Index 
Angenommene Texte
Mittwoch, 11. März 2015 - Straßburg
Gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern ***I
 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro ***I
 Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände ***I
 Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union ***I
 Aussetzung bestimmter Zugeständnisse bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Union ***I
 Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer ***
 Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Theodoros Zagorakis
 Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Sergei Stanishev
 Leitlinien für den Haushaltsplan 2016 – Einzelplan III
 Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung
 Fortschrittsbericht 2014 über Montenegro
 Fortschrittsbericht 2014 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
 Fortschrittsbericht 2014 über Serbien
 Prozess der europäischen Integration des Kosovo
 Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2015
 Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015
 Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015
 Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet

Gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern ***I
PDF 220kWORD 51k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern (Neufassung) (COM(2014)0323 – C8-0014/2014 – 2014/0168(COD))
P8_TA(2015)0053A8-0014/2015

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0323),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0014/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten(2),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 13. November 2014 an den Ausschuss für internationalen Handel gemäß Artikel 104 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf die Artikel 104 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0014/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern (Neufassung)

P8_TC1-COD(2014)0168


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/755.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro ***I
PDF 218kWORD 50k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierte Fassung) (COM(2014)0374 – C8-0035/2014 – 2014/0190(COD))
P8_TA(2015)0054A8-0051/2014

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0374),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0035/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),

–  gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0051/2014),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierte Fassung)

P8_TC1-COD(2014)0190


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/752.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände ***I
PDF 220kWORD 49k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierter Text) (COM(2014)0594 – C8-0169/2014 – 2014/0276(COD))
P8_TA(2015)0055A8-0052/2014

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0594),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0169/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),

–  gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8‑0052/2014),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierte Fassung)

P8_TC1-COD(2014)0276


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/754.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union ***I
PDF 218kWORD 49k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union (kodifizierter Text) (COM(2014)0586 – C8-0166/2014 – 2014/0272(COD))
P8_TA(2015)0056A8-0048/2014

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0586),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0166/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),

–  gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0048/2014),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union (kodifizierte Fassung)

P8_TC1-COD(2014)0272


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/753.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Aussetzung bestimmter Zugeständnisse bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Union ***I
PDF 220kWORD 51k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung bestimmter Zugeständnisse bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Union (kodifizierter Text) (COM(2014)0593 – C8-0170/2014 – 2014/0275(COD))
P8_TA(2015)0057A8-0050/2014

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0593),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8–0170/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),

–  gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0050/2014),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung bestimmter Zugeständnisse bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Union (kodifizierte Fassung)

P8_TC1-COD(2014)0275


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/756.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer ***
PDF 211kWORD 47k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des geänderten Übereinkommens zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (14993/2014 – C8-0027/2015 – 2014/0274(NLE))
P8_TA(2015)0058A8-0038/2015

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14993/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des geänderten Übereinkommens zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (15458/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0027/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A8-0038/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des geänderten Übereinkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zu übermitteln.


Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Theodoros Zagorakis
PDF 156kWORD 50k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Theodoros Zagorakis (2015/2048(IMM))
P8_TA(2015)0059A8-0044/2015

Das Europäische Parlament,

–  befasst mit einem vom stellvertretenden Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof in Griechenland am 19. Dezember 2014 übermittelten und am 28. Januar 2015 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Theodoros Zagorakis im Zusammenhang mit dem vor dem Einzelrichterlichen Strafgericht für Vergehen Thessaloniki anhängigen Verfahren E2010/3844,

–  nachdem Theodoros Zagorakis auf sein Recht auf Anhörung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Geschäftsordnung verzichtet hat,

–  gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010 und 6. September 2011(1),

–  unter Hinweis auf Artikel 62 der Verfassung der Republik Griechenland,

–  gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0044/2015),

A.  in der Erwägung, dass der stellvertretende Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof in Griechenland im Zusammenhang mit der möglichen Ahndung einer mutmaßlichen Straftat die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Theodoros Zagorakis, Mitglied des Europäischen Parlaments, beantragt hat;

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

C.  in der Erwägung, dass ein Parlamentsmitglied laut Artikel 62 der Verfassung der Republik Griechenland während der Legislaturperiode ohne Zustimmung des Parlaments nicht verfolgt, festgenommen oder inhaftiert oder in sonstiger Weise in seiner Freiheit beschränkt werden darf;

D.  in der Erwägung, dass Theodoros Zagorakis der fahrlässigen Körperverletzung und der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz beschuldigt wird;

E.  in der Erwägung, dass die Strafverfolgung einen am 13. Mai 2010 geschehenen Arbeitsunfall eines Angestellten des Fußballklubs PAOK im Stadion desselben Klubs in Thessaloniki betrifft und sie gegen Theodoros Zagorakis als Vorsitzenden und rechtlichen Vertreter des Klubs gerichtet ist;

F.  in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Stellung von Theodoros Zagorakis als Mitglied des Europäischen Parlaments, sondern vielmehr in Zusammenhang mit seinem Amt als Vorsitzender des Fußballklubs PAOK steht;

G.  in der Erwägung, dass die Strafverfolgung keine in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgte Äußerung oder abgegebene Stimme im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union betrifft;

H.  in der Erwägung, dass kein Grund zu der Annahme vorliegt, dass die Verfolgung auf der Absicht beruht, der politischen Tätigkeit des Mitglieds zu schaden (fumus persecutionis), da die Strafverfolgung mehrere Jahre vor Amtsantritt des Mitglieds aufgenommen wurde;

1.  beschließt, die Immunität von Theodoros Zagorakis aufzuheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof in Griechenland zu übermitteln.

(1) Urteil vom 12. Mai 1964 in der Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier (Slg. 1964, S. 419); Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere (Slg. 1986, S. 2403); Urteil vom 15. Oktober 2008 in der Rechtssache T‑345/05, Mote/Parlament (Slg. 2008, S. II‑2849); Urteil vom 21. Oktober 2008 in den verbundenen Rechtssachen C‑200/07 und C‑201/07, Marra/De Gregorio und Clemente (Slg. 2008, S. I‑7929); Urteil vom 19. März 2010 in der Rechtssache T‑42/06, Gollnisch/Parlament (Slg. 2010, S. II‑1135); Urteil vom 6. September 2011 in der Rechtssache C‑163/10, Patriciello (Slg. 2011, S. I‑7565).


Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Sergei Stanishev
PDF 131kWORD 52k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Sergej Stanischew (2014/2259(IMM))
P8_TA(2015)0060A8-0045/2015

Das Europäische Parlament,

–  befasst mit einem vom Generalstaatsanwalt der Republik Bulgarien am 24. November 2014 übermittelten und am 15. Dezember 2014 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Sergej Stanischew im Zusammenhang mit einem vor dem Stadtgericht von Sofia anhängigen Strafverfahren (Verwaltungsstrafverfahren Nr. С‑280/2013),

–  nach Anhörung von Sergej Stanischew gemäß Artikel 9 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf Artikel 8 und 9 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010 6. September 2011 und 17. Januar 2013(1),

–  unter Hinweis auf Artikel 70 der Verfassung der Republik Bulgarien,

–  gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0045/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt der Republik Bulgarien einen Antrag der Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia auf Genehmigung der Fortsetzung eines Strafverfahrens gegen Sergej Stanischew wegen einer Straftat, die gemäß Artikel 358 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 1 Bulgarisches Strafgesetzbuch strafbar ist, weiterleitete,

B.  in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen;

C.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

D.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 70 Absatz 1 der Verfassung der Republik Bulgarien ein Mitglied der Nationalversammlung nicht festgenommen oder strafrechtlich verfolgt werden darf, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat, und in der Erwägung, dass in diesen Fällen die Genehmigung der Nationalversammlung bzw. wenn sie nicht tagt, die des Präsidenten der Nationalversammlung erforderlich ist, es sei denn das Mitglied wird auf frischer Tat gefasst; in der Erwägung, dass es gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verfassung der Republik Bulgarien einer Genehmigung zur Einleitung einer Strafverfolgung nicht bedarf, wenn das Mitglied der Nationalversammlung dieser schriftlich zugestimmt hat;

E.  in der Erwägung, dass ausschließlich das Parlament darüber entscheidet, ob die Immunität in einem bestimmten Fall aufzuheben ist oder nicht; in der Erwägung, dass das Parlament den Standpunkt des Mitglieds bei seiner Entscheidung, die Immunität aufzuheben oder nicht aufzuheben, angemessen berücksichtigen kann(2);

F.  in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat in keinem unmittelbaren und offenkundigen Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes von Sergej Stanischew als Mitglied des Europäischen Parlaments steht, und dass es sich auch nicht um eine in Ausübung des Amtes erfolgte Äußerung oder Abstimmung im Sinne des Artikels 8 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union handelt;

G.  in der Erwägung, dass die Ermittlungen gegen Sergej Stanischew lange vor seiner Mitgliedschaft im Europäischen Parlament aufgenommen wurden, und in der Erwägung, dass das fragliche Verfahren in keinerlei Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Europäischen Parlament steht;

H.  in der Erwägung, dass Sergej Stanischew zunächst in seiner Zeit als Ministerpräsident und anschließend als Mitglied der Nationalversammlung dem Präsidenten der Nationalversammlung zwei schriftliche Erklärungen übermittelte, in denen er gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verfassung der Republik Bulgarien der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn zustimmte;

I.  in der Erwägung, dass das Parlament in dem vorliegenden Fall keine Anzeichen von fumus persecutionis gefunden hat, d. h. einen hinreichend ernsten und genauen Verdacht, dass dem Verfahren die Absicht zugrunde liegt, der politischen Tätigkeit des betroffenen Mitglieds zu schaden,

1.  beschließt, die Immunität von Sergej Stanischew aufzuheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der zuständigen Behörde der Republik Bulgarien und Sergej Stanischew zu übermitteln.

(1) Urteil in der Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, EU:C:1964:28; Urteil in der Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, EU:C:1986:310; Urteil in der Rechtssache T‑345/05, Mote/Parlament, EU:T:2008:440; Urteil in den verbundenen Rechtssachen C‑200/07 und C‑201/07, Marra/De Gregorio und Clemente, EU:C:2008:579; Urteil in der Rechtssache T‑42/06, Gollnisch/Parlament, EU:T:2010:102; Urteil in der Rechtssache C‑163/10, Patriciello, EU:C:2011:543; Urteil in den verbundenen Rechtssachen T‑346/11 und T‑347/11, Gollnisch/Parlament, EU:T:2013:23.
(2) Rechtssache T‑345/05, Mote/Parlament, (wie oben zitiert), Randnummer 28.


Leitlinien für den Haushaltsplan 2016 – Einzelplan III
PDF 287kWORD 72k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2016, Einzelplan III – Kommission (2015/2008(BUD))
P8_TA(2015)0061A8-0027/2015

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 312 und 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106 a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 betreffend den Standpunkt des Rates zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015(4),

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015(5) und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten dazugehörigen sechs gemeinsamen Erklärungen sowie die drei einseitigen Erklärungen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung über eine Investitionsoffensive für Europa, die die Kommission am 26. November 2014 angenommen hat (COM(2014)0903), und den Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, den die Kommission am 13. Januar 2015 angenommen hat (COM(2015)0010),

–  gestützt auf Titel II Kapitel 8 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0027/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Haushalt der EU vor allem ein Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung und ein Katalysator für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der gesamten Union ist; in der Erwägung, dass durch den Haushalt der EU die Durchführung von Programmen und Projekten erleichtert wird, die ansonsten nur schwierig oder gar nicht durchgeführt werden könnten, und dass mit Haushaltsmitteln strategische Investitionen in Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert getätigt werden können, indem Ressourcen gebündelt und Skaleneffekte ermöglicht werden; in der Erwägung, dass der EU-Haushalt eine spürbar positive Wirkung auf das Leben der Bürger hat; in der Erwägung, dass der EU‑Haushalt eine entscheidende Rolle dabei spielt, Unterschiede zwischen den Regionen Europas zu verringern und in Gebiete zu investieren, in denen dies besonders dringend notwendig ist;

B.  in der Erwägung, dass das Investitionsniveau in der EU als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich zurückgegangen ist und das Entwicklungsgefälle zwischen den verschiedenen Region der EU zugenommen hat; in der Erwägung, dass der EU‑Haushalt in Anbetracht der anhaltenden wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Sachzwänge auf nationaler Ebene eine Schlüsselrolle für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union spielt;

C.  in der Erwägung, dass der EU-Haushalt seinen Zweck nicht erfüllen kann, wenn seine Solidität, Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit infrage gestellt werden; in der Erwägung, dass es unbedingt erforderlich ist, allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 vollständig nachzukommen und eine Reihe von Problemen, die in den vergangenen Jahren aufgetreten sind (insbesondere die beispiellose Menge an Rechnungen, die zum Jahresende 2014 noch unbezahlt sind), unverzüglich zu lösen; in der Erwägung, dass diese Anhäufung unbezahlter Rechnungen zu Verzögerungen bei der Durchführung von Programmen und Fonds der EU führt, was in erster Linie negative Auswirkungen für die europäischen Bürger hat; in der Erwägung, dass eine Verzögerung bei Zahlungen im Rahmen der Strukturfonds ebenso die Frage der Einführung von Zinsen für die Zahlungsverzögerungen aufwirft, da die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf die Finanzmärkte zurückzugreifen müssen, um den Anteil der Europäischen Union vorzufinanzieren; betont, dass die Aufhebung von Mittelbindungen keine Lösung für die Zahlungskrise ist; bekräftigt, dass gemäß Artikel 310 AEUV der Haushaltsplan der EU in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist;

D.  in der Erwägung, dass im Jahr 2016 die neuen EU-Programme des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 greifen und in vollem Gange sein werden und die Halbzeitprüfung des MFR in die Wege geleitet wird;

Wieder auf Kurs bringen: Beschäftigung, Unternehmen und unternehmerische Initiative für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der Europäischen Union

1.  hebt das Potenzial und den Mehrwert des EU-Haushalts bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Entwicklung von Unternehmen und unternehmerischer Initiative für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der gesamten Union hervor; betont in diesem Zusammenhang auch den Beitrag des EU-Haushalts zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Förderung von Forschung und Entwicklung und hebt das Potenzial der Energiewende und der Energieverbundnetze für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung von Wachstum hervor; erkennt an, dass ein breites Spektrum von EU-Programmen wie Horizont 2020, COSME, Erasmus+ und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ebenfalls direkt zur Verwirklichung der Ziele beiträgt; erwartet, dass die Kommission solchen wachstumsorientierten Programmen und Instrumenten im Entwurf des Haushaltsplans 2016 einen zentralen Platz einräumt, damit sie mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden;

2.  weist darauf hin, dass es über 20 Mio. KMU in der EU gibt und diese 99 % der Unternehmen ausmachen; vertritt die Auffassung, dass KMU durch ein günstiges Umfeld für Unternehmen und die Entwicklung einer Unternehmenskultur mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen in der EU wieder ihre Funktion übernehmen könnten, die meisten Arbeitsplätze in der Union zu schaffen, da diese Rolle durch die Wirtschaftskrise geschwächt wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass die Gründung und die Tätigkeit von Jungunternehmen in der EU erleichtert werden müssen, indem Unternehmer miteinander verbunden und neue Projekte gefördert werden; ist der Ansicht, dass – neben der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und dem Abbau von Bürokratie – die im Rahmen des COSME-Programms verfügbaren Finanzinstrumente vollständig genutzt werden müssen, um KMU zu helfen und diese zu unterstützen, indem sie insbesondere leichter Zugang zu Märkten und Krediten erhalten; betont das große Potenzial des Europäischen Fonds für strategische Investitionen für KMU und mittelgroße Unternehmen;

3.  betont, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds einen der größten Ausgabenposten im Haushaltsplan der EU darstellen und auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wiederankurbelung von Wachstum sowie für die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen maßgeblich sind; betont, dass die Kohäsionspolitik der EU hilfreich bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Investitionen in wichtigen Wirtschaftsbereichen war und vor Ort konkrete Ergebnisse erzielt werden konnten, durch die die Mitgliedstaaten und die Regionen in die Lage versetzt werden können, die gegenwärtige Krise zu überwinden und die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die verbleibenden operationellen Programme in den kommenden Monaten zügig angenommen werden und die Umsetzung 2016 auf vollen Touren läuft;

4.  ist besorgt über die Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ab dem Jahr 2016, da 2014 und 2015 eine Vorabausstattung mit den gesamten Mitteln für das Programm durchgeführt wurde; hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit stärker bekämpft werden muss und dass zu diesem Zweck alle Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden sollten; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass 2016 zum ersten Mal – wie im Rahmen der Verordnung über den MFR 2014–2020 festgelegt – Mittel im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen für politische Ziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung und insbesondere im Zusammenhang mit der Beschäftigung junger Menschen zur Verfügung stehen, die über die Obergrenzen, die im MFR für die Jahre 2016 bis 2020 festgelegt sind, hinausgehen; fordert die Kommission auf, die Gründe für Verzögerungen bei der Umsetzung dieses Programms zu ermitteln und mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit diese Mittel vollständig ausgeschöpft werden;

5.  hebt hervor, dass grenzübergreifende Mobilität wichtig ist, damit Europa Nutzen aus den vielfältigen Fähigkeiten der Bürger ziehen kann und gleichzeitig die Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Generationen ausgeweitet werden können; vertritt die Auffassung, dass symbolische und erfolgreiche Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ sowohl den einzelnen Bürgern als auch der Wirtschaft zuträglich sind und daher in vollem Maße in Anspruch genommen werden sollten; weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass die sozialen Aspekte der Mobilität immer berücksichtigt werden müssen und dass Mobilität nur ein mögliches Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt und nicht das letzte Mittel sein sollte;

6.  weist darauf hin, dass Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sich negativ auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten und in der Folge auch negativ auf den EU-Haushalt auswirken; betont insbesondere, dass Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer wie etwa „Karussellbetrug“ direkte Auswirkungen auf die Einnahmen der EU hat; fordert die Kommission auf, EU-Programme zu stärken, die die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ergänzen;

7.  begrüßt die Einführung von Kriterien der umweltfreundlichen Entwicklung in den Haushaltsplan der EU; vertritt jedoch die Auffassung, dass die politischen Maßnahmen der EU wirksam dazu beitragen sollten, die vereinbarten Ziele in den Bereichen Bekämpfung des Klimawandels, Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt zu verwirklichen; vertritt die Auffassung, dass dies die zentralen mittel- und langfristigen globalen Herausforderungen sind, die nicht vergessen werden dürfen;

Der EU-Haushalt und das Investitionsprogramm

8.  begrüßt als ersten Schritt das von der Kommission vorgelegte Investitionsprogramm, durch das potenziell 315 Mrd. EUR für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung sowie KMU und mittelgroße Unternehmen mobilisiert werden können, um das durch die Wirtschaftskrise verursachte öffentliche und private Investitionsdefizit zu verringern; stellt fest, dass erwartet wird, dass der EU-Haushalt das Rückgrat dieses Investitionsprogramms bildet, indem die für die Verpflichtungen und Zahlungen erforderlichen 8 Mrd. EUR für die Ausstattung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) aus dem Garantiefonds zur Verfügung gestellt werden; vertritt die Auffassung, dass der Beitrag aus dem EU-Haushalt durch eine stärkere Hebelwirkung entscheidende Ergebnisse erzielen sollte; bekräftigt seine Bereitschaft, mit größter Sorgfalt zu überwachen, wie die finanziellen Zusagen der EU gegenüber der EIB für die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Haushaltsplan umgesetzt werden;

9.  hebt hervor, dass das vorgeschlagene Investitionsprogramm und der EU-Haushalt zusätzlich zueinander sind und einander ergänzen und für beide die Verpflichtung besteht, die Wirtschaft wiederanzukurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern; betont, dass der EU-Haushalt selbst ein bedeutendes Investitionsinstrument mit einer wichtigen Rolle und Aufgabe ist, das greifbare Ergebnisse mit einem klaren europäischen Mehrwert vorzuweisen hat; ist überzeugt, dass jede Anstrengung unternommen werden muss, um Synergieeffekte – nicht nur zwischen dem Investitionsprogramm und dem EU-Haushalt, sondern auch im Zusammenspiel mit den einzelstaatlichen Haushaltsplänen – zu schaffen, um die Investitionslücke zu schließen, für Konvergenz und Stabilität in der EU zu sorgen und die Auswirkungen der öffentliche Ausgaben auf die Realwirtschaft zu maximieren; betont darüber hinaus, dass es wichtig ist, bestehende Hemmnisse für Investitionen insbesondere hinsichtlich der Klarheit und der Vorhersehbarkeit des Regelungsrahmens zu beseitigen;

Solidarität nach innen und nach außen sowie Sicherheit in Europa

10.  weist erneut darauf hin, dass der EU‑Haushalt ein Instrument für die Solidarität nach innen ist, da durch ihn der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt unterstützt, Armut bekämpft und soziale Inklusion gefördert wird sowie durch ihn die Ungleichheiten in der Entwicklung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten verringert werden; betont, dass der EU‑Haushalt auch ein Instrument für die Solidarität nach außen ist, da durch den EU‑Haushalt dringend benötigte Hilfe bei humanitären und zivilen Krisen geleistet wird, indem bedürftige Länder (wie die Ukraine) unterstützt werden, und die EU dank dem EU-Haushalt die größte Geberin von Entwicklungshilfe ist und dabei das Ziel verfolgt, den Verpflichtungen der Union im Bereich der Armutsbekämpfung nachzukommen, was im Rahmen des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik bekräftigt wurde, und durch den EU-Haushalt zur globalen Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 beigetragen wird;

11.  stellt mit Besorgnis fest, dass die EU zwar zu den weltweit sichersten Orten zählt, Europa aber dennoch mit neuen Arten von Risiken für seine innere Sicherheit konfrontiert ist, die eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung, die Entwicklung von Maßnahmen für eine bessere Integration und einen verstärkten sozialen Zusammenhalt und gleichzeitig die Förderung von Stabilität und Frieden in Konfliktgebieten erforderlich machen; betont, dass gemeinsame Bemühungen zur Bewältigung von Migrationsströmen sowohl die interne als auch die externe Solidarität betreffen; verweist auf seine Unterstützung für eine Aufstockung der EU-Mittel und die Schaffung einer Kultur der gerechten Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Asyl und Migration, um für sichere Außengrenzen zu sorgen, die den Grundwerten der EU vollständig gerecht werden, wobei Maßnahmen im Mittelmeerraum und an der südöstlichen Grenze der EU besondere Berücksichtigung finden sollten; fordert die Kommission auf, die Mittel für die relevanten Programme und Instrumente gezielt aufzustocken und damit zu zeigen, dass sich die EU verpflichtet, diese Probleme zu lösen;

Einhaltung der Verpflichtungen

12.  ist überzeugt, dass der EU-Haushalt sein volles Potenzial nur dann entfalten kann, wenn eine Reihe von Problemen – die in den vergangenen Jahren aufgetreten sind und die bedauernswerterweise die Haushaltsverhandlungen im letzten Jahr beherrscht haben, insbesondere das wiederkehrende Problem der zum Jahresende noch unbezahlten Rechnungen, die Frage der Budgetierung der besonderen MFR-Instrumente sowie die Verzögerung bei der Umsetzung der operationellen Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik – endgültig und eindeutig gelöst worden ist; vertritt die Auffassung, dass im Jahr 2015 unbedingt greifbare und nachhaltige Lösungen für diese offenen Fragen gefunden werden müssen;

13.  fordert die vollständige Umsetzung der gemeinsamen Erklärungen zu den Mitteln für Zahlungen und bis zum Ende des Haushaltsverfahrens 2015 einen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission abgestimmten Zahlungsplan und vertritt die Auffassung, dass dies bedeuten würde, dass alle drei Organe ernsthaft auf eine Lösung des Problems der unbezahlten Rechnungen hinarbeiten; verweist auf die Zusage, dass im Laufe des Jahres 2015 mindestens drei interinstitutionelle Treffen zu den Zahlungen durchgeführt werden, um sich einen Überblick über die Ausführung der Zahlungen und die überarbeiteten Prognosen zu verschaffen; erwartet, dass das erste dieser Treffen im März 2015 einen ersten Überblick darüber liefert, wie viele Rechnungen für die wichtigsten Politikbereiche Ende 2014 noch nicht bezahlt waren; bedauert, dass sich die Höhe der Ende 2014 noch unbezahlten Rechnungen wie erwartet auf den beispiellosen Betrag von 24,7 Mrd. EUR allein für die Kohäsionsprogramme 2007–2013 beläuft; bedauert, dass diese Schuldenlast die Glaubwürdigkeit der EU untergräbt und den auf höchster politischer Ebene festgelegten Zielen für Wachstum und Beschäftigung zuwiderläuft; hebt hervor, dass Zahlungen eine direkte und logische Folge von früheren Verpflichtungen sind;

14.  misst der Aufstellung und Umsetzung eines soliden Zahlungsplans mit dem Ziel, im Rahmen des laufenden MFR den Umfang der unbezahlten Rechnungen zu verringern, so dass sie sich am Jahresende auf ihrem strukturellen Niveau befinden – wie in der im Rahmen des Haushaltsverfahren 2015 vereinbarten Gemeinsamen Erklärung des Rates, des Parlaments und der Kommission festgelegt – höchste Bedeutung zu; weist darauf hin, dass die drei Organe sich rechtzeitig vor der Vorlage des Haushaltsentwurfs 2016 über diesen Zahlungsplan einigen werden; vertritt die Auffassung, dass das interinstitutionelle Treffen im März 2015 den drei Organen die Möglichkeit bieten sollte, sich auf diesen Zahlungsplan zu einigen;

15.  bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass die Mittel für Zahlungen für spezifische Instrumente (Flexibilitätsinstrumente, EU-Solidaritätsfonds, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und Soforthilfereserve) ebenso wie die Mittel für Verpflichtungen über die Zahlungsobergrenze des MFR hinaus berechnet werden müssen; bedauert, dass im Rahmen des Haushaltsverfahrens des letzten Jahres aufgrund der falschen Auslegung der entsprechenden Bestimmung des MFR durch den Rat keine solche Einigung möglich war; betont, dass der Standpunkt des Rates zu dieser Angelegenheit eine weitere Verringerung des MFR im Vergleich zum Zeitraum 2007–2013 bedeuten könnte; erwartet, dass die Angelegenheit im Rahmen der technischen Anpassung des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahrs 2015 durch die Kommission geklärt wird;

16.  weist darauf hin, dass die Agenturen der EU eine wichtige Rolle für die Gestaltung und Umsetzung der politischen Maßnahmen und Ziele der EU wie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung spielen; weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass EU-Agenturen Aufgaben wahrnehmen, die ihnen von der Rechtsetzungsinstanz übertragen wurden, und sie daher als wichtige Bestandteile der EU-Verwaltung anerkannt werden müssen; betont, dass die Agenturen ausreichende Finanz- und Humanressourcen benötigen, damit sie ihren in den entsprechenden Rechtsakten festgelegten Verpflichtungen vollständig und effektiv nachkommen können; betont, dass eine EU‑Agentur bereits mitgeteilt hat, dass sie infolge von erheblichen Haushalts- und Personalkürzungen, die im Rahmen des Haushaltsplans 2015 beschlossen wurden, laufende Projekte einstellen oder aufschieben muss; weist erneut darauf hin, dass das Parlament den Planstellenpool zur Personalumschichtung ablehnt, und fordert die Kommission auf, die entsprechenden Auswirkungen bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2016 umzukehren;

Das weitere Vorgehen

17.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die genannten politischen Prioritäten bei der Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für 2016 in angemessener Weise zu berücksichtigen, damit alle entsprechenden Programme und Maßnahmen der EU mit den für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlichen Mitteln ausgestattet werden; erwartet in diesem Zusammenhang eine positive Antwort der Kommission auf die in dieser Entschließung dargelegten weiteren Forderungen und Standpunkte, um die wiederkehrenden Probleme zu lösen und das diesjährige Haushaltsverfahren zu erleichtern; erwartet ebenso, dass die Kommission in ihrem Entwurf des Haushaltsplans eine angemessene Höhe der Mittel für Zahlungen vorsieht, die auf realen Prognosen und Bedürfnissen basiert, damit die Europäische Union mit den zur Verwirklichung ihrer ehrgeizigen Ziele notwendigen Mitteln ausgestattet werden kann;

18.  weist darauf hin, dass im Vertrag festgelegt ist, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sicherstellen, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen; beharrt darauf, dass alle im Rahmen der Verordnung über den MFR verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden, damit die Union ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann und die Zahlungen an Interessenträger, wie z. B. Wissenschaftler und Universitäten, nicht gefährdet oder verzögert werden;

19.  fordert den Rat auf, bei seiner Prüfung des Haushalts des nächsten Jahres nicht mehr mit zweierlei Maß zu messen und die im Rahmen seiner eigenen Erklärungen und Beschlüsse formulierten Forderungen hinreichend zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie sich auf die Zahlungskrise, den MFR, die Strategie Europa 2020 oder die Belebung der Investitionstätigkeit beziehen; vertritt die Auffassung, dass derartige politische Erklärungen und Verpflichtungen nutzlos sind, sofern nicht gleichzeitig ausreichend Haushaltsmittel für ihre Umsetzung vorgesehen werden;

20.  verpflichtet sich, im Rahmen der Ausgabenobergrenzen des MFR und unter gebührender Berücksichtigung des akuten Mangels an Mitteln für Zahlungen seiner Aufgabe als Teil der Haushaltsbehörde mit Engagement und Verantwortung nachzukommen, indem gezielte Aufstockungen in den Haushaltsbereichen mit einer hohen Aufnahmekapazität gefördert werden, die den politischen Prioritäten entsprechen und die Erfolge versprechen; beabsichtigt in diesem Zusammenhang mit der Unterstützung seiner Fachausschüsse zu untersuchen, durch welche konkreten Programme und Haushaltslinien dieses Ziel besser verwirklicht werden kann;

21.  betont, dass der Haushalt 2016 entscheidend ist, da 2016 nicht nur das erste Jahr sein wird, in dem die neue MFR-Bestimmung über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen umgesetzt wird, sondern der Haushalt 2016 auch als Maßstab für die vor Ende 2016 beginnende Überprüfung und Änderung des MFR nach der Wahl dienen sollte; betont, dass es notwendig ist, politische Prioritäten zu setzen und rechtzeitig die Bereiche zu identifizieren, in denen Ausgaben der EU nachweisbar einen Mehrwert mit sich bringen, für die weitere Investitionen in der zweiten Hälfte des MFR 2014–2020 als erforderlich erachtet werden; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, bereits während des derzeitigen Haushaltsverfahrens die Umsetzung und Leistung von Schlüsselprogrammen der EU eng zu überwachen;

22.  bekräftigt, dass das Eigenmittelsystem der EU nach seiner Auffassung einer umfassenden Reform unterzogen werden muss, da die derzeitigen Mängel beim Eigenmittelsystem zu schwerwiegenden Problemen bei den Haushaltsverhandlungen führen; misst daher der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ unter der Leitung von Mario Monti höchste politische Bedeutung bei; begrüßt den „Ersten Bewertungsbericht“ der Hochrangigen Gruppe, in dem ein möglichst breites Spektrum für die Untersuchung der Eigenmittel des EU-Haushalts vorgesehen ist, und erwartet gespannt die Ergebnisse der Arbeit der Hochrangigen Gruppe und die endgültigen Vorschläge, die 2016 im Rahmen einer interinstitutionellen Konferenz unter Beteiligung der nationalen Parlamente vorgestellt und im Zusammenhang mit der Überprüfung und Änderung des MFR nach der Wahl berücksichtigt werden sollen;

o
o   o

23.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(2) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.12, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0100.
(5) ABl. L 69 vom 13.3.2015.


Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung
PDF 367kWORD 105k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung (2014/2155(INI))
P8_TA(2015)0062A8-0024/2015

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juli 2014 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2013“ (COM(2014)0474) und die dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen (SWD(2014)0243, SWD(2014)0244, SWD(2014)0245, SWD(2014)0246, SWD(2014)0247 und SWD(2014)0248),

–  unter Hinweis auf den OLAF-Jahresbericht 2013,

–  unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Februar 2013 bis Januar 2014,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Organe,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. September 2014 mit dem Titel „Schutz des EU-Haushalts bis Ende 2013“ (COM(2014)0618),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2014 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2014)0038),

–  unter Hinweis auf den Eurobarometer-Sonderbericht 397 über das Thema Korruption,

–  unter Hinweis auf die Berichte der Kommission über die Mehrwertsteuerlücke,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG(1),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag vom 17. Juli 2013 für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (COM(2013)0534),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates(2),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 11. Juli 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (COM(2012)0363),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption(4), auf seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption(5) und auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2011 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften(6),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption,

–  unter Hinweis auf die Zivil- und Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0024/2015),

A.  in der Erwägung, dass der EU-Haushalt, zu dem jeder Mitgliedstaat nach gemeinsamen, objektiven Kriterien proportional beiträgt, Unterstützung bei der Umsetzung der Politik der Union leistet, Ausdruck der Einheit ist und ein Instrument zur Förderung des europäischen Aufbauwerks darstellt;

B.  in der Erwägung, dass durch den Schutz der finanziellen Interessen der EU neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sichergestellt werden sollte, dass die Haushaltseinnahmen und -ausgaben dazu beitragen, dass die Prioritäten und Ziele der EU verwirklicht werden und dass das Vertrauen der Bürger gestärkt wird, indem ihnen zugesichert wird, dass ihr Geld auf transparente Weise in vollem Einklang mit den Zielen und Strategien der EU und im Sinne der EU-Bürger verwendet wird;

C.  in der Erwägung, dass die Vielfalt der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten es erschwert, die Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und Betrug zu bekämpfen, wobei jede unzulässige Verwendung von EU-Mitteln nicht nur Nachteile für den Einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft nach sich zieht und den Interessen jedes einzelnen Mitgliedstaats und der Union insgesamt schadet;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission mit dem Ziel des Ausbaus der bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und anderen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union – wie etwa des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften – zwei Vorschläge für strafrechtliche Instrumente (die Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft) vorgelegt hat, mit denen im gesamten europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wirksamere Ermittlungen und ein besserer Schutz des Geldes der Steuerzahler sichergestellt werden sollen;

E.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche in der Union eine Priorität des politischen Handelns der EU-Institutionen sein sollte und dass die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten daher von grundlegender Bedeutung ist;

I.Aufdeckung und Meldung nichtbetrügerischer und betrügerischer Unregelmäßigkeiten

1.  nimmt den Bericht der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2013 (der „Jahresbericht“ der Kommission) zur Kenntnis; begrüßt das breite Spektrum rechtlicher und administrativer Maßnahmen, die von der Kommission seit 2011 ergriffen wurden und mit denen neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Politik zum Schutz der finanziellen Interessen der Union geschaffen wurden; betont, dass es nicht einer mangelnden Regulierung, sondern einer unzulänglichen Umsetzung geschuldet ist, dass die Ergebnisse bei der Betrugsbekämpfung derzeit unzureichend sind; fordert, dass die Kommission auf die Aufforderungen des Parlaments aus seinen früheren jährlichen Berichten über den Schutz der finanziellen Interessen der EU frühzeitiger, nämlich im jeweils folgenden Kommissionsbericht, reagiert;

2.  weist erneut darauf hin, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten derzeit durchleben, und der unzureichenden Mittel im EU-Haushalt besonders wichtig ist; betont, dass die EU-Finanzmittel ordnungsgemäß verwaltet und so effizient wie möglich eingesetzt werden müssen;

3.  stellt fest, dass der Kommission 2013 insgesamt 15 779 Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, von denen 14 170 nichtbetrügerischer und 1 609 betrügerischer Art waren und bei denen es um einen Gesamtbetrag von rund 2,14 Mrd. EUR ging, wovon etwa 1,76 Mrd. EUR die Ausgaben betrafen und somit 1,34 % aller Zahlungen ausmachten, während die übrigen 380 Mio. EUR 1,86 % der vereinnahmten traditionellen Eigenmittel (brutto) ausmachten;

4.  stellt fest, dass die Zahl der registrierten Unregelmäßigkeiten – trotz der Abschwächung der finanziellen Gesamtauswirkungen der im Jahr 2013 gemeldeten nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten auf etwa 1,84 Mrd. EUR, was gegenüber 2012 einen Rückgang um 38 % bedeutet – gegenüber dem Vorjahr um 16 % gestiegen ist; stellt außerdem fest, dass die Zahl der 2013 gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten gegenüber 2012 um ganze 30 % gestiegen ist, wohingegen die entsprechenden finanziellen Auswirkungen, die sich auf 309 Mio. EUR an EU-Finanzmitteln beliefen, um 21% zurückgegangen sind;

5.  stellt fest, dass der Schwerpunkt des Jahresberichts 2013 der Kommission dank der Verfügbarkeit neuer Informationen infolge erheblicher Änderungen bei der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten und die Kommission Unregelmäßigkeiten melden, von der allgemeinen Behandlung der Unregelmäßigkeiten auf die als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten verlagert wurde; ersucht die Kommission, diese Herangehensweise in ihrem künftigen Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – beizubehalten; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, die Verfügbarkeit von Informationen weiter zu verbessern und die Analysen des Ausmaßes, der Arten und der Auswirkungen nichtbetrügerischer Unregelmäßigkeiten vor dem Hintergrund ihrer sehr hohen Zahl und der damit verbundenen negativen finanziellen Auswirkungen, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen, auszubauen;

6.  betont, dass es laut den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten obliegt, alles daran zu setzen, Betrug, Korruption und alle sonstigen illegalen Handlungen, die den finanziellen Interessen der Union abträglich sind, zu bekämpfen; verweist darauf, dass eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union entscheidend sind und dass diese Zusammenarbeit und Abstimmung daher unbedingt gestärkt und möglichst wirksam gestaltet werden müssen; verweist darauf, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf Ressourcen wie auch Ausgaben gleichermaßen von Bedeutung ist;

7.  stellt fest, dass der Gesamttrend bei der Aufdeckung und Meldung potenzieller Betrugsfälle in den letzten fünf Jahren leicht rückläufig war, dass die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten jedoch allmählich gestiegen ist; fordert, dass die Kommission die wichtigsten Gründe für diesen Anstieg genauer untersucht und eine Untersuchung zur Beantwortung der Frage durchführt, ob diese Entwicklung auf eine vermehrte Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder aber auf die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die Fälle einstufen, zurückzuführen ist;

8.  ist der Überzeugung, dass strafrechtliche Mittel im Rahmen der Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU nur dann wirksam sein können, wenn ihnen eine eindeutige Definition des Straftatbestands von Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, ein in allen beteiligten Mitgliedstaaten anwendbares Mindest- und Höchststrafmaß bei den Freiheitsstrafen und Mindestbestimmungen über die Verjährung zugrunde liegen und diese Bestimmungen in weiterer Folge auch von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und effizient umgesetzt werden;

Einnahmen – Eigenmittel

9.  begrüßt, dass 98 % der traditionellen Eigenmittel ohne größere Probleme vereinnahmt werden, wobei die gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten (im Umfang von 61 Mio. EUR) 0,29 % der festgestellten Eigenmittelbeträge (brutto) und die nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten (im Umfang von 327,4 Mio. EUR) 1,57 % der Eigenmittelbeträge ausmachen; stellt fest, dass die im Jahr 2013 aufgedeckten Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten einen Umfang von 380 Mio. EUR hatten, wovon die Mitgliedstaaten insgesamt 234 Mio. EUR eingezogen haben; stellt insbesondere fest, dass diese Einziehungsquote von 62 % bei den traditionellen Eigenmitteln 2013 das beste Ergebnis ist, das in den letzten zehn Jahren erzielt wurde;

10.  ist besorgt darüber, dass 2013 in der EU-28 die meisten der in der Eigenmitteldatenbank OWNRES festgestellten Beträge sowohl bei den Betrugsfällen (93 %) als auch bei den Unregelmäßigkeiten (87 %) mit dem Zollverfahren „Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr“ zusammenhingen; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zur Verstärkung des Zollverfahrens „Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr“ zu ergreifen, um es weniger anfällig für Betrug und Unregelmäßigkeiten zu machen;

11.  ist besorgt darüber, dass sich die Einziehungsquote bei den Betrugsfällen in der Eigenmitteldatenbank OWNRES 2013 auf lediglich 23,74 % belief und somit unter dem Durchschnittswert von 33,5 % für den Zeitraum 2008–2012 liegt; weist darauf hin, dass die für 2013 gemeldete Einziehungsquote bei den Unregelmäßigkeiten 67,9 % betrug; betont allgemein die Verantwortung, die die Behörden der Mitgliedstaaten und die Dienststellen der Kommission tragen, wenn es um die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge geht, und fordert sie auf, dieser Verantwortung in gebührender Weise nachzukommen und die Einziehungsquote in Betrugsfällen, die im Vergleich zu der Einziehungsquote für nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten allgemein sehr gering ausfällt, deutlich zu erhöhen;

12.  begrüßt, dass die Europäische Union 2013 das Protokoll der Vereinten Nationen zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen unterzeichnet hat; stellt fest, dass das Protokoll von 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, dass es bislang jedoch nur von Österreich ratifiziert wurde; ersucht deshalb die übrigen Mitgliedstaaten, den Ratifizierungsprozess im eigenen Land so schnell wie möglich abzuschließen;

13.  unterstreicht, dass dem EU-Haushalt und den Haushalten der Mitgliedstaaten durch den Schmuggel mit hoch besteuerten Waren alljährlich Einnahmenverluste in beträchtlicher Höhe entstehen und dass sich die allein durch den Zigarettenschmuggel bedingten unmittelbaren Ausfälle an Zolleinnahmen Schätzungen zufolge auf über 10 Mrd. EUR jährlich belaufen; weist zudem auf den illegalen Handel mit gefälschten Waren hin, der sowohl den Staatskassen der Mitgliedstaaten als auch den europäischen Unternehmen schadet;

14.  verweist auf die laufenden Arbeiten zur Verbesserung der Daten zum Bruttonationaleinkommen (BNE) und auf die Fragen, die im Sonderbericht Nr. 11/2013 des Europäischen Rechnungshofs aufgeworfen wurden, in dem eine auf kürzeren Zyklen beruhende und stärker zielgerichtete Überprüfung von BNE-Daten sowie eine verbesserte Berichterstattung und Koordinierung bezüglich der Ergebnisse gefordert werden, damit das BNE-System hinsichtlich seines Beitrags zur Berechnung der Einnahmen der EU an Verlässlichkeit gewinnt;

15.  stellt fest, dass die Einbeziehung der Schattenwirtschaft in die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu vollständigeren und verlässlicheren BNE-Daten beitragen sollte, und fordert die Kommission und Eurostat auf, die Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Statistikämtern zu verbessern, damit diese Komponente in allen Mitgliedstaaten auf einheitliche und vergleichbare Weise behandelt wird, wobei die aktuellsten Informationen zugrunde gelegt werden;

