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Verfahren : 2015/0028(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0186/2015

Eingereichte Texte :

A8-0186/2015

Aussprachen :

PV 07/09/2015 - 20
CRE 07/09/2015 - 20

Abstimmungen :

PV 08/09/2015 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0284

Angenommene Texte
PDF 253kWORD 63k
Dienstag, 8. September 2015 - Straßburg
Handel mit Robbenerzeugnissen ***I
P8_TA(2015)0284A8-0186/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen (COM(2015)0045 – C8-0037/2015 – 2015/0028(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2015)0045),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0037/2015),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 27. Mai 2015(1),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0186/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 8. September 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission
P8_TC1-COD(2015)0028

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU)2015/1775.)

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