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Verfahren : 2015/2756(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0689/2015

Aussprachen :

PV 09/07/2015 - 17.1
CRE 09/07/2015 - 17.1

Abstimmungen :

PV 09/07/2015 - 18.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0277

Angenommene Texte
PDF 172kWORD 68k
Donnerstag, 9. Juli 2015 - Straßburg
Gesetzesvorlagen in Kambodscha zu nichtstaatlichen Organisationen und Gewerkschaften
P8_TA(2015)0277RC-B8-0689/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu den Gesetzesentwürfen Kambodschas über nichtstaatliche Organisationen und Gewerkschaften (2015/2756(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vom 22. Juni 2015,

–  unter Hinweis auf die abschließenden Beobachtungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 27. April 2015 zum zweiten periodischen Bericht Kambodschas,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in Kambodscha vom 15. August 2014,

–  unter Hinweis auf die verschiedenen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), insbesondere auf das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die dynamische Zivilgesellschaft in Kambodscha – insbesondere Aktivisten, die sich mit dem Thema Landnutzungsrechte befassen, Mitglieder von Gewerkschaften, Journalisten und Mitglieder der Oppositionspartei – eine wichtige ausgleichende Rolle gespielt hat;

B.  in der Erwägung, dass die Regierung Kambodschas am 5. Juni 2015 den Entwurf des Gesetzes über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen (NGO-Gesetz) gebilligt hat; in der Erwägung, dass der Gesetzesentwurf am 16. Juni 2015 der Nationalversammlung Kambodschas zur Prüfung vorgelegt wurde;

C.  in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Partner Kambodschas im Bereich Entwicklungshilfe ist und dass für den Zeitraum 2014–2020 weitere 410 Mio. EUR bewilligt wurden; in der Erwägung, dass die EU viele verschiedene Menschenrechtsinitiativen unterstützt, die von kambodschanischen nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden, und auch Beobachtungsmissionen zu Wahlen auf nationaler und kommunaler Ebene entsandt sowie den Wahlprozess unterstützt hat; in der Erwägung, dass Kambodscha in hohem Maße von Entwicklungshilfe abhängig ist;

D.  in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erklärt hat, dass die Zivilgesellschaft in Kambodscha bei der Ausarbeitung des NGO-Gesetzes nicht einbezogen wurde;

E.  in der Erwägung, dass mehrere bekannte nichtstaatliche Organisationen darauf hingewiesen haben, dass bereits früher versucht wurde, Gesetze zu erlassen, mit denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ungerechtfertigt eingeschränkt und eine Rechtsgrundlage für die willkürliche Schließung oder Verweigerung der Registrierung von politisch unerwünschten nichtstaatlichen Organisationen – darunter auch solche, die Menschenrechtsverteidiger beschäftigen – geschaffen würde, wobei diese Gesetzesentwürfe später aufgrund von nationalem und internationalem Widerstand zurückgenommen wurden;

F.  in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 41 und das Recht auf politische Teilhabe in Artikel 35 der Verfassung Kambodschas verankert ist;

G.  in der Erwägung, dass das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln, in der Verfassung Kambodschas, in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist;

H.  in der Erwägung, dass das Recht, sich an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, in Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist, und in der Erwägung, dass das in Artikel 22 des Pakts verankerte Recht auf Vereinigungsfreiheit eine wichtige Ergänzung dazu ist und oft als Mittel für diese Beteiligung dient; in der Erwägung, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht wesentliche Aspekte einer funktionierenden Demokratie sind;

I.  in der Erwägung, dass dem Land nach Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich 600 bis 700 Mio. USD an Entwicklungsprojekten pro Jahr entgehen werden; in der Erwägung, dass durch das NGO-Gesetz die Mittel begrenzt würden, wodurch die internationalen nichtstaatlichen Organisationen möglicherweise nicht mehr in der Lage wären, kosteneffiziente Projekte durchzuführen;

