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Verfahren : 2014/2231(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0177/2015

Eingereichte Texte :

A8-0177/2015

Aussprachen :

PV 09/07/2015 - 11
CRE 09/07/2015 - 11

Abstimmungen :

PV 09/07/2015 - 12.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0274

Angenommene Texte
PDF 449kWORD 88k
Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Bewertung der Maßnahmen des Europäischen Fonds für Demokratie (EFD)
P8_TA(2015)0274A8-0177/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu dem neuen Ansatz der EU in Bezug auf die Menschenrechte und Demokratie – Bewertung der Maßnahmen des Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) seit seiner Einrichtung (2014/2231(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 2, 6, 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 29. März 2012 an den Rat zu den Modalitäten der möglichen Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (EFD)(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU(3),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht der EU über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2013, der vom Rat am 23. Juni 2014 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2015 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2013 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte(6),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zur „Unterstützung der demokratischen Staatsführung – Für einen verbesserten EU-Rahmen“(7),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der Europäischen Union vom 17. November 2009(8)

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2010 mit dem Fortschrittsbericht 2010 und der Liste der Pilotländer(9),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik(10),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2011 zum Europäischen Fonds für Demokratie(11),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2012 zum Thema Menschenrechte und Demokratie(12) und auf den Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie, der ebenfalls am 25. Juni 2012 vom Rat angenommen wurde(13),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Januar 2013 zur EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften(14),

–  unter Hinweis auf das Gemeinsame Konsultationspapier der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 4. März 2015 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ JOIN(2015)0006),

–  unter Hinweis auf die Überprüfung des Europäischen Auswärtigen Dienstes 2013(15),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel: „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – Eine Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (COM(2011)0303),

–  unter Hinweis auf das an den damaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, und die damalige Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, gerichtete Schreiben vom 25. November 2011, in dem die Einrichtung des EFD unterstützt wurde,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des EFD-Kuratoriums vom 3. Dezember 2014, die ursprünglich bestehenden geografischen Beschränkungen des EFD aufzuheben,

–  gestützt auf Artikel 52 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0177/2015),

A.  in der Erwägung, dass eines der Hauptziele des auswärtigen Handelns der Union, das in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, darin besteht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu unterstützen;

B.  in der Erwägung, dass nach Auffassung der EU der Grundsatz der Eigenverantwortung im Rahmen von Prozessen des Aufbaus demokratischer Strukturen von höchster Bedeutung für die Förderung einer echten demokratischen Kultur ist;

C.  in der Erwägung, dass viele EU-Mitgliedstaaten im Laufe der vergangenen Jahrzehnte einen demokratischen Wandlungsprozess erfolgreich vollzogen und viel Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt haben, die für die Maßnahmen des EFD von Belang sein könnte und die auf fachlicher und politischer Ebene für die Tätigkeiten des EFD genutzt werden kann und genutzt werden sollte;

D.  in der Erwägung, dass die Ereignisse des Arabischen Frühlings und in der östlichen Nachbarregion zu einer Neugestaltung der politischen Instrumente der EU für die Förderung der Menschenrechte und die Unterstützung der Demokratie geführt haben;

E.  in der Erwägung, dass in einer Reihe von Ländern, in denen der EFD tätig ist, der Spielraum für legitime Handlungen der Zivilgesellschaft und für die externe Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen immer kleiner wird, da autoritäre Regime immer ausgefeiltere Methoden, darunter Rechtsvorschriften, anwenden, um die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen und Demokratieverfechtern zu beschneiden, zu denen auch EFD-Begünstigte gehören;

F.  in der Erwägung, dass die Länder in der Nachbarregion der EU mit einer beträchtlichen Zahl von politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, wodurch Bemühungen um eine Demokratisierung und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ernsthaft unter Druck geraten sind;

