiko besteht, dass Militärtechnologie oder Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur Ausübung interner Repression eingesetzt werden könnten, sowie um Repressalien im Inland zu verüben, schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen, bewaffnete Konflikte heraufzubeschwören bzw. zu verlängern oder bestehende Spannungen oder Konflikte in den Endbestimmungsländern zu verschärfen, oder zum Zwecke der Aggression gegen ein anderes Land oder zur gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs;

41.  betont die Notwendigkeit der aktiven Unterstützung und Förderung der friedlichen Beilegung von Konflikten und der Aussöhnungspolitik in der Zeit nach einem Konflikt in der Nachbarschaft der EU, und zwar unter Einsatz verschiedener Mittel und Instrumente, je nach dem Mehrwert, der von ihnen erbracht werden kann; ist der Überzeugung, dass solche Maßnahmen die Arbeit von EU-Sonderbeauftragten, vertrauensbildende Programme, die Wiederherstellung des Dialogs, Vermittlung, die Förderung von zwischenmenschlichen Kontakten und GSVP-Missionen umfassen sollten; fordert die HR/VP und den EAD auf, innovative Maßnahmen und Ansätze einschließlich öffentlicher Kommunikationsstrategien und informeller Beratungen zu entwickeln, um den Dialog und die Aussöhnung zu unterstützen; stellt fest, dass die EU-Delegationen bei der Einrichtung von Frühwarnsystemen durch die Schaffung engmaschiger Präventionsnetze mit den verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle spielen müssen;

42.  bekräftigt seine Unterstützung für die Souveränität, die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit der Partnerländer; vertritt die Ansicht, dass die ENP zu diesen Grundsätzen einen Beitrag leisten und diese in der Praxis unterstützen sollte; betont, dass die uneingeschränkte Entwicklung der ENP durch eingefrorene oder langwierige Konflikte erschwert wird; bedauert in diesem Zusammenhang, dass seit der Einführung der ENP keine Erfolge bei der Lösung bestehender Konflikte erzielt wurden; verweist auf seinen Standpunkt, dass die Besetzung des Hoheitsgebiets eines Partnerlandes gegen die wesentlichen Grundsätze und Ziele der ENP verstößt; betont die Notwendigkeit, so schnell wie möglich eine friedliche Beilegung der eingefrorenen Konflikte auf der Grundlage der Normen und Grundsätze des Völkerrechts herbeizuführen; fordert die HR/VP auf, eine aktivere Rolle zu spielen und deutlich zu machen, dass die Vertiefung bilateraler Beziehungen an eine friedliche Konfliktlösung und die Einhaltung des Völkerrechts gekoppelt ist; betont vor diesem Hintergrund, wie wichtig die Verfolgung einer Grundsatzpolitik ist, in deren Rahmen die Rechenschaftspflicht für alle Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen humanitären Völkerrechts gefördert und – insbesondere in diesem Zusammenhang – eine Messung mit zweierlei Maß vermieden wird;

43.  fordert die EU mit Nachdruck auf, bei regionalen Konflikten den Geist und die Erfahrungen aus der Vergangenheit der europäischen Integration zur Geltung kommen zu lassen, da bilaterale Angelegenheiten friedlich gelöst werden müssen und gutnachbarschaftliche Beziehungen sowie die regionale Zusammenarbeit grundlegende Elemente der ENP sind; fordert in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von Bürgern und das Engagement von öffentlichen Akteuren in horizontalen Partnerschaften und Partnerschaften mit Amtskollegen aus der Union sowie die Beschäftigung mit der Gesellschaft und mit der jüngeren Generation als ein Faktor für Veränderungen;

Förderung der regionalen Integration

44.  betont die Bedeutung der regionalen Dimension der ENP und die Notwendigkeit, die regionalen Synergien und die regionale Integration mithilfe von regionalen Kooperationsprogrammen zu fördern und einen Beitrag hierzu zu leisten; betont, dass eine verbesserte wirtschaftliche Zusammenarbeit unter den ENP-Ländern erforderlich ist, um Stabilität und Wohlstand in den europäischen Nachbarländern zu erreichen;

45.  fordert diesbezüglich, die bilateralen Beziehungen der EU zu den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik um deren multilaterale Dimension zu ergänzen, indem in diesem Zusammenhang die Zahl der Aktivitäten und Initiativen erhöht wird und die Stärkung grenzübergreifender Projekte, der Ausbau der Programme zur Förderung zwischenmenschlicher Kontakte und die Entwicklung von Anreizen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit stärker in den Vordergrund gerückt werden und der aktive Dialog mit der Zivilgesellschaft weiter verbessert wird; vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der künftigen ENP eine integrative regionale Plattform zur Erörterung von Menschenrechtsthemen im Einklang mit den Kerngrundsätzen der ENP bereitgestellt werden sollte;