16.  unterstreicht, dass die Mehrwertsteuerlücke wegen Mehrwertsteuerbetrugs und Umgehung der Mehrwertsteuer in vielen Mitgliedstaaten konstant hoch bleibt; betont, dass die Kommission die Befugnis besitzt, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu kontrollieren und zu überwachen; fordert die Kommission daher auf, ihre Befugnisse uneingeschränkt zu nutzen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und Steuerumgehung zu unterstützen;

17.  stellt ferner fest, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2013 133 Fälle von Zigarettenschmuggel registriert haben, die einem TEM-Betrag von rund 7 Mio. EUR entsprachen; betont, dass diese Entwicklung im Vergleich zum Jahr 2012, in dem 224 Fälle mit einem Gesamtwert von rund 25 Mio. EUR gemeldet wurden, einen drastischen Rückgang darstellt; ist ernsthaft besorgt darüber, dass Dänemark, Estland, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Schweden, Spanien und Zypern der Kommission 2013 keine Fälle von Zigarettenschmuggel gemeldet haben, und bezweifelt die Tauglichkeit des Meldeverfahrens in diesen Mitgliedstaaten; besteht darauf, dass alle Mitgliedstaaten Fälle von Schmuggel und Geldfälschung ordnungs- und fristgemäß an die Kommission melden, damit die Höhe der betreffenden TEM besser geschätzt werden kann;

18.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Machbarkeitsstudie für ein System zur Verfolgung und Rückverfolgung von Tabakerzeugnissen veröffentlichen wird; unterstreicht, dass dies im Kampf gegen den Schmuggel ein großer Schritt in die richtige Richtung ist; fordert, dass die Kommission ein offenes und wettbewerbsorientiertes Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem entwirft und implementiert, das so ausgelegt ist, dass durch die Ausgestaltung und die Art der Implementierung nicht ein einziger oder einige wenige Lösungsanbieter bevorzugt werden;

System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

19.  erinnert daran, dass

   das Parlament in seiner Entschließung vom 3. April 2014 zu dem Jahresbericht 2012 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union(7) festgestellt hat, dass die Strafverfolgungsbehörden einen zunehmenden Missbrauch des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) wahrgenommen haben, und dass das Parlament darin seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht hat, dass es keine ausreichenden physischen Kontrollen für Waren gibt, die gemäß dem EMCS befördert werden;
   die Kommission das Parlament im nächsten Jahresbericht, dem Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der Union, über den neuesten Stand bei den Maßnahmen unterrichten sollte, die zum Ausbau der physischen Kontrollen ergriffen wurden;
   die EMCS-Zugangsrechte beschränkt werden müssen, damit ein umfassender Verlauf der Regelkonformität vor dem Handel berücksichtigt wird, sodass Unternehmensakteuren der Status eines „bevollmächtigten Wirtschaftsbeteiligten“ („vertrauenswürdiger Unternehmensakteur“) verliehen werden kann und es somit nur diesen Akteuren gestattet wird, das EMCS direkt selbstständig zu bedienen;
   das Parlament die Kommission aufgefordert hat, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Anpassung der Richtlinie 2008/118/EG vorzustellen;
   die Mitgliedstaaten die Identität von Personen und Unternehmen, die eine Registrierung beantragen, eingehender und umfassender überprüfen müssen;
   die Kommission die Maßnahmen erläutern sollte, die sie ergriffen hat, um eine engere Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden vor dem Hintergrund zu erreichen, dass Waren leicht falsch deklariert werden können, um Verbrauchsteuern zu umgehen;
   die zulässigen Fristen für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen zugelassenen Lagern unrealistisch lang sind, wodurch mehrere Beförderungen im Rahmen der gleichen Erklärung und eine Ablenkung vor der Eingabe des Lieferdatums in das System möglich sind; fordert daher erneut, dass die zuständigen Behörden des angegebenen Bestimmungsmitgliedstaates und des neuen Bestimmungsmitgliedstaates vom Versender unverzüglich über etwaige Änderungen informiert werden müssen;
   das Parlament gefordert hat, dass die maximal zulässige Frist für die Einreichung des Berichts über den Eingang der verbrauchsteuerpflichtigen Ware ein Arbeitstag sein sollte, und dass es außerdem gefordert hat, dass die Transportzeit für jede Beförderung in Abhängigkeit vom verwendeten Verkehrsmittel und der Entfernung zwischen dem Versand- und dem Bestimmungsort berechnet und festgelegt werden sollte; fordert die Kommission auf, das Parlament zu unterrichten, sobald diese Forderungen umgesetzt wurden;
   die für die Errichtung von zugelassenen Lagern erforderlichen Garantien im Verhältnis zum Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu gering sind und dass das Parlament die Kommission daher aufgefordert hat, eine von der Art der Ware und dem Ausmaß des tatsächlich stattfindenden Handels abhängige Variable einzuführen; fordert die Kommission auf, das Parlament zu unterrichten, sobald diese Forderungen umgesetzt wurden;
   das Parlament besorgt darüber ist, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von durch die Kommission grob festgelegten Anforderungen ihre eigenen EMCS-Systeme umgesetzt haben; fordert die Kommission erneut auf, die Initiative zu ergreifen, damit EU-weit ein einheitlicheres System eingeführt wird;

Ausgaben

20.  gibt zu bedenken, dass die Zahl der als betrügerisch gemeldeten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die EU-Ausgaben um alarmierende 76 % gestiegen ist, und fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich diese negative Tendenz in den kommenden Jahren fortsetzt;

21.  äußert sich besorgt darüber, dass im Agrarsektor die Zahl sowohl der Unregelmäßigkeiten im Allgemeinen als auch der betrügerischen Aktivitäten im Besonderen 2013 im Vergleich zu 2012 beträchtlich gestiegen ist; stellt fest, dass 2013 ein neuer, bedeutender Trend bei den Verstößen verzeichnet wurde, der darin bestand, dass die Begünstigten nicht die geforderte Qualität aufwiesen, und dass diesbezüglich 51 Fälle von betrügerischen Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden; vertritt die Auffassung, dass diese Entwicklungen gezielte Maßnahmen erfordern, die einerseits auf die Beseitigung von Praktiken, die möglicherweise zu unbeabsichtigten Verstößen führen, und andererseits auf die aggressive Bekämpfung von Korruption und kriminellem Verhalten abstellen;

22.  nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2013 im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 197 Mio. EUR von den Begünstigten wieder eingezogen haben, wobei am Ende dieses Haushaltsjahres noch 1 318,3 Mio. EUR von den Empfängern wieder einzuziehen waren, wovon nach Anwendung des 50/50-Mechanismus 1 097,1 Mio. dem EU-Haushalt geschuldet werden; ist besorgt darüber, dass die Einziehungsquote beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter dem Gesamtdurchschnitt liegt und dass bis Ende 2013 für nicht einmal die Hälfte der im Jahr 2009 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten eine Einziehung stattgefunden hatte;

23.  weist auf die erheblichen Unterschiede hin, die zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Fähigkeit bestehen, Beträge wiedereinzuziehen, die infolge im Rahmen der GAP aufgedeckter, regelwidrig getätigter Zahlungen ausgefallen sind, und fordert die Mitgliedstaaten mit Einziehungsquoten von unter 33 % nachdrücklich auf, ihre Ergebnisse 2015 und in den Folgejahren deutlich zu verbessern;

24.  nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 in den Genuss eines höheren Maßes an Flexibilität bei der Umsetzung der Politik kommen und es ihnen insbesondere gestattet ist, sie an ihre regionalen oder nationalen Kapazitäten und Prioritäten anzupassen und Übertragungen zwischen den einzelnen Säulen vorzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese größere Flexibilität nicht zulasten der Überwachungs- und Bewertungssysteme geht; stellt ferner fest, dass die Kommission im Rahmen der neuen GAP an einer Agenda zur Vereinfachung arbeitet; fordert die Kommission auf, ihre Vereinfachungsagenda vollständig auf die Strategie der GD AGRI zur Betrugsbekämpfung abzustimmen und das Gleichgewicht zwischen Vereinfachung und wirtschaftlicher Verwaltung von EU-Mitteln zu wahren, indem sie für angemessene Kontrollen sorgt;

25.  ist außerdem besorgt darüber, dass die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Unregelmäßigkeit, ihrer Aufdeckung und schließlich ihrer Meldung an die Kommission im Agrarsektor 6,3 Jahre und in anderen Wirtschaftszweigen 2,75 Jahre beträgt; erinnert daran, dass weitere Verfahren (Einziehungsanordnungen, Ermittlungen des OLAF usw.) ausgelöst werden, nachdem eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wurde; fordert, dass die Kommission für jeden Politikbereich die durchschnittliche, die geringste und die höchste Lebensdauer einer im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aufgedeckten Unregelmäßigkeit bestimmt;

26.  erwartet, dass die signifikante Zunahme der 2013 in der Fischwirtschaft gemeldeten Unregelmäßigkeiten um 475 % eine Ein-Jahres-Spitze darstellt, die auf die verzögerte Durchführung der Programme in diesem Wirtschaftszweig zurückzuführen ist, und dass sie keine negative Tendenz darstellen sollte, die die Einschätzung des Werts der Fischereipolitik der EU beeinträchtigt;

27.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik um 15 % gestiegen ist; nimmt allerdings auch zur Kenntnis, dass bei den entsprechenden Beträgen ein Rückgang um 49 % in den nichtbetrügerischen Fällen und um 22 % in den betrügerischen Fällen verzeichnet wurde;

28.  nimmt zur Kenntnis, dass 321 als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und 4 672 nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten mit der Kohäsionspolitik in Zusammenhang standen; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der gemeldeten Fälle im Vergleich zu 2012 in beiden Kategorien um 15 % gestiegen ist und dass bei den mit Unregelmäßigkeiten verbundenen Beträgen im Jahr 2013 der größte Anteil – wie schon in den Vorjahren – erneut auf den Bereich der Kohäsionspolitik entfiel (63 %); weist jedoch darauf hin, dass die entsprechenden Beträge in beiden Kategorien zurückgegangen sind, dass beruhend auf den Erfahrungen aus den Vorjahren eine allmähliche Verbesserung zu verzeichnen ist und dass der Bereich der Kohäsionspolitik erstmals nicht der Ausgabenbereich mit der höchsten Zahl von als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten war;

29.  bedauert jedoch den Mangel an verfügbaren Informationen in Bezug auf die einzuziehenden Beträge und die Einziehungsquoten insbesondere in Verbindung mit der Kohäsionspolitik für das Haushaltsjahr 2013; fordert die Kommission auf, in ihrem Jahresbericht in Zukunft detaillierte Informationen zu diesem Aspekt zur Verfügung zu stellen;

30.  stellt fest, dass die Einziehungsquote bei den zentral verwalteten Mitteln über einen Zeitraum von fünf Jahren bei den als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten 54,4 % und bei den nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten 63,9 % beträgt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Einziehungsverfahren zu verbessern und zeitnäher zu gestalten;

31.  fordert die Kommission auf, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, dass zu Unrecht aus dem EU-Haushalt gezahlte Mittel zurückgefordert werden, sowie einheitliche, für alle Mitgliedstaaten geltende Grundsätze für die Berichterstattung festzulegen, um die Erhebung vergleichbarer, zuverlässiger und geeigneter Daten sicherzustellen;

32.  ist besorgt darüber, dass bei den Einziehungsanordnungen, die infolge von (als betrügerisch wie auch als nichtbetrügerisch gemeldeten) Unregelmäßigkeiten zwischen 2009 und 2013 im Rahmen der zentralen Mittelverwaltung erteilt wurden, die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Unregelmäßigkeit und der Aufdeckung dieser Unregelmäßigkeit 3,4 Jahre beträgt; stellt fest, dass mehr als die Hälfte der Fälle (54 %) innerhalb von vier Jahren ab dem Jahr, in dem die Unregelmäßigkeit begangen wurde, aufgedeckt wurde, und dass die Zeitspanne bei der anderen Hälfte (46 %) zwischen vier und 13 Jahren betrug; erinnert daran, dass weitere Verfahren (Einziehungsanordnungen, Ermittlungen des OLAF usw.) ausgelöst werden, nachdem eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wurde; fordert, dass die Kommission die durchschnittliche, die geringste und die höchste Lebensdauer einer im Rahmen der zentralen Mittelverwaltung aufgedeckten Unregelmäßigkeit bestimmt;

33.  begrüßt, dass die Zahl der als betrügerisch gemeldeten Fälle im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds 2013 um 40 % geringer ausfiel als in den Jahren 2009 und 2010 und dass 2013 das dritte Jahr in Folge war, in dem diese positive Tendenz aufrechterhalten werden konnte;

34.  stellt mit Genugtuung fest, dass Verwaltungsprüfungen, Kontrollen vor Ort und Prüfungsmaßnahmen bei der Aufdeckung betrügerischer Unregelmäßigkeiten – trotz eines geringfügigen Rückgangs auf 55 % im Jahr 2013 – im Programmplanungszeitraum 2007–2013 zu einer deutlich höheren Quote von 63 % geführt haben, die im vorherigen Siebenjahreszeitraum noch bei unter 20 % lag;

35.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Bereich der Kohäsionspolitik im Jahr 2013 217 Fälle von Zahlungsunterbrechungen abgeschlossen hat und dass 131 Vorgänge im Gesamtumfang von 1,977 Mio. EUR zum Jahresende noch offen waren; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Kommission 2013 15 Aussetzungsbeschlüsse erlassen hat und im Januar 2014 zwei weitere folgten;

36.  nimmt zur Kenntnis, dass 2013 im Rahmen der Heranführungshilfe 33 betrügerische Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, die einen Betrag in Höhe von 14,4 Mio. EUR betrafen, und dass diese Unregelmäßigkeiten in erster Linie mit dem Sonderprogramm zur Heranführung im Bereich der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) zusammenhingen; stellt außerdem fest, dass im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) neun betrügerische Unregelmäßigkeiten im Umfang von 1,2 Mio. EUR gemeldet wurden; stellt fest, dass die Einziehungsquoten im Rahmen der Heranführungshilfe zwischen 2003 und 2013 37,36 % bei den Unregelmäßigkeiten und 29,22 % bei den Betrugsfällen betrugen; fordert die Kommission und die IPA-Empfängerländer auf, Maßnahmen zur Steigerung der Einziehungsquote im Rahmen des IPA zu ergreifen;

37.  fordert Vorschläge dazu, wie die Zahl der Ausgabenprogramme insbesondere dann gesenkt werden kann, wenn diese sich teilweise überschneiden, und wie Programme nach Möglichkeit auf diejenigen Mitgliedstaaten zugeschnitten werden können, die eine Unterstützung am dringendsten benötigen, sodass nicht mit allen Programmen zwangsläufig Aktivitäten in allen Mitgliedstaaten gefördert werden;

38.  ist besorgt darüber, dass mehrere von der EIB finanzierte Projekte von Korruption und Betrug betroffen waren; stellt fest, dass in dem Dokument der EIB vom 8. November 2013, in dem die Politik der EIB zur Bekämpfung von Korruption, Betrug, heimlichen Absprachen, Nötigung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegt ist, darauf hingewiesen wird, dass bei der Umsetzung von EIB-finanzierten Projekten in etlichen Fällen keine ausreichenden Kontrollen bestehen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die EIB 2013 das Projekt „Passante of Mestre“ mit einem Betrag in Höhe von 350 Mio. EUR finanziert hat und dass sie ungeachtet der Tatsache, dass es im Rahmen dieses Projekts Korruptions- und Betrugsvorfälle gegeben hat, die zur Festnahme mehrerer Beteiligter geführt haben, erwägt, das Projekt mit einem zusätzlichen Betrag von 700 Mio. EUR über Projektanleihen zu refinanzieren; fordert daher, dass die EIB in Fällen nachgewiesenen Betrugs und nachgewiesener Korruption aufgefordert wird, etwaige geplante und laufende Finanzierungen für das betreffende Projekt auszusetzen bzw. zu stoppen;

II.Ermittelte Probleme und erforderliche Maßnahmen

39.  betont seine Bedenken hinsichtlich der anhaltenden Gefahren für den EU-Haushalt, die sich sowohl aus der Nichteinhaltung der Vorschriften (nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten) als auch aus absichtlichem Fehlverhalten und Straftaten (d. h. Betrug) ergeben; besteht auf einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission mit dem Ziel, einschlägige und geeignete Maßnahmen und Mittel zur Verhütung und Korrektur nichtbetrügerischer Unregelmäßigkeiten sowie zur Bekämpfung von Betrug zu bewirken;

40.  hebt hervor, dass die Situation, dass die Mitgliedstaaten Daten nicht rechtzeitig vorlegen oder die vorgelegten Daten ungenau sind, seit vielen Jahren immer wieder auftritt; bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Ansätze bei der Aufdeckung und Meldung nichtbetrügerischer und betrügerischer Unregelmäßigkeiten, etwa im Bereich der Kohäsionspolitik und dem Agrarsektor, bestehen und dass bei der Anwendung des Rechtsrahmens in einigen Fällen nicht standardisierte Auslegungen herangezogen werden; weist darauf hin, dass dadurch Vergleiche und eine objektive Beurteilung sowie die Herausgabe von Empfehlungen des Parlaments, der Kommission und des OLAF erschwert werden; fordert die Kommission auf, gemeinsame Leitlinien und Indikatoren festzulegen, um die Kluft zwischen den verschiedenen Ansätzen der Mitgliedstaaten zu verringern, und eine einheitliche und umfassende Datenbank für tatsächliche Unregelmäßigkeiten und für eingeleitete Maßnahmen zu entwickeln, die sich auch auf Betrugs- und Korruptionsfälle beziehen, an denen Angehörige des öffentlichen Dienstes beteiligt sind, und den Behörden und Bürgern auf diese Weise vergleichbare und zentralisierte Daten für die Anwendung wirksamer Korrekturmaßnahmen und für eine objektive Bewertung der tatsächlichen statt der subjektiv wahrgenommenen Schwere der Verstöße sowie der verantwortlichen Parteien an die Hand zu geben;

41.  stellt fest, dass die im Jahr 2012 von der Kommission an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen, deren Umsetzungsstand aus dem Jahresbericht 2013 der Kommission hervorgeht, – insbesondere zu den Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung, zu den gemeinsamen Vorschriften zur Bekämpfung von Betrugsdelikten, zu der Reform des öffentlichen Beschaffungswesens, zu den gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten und zu den Kontroll- und Risikobewertungssystemen – generell angemessen waren, und hält es für bedauerlich, dass auf eine Reihe von Bedenken nicht umfassend eingegangen wurde; stellt etwa fest, dass nicht alle Mitgliedstaaten Vorbereitungen für die Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 und der darin enthaltenen Vorschriften zur Betrugsprävention getroffen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 2012 nachzukommen und denen aus dem Bericht 2011 sowie aus dem Bericht 2013 umfassend nachzugehen und die Fälle zu begründen, in denen sie diesen Empfehlungen nicht folgen konnten;

42.  nimmt zur Kenntnis, dass nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten häufig auf eine unzureichende Kenntnis der Vorschriften sowie komplexe Anforderungen und Regelungen zurückzuführen sind; weist darauf hin, dass Änderungen der Vorschriften über Einnahmen und Ausgaben, die unter anderem der Vereinfachung dienen, Zeit benötigen, um aufseiten der für ihre ordnungsgemäße Anwendung zuständigen Behörden eingeführt zu werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die Auslegung des Rechtsrahmens und dessen strikte Anwendung besser zu koordinieren sowie gezielte und zeitgerechte Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltungskapazitäten sowohl in den öffentlichen Verwaltungen als auch unter den Interessenträgern, zu denen auch zivilgesellschaftliche Organisationen zählen, unter anderem durch Orientierungshilfen und Schulungen sowie durch das Einrichten von Programmen zur Bindung qualifizierter und erfahrener Mitarbeiter zu stärken; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, eine Halbzeitbewertung bezüglich der Frage durchzuführen, ob die neue Regelungsstruktur der Kohäsionspolitik weiter zur Verhütung und Verminderung der Gefahr von Unregelmäßigkeiten beiträgt, und die Möglichkeit einer stärkeren Vereinfachung der bestehenden Vorschriften zu erwägen;

43.  vertritt die Auffassung, dass Mitgliedstaaten, die Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle von sich aus aufdecken und melden, unterstützt und darin bestärkt werden sollten, ihre Melde- und Verwaltungssysteme weiter zu verbessern; äußert sich besorgt darüber, dass die Kommission nicht in der Lage ist, festzustellen, ob die von bestimmten Mitgliedstaaten aufgedeckte geringe Zahl von Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen sowie die großen Unterschiede zwischen den für verschiedene Jahre gemeldeten Zahlen auf die Wirkungslosigkeit der Kontrollsysteme dieser Mitgliedstaaten zurückzuführen sind;

44.  bedauert, dass nur einige Mitgliedstaaten entsprechende Mittel für die Betrugsbekämpfung bereitstellen, und hält es für nicht hinnehmbar, dass bestimmte Mitgliedstaaten ihr Vorgehen in Fällen betrügerischer Unregelmäßigkeiten auf Korrekturmaßnahmen beschränken, ohne dabei die potenzielle Straftat näher zu untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen, und somit die finanziellen Interessen sowohl der EU als auch der einzelnen Steuerzahler nicht auf angemessene Weise schützen; weist darauf hin, dass die von den Mitgliedstaaten vorgelegten statistischen Daten zu Strafverfahren und deren Ausgang unvollständig sind, was eine Analyse der Wirksamkeit der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Betrug in den Mitgliedstaaten erschwert; vertritt daher die Auffassung, dass der Erlass von Beschlüssen, durch die eine strafrechtliche Verantwortung auf EU-Ebene eingeführt wird, und die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft als Instrument, bei Unregelmäßigkeiten dieser Art Ermittlungen einzuleiten und zu koordinieren, die Ablehnung von rechtswidrigen Handlungen sowie der Umgehung gebührender Verfahren zur Verfolgung und Bestrafung von korruptem und kriminellem Verhalten, das den finanziellen Interessen der EU schadet, deutlich machen sollten;

45.  ist der Ansicht, dass ein wirksames Vorgehen gegen Korruption möglich ist, wenn strafrechtliche Maßnahmen geachtet und durch andere Maßnahmen wie ein höheres Maß an Transparenz und eine verstärkte Rechenschaftspflicht ergänzt werden; fordert daher nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten die feste politische Entschlossenheit zeigen, Korruption sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wirksam zu bekämpfen, indem sie wirksame Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Korruption erlassen und mit den auf EU-Ebene vorhandenen Vorschlägen fortfahren, und fordert die Bürger auf, überzeugend Druck auf die Regierungen auszuüben, damit diese sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption mit Nachdruck verfolgen;

46.  begrüßt den ersten EU-Bericht über die Bekämpfung der Korruption vom Februar 2014 als ein wertvolles Instrument zur Überwachung und Bewertung der Anstrengungen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung und bekräftigt die besondere Bedeutung eines verstärkten Austauschs der gegenwärtigen bewährten Verfahren, auf die in dem Bericht hingewiesen wird; begrüßt außerdem die Mitteilung der Kommission über Korruptionsbekämpfung in der EU (COM(2011)0308), in der die Schritte ausgelotet werden, die notwendig sind, um die bestehenden Instrumente der Korruptionsbekämpfung besser anzuwenden, und Möglichkeiten vorgeschlagen werden, wie Aspekte der Korruptionsbekämpfung in etlichen internen und externen Politikbereichen stärker berücksichtigt werden können; stellt jedoch fest, dass der Geltungsbereich des Berichts über die Bekämpfung der Korruption auf den Aspekt des grenzüberschreiten und EU-weiten Charakters der Korruption sowie auf die Bewertung der zur weiteren Verbesserung der Integrität der EU-Institutionen ergriffenen Maßnahmen ausgeweitet werden muss, und betont, dass es einer allumfassenden und kohärenten Strategie zur Korruptionsbekämpfung bedarf, die alle Politikbereiche der EU erfasst und unter anderem die im ersten EU-Bericht über die Bekämpfung der Korruption geäußerten Bedenken berücksichtigt; fordert, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat über die Umsetzung der internen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption durch die EU-Institutionen, einschließlich der Verpflichtungen der Kommission aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Bericht erstattet;

47.  betont, dass es einer strukturierten Koordinierung zwischen Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfungseinrichtungen bedarf und dass die Koordinierung und der Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten wie auch zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen innerhalb ein und desselben Mitgliedstaats wichtig sind, um den Ansatz bei der Betrugsbekämpfung weitestgehend zu vereinheitlichen; ersucht die Kommission, einen Mechanismus für den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu schaffen, um einen Kreuzvergleich der Buchungsunterlagen betreffend die Transaktionen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten zu ermöglichen und dadurch die Aufdeckung etwaiger grenzüberschreitender Betrugsfälle im Rahmen des neuen MFR 2014–2020 hinsichtlich der Makrokategorie der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Europäischer Sozialfonds – ESF; Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE; Kohäsionsfonds; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER; Europäischer Meeres- und Fischereifonds – EMFF) zu erleichtern, wobei das Ziel darin besteht, einen horizontalen Ansatz zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union sicherzustellen;

48.  unterstreicht, dass zur Aufdeckung von Betrugsmechanismen mehr Transparenz und eine angemessene Kontrolle notwendig sind; verweist darauf, dass das Parlament die Kommission in den letzten Jahren nachdrücklich aufgefordert hat, Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Transparenz für alle Empfänger von EU-Mitteln aus allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, indem auf der Website der Kommission eine Liste aller Begünstigten veröffentlicht wird, unabhängig vom Verwalter der Mittel und auf der Grundlage von Standardkategorien von Informationen, die von allen Mitgliedstaaten in mindestens einer Arbeitssprache der Union zur Verfügung gestellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr umfassende und zuverlässige Informationen über die Empfänger der von den Mitgliedstaaten verwalteten EU-Mittel zur Verfügung zu stellen; bedauert, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt wurde, und fordert die Kommission auf, sie schnellstmöglich umzusetzen; bedauert, dass die Kommission dieser mehrfach zum Ausdruck gebrachten Forderung bislang nicht nachgekommen ist;

49.  fordert die Kommission auf, angemessene Rechtsvorschriften über den Schutz von Informanten, den Zugang zu Informationen und die Transparenz von Lobbyarbeit voranzutreiben, da diese erforderlich sind, um die Kontrolle von Regierungen und EU-Institutionen durch die Bürger sicherzustellen und ihre Praktiken der öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen, sowie Finanzmittel der EU zu nutzen, um unabhängige Organisationen in diesem Bereich bei ihrer Arbeit zu unterstützen und unter anderem finanzielle Unterstützung für den grenzüberschreitenden investigativen Journalismus zu leisten;

50.  hält die Kommission dazu an, ihre Aufsichtsfunktion bezüglich der Ausgaben aus dem EU-Haushalt mittels Prüfungs-, Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, Plänen für Abhilfemaßnahmen und Mahnschreiben, die der Übermittlung von Zahlungsaufforderungen vorausgehen, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten und ihre Behörden auf, ihre Bemühungen zu verstärken und ihr Potenzial, Fehler aufzudecken und zu korrigieren, bevor sie bei der Kommission Entschädigung beantragen, voll auszuschöpfen, indem sie die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen in vollem Umfang nutzen; betont in diesem Zusammenhang den besonderen Wert vorbeugender Maßnahmen bei der Abwendung unrechtmäßiger Auszahlungen, da dadurch spätere Maßnahmen zur Rückforderung veruntreuter Gelder überflüssig werden;

51.  begrüßt die Annahme der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Richtlinie über die Konzessionsvergabe und begrüßt, dass zehn Mitgliedstaaten im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge bereits spezifische Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete eingeführt haben, um die Korruption einzudämmen, mehr Transparenz zu schaffen und die Effektivität der Verwaltung, der Kontrolle und der Rechnungsprüfungssysteme zu erhöhen; ersucht die Kommission, die Umsetzung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge weiter voranzutreiben, um den Mitgliedstaaten durch Beratung, den Austausch bewährter Methoden und Schulungen die erforderliche Unterstützung zu bieten; fordert die Kommission auf, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten fortwährend und auf unparteiische Weise zu überwachen und bei Bedarf Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;

52.  stellt fest, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, die durch Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge bedingt sind, nach wie vor hoch ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe(8), die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste(9) und die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe(10), die allesamt unlängst angenommen wurden, zügig in nationales Recht umzusetzen, um die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und Betrug weiter zu mindern;

53.  begrüßt die Einrichtung des Kompetenzzentrums für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten zur Unterstützung öffentlicher Körperschaften, die für die Verwaltung des EFRE und des Kohäsionsfonds verantwortlich sind, sowie die Einführung des vom Kompetenzzentrum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Kommission erarbeiteten Aktionsplans für die Vergabe öffentlicher Aufträge; fordert jedoch, dass die Kommission über die konkreten Ergebnisse, die infolge der Tätigkeiten des Zentrums und der Umsetzung des vorgenannten Aktionsplans bislang erzielt wurden, Bericht erstattet;

54.  fordert die Kommission auf, ihre strenge Politik der Zahlungsunterbrechungen und ‑aussetzungen weiterzuverfolgen;

55.  begrüßt den Bericht über die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) und die Orientierungshilfe, die den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zur Betrugsbekämpfung gewährt wurde; fordert allerdings nachdrücklich, dass die Kommission im Rahmen der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds einfachere Bestimmungen erlässt, die eine wirksame und effiziente Absorption ermöglichen, wobei gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass die Betrugsbekämpfung in ihrem Umfang durch diese delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nicht beeinträchtigt wird;

56.  begrüßt, dass in den Mitgliedstaaten Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) gemäß Artikel 3 Absatz 4 der neuen OLAF-Verordnung eingerichtet werden und dass Deutschland erneut bestätigt hat, dass eine Kooperationsvereinbarung mit dem OLAF besteht; stellt fest, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung die wirksame Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen mit dem OLAF erleichtern sollen, und fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten, die noch keine Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung benannt haben, dies unverzüglich tun; erwartet, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung helfen werden, die Meldung von Unregelmäßigkeiten zu verbessern, und zu einer ausgewogeneren Auslegung der einschlägigen Rechtsakte der EU beitragen werden; ist dennoch besorgt über die beträchtlichen Unterschiede bei den Funktionen, Aufgaben und Befugnissen sowie der Personalausstattung, die bereits jetzt zwischen den Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen; räumt ein, dass das Mandat, der institutionelle Rahmen und die Aufgaben der Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in der Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 883/2013 nicht im Einzelnen festgelegt sind; vertritt allerdings die Auffassung, dass diejenigen Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung, die unabhängig arbeiten und mit einem umfassenden Mandat und Untersuchungsbefugnissen ausgestattet sind, einen Maßstab darstellen, an dem sich alle Mitgliedstaaten orientieren sollten;

57.  nimmt den Bericht der Kommission über die Ergebnisse des Programms Hercule II zur Kenntnis; stellt fest, dass im Jahr 2013 die Mittel für Verpflichtungen für das Programm Hercule II im Vergleich zu 2012 auf 14 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen auf 9,9 Mio. EUR gekürzt wurden, wodurch es schwierig wird, die im Jahr 2013 und in den Vorjahren eingegangenen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen; stellt mit Genugtuung fest, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Programms Hercule II bei den Mitgliedstaaten auf zunehmendes Interesse stoßen, was sich in der steigenden Anzahl von Rückmeldungen im Anschluss an die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zeigt; begrüßt die positiven Ergebnisse, die 2013 etwa in Deutschland, Spanien und Rumänien dank des Einsatzes hochentwickelter technischer Ausrüstung, die zwischen den Ländern kompatibel ist und im Rahmen des Programms angeschafft wurde, erzielt wurden;

58.  begrüßt die Annahme der Verordnung zur Einrichtung des Programms Hercule III für den Finanzzeitraum 2014–2020, die anstelle des im Hercule-II-Beschluss vorgesehenen Höchstsatzes von 50 % einen erhöhten Kofinanzierungssatz von 80 % der förderfähigen Kosten für die technische Unterstützung ermöglicht, der in hinlänglich begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 % betragen kann; stellt fest, dass die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2014 erfolgreich in die Wege geleitet wurde; ist dennoch besorgt darüber, dass das Programm bereits in besonderem Maße von dem Problem der offenen Zahlungen betroffen ist, was sich möglicherweise negativ auf bereits finanzierte und zukünftige Projekte auswirkt; weist erneut darauf hin, dass solide Finanzierungsinstrumente wie Pericles 2020 und Hercule III bei der Bekämpfung rechtswidriger Handlungen zum Nachteil der Mittel der Union eine wichtige Rolle spielen;

59.  begrüßt den Erfolg zahlreicher gemeinsamer Zollaktionen (GZA), die der Zusammenarbeit des OLAF und der Mitgliedstaaten mit verschiedenen Diensten aus Drittländern sowie der aktiven Unterstützung seitens der GD Steuern und Zollunion, Europol und Frontex zu verdanken waren und die dazu geführt haben, dass unter anderem 68 Millionen Schmuggelzigaretten, 124 kg Kokain und 140 000 Liter Dieselkraftstoff beschlagnahmt wurden;

60.  stellt fest, dass das OLAF im Jahr 2013 353 Empfehlungen für Verwaltungs-, Disziplinar-, Finanz- oder Gerichtsmaßnahmen an die einschlägigen Institutionen, Organe, Ämter und Agenturen der EU bzw. die zuständigen nationalen Behörden übermittelt hat und Maßnahmen zur Einziehung von rund 402,8 Mio. EUR empfohlen wurden; ist besorgt darüber, dass die Anklagequote infolge der vom OLAF herausgegebenen Empfehlungen für Gerichtsmaßnahmen für den Zeitraum 2006–2013 nur etwa 54 % beträgt; ist besorgt darüber, dass die niedrige Anklagequote auch ein schlechtes Licht auf die Qualität und die Verwendbarkeit der Untersuchungsergebnisse des OLAF wirft; fordert die Kommission auf, die Leistungsfähigkeit des OLAF dringend zu verbessern; hält eine vollwertige und ordentliche Beaufsichtigung der Angelegenheiten des OLAF durch den Überwachungsausschuss (ohne Einmischung in die laufenden Untersuchungen) für unerlässlich und fordert die Kommission und das OLAF daher mit Nachdruck auf, die derzeitige Situation, in der der Überwachungsausschuss seinen Zweck nicht erfüllen kann, zu verbessern; bedauert außerdem den Mangel an verfügbaren Informationen über die Verurteilungsquoten bei Vergehen gegen den Haushalt der Union;

III.Untersuchungen und die Rolle des OLAF

61.  stellt fest, dass das OLAF im Jahr 2013 nach eigenen Angaben so viele Informationen wie noch nie erhalten und so viele Empfehlungen wie noch nie herausgegeben hat; weist darauf hin, dass die Methode zur Zählung der eingehenden Informationen und der herausgegebenen Empfehlungen ebenfalls geändert wurde; fordert den Überwachungsausschuss auf, die Auswirkungen dieser Datenänderungen und die Qualität der vom OLAF herausgegebenen Empfehlungen zu analysieren;

62.  fordert den OLAF-Überwachungsausschuss auf, das Parlament über die Dauer der Untersuchungen durch das OLAF und die entsprechende Berechnungsmethode zu unterrichten, da diese Berechnungsmethode 2012 geändert wurde; weist darauf hin, dass die scheinbare Dauer der Untersuchungen durch diese Änderung künstlich verringert werden könnte; fordert den Überwachungsausschuss auf, die Qualität der vom OLAF gelieferten Informationen einschließlich der Berichte an die Institutionen genau zu analysieren;

63.  nimmt die Annahme neuer Arbeitsvereinbarungen zwischen dem OLAF und seinem Überwachungsausschuss zur Kenntnis und fordert eine schnelle Lösung der noch offenen Probleme zwischen den beiden Gremien;

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o   o

64.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und dem OLAF zu übermitteln.

(1) ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6.
(2) ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 121.
(5) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 62.
(6) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0338.
(8) ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65.
(9) ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243.
(10) ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1.


Fortschrittsbericht 2014 über Montenegro
PDF 165kWORD 77k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Fortschrittsbericht 2014 über Montenegro (2014/2947(RSP))
P8_TA(2015)0063B8-0211/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom 29. März 2010 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits,(1)

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der Beitrittskonferenz der EU mit Montenegro am 16. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Mai 2012 an das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte Montenegros bei der Durchführung von Reformen (COM(2012)0222) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Beschluss, am 29. Juni 2012 Beitrittsverhandlungen mit Montenegro aufzunehmen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2014 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014–2015“ (COM(2014)0700), das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SWD(2014)0301 mit dem Titel „Montenegro: 2014 Progress Report“ (Montenegro: Fortschrittsbericht 2014) und das am 19. August 2014 angenommene indikative Strategiepapier (2014–2020),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 16. Dezember 2014 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

–  unter Hinweis auf die in der 9. Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU – Montenegro (SAPC) am 1. und 2. Dezember 2014 angenommene Erklärung sowie die in dieser Sitzung angenommenen Empfehlungen,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Montenegro,

–  unter Hinweis auf die von Charles Tannock in seiner Rolle als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Montenegro geleistete Arbeit,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Montenegro derzeit das einzige Land in der Region ist, das Verhandlungskapitel mit der EU eröffnet und vorläufig abgeschlossen hat, was eine sehr erfreuliche Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass diese Führungsrolle eine stärkere Verantwortung sowohl im regionalen Zusammenhang als auch in Bezug auf den Erweiterungsprozess insgesamt mit sich bringt;

B.  in der Erwägung, dass jedes Bewerberland nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird und weitere Fortschritte von der wirksamen Umsetzung der Reformstrategien und Aktionspläne des Landes abhängen;

C.  in der Erwägung, dass ein dauerhafter Dialog sowie eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition wichtig sind, um Fortschritte bei den Beitrittsvorbereitungen zu erzielen und das Vertrauen der Bürger in das Wahlverfahren und die staatlichen Institutionen sicherzustellen; in der Erwägung, dass sich alle politischen Kräfte weiterhin auf den EU-Beitrittsprozess des Landes konzentrieren sollten;

D.  in der Erwägung, dass Montenegro weiterhin eine solide Erfolgsbilanz in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit entwickeln sollte, die eine Grundvoraussetzung dafür ist, der EU beizutreten und die mit der Mitgliedschaft in der EU verbundenen Verpflichtungen einzugehen; in der Erwägung, dass Korruption nach wie vor ein schwerwiegendes Problem ist;

E.  in der Erwägung, dass der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle im Reform- und EU-Beitrittsprozess zukommt;

F.  in der Erwägung, dass die Situation bezüglich der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien weiterhin Anlass zur Sorge gibt; in der Erwägung, dass es im Berichtszeitraum neue Fälle von Gewalt gegen Medienvertreter gab, auch wenn deren Zahl zurückgegangen sein soll; in der Erwägung, dass die zuständigen Behörden die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Hinblick auf alte und neue Zwischenfälle verbessern und ein positives Klima schaffen müssen, in dem die Medien frei und unabhängig arbeiten können;

1.  begrüßt die bei den Beitrittsverhandlungen erzielten Fortschritte; stellt fest, dass bislang 16 Kapitel, darunter die Kapitel 23, 24 und 31, eröffnet und zwei (Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur) vorläufig abgeschlossen worden sind;

2.  fordert dazu auf, die Beitrittsverhandlungen fortzusetzen und sich dabei auf durchgeführte Reformen und konkrete Ergebnisse zu stützen, die insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Medienlandschaft und die Korruptionsbekämpfung erzielt wurden; begrüßt, dass am 16. Dezember 2014 einige Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Aktionsplan zu Kapitel 23 erlassen wurden; ist der Ansicht, dass Fortschritte bei den Verhandlungen und die Verbesserung des strategischen, normativen und institutionellen Rahmens mit konkreten Fortschritten vor Ort einhergehen müssen, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung einschlägiger Aktionspläne und Strategien liegen sollte;

3.  begrüßt den weiteren Ausbau der Verhandlungsstrukturen, darunter die Einrichtung des Rates für Rechtsstaatlichkeit; fordert die Regierung auf, die intrainstitutionelle Koordinierung zu verstärken und die interministeriellen Konsultationen auszuweiten;

4.  weist erneut darauf hin, dass Reformen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit den Kern des Prozesses der EU-Integration ausmachen und eine Grundvoraussetzung für Fortschritte bei den Beitrittsgesprächen insgesamt sind; vertritt die Auffassung, dass nach wie vor politischer Wille entscheidend dafür ist, dass derzeit und auch weiterhin erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens – dem Prüfstein für Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Professionalität des Justizwesens – erzielt werden;

5.  betont, wie wichtig es ist, den inklusiven Charakter des Reformprozesses unter aktiver Teilnahme der Zivilgesellschaft sicherzustellen, damit die notwendigen Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt werden; fordert in diesem Zusammenhang mit Nachdruck eine aktivere parlamentarische Kontrolle ein;

6.  begrüßt die Annahme des Aktionsplans von 2014 zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und die Annahme des parlamentarischen Ethikkodexes im Dezember 2014; betont, dass die Kapazitäten des montenegrinischen Parlaments gestärkt werden müssen, dass eine politische Nachbereitung des von ihm im Juli 2013 angenommenen technischen Berichts über die mutmaßliche Zweckentfremdung öffentlicher Gelder für parteipolitische Zwecke erforderlich ist und dass die juristische Aufbereitung bislang unvollständig ist; legt der Regierung nahe, die entsprechenden Empfehlungen des montenegrinischen Parlaments zu berücksichtigen und den Zugang des Parlaments zu einschlägigen Informationen zu verbessern;

7.  ist besorgt darüber, dass das zutiefst polarisierte politische Klima im Land dazu geführt hat, dass die wichtigste Oppositionspartei bestimmte Parlamentssitzungen, nämlich die Befragungen des Premierministers, boykottiert, wodurch die demokratische Funktionsweise der Institutionen beeinträchtigt wird; fordert daher alle politischen Kräfte sowohl in der Regierung als auch in der Opposition auf, sich auf den EU-Beitrittsprozess des Landes zu konzentrieren und einen dauerhaften Dialog sowie eine konstruktive Zusammenarbeit insbesondere im Parlament in die Wege zu leiten; betont, dass ein starker politischer Wille notwendig für eine erfolgreiche Umsetzung und starke Institutionen ist;