G.  in der Erwägung, dass man in den Ländern, in denen der EFD tätig ist, die Bereitstellung objektiver und unabhängiger Informationen fördern und die Medienlandschaft einschließlich des Internets und sozialer Medien stärken muss, indem die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt und jede Form von sozialer und politischer Zensur bekämpft werden; in der Erwägung, dass außerdem Bemühungen um eine Demokratisierung in diesen Ländern unterstützt werden müssen, wozu die Festigung der Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung gehören;

H.  in der Erwägung, dass durch die Einrichtung des EFD neben anderen EU-Programmen wie dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und der Fazilität der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) für die Zivilgesellschaft der auf den Staat ausgerichtete herkömmliche Ansatz durch einen dringend benötigten ausgewogeneren sowie langfristig und gesellschaftlich orientierten Blickwinkel mit dem Schwerpunkt auf direkter Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Basisorganisationen und demokratischen politischen Akteuren ergänzt wird;

I.  in der Erwägung, dass die Bewertung der Wirkung der Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie, wie sie zum Beispiel durch den EFD durchgeführt werden, an und für sich ein schwieriges Unterfangen ist, was insbesondere auf den nicht linearen und langfristigen Verlauf von politischen Wandlungsprozessen in den betreffenden Ländern und auf die oftmals vertraulich behandelten Aktivitäten zurückzuführen ist;

J.  in der Erwägung, dass neue Informationstechnologien und soziale Medien zu wichtigen Instrumenten beim Streben nach Demokratie geworden sind und daher auf der EU-Agenda für die Unterstützung der Demokratie einen vorderen Platz einnehmen sollten;

K.  in der Erwägung, dass durch den EFD bis zum 30. Juni 2015 insgesamt 186 Initiativen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 5,2 Mio. EUR in der südlichen Nachbarregion sowie über 5,3 Mio. EUR in der östlichen Nachbarregion und anderswo finanziert wurden;

L.  in der Erwägung, dass der EFD von einer einzigartigen Form der Kofinanzierung profitiert, bei der dessen Verwaltungsetat von der Kommission getragen wird, während Maßnahmen vor Ort durch die Beiträge von Mitgliedstaaten und Drittländern finanziert werden;

Allgemeine Bewertung

1.  begrüßt angesichts der derzeit problematischen internationalen Rahmenbedingungen die bisherige Erfolgsbilanz des EFD und ist der Auffassung, dass er sein Hauptziel, der „Förderung und Unterstützung der Demokratisierung und einer vertieften und nachhaltigen Demokratie in den einen politischen Übergang durchlaufenden Ländern und in den für die Demokratisierung kämpfenden Gesellschaften zu dienen“(16) und dabei „diejenigen zu unterstützen, die keine Unterstützung genießen“ erfüllt; stellt fest, dass er dies mithilfe der Bekämpfung der Korruption erreicht, indem er den Dialog durch Vielfalt und Gewaltfreiheit fördert, zu sozialer und politischer Teilhabe anregt, Aktivisten und Journalisten unterstützt, die sich in ihren Ländern dem Ziel verschrieben haben, eine Demokratisierung zu gewährleisten und dabei das Tempo zu erhöhen, und indem er den Zugang zur Justiz erleichtert;

2.  stellt mit Genugtuung fest, dass der EFD trotz der kurzen Zeit seiner bisherigen Tätigkeit und seiner begrenzten Finanzmittel und ungeachtet der Herausforderungen, die mit der Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verbunden sind, den Empfehlungen des Parlaments nachkommt und bestehende Formen der Unterstützung der Demokratie durch die EU mit einem Mehrwert versieht, der aus einer schnellen, flexiblen, nachfragegesteuerten Bottom-up-Finanzierung besteht, die den Begünstigten in einer finanziell effizienteren Weise als Ergänzung zu anderen EU-Maßnahmen unmittelbar zugutekommt, was einem geringen Verwaltungsaufwand und einfachen Verfahren zu verdanken ist, die für den EFD von seinem Kuratorium eingerichtet wurden;