46.  fordert eine systematische Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte – einschließlich der Geschlechterperspektive – angefangen bei Handelsverträgen und der finanziellen Unterstützung durch die EU bis hin zu Programmen und Projekten im Rahmen der ENP;

47.  fordert, dass die vorhandenen Plattformen der Zusammenarbeit durch die überarbeitete Politik gestärkt werden, etwa die Union für den Mittelmeerraum und die Östliche Partnerschaft, um die regionale Integration weiterhin zu unterstützen, sofern die von den Partnern festgelegten Prioritäten mit einem bestimmten Politikbereich übereinstimmen, damit bestimmte subregionale Themen wie Mobilität, Energie oder Sicherheit behandelt werden und eine Annäherung der Partner hinsichtlich der wirtschaftlichen Standards und der Rechtsvorschriften erreicht wird; ist der Überzeugung, dass die multilateralen Strukturen der ENP konsolidiert und strategischer ausgerichtet werden sollten;

48.  hebt die wichtige Rolle von multilateralen Versammlungen, wie EURO-NEST und PV-UfM, als Foren des politischen Dialogs sowie als Instrument zur Förderung der Eigenverantwortung im Rahmen der Nachbarschaftspolitik hervor und fordert diese nachdrücklich auf, ihr diesbezügliches Engagement auf angemessene und wirksame Weise zu verstärken;

49.  hebt den Mehrwert der parlamentarischen Diplomatie und der regelmäßigen bilateralen interparlamentarischen Treffen hervor, die das EP mit den Amtskollegen aus den Nachbarländern als ein Instrument für den Austausch von Erfahrungen und die Bewertung des Status der Beziehungen der einzelnen Länder zur EU abhält; legt den nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten nahe, ihre bilateralen interparlamentarischen Treffen im Rahmen der ENP abzuhalten, da dies ein Mittel zur Sicherstellung eines kohärenten Ansatzes ist;

50.  betont, wie wichtig die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) und die Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) sind, durch die es lokalen und regionalen Vertretern ermöglicht wird, in einen Dialog mit den Organen der EU zu treten und eine wirtschaftliche, soziale, lokale und territoriale Zusammenarbeit zu entwickeln;

51.  hebt hervor, dass durch die Entwicklung von regionalen zivilgesellschaftlichen Plattformen, etwa Foren der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft, das Engagement verschiedener Interessengruppen gestärkt wird, die Demokratisierung und die wirtschaftliche Reformagenda in der Nachbarschaft vorantreiben;

Nachbarn von Nachbarn

52.  weist darauf hin, dass es notwendig ist, starke Partnerschaften mit Nachbarländern aufzubauen; betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die ENP Teil der weiter gefassten Außenpolitik der EU ist, und die anderen strategischen Akteure anzuerkennen, die Einfluss auf die Nachbarschaft haben, nämlich die „Nachbarn der Nachbarn“ sowie internationale und regionale Organisationen, in denen unter anderem Fragen von gemeinsamem Interesse und beiderseitigem Bedenken, einschließlich der regionalen und globalen Sicherheit, über bestehende bilaterale Rahmen oder multilaterale Dialoge erörtert werden, soweit dies angemessen und wichtig erscheint;

53.  betont, dass die EU die verschiedenen politischen Möglichkeiten ihrer Partner realistisch ins Auge fassen sollte sowie die Modalitäten, wie auf verschiedenen Ebenen Brücken zu ihren Nachbarn aufgebaut werden können und der Außenpolitik von Drittstaaten in ihrer Nachbarschaft zu begegnen ist, wobei sichergestellt werden muss, dass es Sache der EU und ihrer souveränen Partner ist, zu entscheiden, wie sie ihre Beziehungen weiterhin gestalten möchten;

54.  bekräftigt seine Überzeugung, dass die Bestimmungen der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen keine Handelshemmnisse für die Russische Föderation darstellen und dass die Assoziierungsabkommen nicht als Hindernis für gut nachbarschaftliche Beziehungen mit einem ihrer Nachbarn angesehen werden sollte;

55.  fordert die EU auf, wirksame Mechanismen der Unterstützung für ENP-Partnerländer zu entwickeln, die eine ehrgeizige europäische Agenda verfolgen und infolgedessen unter Vergeltungsmaßnahmen, Handelszwängen oder offenen militärischen Aggressionen durch Drittländer zu leiden haben; bekräftigt seine Auffassung, dass die ENP zwar nicht gegen andere strategischen Akteure gerichtet ist und in ihrem Rahmen die Vorstellung eines geopolitischen Nullsummenspiels in der Nachbarschaft abgelehnt wird, die EU allerdings glaubhafte Zusagen machen und Partnern eine solide politische Unterstützung bieten muss, die sich enger mit ihr abstimmen möchten;