8.  legt der Regierung nahe, die Empfehlungen der OSZE/BDIMR, der Venedig-Kommission und von GRECO zu den Wahlvorschriften im Einklang mit europäischen Normen und bewährten Verfahren wirksam umzusetzen, einschließlich der Empfehlungen zu dem Recht, als unabhängiger Kandidat anzutreten, zur angemessenen öffentlichen Finanzierung im Interesse der Förderung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Kandidaten und zur Rechnungsprüfung für politische Parteien; weist darauf hin, dass die Kommunalwahlen mutmaßlich von Fälschungen überschattet waren; betont, dass diese untersucht und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden verfolgt werden sollten;

9.  betont, dass eine eindeutige Trennung zwischen staatlicher Linie und Parteilinie notwendig ist; begrüßt das im Dezember 2014 verabschiedete neue Gesetz über Parteienfinanzierung und fordert alle politischen Parteien auf, eine Bilanz seiner wirksamen Umsetzung vorzulegen, deren Ziel es sein sollte, die Möglichkeiten für die Zweckentfremdung öffentlicher Gelder erheblich zu schmälern; bedauert, dass wichtige einschlägige Rechtsvorschriften ohne einen parteienübergreifenden Konsens verabschiedet wurden;

10.  begrüßt, dass die Kommission einen stärkeren Schwerpunkt auf die Reform der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des Beitrittsprozesses legt; begrüßt, dass die diesbezüglichen Fortschritte in den richtigen Bahnen verlaufen; weist jedoch darauf hin, dass weitere Schritte unternommen werden können, um die Qualität der Rechtsetzung und der Kommunalverwaltung zu heben; teilt die Bedenken in Bezug auf die Politisierung der öffentlichen Verwaltung; fordert, dass bei der Erhöhung der Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht der zentralen Regierungsverwaltung und der kommunalen Verwaltung Fortschritte erzielt werden und deren Koordinierung sowie die Koordinierung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungen verbessert werden, insbesondere in den Bereichen Investitionen, Projektplanung und -durchführung; hält es für wesentlich, Mängel bei den Kriterien für Einstellungen, Entlassungen und Bewertungen sowie Defizite aufgrund nicht durchgeführter Leistungsbeurteilungen und schwacher Verwaltungs-, Kontroll- und Überprüfungskapazitäten zu beheben;

11.  regt weitere Bemühungen um die Stärkung der Kapazitäten des Bürgerbeauftragten zur Bekämpfung der Diskriminierung an;

12.  begrüßt die neue Strategie für die Justizreform für den Zeitraum 2014–2018; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der einschlägige Aktionsplan im Allgemeinen fristgerecht umgesetzt und dass der neue Oberstaatsanwalt gewählt wurde; begrüßt die neuen gesetzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Wahl von Staatsanwälten; stellt fest, dass die Fortschritte bei der Justizreform die Eröffnung von vier zusätzlichen Kapiteln bei der Regierungskonferenz im Dezember 2014 begünstigten; fordert weitere Anstrengungen, um den Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren und die Dauer von Gerichtsverfahren zu beobachten und weiter zu verringern und um die Effizienz des Verfassungsgerichts zu verbessern;

13.  begrüßt die Fortschritte, die Montenegro bei der Umsetzung der Reformen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und der stärkeren Effizienz der Justiz erzielt hat; ist nach wie vor ernsthaft besorgt über die unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere was die Einstellung und die Laufbahnentwicklung von Richtern und Staatsanwälten betrifft; betont, dass es dringend notwendig ist, die Auswahlkriterien für Ernennungen und Beförderungen zu verbessern und die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit bei Disziplinarverfahren einzuhalten; fordert Schlüsselreformen bei der Einstellung, der Beförderung und den Disziplinarregelungen für Richter und Staatsanwälte; weist darauf hin, dass einige dieser bedenklichen Punkte mit einem Paket von Gerichtsorganisationsgesetzen zu klären sind;

14.  ist besorgt über den Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Verfassungsgericht, insbesondere zu möglicherweise systematischen Menschenrechtsverletzungen, wie z. B. die Initiative zur Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten;

15.  ist besorgt darüber, dass keine ernsthaften Anstrengungen unternommen wurden, um gegen die Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen vorzugehen; fordert die zuständigen Behörden auf, Fälle von Kriegsverbrechen rechtzeitig strafrechtlich zu verfolgen, und zwar auch auf höchster Ebene; fordert die zuständigen Behörden eindringlich auf, Kriegsverbrechen gemäß internationalen Normen wirksam zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen, vor Gericht zu bringen und zu bestrafen und dafür zu sorgen, dass Gerichtsurteile umgesetzt werden und Opfer rasch Zugang zur Justiz und angemessene Entschädigung erhalten;

16.  ist besorgt darüber, dass bei der Bekämpfung der Korruption, die weiterhin eine Bedrohung für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Stabilität der demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und die wirtschaftliche Entwicklung darstellt, lediglich begrenzte Fortschritte erzielt wurden, obwohl den Behörden von den internationalen Gebern erhebliche Finanzmittel bereitgestellt wurden; fordert die nationale Kommission für die Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens auf, als wesentliches Gremium für die Koordinierung der Korruptionsbekämpfung eine aktivere Rolle zu spielen; betont, dass dringend eine aktivere Beteiligung und wirksame Zusammenarbeit der Regierung, aller Bereiche des öffentlichen Lebens und der Zivilgesellschaft bei der Korruptionsverhütung, dem Ausbau des Rechtsrahmens und dem Schutz von Informanten erforderlich ist;

17.  fordert die Behörden eindringlich auf, die Kapazitäten von Staatsanwälten, Richtern, Polizei und sonstigen Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen und eine solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen auf allen Ebenen zu entwickeln, darunter bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene; begrüßt die Annahme von Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere in den Bereichen Lobbying, allgemeine Verwaltungsverfahren und Vergabe öffentlicher Aufträge, sowie die Änderungen an den Gesetzen über die Verhinderung von Interessenkonflikten; fordert die wirksame Umsetzung dieser Gesetze, um eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und die Verbesserung des Systems von Kontrollen bei Interessenkonflikten und der Offenlegung von Vermögenswerten zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Gesetze genau zu überwachen; hält es für wichtig, die Institutionen zu stärken, damit sie aktiver gegen die Korruption vorgehen können, und den neuen parlamentarischen Ausschuss zur Überwachung der Arbeit der Behörde für Korruptionsbekämpfung in vollem Umfang einzubeziehen und mit ausreichenden Mitteln auszustatten; betont, dass Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis geben und die Bekämpfung der Korruption beeinträchtigen;

18.  fordert auch die Justiz auf, in Fällen von Korruption und organisiertem Verbrechen mehr Transparenz an den Tag zu legen, was insbesondere die Veröffentlichung der Namen von an derlei Verbrechen beteiligten Unternehmen, Einzelpersonen und Beamten im Rahmen von Urteilen betrifft;

19.  stellt fest, dass die Wirksamkeit der Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch häufige Gesetzesänderungen beeinträchtigt werden kann; fordert, die Kapazitäten der zuständigen Behörden zu verbessern, insbesondere was die Durchführung komplexer Ermittlungen und den Umgang mit schwierigen Fällen betrifft; begrüßt Änderungen des Strafgesetzbuchs mit dem Ziel, der Radikalisierung und dem religiösen Extremismus vorzubeugen und sie zu überwachen; begrüßt die neue strafrechtliche Vorschrift, mit der sogenannte ausländische Kämpfer, darunter auch Dschihadisten, strafrechtlich belangt werden; fordert die zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften wirksam umzusetzen, um jegliche potenzielle Bedrohung der Sicherheit der montenegrinischen Bürger abzuwenden und zu überwachen; betont, dass alle Formen von Extremismus bekämpft werden müssen;

20.  begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über die strategische und operative Zusammenarbeit zwischen Montenegro und Europol, die Fortschritte bei den Verhandlungen über das Abkommen mit Eurojust und den Umstand, dass montenegrinische Institutionen mittlerweile Beobachterstatus bei den einschlägigen europäischen justiziellen Netzen genießen; ruft zu einer engen operativen Zusammenarbeit mit den einschlägigen europäischen Justizbehörden auf, unter anderem im Bereich des Menschenhandels;

21.  nimmt zur Kenntnis, dass in jüngster Zeit Anstrengungen unternommen wurden, die Verfahren zur Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen zu verbessern, um im Rahmen eines inklusiven Prozesses mehr Transparenz bei Politikgestaltung und Rechtsetzung zu erreichen; begrüßt die öffentliche Debatte über die Überarbeitung der Aktionspläne zu den Kapiteln 23 und 24; ; empfiehlt den zuständigen Behörden, die tragfähige öffentliche Finanzierung für zivilgesellschaftliche Organisationen und einen angemessenen institutionellen Rahmen weiterzuentwickeln; begrüßt, dass die Regierung einen neuen Rat für die Entwicklung von nichtstaatlichen Organisationen ernannt hat; fordert die zuständigen Behörden auf, den rechtlichen Rahmen und die Rechtspraxis anzupassen, um Aktivisten der Zivilgesellschaft vor Übergriffen und dem Hass zu schützen, der dem Vernehmen nach in einigen Zeitungen geschürt wird, und ein politisches Klima zu schaffen, in dem sie ohne Angst oder Repressalien ihrer Arbeit nachgehen können;

22.  weist erneut auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit hin, die einer der Grundwerte der Europäischen Union ist; ist der Ansicht, dass Journalisten unbedingt vollkommen unabhängig sein müssen; ist zutiefst besorgt über den sich verschlechternden Zustand der Medienfreiheit und die schwach ausgeprägten beruflichen und ethischen Standards unter Medienfachleuten in Montenegro; bedauert zutiefst, dass weiterhin gezielte Übergriffe gegen Journalisten und Medieneigentum stattfinden; nimmt zur Kenntnis, dass die montenegrinische Regierung einen Untersuchungsausschuss zu den Übergriffen gegen Journalisten eingerichtet hat; fordert die zuständigen Behörden eindringlich auf, die Empfehlungen dieses Ausschusses umzusetzen und eine schlüssige Bilanz über die Erfolge bei der Verfolgung und strafrechtlichen Verurteilung der Täter vorzulegen; hält unabhängige öffentlich-rechtliche Medien, die redaktionell unabhängig sind und deren Finanzierung stabil und tragfähig ist, für wesentlich, um demokratische Normen zu vertiefen; hebt hervor, dass alle Beteiligten in Politik und Medien für die Förderung eines Klimas der Toleranz gegenüber Andersdenkenden verantwortlich sind; betont, dass es dazu beiträgt, ein Klima zu schaffen, das der Achtung und dem Schutz von Journalisten förderlich ist, wenn die Unterstützung der Medienfreiheit öffentlich bekundet wird; begrüßt die zwischen Medienvertretern erzielte Übereinkunft, den Ethikkodex für ihren Berufsstand zu überarbeiten, was einen ersten Schritt zur Verbesserung der Selbstregulierung der Medien darstellt; hält es für erforderlich, einen eindeutigen Rechtsrahmen zu verabschieden, durch den Medieneigentum und -finanzierung geregelt werden;

23.  vertritt die Auffassung, dass der transparente Umgang mit der totalitären Vergangenheit, z. B. die Öffnung der Geheimdienstarchive, ein weiterer Schritt hin zu Demokratisierung, Rechenschaftspflicht und institutioneller Stärke ist;

24.  begrüßt, dass das Antidiskriminierungsgesetz beinahe vollständig mit dem Besitzstand in Einklang gebracht wurde; fordert die Behörden auf, die verbliebenen Defizite in Bezug auf Rassendiskriminierung und die Vorschriften für strafrechtliche Sanktionen zu beheben; fordert die Behörden auf, dem Rat für die Bekämpfung der Diskriminierung alle erforderlichen finanziellen und administrativen Mittel zur Verfügung zu stellen; erkennt zwar an, dass bei der sozialen Eingliederung und der Verbesserung der Bildungssituation der Roma einige Fortschritte erzielt wurden, ist jedoch nach wie vor besorgt über die hohen Abbrecherquoten und den niedrigen Anteil der Roma an der Gesamtzahl der Schüler und Studierenden; fordert die Förderung von Initiativen, welche die Situation der Roma in Bezug auf Wohnraum, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung verbessern und die Stärkung der Stellung der Roma-Frauen sowie die Ausbildung von Roma-Schülerinnen und -Studentinnen unterstützen; begrüßt die Anstrengungen der zuständigen Behörden zum Schutz der Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen (LGBTI-)Personen während der zweiten Pride-Parade, die ohne Zwischenfälle vonstattenging; ist jedoch besorgt, dass es weiterhin Übergriffe gegen Mitglieder und Aktivisten der LGBTI-Gemeinschaft gibt; fordert sowohl die politischen als auch die zivilgesellschaftlichen Akteure eindringlich auf, gegen die weitverbreitete Feindseligkeit und Gewalt gegen sexuelle Minderheiten vorzugehen, insbesondere indem Anstrengungen mit dem Ziel unternommen werden, die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren, um einen Wandel der Einstellungen voranzubringen, und indem Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern Schulungen angeboten werden;

25.  begrüßt, dass der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbessert worden ist; stellt fest, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ihn in Einklang mit dem Besitzstand der EU zu bringen; fordert die Regierung eindringlich auf, raschere Fortschritte bei der Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen zu erzielen; hält es für bedauerlich, dass die meisten staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wozu auch die ausgewählten vorrangigen Gebäude wie Parlaments- und Gerichtsgebäude zählen, nach wie vor nicht behindertengerecht sind; ist weiterhin besorgt über die hohen Abbrecherquoten nach Grund- und Sekundarschule unter Schülern bzw. Studierenden mit Behinderungen; stellt fest, dass für hinreichende Transparenz beim Fonds für berufliche Umschulung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und seiner Verwendung gesorgt werden muss;

26.  betont, dass die Umsetzung und Nachbereitung von kinderbezogenen Rechtsvorschriften und Maßnahmen weiter gestärkt und dafür entsprechende Kapazitäten bereitgestellt werden müssen; fordert, dass die Qualität der Bildung für alle Kinder verbessert wird und weitere Anstrengungen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder unternommen werden; betont, dass in verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren die Jugendstrafrechtsreform auch auf Kinder ausgedehnt werden muss, um den allgemeinen Zugang zur Justiz zu fördern;

27.  ist besorgt darüber, dass in Bezug auf die Rechte der Frau, die Gleichstellung der Geschlechter, die Vertretung von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt sowie beim Kampf gegen häusliche Gewalt nach wie vor nur begrenzt Fortschritte erzielt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass dringend raschere Fortschritte im Zusammenhang mit den Rechten der Frau, der Gleichstellung der Geschlechter, der Vertretung von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt sowie dem Kampf gegen häusliche Gewalt erzielt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Einbindung des Parlaments, eine besser strukturierte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Ausbau der institutionellen Kapazitäten, einschließlich einer besseren Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und Strafverfolgungsbehörden; fordert eindringlich, die Rechte von Opfern in den Mittelpunkt sämtlicher Maßnahmen zu rücken und bei der Vorbeugung gegen häusliche Gewalt sowie bei den Ermittlungen, der Bestrafung und der Wiedergutmachung in Fällen häuslicher Gewalt die gebotene Sorgfalt walten zu lassen;

28.  begrüßt die Strategien Montenegros zur Schaffung eines Klimas der Toleranz und Inklusion aller nationalen Minderheiten; fordert die montenegrinischen Behörden nachdrücklich auf, die multinationale Identität der Region Boka Kotorska weiterhin zu schützen und ihre kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten zu verbessern;

29.  begrüßt, dass Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit weiterhin gewährleistet und durchgesetzt werden; stellt fest, dass zwischen den orthodoxen Kirchen Serbiens und Montenegros nach wie vor insbesondere in Eigentumsfragen Spannungen bestehen; fordert die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über den Rechtsstatus religiöser Gemeinschaften;

30.  legt der Regierung nahe, nachhaltige Wirtschaftsreformen umzusetzen, wozu auch Rechtsvorschriften über wettbewerbswidrige Methoden zählen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und strukturelle Schwächen zu überwinden, gegen die ausgedehnte Schattenwirtschaft vorzugehen und das Unternehmensumfeld allgemein zu verbessern; fordert eine Stärkung des sozialen Dialogs zwischen den verschiedenen Partnern; fordert darüber hinaus, dass Kapazitäten gestärkt werden, auch in Bezug auf die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, und fordert die Ausarbeitung und Koordinierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, um dadurch auch das regionale Gefälle zu verringern; hält die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung für dringend geboten; ist besorgt darüber, dass rechtliche und juristische Unsicherheiten, unter anderem bei der Lizenzvergabe, den Steuerverwaltungsverfahren und der Durchsetzung von Verträgen, zu Risiken für Wirtschaftsteilnehmer führen und der Fähigkeit Montenegros, ausländische Investitionen anzuziehen, abträglich sein können; betont, dass Handelsstreitigkeiten mit ausländischen Investoren, die für die montenegrinische Wirtschaft unverzichtbar sind, dringend beigelegt werden müssen; teilt die Bedenken über den Mangel an spürbaren Verbesserungen der Lage auf dem Arbeitsmarkt und über die nach wie vor hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit; fordert daher eine aktive Arbeitsmarktpolitik;

31.  weist darauf hin, dass der Dialog zwischen den Sozialpartnern nach wie vor unzureichend ist, und fordert eine weitere Stärkung der Rechte zur Gründung neuer Gewerkschaften; begrüßt, dass das Arbeitsrecht geändert wurde, um die Rechte von Arbeitnehmern im Konkursfall zu regeln; fordert die Regierung auf, die Arbeit an ihrem ersten Beschäftigungs- und Sozialreformprogramm dahingehend zu beschleunigen, dass Montenegros wesentliche Aufgaben in den Bereichen Beschäftigungspolitik, soziale Inklusion und Linderung der Armut ermittelt und bewältigt werden;

32.  würdigt die Umsetzung des Small Business Act und den Beitritt Montenegros zum EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME); fordert eine Beschleunigung der KMU-Förderprogramme des öffentlichen Sektors, da KMU eine der wesentlichen Triebfedern der wirtschaftlichen Entwicklung darstellen;

33.  ist nach wie vor ernsthaft besorgt über die verzögerte Abwicklung des Konkursverfahrens beim größten industriellen Hersteller in Montenegro – dem Aluminiumwerk KAP –, die einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) darstellt; fordert die Regierung und die Beteiligten mit Nachdruck auf, eine nachhaltige Lösung für KAP zu finden, die im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Rahmen des SAA steht und auf Transparenz und Rechtsstaatlichkeit beruht;

34.  bedauert, dass Montenegro die Verfügung eines zyprischen Gerichts zum Verkauf von KAP ignoriert hat; fordert Montenegro auf, einschlägige Urteile der Justizbehörden von EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkt anzuerkennen;

35.  legt Montenegro nahe, weitere Fortschritte beim Umwelt- und Klimaschutz zu erzielen, indem die Kapazität der Verwaltung ausgebaut, eine nachhaltige Energiepolitik entwickelt und ein umweltschonendes und investitionsfreundliches Wirtschaftsmodell gefördert wird, um die Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass eine nationale Energiestrategie ausgearbeitet werden muss, die der Vielzahl der erneuerbaren Energieträger Rechnung trägt, , dass das Naturerbe geachtet werden muss und die geschützten sowie international anerkannten Gebiete gewahrt werden müssen; fordert dringend die Durchführung von Konsultationen zu grenzüberschreitenden Projekten;

36.  fordert eine langfristige Küstentourismusplanung und die Schaffung wirkungsvoller Verfahren, um die Umweltzerstörung und Korruption bei der Raumplanung und Bebauung zu verhindern;

37.  würdigt die aktive Beteiligung und konstruktive Rolle Montenegros im Rahmen der regionalen und internationalen Zusammenarbeit sowie des Prozesses der regionalen Aussöhnung; beglückwünscht die Regierung dazu, dass es ihr gelungen ist, dass Montenegro vollkommen mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU übereinstimmt; legt den Behörden nahe, die außenpolitischen Standpunkte des Landes weiterhin an die der EU anzupassen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Bedrohungslage aufgrund des internationalen Terrorismus; beglückwünscht die Regierung dazu, dass Montenegro – zusammen mit Albanien – das einzige EU-Bewerberland im westlichen Balkan ist, das mit den Standpunkten und Beschlüssen der EU zur Lage in der Ukraine vollkommen übereinstimmt; fordert die montenegrinischen Behörden auf, die Zusammenarbeit mit politischen und wirtschaftlichen Partnern auf internationaler Ebene zu intensivieren, damit Montenegro widerstandsfähiger gegen Druck von außen und gegen Versuche wird, das Land und die gesamte Region zu destabilisieren; begrüßt die Teilnahme des Landes an zivilen und militärischen Missionen der EU, der NATO und der Vereinten Nationen;

38.  fordert alle Mitgliedstaaten der NATO und insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der NATO sind, auf, den Beitritt Montenegros zur NATO aktiv zu unterstützen, um die Sicherheit in der Adria, deren übrige Anrainerstaaten bereits sämtlich NATO-Mitglieder sind, und damit die Sicherheit in der Region zu erhöhen;

39.  legt Montenegro nahe, die offenen bilateralen Fragen mit seinen Nachbarn in einem möglichst frühen Stadium des Beitrittsprozesses im Geiste der Konstruktivität und Nachbarschaft zu lösen; weist erneut darauf hin, dass die immer noch mit Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und dem Kosovo zu klärenden Fragen der Markierung des Grenzverlaufs und der Rechtsnachfolge zügig beigelegt werden müssen; regt an, die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten durch den Austausch von Erfahrungen über die Beitrittsverhandlungen zu vertiefen; begrüßt den Beobachterstatus Montenegros beim Vertrag über die Energiecharta;

40.  fordert eine rasche einvernehmliche Lösung der Grenzstreitigkeiten mit der Republik Kroatien und, falls dies nicht möglich ist, eine Beilegung des Konflikts vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, gemäß den Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts;

41.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament Montenegros zu übermitteln.

(1) ABl. L 108 vom 29.4.2010, S. 3.


Fortschrittsbericht 2014 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
PDF 210kWORD 81k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Fortschrittsbericht 2014 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2014/2948(RSP))
P8_TA(2015)0064B8-0212/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, dem Land den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU‑Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf seine Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 2013; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 16. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Union,

–  unter Hinweis auf die elfte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats vom 23. Juli 2014, an der Mitglieder der Regierung des Landes und Vertreter der EU teilnahmen,

–  unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission (SWD(2014)0303) und ihre Mitteilung vom 8. Oktober 2014 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014–2015“ (COM(2014)0700) sowie auf ihr am 19. August 2014 angenommenes Strategiepapier („Indicative Strategy Paper“) (2014–2020),

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 817 (1993) und 845 (1993) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 13. September 1995 zur Anwendung des Interimsabkommens,

–  unter Hinweis auf die am 10./11. Oktober 2014 angenommene Stellungnahme der Venedig‑Kommission zu den sieben Änderungen der Verfassung des Landes,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der internationalen Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE / des BDIMR, die im Rahmen der Präsidentschaftswahl und der vorgezogenen Parlamentswahl durchgeführt wurden,

–  unter Hinweis auf die am 26./27. November 2014 abgehaltene zwölfte Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU‑Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

–  unter Hinweis auf die Arbeit von Ivo Vajgl aus dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten als ständiger Berichterstatter für das Land,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien seit neun Jahren Bewerberland ist und dass sie, was die Angleichung an den Besitzstand betrifft, am weitesten fortgeschritten ist;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission dem Rat zum sechsten Mal in Folge empfohlen hat, Verhandlungen aufzunehmen; in der Erwägung, dass das Land bereit ist, mit der EU zu verhandeln; in der Erwägung, dass das Parlament in den vergangenen acht Jahren immer wieder gefordert hat, dass mit dem Land Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, und in der Erwägung, dass sich eine weitere Verzögerung der Aufnahme der Verhandlungen negativ auf den Reformprozess in dem Land und die Glaubwürdigkeit der EU in der Region auswirken könnte;

C.  in der Erwägung, dass der Rat den Übergang zur nächsten Phase des Beitrittsprozesses aufgrund des ungelösten Namensstreits mit Griechenland bisher verhindert hat; in der Erwägung, dass bilaterale Probleme die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union nicht behindern sollen; in der Erwägung, dass der mangelnde Fortschritt im Prozess der Integration in die EU die Kosten für die regionale Stabilität steigern, die Glaubwürdigkeit der EU beeinträchtigen und eine Verschlechterung der demokratischen Standards des Landes bewirken können;

D.  in der Erwägung, dass diese weitere Aufschiebung zu wachsenden Frustrationen der mazedonischen Öffentlichkeit im Hinblick auf den stagnierenden EU‑Integrationsprozess führt und das Risiko einer Verschärfung der innenpolitischen Probleme und Spannungen birgt;

E.  in der Erwägung, dass jedes (potenzielle) Bewerberland auf der Grundlage seiner eigenen Leistungen beurteilt wird und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

F.  in der Erwägung, dass bilaterale Probleme möglichst frühzeitig auf konstruktive Weise und unter Berücksichtigung der Grundsätze und Werte der Vereinten Nationen und der EU behandelt werden sollten;

G.  in der Erwägung, dass der Mangel an einem konstruktiven und alle Seiten einschließenden Dialog zwischen der Regierung und der Opposition und der Boykott seitens der Opposition nach der Wahl die parlamentarische Arbeit behindert; in der Erwägung, dass die Regierung und die Opposition gemeinsam dafür verantwortlich sind, für eine nachhaltige politische Zusammenarbeit zu sorgen, die für die demokratische Entwicklung des Landes und die Beibehaltung der europäischen Agenda unbedingt erforderlich ist; in der Erwägung, dass die Medienberichterstattung über die Wahl einseitig und die Trennung zwischen staatlichen und parteipolitischen Tätigkeiten bei der Wahl unzureichend war;

H.  in der Erwägung, dass bei der zwölften Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses keine gemeinsame Empfehlung angenommen werden konnte; in der Erwägung, dass ein uneingeschränkt arbeitsfähiger Gemischter Parlamentarischer Ausschuss für die Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle über den Beitrittsprozess förderlich ist;

I.  in der Erwägung, dass Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen wesentliche Bestandteile des EU‑Erweiterungsprozesses sind;

J.  in der Erwägung, dass Korruption und organisierte Kriminalität nach wie vor erhebliche Probleme sind; in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien weiterhin gefährdet sind;

1.  bekräftigt zum neunten Mal in Folge seine Forderung an den Rat, unverzüglich ein Datum für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen festzulegen, um nicht an Dynamik zu verlieren und um die Reformen im Zusammenhang mit dem Besitzstand voranzutreiben und den Demokratisierungsprozess zu stärken; bekräftigt seine Auffassung, dass der Namensstreit, der eine bilaterale Angelegenheit ist, kein Hindernis für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen sein darf, wenngleich vor dem Ende des Beitrittsprozesses eine Lösung gefunden werden sollte; unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Tatsache, dass die Parteien nach fast zwei Jahrzehnten Vermittlungsgespräche noch keinen Kompromiss erzielt haben, unmittelbare, negative Auswirkungen auf die europäischen Bestrebungen des Landes und seiner Bevölkerung hat; fordert beide Regierungen auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden; bekräftigt die Bedeutung und Notwendigkeit eines konstruktiven Ansatzes zur Bewältigung der Probleme mit den Nachbarn im Zusammenhang mit diesen bilateralen Angelegenheiten;

2.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, sich 2015 zum Zweck der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erneut mit dem Thema zu befassen; vertritt die Auffassung, dass sich die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU nur positiv auf die Bemühungen um die Bewältigung bilateraler Streitigkeiten auswirken kann, und dass sie gleichzeitig weitere, dringend erforderliche Reformen herbeiführen wird, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Korruptionsbekämpfung; betont, dass eine weitere Verzögerung der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen zunehmende, unvorhersehbare Belastungen für das Land und die regionale Stabilität nach sich zieht; hebt hervor, dass eine weitere Verlängerung des Status quo die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Erweiterungspolitik der EU und die Stellung der EU in der Region schwächt;

3.  bekräftigt seinen Standpunkt, wonach bilaterale Probleme nicht dazu genutzt werden sollten, den EU‑Beitrittsprozess zu behindern; vertritt die Auffassung, dass sie kein Hindernis für die offizielle Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sein sollten, sondern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Beitrittsprozess behandelt werden sollten; ist sich bewusst, dass eine der Parteien das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 5. Dezember 2011 zur Anwendung des Interimsabkommens vom September 1995 nicht befolgt hat; fordert Griechenland dazu auf, seine in der Agenda von Thessaloniki von 2003 zum Ausdruck kommende Verpflichtung zu bestätigen und ein positives Umfeld für die Beilegung bilateraler Divergenzen im Sinne der europäischen Werte und Grundsätze zu schaffen; fordert weitere Fortschritte, auch bei den Kontakten auf hoher Ebene zwischen den Regierungen und in den bilateralen Beziehungen mit Bulgarien, mit dem Ziel der Aushandlung eines Abkommens über gutnachbarliche Beziehungen, in dem gemeinsame Probleme behandelt werden; bekräftigt seine Besorgnis über die Verwendung historischer Argumente in der gegenwärtigen Debatte mit den Nachbarn und begrüßte alle Bemühungen um das gemeinsame Begehen von historischen Ereignissen mit benachbarten EU‑Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass dies ein besseres Verständnis der Geschichte und gutnachbarschaftliche Beziehungen fördern könnte;

4.  fordert ein aktiveres Engagement der EU in der Namensfrage, und unterstützt den proaktiven Ansatz der politischen Entscheidungsträger der EU; fordert die neue Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin auf, neue Initiativen zu entwickeln, um den derzeitigen Stillstand zu überwinden und auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung hinzuarbeiten; fordert den Rat auf, im ersten Halbjahr 2015 ausführliche Beratungen über die Perspektive eines Beitritts des Landes zur EU zu führen; bekräftigt, dass alle Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer im Integrationsprozess auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungen behandelt werden sollten; ist überzeugt, dass die Fortsetzung des Beitrittsdialogs auf hoher Ebene mit der Kommission zum Reformprozess beitragen würde;

5.  fordert alle NATO‑Mitglieder auf, insbesondere alle EU‑Mitgliedstaaten, die NATO‑Mitglieder sind, den Beitritt des Landes zur NATO aktiv zu unterstützen, um die Sicherheit und politische Stabilität in Südosteuropa zu verbessern;

6.  befürwortet die Aufnahme einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Geschichte, Kultur und Bildung und die Förderung europäischer Werte, durch die Bemühungen zur Verwirklichung des demokratischen Wandels unterstützt werden; fordert in diesem Zusammenhang die benachbarten EU‑Mitgliedstaaten auf, im Sinne der gutnachbarlichen Beziehungen die Bereitschaft zur Einführung demokratischer Veränderungen zu unterstützen, d. h. die Aufnahme des Verhandlungsprozesses zu unterstützen;

7.  fordert das Land auf, mit seinen Nachbarn gemeinsame Expertenkommissionen für Geschichte und Bildung einzurichten, um eine objektive Auslegung der Geschichte, eine intensivere wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie eine positivere Einstellung junger Menschen gegenüber ihren Nachbarn zu fördern;

8.  fordert die staatlichen Stellen und die Zivilgesellschaft nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung einer historischen Aussöhnung zu ergreifen, um die Gräben zwischen und innerhalb der unterschiedlichen ethnischen und nationalen Gruppen, wozu auch Bürger mit bulgarischer Identität gehören, zu überwinden;

9.  nimmt das Paket von Vorschlägen zur Änderung der Verfassung zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass einige Vorschläge, u. a. die Bestimmungen über die Festlegung des Begriffs der Ehe und über die Bildung internationaler Finanzzonen, noch verbessert werden könnten, und zwar unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Venedig‑Kommission; weist auch darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention geachtet und der Besitzstand der Union berücksichtigt werden müssen; betont, dass die Rechtsvorschriften zur Durchführung von Verfassungsänderungen sorgfältig vorbereitet werden müssen; betont, dass der Prozess von dauerhaften Verfassungsänderungen eine breite politische Unterstützung, einen konstruktiven Dialog und die Zusammenarbeit zwischen allen politischen Kräften erfordert; betont, dass eine öffentliche Debatte, bei der alle Seiten einbezogen werden, sowie gründliche Beratungen mit den Oppositionsparteien, der Zivilgesellschaft und den einschlägigen Interessenträgern und die Herstellung eines Konsenses mit ihnen erforderlich sind;

10.  ist besorgt über die Polarisierung im innenpolitischen Klima des Landes; fordert die Regierung dringend auf, die Rolle des Parlaments zu achten, indem sie ausreichend Zeit und Raum für Beratungen vorsieht, u. a. über Verfassungsänderungen, damit eine uneingeschränkte, unabhängige parlamentarische Kontrolle möglich wird; fordert die Regierung und alle Parteien auf, auf eine Verbesserung der Beziehungen hinzuarbeiten, um die politische Stabilität aufrechtzuerhalten, eine nachhaltige und konstruktive politische Zusammenarbeit sicherzustellen und die europäische Agenda voranzubringen; weist darauf hin, dass Kompromisse für eine funktionierenden Demokratie unabdingbar sind; betont, dass der inklusive Charakter und die Transparenz des Beitrittsprozesses verbessert werden müssen; betont, dass der Boykott nach der Wahl ein Problem ist, das im Geist einer gemeinsamen Verantwortung der Regierung und der Opposition und mit Blick auf eine ordnungsgemäße Arbeit des Parlaments gelöst werden muss; fordert die VP/HR auf, auf die Parteien einzugehen, um den politischen Dialog zu ermöglichen;

11.  ist ernsthaft besorgt über die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Regierung und der Opposition, insbesondere was die kürzlich erfolgten Beschuldigungen des Premierministers gegen den Oppositionsführer sowie die Gegenvorwürfe, er habe strafbare Handlungen begangen, betrifft; verurteilt jedwede illegale Überwachung, und fordert, dass alle Beschuldigungen veröffentlicht werden und frei über sie berichtet wird; fordert, dass unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Transparenz, Unparteilichkeit und der Unschuldsvermutung eine unabhängige Untersuchung aller Beschuldigungen und der Überwachung durchgeführt wird; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz der freien Meinungsäußerung aufrechtzuerhalten; fordert alle politischen Akteure auf, einen konstruktiven Dialog zu führen, um den Schwerpunkt weiterhin auf die strategischen Prioritäten des Landes und seiner Bürger zu legen;

12.  bedauert die Abwesenheit der Opposition bei der regelmäßigen Arbeit des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses; ist der Auffassung, dass es unbedingt erforderlich ist, für das reibungslose Funktionieren des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses zu sorgen, indem sichergestellt wird, dass bei seiner Arbeit alle im Parlament vertretenen Parteien ordnungsgemäß vertreten sind;

13.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass das Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen weiterhin fragil ist und das Land vor eine Herausforderung stellt; ist besorgt über die wachsenden Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen, die das mangelnde Vertrauen zwischen ihnen offenbart; verurteilt entschieden die Verwendung von ethnozentrischem und Uneinigkeit stiftendem Sprachgebrauch, insbesondere im Wahlkampf; betont, dass die Aufnahme von EU‑Beitrittsverhandlungen dem Land helfen kann, diese Herausforderung durch die Stärkung des Zusammenhalts zwischen den Bevölkerungsgruppen mit Blick auf dieses gemeinsame Ziel besser zu bewältigen; verurteilt alle Formen des extremen Nationalismus und des Ethnozentrismus, die die Spaltung der Gesellschaft vertiefen; fordert alle politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, eine inklusive und tolerante multiethnische und multireligiöse Gesellschaft aktiv zu fördern und die Grundrechte von allen Angehörigen ethnischer Minderheiten zu schützen; weist darauf hin, dass Bildung eine entscheidende Rolle dabei spielt, Toleranz und Achtung zwischen den Bevölkerungsgruppen zu erzielen; fordert die Kommission auf, Projekte und Programme zur Stärkung des Dialogs zwischen den Bevölkerungsgruppen und des gegenseitigen Verständnisses zu intensivieren;

14.  begrüßt, dass die EU‑Agenda nach wie vor die strategische Priorität des Landes ist; fordert das Land auf, seine Reformen weiter zu konsolidieren und Maßnahmen und Praktiken zu beenden, die seiner europäischen Zukunft noch im Wege stehen könnten, und Fortschritte bei der Umsetzung von vorrangigen EU‑bezogenen Reformen, u. a. im Zusammenhang mit dem Beitrittsdialog auf hoher Ebene, sicherzustellen;

15.  stellt fest, dass nach Meinung der OSZE / des BDIMR die Präsidentschafts- und vorgezogenen Parlamentswahlen vom April 2014 effizient durchgeführt wurden; teilt jedoch die Besorgnis über die unscharfe Trennung staatlicher und parteipolitischer Tätigkeiten, was internationalen Verpflichtungen bei demokratischen Wahlen zuwiderläuft, und über die einseitige Medienberichterstattung und die mutmaßliche Einschüchterung der Wählerinnen und Wähler; begrüßt zwar die Wahlrechtsreformen, fordert die staatlichen Stellen jedoch auf, die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten vor und während der Wahl zu untersuchen; fordert die Regierung auf, den Empfehlungen des BDIMR zu gegebener Zeit nachzukommen, um das Wahlverfahren, einschließlich der Handhabung und der Richtigkeit der Wählerverzeichnisse, zu verbessern; weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Wählerverzeichnisse erstellt werden müssen, die den internationalen Standards entsprechen;

16.  fordert die Regierung auf, die Mängel bei der Umsetzung der IPA‑Unterstützung anzugehen, zum Beispiel die systemischen Probleme des Kontrollverfahrens, die unzureichende intra- und interinstitutionelle Abstimmung, den Rückstand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die niedrige Aufnahmerate und die geringe Kapazität der Institutionen; fordert eine stärkere Verknüpfung zwischen EU‑Hilfe und nationalen Reformstrategien und den Einsatz von IPA‑Mitteln zur Bewirkung einer deutlich stärkeren Dezentralisierung des Staatshaushalts in dem Land; fordert Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Einbußen an Zuwendungen und zur Beschleunigung der Programmumsetzung, um die Wirkung der EU‑Zuwendungen zu verbessern;

17.  begrüßt die Annahme des neuen Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst und die öffentliche Beschäftigung im Februar 2014 als einen Schritt in Richtung einer einheitlichen, transparenten und rechenschaftspflichtigen Verwaltung; ist besorgt darüber, dass die öffentliche Verwaltung ungeachtet von Fortschritten im Bereich der Rechtsetzung weiterhin zersplittert und Gegenstand von Politisierung ist sowie unter politischer Einflussnahme steht; fordert sie nachdrücklich auf, ihre Professionalität und Unabhängigkeit auf allen Ebenen zu steigern; fordert, dass Anstrengungen zur Umsetzung des Gesetzes unter angemessener Achtung der Grundsätze der Transparenz, der Leistung und der ausgewogenen Vertretung unternommen werden; fordert die Regierung auf, ein Programm zur Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen anzunehmen;

18.  fordert die uneingeschränkte Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid; fordert, dass auf den Abschluss der Überprüfung seiner Umsetzung politische Empfehlungen folgen; empfiehlt nachdrücklich, das Rahmenabkommen von Ohrid als ein wesentliches Element für die Rechtsstaatlichkeit, die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen und die anhaltende Dezentralisierung anzusehen; empfiehlt nachdrücklich den Ausbau der Verwaltung auf lokaler Ebene und die Förderung von langfristigen vertrauensbildenden Maßnahmen auf politischer Ebene, zu denen beispielsweise öffentliche Aussprachen zur Erläuterung des Nutzens des Rahmenabkommens von Ohrid gehören können; fordert die Regierung und die zuständigen lokalen Gebietskörperschaften auf, die Umsetzung der Strategie für eine integrierte Bildung fortzusetzen, und für diesen Zweck mehr Mittel bereitzustellen; hält es für wichtig, zivilgesellschaftliche Organisationen in das Verfahren einzubeziehen; empfiehlt einen proaktiveren Ansatz, um die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität aller Bevölkerungsgruppen sicherzustellen;

19.  begrüßt das hohe Maß der Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU und die sich verbessernde Effizienz und Professionalität der Gerichte aufgrund von umfassenden Justizreformen; ist jedoch besorgt über ungebührliche politische Einflussnahme bei bestimmten Gerichtsverfahren und hebt hervor, dass die rechtsprechende Gewalt von jedem externen Druck der parlamentarischen und der exekutiven Gewalt unabhängig bleiben muss; betont, dass Justizstandards im Einklang mit europäischen Normen und bewährten Verfahren ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen; fordert die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, um ein berechenbares Justizsystem zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken; fordert die Verbesserung der Qualität der Justiz, einen stärkeren Einsatz von außergerichtlichen Rechtsmitteln und der alternativen Streitbeilegung, eine bessere strategische Planung, besseren Zugang zur Justiz für schutzbedürftige Mitglieder der Gesellschaft und eine stärkere Beteiligung von Berufsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Überwachung der Unabhängigkeit der Justiz;

20.  nimmt die positiven Entwicklungen bei der Umsetzung der Programme zur Korruptionsbekämpfung 2011–2015 und die Stärkung des Systems der persönlichen und institutionellen Integrität sowie der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit zur Kenntnis; verweist auf erhebliche noch ungelöste Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, wozu auch grenzüberschreitende Probleme gehören, der Durchführung der nationalen Risikobewertung und der Verbesserung der operativen Effizienz; bekräftigt, dass eine unabhängige und uneingeschränkt arbeitsfähige staatliche Kommission für Korruptionsverhütung die führende staatliche Institution für die Bewältigung dieses Problems sein sollte; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die IT‑Verbindungen zwischen den Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu verbessern und ein zentrales Beamtenregister aufzustellen, um die Arbeit dieser Kommission zu verbessern;

21.  fordert eine wirksamere Umsetzung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere in der Politik, der öffentlichen Verwaltung, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei der Rechtsdurchsetzung, sowie den Ausbau der Verwaltungskapazitäten; fordert das Land auf, eine Bilanz im Bereich der Schuldsprüche bei der Bekämpfung von Korruption, einschließlich auf hoher Ebene, aufzustellen; fordert die unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Medien auf, Korruption aufzudecken und sich für unabhängige und unparteiische Ermittlungen und Gerichtsverfahren einzusetzen; fordert die Staatsanwaltschaft auf, eine angemessene und zügige Untersuchung von Beschuldigungen in diesem Bereich zu ermöglichen;

22.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschaffen wurde; würdigt die aktive regionale und internationale Zusammenarbeit des Landes, u. a. über Eurojust und Europol; begrüßt, dass eine Reihe erfolgreicher Polizeieinsätze gegen organisierte Gruppen durchgeführt worden ist, mit denen insbesondere internationale, für den Drogenhandel und die Schleusung von Migranten genutzte Routen abgeschnitten wurden;