J.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Gesetzes über Gewerkschaften gegen das Vereinigungsrecht verstoßen und die Rechte unabhängiger Gewerkschaften, darunter auch bereits bestehender Gewerkschaften, erheblich einschränken würde; in der Erwägung, dass in dem Gesetzesentwurf eine unverhältnismäßig hohe Mindestzahl an Arbeitnehmern gefordert wird, die für die Gründung einer Gewerkschaft benötigt werden (20 %); in der Erwägung, dass den im Ministerium für Arbeit tätigen Beamten in dem Gesetzesentwurf weitreichende Befugnisse hinsichtlich der Genehmigung von Streiks und der Aussetzung der Registrierung von Gewerkschaften aus fadenscheinigen Gründen und ohne ordnungsgemäßes Verfahren übertragen werden; in der Erwägung, dass Hausangestellten in dem Gesetzesentwurf das Recht, verwehrt wird, sich gewerkschaftlich zu organisieren, dass Gewerkschaftsführern die Lese- und Schreibfähigkeit zur Auflage gemacht wird, wodurch Frauen und Ausländer diskriminiert werden, dass der Kontakt zu nichtstaatlichen Organisationen verboten wird und dass für Arbeitgeber, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen, so niedrige Geldbußen angesetzt werden, dass sie keine Wirkung zeigen würden;

K.  in der Erwägung, dass die Regierung Kambodschas seit einer Konsultation im Mai 2014, in deren Rahmen lokale Gruppen, die sich für Arbeitnehmerrechte einsetzen, zur Beteiligung aufgefordert wurden, keine öffentlichen Konsultationen zu anschließenden Gesetzesentwürfen mehr organisiert hat; in der Erwägung, dass aus regelmäßigen Pressemitteilungen von Regierungsbeamten hervorging, dass das Gesetz über Gewerkschaften im Jahr 2015 erlassen wird;

L.  in der Erwägung, dass in Kambodscha etwa 5 000 nichtstaatliche Organisationen registriert sind, die beispielsweise in den Bereichen Menschenrechte, Gesundheitsversorgung, Zivilgesellschaft und Landwirtschaft Hilfe leisten;

M.  in der Erwägung, dass Premierminister Hun Sen bei einem Treffen mit dem EU-Botschafter für Kambodscha, Jean-François Cautain, am 16. Juni 2015 erklärte, die Nationalversammlung beabsichtige, eine Konsultation zu dem Entwurf des NGO-Gesetzes zu organisieren, und er wolle die Zivilgesellschaft und Entwicklungspartner in die Konsultation einbeziehen;

1.  fordert die Regierung Kambodschas nachdrücklich auf, den Entwurf des NGO-Gesetzes zurückzunehmen;

2.  fordert die Regierung Kambodschas mit Nachdruck auf, die rechtmäßige und sinnvolle Rolle der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der politischen Opposition anzuerkennen, die zur allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Kambodschas beitragen; weist darauf hin, dass die Zivilgesellschaft einer der wichtigsten Grundpfeiler für die Entwicklung eines Landes ist; betont, dass durch das Gesetz über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, die es der Zivilgesellschaft ermöglichen, weiterhin zur Entwicklung Kambodschas beizutragen;

3.  fordert die Regierung Kambodschas auf, den Entwurf des Gesetzes über Gewerkschaften zurückzunehmen, den aktuellen Entwurf zu veröffentlichen und sich zum Zwecke seiner Überarbeitung im Einklang mit dem Völkerrecht und den IAO-Übereinkommen – insbesondere dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und dem Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen – mit Sachverständigen und Mitgliedern von Gewerkschaften zu beraten, bevor der Entwurf erneut zur Prüfung vorgelegt wird;

4.  schließt sich der Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen an, dass eine derartige Rechtsvorschrift nur im Rahmen eines umfassenden und partizipativen Verfahrens verabschiedet werden sollte, bei dem alle Interessenträger soweit einbezogen werden, dass sie hinter dem Inhalt stehen;

5.  fordert, dass der Zivilgesellschaft und dem kambodschanischen Volk ausreichend Zeit eingeräumt wird, um Rechtsvorschriften zu prüfen und entsprechende Konsultationen durchzuführen, damit sie ihren gewählten Vertretern vor der Abstimmung über die Rechtsvorschrift Anmerkungen zukommen lassen können;

6.  fordert, dass die Redefreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, die international anerkannt sind und zu deren Einhaltung sich Kambodscha durch die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat, in allen Gesetzesentwürfen geachtet werden und dass die Fähigkeit der Zivilgesellschaft, auf wirksame und freie Weise zu handeln, darin nicht übermäßig eingeschränkt wird;

7.  fordert die Regierung Kambodschas auf, die Demokratie, die Rechtstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten – vor allem des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit – weiter zu stärken;

8.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, sich der Forderung nach der Rücknahme des Entwurfs des NGO-Gesetzes und des Gesetzes über Gewerkschaften anzuschließen und die Regierung Kambodschas unverzüglich auf dieses Thema anzusprechen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem Sekretariat der Vereinigung südostasiatischer Staaten, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Regierung sowie der Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha zu übermitteln.

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