56.  fordert die EU auf, auf das Expertenwissen von regionalen Organisationen zurückzugreifen, denen die Nachbarn angehören, etwa das des Europarates, der OSZE, der Afrikanischen Union, der einschlägigen Regionalbüros der Vereinten Nationen und der Liga der Arabischen Staaten, und diese aktiv einzubeziehen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um regionalen Konflikten zu begegnen; weist darauf hin, dass dies wichtige Foren zur Einbindung von Partnern sind, wenn es um die Durchführung von Reformen, die Befassung mit Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und mit regionalen Fragen – für die sie mehr Verantwortung übernehmen sollten – sowie die Förderung der Demokratisierung geht;

Ziele und Instrumente der Politik

Ein diversifiziertes Angebot: vorrangige Bereiche

57.  fordert, dass die EU zusammen mit ihren Partnern Prioritäten für eine verstärkte Zusammenarbeit und Integration in verschiedenen Politikbereichen untersucht und festlegt, etwa was wirtschaftliche und menschliche Entwicklung, Konflikt- und Katastrophenverhütung, Infrastruktur und regionale Entwicklung, Umwelt, Handels- und Wettbewerbspolitik, KMU, Migration, Sicherheit sowie Energie und Energieeffizienz betrifft, um einen Raum des Wohlstands, der Stabilität und der guten Nachbarschaft zu schaffen;

58.  ist der Auffassung, dass das Ziel der Kohärenz zwischen den internen und externen Politikbereichen der EU sowie die engen und weiter wachsenden Zusammenhänge zwischen bestimmten internen und externen Belangen sich in der neuen ENP widerspiegeln sollten;

59.  ist der Auffassung, dass eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich des künftigen digitalen Binnenmarktes, die Unterstützung für E-Verwaltungsreformen und Open-Government-Lösungen Instrumente zur Einbindung der Bürger darstellen;

60.  betont die Bedeutung des freien Personenverkehrs und unterstützt die Verbesserung der Mobilität innerhalb der Nachbarschaft in einem sicheren und sorgfältig gestalteten Umfeld durch Visaerleichterung und -liberalisierung, insbesondere für Studenten, junge Menschen, Künstler und Wissenschaftler; fordert die Kommission auf, die Mobilitätspartnerschaften in der Nachbarschaft in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter zu verbessern und Möglichkeiten für zirkuläre Migrationsprogramme auszuarbeiten, durch die für Migranten sichere und legale Wege eröffnet würden; fordert die EU auf, eine deutliche Unterscheidung zwischen Asylbewerbern, die vor Verfolgung fliehen, und irregulären Wirtschaftsmigranten vorzunehmen; verurteilt den Menschenhandel, dem zumeist Frauen zum Opfer fallen, und betont die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Partnerländern, um diesen zu bekämpfen;

61.  fordert die Kommission auf, bei der Förderung von beruflicher und akademischer Ausbildung sowie im Rahmen der zirkulären Migrationsprogramme mit den Nachbarländern ein Augenmerk auf die Perspektive der Geschlechtergleichstellung zu legen, um die Mitwirkung von Frauen in ihren Volkswirtschaften zu fördern;

62.  weist darauf hin, dass eine hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen, ein fehlender freier Zugang zu Informationen, soziale Ausgrenzung und Armut sowie der fehlende Schutz von Minderheitenrechten in Verbindung mit einer geringen politischen und sozioökonomischen Teilhabe von Frauen, schlechter Regierungsführung und einem hohen Maß an Korruption die grundlegenden Ursachen für Instabilität bilden, und fordert ein Engagement, das über die vertieften und umfassenden Freihandelszonen hinausreicht; weist darauf hin, dass die alleinige Aussicht auf Handelsvereinbarungen und Freihandelsabkommen nicht länger ausreicht, um unsere Partnerschaft mit den Nachbarn, insbesondere den Ländern des südlichen Mittelmeerraums, zu verstärken; weist auf die fehlende regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Nachbarländern hin und fordert den Aufbau subregionaler Initiativen, um den Handel zwischen ihnen zu intensivieren;