23.  verurteilt alle Formen des politischen und/oder religiösen Extremismus und sieht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Ländern des westlichen Balkans und den EU‑Mitgliedstaaten als notwendig an; begrüßt die Änderungen des Strafgesetzbuches, durch die die strafbaren Handlungen und die Strafen für Personen, die sich am politischen und/oder religiösen Extremismus beteiligen, genauer definiert werden; bekräftigt eindringlich, dass angesichts der derzeitigen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus eine gemeinsame proaktive Strategie für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik notwendig ist; weist darauf hin, dass die Politik alle Formen des Extremismus bekämpfen sollte, und dass in diesem Zusammenhang die Stigmatisierung von Religionsgruppen unbedingt vermieden werden sollte;

24.  bedauert die mangelnde Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und öffentlichen Interessenträgern bei der Rechtsetzung; weist darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit auf dem wirklichen Willen der Regierung beruhen sollte, sowohl bei der Rechtsetzung als auch bei der Politikgestaltung verschiedene Interessenträger zu konsultieren; betont, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in entscheidendem Maße dazu beitragen können, die Öffentlichkeit für den Beitrittsprozess zu sensibilisieren und die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Inklusion beim Beitrittsprozess zu verbessern; fordert die Regierung auf, dazu beizutragen, dass sich die Zivilgesellschaft auch im ländlichen Raum entwickelt; fordert die Regierung auf, eine eingehende Debatte mit den Universitäten, Professoren und den Studenten über die Hochschulreform einzuleiten;

25.  fordert die staatlichen Stellen auf, von Serbien die einschlägigen Archive des jugoslawischen Geheimdienstes zurückzufordern; vertritt die Auffassung, dass ein transparenter Umgang mit der totalitären Vergangenheit, wozu auch die Öffnung der Archive der Geheimdienste gehört, ein Schritt hin zu einer weiteren Demokratisierung und einer verbesserten Rechenschaftspflicht und institutionellen Stärke ist;

26.  ist sehr besorgt darüber, dass der politische und finanzielle Druck die Unabhängigkeit der Medien fortwährend in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt; bedauert, dass die Meinungsfreiheit fortwährend abnimmt, sodass es um die Pressefreiheit in der Region schlechter denn je bestellt ist; bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Land in der von „Reporter ohne Grenzen“ aufgestellten Rangliste der Pressefreiheit von Platz 34 im Jahr 2009 auf Platz 117 im Jahr 2015 zurückgefallen ist; ist zunehmend besorgt wegen der Kontrolle des Staates über die Medien, die sich in fortwährender Abhängigkeit vom Staatshaushalt, häufiger Selbstzensur und unzureichenden Berufsstandards und einem unzureichenden Berufsethos manifestiert; ist besorgt über die Verleumdung in der Politik und den Medien; nimmt zur Kenntnis, dass zwar einige Schritte zur Wiederherstellung des Dialogs zwischen dem Staat und den Medien unternommen worden sind, bedauert jedoch, dass das Gesetz über audiovisuelle Dienste in einem Schnellverfahren ohne eine angemessene Anhörung der Interessenträger im Medienbereich geändert worden ist;

27.  fordert die Regierung auf, eine Politik zur Verbesserung des Medienpluralismus und der Meinungsvielfalt zu verfolgen und die Unabhängigkeit der öffentlich‑rechtlichen Sendeanstalt und der Medienregulierungsstelle zu gewährleisten; stellt mit Besorgnis fest, dass die öffentlich‑rechtliche Sendeanstalt (den Berichten der OSZE / des BDIMR zufolge) bei Wahlkampagnen sowie (dem Fortschrittsbericht der Kommission zufolge) außerhalb von Wahlkampagnen eine beträchtliche Einseitigkeit zugunsten der Regierungsparteien an den Tag gelegt hat; begrüßt, dass die Regierung Informationen über staatliche Werbung öffentlich zugänglich gemacht hat; fordert die Regierung jedoch auf, die Transparenz bei den für die Vergabe von Mitteln verwendeten Kriterien zu verbessern; empfiehlt der Kommission nachdrücklich, bei der Überwachung und der Beratung in Bezug auf politische Entwicklungen sowie bei der Förderung des Dialogs zwischen allen Interessenträgern im Medienbereich stärker tätig zu werden;

28.  erinnert die Regierung und die politischen Parteien an ihre Verantwortung für die Schaffung einer Kultur der Integration und Toleranz; fordert, dass das Gesetz gegen Diskriminierung an den Besitzstand angeglichen wird, da es die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung nicht untersagt; verurteilt jede Gewalt gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI), und fordert, dass die Täter, einschließlich der Verantwortlichen der gewalttätigen Vorfälle gegen das Unterstützungszentrum für LGBTI in Skopje, vor Gericht gestellt werden; betont, dass Vorurteile gegen die Roma und gegen sie gerichtete Diskriminierung bekämpft und weitere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage ergriffen werden müssen, insbesondere in den Bereichen Wohnraum, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung; fordert die Staatsorgane auf, in allen Politikbereichen eine geschlechtsspezifische Perspektive sicherzustellen, die darauf abzielt, die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherzustellen; bekräftigt seine Besorgnis über das Fortbestehen von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft und über die häusliche Gewalt; fordert die Regierung auf, gegen die strukturelle geschlechtsspezifische Diskrepanz und die Einkommensunterschiede im wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bereich vorzugehen; fordert die Kommission auf, ihre Zusage, das Kapitel Beschäftigung und Sozialpolitik im Beitrittsprozess vorrangig zu behandeln, einzuhalten, indem sie diesbezüglich im Rahmen des Beitrittsdialogs mit dem Land auf hoher Ebene eine Initiative einleitet;

29.  ist weiterhin besorgt über die hohe Kinderarmut und die fehlenden Fähigkeiten der für die Umsetzung von Maßnahmen und Strategien in diesem Bereich zuständigen Institutionen; fordert die Regierung auf, ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der überarbeiteten nationalen Strategie zu Armut und sozialer Ausgrenzung zu verstärken; fordert, dass der Gewährleistung eines fairen und wirksamen Zugangs zur Justiz für alle Kinder mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; betont, dass zusätzliche Anstrengungen der Regierung zur Unterstützung von Kindern mit Behinderungen und Kindern der Roma erforderlich sind; fordert weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Gesundheit und Ernährung von Kindern, wobei die Kinder der Roma eine besondere Sorge sind;

30.  begrüßt, dass das Land weiterhin das wirtschaftsfreundlichste Land in diesem Raum ist und dass es im weltweiten Ranking der Weltbank von Platz 31 im Jahr 2013 auf Platz 30 im Jahr 2014 aufgestiegen ist; stellt jedoch fest, dass eine schwierige Vertragsdurchsetzung und häufige Gesetzesänderungen ohne angemessene Anhörung erhebliche Herausforderungen für das Konjunkturklima sind; betont zugleich, wie wichtig Fortschritte im Arbeitsrecht und die Stärkung des sozialen Dialogs sind; betont die Notwendigkeit, die unternehmerischen Rahmenbedingungen durch Unterstützung der KMU weiter zu verbessern, die regionalen Ungleichheiten abzubauen und FuE‑Einrichtungen mit dem Geschäfts- und Beschäftigungsbereich zu verknüpfen;

31.  begrüßt, dass die ausländischen Direktinvestitionen stabil geblieben sind und eine größere Diversifizierung der Ausfuhren ermöglicht haben; stellt fest, dass 80 % der ausländischen Direktinvestitionen von EU‑Unternehmen stammen und der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit der EU weiter angestiegen ist; bekräftigt, wie wichtig es ist, ausländische Investitionen anzuziehen, und vertritt die Auffassung, dass die Verzögerung im EU‑Beitrittsprozess ein Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Integration sein könnte; stellt fest, dass es notwendig ist, die öffentlichen Einnahmen zu steigern und Arbeitsplätze in Branchen mit hoher Produktivität zu schaffen, da in der Gesamtstruktur der Wirtschaft nach wie vor eine Konzentration auf Tätigkeiten mit geringer Produktivität vorhanden ist; betont, dass alle Regeln über die internationalen Finanzzonen im Einklang mit dem Besitzstand und internationalen Anforderungen stehen sollten;

32.  begrüßt die Senkung der Gesamtarbeitslosenquote von 29,9 % im ersten Quartal 2013 auf 27,9 % im dritten Quartal 2014; fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen zur weiteren Senkung der strukturbedingten Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen (bei denen die Quote bei über 50 % liegt) und schutzbedürftigen Menschen, einschließlich der Roma, wieder aufzunehmen; fordert die Verabschiedung von Reformen zur Verbesserung der Erwerbsquote und der Mobilität der Arbeitnehmer und zum Abbau des umfangreichen informellen Sektors, der weiterhin den Wettbewerb behindert; ist besorgt darüber, dass das Bildungs- und Ausbildungsniveau der Arbeitskräfte oft nicht dem tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft entspricht und dass infolgedessen eine große Anzahl von jungen Fachkräften aufgrund der Schwierigkeit, innerhalb des Landes eine angemessene Beschäftigung zu finden, gezwungen ist, auszuwandern; bekundet seine Besorgnis über die Änderungen der Rechtsvorschriften in der letzten Zeit, durch die das Streikrecht gefährdet wird, und fordert die Staatsorgane auf, die Rechtsvorschriften im Einklang mit den IAO‑Normen zu überarbeiten;

33.  nimmt die Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Frauen zur Kenntnis, fordert die Regierung jedoch auf, diesbezüglich mehr zu unternehmen, da die Arbeitslosigkeit bei Frauen nach wie vor weit über dem EU‑Durchschnitt liegt;

34.  weist darauf hin, dass es – in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und einschlägigen Interessenträgern – erheblicher Anstrengungen im Bereich des Umweltschutzes bedarf, insbesondere was die Wasser- und Luftqualität, den Naturschutz und die Abfallwirtschaft betrifft; ist besorgt über die Luft- und Wasserverschmutzung; nimmt die Konzentration von schädlichen Partikeln, die die zulässige Grenze insbesondere in Skopje, Tetovo, Bitola, Kičevo und Kavadarci um ein Vielfaches übersteigt, mit Besorgnis zur Kenntnis; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, ihre Zusammenarbeit mit Blick auf die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Stärkung der Verwaltungskapazitäten und die Bereitstellung ausreichender Mittel für Investitionen in Infrastruktur wie Abwasseraufbereitungsanlagen zu verstärken;

35.  bedauert, dass die Ziele für 2013 im Energiebereich nicht eingehalten wurden, insbesondere was die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien betrifft; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme der entsprechenden Aktionspläne und die Angleichung an die Klimapolitik der EU;

36.  begrüßt es, dass das Land weiter aktiv und konstruktiv zur regionalen Zusammenarbeit beigetragen hat und keine ungelösten Grenzkonflikte mit seinen Nachbarn bestehen; begrüßt es, dass das Land in Kürze den Vorsitz der Mitteleuropäischen Initiative übernehmen wird; fordert die Regierung auf, insgesamt für eine bessere Angleichung an die Erklärungen und Beschlüsse im Rahmen der GASP zu sorgen; betont, wie wichtig die schrittweise Angleichung an die außenpolitischen Standpunkte der EU ist;

37.  begrüßt den Willen, die Bahnverbindung zwischen dem Land und Bulgarien, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen führen wird, fertigzustellen, und die diesbezüglichen Fortschritte;

38.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Landes zu übermitteln.


Fortschrittsbericht 2014 über Serbien
PDF 172kWORD 85k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Fortschrittsbericht über Serbien 2014 (2014/2949(RSP))
P8_TA(2015)0065B8-0213/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der Staaten des westlichen Balkans auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2008/213/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 12. Oktober 2011 zum Antrag Serbiens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (SEC(2011)1208),

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits, das am 1. September 2013 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution A/RES/64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens anerkannt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Priština zu unterstützen,

–  unter Hinweis auf die in der zweiten Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses Europäische Union – Serbien vom 26./27. November 2014 angenommene Erklärung sowie die dort angenommenen Empfehlungen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013,

–  unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission über Serbien 2014 (SWD(2014)0302) vom 8. Oktober 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung zum Fortschrittsbericht über Serbien 2013 vom 16. Januar 2014(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zu Serbien und dem Fall von Vojislav Šešelj, der Kriegsverbrechen bezichtigt wird(3),

–  unter Hinweis auf die Arbeit von David McAllister als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für Serbien,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 28. Juni 2013 beschlossen hat, Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufzunehmen; in der Erwägung, dass die erste Regierungskonferenz am 21. Januar 2014 stattfand;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht über Serbien 2014 über die Fortschritte Serbiens bei der europäischen Integration berichtet und dabei die Anstrengungen, die Kopenhagener Kriterien und die Konditionalität des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, bewertet;

C.  in der Erwägung, dass Serbien genau wie jedes andere Land, das die Mitgliedschaft in der EU anstrebt, auf der Grundlage seiner Leistungen bei der Erfüllung, Umsetzung und Einhaltung einheitlicher Kriterien bewertet werden muss, und in der Erwägung, dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

D.  in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit zum Schwerpunkt ihrer Erweiterungspolitik gemacht hat;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission hervorgehoben hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung, die Rechtsstaatlichkeit und die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung in allen Ländern des westlichen Balkans gestärkt werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass Serbien wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo eingeleitet hat, was zu dem Ersten Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen vom 19. April 2013 führte; in der Erwägung, dass weitere Schritte dringend notwendig sind, damit alle offenen Fragen zwischen beiden Ländern geregelt werden können;

G.  in der Erwägung, dass gutnachbarliche Beziehungen ein Schlüsselelement der erfolgreichen europäischen Integration eines jeden Landes darstellen, und in der Erwägung, dass sich im Beitrittsprozess im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen konstruktiv und im Geiste gutnachbarlicher Beziehungen mit bilateralen Fragen befasst werden sollte und dabei die Gesamtinteressen und Werte der EU berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass wichtige Schritte im historischen Aussöhnungsprozess zwischen Serbien und seinen Nachbarn unternommen wurden;

H.  in der Erwägung, dass die Umsetzung des Rechtsrahmens für den Schutz von Minderheiten in jeder Hinsicht gewährleistet werden muss, insbesondere in den Bereichen Bildung, Sprachengebrauch, Zugang zu Medien und Gottesdiensten in den Minderheitensprachen;

I.  in der Erwägung, dass der OSZE-Vorsitz Serbiens im Jahr 2015 in eine Zeit fällt, in welcher der Konflikt in der Ostukraine andauert und die OSZE den 40. Jahrestag der Annahme der Schlussakte von Helsinki feiert;

1.  begrüßt den förmlichen Beginn der Beitrittsgespräche auf der ersten Regierungskonferenz zwischen der EU und Serbien am 21. Januar 2014 und begrüßt, dass die Regierung Serbiens während des Screening-Prozesses des EU-Besitzstands sehr gut vorbereitet war und großes Engagement an den Tag gelegt hat;

2.  begrüßt die Durchführung vorgezogener Parlamentswahlen, die von internationalen Beobachtern positiv bewertet wurden; fordert die staatlichen Behörden auf, die Empfehlungen der letzten und vorhergehenden Wahlbeobachtungsmissionen von OSZE/BDIMR umfassend zu beachten;

3.  betont, die Fortschritte und die Bedeutung der Verbesserungen bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) EU-Serbien; betont, dass das SAA für Serbien und die EU den allgemeinen Rahmen bietet, um ihre Zusammenarbeit zu intensivieren;

4.  begrüßt das Engagement, das die neue serbische Regierung mit Blick auf den europäischen Integrationsprozess zeigt, und fordert Serbien auf, die systemischen und sozioökonomischen Reformen mit Entschlossenheit voranzutreiben; unterstreicht, dass die umfassende Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten ein wichtiger Indikator für einen erfolgreichen Integrationsprozess bleibt; fordert Serbien auf, Planung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung von neuen Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zu verbessern; betont, dass der inklusive Charakter und die Transparenz des Beitrittsprozesses verbessert werden müssen; betont, dass Serbien in seiner Reformpriorität, der Rechtsstaatlichkeit, weitere Fortschritte erzielen muss;

5.  fordert dazu auf, bei der Öffnung der Verhandlungskapitel Entwicklungen auf technischer Ebene, aber auch der politische Kontext der Beziehungen zwischen Serbien und der EU berücksichtigt werden sollten; betont, dass die Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit) in einem frühen Stadium der Verhandlungen behandelt werden sollten; vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass Kapitel 35 des Besitzstands der Union im Hinblick auf die Beziehungen zum Kosovo klar definiert werden sollte; betont, dass der Verhandlungsrahmen Aufschluss darüber gibt, ob die Fortschritte in einem Kapitel im Vergleich zu den Fortschritten in den allgemeinen Verhandlungen wesentliche Verzögerungen aufweisen, sodass die Kommission empfehlen kann, die Eröffnung oder Schließung weiterer Verhandlungskapitel aufzuschieben;

6.  stellt fest, dass aus dem jüngst veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, dass die Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) – zusammen mit anderen Formen der Unterstützung – Serbien dabei geholfen haben, soziale und wirtschaftliche Reformen umzusetzen und die Verwaltung seiner öffentlichen Finanzen zu verbessern; stellt jedoch fest, dass die Reform der Justiz wesentliche Verzögerungen aufweist; fordert Serbien auf, im Bereich der staatlichen Beihilfen die Angleichung an den Besitzstand der Union vorzunehmen; begrüßt den – gemäß Feststellung des Europäischen Rechnungshofs – insgesamt wirkungsvollen Einsatz der finanziellen und nichtfinanziellen Unterstützung vonseiten der EU, und fordert die staatlichen Stellen auf, sich an guten Verwaltungsverfahren zu orientieren und die noch bestehenden Schwächen bei der Gestaltung, Umsetzung und Nachhaltigkeit von Projekten anzugehen; fordert die Kommission auf, ihre Hilfe für Serbien im Rahmen des IPA auf wirksame und transparente Weise fortzusetzen;

7.  ist besorgt, dass die Mehrheit der Gesetze nach dem Dringlichkeitsverfahren erlassen werden, was nicht immer eine ausreichende Konsultation von Interessenträgern und breiterer Öffentlichkeit ermöglicht;

8.  stellt fest, dass das Hochwasser vom Mai 2014 in Serbien die Bevölkerung schwer getroffen und negative Auswirkungen auf die Wirtschaft hatte; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; begrüßt, dass die EU sowie einzelne Mitgliedstaaten auf Anfrage Serbiens sofortige und substanzielle Rettungs‑ und Hilfsbemühungen unternahmen und im Juli 2014 eine Geberkonferenz organisierten; betont, dass die Kommission Serbien einlud, dem EU-Verfahren zum Katastrophenschutz beizutreten, und begrüßt, dass Serbien am 16. Oktober 2014 sein Interesse an einem Beitritt bekundet hat;

9.  begrüßt das Erste Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen, das am 19. April 2013 in einem hochrangigen Dialog zwischen den Ministerpräsidenten Serbiens und des Kosovo erzielt wurde; begrüßt Serbiens Einsatz bei der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo, und fordert die staatlichen Stellen Serbiens nachdrücklich auf, in diesem Prozess wie auch bei der Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, die den Interessen Serbiens und des Kosovo dienen können, eine konstruktive Rolle zu spielen; stellt fest, dass sich das Tempo der allgemeinen Verhandlungen verlangsamt hat, unter anderem wegen der Durchführung vorgezogener Wahlen in Serbien und Kosovo; begrüßt die Bildung einer neuen Regierung im Kosovo als einen wichtigen Schritt für die Wiederaufnahme des hochrangigen Dialogs vom 9. Februar 2015, der zu dem Justizabkommen von Mitrovica geführt hat, und begrüßt in diesem Zusammenhang die konstruktive Rolle der serbischen Regierung, die den gewählten Vertretern der serbischen Minderheit nahegelegt hat, sich in die neue Koalitionsregierung in Priština einzubringen und dort ihrer Verantwortung gerecht zu werden; legt Serbien und Kosovo nahe, die umfassende Umsetzung der bereits erreichten Abkommen in gutem Glauben und zeitnah fortzusetzen; und legt der EU nahe, eine Bewertung der Leistung der Parteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durchzuführen; legt den staatlichen Stellen Serbiens und des Kosovo nahe, ihre Beziehungen weiter zu normalisieren; fordert beide Seiten auf, sich weiterhin um eine Annäherung der ethnischen Gemeinschaften der Albaner und Serben zu bemühen; betont, dass im Verhandlungsrahmen in Kapitel 35 Fortschritte im Prozess der Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo verlangt werden, die parallel zu den Fortschritten in den allgemeinen Verhandlungen zu erreichen sind; betont, dass Kapitel 35 in einem frühen Stadium der Verhandlungen geöffnet werden sollte; ist der Ansicht, dass die volle Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo den Beitritt Serbiens zur EU erleichtern würde;

10.  fordert die staatlichen Stellen Serbiens und des Kosovo auf, die Zusammenarbeit zu intensivieren, um gegen die kriminellen Netzwerke, die Kontrolle über irreguläre Migranten ausüben, sie ausbeuten und aus dem Kosovo durch Serbien in einige Mitgliedstaaten der EU schleusen, hart durchzugreifen und die kriminellen Netzwerke zu zerstören;

11.  fordert Serbien auf, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um seine Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Politik gegenüber Russland, an die der EU anzugleichen; bedauert, dass Serbien trotz der entsprechenden Aufforderung sich nicht den Beschlüssen des Rates zur Einführung restriktiver Maßnahmen gegen Russland anschloss, wobei jedoch die traditionell engen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bindungen zwischen beiden Ländern berücksichtigt werden müssen; ist der Auffassung, dass Serbien eine äußerst wichtige Rolle spielen könnte, was die Beziehungen zwischen der EU und Russland anbelangt; begrüßt die aktive Beteiligung Serbiens an internationalen Friedenssicherungseinsätzen; stellt fest, dass Serbien mehrere Personen, gegen welche die EU eine Visumsperre verhängt hat, mit allen Ehren als Gäste empfangen hat und dass das Land Militärübungen mit der russischen Armee organisiert;

12.  begrüßt den amtierenden OSZE-Vorsitz Serbiens im Jahr 2015 und seine Prioritäten; stellt fest, dass Serbien als amtierender OSZE-Vorsitz gewillt ist, alle Maßnahmen zur Verstärkung der Bemühungen zur friedlichen Beilegung bestehender Konflikte im Gebiet der OSZE zu unterstützen; legt Serbien nahe, den gegenwärtigen Vorsitz zu nutzen, um einen Beitrag zur Stabilisierung der Lage in der Ostukraine zu leisten, indem es als Vermittler tätig wird; würdigt ferner die Bereitschaft Serbiens, die regionale Zusammenarbeit weiter zu fördern; fordert Serbien als amtierenden OSZE-Vorsitz auf, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die OSZE wieder zu einer umfassenden Plattform für die Behandlung von Sicherheitsfragen in Europa wird;

13.  fordert Serbien auf, weiter mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammenzuarbeiten, Kriegsverbrecherprozesse im eigenen Land zu fördern und weiter seine Anstrengungen in Bezug auf die regionale Kooperation zu verstärken, um den Opfern von Kriegsverbrechen und ihren Familien Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; betont die Dringlichkeit, umfassende Rechtsvorschriften und politische Konzepte für den Schutz von Zeugen anzunehmen und den Opfern und deren Familien ein Recht auf Wiedergutmachung zu verleihen; bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative für Wahrheitsfindung und Aussöhnung (REKOM);

14.  fordert Serbien auf, das Gesetz über Organisation und Zuständigkeiten staatlicher Behörden in Verfahren wegen Kriegsverbrechen im Zeichen der Versöhnung und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen in Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn und der Kommission zu überprüfen;

15.  fordert Serbien auf, seine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und seine Bemühungen um die Suche nach Vermissten zu verstärken sowie uneingeschränkten Zugang zu allen einschlägigen Daten zu gewähren; fordert in diesem Zusammenhang die Staatsorgane Serbiens auf, die Archive der jugoslawischen Volksarmee zu öffnen, um die Wahrheit über die tragischen Ereignisse der Vergangenheit ans Licht zu bringen und Informationen zusammenzutragen; drängt die Staatsorgane darüber hinaus, die Archive, die die früheren jugoslawischen Republiken betreffen, und die Akten des früheren Nachrichtendienstes UDBA zu öffnen und für einen transparenten Zugang zu ihnen zu sorgen, auch dadurch, dass sie den betroffenen Regierungen vorgelegt werden;

16.  begrüßt die unter Federführung der Internationalen Kommission für vermisste Personen (ICMP) erfolgte Unterzeichnung der Erklärung zur Rolle des Staates im Zusammenhang mit der Problematik von Personen, die infolge eines bewaffneten Konflikts und von Menschenrechtsverletzungen vermisst werden; betont, dass die Bemühungen um das Auffinden und die Identifizierung von Vermissten und um die Lokalisierung von Massengräbern aus der Zeit der Kriege in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo verstärkt werden müssen, und dass das Recht der Angehörigen der Opfer, über das Schicksal ihrer vermissten Familienmitglieder informiert zu werden, gewährleistet sein muss;

17.  würdigt die konstruktive Herangehensweise der serbischen Regierung, was die Beziehungen mit den Nachbarländern betrifft, da dies substanzielle Fortschritte sowohl in der regionalen Zusammenarbeit als auch bei der Annäherung an die EU ermöglicht hat; legt Serbien nahe, noch enger mit den Nachbarländern zusammenzuarbeiten und weitere Schritte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit anzuregen, um unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung von Grenzregionen und von Gebieten, in denen Minderheiten leben, zu verbessern; betont, wie wichtig die Förderung von Maßnahmen des Austauschs und Kontakts junger Menschen im Rahmen der Aussöhnung ist; begrüßt im Allgemeinen, dass Serbien seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt und die bilateralen Beziehungen zu seinem Nachbarn weiterentwickelt hat; weist erneut darauf hin, wie wichtig die Aussöhnung ist; fordert Serbien auf, bilaterale Abkommen mit Nachbarländern vollständig umzusetzen und sich pragmatisch um die Klärung offener Fragen in den Beziehungen zu seinen Nachbarn zu bemühen; begrüßt das Treffen der Ministerpräsidenten Serbiens und Albaniens vom 10. November 2014 in Belgrad; fordert Serbien auf, einen aktiven und konstruktiven Beitrag zu den Fortschritten Bosnien und Herzegowinas auf dem Weg zur europäischen Integration zu leisten; begrüßt gleichermaßen, dass Serbien weiterhin aktiv an regionalen Initiativen wie dem Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP) beteiligt ist;

18.  betont die wesentliche Rolle des serbischen Parlaments und der Zivilgesellschaft während der Beitrittsverhandlungen; begrüßt den Beschluss des Parlaments vom 4. Juni 2014 zur Regelung des Verfahrens der Prüfung von Vorschlägen zur Verhandlungsposition während der Beitrittsverhandlungen; begrüßt die Annahme der Leitlinien zur Teilhabe der Organisationen der Zivilgesellschaft am Erlass von Rechtsvorschriften vom 26. August 2014 und fordert eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Integrationsprozess; fordert die Regierung auf, EU-feindliche Rhetorik zu unterlassen sowie regelmäßige Dialoge und öffentliche Konsultationen mit allen maßgeblichen Interessenträgern zu führen, um die vollständige Transparenz der Verhandlungen zu gewährleisten und alle Informationen für eine konstruktive Debatte über die Arbeitsweise der EU und die EU-Mitgliedschaft zur Verfügung zu stellen sowie eine breite Beteiligung an diesem Prozess zu begünstigen;

19.  würdigt die Arbeit unabhängiger Regulierungsstellen und ihren Beitrag zur Verbesserung des Rechtsrahmens und der Rechenschaftspflicht staatlicher Einrichtungen; betont, dass staatliche Einrichtungen transparent und verantwortungsvoll handeln müssen; unterstützt die Arbeit unabhängiger staatlicher Einrichtungen wie etwa des Bürgerbeauftragten, des Kommissars für Informationen von öffentlicher Bedeutung und anderer Stellen; fordert die Staatsorgane auf, die Unabhängigkeit dieser Einrichtungen zu schützen und umfassend mit ihnen zusammenzuarbeiten, wenn sie ihre Befugnisse ausüben; ist der Ansicht, dass die staatlichen Stellen diesen alle finanziellen und verwaltungstechnischen Mittel, die für ihre Arbeit erforderlich sind, zur Verfügung stellen sollten; betont, dass ihre Empfehlungen ordnungsgemäß weiterverfolgt werden müssen und ihre Unabhängigkeit umfassend respektiert werden muss;

20.  verurteilt die unbegründete öffentliche Denunzierung des Bürgerbeauftragten durch Minister der Regierung, betont, dass die Rolle des Bürgerbeauftragten wesentlich für das System der Kontrolle und Gegenkontrolle der Regierung ist, und fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Integrität des Bürgerbeauftragten erhalten bleiben, fordert die staatlichen Stellen auf, die Arbeit des Bürgerbeauftragten umfassend politisch und administrativ zu unterstützen und sein Recht zu bewahren, Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Maßgabe des Gesetzes über öffentliche Information zu beantragen;

21.  unterstreicht, dass Serbien die wesentlichen Übereinkommen der IAO über Arbeitnehmerrechte sowie die überarbeitete Europäische Sozialcharta ratifiziert hat; weist darauf hin, dass die Arbeitnehmer‑ und Gewerkschaftsrechte trotz der verfassungsrechtlichen Garantien nach wie vor beschränkt sind, und fordert Serbien auf, diese Rechte weiter zu stärken; stellt fest, dass aus Gründen der Klarheit zusätzliche Verfahren im Hinblick auf die Gewerkschaften und das Streikrecht erforderlich sind; stellt fest, dass nur wenige branchenspezifische Tarifverträge existieren und mehrere solcher Verträge ausgelaufen sind, die verlängert werden müssen; ist besorgt darüber, dass der soziale Dialog weiterhin schwach ausgeprägt ist und die Konsultation der Sozialpartner nur unregelmäßig erfolgt; fordert weitere Schritte zur Stärkung des sozialen Dialogs und der beratenden Funktion dieser Akteure im Hinblick auf die Gesetzgebung;

22.  betont, wie wichtig es ist, Menschenrechte und Grundfreiheiten auf allen Ebenen der serbischen Gesellschaft zu fördern, zu schützen und durchzusetzen, und zwar ohne jedwede Form von Diskriminierung und im Einklang mit europäischen und internationalen Standards; stellt fest, dass am 2. Oktober 2014 ein Aktionsplan zur Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie angenommen wurde in dem gefordert wird, dass Frauen, Menschen mit Behinderungen, LGBT-Personen sowie alle nationalen, ethnischen und sexuellen Minderheiten geachtet und ihre Rechte gewährleistet werden; fordert von den staatlichen Stellen Serbiens weitere Anstrengungen im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung der Frauen im politischen und öffentlichen Leben zu unternehmen; stellt fest, dass die Verwaltungskapazität im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter nach wie vor schwach ist, und fordert die staatlichen Stellen Serbiens auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken; begrüßt die Entscheidung der serbischen Regierung, die Organisation der Pride-Parade, die in Belgrad am 28. September 2014 ohne größere Vorfälle stattfand, zu erlauben, und würdigt, dass Regierung und die Polizei diese unterstützt und erleichtert haben;

23.  würdigt die Einrichtung des Nationalen Rates für die Rechte des Kindes und fordert dieses Gremium auf, sein Mandat uneingeschränkt zu nutzen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Prioritäten im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes vollumfänglich in die Aktionspläne einfließen, welche die Regierung Serbiens im Rahmen des Beitrittsprozesses ausarbeitet;

24.  stellt fest, dass Schritte zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Justizreform für den Zeitraum 2013-2018 unternommen wurden; begrüßt die Annahme der Regeln zur Bewertung der Arbeit der Richter und Staatsanwälte; betont, dass eine unabhängige Justiz von größter Bedeutung ist und dass die Justizreform vollendet werden muss, um volle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter und Staatsanwälte zu gewährleisten; fordert die staatlichen Stellen auf, die Annahme des Entwurfs des Gesetzes über Prozesskostenhilfe nicht zu verzögern und dafür zu sorgen, dass die schutzbedürftigsten Bürger nicht davon ausgeschlossen werden, kostenlose Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können; betont, wie wichtig eine Aufarbeitung der Fälle von Amtsmissbrauch ist, und äußert sich besorgt darüber, dass diese Fälle in beträchtlicher Anzahl neu eingestuft werden; betont, dass Verfassungsreformen notwendig sind, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten;

25.  würdigt die von der Politik ausgehenden starken Impulse für die Korruptionsbekämpfung und die weitere Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO); begrüßt, dass das serbische Parlament am 25. November 2014 das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern angenommen hat; begrüßt, dass verschiedene Untersuchungen von Fällen auf hoher Ebene durchgeführt und Anstrengungen unternommen wurden, die Koordinierung zu verbessern; betont, dass bedeutende Anstrengungen unternommen worden sind, um den Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu verbessern und vollständig umzusetzen sowie die Reformen mit angemessenen Ressourcen zu unterstützen; betont, dass das Durchsickern von Informationen über laufende Untersuchungen an Medien unter Verletzung der Unschuldsvermutung ernsthafte Besorgnis hervorruft und nach rechtlichen Gesichtspunkten untersucht, verhandelt und abgestellt werden sollte; verurteilt ferner den Druck von Medien oder politischen Parteien auf unabhängige Korruptionsbekämpfungsgremien und vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Befugnisse der Behörde für Korruptionsbekämpfung erweitert und deren Mittel erhöht werden sollten; stellt fest, dass solche Vorgehensweisen das Vorankommen der Beitrittsverhandlungen deutlich verzögern können; fordert weitere Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit und Integrität des Justizsystems und des Zugangs zur Justiz;

26.  stellt fest, dass Korruption und organisierte Kriminalität in der Region weit verbreitet sind und auch der demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Serbien im Wege stehen; ist der Ansicht, dass eine regionale Strategie und eine verstärkte Zusammenarbeit aller Länder in der Region von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, diese Probleme wirksamer anzugehen;

27.  stellt mit Besorgnis fest, dass es bei der Finanzierung politischer Parteien und der Wahlkampffinanzierung an Transparenz mangelt und daher hohe Korruptionsgefahr besteht; betont, dass die Finanzierung politischer Parteien transparent und im Einklang mit den höchsten internationalen Standards sein muss;

28.  begrüßt die Annahme des Gesetzes über öffentliche Information und Medien, des Gesetzes über elektronische Medien sowie des Gesetzes über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und fordert ihre unverzügliche Umsetzung; betont, dass bei der Umsetzung des neuen Medienpakets auch das langfristige Fortbestehen des öffentlichen Rundfunks in Minderheitensprachen sowie die Nachhaltigkeit und die finanzielle Stabilität der öffentlichen Dienstleistungen sowie regionaler und lokaler Medien gewährleistet werden sollte; ist besorgt über die sich verschlechternden Bedingungen für die umfassende Ausübung der Meinungsfreiheit in Serbien, und betont die Notwendigkeit der vollen Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Medien; ist besorgt über Druck auf und Drohungen gegen Journalisten, die unter anderem eine verstärkte Selbstzensur zur Folge haben, und fordert die Staatsorgane Serbiens auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Täter vor Gericht gestellt werden; stellt mit Besorgnis fest, dass politischer Druck die Unabhängigkeit der Medien untergräbt; weist erneut darauf hin, wie wichtig freie Medien sind und dass sie zu den zentralen Werten der EU gehören; fordert die Staatsorgane Serbiens auf, ein medienfreundliches Umfeld zu schaffen, das der freien Meinungsäußerung und der Medienfreiheit zuträglich ist;

29.  fordert die serbische Regierung auf, das Gesetz über die Rehabilitierung umfassend und ohne Diskriminierung anzuwenden; schlägt ferner vor, dass sie weitere Abänderungen am Restitutionsgesetz vornimmt, um alle Verfahrenshürden und rechtlichen Hindernisse für Rückgaben zu beseitigen;

30.  begrüßt die Wahlen zu den Räten der nationalen Minderheiten vom 26. Oktober 2014; betont, wie wichtig die Räte der nationalen Minderheiten sind, wenn es darum geht, individuelle und kollektive Rechte nationaler Minderheiten umzusetzen, und fordert Serbien auf zu gewährleisten, dass bei der Anpassung der erworbenen Rechte und Zuständigkeiten an die Entscheidung des serbischen Verfassungsgerichtshofs am Umfang dieser Rechte und Zuständigkeiten festgehalten wird, und für angemessene und nachweisbare Finanzierung zu sorgen; fordert Serbien auf, eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften für den Minderheitenschutz – insbesondere in den Bereichen Bildung, Gebrauch von Sprachen, Zugang zu Medien und Gottesdiensten in den Minderheitensprachen sowie angemessene Vertretung der nationalen Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung, in lokalen und regionalen Gremien und im nationalen Parlament – in allen Landesteilen zu gewährleisten; fordert Serbien auf, sich im Rahmen des Aktionsplans für Kapitel 23 der Ausarbeitung eines speziellen Aktionsplans zur Lage der nationalen Minderheiten zu widmen; legt den staatlichen Stellen Serbiens nahe, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Roma zu ergreifen, vor allem in den Bereichen Bildung, Wohnraum und Beschäftigung; fordert die Regierung auf, die Bevölkerungsgruppe der Roma stärker auf ihre Bürgerrechte aufmerksam zu machen und ihr gleichberechtigten Schutz zu gewähren; betont, dass es wichtig ist, die Roma zu politischer Teilhabe zu ermuntern; fordert die staatlichen Stellen Serbiens auf, die Planung, Koordinierung und Überwachung der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Integration der Roma auf nationaler und lokaler Ebene zu verbessern;

31.  unterstreicht, wie wichtig die Rückgabe des Eigentums von Minderheitenkirchen und religiösen Gemeinschaften ist, das unter der kommunistischen Herrschaft beschlagnahmt worden war; betont die Rolle des Staates bei der Schaffung einer unparteiischen Strategie im Hinblick auf die historischen Kirchen des Landes, einschließlich solcher, die Minderheiten gehören; betont, dass ohne eine solche Rückgabe die Religionsfreiheit nicht gewährleistet werden kann;

32.  weist darauf hin, dass auch die kulturelle Vielfalt der Wojwodina zur Identität Serbiens beiträgt und es daher ein Anliegen von grundlegender Bedeutung ist, die dort lebenden Minderheiten zu schützen und zu unterstützen und die jahrhundertelang traditionell gut funktionierende Vielfalt der Völker zu erhalten und zu fördern; fordert, dass die Mehrsprachigkeit und die kulturelle Vielfalt gewahrt werden; fordert ferner, dass die Autonomie der Wojwodina nicht geschwächt werden sollten und fordert die Regierung erneut auf, das Gesetz über Zuständigkeiten und Finanzierung der autonomen Provinz Wojwodina ohne weitere Verzögerung zu unterbreiten;

33.  fordert die serbische Regierung angesichts der Bedeutung der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) für die weitere Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und deren Nachbarländern auf, die notwendige rechtliche Grundlage für eine Beteiligung Serbiens an EVTZ zu schaffen;

34.  begrüßt die neue Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung, die Einrichtung eines Fachministeriums für öffentliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung sowie die verstärkte Konzentration auf Politikplanung und -koordinierung nach der Einrichtung des Sekretariats für öffentliche Maßnahmen als positive Schritte auf dem Weg zu einer effektiveren öffentlichen Verwaltung; ist besorgt über den Mangel an Transparenz bei der Einstellung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung sowie hinsichtlich der Verwaltungs- und Managementkapazitäten auf lokaler Ebene; fordert die staatlichen Stellen auf, für ein transparentes und auf Verdiensten beruhendes Verfahren der Ernennung und Beförderung von Beamten und öffentlichen Bediensteten zu sorgen;

35.  legt den serbischen Behörden nahe, strukturelle Wirtschaftsreformen umzusetzen, um das Wachstum zu fördern, das Geschäfts‑ und Investitionsklima in ganz Serbien zu verbessern, ausgewogene soziale und wirtschaftliche Entwicklung in allen Regionen zu sichern, gegen die hohe Arbeitslosenquote und Armut vorzugehen, den Haushalt zu konsolidieren und die Korruption zu bekämpfen, die nach wie vor die größte Bedrohung für das Geschäftsumfeld darstellt; nimmt mit Besorgnis die hohe Jugendarbeitslosigkeit zur Kenntnis und fordert die Regierung auf, dieses Problem durch die Schaffung ausreichender Chancen für junge Menschen und die Ausrichtung des Bildungssystems an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu bekämpfen; betont, dass für ein zugängliches Bildungssystem mit Arbeits‑ und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen und Zugang zu europäischen Studienprogrammen, wie etwa das ERASMUS-Programm, Sorge getragen werden muss; begrüßt die Annahme der Gesetze zum Arbeitsrecht, zum Insolvenzrecht und zur Privatisierung sowie das Gesetz über Planung und Bau, die den legislativen Rahmen für Strukturreformen und für die Verbesserung des Geschäftsklimas bilden;

36.  fordert die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch die Umsetzung der geplanten Strukturreformen auf diesem Gebiet, die Stärkung des Rechtssystems und die Sicherung der gleichmäßigen Rechtsumsetzung; betont die dringende Notwendigkeit, die administrativen Hürden für Geschäftstätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die kleinen und mittleren Unternehmen, zu beseitigen, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, öffentliche Unternehmen zügig umzustrukturieren, wobei jedoch die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren sind und die Bedeutung der Beschäftigung im öffentlichen Sektor für die Bürger Serbiens und deren Wohlergehen sowie die Tatsache, dass die Bürger Serbiens auf wesentliche öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind, anerkannt werden müssen;

37.  nimmt die Arbeit zur Änderung des Strafgesetzbuchs zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass die Rechtsunsicherheit im Privatsektor nach den angenommenen Änderungen fortbesteht; bekräftigt seine Besorgnis über die Bestimmungen des neuen Artikels 234 über den Missbrauch einer verantwortlichen Position, die noch immer Raum für eine willkürliche Auslegung lassen; stellt fest, dass die meisten früheren Fälle von Amtsmissbrauch offenbar in beträchtlicher Anzahl neu eingestuft wurden, nämlich als Missbrauch einer verantwortlichen Position, ohne dass jedoch eine ordnungsgemäße Überprüfung stattgefunden hätte, und fordert daher eine unabhängige und gründliche Überprüfung der neu eingestuften Fälle, sodass langanhaltende ungerechtfertigte Strafverfolgung sofort eingestellt werden kann;

38.  würdigt, dass Serbien das Gipfeltreffen zwischen China und den mittel- und osteuropäischen Staaten in Belgrad organisiert hat; begrüßt die Pläne für verstärkte Zusammenarbeit und hofft, dass diese sich im Einklang mit europäischen Standards befinden; stellt fest, dass auf dem Gipfeltreffen erste Vereinbarungen über Projekte im Energie- und Infrastrukturbereich getroffen wurden, und erinnert Serbien und die anderen Länder der Region daran, dass bei diesen Projekten die langfristigen Ziele der Politik der EU berücksichtigt werden sollten;

39.  stellt fest, dass die Vorbereitungen im Bereich Energie nur mäßig vorankommen; betont, dass Serbien seine Bemühungen um die Anpassungen an den Besitzstand im Energiebereich – insbesondere wenn es darum geht, die Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger zu erreichen und staatliche Beihilfen für den Braunkohlesektor zu verhindern – stärken und die Entbündelung im Gassektor sowie die Neustrukturierung der staatlichen Gasgesellschaft als vorrangige Angelegenheiten erreichen muss; fordert die Kommission auf, die serbische Regierung bei deren Bemühungen zu unterstützen, durch eine Diversifizierung der Energieträger die Abhängigkeit des Landes von Energieimporten zu verringern; legt Serbien nahe, eine Überarbeitung seiner vorgeschlagenen Energiestrategie in die Wege zu leiten; fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen im Bereich erneuerbarer Energieträger zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinie über erneuerbare Energieträger, da dies einen notwendigen Schritt hin zur Energieversorgungssicherheit und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ im Bereich erneuerbarer Energieträger darstellt;

40.  bedauert, dass zu wenige Fortschritte in den Bereichen Umwelt und Klimawandel erzielt wurden, und fordert die staatlichen Stellen Serbiens auf, zügig eine umfassende landesweite Klimapolitik und -strategie im Einklang mit den Zielen der EU anzunehmen;

41.  ist besorgt darüber, dass die akademischen Einrichtungen – zusammen mit Behörden und Beamten – es nicht geschafft haben, Vorwürfe im Hinblick auf Plagiate an Universitäten zu entkräften;

42.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Serbiens zu übermitteln.