3.  ist der Auffassung, dass der EFD als Instrument zur Unterstützung von Demokratie zu einer Senkung sowohl des politischen Risiko als auch des persönlichen Risikos von Menschen beigetragen hat;

4.  betont seine umfassende und fortgesetzte Unterstützung der mehrgleisigen Bemühungen der EU zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, sozialer Bewegungen und Aktivisten in der ganzen Welt; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Redundanzen zu vermeiden und den ergänzenden Charakter der EFD-Maßnahmen im Hinblick auf bestehende EU-Instrumente der externen Finanzierung (insbesondere das EIDHR und das Europäische Nachbarschaftsinstrument) sicherzustellen, da alle zum Ziel haben, demokratische Prinzipien sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Nachbarregion der EU zu fördern;

5.  begrüßt das konsequente Eintreten des EFD für Rede- und Vereinigungsfreiheit, Medienfreiheit, den Aufbau und die Festigung rechtsstaatlicher Strukturen, Korruptionsbekämpfung sowie sozialen und politischen Pluralismus zur Unterstützung des Aufbaus demokratischer Staatsformen in der östlichen und südlichen Nachbarregion der EU;

6.  ist der Ansicht, dass die vom EFD ergriffenen Initiativen seine einzigartige Fähigkeit unter Beweis gestellt haben, in Fällen, in denen eine Finanzierung durch EU-Mitgliedstaaten und Drittländer nicht möglich war, Engpässe zu überbrücken oder Lücken zu füllen;

7.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlichen Ansatz zur Unterstützung eines politischen Wandels und der Demokratisierung in Drittstaaten zu entwerfen, der die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Gerechtigkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Versöhnung, Rechtsstaatlichkeit sowie die Festigung demokratischer Institutionen einschließlich der Gesetzgebungsorgane umfasst;

Finanzierung

8.  fordert die Gründungsmitglieder des EFD, insbesondere alle Mitgliedstaaten und die Kommission, auf, gemäß den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen ihren Beitrag an den EFD zu entrichten oder diesen noch zu erhöhen;

9.  in der Erwägung, dass nach Stand vom 26. April 2015 die folgenden Länder Beiträge an den EFD zugesagt und entrichtet haben: Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Deutschland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Slowakei, Spanien, Schweden und die Schweiz, wohingegen dies bei den restlichen zwölf Ländern noch aussteht;

10.  betont, dass es für eine Beibehaltung und Erhöhung der Wirksamkeit des EFD von wesentlicher Bedeutung ist, für eine langfristige, ausreichende, stabile, transparente und berechenbare Finanzierung zu sorgen;

11.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und das für europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständige Kommissionsmitglied auf, im Rahmen der vor kurzem begonnenen Überprüfung der ENP den Mehrwert des EFD zu berücksichtigen und darüber nachzudenken, wie der EFD nachhaltig finanziert werden kann;

12.  fordert Belgien auf, zumindest die Möglichkeit zu erwägen, die vom EFD und seinen Beschäftigten eingenommenen Steuern oder einen Teil davon in Form einer Finanzierung von EFD-Projekten zurückfließen zu lassen; erinnert daran, dass der EFD als private Stiftung nach belgischem Recht betrieben wird;

13.  begrüßt die finanziellen Beiträge der nord- und mitteleuropäischen sowie einiger südeuropäischen Mitgliedstaaten; fordert, dass die übrigen südlichen Mitgliedstaaten, von denen einige besonders enge historische, wirtschaftliche oder kulturelle Verbindungen zu der südlichen Nachbarregion haben, sich bei ihrem Beitrag zum EFD mittels Finanzierung oder Abordnung von Beamten besonders anstrengen;

14.  begrüßt die Finanzbeiträge, die der EFD von EU-Partnern wie der Schweiz und Kanada erhalten hat; regt an, dass auch andere Staaten, insbesondere die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), den EFD unterstützen;