63.  hebt die Bedeutung von Investitionen in Projekte für die Jugend, für Frauen und für zukünftige Führungskräfte hervor, indem im vollem Umfang von den Stipendienmöglichkeiten im Rahmen des Programms „Erasmus +“ Gebrauch gemacht wird, um den Austausch von Studenten und Lehrern zwischen den ENP-Ländern und den Mitgliedstaaten zu unterstützen, mit dem Ziel, künftige Führungskräfte sowohl aus den ENP-Ländern als auch aus den Mitgliedstaaten auszubilden sowie akademische Projekte und Bildungsprojekte – etwa das Europakolleg –, die sich bereits in diesem Bereich bewährt haben, weiterhin zu fördern;

64.  fordert die Kommission auf, unterschiedliche Stufen der Beteiligung, der Zusammenarbeit und des Engagements im Rahmen der EU-Politik, der EU-Programme und der EU-Agenturen, etwa Europol, Frontex und der Zollverwaltung, sowie in den Bereichen der Bekämpfung des Menschenhandels, der ökonomischen und grenzübergreifenden Straftaten sowie der Energiegemeinschaft, der im Falle einer erfolgreichen Eingliederungsvereinbarung innerhalb der ENP eine größere Rolle zukommen kann, auszuloten und sie den ENP-Ländern anzubieten; hebt die Bedeutung der Energiesicherheit und der engeren Zusammenarbeit im Energiebereich innerhalb der Europäischen Nachbarschaft hervor, in der Absicht, das gemeinsame Ziel der kontinuierlichen Versorgung mit bezahlbarer, nachhaltiger, effizienter und sauberer Energie zu erreichen; fordert die schrittweise Öffnung der Energieunion für die ENP-Länder; legt der Kommission nahe, bei den ENP-Ländern für die Unterzeichnung des Budapester Übereinkommens zur Bekämpfung von Cyberkriminalität einzutreten und diese zum Beitritt aufzufordern, falls dies noch nicht geschehen ist;

65.  ist der Auffassung, dass stärkeres Gewicht auf den Einsatz technischer Hilfsprogramme wie TAIEX oder Twinning gelegt werden sollte und die Partner in die Programme der Union, beispielsweise Erasmus oder „Horizont 2020“, eingebunden werden sollten, da sie auf unterschiedlichen Ebenen zum Wissensaustausch und zum Aufbau von Netzen beitragen und die Basis zur Schaffung eines gemeinsamen Nachbarschaftsraums bilden;

66.  ist der Ansicht, dass die parlamentarische Dimension der Politik gestärkt werden muss, indem die Wirksamkeit der interparlamentarischen Treffen und der gemeinsamen, im Rahmen von Verträgen mit der EU eingerichteten parlamentarischen Gremien sowie der parlamentarischen Versammlungen erhöht wird; begrüßt in diesem Zusammenhang den neuen Ansatz, den das Parlament zur Unterstützung der parlamentarischen Demokratie angenommen hat; hebt die Rolle der Parlamente in den ENP-Ländern hervor, wenn es darum geht, Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen, und empfiehlt die Stärkung der Überwachungskapazität der Parlamente; fordert, dass das Europäische Parlament an der Umsetzung der neuen ENP beteiligt und regelmäßig über deren Fortschritte in den Partnerländern unterrichtet und konsultiert wird; vertritt die Ansicht, dass die europäischen politischen Parteien und Fraktionen in den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament eine wichtige Rolle spielen und eine maßgebliche Verantwortung hinsichtlich der Förderung einer politischen Kultur auf der Grundlage voll entwickelter demokratischer Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit, der Mehrparteiendemokratie und der vollständigen Einbindung von Frauen in die Beschlussfassung übernehmen können;

67.  betont, dass im Rahmen einer erfolgreichen ENP eine Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten ebenfalls sichergestellt werden sollte, auch indem Leitinitiativen ausgeweitet werden; fordert die Kommission daher auf, die politische Koordinierung und die gemeinsame Planung der Finanzhilfen zu verstärken und Mechanismen bereitzustellen, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Strukturen zu den ENP-Ländern sowie die Konsultation zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Strukturen und den Nachbarländern zu fördern; ist der Ansicht, dass die finanzielle und technische Hilfe der EU an die erfolgreiche Umsetzung konkreter Eckwerte in dem Reformprozess gebunden sein sollte, auf deren Grundlage weitere Unterstützung zugewiesen wird;

Bewertung und Sichtbarkeit

68.  betont, dass sich die Aktionspläne, die in enger Partnerschaft mit den Behörden der Partnerländer und in Absprache mit Organisationen der Zivilgesellschaft etabliert werden, auf die Umsetzung einer begrenzten Anzahl von realistischen Prioritäten konzentrieren sollten und dass ihre Umsetzung regelmäßig bzw. wenn veränderte Umstände dies rechtfertigen bewertet werden sollte, wobei die politischen Optionen gemeinsam vereinbart werden könnten; weist auf die Bedeutung der Entwicklung eines Konsultationsprozesses mit den Organisationen der Zivilgesellschaft bezüglich der Festlegung von Eckwerten hin;