(1) ABl. L 80 vom 19.3.2008, S. 46.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0039.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0065.


Prozess der europäischen Integration des Kosovo
PDF 171kWORD 80k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Prozess der europäischen Integration des Kosovo (2014/2950(RSP))
P8_TA(2015)0066B8-0214/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die von den Ministerpräsidenten Hashim Thaçi und Ivica Dačić am 19. April 2013 unterzeichnete Erste Grundsatzvereinbarung über die Normalisierung der Beziehungen und den Aktionsplan zur Umsetzung vom 22. Mai 2013,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013 mit der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2012, mit dem die Kommission befugt wurde, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU-Programmen zu eröffnen,

–  unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die laufenden Tätigkeiten der Mission der Vereinten Nationen für die Übergangsverwaltung im Kosovo und die entsprechenden Entwicklungen, einschließlich des jüngsten, am 31. Oktober 2014 veröffentlichten Berichts,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2014/349/GASP des Rates vom 12. Juni 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 7. Dezember 2009, 14. Dezember 2010 und 5. Dezember 2011, in denen betont bzw. bekräftigt wurde, dass das Kosovo ungeachtet des Standpunkts der Mitgliedstaaten zu seinem Status ebenfalls von der Aussicht auf eine mögliche Visumsliberalisierung profitieren sollte, sobald alle Bedingungen erfüllt wurden,

–  unter Hinweis auf den Beginn eines Visadialogs im Januar 2012, auf den Fahrplan für die Visaliberalisierung vom Juni 2012 und auf den zweiten Bericht der Kommission vom 24. Juli 2014 über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung (COM(2014)0488),

–  unter Hinweis auf die dritte Sitzung des strukturierten Dialogs über die Rechtsstaatlichkeit vom 16. Januar 2014,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Pristina zu unterstützen,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Ministerkomitees des Europarates vom 11. Juni 2014, dem Kosovo die Mitgliedschaft in der Venedig-Kommission des Europarates zu gewähren und unter Hinweis auf die Bestellung zweier Sachverständigen aus dem Kosovo in die Venedig-Kommission im September 2014,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der Interparlamentarischen Treffen EP-Kosovo vom 28./29. Mai 2008, 6./7. April 2009, 22./23. Juni 2010, 20. Mai 2011, 14./15. März 2012 und 30./31. Oktober 2013,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2013 „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014“ (COM(2013)0700),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 16. Dezember 2014 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

–  unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

–  unter Hinweis auf die Arbeit von Ulrike Lunacek als ständige Berichterstatterin des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für das Kosovo,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass 110 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter 23 der 28 Mitgliedstaaten der EU, die Unabhängigkeit des Kosovo anerkennen;

B.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und dem Kosovo im Mai 2014 abgeschlossen wurden und dass das SAA im Juli 2014 paraphiert wurde;

C.  in der Erwägung, dass jedes (potenzielle) Bewerberland auf der Grundlage seiner eigenen Leistungen beurteilt wird und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

D.  in der Erwägung, dass die EU-Wahlbeobachtungsmission die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 25. Mai und 8. Juni 2014 als transparent und gut organisiert bewertet hat und dass im Zuge der Wahlen die bei der Kommunalwahl 2013 erzielten Fortschritte konsolidiert wurden; in der Erwägung, dass die konstituierende Sitzung der Versammlung des Kosovo erst am 8. Dezember 2014 abgeschlossen wurde und über die Regierung am 9. Dezember 2014 abgestimmt wurde;

E.  in der Erwägung, dass für die Erzielung von Fortschritten bei der Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) unter anderem der Wille erforderlich ist, die Leistungen der Vergangenheit zu prüfen und aus den ermittelten Problemen angemessene Lehren zu ziehen, darunter bei der Verwaltung der Missionen vor Ort; in der Erwägung, dass EULEX die größte entsandte Mission ist und seit über sechs Jahren durchgeführt wird;

1.  begrüßt, dass der sechsmonatige politische Stillstand nach den Wahlen mit der Konstituierung der Versammlung und der Ernennung der neuen Regierung ein Ende hat; ist besorgt über die Ernennung umstrittener Personen, deren Hintergrund angezweifelt werden könnte; bedauert die unnötig hohe Anzahl von Ministern und stellvertretenden Ministern in der neuen Regierung mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt sowie die geringe Anzahl von Frauen unter den Ministern; stellt fest, dass eine erhöhte Anzahl von Frauen unter den Ministern als fortschrittlicher Anreiz für die Gesamtgesellschaft herangezogen werden könnte; betont, dass es für die neue Regierung von höchster Dringlichkeit ist, die notwendigen Reformen engagiert und entschlossen voranzutreiben; betont, dass die Leistung der politischen Führung des Kosovo am besten anhand der konkreten Ergebnisse gemessen werden kann, die für die kosovarischen Bürger sowie für die europäischen und internationalen Partner erzielt werden; empfiehlt den gewählten Vertretern der serbischen Minderheit im Kosovo, sich im Rahmen der neuen Koalitionsregierung in Pristina zu beteiligen und ihrer Verantwortung nachzukommen;

2.  legt der neuen Regierung nahe, ihren europäischen Kurs fortzuführen, und betont, dass sie sich dazu verpflichtet hat, eine Anzahl vorrangiger Themen – auch mittels Rechtsvorschriften – entschlossen vorantreiben, darunter Maßnahmen zur Stärkung und Untermauerung der Rechtsvorschriften, zur Festlegung eines Justizmodells, das auf den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Professionalität und Leistungsfähigkeit beruht, und zur systematischen und wirksamen Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens auf allen Ebenen; fordert die Behörden auf, die Arbeitslosigkeit systematisch und wirksam zu bekämpfen, strukturelle Wirtschaftsreformen und eine nachhaltige Entwicklung durch die Festlegung eines Rechtsrahmens und von Anreizen für kleine und mittlere Unternehmen zu fördern und die überfällige Reform des Sozialversicherungssystems weiterzuverfolgen, um kontinuierlich gegen die hohe Armut vorzugehen, einschließlich des nicht hinnehmbaren Ausmaßes an Kinderarmut; betont, dass die Umsetzung von Reformen von zentraler Bedeutung ist; betont, dass die Einrichtung und das Funktionieren eines Sondergerichtshofs und die Zusammenarbeit mit dem Sondergerichtshof eine Priorität darstellen sollten und dass das Kosovo auf diese Weise bei der Lösung und Bewältigung von Problemen, die in seiner Vergangenheit wurzeln, unterstützt wird; betont, dass bei der legislativen und politischen Planung die erforderlichen Ressourcen auf realistische Weise berücksichtigt werden müssen, und empfiehlt, dass bei der Umsetzung dieser Pläne mehr Transparenz waltet;

3.  betont, dass die Kontrollfunktion der Versammlung und insbesondere des EU-Integrationsausschusses im Rahmen des kosovarischen Integrationsprozesses gestärkt werden müssen; fordert die Versammlung mit Nachdruck auf, zügig eine neue Geschäftsordnung zu verabschieden, die im Einklang mit bewährten europäischen Verfahren steht und der Dimension der Geschlechtergleichstellung Rechnung trägt;

4.  betont, dass die Maßnahmen verstärkt werden müssen, mit denen gegen kriminelle Gruppen vorgegangen werden soll, die irreguläre Migration ermöglichen; betont darüber hinaus, dass soziökonomische Fortschritte und die Schaffung neuer Arbeitsplätze notwendig sind, um dem Trend der irregulären Migration ein Ende zu setzen und die Hoffnung und das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen, dass sie ihre Zukunft im eigenen Land aufbauen können; besteht auf der Notwendigkeit, die Ursachen der irregulären Migration in Angriff zu nehmen und dabei auf sämtliche politischen und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zurückzugreifen;

5.  begrüßt die schrittweise Stärkung der und die verbesserte Koordinierung zwischen den zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere was diejenigen Organisationen betrifft, die sich mit Themen im Zusammenhang mit Frauen und lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen befassen; betont ferner, dass eine Lösung für die Bedrohungen von und die Übergriffe auf Aktivisten gefunden werden muss, die versuchen, die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen zu stärken; fordert die Behörden des Kosovo auf, ihre Mechanismen zur Konsultation der Zivilgesellschaft zu stärken, was bislang auf einer Ad-hoc-Basis erfolgt ist, insbesondere indem das paritätische Beratergremium mit all den notwendigen Ressourcen ausgestattet wird; ist der Ansicht, dass mit Blick auf die Gewährleistung einer offenen und transparenten Regierung repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft in die legislativen Konsultationen miteinbezogen werden sollten; fordert ferner die Gebergemeinschaft und insbesondere die EU auf, die Zivilgesellschaft bei ihrer Programmplanung weiterhin einzubinden und zu konsultieren;

6.  stellt fest, dass innerhalb der Rechtsvorschriften zur Regelung der Justiz und ihrer Organisation Fortschritte zu verzeichnen sind, insbesondere was Maßnahmen zur Anpassung der Strukturen an das neue EULEX-Mandat und an die gemischten Kammern anbelangt; stellt allerdings fest, dass ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit und Effizienz der Richter und Staatsanwälte, die Funktionsfähigkeit des kosovarischen Justizrats, das Strafvollzugssystem und die Gesamtleistung im Bereich der Rechtsstaatlichkeit fortbestehen; betont, dass weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die vollständige Übertragung der Zuständigkeiten der EULEX auf das Kosovo vorzubereiten; fordert die politischen Gremien auf, ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte klar zu bekunden, die nach wie vor im Fokus von Versuchen stehen, laufende Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu beeinflussen;

7.  erklärt sich besorgt darüber, dass bei der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und organisiertem Verbrechen keine wesentlichen Fortschritte zu verzeichnen sind, was ein erhebliches Hindernis auf dem Pfad der demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Kosovo darstellt; betont, dass von der Regierung ein klares Signal ausgehen muss, dass das Kosovo systematisch gegen die Korruption auf allen Ebenen vorgeht und das organisierte Verbrechen bekämpft; fordert, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit jeglicher etwaiger Zusammenhang zwischen dem organisierten Verbrechen und den in der öffentlichen Verwaltung tätigen Personen unterbunden wird; ist ferner besorgt über den weit verbreiteten illegalen Schusswaffenbesitz und fordert die Regierung des Kosovo auf, die bestehenden Programme wirksam umzusetzen, insbesondere die nationale Strategie und den nationalen Aktionsplan zur Überwachung und Einsammlung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) für den Zeitraum 2013–2016, um solche Schusswaffen einzusammeln; fordert das Kosovo auf, mit der EU-Expertengruppe für Waffenhandel und mit den Nachbarstaaten zusammenzuarbeiten, um diesem Phänomen entgegenzuwirken, und fordert die EU auf, sämtliche für diesen Zweck erforderliche technische Hilfe bereitzustellen;

8.  begrüßt die Beteiligung des Kosovo an der Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus, die Änderungen am Strafrecht im Kosovo, mit denen dem Phänomen der ausländischen Kämpfer entgegengewirkt werden soll, und die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen, um diejenigen Personen vor Gericht zu stellen, die daran beteiligt sind, junge Menschen anzuwerben, damit sich diese extremistischen Gruppen anschließen; nimmt Berichte über eine zunehmende Radikalisierung junger Menschen im Kosovo, von denen sich einige den terroristischen Kämpfern in Syrien und im Irak anschließen, besorgt zur Kenntnis; fordert die EU auf, dazu beizutragen, die sozialen Probleme anzugehen, die mit ein Grund dafür sind, weshalb radikale Gruppen junge Menschen im Kosovo anwerben können;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass die Schaffung der kosovarischen Streitkräfte, die verfassungsgemäß und unter vollständiger ziviler Kontrolle eingesetzt werden, zu den Prioritäten der neuen Regierung gehört; hält den Grundsatz der territorialen Verteidigung zwar für einen Aspekt der Staatssouveränität, fordert allerdings, dass die Streitkräfte EU-kompatibel sind, und ist der Ansicht, dass größere Anstrengungen darauf verwendet werden sollten, die Polizei des Kosovo mit mehr Ressourcen auszustatten, um die Schlagkraft ihrer Leistung mit sofortiger Wirkung zu erhöhen;

10.  nimmt die mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung des strategischen Rahmens für eine Reform der öffentlichen Verwaltung und des Aktionsplans zur Kenntnis; fordert das Kosovo auf, den Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst fertigzustellen und für die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes zu sorgen, wozu auch Leistungsbewertungen gehören;

11.  fordert die Behörden auf, zügig umfassende Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung zu erlassen und das Augenmerk darüber hinaus auf Maßnahmen zur Vorbeugung und Sensibilisierung zu legen; begrüßt, dass die erste Pride-Parade am 17. Mai 2014 stattgefunden hat und dass die Beratungs- und Koordinierungsgruppe für die Rechte der LGBT-Gemeinde eingerichtet wurde;

12.  begrüßt die Fortschritte, die im Bereich der Rechte von Frau und der Gleichstellung der Geschlechter erzielt wurden, etwa die Änderung der Rechtsvorschriften, um die Überlebenden von konfliktbezogener Gewalt, etwa von Vergewaltigung im Krieg, anzuerkennen; betont, dass weiterhin Herausforderungen bestehen, insbesondere im Bereich der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt sowie bei den Eigentumsrechten und dem Anteil von Frauen in Führungspositionen;

13.  fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um gegen die Herausforderungen und Probleme im Zusammenhang mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt entschlossen vorzugehen; betont, dass hinsichtlich des Ausmaßes an häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umfassend Daten gesammelt werden müssen;

14.  fordert das Kosovo auf, einen wirksamen und umfassenden rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Medien zu verabschieden und insbesondere die Vorschriften, die bereits in Kraft sind, wirksamer umzusetzen, um die Freiheit der Meinungsäußerung zu gewährleisten; ist nach wie vor besorgt über die Bedrohungen von und Übergriffe auf Journalisten und über eine mangelnde Transparenz in den Medien; weist erneut auf die Bedeutung der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien hin, die zu den zentralen Werten der EU gehören, ein Eckpfeiler jeder Demokratie sind und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit beitragen; fordert die Behörden auf, nach einem eingehenden und umfassenden Prozess der Öffentlichkeitsbefragung die systemischen Lücken in den Rechtsvorschriften zügig zu schließen und die Freiheit der Medien sicherzustellen, insbesondere was Transparenz bei Eigentumsverhältnissen im Medienbereich und die Frage der Verleumdung betrifft, sowie die Unabhängigkeit und Tragfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu gewährleisten und jegliche politische Einflussnahme zu unterbinden; legt den kosovarischen Behörden nahe, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Hassreden, Drohungen und Aufrufe zur Gewalt zu unterbinden und zu bekämpfen;

15.  weist erneut darauf hin, dass die Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der ethnischen Minderheiten und der kulturellen Rechte im Kosovo trotz der erzielten Fortschritte weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellt; betont, dass auch künftig ernsthafte Anstrengungen mit Blick auf die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften notwendig sind, die Bestimmungen über die Rechte von ethnischen Minderheiten enthalten, damit direkte und indirekte Diskriminierung verhindert wird; betont, dass insbesondere die Gemeinschaften der Roma, Ägypter und Aschkali weiterhin mit Herausforderungen in sozioökonomischer Hinsicht sowie in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung konfrontiert sind; sieht dem neuen Rechtsrahmen der neuen Regierung zur Verbesserung der Lage der Roma, Ägypter und Aschkali erwartungsvoll entgegen, insbesondere was die Schaffung gleicher Bedingungen in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz angeht; betont, wie wichtig es ist, die Rückkehr von Roma, Ägyptern und Aschkali zu erleichtern; empfiehlt, dass den Goranen in den Bezirken Zhupa und Gora verbindliche und wirkliche Rechte garantiert werden;

16.  fordert die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene auf, die angepassten Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen und somit einen Beitrag zur weiteren Entwicklung einer gereiften multiethnischen Gesellschaft zu leisten, insbesondere im Zusammenhang mit den Themen Bildung und Beschäftigung; empfiehlt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Vertreter der ethnischen Minderheiten verstärkt in nationale und lokale Regierungsgremien einzubinden;

17.  weist die kosovarischen Behörden auf ihre Verantwortung hin, die kulturellen und religiösen Denkmäler der Serben und anderer ethnischer Minderheiten, die Teil des gemeinsamen europäischen kulturellen und historischen Erbes sind, zu achten, zu wahren und zu schützen; begrüßt die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen;

18.  fordert das Kosovo mit Nachdruck auf, die Venedig-Kommission des Europarates zu konsultieren, der das Land im Juni beigetreten ist, um deren Gutachten und Unterstützung bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zu erhalten;

19.  begrüßt die Paraphierung des SAA im Juli 2014, in dessen Rahmen ein verstärkter politischer Dialog, eine engere Handelsintegration und neue Formen der Zusammenarbeit zustande kommen; fordert den Rat auf, so zügig wie möglich und spätestens Mitte 2015 den Beschluss zu verabschieden, das SAA zu unterzeichnen und abzuschließen, da dadurch ein starker Anreiz geschaffen wird, Reformen umzusetzen und zu institutionalisieren, und neue Möglichkeiten für das Kosovo entstehen, die Beziehungen zu seinen Nachbarn zu stärken und zur Stabilisierung der Region beizutragen; fordert den Rat überdies auf, den Beschluss zu der Unterzeichnung und dem Abschluss des Rahmenabkommens über die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen anzunehmen, durch das die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und der EU in einer Reihe von Bereichen intensiviert wird, und ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt dieser Programme auf spezifischen Bereichen liegen sollte, die den vom Kosovo auf seinem Weg nach Europa eingegangenen Verpflichtungen entsprechen, und dass die Programme unverzüglich und transparent umgesetzt werden sollten;

20.  legt den fünf verbleibenden Mitgliedstaaten nahe, mit der Anerkennung des Kosovo fortzufahren; betont, dass dadurch die Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina weiter erleichtert würde; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche und zwischenmenschliche Kontakte sowie die sozialen und politischen Beziehungen zwischen ihren Bürgern und den Bürgern des Kosovo nach Kräften zu fördern;

21.  lobt die Arbeit der Sonderermittlungseinheit („Special Investigative Task Force“ – SITF), die bei ihren im Juli 2014 veröffentlichten Untersuchungsergebnissen stichhaltige Beweise gegen ehemalige hohe Führungskräfte der UCK, nicht jedoch gegen die UCK insgesamt ermittelt hat; begrüßt die Tatsache, dass der Antrag auf Einrichtung eines Sondergerichtshofs, der im Rahmen des kosovarischen Justizsystems tätig sein, jedoch eine Kammer in den Niederlanden haben soll, der niederländischen Regierung vorgelegt und von ihr angenommen wurde; fordert die Versammlung des Kosovo auf, das erforderliche Legislativpaket zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verabschieden; fordert die kosovarischen Behörden auf, weiterhin mit der SITF zusammenzuarbeiten;

22.  begrüßt die vom Kosovo erzielten Fortschritte bei der Schaffung seiner eigenen Zeugenschutzabteilung, bei der Unterstützung rechtlicher und administrativer Rahmen und bei dem Abschluss von Abkommen über Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten; betont allerdings, dass zusätzliche Unterstützung erforderlich ist, um den Umzug von künftigen Zeugen in Drittländer zu erleichtern;

23.  ist ernsthaft besorgt über die aktuellen Korruptionsvorwürfe innerhalb von EULEX; ist überzeugt, dass die EULEX im Kosovo eine wichtige Rolle gespielt hat und weiterhin spielen sollte und könnte, und begrüßt daher die zügige Reaktion der HV/VP Federica Mogherini bei der Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen, um den Umgang mit solchen Vorwürfen eingehend zu untersuchen; fordert, dass diese Untersuchung vollkommen transparent durchgeführt wird, und fordert alle Beteiligten eindringlich auf, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, damit die Untersuchung rasch abgeschlossen werden kann; betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass der Sachverständige eine umfassende Untersuchung durchführen kann, in deren Rahmen alle Aspekte des Falls erfasst werden; ist besorgt darüber, dass sensible Dokumente über die Korruptionsvorwürfe innerhalb von EULEX abhanden gekommen sind; fordert, dass eine eingehende und umfassende Untersuchung durchgeführt wird; betont, dass es von größter Bedeutung ist, die Glaubwürdigkeit der EU im Kosovo und im Ausland wiederherzustellen und die daraus gezogenen Lehren bei künftigen Missionen zu berücksichtigen; stellt fest, dass sowohl der Bürgerbeauftragte als auch OLAF beschlossen haben, unabhängige Untersuchungen zum mutmaßlichen Fehlverhalten von EULEX einzuleiten, und fordert alle Ermittler auf, ihr Vorgehen wirksam zu koordinieren und Informationen auszutauschen; ist allerdings der Ansicht, dass es einer umfassenden und eingehenden Analyse bedarf, um die Gesamtwirksamkeit von EULEX und die Angemessenheit ihrer Leistung zu bewerten, wobei der im Oktober 2012 vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichte Bericht zu aktualisieren ist;

24.  fordert die EULEX auf, ihr Mandat mit verstärkter Anstrengung wahrzunehmen; betont, dass es von zentraler Bedeutung ist, dass die EULEX bei ihrer Arbeit vollständig transparent und rechenschaftspflichtig und mit erhöhter Effizienz vorgeht sowie konkretere und weitreichendere Ergebnisse vorweist und im regelmäßigen und umfassenden Austausch in Bezug auf ihre Aktivitäten und Entscheidungen steht; betont, wie wichtig die EULEX ist, wenn es darum geht, auf die lokalen Behörden zuzugehen und ihnen nahezulegen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, was Reformen bei der Rechtsstaatlichkeit, Eigentumsrechte und die Einführung legislativer Änderungen zur Durchsetzung verlagerter Gerichtsverfahren betrifft; fordert die Behörden des Kosovo auf, das Mandat von EULEX weiterhin zu achten und die Wahrnehmung ihres Exekutivmandats auch künftig zu unterstützen;

25.  nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die das Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung erzielt hat; fordert die Behörden auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen und ihre Bereitschaft unter Beweis zu stellen, die Empfehlungen umzusetzen, wozu auch die Verabschiedung der vier noch ausstehenden Rechtsvorschriften gehört; fordert die Kommission eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um den Prozess der Visaliberalisierung für das Kosovo zu beschleunigen, das das letzte Land in der Region mit einer Visumpflicht ist; erklärt sich äußerst besorgt über den aktuellen Anstieg der Zahl der Bürger, die das Kosovo in Richtung EU-Staaten verlassen, darunter Roma, Aschkali und Albaner; fordert die Behörden in Pristina auf, wirksame Maßnahmen gegen die in den Menschenhandel verwickelten kriminellen Netze zu ergreifen und mit Hilfe des Büros der Europäischen Union in Pristina vor der Bevölkerung klarzustellen, dass die Chance auf Genehmigung von Asylanträgen gering ist; betont, dass gegen die Ursachen vorgegangen werden muss, derentwegen Bürger das Kosovo verlassen, wozu auch gehört, in eine hochwertige Bildung zu investieren, insbesondere für Minderheiten und ausgegrenzte Gemeinschaften;

26.  fordert die Behörden Serbiens und des Kosovo auf, Kooperationsvereinbarungen zu schaffen, um gegen die kriminellen Netze, die Kontrolle über irreguläre Migranten ausüben, sie ausbeuten und aus dem Kosovo durch Serbien in einige Mitgliedstaaten der EU schleusen, entschlossen vorzugehen und sie zu zerstören;

27.  fordert die Behörden des Kosovo auf, die neue Strategie und den neuen Aktionsplan zu Kinderrechten anzunehmen, und betont, wie wichtig Investitionen in Bildung, Gesundheit und Ernährung sind, insbesondere für Minderheiten und ausgegrenzte Gemeinschaften; betont, wie wichtig das Kinderschutzrecht ist, um ein funktionierendes System des Kinderschutzes einzurichten; betont, wie wichtig es ist, die Rechenschaftspflicht der Institutionen auf zentraler und lokaler Ebene zu stärken, um die Umsetzung der Kinderrechte zu überwachen;

28.  nimmt die insbesondere unter jungen Menschen hohe Arbeitslosenquote und die geschlechtsspezifische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt mit Besorgnis zur Kenntnis; stellt fest, dass die Fortschritte bei den Vermögensrechten nach wie vor schleppend verlaufen und dass dies ein Hindernis für das langfristige Wirtschaftswachstum darstellt; nimmt den drastischen Rückgang bei den ausländischen Direktinvestitionen im dritten Quartal 2014 zur Kenntnis; fordert die Regierung des Kosovo auf, daran zu arbeiten, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und ein sicheres Umfeld zu schaffen, durch das mehr ausländische Direktinvestitionen zum Wohl aller Menschen im Kosovo an Land gezogen werden; fordert die Kommission auf, junge Unternehmer im Rahmen der IPA-Finanzierung zu unterstützen, darunter mithilfe von Maßnahmen zur Förderung von Verbindungen mit Unternehmern aus EU-Mitgliedstaaten;

29.  nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Arbeitsrechts genau wie die des Streikrechts nach wie vor nicht zufriedenstellend ist; stellt fest, dass die Erwerbslosenquote im Kosovo bei etwa 30 % liegt, was sich insbesondere auf die Erwerbsbeteiligung bei Frauen auswirkt;

30.  bedauert, dass sich das Tempo der Verhandlungen auf hoher Ebene zwischen dem Kosovo und Serbien aufgrund der Wahlen in beiden Ländern verlangsamt hat; begrüßt, dass die Treffen zwischen Belgrad und Pristina am 9. Februar 2015 in Brüssel wiederaufgenommen wurden; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass auf einer technischen Ebene Treffen stattgefunden haben und dass dabei Fortschritte erzielt wurden, darunter bei der Freizügigkeit; bedauert, dass die meisten, von beiden Seiten unterzeichneten Vereinbarungen nicht vollständig umgesetzt wurden, und fordert Serbien und das Kosovo auf, die vollständige Umsetzung der bereits getroffenen Vereinbarungen mit neuer Entschlossenheit fortzuführen; betont, wie wichtig es ist, der Bevölkerung die Bedeutung und die Auswirkungen dieser Vereinbarungen zu erläutern; betont, dass durch die Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen die Interessen beider Länder vorangebracht werden können;

31.  bekräftigt, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass das Kosovo so bald wie möglich eine eigene internationale Ländervorwahl erhält, da dies dazu beitragen wird, dass das Land international stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit rückt;

32.  begrüßt ausdrücklich die Ratifizierung des Beschlusses durch das Internationale Olympische Komitee, das Nationale Olympische Komitee des Kosovo uneingeschränkt anzuerkennen, und fordert weitere Sportverbände mit Nachdruck auf, entsprechend vorzugehen, da Sportlerinnen und Sportler aus dem Kosovo auf diese Weise die Möglichkeit haben, als Bürger ihres Landes an europäischen und internationalen Sportwettkämpfen teilzunehmen;

33.  betont, dass der Beitritt zu den internationalen und regionalen Organisationen und Mechanismen für das Kosovo eine Priorität bilden sollte; fordert, dass die Beziehungen und die Vertretung des Kosovo im Rahmen von regionalen Organisationen, internationalen Einrichtungen und Gremien wie dem Europarat und den Einrichtungen im Bereich der Kultur und des kulturellen Erbes zu einer Vollmitgliedschaft aufgewertet werden und dass die Vertretung des Landes im Rahmen von europäischen und internationalen Medienorganisationen ebenfalls aufgewertet wird, damit es kosovarischen Künstlern ermöglicht wird, an sämtlichen internationalen Kulturveranstaltungen teilzunehmen, darunter dem Eurovision Song Contest; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, das im Bereich der regionalen Zusammenarbeit erzielte Abkommen einzuhalten;

34.  fordert die Strafverfolgungsbehörden und die Polizeikräfte des Kosovo auf, aktiv tätig zu werden und mit den jeweiligen Dienststellen der EU zusammenzuarbeiten, um eine bessere Koordinierung beim Kampf gegen den Terrorismus und bei der Bekämpfung des Drogenhandels und Menschenhandels zu erreichen, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass das Kosovo die Vollmitgliedschaft bei Europol und Interpol erhält;

35.  stellt fest, dass in Bezug auf den Norden Fortschritte erzielt wurden, insbesondere mit der Wahl von Bürgermeistern durch in ganz Kosovo stattfindende Wahlen und der gestiegenen Anzahl EU-finanzierter Projekte im Norden; betont allerdings, dass die Schaffung des Verbands serbischer Gemeinden fortgeführt werden muss, durch den die Notwendigkeit der Einrichtung paralleler Strukturen weiter abnehmen dürfte; stellt gleichzeitig fest, dass weitere kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sein werden, damit sich die ethnischen Gemeinschaften der Albaner und der Serben einander annähern; fordert eine gemeinsame Lösung für das Problem der Brücke von Mitrovica, durch die der freie Personenverkehr derzeit beeinträchtigt wird;

36.  bekräftigt die Notwendigkeit vollständiger Transparenz bei der Vermittlung der Ergebnisse des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina und der Einbindung der betreffenden Parlamente und Zivilgesellschaften in den Prozess der Umsetzung;

37.  fordert die serbischen Behörden auf, die Rückführung der in Serbien gefundenen sterblichen Überreste vermisster kosovarischer Personen uneingeschränkt zu unterstützen und die Ausgrabungsarbeiten in den ausgewiesenen Gebieten und in Gebieten, in denen Massengräber vermutet werden und in denen vermisste Personen begraben sein sollen, fortzusetzen;

38.  tritt ein für eine anhaltende Strafverfolgung von Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene und weist darauf hin, wie wichtig die Strafverfolgung von Vergewaltigungen ist, die während des Krieges begangen wurden;

39.  fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten im Kosovo über den 28. Februar 2015 hinaus zu verlängern;

40.  stellt mit Besorgnis fest, dass die am 6. Juni 2014 verzeichnete Explosion im Kraftwerk Kosovo A ein Beleg für die Anfälligkeit des Systems ist, und fordert erneut eindringlich, dass das Kraftwerk spätestens 2017 stillgelegt werden soll; ist der Überzeugung, dass die kosovarische Regierung eine klare und tragfähige Energiepolitik entwerfen sollte, da dies für die Wirtschaftsentwicklung des Landes von zentraler Bedeutung sein wird; betont, dass Energieeffizienz gefördert werden muss und Studien zur Bewertung des Energiebedarfs durchgeführt werden müssen, bevor neue Kraftwerke in Auftrag gegeben werden;

41.  begrüßt die Anstrengungen zur Diversifizierung der Energiequellen und zur Entwicklung erneuerbarer Energieträger, insbesondere mit Blick auf den Beginn der Bauarbeiten zur Errichtung von drei neuen Wasserkraftwerken; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die EU-Umweltnormen anzunehmen und uneingeschränkt anzuwenden; weist die Behörden erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Umweltnormen bei der Ausarbeitung der Entwicklungsstrategie des Landes beständig einzuhalten;

42.  zeigt sich besorgt aufgrund der großen Menge an radioaktiven Überresten in fester und flüssiger Form, die noch immer in den Gemeinden in ganz Kosovo ohne zuverlässigen Schutz aufgefunden werden; fordert die Kommission auf, Unterstützung bereitzustellen und eng mit den Behörden des Kosovo zusammenzuarbeiten, damit für dieses Problem eine dauerhafte Lösung gefunden wird;

43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie der Regierung und dem Parlament des Kosovo zu übermitteln.


Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2015
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2015 (2014/2221(INI))
P8_TA(2015)0067A8-0037/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 zu den länderspezifischen Empfehlungen 2014 (COM(2014)0400),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2014(9),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2015“ (COM(2014)0902),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13.Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf die Aussprachen mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Durchführung der Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2015,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln(10),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0037/2015),

A.  in der Erwägung, dass sich die Konjunkturerholung in der EU im Jahr 2014 laut Angaben der Kommission deutlich verlangsamt hat, aber für 2015 wieder an Fahrt aufnehmen und sich 2016 sogar noch verbessern dürfte; in der Erwägung, dass sechs Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 der Euroraum immer noch mit Arbeitslosenquoten auf dem Rekordniveau von beinahe 12 % konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die Wachstumsschwäche deflationäre Trends verschlimmert hat; in der Erwägung, dass nach der Finanzkrise vor allem der Euroraum als Region mit enttäuschenden Wachstumszahlen hervorsticht, während sich in einer Reihe von Ländern die Konjunktur erholt; in der Erwägung, dass die Kommission trotz des deflationären Drucks damit rechnet, dass die Inflation bis zur Jahresmitte 2015 und im Laufe des Jahres 2016 zunehmen dürfte;

B.  in der Erwägung, dass die Investitionen seit dem Höhepunkt der Krise um 470 Mrd. EUR zurückgegangen sind und die Investitionslücke gemessen an den langfristigen Investitionstrends auf etwa 230-370 Mrd. EUR geschätzt wird; in der Erwägung, dass die Reaktionen auf die Staatsschuldenkrise im Euroraum und die dabei zum Vorschein gekommene Unzulänglichkeit des europäischen institutionellen Rahmens zwar beachtlich waren, aber nicht ausreichten, um der Wirtschaft im Euroraum genug Schwung zu verleihen, um wieder zu einem schnellem Wachstum zurückzukehren;

1.  ist der Auffassung, dass der Euroraum immer noch mit den Folgen des außergewöhnlich langen Wirtschaftsabschwungs nach 2008 zu kämpfen hat; hebt hervor, dass die Erholung noch fragil ist und gestärkt werden sollte, um mittelfristig für deutlich mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu sorgen; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass sich das Wachstum 2014 auf eine breitere Basis stützte; weist darauf hin, dass die Herausforderung heute darin besteht, sowohl kurzfristige zyklische als auch langfristige strukturelle Probleme anzugehen; betont, dass kurzfristiger Druck zu Übergangsmaßnahmen führen kann, die das langfristige Wachstumspotenzial beeinträchtigen könnten; unterstreicht, dass gewährleistet sein muss, dass sich kurz- und langfristige Maßnahmen gegenseitig stärken;

2.  nimmt den Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission zur Kenntnis, der darauf abzielt, die Rückkehr zu höheren Wachstumsraten zu fördern und den Aufschwung zu stärken; unterstützt den auf drei tragenden Säulen (Ankurbelung der Investitionen, Beschleunigung der Strukturreformen und Verfolgung einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung) beruhenden Ansatz, da dies der richtige Weg zur Verwirklichung dieser Ziele ist; ist der Ansicht, dass dieser Ansatz in den anstehenden länderspezifischen Empfehlungen umfassend berücksichtigt werden sollte; unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Verbesserung des Europäischen Semesters durch eine Vereinfachung der bestehenden Verfahren, einschließlich des Zeitplans, und eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente, um die nationale Verantwortung hervorzuheben, da im Jahr 2013 nur etwa 9 % der länderspezifischen Empfehlungen von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt worden sind; fordert die Kommission auf, rasch belastbare Daten zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Jahr 2014 vorzulegen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die derzeitigen Verfahren des Europäischen Semesters und dessen Zeitplan gestrafft werden müssen und es einer stärkeren Einbeziehung der nationalen Parlamente bedarf, um die nationale Verantwortung für die Strukturreformen zu stärken;

3.  unterstreicht, dass die Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts in den letzten Jahren einen bedeutenden Mehrwert lieferten, indem sie zu den allgemeinen Prioritäten im Jahreswachstumsbericht der Kommission sowie zur Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beigetragen haben; hält es daher für überaus bedauerlich, dass es im Jahr 2015 keinen Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts geben wird;

4.  unterstreicht, dass mit dem im Jahr 2010 eingeführten Europäischen Semester ein jährlicher Zyklus für die wirtschaftspolitische Koordinierung und eine detaillierte Analyse der Pläne der Mitgliedstaaten für haushaltspolitische, makroökonomische und strukturelle Reformen geschaffen wurde;

5.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die meisten Mitgliedstaaten auf globaler Ebene weiterhin Marktanteile verlieren; ist der Überzeugung, dass die europäische Wirtschaft insgesamt ihre Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Wirtschaft weiter verbessern muss, indem insbesondere der Wettbewerb auf dem Güter- und Dienstleistungsmarkt erhöht wird, um die innovationsgetriebene Effizienz zu steigern; hebt hervor, dass die Arbeitskosten mit der Produktivität im Einklang bleiben sollten und die Löhne zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen sollten; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Steuerung ihrer Ausgaben gemäß den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) eher die laufenden Ausgaben verringern sollten als die Investitionszusagen, auch wenn die Bestimmungen nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass investive Ausgaben und laufende Ausgaben unterschiedliche Auswirkungen auf das Wachstum haben; verweist auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012), in der das Verfahren und der Zusammenhang zwischen Strukturreformen, Investitionen und fiskalischer Verantwortung erläutert werden und zugleich aufgezeigt wird, wie die im Rahmen der Bestimmungen des Pakts bestehende Flexibilität optimal genutzt werden kann; begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Europäische Semester zu straffen; weist darauf hin, dass bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen undifferenzierte Herangehensweisen vermieden werden sollten;

Investitionen

6.  ist der Auffassung, dass der Mangel an Investitionen auf geringes Vertrauen, verhaltene Nachfrageerwartungen, hohe Verschuldung, die Risikoscheu des Privatsektors, fehlende Maßnahmen zur Förderung produktiver öffentlicher Investitionen, die Fragmentierung der Finanzmärkte und den langsamen Schuldenabbau zurückzuführen ist und dass dies durch die auf eine Korrektur der zu hohen Ausgaben gerichteten Sparmaßnahmen, den Mangel einer geeigneten Finanzierungskapazität und den Umstand, dass die Mitgliedstaaten und die EU in vielen Fällen keine geeigneten Maßnahmen haben, um diese Faktoren anzugehen, verschlimmert wurde; hebt hervor, dass die Investitionslücke mit gezielten öffentlichen Investitionen und deutlich höheren Investitionen in private Gesellschaften und europäische Unternehmen geschlossen werden kann; fordert Reformen zur Schaffung neuer unternehmerischer Rahmenbedingungen, die Neugründungen, neue Investitionen und Innovationen stimulieren, wobei die mögliche Kapitalrendite einen entscheidenden Faktor darstellen muss, damit die europäische Wirtschaft für Finanzkapital attraktiv wird; hebt hervor, dass eine verstärkte Finanzierung von Investitionen ein reibungslos funktionierendes Finanzsystem voraussetzt, bei dem durch eine verbesserte Stabilität und bestehende grenzübergreifende Institute insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität bereitgestellt und Market-Making-Dienste angeboten werden können;

7.  begrüßt den Investitionsplan für Europa als wichtiges Instrument zur Steigerung von privaten und öffentlichen Investitionen; weist darauf hin, dass mit dem Plan das Ziel verfolgt wird, zusätzliche Investitionen auszulösen, neue Projekte zu entwickeln, Investoren anzulocken und das Vertrauen wiederherzustellen; vertritt jedoch die Auffassung, dass es viel zu früh ist, um eine aussagekräftige Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen des Plans vornehmen zu können; weist darauf hin, dass eine Ankurbelung der Investitionen nicht als Alternative zu Reformen verstanden werden darf, sondern als Ergänzung hierzu; besteht darauf, dass die im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereitgestellten Mittel für die Finanzierung von Projekten verwendet werden sollte, die eine Rendite abwerfen oder einen positiven sozialen Kosten-Nutzen-Effekt aufweisen; betont, dass der EFSI nicht lediglich dazu führen darf, dass national finanzierte Projekte durch kofinanzierte europäische Projekte ersetzt werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die von der EU bereitgestellten Mittel weitere Investitionen nach sich ziehen und nicht nur an die Stelle nationaler Investitionsmittel treten, die in den Konsum gehen würden; ist der Auffassung, dass sich der Investitionsplan für Europa in erster Linie auf Vorhaben mit einem europäischen Mehrwert konzentrieren sollte, die noch nicht für eine Finanzierung durch Banken in Frage kommen; betont dabei die Wichtigkeit der regulatorischen Komponenten des Investitionsplans für ein verbessertes Investitionsumfeld; weist darauf hin, dass es für die Schaffung des gewünschten Mehrwerts entscheidend darauf ankommt, dass der Investitionsplan der Kommission umgesetzt wird; hebt hervor, dass die Investitionsvorhaben sorgfältig ausgewählt werden müssen, um zu verhindern, dass der Plan nicht für nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze in Europa sorgt; erinnert daran, dass die Ergebnisse des Investitionsplans der Kommission streng bewertet werden sollten, insbesondere im Hinblick darauf, wie Vorhaben ausgewählt und priorisiert werden, und dass verhindert werden muss, dass Gewinne privatisiert oder Verluste sozialisiert werden; unterstreicht die Wechselwirkung zwischen der Hebelwirkung des Investitionsplans und den Projekten, die gegenwärtig durchgeführt werden; hebt hervor, dass das Ziel der Erreichung einer größeren Hebelwirkung nicht zu Lasten einer sorgfältigen Projektauswahl gehen darf, bei der auch die geografische Verteilung der Projekte berücksichtigt werden sollte; unterstreicht, dass die Verwaltung und das Auswahlverfahren von hoher Qualität sein müssen; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten, die Anpassungsprogramme durchführen, erwarten, dass der Investitionsplan die Vergabe von Krediten und Darlehen an KMU, die am schwersten von der Krise betroffen waren Krise, erheblich fördert und erleichtert;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionsplan aktiv zu unterstützen und zum EFSI beizutragen, indem sie die aus dem EU-Haushalt und von der EIB bereitgestellten Mittel ergänzen, um dem Privatsektor als Orientierung zu dienen und diesen zu Investitionen anzuregen;