15.  fordert alle EFD-Geber auf, die uneingeschränkte Autonomie des EFD-Exekutivausschusses bei der Auswahl der Begünstigten auf der Grundlage des vom Kuratorium gebilligten Arbeitsplans sicherzustellen, und fordert ein Ende der Praxis der Geber, Gelder nur für bestimmte Länder oder Projekte vorzusehen;

Personalausstattung

16.  fordert, dass sich die Stärkung der Befugnisse des EFD-Sekretariats auch in einer angemessenen Personalausstattung niederschlägt, damit es seine neuen Aufgaben erfüllen kann;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nach dem von ihnen bekundeten Interesse, nationale Sachverständige für das EFD-Sekretariat abzustellen, entsprechende Folgemaßnahmen zu ergreifen;

Ausweitung des geografischen Mandats des EFD und Ost-Süd-Ausgleich

18.  begrüßt die Aufhebung der ursprünglich bestehenden geografischen Beschränkungen des EFD, die in der Sitzung des Kuratoriums vom 3. Dezember 2014 angenommen wurde;

19.  weist lobend darauf hin, dass der EFD bei der Projektfinanzierung auf ein geografisches Gleichgewicht zwischen der östlichen und der südlichen Nachbarregion achtet;

Finanzhilfen und Begünstigte

20.  hält es für wesentlich, dass eine nachhaltige Finanzierung der EFD-Begünstigten auf lange Sicht durch die Stärkung ergänzender Verbindungen zu anderen bilateralen Spendern und zu EU-Instrumenten der externen Finanzierung, insbesondere dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), sichergestellt wird, das gegebenenfalls die mittelfristige finanzielle Unterstützung von „gereiften“ EFD-Begünstigten übernehmen könnte, und fordert daher

   a) den EFD und die Kommission auf, eine Kontaktgruppe einzurichten, die erkunden soll, wie EFD-Begünstigte am besten zur finanziellen Unterstützung durch das EIDHR wechseln können; und
   b) die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, eigens Vorschläge für Mechanismen der Schnittstellen für die Programmplanung und der Zusammenarbeit mit dem EFD zu unterbreiten, damit langfristig für Kohärenz und Nachhaltigkeit gesorgt wird;

21.  fordert den EFD auf, sich weiter aktiv in Ländern zu engagieren, wo der Spielraum für eine externe Unterstützung der Zivilgesellschaft stark eingeschränkt ist oder die staatliche Finanzierung diskriminierend ist und allein bestimmten Organisationen und Zivilgesellschaften gewährt wird; unterstützt die Bemühungen des EFD, neue innovative Wege zu erkunden, wie Akteure, die für einen Wandel eintreten, in einem besonders schwierigen politischen Umfeld unterstützt werden können;

22.  fordert das Kuratorium mit Nachdruck auf, weiterhin demokratische politische Aktivisten zu unterstützen und inklusive politische Prozesse zu finanzieren; ist der Auffassung, dass der EFD sich in die Neugründung und Konsolidierung politischer Parteien, die sich klar zu demokratischen Prinzipien bekennen, einbringen und diesen Prozess nach Möglichkeit im Rahmen einer Partnerschaft mit bestehenden politischen Stiftungen unterstützen sollte;

23.  begrüßt die EFD-Leitlinien für eine Überwachung und Bewertung; betont jedoch, dass diese Durchführungsleitlinien in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Personalausstattung des EFD stehen sollten;

24.  fordert den EFD auf, weiterhin auf neue Technologien zu reagieren und die technologische Unterstützung in seine Finanzhilfen zu integrieren;

25.  begrüßt die Finanzhilfen des EFD an ukrainische Akteure, die ein gutes Beispiel für die rasche Unterstützung politisch und zivilgesellschaftlich engagierter Bürger sind, die später in demokratische Ämter gewählt werden; begrüßt es, dass der EFD alle für Demokratie eintretenden Aktivisten, die sich in der östlichen Nachbarregion der EU engagieren, unterstützt und dadurch versucht, die Entwicklung gefestigter demokratischer Strukturen zu stärken;