69.  betont, dass der Schwerpunkt in den Fortschrittsberichten auf der Umsetzung der in den Aktionsplänen festgelegten Prioritäten liegen sollte und diese das Niveau des Engagements des Partnerlandes widerspiegeln sollten; bekräftigt seine Forderung, dass die in den Berichten enthaltenen Daten aus dem Blickwinkel des nationalen Kontexts betrachtet und Tendenzen aus den vorherigen Jahren miteinbezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass alle wichtigen Interessengruppen der ENP-Länder, einschließlich der Zivilgesellschaft, effektiv beteiligt und vor der Erstellung der Berichte konsultiert werden sollten; fordert, dass Schlüsseldokumente wie die Fortschrittsberichte ohne Weiteres auf den jeweiligen Webseiten der EU-Delegationen verfügbar und in die Landessprache übersetzt sind; fordert die EU auf, für die Messung der Fortschritte in den Partnerländern hochwertigere Instrumente einzusetzen und wirksame Auflagen bezüglich der Fortschritte der Partner in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einzuführen;

70.  ist der Auffassung, dass die EU-Hilfen sichtbarer gemacht werden sollten, um der Bevölkerung in den Partnerländern und in den Mitgliedstaaten der EU die Vorteile der Unterstützung durch die EU klar aufzuzeigen; fordert die Kommission auf, einen besonderen Mechanismus für die Bereitstellung der humanitären Hilfe der EU für die Nachbarländer zu konzipieren, der sich von dem bei Drittländern weltweit zum Einsatz kommenden Modell unterscheidet und durch den die hohe Sichtbarkeit der EU und ihrer politischen Agenda neben weiteren Zielen sichergestellt wird; hebt die Bedeutung und die Notwendigkeit eines Mechanismus hervor, durch den die Transparenz bei der von der EU gewährten Finanzhilfe sichergestellt werden kann;

71.  fordert die EU auf, ihre Kapazität zu stärken, um Fehlinformations- und Propagandakampagnen gegen sich selbst und ihre Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, die darauf abzielen, deren Einheit und Solidarität zu mindern; fordert die EU auf, ihre Sichtbarkeit zu stärken, um ihre Unterstützung und ihr Engagement für die und in den Partnerländern deutlich zu machen; betont, wie wichtig es ist, objektive, unabhängige und unvoreingenommene Informationen sowie die Medienfreiheit in den ENP-Ländern zu fördern, und dass es Anstrengungen mit Blick auf eine strategische Kommunikation in der Nachbarschaft der EU bedarf, darunter über ihre Werte und Ziele, und zwar durch die Ausarbeitung einer umfassenden, wirksamen und systematischen Kommunikationsstrategie im Rahmen der überarbeiteten Politik;

72.  fordert die EU auf, ihre Präsenz in den Partnerländern zu erhöhen und verstärkt auf interaktive audiovisuelle Instrumente und soziale Medien in den jeweiligen Landessprachen zurückzugreifen, um die Gesamtgesellschaft zu erreichen; fordert die Kommission auf, eine eindeutige, an Gesellschaften in den ENP-Ländern gerichtete Kommunikationsstrategie auszuarbeiten, um ihnen die Vorteile der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelszonen als Instrumente zur Modernisierung ihrer politischen Systeme und Volkswirtschaften näherzubringen;

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73.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der ENP-Länder, der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST, der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, der Liga der Arabischen Staaten, der Afrikanischen Union, dem Europarat und der OSZE zu übermitteln.

(1) JOIN(2015)0006 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015JC0006&from=de.
(2) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0200&from=EN.
(3) http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0303:FIN:de:PDF.
(4) http://eeas.europa.eu/enp/pdf/pdf/com03_104_de.pdf.
(5) Schlussfolgerungen des Rates (Außenbeziehungen) vom 18. Februar 2008, http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6496-2008-INIT/de/pdf.
(6) ABl. C 87E vom 7.4.2004, S. 506.
(7) ABl. C 104E vom 30.4.2004, S. 127.
(8) ABl. C 287E vom 24.11.2006, S. 312.
(9) ABl. C 282E vom 6.11.2008, S. 443.
(10) ABl. C 296E vom 2.10.2012, S. 105.
(11) ABl. C 296E vom 2.10.2012, S. 114.
(12) ABl. C 168E vom 14.6.2013, S. 26.
(13) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0446.
(14) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0229.

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