9.  betont, dass im Rahmen des Investitionsplans eine Sonderregelung für KMU vorgesehen werden sollte, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, da KMU aufgrund ihrer Größe und Marktposition leicht ins Hintertreffen geraten;

10.  betont, dass der fehlende Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU, eines der größten Wachstumshindernisse in der EU darstellt; ist darüber besorgt, dass KMU kontinuierlich Schwierigkeiten haben, Bankkredite zu erhalten; ist der Meinung, dass Alternativen zur Finanzierung durch Banken benötigt werden, insbesondere durch eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Wagniskapital und Peer-to-Peer-Fonds und die Förderung von Kreditgenossenschaften, aber auch im Allgemeineren durch die Schaffung der Voraussetzungen für eine effiziente Kapitalallokation über die Kapitalmärkte; ist der Auffassung, dass stärker integrierte Kapitalmärkte und eine verbesserte Beaufsichtigung von Finanzinstituten für die kurz- und mittelfristige Verwirklichung dieser Ziele von fundamentaler Bedeutung sind; betont, dass KMU einen privilegierten Zugang zum Investitionsplan haben sollten;

11.  erkennt an, dass Energie ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist; hebt hervor, dass Hürden für den Energiebinnenmarkt abgebaut werden müssen, unter anderem durch eine Förderung der Energie-Unabhängigkeit; fordert die Kommission auf, die Fortschritte in diesem Bereich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu bewerten und Maßnahmen zur Überwindung der Fragmentierung und der Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu fördern;

12.  ist weiterhin besorgt über die fehlenden Fortschritte beim Abbau der übermäßig hohen privaten Schuldenstände; hebt hervor, dass dieser Umstand nicht nur im Hinblick auf die Finanzstabilität bedenklich ist, sondern auch das Wachstumspotenzial der EU einschränkt und die Wirksamkeit der Geldpolitik der EZB beeinträchtigt; fordert die Kommission auf, weitere Vorschläge für die Ausarbeitung wirksamer Verfahren zum Abbau der privaten Verschuldung – auch mithilfe von Insolvenzverfahren – vorzulegen und gleichzeitig eine gerechte und transparente Lastenverteilung der Kosten zu fördern, da die enormen Schulden, die auf den Unternehmen und Haushalten lasten, einen der wesentlichen Faktoren für den beschränkten Umfang der privaten Investitionen darstellen;

Strukturreformen

13.  weist darauf hin, dass in einigen Ländern weiterhin strukturelle Reformen notwendig sind; stellt ferner fest, dass es denjenigen Mitgliedstaaten, die Anpassungsprogramme oder den Finanzsektor betreffende Programme erfolgreich umgesetzt haben, gelungen ist, an die Kapitalmärkte zurückzukehren, wo sie derzeit zu geringen Zinssätzen Kapital aufnehmen können; weist darauf hin, dass diese Rückkehr an die Kapitalmärkte unter anderem auf die von der Europäischen Zentralbank (EZB) unternommenen Schritte zurückzuführen war; fordert die Mitgliedstaaten im restlichen Euroraum auf, nicht weniger ambitioniert an die Modernisierung ihrer Volkswirtschaften heranzugehen; weist darauf hin, dass die sozialen und beschäftigungsspezifischen Folgen von Reformen hinreichend berücksichtigt werden sollten; betont, dass die gelockerte Geldpolitik der EZB durch ambitionierte und sozial nachhaltige Strukturreformen in den Mitgliedsstaaten ergänzt werden sollte;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeitsmärkte effizienter zu machen, eine aktivere Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln, die auf die Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze ausgerichtet ist, die Sozialversicherungssysteme – einschließlich der Rentensysteme – unter Wahrung des integrativen Charakters, der Nachhaltigkeit und der Fairness zu modernisieren und die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Investitionen von Unternehmen zu verbessern und zu straffen; hebt hervor, dass die Strukturreformen zu einem tatsächlichen und nachhaltigen Wachstum, zu mehr Beschäftigung, zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zu mehr Konvergenz führen müssen und durch gezielte, langfristige Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Infrastrukturen, Industrie, IKT, nachhaltige Energiegewinnung und Humanressourcen ergänzt werden sollten;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere für die bedürftigsten Menschen den integrativen Charakter, die Nachhaltigkeit und die Fairness der sozialen Absicherung sicherzustellen und die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Investitionen von Unternehmen zu verbessern und zu straffen; hebt hervor, dass Arbeitsplätze von hoher Qualität geschaffen werden müssen, um dem Problem der Armut trotz Erwerbstätigkeit zu begegnen, und dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle angegangen werden sollte; hebt hervor, dass wirtschaftliche Reformen durch gezielte, langfristige Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Infrastrukturen, IKT und nachhaltige Energiegewinnung ergänzt werden müssen;

16.  hebt hervor, dass die Verringerung der Abhängigkeit der EU von externen Energiequellen ein Teil der EU-Wachstumsstrategie sein muss; bekräftigt daher die Notwendigkeit, als zentrale Prioritäten der EU-Strategie zur Energiesicherheit die externen Energielieferungen zu diversifizieren, die Energieinfrastruktur der EU zu modernisieren und den Energiebinnenmarkt der EU zu vollenden;

17.  betont, dass die EU nicht allein über die Kosten konkurrieren kann, sondern durch nachhaltige Investitionen in Forschung, Entwicklung, Bildung, Wissen und Ressourceneffizienz auf nationaler und europäischer Ebene die Produktion steigern muss; fordert die Kommission und die Regierungen daher auf, diesen Themen in ihren Haushaltsplänen Vorrang einzuräumen; unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Reformen der Jugendarbeitslosigkeit besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, damit junge Menschen nicht von Anfang an ihrer Chancen beraubt werden; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die verfügbaren Finanzmittel – darunter auch die im Rahmen der Jugendgarantie bereitgestellten Mittel – schneller und effizienter in Anspruch zu nehmen;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, Finanzhilfe und das Ad-hoc-System der Troika in eine verbesserte Rechtsstruktur zu integrieren, die mit dem EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung und dem Unionsrecht im Einklang steht, und so die demokratische Rechenschaftspflicht sicherzustellen; betont, wie wichtig es ist, die im März 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Troika-Berichte weiterzuverfolgen; fordert die Kommission auf, die Schlussfolgerungen dieser Berichte umzusetzen; hebt hervor, dass die finanzielle Unterstützung der EU für bestimmte Mitgliedstaaten, die auf einer Kombination von Solidarität und Konditionalität beruht, am erfolgreichsten ist, wenn es eine ausgeprägte nationale Eigenverantwortung und ein hohes Engagement für Reformen gibt; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass sie eine umfassende Folgenbewertung zu den Finanzhilfeprogrammen durchführen müssen;

19.  fordert die Kommission auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen; fordert zudem ein Steuersystem, das einfach und transparent ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf den Vorschlag über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage eine Einigung zu erzielen, da diese ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuerbetrug darstellt, und ist der Meinung, dass seine Entschließung vom 19. April 2012 zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage(11) als Grundlage für einen vernünftigen Kompromiss dienen sollte; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, die Steuerlast von der Arbeit weg zu verlagern; weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht die Befugnisse der Mitgliedstaaten aushöhlen dürfen; begrüßt jedoch die wirksame Zusammenarbeit bei Steuervereinbarungen auf europäischer Ebene;

20.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Bildungssysteme zu reformieren, um künftige Generationen auf die Anforderungen der wachsenden Arbeitsmärkte der Zukunft vorzubereiten;

21.  ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ihrer Verpflichtung zur Vervollständigung des Binnenmarkts noch nicht gerecht geworden sind, insbesondere was den Binnenmarkt für Dienstleistungen und die digitale Wirtschaft betrifft;

22.  bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Governance des Binnenmarkts zu verbessern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ziele des Binnenmarkts mit denen des Europäischen Semesters in Einklang zu bringen und für Konsistenz zwischen den jeweiligen Aufsichtsmechanismen zu sorgen; ist der Auffassung, dass ein separates analytisches Instrument, das sich aus Indikatoren zur Messung der Umsetzung des Binnenmarkts zusammensetzt, als nützlicher Anhaltspunkt für die länderspezifischen Empfehlungen und den Jahreswachstumsbericht dienen kann; unterstreicht, dass die Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts in den letzten Jahren einen bedeutenden Mehrwert lieferten, indem sie zu den allgemeinen Prioritäten im Jahreswachstumsbericht der Kommission sowie zur Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beigetragen haben; hält es daher für bedauerlich, dass es im Jahr 2015 keinen Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts geben wird; fordert die Kommission auf, alle im EU-Recht vorgesehenen bestehenden Mittel in vollem Umfang auszuschöpfen, um die Umsetzung des Europäischen Semesters durchzusetzen;

23.  ist besorgt über die protektionistischen Tendenzen in bestimmten Mitgliedstaaten; hebt hervor, dass der Vertrag keine Beschränkungen des freien Personen-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs vorsieht, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission diese Freiheiten schützen und durchsetzen muss;

24.  unterstreicht, dass das Fehlen eines gut funktionierenden internen Arbeitsmarktes sowie eines ausgewogenen Ansatzes für die Zuwanderung das Wachstum in der EU behindert; ist besorgt über die protektionistischen Tendenzen in bestimmten Mitgliedstaaten; hebt hervor, dass der Vertrag keine Beschränkungen des freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- oder Kapitalverkehrs vorsieht, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission diese Freiheiten schützen und durchsetzen muss;

25.  bekräftigt, wie wichtig es ist, für eine (grenzen- und branchenübergreifende) Mobilität der Arbeitnehmer, eine höhere Arbeitsproduktivität (im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fertigkeiten zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit), Jobqualität und flexiblere Arbeitsmärkte zu sorgen und gleichzeitig das erforderliche Ausmaß an Arbeitssicherheit zu bewahren, den Rückgriff auf prekäre Arbeitsverhältnisse zu beschränken und hinreichend Spielraum für Tarifverhandlungen zu gewährleisten; hebt hervor, dass eine bessere Abstimmung von Kompetenzen auf die Nachfrage und eine bessere Berufs- und Karriereberatung in Zukunft von großer Bedeutung sein werden; ist der Auffassung, dass eine höhere Mobilität dazu beitragen kann, den hohen Stand an freien Stellen abzubauen, der neben einer hohen Arbeitslosigkeit besteht; betont, wie wichtig Investitionen in die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und jungen Menschen sind, insbesondere im Hinblick auf neu entstehende Technologien und neue Sektoren, da diese Sektoren das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben;

26.  begrüßt Maßnahmen, die das Verfahren des Europäischen Semesters effektiver und demokratischer machen; weist darauf hin, dass der Umsetzungsstand im Bereich der öffentlichen Finanzen, in dem die Überwachungsinstrumente stärker sind, besser ist; fordert eine ausgewogene Integration von Beschäftigungsindikatoren und sozioökonomischen Indikatoren;

Verantwortungsvolle Fiskalpolitik

27.  begrüßt es, dass die Anzahl der Länder, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, stark zurückgegangen ist, nämlich von 24 im Jahr 2011 auf 11 im Jahr 2014; weist darauf hin, dass aufgrund dieser fiskalischen Verbesserung nun damit gerechnet wird, dass der haushaltspolitische Kurs in der EU im Jahr 2015 im Großen und Ganzen neutral bleiben wird; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob der haushaltspolitische Kurs der EU mit der Notwendigkeit, die Investitionen zu erhöhen, vereinbar ist; bringt jedoch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Ungleichheit zunimmt, die Kaufkraft zurückgeht, eine hohe Langzeitarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit besteht und eine Reihe von Mitgliedstaaten des Euroraums immer noch eine sehr hohe öffentliche und private Verschuldung aufweisen, was nicht nur das Wachstum bremst, sondern im Falle künftiger Schocks auch ein erhebliches Risiko darstellt; fordert die Kommission auf, eine vorsichtige und konservative Auslegung der Wachstumsindikatoren vorzunehmen und die Qualität der Wirtschaftsprognosen zu überprüfen, da frühere Prognosen der Kommission zu oft nach unten korrigiert werden mussten;

28.  stimmt der Kommission zu, dass die meisten Mitgliedstaaten weiterhin eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung anstreben müssen; legt den Mitgliedstaaten mit ausreichendem haushaltspolitischen Spielraum nahe, insbesondere eine Senkung der Steuern und Sozialabgaben in Betracht zu ziehen, um private Investitionen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stimulieren; fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszuarbeiten, einschließlich derjenigen, die noch wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen unterliegen, damit diese das Wirtschaftswachstum durch nachhaltige und sozial ausgewogene Strukturreformen unterstützen, die zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, verstärkter Wettbewerbsfähigkeit und zunehmender Konvergenz führen;

29.  nimmt die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten zur Kenntnis; betont, dass die Prüfung der Übersichten über die Haushaltsplanung auf tragfähige Finanzen ausgerichtet sein sollte; betont wie wichtig es ist, haushaltspolitische Regeln anzuwenden und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten;

30.  nimmt zur Kenntnis, dass nur bei fünf Mitgliedstaaten eine vollständige Einhaltung der Bestimmungen des SWP festgestellt wurde; betont, dass der SWP im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten erarbeitet wurde; betont, dass bei einem hohen Ausgabenanteil für den Schuldendienst weniger Mittel zur Verfügung stehen, die für öffentliche Dienstleistungen und Investitionen verwendet werden können; akzeptiert daher, dass der Abbau des Defizits in hoch verschuldeten Ländern eine Notwendigkeit bleibt, weist aber darauf hin, dass eine solche Haushaltskonsolidierung dergestalt durchgeführt werden sollte, dass verletzliche Nutzer öffentlicher Dienstleistungen und öffentliche Investitionen geschützt und die Einnahmen durch mehr Wachstum auf gerechte Weise angehoben werden;

Verstärkte Koordinierung der nationalen Politiken

31.  begrüßt den Bericht über den Warnmechanismus und den schrittweisen Abbau der internen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten; macht auf die externen Ungleichgewichte bei einigen Mitgliedstaaten aufmerksam, wie etwa die großen Handelsbilanzüberschüsse; weist darauf hin, dass der Anteil der EU an den Weltmärkten insgesamt zurückgegangen ist;

32.  hebt hervor, dass das Ziel des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht nicht nur darin liegt, negative Auswirkungen auf das Wachstum und die Beschäftigung innerhalb eines Landes zu verhindern, sondern auch darin, zu verhindern, dass sich eine schlecht konzipierte nationale Politik auf andere Mitgliedstaaten des Euroraums auswirken kann; weist darauf hin, dass der Europäische Rat im Dezember 2014 angekündigt hat, im Jahr 2015 die Debatte über eine engere Abstimmung der Wirtschaftspolitik in der WWU auf der Grundlage des Berichts der vier Präsidenten voranzubringen;

33.  bekräftigt seine Auffassung, dass der gegenwärtige Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Bezug auf die Anwendung seiner Bestimmungen und die beteiligten Institutionen und Einrichtungen nicht genügend demokratische Rechenschaftspflicht vorsieht; fordert die Kommission auf, die Vorschläge auszuarbeiten, um das Problem der ungenügenden demokratischen Rechenschaftspflicht im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU anzugehen;

34.  weist darauf hin, dass untersucht werden sollte, wie sich die fallenden Ölpreise auswirken und ob dieser unerwartete Vorteil uneingeschränkt an die Verbraucher von fossilen Brennstoffen weitergegeben werden sollte oder eher geteilt werden sollte, indem die Regierungen die Steuern auf fossile Brennstoffe erhöhen, um ihre Defizite zu reduzieren, Investitionen zu finanzieren, ein Unterlaufen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu vermeiden und deflationären Wirkungen entgegenzuwirken;

EU-Haushalt

35.  unterstreicht, dass der Grundsatz der Haushaltswahrheit in den öffentlichen Haushalten bei der Erstellung der einzelstaatlichen Haushaltspläne und des Haushaltsplans der EU stets an erster Stelle stehen muss, damit Konvergenz und Stabilität in der EU sichergestellt sind; ist der Überzeugung, dass diese Haushaltswahrheit zu der Überwindung der Vertrauenskrise unter den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und den Bürgern der Europäischen Union und des damit einhergehenden Vertrauensverlusts, der seit Ausbruch der aktuellen Finanzkrise immer weiter zunimmt, beitragen kann;

36.  fordert folglich eine Harmonisierung der bei der Erstellung der einzelstaatlichen Haushaltspläne herangezogenen wirtschaftlichen Grundannahmen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Parameter in der internationalen wirtschaftlichen Lage Gegenstand einer gemeinsamen Bewertung sein sollten;

37.  fordert im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit und der Abwendung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte eine verstärkte Harmonisierung bei der Vorlage der öffentlichen Haushalte; fordert insbesondere eine Standardisierung der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten ihre Beiträge zum Haushaltsplan der EU verbuchen;

38.  fordert die Kommission auf, bei ihrem für 2015 angekündigten Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion jegliches demokratische Defizit des Semesters zu beheben;

39.  hält es für unabdingbar, dass das Europäische Parlament beim Europäischen Semester für die wirtschafts- und haushaltspolitische Steuerung verstärkt mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet; sagt zu, seine Beziehungen zu den Parlamenten der Mitgliedstaaten im Geiste einer konstruktiven Partnerschaft zu vertiefen;

40.  bedauert, dass der hohe Umfang unbezahlter Rechnungen im EU-Haushalt die Glaubwürdigkeit der EU untergräbt und den auf allerhöchster politischer Ebene festgelegten Zielen mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung – insbesondere der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – und mit Blick auf die Unterstützung von KMU zuwiderläuft, und befürchtet, dass hierdurch die Kluft zwischen der Union und ihren Bürgern vergrößert wird;

41.  fordert, dass bei der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nach der Wahl der zusätzliche Nutzen der EU-Finanzmittel, die für die Verwirklichung der von der Union festgelegten Ziele in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Beschäftigung und Energiewende bestimmt sind, analysiert und in der Folge gemehrt wird; fordert die Kommission auf, eine eindeutigere Methode für die bessere Verfolgbarkeit von Finanzmitteln und Ausgaben der EU für die Ziele der Strategie Europa 2020 anzunehmen, damit verbesserte Folgenabschätzungen erstellt werden können;

42.  fordert die Kommission außerdem auf, über die potenziellen negativen Auswirkungen der verspäteten Zahlungen auf die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zu berichten;

43.  stellt fest, dass die öffentliche Verwaltung in vielen Mitgliedstaaten bislang nicht effizienter gemacht wurde, obwohl mit Verbesserungen in diesem Bereich Einsparungen erzielt werden könnten, indem die Strukturen rationalisiert und Verwaltungsauflagen für Unternehmen und Bürger abgebaut werden;

44.  begrüßt, dass die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 2015 die große wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen) hervorgehoben hat; macht darauf aufmerksam, dass diese Fonds im EU-Durchschnitt zwar nur 10 % der gesamten öffentlichen Investitionen ausmachen, dieser Wert jedoch in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist und der Anteil der Fonds an den öffentlichen Investitionen in manchen Mitgliedstaaten bis zu 80 % betragen kann; unterstreicht, dass die Struktur- und Investitionsfonds ein gutes Beispiel für die Synergie zwischen dem europäischen Haushalt und den nationalen Haushalten darstellen, wobei im Einklang mit der Strategie Europa 2020 gemeinsam vereinbarte und in Partnerschaftsvereinbarungen über Wachstum und Investitionen verankerte Ziele als Grundlage hierfür dienen; unterstützt sämtliche Bemühungen, die auf eine intelligente Bündelung europäischer und einzelstaatlicher Haushaltsmittel abzielen, damit durch die positiven Auswirkungen geteilter Ressourcen Effizienzgewinne, wirtschaftliche Anreize und geringere einzelstaatliche Defizite erzielt werden können;

45.  unterstreicht, dass Steuerbetrug unbedingt wirksam bekämpft werden muss, da er den EU-Haushalt potenziell um erhebliche Ressourcen bringt;

46.  fordert die Kommission auf, eine Analyse der etwaigen Auswirkungen der Umschichtung von Finanzmitteln von EU-Programmen wie beispielsweise der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020 anzufertigen;

47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionsfonds, mit dem die Wirkung öffentlicher Ausgaben maximiert werden soll und private Investitionen mobilisiert werden sollen, aufzustocken;

o
o   o

48.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
(2) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
(3) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
(4) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
(5) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(6) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
(7) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(8) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0129.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0036.
(11) ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 134.


Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015
PDF 308kWORD 121k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015 (2014/2222(INI))
P8_TA(2015)0068A8-0043/2015

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf die Artikel 145, 148, 152 und 153 Absatz 5 AEUV,

–  gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Kapitel IV (Solidarität),

–  gestützt auf Artikel 349 AEUV hinsichtlich spezifischer Maßnahmen für Gebiete in äußerster Randlage,

–  gestützt auf die Europäische Sozialcharta in der geänderten Fassung, insbesondere Artikel 30 zum Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2015“ (COM(2014)0902) und den diesem beigefügten Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2013)0690),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758) und seine diesbezügliche Entschließung vom 15. November 2011(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ (COM(2013)0083),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zu dem Thema „Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte der Rolle und der Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf Programmländer des Euro-Währungsgebiets“(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2014 zu Jugendbeschäftigung(8),

–  unter Hinweis auf den „Global Wage Report 2014/2015“ der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 5. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf das Arbeitspapier der OECD vom 9. Dezember 2014 mit dem Titel „Trends in Income Inequality and its Impact on Economic Growth“ (Trends bei der Einkommensungleichheit und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2014 mit dem Titel „Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen“ (COM(2014)0446),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. September 2011(9)und vom 16. Januar 2014(10) zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0043/2015),

A.  in der Erwägung, dass sich Europa für das Modell der sozialen Marktwirtschaft einsetzen muss, mit dem ein nachhaltiges Wachstum sichergestellt wird, um der nächsten Generation Arbeitsplätze statt Schulden zu hinterlassen;

B.  in der Erwägung, dass die wirtschaftliche und soziale Lage in der EU weiterhin trostlos ist, sowie in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Aufschwung den Wirtschaftsprognosen der Kommission vom Herbst 2014 zufolge fragil bleibt; in der Erwägung, dass die Wachstumsrate im Euro-Währungsgebiet trotz der Tatsache, dass die Wachstumsraten im Euro-Währungsgebiet in den letzten beiden Jahren negativ waren, 2014 0,8 % und 2015 1,1 % erreichen soll; in der Erwägung, dass die Aussichten nur für wenige Mitgliedstaaten besser sind, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ihre eigenen Prognosen in den letzten Jahren systematisch nach unten korrigiert hat; in der Erwägung, dass das vorhergesagte Gesamtdefizit in der EU der 28 für das Jahr 2014 zwar auf 3 % reduziert wurde, es in einigen Mitgliedstaaten jedoch nach wie vor hoch bleibt, was zeigt, dass Bedarf für eine weitere Haushaltskonsolidierung besteht, die mit Wachstum und der Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze kompatibel ist, da die Erholung weder stabil noch auf eine solide Grundlage gestützt ist;

C.  in der Erwägung, dass die schnelle Haushaltskonsolidierung während der Wirtschaftskrise die Mitgliedstaaten daran gehindert hat, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen, was zeigt, dass die Haushaltspolitik differenziert sein und von der Situation eines jeden Mitgliedsstaats abhängen sollte; in der Erwägung, dass der stark gefallene Ölpreis einen zusätzlichen Antrieb für die Wirtschaft vieler Mitgliedstaaten bedeuten kann, insbesondere wenn dies schnell zu geringeren Energiekosten für Familien und Unternehmen führt;

D.  in der Erwägung, dass die EU ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik weiterhin verbessern muss, damit sie die Ziele der Strategie Europa 2020 so schnell wie möglich verwirklichen kann, wobei gleichzeitig die Risiken einer dauerhaften Stagnation und Deflation überwunden werden müssen, sowie in der Erwägung, dass dazu weitere Anstrengungen zur Förderung von Investitionen und Strukturreformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in einer sozial vertretbaren Art und Weise notwendig sind; in der Erwägung, dass ein ökologischer Wandel erforderlich ist, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Wirtschaft und zu einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen; in der Erwägung, dass die EU infolge der Krise, aufgrund des Verlusts ihrer industriellen Basis und aufgrund des Mangels an Vertrauen seitens der Investoren und Unternehmer in Besorgnis erregender Weise in der Weltwirtschaft an Gewicht verliert, während andere Länder deutliche Anzeichen einer Erholung zeigen; in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Rezession im Euro-Währungsgebiet laut Schätzungen des IWF vom Oktober 2014 gestiegen ist und bis zum Ende des Jahres 35-40 % erreichen könnte;

E.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten eine überaus wichtige Rolle dabei spielen, beschäftigungspolitische Maßnahmen zu verabschieden, einschließlich Maßnahmen für die Jugendbeschäftigung, und dass solche Maßnahmen am besten auf nationaler Ebene umgesetzt werden;

F.  in der Erwägung, dass die EU im Zusammenhang mit dem raschen Altern ihrer Bevölkerung so schnell wie möglich Maßnahmen ergreifen muss;

G.  in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosenquote trotz Verbesserungen (erstmalig seit 2011 konnte ein leichter Anstieg bei Vollzeitverträgen verzeichnet werden) weiterhin auf einem historischen Höchststand befindet und fast 25 Millionen Menschen in der EU ohne Arbeit sind; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit Besorgnis erregend hoch ist und 12 Millionen Menschen seit über einem Jahr arbeitslos sind (4 % mehr als im Vorjahr); in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nicht entscheidend gesunken ist (im Vergleich zu 2013 nur um 1,9 %) und einen europaweiten Durchschnitt von 21,2 % erreicht hat; in der Erwägung, dass 75 % der Langzeitarbeitslosen in der EU unter 35 Jahre alt sind; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktlage für Jugendliche unabhängig von ihrem Bildungsgrad in einigen Mitgliedstaaten besonders kritisch ist;

H.  in der Erwägung, dass der Europäische Sozialfonds mit der Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vollständig und richtig genutzt werden müssen, um damit nachhaltige Projekte zu finanzieren, mit denen die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft wird;

I.  in der Erwägung, dass der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET) auch weiterhin hoch ist und in der Erwägung, dass der Anteil junger Roma in dieser Gruppe unverhältnismäßig hoch ist;

J.  in der Erwägung, dass verschiedene Faktoren, einschließlich des Scheiterns bei der Schaffung eines positiven Umfeldes zur Förderung von Investitionen und Wachstum, des Rückgangs der Markteinkommen und der Schwächung der Auswirkungen der sozialen Transferleistungen im Zeitverlauf(11), sowie die Bemühungen einiger Mitgliedstaaten, ihr wirtschaftliches Gleichgewicht durch Kürzungen ihrer Sozialausgaben wiederherzustellen, zu einem beträchtlichen Rückgang der verfügbaren Haushaltsbruttoeinkommen geführt haben, wodurch Millionen europäischer Familien von Ausgrenzung bedroht sind und die Ungleichheiten alarmierend gestiegen sind, auch die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten; in der Erwägung, dass jeder vierte Europäer von Armut bedroht ist; in der Erwägung, dass Unterbeschäftigung und Prekariat einen Höhepunkt erreicht haben und dass für 50 % aller Arbeitssuchenden das Finden einer Beschäftigung nicht ausreicht, um sie aus der Armut herauszuführen;

K.  in der Erwägung, dass die Zahlen für 2013 – die jüngsten verfügbaren Zahlen – einen historisch hohen Wert der Langzeitarbeitslosigkeit von 5,1 % aller Arbeitskräfte der EU-28 ergeben; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit nicht nur verheerende Folgen für den gesamten Lebenszyklus einer Einzelperson hat, sondern auch auf EU-Ebene in struktureller Arbeitslosigkeit münden kann;

L.  in der Erwägung, dass 25,1 % der EU-Bevölkerung derzeit von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Wachstumsrate der Kinderarmut höher liegt als die durchschnittliche Wachstumsrate der Armut insgesamt, und in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten jedes dritte Kind unterhalb der Armutsgrenze lebt;

M.  in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer die Gruppe bilden, die am ehesten langzeitarbeitslos ist; in der Erwägung, dass nur die Hälfte der Arbeitnehmer zwischen 55 und 65 im Jahr 2012 in einem Arbeitsverhältnis standen; in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer verstärkt unter den Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben für die Sozial- und Gesundheitsdienste und die Sozialleistungen leiden; in der Erwägung, dass einige Gruppen älterer Menschen wie etwa Menschen, die älter als 80 Jahre alt sind, ältere Frauen, ältere Migranten oder ältere Menschen aus ethnischen Minderheiten einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind;

N.  in der Erwägung, dass in bestimmten Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Krise die öffentlichen Ausgaben gerade zu dem Zeitpunkt empfindlich gekürzt wurden, da aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit eine verstärkte soziale Absicherung notwendig wurde; in der Erwägung, dass Zuweisungen aus den nationalen Haushalten für die soziale Absicherung weiter gestreckt wurden, da die Beiträge angesichts eines groß angelegten Stellenabbaus oder aufgrund von Lohnkürzungen sanken und das Europäische Sozialmodell somit ernsthaft gefährdet wurde; in der Erwägung, dass die geforderten Reformen nicht die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger in den Bereichen Beschäftigung und Soziales decken;

O.  in der Erwägung, dass der Abbau der Armut nicht nur eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020 ist, sondern auch eine soziale Verantwortung der Mitgliedstaaten, und die Schaffung menschenwürdiger und nachhaltiger Arbeitsplätze der beste Ausweg aus der Armut ist; in der Erwägung, dass die Bemühungen daher darauf konzentriert sein müssen, den Zugang zur Arbeit zu erleichtern, insbesondere für die Menschen, die dem Arbeitsmarkt am fernsten stehen; in der Erwägung, dass der Arbeitsmarkt hinsichtlich der Beschäftigungsbedingungen nach wie vor von erheblichen Ungleichheiten geprägt ist, und dass Frauen einem größeren Risiko als Männer ausgesetzt sind, ab einem Alter von 55 Jahren in Armut oder sozialer Ausgrenzung zu leben;

P.  in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten weiter zugenommen haben, während beim Ziel der regionalen Konvergenz das Gegenteil der Fall ist; in der Erwägung, dass der Unterschied bei der Arbeitslosigkeit zwischen Zentrum und Peripherie von 3,5 % im Jahr 2000 auf 10 % im Jahr 2013 angestiegen ist; in der Erwägung, dass durch diese Divergenz das Risiko der Zersplitterung steigt und die wirtschaftliche Stabilität und der soziale Zusammenhalt der EU bedroht werden; in der Erwägung, dass im Sechsten Kohäsionsbericht die Bedeutung der Strukturfonds bei der Überbrückung der Ungleichheit, insbesondere während der Krise, hervorgehoben wird;

Q.  in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV „weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ entwickelt und verfolgt, „um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“, und dass „besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen [gilt]“;

R.  in der Erwägung, dass Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen für gewöhnlich höhere Arbeitslosenquoten, weniger Wirtschaftswachstum und einen Mangel an bedeutenden Investitionen zur Stärkung ihres Potenzials aufweisen;

S.  in der Erwägung, dass das Parlament in den letzten beiden Jahren vor den sozialen Risiken einer Deflation im Zusammenhang mit niedrigem Wachstum, hoher Arbeitslosigkeit und Abwärtsdruck auf die Löhne gewarnt hat; in der Erwägung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) langfristig eine niedrige Inflationsrate vorhergesagt und vor den Folgen davon auf Binnennachfrage, Wachstum und Beschäftigung gewarnt hat; in der Erwägung, dass es seit August 2014 in acht Mitgliedstaaten (sechs davon im Euro-Währungsgebiet) zu einer Deflation gekommen ist; in der Erwägung, dass die Nachfrage und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU durch die anhaltend schwache Bereitstellung von Krediten für KMU und die Notwendigkeit, die übermäßige öffentliche und private Verschuldung, mit besonderem Augenmerk auf Hypothekendarlehen, abzubauen, stark beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass diese Schwierigkeiten durch den Rückgang der Inflationsraten deutlich verstärkt werden, indem die realen Zinssätze und die reale Schuldenlast steigen, und zu einem Teufelskreis der wirtschaftlichen Depression führen könnten; in der Erwägung, dass die EZB am 22. Januar 2015 auf all diese Aspekte mit der Umsetzung eines ausgedehnten Programms für den Kauf von Wertpapieren reagierte, bei dem monatlich Wertpapiere im Wert von insgesamt 60 Milliarden Euro gekauft werden sollen und das bis mindestens September 2016 durchgeführt werden soll;

T.  in der Erwägung, dass eine expansive Geldpolitik dafür eingesetzt werden kann, Exporte zu fördern, um die Lage der EU-Wirtschaft kurzfristig zu verbessern;

U.  in der Erwägung, dass niedrige Zinssätze dazu verwendet werden können, Investitionen in der EU anzukurbeln;

V.  in der Erwägung, dass die Haushaltskonsolidierung schneller voranschreitet und neue Kernziele – mit einem stärkeren Schwerpunkt auf strukturellen statt zyklischen Defiziten – eingeführt wurden; in der Erwägung, dass die Fiskalmultiplikatoren in der derzeitigen Lage immer noch sehr hoch sind; in der Erwägung, dass das mittelfristige Ziel und das Schuldenziel verwirklicht werden müssen, um ein Umfeld zu schaffen, das das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wird; in der Erwägung, dass die sozialen, umweltspezifischen und geschlechtsspezifischen Auswirkungen dieser Maßnahmen systematisch bewertet werden müssen;

W.  in der Erwägung, dass öffentliche und private Investitionen in der EU in Besorgnis erregendem Maße zurückgegangen sind und nun wieder bei fast 20 % ihres Vorkrisenniveaus liegen und somit niedriger sind als bei ihren Hauptwirtschaftspartnern in anderen Teilen der Welt; in der Erwägung, dass Investitionen in bessere und nachhaltige Arbeitsplätze, Humankapital, Forschung und Innovation (auch in kleinere Projekte), in eine ressourceneffiziente Energieunion, einen digitalen Binnenmarkt, die Förderung des Unternehmertums und eines besseren geschäftlichen Umfelds für KMU sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten oberste Priorität haben müssen, da Investitionen in diesen Bereichen nicht nur entscheidend sind, um für einen Wiederaufschwung zu sorgen, sondern auch, um das wirtschaftliche Wachstumspotenzial der EU zu steigern und Wohlstand zu schaffen;

X.  in der Erwägung, dass die unzureichende Beteiligung der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner auf nationaler und EU-Ebene am Prozess des Europäischen Semesters die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für Reformen sowie die Entwicklung integrativer, sozialer und nachhaltiger Lösungen eingeschränkt und das Vertrauen der Bürger in das EU-Projekt beeinträchtigt hat;

Y.  in der Erwägung, dass die Festlegung der Löhne in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

Ehrgeizige wirtschaftspolitische Maßnahmen für Wachstum, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Deflation

1.  begrüßt den integrierten Ansatz der Kommission für Wachstum, der sich auf drei Pfeiler stützt: einen Investitionsplan für Europa, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik; fordert eine ehrgeizige, expansive Wirtschafts- und Fiskalpolitik im Rahmen der geltenden Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und zur Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze; unterstreicht, dass Solidarität der Grundwert ist, auf dem die Europäische Union aufgebaut ist; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten durch konkrete Empfehlungen, die ihnen und der EU in ihrer Gesamtheit von Nutzen sein können, zu unterstützen, damit sie nicht nur die Haushaltskonsolidierung, sondern auch Strukturreformen in einer sozial ausgewogenen und wirtschaftlich effizienten und nachhaltigen Weise angehen; betont, dass die niedrige Inflation bereits zu einer Erhöhung der realen Zinssätze sowie der realen öffentlichen und privaten Schulden führt, was in Kombination mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen zu einer Depression des Wachstums und einer Steigerung der Armut führt;

2.  ist sich der Zusammenhänge zwischen einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik und der Notwendigkeit der Förderung von Investitionen und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts bewusst; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“; fordert die Partner auf, für den Fall, dass Mitgliedstaaten übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte erfahren, die Reformen durchzuführen und dabei die Flexibilität zu nutzen, die bereits in den Vorschriften und Vereinbarungen enthalten ist, ohne die Vorschriften und Vereinbarungen zu ändern, damit gewährleistet ist, dass haushaltspolitische Verantwortung mit Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Sozialstaat vereinbar ist;

3.  hält Strukturreformen in den Mitgliedstaaten für notwendig; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten, die Reformen durchgeführt haben, zwar mit Erfolg ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zurückerlangt haben, diese Reformen aber mit intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum sowie mit der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze vereinbar sein sollten; fordert, dass der Schwerpunkt dieser Reformen auf Bereiche wie den digitalen Binnenmarkt, die Energieunion oder Steuerreformen ausgeweitet wird, damit diese Ziele verwirklicht werden können; ist der Auffassung, dass mit den auf dem Arbeitsmarkt geförderten Reformen auch die Flexibilität und Sicherheit eingeführt werden müssen, die notwendig sind, um der Segmentierung Einhalt zu gebieten und angemessene Löhne zu gewährleisten;

4.  begrüßt, dass Investitionen mit dem neuen Policy-Mix zu den bisherigen Prioritäten Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen hinzugefügt werden; ist dennoch der Ansicht, dass im Jahreswachstumsbericht der Gesamtnachfrage und dem Zusammenhang zu Lohnerhöhungen und sozialen Ungleichheiten verstärkt Rechnung getragen werden sollte; betont, dass zur Reduzierung der makroökonomischen Ungleichgewichte nicht das Steigern der Leistungsbilanzüberschüsse oberste Priorität haben sollte, sondern das Anheben der Wachstumsrate, der Investitionsquote und der Erwerbsquote sowie die Senkung der Armutsquote;

5.  ist besorgt darüber, dass die Investitionen in der EU in den letzten Jahren beträchtlich zurückgegangen sind und jetzt beinahe 20 % unter dem Vorkrisenniveau liegen; warnt davor, dass der Rückgang in den Mitgliedstaaten in Randlage, in denen die Haushaltskonsolidierung drastischer ausfiel, noch größer war; betont erneut das Beschäftigungspotenzial der „grünen Wirtschaft“, die laut Schätzungen der Kommission bis 2020 allein in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen fünf Millionen Arbeitsplätze schaffen könnte, sofern eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik eingeleitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein ausreichendes Investitionsniveau in diesen Bereichen sicherzustellen und den zukünftigen Qualifikationsbedarf der Arbeitnehmer vorauszusehen;

6.  begrüßt, dass einer der drei wichtigsten Pfeiler der Strategie der Kommission für 2015 Investitionen sind, und fordert sie auf, den Plan unverzüglich umzusetzen; nimmt zur Kenntnis, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) nicht berücksichtigt werden, wenn die Haushaltsanpassung im Rahmen der präventiven oder der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts festgelegt wird;

7.  ist der Ansicht, dass die drei wichtigsten Pfeiler der Strategie der Kommission für 2015 zusammen umzusetzen sind, um Investitionen in Bereichen wie etwa der Digitalwirtschaft, den grünen Wirtschaftszweigen und dem Gesundheitswesen, die sich tatsächlich auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken, in verantwortungsvoller Weise zu fördern:

8.  nimmt zur Kenntnis, dass der EFSI auf bereits bestehenden EU-Ressourcen basieren wird und abgesehen von zusätzlichen 5 Mrd. EUR von der Europäischen Investitionsbank (EIB) keine „neuen“ öffentlichen Gelder dafür bereitgestellt werden; betont die Risiken einer unzureichenden Finanzierung auf der Grundlage übermäßig optimistischer Annahmen bezüglich der Wahrscheinlichkeit, den Großteil der Finanzierung bei privaten Anlegern aufzutreiben; fordert die EIB auf, einen Wechsel ihrer Ausrichtung in Erwägung zu ziehen, indem sie von einer Methode der reinen Geschäftsbankentätigkeit zu einem Modell der Risikobewertung auf der Grundlage von definierten Kriterien und Transparenz übergeht; fordert die Kommission auf, neue Möglichkeiten der Nutzung des EU-Haushalts und anderer, neuer Ressourcen zu prüfen, um dafür zu sorgen, dass der EFSI seine Ziele verwirklicht;

9.  fordert die Kommission und die EIB auf, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Bankensystem und für die Endempfänger von EIB-Finanzierungen zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf KMU, den Sektor der Sozialwirtschaft und öffentliche Unternehmen;

10.  betont, dass der Schwerpunkt des EFSI auf der Schaffung neuer Investitionen in Bereichen, in denen die Investitionsbereitschaft schwach ausgeprägt ist, statt auf der Substitution von Investitionen, die anderswo getätigt worden wären (Verdrängungseffekt), oder auf der Konzentration auf besonders rentable Investitionen, die auf alle Fälle getätigt worden wären (Mitnahmeeffekt), liegen muss; fordert die Kommission auf, soziale Investitionen aufzunehmen und zu fördern, die nicht nur finanzielle Renditen abwerfen, sondern positive soziale Ausstrahlungseffekte fördern, beispielsweise Investitionen in Humankapital, Investitionen mit starken Auswirkungen auf die Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze oder die soziale Eingliederung und den Abbau von Armut, beispielsweise Sozialschutzsysteme und Sozialleistungen, oder Investitionen in die Sozialwirtschaft; bekräftigt seine Forderung nach der Umsetzung des Sozialinvestitionspakets (SIP);

11.  fordert die Kommission auf, Investitionen in wirtschaftlich schwächeren Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und in KMU in solchen Regionen sicherzustellen, da sie nur sehr begrenzten Zugang zu Finanzierung haben, damit diese Bemühungen dort sinnvolle Auswirkungen haben, wo sie am dringendsten benötigt werden, wobei die Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren der Investitionen zu treffen ist; teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in Wachstumsbranchen wie beispielsweise der Digitalwirtschaft, den grünen Wirtschaftszweigen und dem Gesundheitswesen;

12.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete verbesserte Mechanismen für die Umsetzung von Investitionsprogrammen in den Regionen in äußerster Randlage einzuführen, deren Abgelegenheit, geografische Zersplitterung, schwache Wirtschaft und naturbedingte Einschränkungen zu erhöhten Ungleichheiten hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Gütern und Dienstleistungen führen;

13.  fordert die Kommission auf, bei der Erstellung des Europäischen Investitionsplans Regionen zu berücksichtigen, die unter schweren und dauerhaften naturbedingten oder demografischen Nachteilen leiden, insbesondere im Hinblick auf die Breitbandanbindung;