26.  begrüßt die EFD-Finanzhilfen an Aktivisten in einigen der Länder der südlichen Nachbarregion, da sie ein Beleg für den Mehrwert der prodemokratischen Tätigkeit des EFD in besonderes feindlichen Umgebungen sind;

27.  fordert den EFD nachdrücklich auf, ein größeres Augenmerk auf sozial oder politisch ausgegrenzte Gruppen zu legen, indem unter anderem Frauenbewegungen, die für mehr Frauenrechte und die zunehmende Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben eintreten, sowie ethnische und sprachliche Minderheiten, LGBTI-Menschenrechtsaktivisten, verfolgte religiöse Minderheiten ebenso wie Basisorganisationen, gefährdete bzw. neue politische Bewegungen, Gewerkschafter, Blogger und Medienaktivisten unterstützt werden;

28.  fordert den EFD auf, gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit engagierten Bürgern einzugehen, die mit Religionsgemeinschaften, darunter verfolgte religiöse Minderheiten, in Verbindung stehen; erinnert daran, dass die Kirche eine tragende Rolle beim Widerstand gegen kommunistische Regimes sowie bei demokratischen Wandlungsprozessen in Mittel- und Osteuropa gespielt hat und weiterhin spielt;

29.  fordert den EFD auf, seine Unterstützung von jungen aufstrebenden Führungspersönlichkeiten sowie von Frauen, jungen Menschen und Angehörigen von Minderheiten, die neu in ein Amt gewählt wurden, in Ländern, die sich in einem politischen Wandlungsprozess befinden, zu intensivieren;

30.  fordert die Mitgliedstaaten auf, mittels des EFD die Zivilgesellschaft und die Medien in Russland weiterhin finanziell zu unterstützen; weist darauf hin, dass aktuelle Entwicklungen wie die zivilgesellschaftlichen Organisationen auferlegten Einschränkungen, die Unterdrückung der politischen Opposition und die zielgerichteten aggressiven Desinformationskampagnen durch die staatlich kontrollierten Medien anscheinend dazu dienen, bewusst einen Nährboden für ein extrem nationalistisch geprägtes politisches Klima, das durch antidemokratische Rhetorik, Repression und Hassreden gekennzeichnet ist, zu schaffen;

Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem EFD

31.  begrüßt die Vorstellung des ersten EFD-Jahresberichts vor dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, wie es gemäß Artikel 8 Absatz 4 des EFD-Statuts vorgesehen ist; betont, wie wichtig es ist, dass dieses Verfahren jährlich durchgeführt wird, und hebt hervor, dass dies eine gute Gelegenheit bietet, Bilanz zu ziehen und neue Synergien zu entwickeln;

32.  fordert wirksame Verbindungen zwischen dem EFD, der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen sowie den einschlägigen Parlamentsausschüssen und ständigen Delegationen; fordert seine Mitglieder auf, den EFD zu unterstützen und seine Arbeit in entsprechenden Redebeiträgen sowie bei Besuchen von Delegationen des Europäischen Parlaments in Drittländern (darunter bei Treffen mit Begünstigten) hervorzuheben;

33.  fordert einen Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem EFD, seinen Begünstigten und dem Sacharow-Preis-Netzwerk;

34.  fordert den EFD auf, seine Zusammenarbeit mit dem „Forum des Europäischen Parlaments für junge Führungskräfte“ auszubauen;

Kohärenz und Koordination der Politik

35.  fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, für eine echte interne und externe Kohärenz in Bezug auf die Demokratisierungsanstrengungen zu sorgen und die Rolle des EFD dabei anzuerkennen;

36.  fordert, dass die EU-Delegationen und diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in den Ländern, in denen der EFD tätig ist, den EFD auf potenzielle Begünstigte aufmerksam machen und diese über den EFD informieren; fordert den EFD wiederum auf, engen Kontakt mit den zuständigen diplomatischen Bediensteten der EU und der Mitgliedstaaten zu pflegen, was potenzielle Begünstigte betrifft, die durch den EFD nicht unterstützt werden können, wobei gegenseitig auf die sensiblen Inhalte der Informationen und die Sicherheit aller Beteiligten geachtet wird;

37.  fordert die EU-Delegationen und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in strukturierter Form zusammenzuarbeiten, um Visumantragsverfahren von EFD-Begünstigten, die in die Europäische Union eingeladen wurden, zu beschleunigen;

38.  begrüßt die Anstrengungen des EAD und der Kommission, Informationen über den EFD unter ihren Mitarbeitern, insbesondere in den EU-Delegationen, zu verbreiten;

39.  fordert, dass alle drei Jahre eine Sitzung des EFD-Kuratoriums auf Ministerebene stattfindet, in der man sich mit der EU-Politik zur Unterstützung der Demokratie und den künftigen Prioritäten der EFD-Strategie beschäftigt;

Zusammenarbeit mit anderen Unterstützern der Demokratie

40.  fordert den EFD auf, weiterhin mit in Europa beheimateten Organisationen wie dem Europarat, dem Internationalen Institut für Demokratie und Wahlunterstützung (IDEA) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Einklang mit dem EFD-Statut zusammenzuarbeiten;

41.  fordert den EFD auf, die Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren sowie internationalen, regionalen und nationalen Organisationen weiter voranzutreiben, die in der EU beheimatet oder in den Ländern aktiv sind, in denen sich der EDF betätigt;

42.  fordert den EFD auf, Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Zivilgesellschaftlichen Forum der Östlichen Partnerschaft und der Anna-Lindh-Stiftung zu erkunden;

Weitere Empfehlungen

43.  fordert den EFD auf, neue innovative Methoden und Instrumente der Hilfe für den Aufbau von Demokratie zu entwickeln, darunter solche zur Unterstützung von politischen Akteuren bzw. Aktivisten, und bewährte Verfahren auszutauschen, damit eine Anpassung an die zunehmend restriktive Atmosphäre in einer Reihe von Ländern mit autoritären Regimes mit einem besonderen Augenmerk auf den neuen Medien und Basisinitiativen in diesen Ländern erfolgt; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig länderspezifische Strategien sind;

44.  fordert den EFD im Sinne seines demokratischen Geistes auf, dafür zu sorgen, dass bei der Zusammensetzung seines Kuratoriums die Fraktionen auf der Grundlage des D’Hondt-Systems vertreten sind;

45.  begrüßt die bisherige Außenwirkung der Erfolge des EFD und ist der Auffassung, dass man durch eine noch stärkere Betonung der Einzigartigkeit und des Mehrwerts des EFD und eine regelmäßige breit angelegte Berichterstattung darüber die Möglichkeiten des EFD im Bereich der Mittelbeschaffung noch ausweiten könnte;

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46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Fonds für Demokratie zu übermitteln.

(1) ABl. C 257 E vom 6.9.2013, S. 13.
(2) ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 165.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0470.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0076.
(5) ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 95.
(6) ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 85.
(7) http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%209908%202009%20INIT
(8) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-111250-2008-INIT/de/pdf
(9) https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/118433.pdf
(10) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/122917.pdf
(11) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/126505.pdf
(12) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/131171.pdf
(13) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf
(14) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/foraff/135130.pdf
(15) http://eeas.europa.eu/library/publications/2013/3/2013_eeas_review_de.pdf
(16) Artikel 2 des EFD-Statuts - abrufbar unter: https://www.democracyendowment.eu/about-eed/ https://www.democracyendowment.eu/about-eed/

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