14.  fordert die Kommission auf, die im Jahr 2012 als Pilotprojekt eingeleitete Projektanleiheninitiative von EU und EIB eingehend zu überprüfen und zu verbessern, damit der Europäische Investitionsplan so konzentriert wird, dass ihm eine größere Rolle bei der Förderung der Beschäftigung eingeräumt wird; fordert in diesem Zusammenhang ebenfalls eine genaue Überprüfung der im sozialen Investitionsplan enthaltenen Sozialanleihen (Social Impact Bonds);

Auf Investitionen, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Wachstum neu ausgerichtete, verantwortliche Maßnahmen

15.  stellt fest, dass der europäische Investitionsplan eine notwendige Ergänzung der Bemühungen zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist, die die Unterstützung von privaten und öffentlichen Ressourcen benötigen, um ihr Ziel zu erreichen; begrüßt es, dass im Jahreswachstumsbericht 2015 weiterhin stärkere Bemühungen von den Ländern mit finanziellem Handlungsspielraum gefordert werden, um Nachfrage und Investitionen in Europa anzuregen;

16.  begrüßt die Beschleunigung der Haushaltskonsolidierung und die Einführung neuer Kernziele – mit einem stärkeren Schwerpunkt auf strukturellen statt zyklischen Defiziten –, die positive Auswirkungen auf Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum haben sollten; weist jedoch darauf hin, dass die Fiskalmultiplikatoren in der derzeitigen Lage immer noch sehr hoch sind und dass dies negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme haben wird; fordert die Kommission auf, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Flexibilität optimal zu nutzen;

17.  fordert die Entwicklung eines europäischen Rahmens, um dafür zu sorgen, dass alle Investitionen im Rahmen des Europäischen Investitionsplans wesentliche Auswirkungen in Bezug auf die Stimulierung eines nachhaltigen Wachstums, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Förderung des sozialen Fortschritts haben; fordert die Kommission auf, die Investitionen im Rahmen des Plans zu beaufsichtigen und zu steuern, und darüber hinaus die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen effektiv zu prüfen und zu messen; fordert die Kommission auf, Spezialisten für Sozialpolitik in den Expertenausschuss des neuen Europäischen Fonds für Strategische Investitionen, der zu finanzierende Projekte bewilligen wird, aufzunehmen, und sicherzustellen, dass die positiven sozialen Auswirkungen eines der Hauptkriterien bei dieser Auswahl darstellen;

18.  betont die Bedeutung der Flexibilität, von der innerhalb des bestehenden Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) Gebrauch gemacht werden kann, um den Handlungsspielraum bei sozialen Investitionen, genauer gesagt bei sozialen Investitionen in Personen, sicherzustellen, indem diese mit den nötigen Kompetenzen und unterstützenden Bedingungen für eine lebenslange produktive und erfüllende Teilnahme am Wirtschaftsleben und an der Gesellschaft ausgestattet werden; betont in diesem Zusammenhang die potenzielle Rolle der Sozialwirtschaft bei der Schaffung von nachhaltigen, integrativen und hochwertigen Arbeitsplätzen;

Wiederherstellung der Finanzierung von KMU zur Ankurbelung von privaten Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen

19.  betont, dass KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zwar entscheidend sind, dass sie jedoch immer noch größere Schwierigkeiten damit haben, Zugang zu Finanzierung zu erhalten, und in Besorgnis erregendem Maße überschuldet sind; begrüßt daher die neuen Empfehlungen der Kommission zum Zugang von KMU zu Finanzierung, die einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen umfassen; fordert weitere Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten zur Verbesserung von Umschuldungsplänen, um dies zu erreichen; fordert die Kommission auf, bei Bedarf die Umsetzung der in ihrer Empfehlung vom 12. März 2014 angeführten Prinzipien im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen auf nationaler Ebene zu fördern; hebt hervor, dass von Frauen geführte Unternehmen und KMU beim Zugang zur Finanzierung mit größeren Schwierigkeiten konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, die Ursachen für diese Situation zu analysieren und Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen Abhilfe geschaffen werden kann;

20.  betont die Bedeutung der Schaffung einer Kultur des Unternehmertums in der Europäischen Union, indem die Hindernisse für Selbständigkeit und Unternehmensgründung verringert werden; weist darauf hin, dass dies durch eine intelligente Mischung aus finanzieller Unterstützung wie etwa der Achse Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) oder One-Stop-Shop-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung für die Registrierung neuer Unternehmen unterstützt werden kann;

21.  ist besorgt, dass durch die finanzielle Fragmentierung im Euro-Währungsgebiet in einigen Fällen das Wachstum und die Stabilität von KMU gefährdet werden; fordert, die Darlehenskapazität der Wirtschaft wiederherzustellen, damit es den KMU möglich ist, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, sowie den Zugang zum Unternehmertum und den Zugang zu Programmen wie COSME oder Horizont 2020 für KMU zu erleichtern;

22.  fordert die Mitgliedstaaten auf, unnötigen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für Selbstständige, Mikrounternehmen und KMU zu beseitigen und die Bedingungen für Start-up-Unternehmen zu erleichtern;

23.  begrüßt das gemeinsame Kreditprogramm der Kommission und der EIB für KMU unter Rückgriff auf die Strukturfonds, um Investitionen in diese Unternehmen zu optimieren und so die Schaffung von besseren und nachhaltigen Arbeitsplätzen anzukurbeln; fordert die EZB auf, diese politische Strategie zu ergänzen und Möglichkeiten zu prüfen, Vermögenswerte von KMU zu erwerben und die Entwicklung von KMU im Rahmen der Programme der quantitativen Lockerung basierend auf bewährten Verfahren in anderen Wirtschaftsregionen zu unterstützen oder als Sicherungsgeber für Finanzierungsquellen für KMU aufzutreten, die in vielen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung von bis zu 80 % generieren;

24.  nimmt das ausgeweitete Programm der EZB zum Erwerb von Vermögenswerten zur Kenntnis, das sich erneut an das Bankensystem richtet; fordert die EZB deshalb auf, ihr Potenzial zu optimieren, um die Realwirtschaft zu verbessern und mit Krediten auszustatten, um das Wachstum anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen;

25.  begrüßt die von der Kommission angekündigten Maßnahmen zur Stimulierung der Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch die Ermöglichung von Alternativen zu Bankdarlehen und die Verbesserung des rechtlichen und steuerlichen Rahmens, um langfristige Investitionen in KMU anzuregen; fordert, dass diese Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, auch kleinere Projekte zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, finanzielle Zusammenschlüsse für die Finanzierung von KMU (Kreditgenossenschaften) als alternative Finanzierungsinstrumente in Betracht zu ziehen und KMU einen besseren Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren und Förderungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu ermöglichen;

26.  betont die Bedeutung der mit KMU verbundenen, zwischengeschalteten Stellen wie beispielsweise Handelskammern als Motoren mit Multiplikatorwirkung bei der Umsetzung von mit KMU verbundenen EU-Strategien und fordert die Kommission auf, einen partnerschaftlichen Dialog mit diesen Stellen darüber aufzubauen, wie mit KMU verbundene EU-Strategien besser umgesetzt werden könnten, um die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze anzukurbeln;

Effizienterer Einsatz der Fonds

27.  betont, dass Wachstums- und Arbeitsplatz-Strategien je nach spezifischer Lage der einzelnen EU-Regionen differenzierte territoriale Auswirkungen haben und dass regionale Ungleichheiten seit Beginn der Krise immer größer geworden sind; betont, dass länderspezifische Empfehlungen territoriale Unterscheidungen innerhalb der Mitgliedstaaten berücksichtigen sollten, um Wachstum und Arbeitsplätze anzukurbeln und gleichzeitig territorialen Zusammenhalt zu erhalten;

28.  ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik bei der Verringerung interner Wettbewerbsunterschiede und struktureller Ungleichgewichte in Regionen, die diese am stärksten benötigen, eine wesentliche Rolle spielen; fordert die Kommission auf, angemessene Lösungen für die Länder in Betracht zu ziehen, die trotz sehr hoher Arbeitslosenquoten die EU-Mittel aufgrund von Schwierigkeiten mit der Kofinanzierung zurückgeben müssen; fordert die Kommission auf, eine Vorfinanzierung in Betracht zu ziehen, um die vollständige Nutzung der Mittel durch diese Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 zu erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz der Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich aufrechterhalten bleibt;

29.  fordert die Kommission auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Steuerdumping, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, und fordert, auf Ebene des Rates eine ambitionierte Finanztransaktionssteuer zu beschließen;

30.  ist der festen Überzeugung, dass EU-Mittel, insbesondere im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und des Europäischen Sozialfonds (ESF), nicht dazu verwendet werden sollten, nationale Konzepte zu subventionieren, sondern stattdessen zusätzliche Unterstützung in einer Form ermöglichen sollten, durch die die von den Mitgliedstaaten beschlossenen nationalen Programme ergänzt und gestärkt werden;

31.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die vollständige Umsetzung der EU-Mittel für 2007-2013 sicherzustellen und den ESF und andere Europäische Strukturfonds eng auf die Strategie Europa 2020 abzustimmen; fordert die Kommission auf, die Zweckbindung von 20 % des ESF für Armut streng zu überwachen; fordert die Kommission auf, in den nächsten Jahreswachstumsbericht und die länderspezifischen Empfehlungen ein Kapitel über die Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen aufzunehmen;

32.  fordert die Kommission auf, Strukturreformen in Energiemärkten mit dem Ziel einer belastbaren Energieunion, die weniger auf externe Ressourcen angewiesen ist, und einer Diversifizierung der Versorgungsquellen (zum Beispiel algerisches Gas) auszuarbeiten;

Reformen zur Steigerung des Wachstumspotenzials, des Humankapitals und der Produktivität

33.  stellt fest, dass entschlossene Investitionspläne für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von besseren und nachhaltigen Arbeitsplätzen sowie die Maßnahmen der EZB nur dann erfolgreich sein können, wenn sie mit nationalen Reformen einhergehen, die die qualifizierte Erwerbsbeteiligung fördern, die Aktivität und Produktivität steigern, das Humankapital in allen Altersklassen, einschließlich der schutzbedürftigsten Gruppen, entwickeln und starke Sozial- und Sozialschutzsysteme unterstützen; weist darauf hin, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu stärken, ein zentrales Element der Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitsmärkte darstellt; ist der Ansicht, dass durch strukturelle Arbeitsmarktreformen Maßnahmen zur internen Flexibilität eingeführt werden sollten, die darauf abzielen, in wirtschaftlich problematischen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten, die Qualität der Arbeitsplätze gewahrt werden sollte und für Sicherheit bei Arbeitsplatzwechseln und die Bereitstellung von Systemen der Arbeitslosenunterstützung gesorgt werden sollte, die auf realistischen Aktivierungsanforderungen basieren, für angemessene Unterstützung von Arbeitslosen sorgen und mit Wiedereingliederungsstrategien verknüpft sind;

34.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innovative Formen der Förderung von Investitionen in der EU in Betracht zu ziehen; weist darauf hin, dass seit einiger Zeit immer mehr Unternehmen ihre Produktion und ihre Dienstleistungen in die EU zurückverlagern und dass dies Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen birgt, insbesondere für junge Menschen; vertritt die Auffassung, dass die Volkswirtschaften der EU die einmalige Gelegenheit haben, diese Tendenz hin zur Rückverlagerung von Arbeitsplätzen zu beschleunigen;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Politik auf, um die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose, Frauen und weitere vorrangige, von der Krise besonders stark betroffene Gruppen – wie etwa Einwanderer, die Roma-Gemeinschaft oder Menschen mit Behinderungen – zu fördern, einschließlich Maßnahmen zur Förderung einer Antidiskriminierungspolitik am Arbeitsplatz, eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Beruf und Privatleben, des lebenslangen Lernens und der Fortbildung, und gegen das niedrige Bildungsniveau vorzugehen, von dem einige dieser häufig auch von sozialer Ausgrenzung bedrohten Gruppen betroffen sind; fordert, in den länderspezifischen Empfehlungen systematisch auf eine Reduzierung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles einzugehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, wie auf der Frühjahrstagung des Rates 2012 beschlossen, von jedem Mitgliedstaat einen nationalen Beschäftigungsplan zu fordern;

36.  fordert die Kommission auf, eine neue Initiative zur Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten der Roma in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und Qualifikationen umfasst, gegen Diskriminierung vorzugehen und die Schaffung von Arbeitsplätzen beispielsweise durch selbständige Tätigkeit und Unternehmertätigkeit sowie durch innovative Finanzinstrumente zu fördern;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Abbau des geschlechtsspezifischen Gefälles bei der Beschäftigung zu einer vorrangigen Aufgabe zu machen, indem insbesondere das geschlechtsspezifische Einkommensgefälle angegangen wird und Maßnahmen für eine leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter anderem durch die bessere Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzt werden;

38.  bedauert, dass das Europäische Semester nicht ausreichend auf die Strategie Europa 2020 abgestimmt wurde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die im Verlauf des Europäischen Semesters umgesetzten wirtschaftlichen Maßnahmen mit den sozialen und beschäftigungspolitischen Zielen der Strategie Europa 2020 und den sozialen Grundsätzen der Verträge in Einklang zu bringen; fordert entschiedenere Bemühungen zur Lenkung und Abstimmung von EU-Strategien zur Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und zur Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze; fordert die Kommission auf, die Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 fristgerecht vorzulegen und dabei zu berücksichtigen, dass dringend größere Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und anderen sozialen Zielen erzielt werden müssen und dass die sinnvolle Einbindung von Interessenträgern verbessert werden muss;

Bildung und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum Ausbau des Humankapitals

39.  vertritt die Ansicht, dass der durch immer qualifiziertere Arbeitskräfte geschürte stärker werdende internationale Wettbewerb zu ernstzunehmenden Qualifikationsengpässen und Missverhältnissen in der EU geführt hat, die sich als Hemmschuh für das Wirtschaftswachstum erweisen; ist der Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten darauf konzentrieren müssen, ein für die Schaffung von Arbeitsplätzen geeignetes Umfeld herzustellen, wenn sie eine realistische Chance haben wollen, die Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen;

40.  bekräftigt seine Aufforderung an den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, eine Säule zur Gleichstellung der Geschlechter in den Rahmen der Strategie Europa 2020 aufzunehmen;

41.  weist darauf hin, dass die Strategie zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit sich nicht nur auf die Arbeitskosten konzentrieren sollte, sondern auch darauf, die Produktivität durch Investitionen in Humankapital und in Strukturreformen zu steigern;

42.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in Humankapital auf das Vorkrisenniveau zurückzuführen, um insbesondere den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben für junge Menschen zu erleichtern, und in die berufliche Bildung und Programme für lebenslanges Lernen zu investieren;

43.  begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht 2015 auffordert, längerfristige Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation zu schützen und zu fördern; stellt jedoch fest, dass Mitgliedstaaten mit bereits beschränkten Haushalten nicht über ausreichende Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels verfügen;

44.  betont die Bedeutung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik für einige Mitgliedstaaten vor dem aktuellen Hintergrund; fordert diese Mitgliedstaaten auf, den Umfang und die Wirksamkeit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu steigern;

Hochwertige Arbeitsplätze und Löhne als Produktivitäts- und Wachstumsmotor

45.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der hohen Arbeitslosigkeit unter benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dem Zugang zum und der Integration in den Arbeitsmarkt und der durchgängigen Berücksichtigung von Zugangs- und Integrationsmaßnahmen Vorrang einzuräumen, da Arbeit der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist;

46.  verweist darauf, dass angemessene Löhne nicht nur für den sozialen Zusammenhalt, sondern auch für die Wahrung eines starken Aufschwungs und einer produktiven Wirtschaft von Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Einführung von Mindestlöhnen durch die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Verringerung von Lohnungleichheiten zu untersuchen; fordert die Kommission auf, eine Konferenz über einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne auszurichten;

47.  ist besorgt, dass es durch die Arbeitsmarktreformen in vielen Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, prekäre Beschäftigungsformen abzubauen; stellt fest, dass es sich bei 50 % der 2014 geschaffenen Arbeitsplätze um zeitlich befristete Stellen handelt; stellt fest, dass Armut trotz Erwerbstätigkeit der Kommission zufolge anhält und dass für 50 % aller Arbeitssuchenden das Finden einer Beschäftigung nicht ausreicht, um sie aus der Armut herauszuführen, und auch die Produktivität nicht steigert; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsplatzqualität zu einer vorrangigen Aufgabe zu machen und auf die Segmentierung des Arbeitsmarktes einzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmarktreformen – neben der Förderung der Schaffung besserer und nachhaltigerer Beschäftigung – darauf ausgerichtet sind, die Segmentierung zu verringern, die Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern und für angemessenen Sozialschutz für alle Arbeiter, einschließlich Selbständigen, zu sorgen;

48.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten nur dann Arbeitsplätze schaffen können, wenn der Markt dies auch zulässt, wenn sie auf qualifizierte Arbeitskräfte zurückgreifen können, die Arbeitsmärkte ausreichend flexibel sind, die Arbeitskosten einschließlich der Löhne im Einklang mit der Produktivität stehen, Beschäftigung durch die Sozialversicherungssysteme attraktiver wird und die geltenden Vorschriften angemessen und faktengesichert sind;

49.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Kampf gegen Sozialdumping in der EU, das den betroffenen Arbeitnehmern und den Sozialsystemen der Mitgliedstaaten erheblichen Schaden zufügt, zu verstärken; fordert ferner, die Sozialpartner auf allen Ebenen in diese Bemühungen einzubeziehen;

50.  begrüßt die Initiative für eine europäische Plattform für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit; bekräftigt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass Erwerbstätige, die im Rahmen von prekären Verträgen beschäftigt oder selbstständig tätig sind, einen Grundstock an Rechten und einen angemessenen sozialen Schutz genießen, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Privatleben; fordert die Kommission auf, gezielte Bemühungen zu unternehmen, um auf die zusätzlichen Probleme einzugehen, die durch unfreiwillige Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung sowie durch Scheinselbstständigkeit entstehen;

51.  bedauert die Tatsache, dass die Qualität oder die Nachhaltigkeit der geschaffenen Arbeitsplätze kaum erwähnt werden, und zwar vor allem bezüglich der Beschäftigung von Frauen, die aufgrund von Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben überdurchschnittlich häufig in Teilzeit beschäftigt sind;

52.  sieht die Verwirklichung der Reindustrialisierungsziele als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU an und ist der Ansicht, dass durch die Wiederbelebung einer wirklichen europäischen Industriepolitik das Wachstum gefördert und neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden könnten;

53.  bedauert, dass bei dem Verweis auf Arbeitslosenquoten weitere Faktoren wie der steigende Anteil nicht erwerbstätiger Menschen, Mobilität und Migration nicht angemessen berücksichtigt werden;

Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitskräftemobilität

54.  begrüßt, dass die Jugendarbeitslosigkeit zurückgegangen ist, weist jedoch darauf hin, dass sie immer noch alarmierend hoch ist und der Rückgang nicht notwendigerweise auf eine Zunahme der Nettobeschäftigung zurückzuführen ist; betont, dass Arbeitsplatzunsicherheit und Unterbeschäftigung ebenfalls zugenommen haben und dass 43 % der Jugendlichen unter prekären Bedingungen, in unfreiwilliger Teilzeitarbeit oder als Scheinselbstständige arbeiten;

55.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen zur Einführung von Mindestanforderungen für die Umsetzung von Jugendgarantien sowie konkrete Maßnahmen für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Haushaltsmittel wirtschaftlich einzusetzen, die Jugendgarantien unverzüglich umzusetzen sowie dafür zu sorgen, dass sie auch sozial benachteiligten jungen Menschen zugutekommen; fordert angemessene Mittel in der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens im Einklang mit den IAO-Empfehlungen; weist darauf hin, dass Schätzungen der IAO zufolge 21 Mrd. EUR benötigt werden, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu bewältigen;

56.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, über die Empfehlung des Rates vom März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika hinauszugehen und einen neuen Qualitätsrahmen vorzuschlagen, der die Vermeidung der Diskriminierung und Ausbeutung junger Arbeitnehmer zum Ziel hat;

57.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsmärkte für Menschen mit familiären Verpflichtungen wie Kindererziehung und der Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger integrativer zu gestalten; fordert daher Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Teil der durch das Europäische Semester geförderten Arbeitsmarktreformen;

58.  bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, in Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, der beruflichen Bildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz zu investieren; fordert eine Beurteilung der nationalen Systeme für lebenslanges Lernen als Teil der Strategien des Europäischen Semesters für Arbeitsmarktreformen;

59.  betont, dass es Angaben der Kommission zufolge trotz hoher Arbeitslosenquoten in der EU mehr als 2 Millionen freie Stellen gibt und dass nur 3,3 % der aktiven Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, was bedeutet, dass die Mobilität im Vergleich zu den USA oder Japan nach wie gering ist; verweist darauf, dass die Unterschiede bei der Arbeitskräftemobilität, insbesondere in den Ländern, die von der Krise am Schwersten getroffen wurden, mithilfe des Instruments der EURES-Plattform positiv beeinflusst werden können; betont seine anhaltende Unterstützung für den Grundsatz der Freizügigkeit;

60.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das ordnungsgemäße Funktionieren der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sicherzustellen, um die Arbeitsplatzsuche im Ausland zu erleichtern und zu fördern;

61.  weist darauf hin, dass angesichts der Anzahl der Arbeitnehmer, insbesondere junger Menschen, die jetzt ihr Herkunftsland verlassen, um in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung zu finden, dringend geeignete Maßnahmen entwickelt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass kein Arbeitnehmer aus dem sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz fällt; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitskräftemobilität in der EU durch Instrumente wie EURES weiter zu verbessern und gleichzeitig den Grundsatz der Gleichbehandlung aufrechtzuerhalten und Löhne und soziale Standards zu wahren; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen für Gleichberechtigung und gleiche Bezahlung am gleichen Arbeitsplatz im Einklang mit den Grundsätzen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und insbesondere einer geschlechtsspezifischen Perspektive zu erlassen;

62.  verweist auf die Ziele der EU in Gleichstellungsfragen, insbesondere das Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen und Männern bis zum Jahr 2020, sowie das Ziel, die Anzahl der in Armut lebenden oder von Armut bedrohten Menschen um 20 Millionen zu senken;

63.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Vorschlag zu Elternurlaub vorzulegen, der dazu beiträgt, für gleiche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer zu sorgen, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die EU-Bevölkerung rasch altert, wodurch die zukünftige Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die notwendigen sozialen Dienstleistungen anzubieten, gefährdet wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere politische Maßnahmen umzusetzen, die durch die Förderung der Geburtenraten oder der Immigration zum Bevölkerungswachstum der EU beitragen;

64.  bedauert, dass die von der EU auferlegten Sparmaßnahmen, durch die das Vertrauen von Investoren wiederhergestellt werden soll, zu einer Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen und der sozialen Lage geführt und eine höhere Arbeitslosigkeit, mehr Armut und größere Ungleichheit mit sich gebracht haben;

65.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und dem Bildungswesen auf allen Ebenen zu verbessern;

Eine entschiedene Forderung nach einer sozialen Dimension und Konvergenz in der EU

66.  bekräftigt seine Warnung vor den sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen die EU insbesondere in einigen Mitgliedstaaten konfrontiert ist, und den Risiken für ihre Nachhaltigkeit und ihr Potenzial für stabiles Wachstum, die durch eine Umkehrung der regionalen Konvergenz entstehen; verweist darauf, dass mehr als 122 Millionen EU-Bürger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, darunter Armut trotz Erwerbstätigkeit und Kinderarmut; verweist darauf, dass derzeit schätzungsweise 19 % der Kinder in der EU von Armut bedroht sind, und weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Niveaus unvertretbar hoch sind und sofort abgebaut werden müssen; fordert die Kommission auf, die soziale Dimension in der EU weiter auszubauen; erkennt die Arbeit der Kommission an der sozialen Säule der Wirtschafts- und Währungsunion als Teil des Prozesses zur Integration der sozialen Dimension in die derzeitige Struktur der Mechanismen zur wirtschaftspolitischen Steuerung an und fordert, diesen Weg fortzusetzen, um die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 voranzubringen;

67.  bedauert, dass es keine Indikatoren für oder klare Definitionen von absoluter Armut gibt, die in zahlreichen EU-Ländern ein Problem darstellt;

68.  erinnert die Kommission daran, dass gemäß Artikel 9 AEUV alle Maßnahmen der EU auf einer Beschäftigungs- und Sozialpolitik zur Förderung des europäischen sozialen Besitzstandes beruhen sollten; fordert die Kommission zur Erfüllung ihrer Verpflichtung auf, das Europäische Semester mit den Zielen der Strategie Europa 2020 zu verknüpfen;

69.  weist darauf hin, dass die soziale Sicherung und die Sozialpolitik, insbesondere Arbeitslosenunterstützung, Mindestlebensunterhalt und progressive Besteuerung, zunächst zu einer Abmilderung der Rezession und einer Stabilisierung der Arbeitsmärkte und des Verbrauchs beigetragen haben; betont jedoch, dass sich die von negativen wirtschaftlichen Schocks betroffenen WWU-Länder in umfassender Weise der sozialen Stabilisierungsmechanismen als Anpassungsfaktoren bedient haben; betont, dass die soziale Sicherung und sozialpolitische Maßnahmen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen;

Soziale Stabilisierungsmechanismen

70.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Jahresbericht über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in der EU 2013 die Bedeutung der Ausgaben für den sozialen Schutz als Absicherung gegen soziale Risiken hervorhebt; hebt die Bedeutung automatischer Stabilisierungsmechanismen für den Umgang mit asymmetrischen Schocks, für die Verhinderung eines übermäßigen Abbaus der nationalen Sozialstaaten und somit für die Stärkung der Tragfähigkeit der WWU insgesamt hervor; fordert die Kommission auf, in ihren länderspezifischen Empfehlungen darauf hinzuweisen, dass in den Mitgliedstaaten unbedingt wirksame automatische Stabilisierungsmechanismen beibehalten werden sollten, da diese für die Wahrung des sozialen Zusammenhalts und die Ankurbelung der Binnennachfrage und des Wirtschaftswachstums besonders wichtig sind; fordert die Kommission erneut auf, ein Grünbuch über die automatischen Stabilisierungsmechanismen im Euro-Währungsgebiet vorzulegen;

71.  nimmt das Ziel der Kommission zur Kenntnis, „schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu schaffen“; betont, dass durch diesen Abbau regulatorischer Hindernisse weder der europäische soziale Besitzstand in Bereichen wie Arbeitsschutz oder Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer noch die IAO-Kernnormen oder die europäische Sozialcharta untergraben werden dürfen und die Autonomie der Sozialpartner nach Maßgabe des Vertrags gewahrt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, glaubwürdige Anstrengungen zur Gewährleistung des Schutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Wöchnerinnen zu unternehmen;

Soziale Indikatoren

72.  begrüßt es, dass der dem Jahreswachstumsbericht beigefügte Gemeinsame Beschäftigungsbericht einen Anzeiger für Beschäftigungs- und Sozialpolitik umfasst; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, ob diese Indikatoren für eine gründliche Analyse der sozioökonomischen Lage in den Mitgliedstaaten ausreichen; unterstreicht die Bedeutung eines Verständnisses der Dynamiken und Auswirkungen der Haushaltseinkommensentwicklung und der zunehmenden Einkommensungleichheiten; bedauert, dass ein Großteil der Daten in der diesjährigen Ausgabe des Anzeigers veraltet ist; fordert die Kommission auf, diesen Anzeiger umfassender für die Politikgestaltung zu nutzen; fordert einen detaillierten Überblick über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten in den verschiedenen Politikbereichen und die diesbezüglichen Ergebnisse; fordert die Kommission auf, die Tragweite und Wirksamkeit des Anzeigers zu bewerten und zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass den Erkenntnissen des Anzeigers bei der Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen umfassend Rechnung getragen wird;

73.  betont, dass beschäftigungsbezogene und soziale Erwägungen im Verfahren des Europäischen Semesters das gleiche Gewicht bekommen sollten wie makroökonomische;

74.  fordert, die stärksten makroökonomischen und makrosozialen Ungleichgewichte in der EU und den Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiet zu ermitteln und die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters auf dieser Grundlage zu formulieren, einschließlich Schritten zur Verbesserung der Konvergenz bei den Arbeits- und Sozialstandards;

Armut und soziale Ausgrenzung

75.  bedauert, dass im Jahreswachstumsbericht und im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht keine Maßnahmen oder politischen Rahmenbedingungen enthalten sind, mit denen das in der Strategie Europa 2020 formulierte Ziel der Armutsminderung verfolgt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieser Zielsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters besser Rechnung zu tragen;

76.  unterstreicht die Notwendigkeit, den sozialen Besitzstand, die horizontale Sozialklausel und das Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse durchzusetzen;

77.  begrüßt den an die Mitgliedstaaten gerichteten Appell des Präsidenten der Kommission, ein Grundeinkommen einzuführen, um die Armut in der EU zu verringern; fordert die Kommission auf, eine Initiative zur Förderung der Einführung eines Grundeinkommens in den Mitgliedstaaten vorzuschlagen; betont, dass es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist, die Höhe des Grundeinkommens festzulegen, und dass diese Höhe der sozioökonomischen Lage des jeweiligen Mitgliedstaats entsprechen sollte;

78.  bedauert, dass der Ansatz der Kommission zur Bekämpfung von Geschlechterungleichheiten hauptsächlich auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben aus Sicht der Frauen ausgerichtet ist; weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit – aus der Sicht von Frauen wie Männern – von ausschlaggebender Bedeutung für die Schaffung von Beschäftigung sind und sich unmittelbar auf die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze auswirken; weist darauf hin, dass der mangelnde Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Kinderbetreuungsdiensten weiterhin ein wesentliches Hindernis für die Vereinbarkeit ist, und fordert die Kommission daher auf, diesen Indikator bei der Analyse des Anzeigers für wesentliche Beschäftigungs- und Sozialindikatoren zu berücksichtigen;

79.  fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um durch langfristige und ganzheitliche Maßnahmen auf Grundlage der bewährten Verfahren einiger Mitgliedstaaten unverzüglich gegen die Besorgnis erregende Zunahme der Kinderarmut in der gesamten EU vorzugehen, insbesondere durch Maßnahmen zur Aufstockung der staatlichen Förderung für die Schulspeisung, und die auf drei Säulen beruhende Empfehlung der Kommission „Investitionen in Kinder“ aus dem Sozialinvestitionspaket umzusetzen;

80.  weist darauf hin, dass die durch die Schuldenkrise verschärften neuen Formen von Armut – wie Armut trotz Erwerbstätigkeit, was Schwierigkeiten wie beispielsweise bei der Zahlung von Hypotheken verstärkt, oder hohe Preise für Versorgungsleistungen, die zu Energiearmut führen – zu einer Zunahme der Anzahl von Zwangsräumungen und Zwangsvollstreckungen und der Obdachlosen geführt haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, basierend auf den bewährten Verfahren einiger Mitgliedstaaten integrierte Strategien zur Förderung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum einzuführen, wirksame Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Zwangsräumungen zu verringern, gegen die Energiearmut vorzugehen und der Kriminalisierung von Obdachlosen, die in einigen Mitgliedstaaten zu Tage getreten ist, ein Ende zu bereiten; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen EU-Aktionsplan zur Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen, wie er mehrfach vom Europäischen Parlament sowie von anderen Einrichtungen der EU gefordert wurde, um die Mitgliedstaaten bei ihrem Vorgehen gegen das dringliche und rasch wachsende Problem der Obdachlosigkeit zu unterstützen;

81.  fordert die Kommission auf, eine Strategie auszuarbeiten, mit der die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit durch integrierte Strategien und geeignete Sozialinvestitionen unterstützt werden;

82.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu ergreifen; weist darauf hin, dass diese extreme Ausprägung der Armut und sozialen Ausgrenzung gegen die Grundrechte verstößt und in einem Großteil der Mitgliedstaaten zugenommen hat; fordert die Kommission auf, konkrete Mechanismen zur Beobachtung und Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit vorzuschlagen, wie sie das Europäische Parlament in seinen Entschließungen zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit vom 14. September 2011 und vom 16. Januar 2014 gefordert hat;

83.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Halbzeitbewertung des mehrjährigen Finanzrahmens die Möglichkeit einer Aufstockung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu prüfen;

Zukunftssichere Renten und Gesundheit

84.  fordert bezahlbare und hochwertige öffentliche Dienstleistungen im Bereich der Betreuung von Kindern und hilfsbedürftigen Personen, die insbesondere Frauen die Rückkehr in die Beschäftigung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern;

85.  weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Renten nur sichergestellt werden kann, wenn Rentenreformen mit Strategien einhergehen, die der Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere und junge Arbeitnehmer dienen, um zu einem tragfähigen Rentensystem beizutragen, Anreize für Vorruhestandsregelungen und sonstige Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben begrenzen, eine Kompensation für Zeiten vorsehen, die für die Betreuung von Kindern oder abhängigen Familienmitgliedern aufgewendet wurden, Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer schaffen, den Zugang zu lebenslangem Lernen für Beschäftigte und für Arbeitslose jeden Alters sichern, gesundes Altern am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der körperlichen und psychosozialen Risiken für Sicherheit und Gesundheit fördern, Steuerkonzepte mit Anreizen für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben einführen und ein aktives und gesundes Altern fördern; betont, dass der nationale politische und soziale Zusammenhalt eine Voraussetzung für Rentenreformen ist und dass diese mit den Sozialpartnern und Vertretern der jüngeren und der älteren Generation als direkt betroffenen Bevölkerungsgruppen ausgehandelt werden sollten, um von Erfolg gekrönt zu sein; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Grünbuch und zum Weißbuch über Renten in vollem Umfang Rechnung zu tragen;

86.  nimmt die Empfehlung der Kommission zur Kenntnis, die Gesundheitssysteme so zu reformieren, dass sie dem Ziel entsprechen, universellen Zugang zu hochwertiger Pflege zu bieten – darunter erschwinglicher Zugang zu Arzneimitteln, insbesondere zu lebenswichtigen – und die Beachtung der Rechte des Personals im Gesundheitswesen zu sichern; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten infolge der Krise nicht für eine vollständige Abdeckung des öffentlichen Gesundheitswesens sorgen konnten; fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen abzugeben, damit diesbezüglich Abhilfe geschaffen wird; fordert weitere Reformbemühungen mit dem Ziel, eine Gefährdung der Qualität und finanziellen Zugänglichkeit der Gesundheitsinfrastruktur auszuschließen;

87.  weist darauf hin, dass die Kommission anerkannt hat, dass das Gesundheitswesen und die Sozialfürsorge erhebliches Potenzial für Wachstum aufweisen und beim Streben nach stabilen Volkswirtschaften äußerst wichtige Investitionsbereiche sind; fordert die Kommission auf, über Fortschritte bei der Entwicklung von Initiativen im Rahmen der Strategie Europa 2020 Bericht zu erstatten, die auf Investitionen im Gesundheitswesen und der Sozialfürsorge mit Blick auf hochwertige Beschäftigungsverhältnisse abzielen;

88.  fordert den Ausbau und die Entwicklung wirksamer Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge etwa im Bereich des „lebenslangen gesunden Alterns“ mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern und zugleich die Ausgaben der nationalen Gesundheitssysteme für medizinische Behandlungen und Arzneimittel in den späten Lebensjahren zu senken;

Gerechtere Systeme der Arbeitsbesteuerung

89.  betont, dass sich die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit auf niedrige Einkommen und Zweitverdiener wesentlich stärker auswirkt und dass dies immer noch ein Problem darstellt; fordert die Kommission auf, den Steuerbericht des IWF vom Oktober 2013 zur Kenntnis zu nehmen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es Spielraum für bessere und progressivere Formen der Besteuerung gibt;

90.  weist darauf hin, dass die Besteuerung von Arbeit, insbesondere für gering entlohnte und gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und andere schutzbedürftige Gruppen, verringert werden muss und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Rentensysteme sichergestellt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besteuerung von Arbeit auf Verbrauch, Kapital und Umwelt zu verlagern und gleichzeitig möglichen Umverteilungseffekten angemessen Rechnung zu tragen;

Stärkung der demokratischen Legitimität des Europäischen Semesters

91.  ist zutiefst besorgt über die begrenzte Rolle, die das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente sowie die Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Formulierung, Überwachung und Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten innerhalb des Europäischen Semesters spielen; wiederholt seine Forderung nach einer verstärkten und planmäßigeren Einbindung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, durch die Entwicklung konkreter Leitlinien die Legitimität des Prozesses des Europäischen Semesters zu verbessern;

92.  fordert die Beteiligung der subnationalen Parlamente und der kommunalen und regionalen Behörden an der Konzeption und Umsetzung der nationalen Reformprogramme, auch durch Verfahren der Governance auf mehreren Ebenen;

93.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Sozialpartner bei der Ausarbeitung des Jahreswachstumsberichts stärker einzubeziehen und ihre Rolle im Prozess des Europäischen Semesters generell zu formalisieren;

94.  bekräftigt seine Forderung nach einer Interinstitutionellen Vereinbarung, um das Parlament in die Ausarbeitung und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts sowie der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien einzubeziehen;

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95.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0129.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0038.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0060.
(4) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0240.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0246.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0394.
(8) Angenommene Texte P8_TA(2014)0010.
(9) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 101.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0043.
(11) Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, das der Mitteilung der Kommission über den Jahreswachstumsbericht 2015 (COM(2014)0906) beigefügt ist, S. 44. siehe ebenfalls OECD Employment Outlook 2014, http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/employment/oecd-employment-outlook-2014_empl_outlook-2014-en#page1.


Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015
PDF 268kWORD 99k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu der Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015 (2014/2212(INI))
P8_TA(2015)0069A8-0018/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2015“ (COM(2014)0902),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0800) und den Bericht der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Ein Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung: Eine Analyse der erzielten Fortschritte und der verbleibenden Hindernisse in den Mitgliedstaaten – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0785),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Stand der Binnenmarktintegration 2013 – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0752),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM(2012)0259),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2014 mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2014)0130),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 mit dem Titel „Europäisches Semester 2014: Länderspezifische Empfehlungen – Wachstum schaffen“ (COM(2014)0400),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II –Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012)0573),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – ‚Gemeinsam für neues Wachstum‘“ (COM(2011)0206),

–  unter Hinweis auf den von Mario Monti im Auftrag des Präsidenten der Kommission erstellten Bericht vom 9. Mai 2010 über eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft Europas,

–  unter Hinweis auf die vom IMCO‑Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten des Nicht‑Europa im Binnenmarkt),

–  unter Hinweis auf die vom IMCO‑Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „Indicators for Measuring the Performance of the Single Market – Building the Single Market Pillar of the European Semester“ (Indikatoren für die Messung der Leistung des Binnenmarktes – Aufbau des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters),

–  unter Hinweis auf die vom IMCO‑Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „Contribution of the Internal Market and Consumer Protection to Growth“ (Beitrag des Binnenmarkts und des Verbraucherschutzes zum Wachstum),

–  unter Hinweis auf die Ausgabe des Online‑Binnenmarktanzeigers vom Juli 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März 2014,

–  unter Hinweis auf die Beratungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 25./26. September 2014 über die Strategie für Beschäftigung und Wachstum „Europa 2020“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes(1) und die am 8. Mai 2013 angenommene Antwort der Kommission,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zur Binnenmarkt‑Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2014(2) und die am 28. Mai 2014 angenommene Antwort der Kommission,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014(3),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0018/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und der digitale Binnenmarkt im Kontext der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 als zwei wesentliche Instrumente für die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der EU angesehen werden sollten und gleichzeitig die Komplementarität mit den traditionelleren Wachstumsfaktoren wie der Förderung von Investitionen in FEI und allgemeine und berufliche Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU sichergestellt werden sollte;

B.  in der Erwägung, dass die Binnenmarktstrategie einen ganzheitlichen Ansatz erfordert, bei dem die Anliegen der Bürger, Verbraucher und KMU berücksichtigt und die Prioritäten im Hinblick auf den Binnenmarkt auf alle Politikbereiche übertragen werden, um die Vollendung eines funktionsfähigen Binnenmarkts sicherzustellen, der als Motor für wirtschaftlichen Aufschwung und nachhaltiges Wachstum dient;

C.  in der Erwägung, dass die Binnenmarkt‑Governance innerhalb des Europäischen Semesters als horizontale Priorität der verschiedenen Politikbereiche der Union gestärkt und gleichzeitig das erforderliche Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension erhalten werden muss, und die Qualität der Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der für den Binnenmarkt geltenden Vorschriften verbessert werden muss, damit sie in praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht funktionieren und so auch die Dauer von Vertragsverletzungsverfahren deutlich verringert wird;

D.  in der Erwägung, dass mit der Binnenmarkt‑Governance im Rahmen des Europäischen Semesters und mit den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen für ein wettbewerbsfähigeres Europa ein überaus positiver Prozess in Gang gesetzt wurde, durch den hochwertige Arbeitsplätze, ein gerechtes Wachstum und attraktivere Bedingungen für Investoren geschaffen werden;

E.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt mehr als 20 Jahre nach seiner offiziellen Gründung noch nicht vollendet ist, vor allem deshalb, weil die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der Union nicht vollständig umgesetzt haben oder anwenden;

F.  in der Erwägung, dass die EU‑Binnenmarktstrategie kohärent und entschieden angegangen werden muss und auf einem ganzheitlichen Ansatz und einer pragmatischen, umfassenden und weitreichenden Vereinbarung, die von allen Mitgliedstaaten und den EU‑Organen unterstützt wird, begründet und abgestimmt sein muss; in der Erwägung, dass Führungsstärke, Engagement und eine Abstimmung seitens aller EU‑Organe, insbesondere der Präsidenten der Kommission und des Rates, und eine eindeutige politische Verantwortung, Zusammenarbeit und Solidarität seitens der Mitgliedstaaten weiterhin erforderlich sind, um die den Binnenmarkt betreffenden Vorschriften vollständig um- und durchzusetzen und die Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Binnenmarkts und seiner Verwaltung zu steigern;

G.  in der Erwägung, dass es zwar eine Vielzahl von Instrumenten zur Messung der Wirtschaftsleistung des Binnenmarkts innerhalb des Europäischen Semesters gibt, hauptsächlich spezifische Indikatoren, dass diese jedoch noch keine eindeutigen Auswirkungen auf politische Maßnahmen ausgelöst haben;

H.  in der Erwägung, dass mit aller Kraft daran gearbeitet werden muss, nicht nur für klare, einfache, geeignete und durchsetzbare Rechtsvorschriften zu sorgen, sondern auch einen berechenbaren und stabilen Rahmen für die Bewertung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre praktische Anwendbarkeit im Binnenmarkt zu schaffen;

I.  in der Erwägung, dass ein gut funktionierender und wirksamer Binnenmarkt, der sich auf eine nachhaltige und in hohem Maße innovative und wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft gründet, erforderlich ist, um das nachhaltige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, Investitionen anzuziehen, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, damit die europäische Wirtschaft wieder angekurbelt wird; in der Erwägung, dass ein vertiefter und gerechterer Binnenmarkt mit einer gestärkten industriellen Basis eine der obersten Prioritäten im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 ist; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die EU gemeinsam eine europäische Industriepolitik ausarbeiten sollten, die auf der in diesem Bereich in den vergangenen Jahren bereits geleisteten Arbeit aufbaut und den Schwerpunkt auf strategische Branchen legt, u. a. um die im Arbeitsprogramm festgelegten Ziele zu verwirklichen; in der Erwägung, dass der Binnenmarkt auch benötigt wird, damit die Bedürfnisse der Bürger, Verbraucher und Unternehmen angemessen berücksichtigt werden können und sichergestellt wird, dass die vorgeschlagenen politischen Maßnahmen für die Bürger der Europäischen Union und weitere Akteure einen Mehrwert schaffen können;

J.  in der Erwägung, dass im Kontext des Europäischen Semesters eine stärkere Schwerpunktsetzung auf den Binnenmarkt erforderlich ist, um dessen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial besser auszuschöpfen, seine Stärkung in den Mittelpunkt der europäischen Industriepolitik zu stellen, seine positiven Auswirkungen besser zu kommunizieren und sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zu ermöglichen, in vollem Umfang Nutzen aus ihm zu ziehen;

K.  in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet haben, den Energiebinnenmarkt bis 2014 zu vollenden und die „Energieinseln“ bis 2015 in den Energiebinnenmarkt zu integrieren;

L.  in der Erwägung, dass ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt für die allgemeinen Ziele der Union – Energieversorgungssicherheit und Nachhaltigkeit – unverzichtbar und eine entscheidende Voraussetzung für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie das Wirtschaftswachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist, was auch in der Binnenmarktakte II und in der Strategie Europa 2020 anerkannt wurde;

I.  Aufbau des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters

1.  bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Binnenmarkt-Governance durch die Entwicklung von analytischen Werkzeugen zur genaueren Messung der wirtschaftlichen und regulatorischen Leistung des Binnenmarkts im Rahmen des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters zu verbessern; ist der Ansicht, dass ein solches analytisches Werkzeug wertvolle Erkenntnisse für die länderspezifischen Empfehlungen, den Jahreswachstumsbericht, die Leitlinien des Europäischen Rates für die Mitgliedstaaten und die nationalen Aktionspläne für die Umsetzung der Binnenmarktleitlinien liefern könnte;

2.  unterstreicht, dass die Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts in den letzten Jahren einen bedeutenden Mehrwert geliefert haben und von Bedeutung gewesen sind, da sie zu den im Jahreswachstumsbericht der Kommission festgelegten allgemeinen Prioritäten sowie zur Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beigetragen haben; hält es daher für überaus bedauerlich, dass der Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts für 2015 entfällt;

3.  bedauert außerdem das Entfallen des Berichts über den Stand der Integration des Binnenmarkts, weil dies zu einem Zeitpunkt geschieht, zu dem sich das Parlament und die Kommission mit der Ausarbeitung spezifischer Indikatoren zur Beurteilung der Binnenmarktintegration und aller möglichen Vorteile einer weiteren gezielten Integration in wichtigen Wachstumsbereichen befasst haben; fordert daher eine Verstärkung der Bemühungen, um eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der bereits geltenden Regeln sicherzustellen;

4.  fordert die Kommission auf, die Umstrukturierung des Jahreswachstumsberichts 2015 zu erläutern und zu erklären, weshalb sie im Hinblick auf die wichtigsten Bereiche mit dem größten Wachstumspotenzial keine Beitragsstudie zum Stand der Integration des Binnenmarkts veröffentlicht hat; fordert die Kommission auf, zumindest die zum Binnenmarkt erhobenen Daten zu veröffentlichen, um den diesjährigen Jahreswachstumsbericht zu ergänzen;

5.  fordert die Kommission auf, so früh wie möglich im Jahr 2015 einen Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarkts vorzulegen, damit dieser Bericht den Kurs für den Aktionsbereich „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters 2015 vorgeben kann; hebt jedoch hervor, dass der Zeitpunkt der Vorlage des Berichts in Zukunft überprüft werden muss; ist der Auffassung, dass ein solcher Bericht zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht veröffentlicht werden sollte, um – auch mit Blick auf die länderspezifischen Empfehlungen – eine maximale Wirkung zu erzielen;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, jedes Jahr einen verbindlichen Bericht vorzulegen, der auf die Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarkts im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters abzielt und eine Analyse des Stands der Integration des Binnenmarkts in den wichtigsten Bereichen mit dem größten Wachstumspotenzial enthält; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Jahreswachstumsbericht politische Prioritäten festzulegen, die zu einer Freisetzung des vollen Wachstumspotenzials des Binnenmarkts sowie zu einer Beseitigung noch bestehender Hindernisse für eine weitere Integration beitragen könnten;

7.  weist darauf hin, dass der Jahreswachstumsbericht 2015 ein integrierter Binnenmarkt befürwortet wird, der den Verbrauchern die gleichen Möglichkeiten bietet wie ihre Heimatmärkte, und hebt hervor, dass die Rechte, die den Verbrauchern im Online-Bereich gewährt werden, nicht hinter denen zurückbleiben dürfen, die sie auf herkömmlichen Märkten genießen;

8.  hebt hervor, dass im Jahreswachstumsbericht 2015 darauf verwiesen wird, dass zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa übermäßig belastende Regulierungen, insbesondere für KMU, vermieden werden müssen, der Zugang zu Finanzierungen verbessert werden muss und die Qualität der Investitionen in Forschung und Innovation sichergestellt werden muss;

9.  weist darauf hin, dass die im Jahreswachstumsbericht beschriebene Modernisierung der Verwaltung potenzielle Vorteile bietet und dazu beitragen kann, Bürokratie und Regulierungshürden abzubauen, was den Unternehmen und Bürgern hilft, weil dadurch Wettbewerb, Beschäftigung und Wachstum gesteigert werden;

10.  fordert eine umfassende Überarbeitung des Rahmens für die Binnenmarkt-Governance und die Stärkung der Überwachung und Bewertung der korrekten, rechtzeitigen und wirksamen Umsetzung und Anwendung der Binnenmarktvorschriften; betont, dass der Binnenmarkt als dritter Aktionsbereich des Europäischen Semesters genutzt werden muss, um klare Prioritäten in Bezug auf die Realwirtschaft abzudecken, wobei die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der EU uneingeschränkt zu beachten sind;

11.  fordert die Kommission auf, die für Wachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze wichtigsten Bereiche uneingeschränkt zu berücksichtigen, die für den Aufbau eines an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepassten Binnenmarkts wesentlich sind und zuvor von der Kommission ermittelt und in der Studie mit dem Titel „The Cost of Non Europe in the Single Market“ (Die Kosten einer nicht vollzogenen europäischen Integration im Bereich des Binnenmarkts) vom September 2014 näher ausgeführt wurden, wozu Dienstleistungen, der digitale Binnenmarkt und insbesondere der elektronische Handel, der gemeinschaftliche Besitzstand im Verbraucherschutz, die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und der freie Warenverkehr gehören; fordert die Kommission außerdem auf, den Binnenmarkt für Verkehr und Energie zu vollenden;

12.  ist der Ansicht, dass ein integriertes Messsystem festgelegt werden muss, bei dem verschiedene Methoden wie Gesamtindikatoren, systematische Indikatorengruppen und sektorspezifische Instrumente kombiniert werden müssen, um die Leistung des Binnenmarkts zu messen, damit er in das Europäische Semester integriert werden kann; hebt hervor, dass sowohl für die Messung der Vertiefung des Binnenmarkts als auch für das Anstoßen von Impulsen für diese Vertiefung in Schlüsselbereichen ein Leitindikator und ein Ziel für diesen Indikator in Bezug auf die Binnenmarktintegration in Erwägung gezogen werden sollten;

13.  fordert die Kommission auf, eine Methode für quantitative Ziele für den Bürokratieabbau auf europäischer Ebene einzuführen; weist auf die positiven Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten mit der Vorgabe von Nettozielen für den Bürokratieabbau hin, durch die die mit der Befolgung von Vorschriften verbundenen Kosten gesenkt werden sollen; fordert, diese Methode bei der neuen Initiative der Kommission zum Bürokratieabbau zu berücksichtigen;

14.  weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innerhalb des Europäischen Semesters weitere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Veröffentlichung angemessener Einzelheiten zu dem verwendeten Verfahren und den eingesetzten Daten zu fördern und so die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der erzielten Ergebnisse sicherzustellen, die relevanten Verknüpfungen zu Ex-post-Beurteilungen herzustellen und auf Lücken in den für die Durchführung der Beurteilungen benötigten Daten hinzuweisen;

15.  fordert erneut, dass das Europäische Parlament angemessen in die Verfahren des Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung eingebunden wird, indem vorgegeben wird, dass das Parlament und der Rat weitere Maßnahmen für eine wirksamere Governance für den Binnenmarkt verabschieden, insbesondere Maßnahmen in Bereichen, in denen der Regelungsrahmen der Union gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 AEUV festgelegt wurde;

16.  bedauert, dass die länderspezifischen Empfehlungen nicht ausreichend auf die Ziele der Strategie Europa 2020 abgestimmt wurden; fordert daher entschiedenere Bemühungen zur Lenkung und Abstimmung politischer Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und auf EU-Ebene sowie die Fortsetzung der konkreten und für die Stärkung des Binnenmarktes und die Ausschöpfung seines Potenzials erforderlichen Maßnahmen, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und insbesondere für junge Menschen Arbeitsplätze zu schaffen;

17.  vertritt die Auffassung, dass die Eigenverantwortung der Parlamente der Mitgliedstaaten in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen gestärkt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit vorzusehen, dass die Kommission die länderspezifischen Empfehlungen in den einzelstaatlichen Parlamenten vorstellt, bevor sie vom Rat angenommen werden; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, sich stärker für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu engagieren und die EU-Ziele rigoros in ihre eigenen Ziele auf nationaler Ebene umzusetzen; ist daher der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassend über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Bereiche des Binnenmarkts Bericht erstatten sollten; fordert darüber hinaus die Kommission erneut auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments über die Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und über die bisher erzielten Fortschritte zu berichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments die Gründe für erhebliche Abweichungen hinsichtlich der länderspezifischen Empfehlungen darzulegen;

18.  begrüßt, dass in den länderspezifischen Empfehlungen für 2014 die Bedeutung der Beseitigung ungerechtfertigter Einschränkungen und Eintrittsbarrieren in den Schlüsselsektoren, etwa dem Einzelhandel, dem elektronischen Handel und den Unternehmensdienstleistungen, betont wird; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen möglichst weitgehend zu beachten und der Beseitigung der Hindernisse, die das Wachstum des Binnenmarkts hemmen, höchste Priorität einzuräumen;

19.  spricht sich dafür aus, dass die Ergebnisse des Berichts über den Stand der Integration des Binnenmarkts durchgehender und konsequenter in die kommenden länderspezifischen Empfehlungen im Zyklus des Europäischen Semesters einfließen als bisher;

20.  bedauert, dass die Kommission bisher noch nicht in Erwägung gezogen hat, die Förderung des Binnenmarktes zu einer Priorität im Rahmen des Europäischen Semesters zu machen; fordert die Kommission auf, die Binnenmarkt-Governance, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, zu einem integralen Bestandteil aller nachfolgenden Phasen des Europäischen Semesters zu machen; weist die Kommission erneut darauf hin, dass ein wirklicher Binnenmarkt in diesen Bereichen das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU deutlich fördern würde; fordert dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen, die dieser neue Rahmens bietet, und die Kernbereiche für Wachstum und die in den Binnenmarktakten I und II enthaltenen Maßnahmen soweit wie möglich zu entwickeln, und macht dabei darauf aufmerksam, dass den Bedenken und Erwartungen der Bürger Rechnung getragen werden muss;

21.  hebt hervor, dass die Umsetzung und Ausarbeitung von politischen Maßnahmen durch die EU, die Mitgliedstaaten, die Regionen, die Kommunen, die Sozialpartner und die interessierten Akteure auf einem integrierten Konzept beruhen muss, damit die soziale Marktwirtschaft vorangebracht wird;

22.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, im Zeitraum 2007-2013 eine vollständige Ausschöpfung der EU-Fonds sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die Gelegenheit haben, ihre politischen Strategien und Investitionen im Zeitraum 2014–2020 auf Sektoren auszurichten, in denen mehr Wachstum und Arbeitsplätze – insbesondere für junge Menschen – geschaffen werden, wie zum Beispiel in den Bereichen digitaler Binnenmarkt, Energie, Dienstleistungen und grüne Wirtschaft, und dass sie tatsächliche und qualitätsorientierte Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation tätigen müssen, um allen Bürgern einen Zugang zur Netzwerkinfrastruktur zu ermöglichen;

II.  Das unausgeschöpfte Potenzial des Binnenmarkts in wesentlichen Wachstumsbereichen

23.  weist darauf hin, dass der Binnenmarkt eine zentrale Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung ist und eine unverzichtbare Rolle spielt, wenn es darum geht, die Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu verwirklichen; stellt jedoch fest, dass das entsprechende Potenzial in vielerlei Hinsicht noch nicht ausgeschöpft wird;

24.  weist erneut auf die drei Prioritäten der Strategie Europa 2020 hin:

   die Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft;
   die Förderung einer ressourcenschonenden, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft;
   die Förderung einer Wirtschaft mit hohem Beschäftigungsgrad, die es erlaubt, ein hohes Maß an sozialer und territorialer Kohäsion zu erreichen;

25.  begrüßt den neuen Ansatz der Kommission im Jahreswachstumsbericht für 2015, der eine koordinierte Ankurbelung der Investitionen in der EU vorsieht, um die Binnennachfrage zu steigern und eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft zu fördern; ist der Überzeugung, dass Investitionen zur Förderung der digitalen Wirtschaft und zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Vorrang eingeräumt werden sollte, um ein möglichst ehrgeiziges Ziel zu verfolgen;

26.  ist zutiefst besorgt über den Rückgang der privaten Investitionen in Europa und das mangelnde Vertrauen der privaten Investoren, das eine Zurückhaltung bei Investitionen bewirkt, insbesondere infolge fehlender Strukturreformen, einer ausbleibenden wachstumsfreundlichen EU-Strategie sowie der fortbestehenden Wachstumshindernisse auf dem Binnenmarkt in Bereichen wie dem elektronischen Handel; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Investitionsplan aktiv zu unterstützen und zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen beizutragen, indem sie die aus dem EU-Haushalt und von der EIB bereitgestellten Mittel ergänzen, um eine Orientierung und Anregung für Investitionen des Privatsektors zu bieten;

27.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und alle relevanten Interessenträger auf, sich bei der Konzeption und Ausarbeitung von Investitionsstrategien auf die Realwirtschaft zu konzentrieren, wodurch private Investitionen angezogen werden sollen; fordert ferner dazu auf, in die Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Anpassung an das digitale Zeitalter zu investieren, und auch in die neuesten Technologien im Energiesektor, da dies eine Hebelwirkung erzeugt, ein globales digitales Netzwerk sicherstellt, Bildung und hochwertige Forschung und Innovation fördert und zu soliden Fortschritten bei der Vollendung des Binnenmarkts im Verkehrssektor führt, wodurch der EU ermöglicht wird, auf gleichberechtigter Grundlage mit den großen Weltmächten zu konkurrieren;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Regulierungsrahmen für KMU zu verbessern, da diese ein großes Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bergen; fordert dazu auf, die Möglichkeiten des COSME-Programms voll auszuschöpfen und dabei nicht nur das Unternehmertum in Europa zu fördern, sondern auch den Zugang von KMU zu Finanzierungen und zu den Märkten in der EU und in der ganzen Welt;

29.  betont die Notwendigkeit, die Investitionen mit Innovationen und Unternehmergeist zu verbinden und so die Chancen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu maximieren und eine intelligente europäische Industriepolitik zu entwickeln; betont, dass KMU, die die größten Schwierigkeiten beim Zugang zu Investitionen haben, bei diesen Investitionen in besonderer Weise berücksichtigt werden müssen, und dass sie mit konkreten Maßnahmen einhergehen müssen, mit denen Unternehmensneugründungen sowie soziales Unternehmertum und Innovationen als Quelle zukünftiger Arbeitsplätze für junge Menschen unterstützt werden;

30.  hebt die Notwendigkeit hervor, den Unternehmergeist in Europa mit konkreten Maßnahmen wiederzubeleben, was bedeutet, KMU, und insbesondere denjenigen in Schlüsselsektoren, leichten Zugang zu Darlehen zu ermöglichen; fordert ferner, dass Formen der Finanzierung gefördert werden, die eine Alternative zu Bankkrediten darstellen;

31.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Volkswirtschaften entschlossener auf Innovationen und Wachstum auszurichten, da dies die EU auf die Anforderungen und den Bedarf der Zukunft im digitalen Zeitalter vorbereitet; weist darauf hin, dass dies auch die Unternehmen in der EU, insbesondere durch die uneingeschränkte Einbindung der IKT, innovativer macht und ihre Reaktionsfähigkeit auf dem Weltmarkt stärkt;

Digitaler Binnenmarkt

32.  ist der Ansicht, dass, wie im Jahreswachstumsbericht 2015 festgestellt wird, bei der Schaffung des digitalen Binnenmarkts unbedingt Fortschritte erzielt werden müssen, um das Wachstum anzuregen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, die europäische Wirtschaft weltweit wettbewerbsfähig zu halten und sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern Nutzen zu bringen; fordert daher die Kommission auf, einen ambitionierten europäischen Aktionsplan für elektronische Behördendienste für den Zeitraum 2016-2020 auszuarbeiten, und so die Ziele der Strategie Europa 2020 weiterzuverfolgen;

33.  verweist auf die Bedeutung von Investitionen, unter anderem in Breitbandnetze, bei der Verwirklichung der prioritären Ziele in den Schlüsselbereichen des digitalen Markts hin; spricht sich dafür aus, einen erheblichen Teil des künftigen 315 Mrd. EUR umfassenden Investitionsplans für gezielte und strategische Investitionen in den digitalen Sektor vorzumerken; weist ferner darauf hin, dass die Verknüpfung von Aspekten wie einer hohen Internetdurchdringung und guten IKT-Kenntnissen von Bevölkerung und Unternehmen ein wesentlicher Faktor bei der Vollendung eines wirklichen digitalen Binnenmarktes ist; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Investitionen in die Infrastruktur der digitalen Netze und der Schulung ihrer Unternehmen und Bürger im digitalen Bereich Priorität einzuräumen;

34.  ist der Auffassung, dass Zersplitterung und mangelnde Rechtssicherheit auf diesem Gebiet die größten Probleme sind und dass auch die uneinheitliche Durchsetzung von bestehenden EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten angegangen werden muss;

35.  stellt fest, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarkts im Zeitraum bis 2020 zu einem zusätzlichen BIP-Wachstum von 0,4 % (520 Mrd. in Preisen von 2014) führen könnte und sich die Beschäftigungseffekte den Angaben in der Studie „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten des Nicht-Europa mit Blick auf den Binnenmarkt) zufolge bei 0,1 % bewegen könnten, was über 223 000 neuen Arbeitsplätzen bis 2020 entspräche; vertritt die Überzeugung, dass die Beseitigung von Hindernissen für den elektronischen Handel, Investitionen in Breitbandinfrastruktur und der Einsatz neuer Technologien wie 4G und 5G für die Entwicklung digitaler Lösungen entscheidend sind, da diese auf schnelle und effektive Verbindungen angewiesen sind; sieht die Annahme des allgemeinen Rahmens für den Datenschutz in der EU und der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit als wesentlich für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes bis 2015 an; fordert Investitionen, um Ungleichheiten beim Zugang zu Breitband- und 4G-Netzen ein Ende zu setzen;

36.  betont die Korrelation zwischen hohen Verkaufszahlen im Online-Handel und der Zunahme des BIP pro Kopf, und fordert deshalb nachdrücklich Fortschritte bei der Erreichung eines wirklichen grenzüberschreitenden elektronischen Handels und beim Cloud-Computing; betont, dass es unerlässlich ist, die Zersplitterung in 28 digitale Märkten zu beenden, den allgemeinen Zugang zum Internet sicherzustellen und die Netzsicherheit und das Vertrauen der Verbraucher zu Ecksteinen des digitalen Binnenmarktes zu machen, da es ohne Vertrauen keinen Online-Markt geben kann;

37.  hebt hervor, dass laut dem Bericht „Kosten des Nicht-Europa“ mit Fortschritten in der elektronischen Verwaltung Einsparungen in Höhe von 100 Mrd. EUR jährlich erzielt werden könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen zu konzentrieren und zu verstärken, damit die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Verwaltungsgänge zunehmend auf elektronischem Weg erledigen können, wenn sie von ihren Rechten im Binnenmarkt, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene, Gebrauch machen;

38.  betont, dass die Vorschriften für den EU-Binnenmarkt für das digitale Zeitalter praktikabel sein müssen, was die Umsetzung von Binnenmarktvorschriften für Online-Zahlungen und die Entwicklung europaweiter sicherer elektronsicher Lösungen (z. B. elektronische Rechnungsstellung und digitale Unterschrift), eine Reform der Rechte des geistigen Eigentums und gegebenenfalls eine Klärung der MwSt.-Pflichten umfasst, um Vertrauen in den elektronischen Handel zu schaffen, die Qualität der den europäischen Verbrauchern über ihre Rechte zur Verfügung gestellten Informationen zu verbessern und die Verbraucher bei Online-Käufen in demselben Maße zu schützen, wie sie es von ihren herkömmlichen Geschäften her gewohnt sind;

39.  hebt hervor, dass die Überprüfung des jüngsten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung eine gute Gelegenheit ist, um die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu aufzufordern, sich stärker für den digitalen Binnenmarkt einzusetzen, der nicht nur mehr Wachstum und Beschäftigung, vor allem im KMU-Sektor und bei jungen Menschen, bedeutet, sondern auch für eine zukunftsorientierte und moderne Europäische Union steht;

40.  ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten stärker um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen bemühen müssen, die mehr und besser zugängliche digitale Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen anbieten sollten, wodurch sie Kosten senken und effizienter arbeiten, die grenzübergreifende Zusammenarbeit erleichtern und die Interoperabilität der öffentlichen Verwaltungen verbessern könnten;

41.  weist darauf hin, wie wichtig die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste sind, um das Volumen und die Qualität der elektronischen Transaktionen im Hinblick auf das Wachstum zu erhöhen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verordnung über elektronische Transaktionen im Binnenmarkt bis spätestens 1. Juli 2016 umzusetzen;

42.  ist der Auffassung, dass die Verbesserung der digitalen Kompetenzen in der Union eine absolute Priorität darstellt;

Freier Warenverkehr

43.  ist der Ansicht, dass der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in Bezug auf Effizienz, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen noch immer ein nicht ausgeschöpftes Potenzial für Unternehmen und Bürger birgt;

44.  bekräftigt seine Unterstützung für umfassende Handels- und Investitionsabkommen, die die Schaffung von Arbeitsplätzen für europäische Arbeitnehmer fördern und damit vereinbar sind, europäischen Verbrauchern direkt zugutekommen und neue Geschäftsmöglichkeiten für EU-Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der EU achten, eröffnen würden, als wesentliches Element für die Schaffung neuer Wachstumsmöglichkeiten; vertritt die Ansicht, dass das Europäische Parlament eng in die Verhandlungen über den Besitzstand des Binnenmarktes eingebunden werden und die Rolle des Parlaments als Teil der Rechtsetzungsinstanzen bei der Änderung bestehender Rechtsvorschriften und der Einführung neuer Rechtsvorschriften uneingeschränkt geachtet werden muss;

45.  fordert von den Mitgliedstaaten die Stärkung der Wertschöpfungskette in der grenzüberschreitenden Produktion als wesentliches Element zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau von Handelshemmnissen, die in Sektoren bestehen, die verhältnismäßig umfangreich sind, in denen aber aufgrund mangelnder Integration nicht der größtmögliche Nutzen aus dem Binnenmarkt erzielt wird;

46.  fordert eine verstärkte Beobachtung der Hindernisse im Binnenmarkt für Waren;

Dienstleistungen

47.  betont, dass spezifische politische Maßnahmen in die Strategie Europa 2020 aufgenommen werden sollten, die darauf abzielen, Hindernisse in den Bereichen des Dienstleistungssektors, die unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen, und beispielsweise im Bereich Finanzdienstleistungen zu beseitigen, und der Vertiefung des Binnenmarkts ausdrücklich mehr Aufmerksamkeit zu widmen;

48.  betont, dass im Dienstleistungssektor noch beträchtliches nicht ausgeschöpftes Wachstumspotenzial besteht, wie durch die Schätzungen in dem Bericht „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten des Nicht-Europa im Hinblick auf den Binnenmarkt) deutlich wird, in dem von potenziellen Gewinnen zwischen 337 Mrd. EUR und 637 Mrd. EUR die Rede ist;

49.  vertritt die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass der Dienstleistungssektor einer der Bereiche mit dem größten Wachstumspotenzial in der EU ist, die Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs in dem Sektor, einschließlich des Einzelhandels, gestärkt und die Rechtsvorschriften für Unternehmen, insbesondere für KMU, vereinfacht werden müssen; hebt hervor, wie wichtig es ist, den universalen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für alle Verbraucher, Familien und Unternehmen sicherzustellen;

50.  ist der Auffassung, dass der Verbraucherschutz, die Auswahl für Verbraucher und der Wettbewerb im Bereich Finanzdienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von Verbrauchern, einschließlich der schutzbedürftigsten Verbraucher, gestärkt werden sollten; ist der Auffassung, dass angesichts der beträchtlichen Verwirrung, die in Bezug auf Finanzprodukte entstehen kann, und der Probleme, die dies einzelnen Verbrauchern und dem Binnenmarkt verursachen kann, die Finanzkompetenz von Verbrauchern gesteigert werden sollte;

51.  bekräftigt erneut, dass stärkere Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug und Steuerumgehung und ‑hinterziehung benötigt werden, und fordert daher, dass in der EU sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor größeres Gewicht auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich gelegt wird; hebt hervor, dass dem Bericht „Kosten des Nicht-Europa“ zufolge mit Maßnahmen wie der Standardisierung von elektronischen Rechnungen und der Abstimmung der grenzüberschreitenden Steuersysteme aufeinander jährlich 9 Mrd. EUR eingespart werden könnten; begrüßt die Ankündigung des Präsidenten der Kommission, einen automatischen Informationsaustausch über Steuerentscheidungen in den Mitgliedstaaten einzuführen; hebt hervor, dass die Steuerkoordinierung gestärkt und verbessert werden muss, sodass unlauterer Wettbewerb und Marktverzerrungen verhindert werden und die Chancengleichheit im Binnenmarkt sicherstellt wird;

52.  begrüßt es, dass die Kommission im JWB 2015 wie folgt ausgeführt hat: „Steuerhinterziehung und Steuerumgehung müssen bekämpft werden, um Gerechtigkeit herzustellen und den Mitgliedstaaten die Steuereinnahmen zu sichern, auf die sie Anspruch haben“;

53.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Gesamtniveau und die Qualität der Investitionen in Forschung und Entwicklung erhöht werden sollten, um Innovationen anzuregen, und weist auf die Unterschiede bezüglich der Höhe der Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten hin; erinnert die Kommission daran, dass ein wirklicher Binnenmarkt für Wissen, Forschung und Innovation geschaffen werden muss und dass der Europäische Forschungsraum vollendet werden muss; hebt hervor, dass derzeit 85 % der für Innovationen bestimmten Mittel ausschließlich national verwendet werden, ohne dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit stattfindet, sodass der Mehrwert auf europäischer Ebene nicht vollständig ausgeschöpft werden kann;

Öffentliche Aufträge und Konzessionen

54.  begrüßt es, dass die Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Konzessionsvergabe 2014 verabschiedet wurden, wodurch das öffentliche Beschaffungswesen in der Europäischen Union modernisiert und die Tragfähigkeit öffentlicher Verträge gefördert wurde; unterstreicht, dass die Richtlinie über die Konzessionsvergabe einen Mehrwert gebracht hat, insbesondere in Bezug auf die Vereinfachung der Verfahren, die Erhöhung ihrer Transparenz und zusätzliche Gelegenheiten für KMU, wodurch es möglich wird, die Probleme in diesen Verträgen zu bewältigen, Rechtssicherheit, Flexibilität und Transparenz zu gewährleisten und die Entwicklung von wirtschaftsrelevanten Infrastrukturen und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen zu fördern;

55.  weist darauf hin, dass für eine Verbesserung der Qualität, der Wirksamkeit und der Transparenz der Investitionen und öffentlichen Ausgaben eine uneingeschränkte und zügige Anwendung der EU-Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen erforderlich ist;

56.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ordnungsgemäß und rechtzeitig umzusetzen; betont die Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und den Wert von Innovationspartnerschaften als wesentlichen Motor für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum insbesondere für KMU, die mit konkreten Maßnahmen unterstützt werden müssen, die den Wettbewerb und Innovationen fördern;

Gemeinschaftlicher Besitzstand im Verbraucherschutz

57.  bedauert, dass die bruchstückhafte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz durch die Mitgliedstaaten zu Unterschieden beim Schutz der Verbraucher und bei Strenge und Zeitpunkt der ergriffenen Durchsetzungsmaßnahmen führt; ist der Ansicht, dass dadurch die Konsistenz und Kohärenz der Rechtsvorschriften in denselben Sektoren oder zwischen verschiedenen Verkaufskanälen beeinträchtigt wird;

58.  fordert die Kommission auf, für die zügige Umsetzung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften wie der Verbraucherschutzrichtlinie, dem alternativen Verfahren zur Streitbeilegung und der Online-Streitbeilegung zu sorgen und gleichzeitig die Verringerung des Verwaltungsaufwands sicherzustellen; fordert, dass Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Verkäufern angemessener Schutz im Einklang mit ihrem herkömmlichen Markt gewährt und der Datenschutz im digitalen Zeitalter verbessert wird, da der dazu beitragen wird, das Vertrauen der Verbraucher bei Onlinekäufen zu erhöhen; verweist auf die Bedeutung eines wirksamen Schutzes der Verbraucherrechte im Online-Bereich und die Notwendigkeit, für eventuelle Streitigkeiten erschwingliche und effektive Rechtsbehelfe bereitzustellen;

59.  verlangt, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den nachhaltigen Konsum zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsdauer von Erzeugnissen, und Praktiken zu bekämpfen, die darauf ausgerichtet sind, diese Nutzungsdauer absichtlich zu verringern; hofft in dieser Hinsicht, dass die Kommission einen kohärenten Aktionsplan erstellen wird;

60.  betont, dass die Richtlinie über Verbraucherrechte ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei Online-Transaktionen war und heute das wichtigste Instrument des Verbraucherschutzes bei Online-Diensten darstellt;

61.  weist darauf hin, dass weitere Vorteile durch die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes erzielt werden können, beispielsweise durch die Einführung des Online-Streitbeilegungssystems für Verbraucherrechtsstreitigkeiten, das zu Einsparungen von etwa 22 Mrd. EUR führen könnte;

Energie

62.  fordert die Kommission auf, einen funktionierenden Energiebinnenmarkt mit einem diskriminierungsfreien Marktzugang und einem hohen Verbraucherschutzniveau sowie angemessenen Verbundkapazitäten und Systemen sicherzustellen;

63.  bekräftigt, dass die Energieversorgungssicherheit in Europa durch Diversifizierung der Energiequellen und -versorgungswege erhöht werden muss, und betont, dass der Vollendung des Energiebinnenmarktes Priorität eingeräumt und die Isolation von Energieinseln in der Europäischen Union beendet werden muss;

64.  ist der Ansicht, dass es zum Voranbringen der Vollendung des Binnenmarktes, der Integration von erneuerbaren Energiequellen und der Versorgungssicherheit erforderlich ist, dass die Mitgliedstaaten so schnell wie möglich ein Mindestziel von 10 % in Bezug auf die Verbundkapazität beim Strom erreichen, und dass sie diese idealerweise auf 30 % erhöhen sollten;

65.  vertritt die Auffassung, dass die Liberalisierung des Gas- und Strommarktes für die Stärkung der Verbraucher von grundlegender Bedeutung ist, und fordert die Kommission auf, die Verbraucher in den Mittelpunkt ihrer Politik des EU-Energiebinnenmarktes zu stellen;

III.  Instrumente für die Bewertung der Instrumente für Integration und Steuerung des Binnenmarkts

66.  stellt fest, dass der Binnenmarktanzeiger als bewährtes Verfahren für die Überwachung und Bewertung der Einhaltung der Binnenmarkt-Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten gelten kann, da er Verbesserungen und Aufholprozesse der einzelnen Länder auslösen kann; hebt jedoch hervor, dass dieser Binnenmarktanzeiger keine Instrumente für die qualitative Bewertung bereitstellt; betont, wie wichtig es ist, dass der Dialog mit und zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wird, damit die Schwierigkeiten ermittelt und angegangen werden können, mit denen sie bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt konfrontiert sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin bei der Umsetzung komplexer Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt besser zu unterstützen;

67.  ist der Ansicht, dass in Bezug auf die regulatorische Leistung des Binnenmarkts ein Gesamtindikator zur Messung der Binnenmarktlücke, d. h. der zusätzlichen Belastung von Bürgern und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten aufgrund des Mangels an Regeln für den Binnenmarkt, entwickelt werden könnte; weist nachdrücklich darauf hin, dass ein solcher Anzeiger die Erarbeitung von Schlussfolgerungen erleichtern sollte, die zu Empfehlungen für politische Maßnahmen für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten führen könnten;

68.  berücksichtigt den Anzeiger zur Digitalen Agenda als ein wichtiges Instrument zur Bewertung des Fortschritts der Mitgliedstaaten in diesem Bereich; vertritt die Auffassung, dass der Gesamtindex zur Messung der Binnenmarktlücke diesen Anzeiger umfassen sollte;

69.  fordert die Kommission auf, darüber nachzudenken, in ihre Vorschläge für Rechtsinstrumente im Bereich des Binnenmarktes eine Verpflichtung zur Durchführung einer systematischen Überprüfung der Umsetzung, Einhaltung, Wirksamkeit und Zweckdienlichkeit der Rechtsinstrumente aufzunehmen, einschließlich einer Methode und Kriterien für eine solche Überprüfung; ist der Auffassung, dass mit einer solchen Methode und solchen Kriterien besser bewertet werden könnte, ob die Rechtsinstrumente ordnungsgemäß umgesetzt, durchgeführt und durchgesetzt werden, und auch, ob und inwieweit sie zur Verwirklichung der Ziele, die mit ihnen verfolgt werden, beitragen, und wie zweckdienlich sie sind;

70.  unterstützt die Schaffung eines nachhaltigen Binnenmarkts auf der Grundlage der Entwicklung einer inklusiven, ressourceneffizienten, wissensbasierten Wirtschaft, einschließlich Maßnahmen, um alle Innovationen in nachhaltige Technologien zu fördern, ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Unternehmensinteressen herzustellen und Verbesserungen in Bezug auf einen informellen Problemlösungsmechanismus für den Binnenmarkt wie SOLVIT vorzunehmen und gleichzeitig den Bekanntheitsgrad von einzigen Anlaufstellen in der Öffentlichkeit zu erhöhen, um ihr Bewusstsein für die verfügbaren Möglichkeiten zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt zu verbessern;

71.  verweist auf die ständige Zunahme der Nutzung der Portale „Ihr Europa“ und „Ihr Europa ‒ Beratung“, über die für jeden, der in EU-Mitgliedstaaten lebt, arbeitet, studiert und sich zwischen ihnen bewegt, die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden sollten;

72.  begrüßt es, dass das durchschnittliche Umsetzungsdefizit in den Mitgliedstaaten unter die vom Europäischen Rat vereinbarte 1 %-Grenze gefallen ist und jetzt bei 0,6 % liegt, dem besten Ergebnis, das seit der Einrichtung des Binnenmarktindikators registriert wurde; hebt hervor, dass das Null-Toleranz-Prinzip bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten und die EU ein Grundsatz sein sollte;

73.  stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften für die Vollendung des Binnenmarkts entscheidend ist; fordert die Kommission daher auf, alle ihre Befugnisse zur Verwirklichung dieses Ziels entschieden einzusetzen, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Durchsetzung des Binnenmarktrechts und zur Überwachung der Durchsetzung unter anderem durch regelmäßige Überprüfungsaktionen zu verstärken, und kontinuierlich über Probleme bei der Umsetzung nachzudenken sowie sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften wirksamer werden und Ex-post-Beurteilungen in größerem Umfang und effektiver eingesetzt werden; fordert dazu auf, die Wirksamkeit der Verbraucherrechte im digitalen Umfeld stärker zu überwachen, insbesondere angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften im digitalen Bereich verbreiten können;

74.  weist jedoch darauf hin, dass im Prozess der Vertragsverletzungsverfahren zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich des schnellen Reagierens auf und der schnellen Behebung von Mängeln bei der Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktbestimmungen zutage getreten sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, effektiver mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um solche Fälle zügiger zu lösen;

75.  stellt fest, dass eine nicht erfolgte Umsetzung auf Komplexität im ersten Entwurf zurückgehen kann; betont daher, dass sowohl beim Primär- als auch beim Sekundärrecht von Anfang an bessere Grundsätze der Rechtsetzung verfolgt und ordnungsgemäße Anhörungen, Folgenabschätzungen und Überprüfungen nach der Umsetzung angewandt werden müssen;

76.  dringt ferner darauf, dass alles unternommen wird, um Vertragsverletzungsverfahren bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich des Binnenmarkts effektiver anzuwenden, und dass die Mitgliedstaaten und der Europäische Rat die Weiterentwicklung der Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen zukünftiger Überprüfungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fortsetzen; vertritt jedoch die Ansicht, dass Vertragsverletzungsverfahren stets der letzte Ausweg sein müssen und erst nach mehreren Versuchen der Koordinierung und Berichtigung eingeleitet werden sollten;

o
o   o

77.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0054.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0130.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0038.


Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet
PDF 150kWORD 65k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zum sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet (2015/2564(RSP))
P8_TA(2015)0070RC-B8-0217/2015

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und die dazugehörigen Protokolle,

–  gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf Artikel 7, 8, 47, 48 und 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates(1),

–  unter Hinweis auf die von Europol für 2014 vorgelegte Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität im Internet (iOCTA),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes über das Recht von Kindern darauf, dass das Kindeswohl Vorrang vor allen anderen Erwägungen haben muss,

–  unter Hinweis auf die im Februar 2011 verabschiedete EU-Agenda für die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder“ (COM(2008)0055),

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012–2016, insbesondere die Bestimmungen über die Finanzierung der Ausarbeitung von Leitlinien für Systeme zum Schutz von Kindern und den Austausch von bewährten Verfahren,

–  unter Hinweis auf seine Plenardebatte vom 12. Februar 2015 über den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich Abbildungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, schwere Verstöße gegen die Grundrechte darstellen, insbesondere gegen das im Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegte Recht des Kindes auf Schutz und Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind;

B.  in der Erwägung, dass das Wohl des Kindes bei jeder Maßnahme zur Bekämpfung dieser Straftaten im Einklang mit der EU‑Charta der Grundrechte und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss;

C.  in der Erwägung, dass schweren Straftaten wie der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Abbildung des Missbrauchs von Kindern durch ein umfassendes Konzept zu begegnen ist, das die Untersuchung von Straftaten, die Verfolgung der Straftäter, den Schutz der Opfer im Kindesalter und die Prävention umfasst;

D.  in der Erwägung, dass Kinder durch das Internet spezifischen Risiken ausgesetzt werden können, da sie Zugang zu Darstellungen von sexueller Ausbeutung von Kindern erhalten können oder Darstellungen von sexueller Ausbeutung von Kindern, dem Austausch von Darstellungen von Gewalt oder Tätern im Internet ausgesetzt sein können oder sie Einschüchterung, Schikanen oder Kontaktaufnahmen zu Missbrauchszwecken erfahren können; in der Erwägung, dass Kinder diesen Gefahren durch die verbreitete Nutzung mobiler Kommunikationstechnik und des Internets und durch den Zugriff darauf noch stärker ausgesetzt sind;

E.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet in eine umfassendere Strategie eingebettet werden sollte, die das gesamte Phänomen des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern angeht, das nach wie vor hauptsächlich Offline-Verbrechen betrifft, die von kriminellen Netzen oder Einzeltätern begangen werden, die sich bewusst außerhalb des Internetbereichs bewegen;

F.  in der Erwägung, dass sexuelle Ausbeutung im Online-Umfeld unter anderem dergestalt stattfindet, dass junge Menschen überredet oder gezwungen werden, eindeutig sexuelle Bilder von sich zu verschicken oder zu posten, sich via Webcam oder Smartphone an sexuellen Handlungen zu beteiligen oder schriftlich oder online sexualisierte Gespräche zu führen, was bedeutet, dass die Misshandelnden und die Täter im Internet damit drohen können, Freunden oder Verwandten des jungen Menschen Bilder, Videos oder Kopien der Gespräche zu schicken, wenn sie sich nicht weiter an den sexuellen Handlungen beteiligen; in der Erwägung, dass Bilder und/oder Videos noch lange nach Beendigung des sexuellen Missbrauchs zirkulieren und offen im Internet zur freien Verfügung stehen können, wodurch die ständige Gefahr besteht, dass die Opfer erneut missbraucht und stigmatisiert werden;

G.  in der Erwägung, dass die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um illegalen Inhalten im Internet entgegenzuwirken, nicht immer effektiv genug waren;

H.  in der Erwägung, dass bei den Untersuchungsmitteln, die denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die für die Ermittlung und Strafverfolgung im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet zuständig sind, im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten unter anderem das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Art und die Schwere der zu untersuchenden Straftaten berücksichtigt werden müssen;

I.  in der Erwägung, dass der Schutz von Minderjährigen in der digitalen Welt auch in Angriff genommen werden muss, indem die Industrie Initiativen ergreift, um ihrer gemeinsamen Verantwortung nachzukommen, und dass der Schutz von Minderjährigen in der digitalen Welt auch über die Erziehung und Schulung von Kindern, Eltern und Lehrern stattfinden muss, damit Minderjährige davon abgehalten werden, auf illegale Inhalte zuzugreifen;

J.  in der Erwägung, dass das Problem der Ausbeutung von Kindern und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet aufgrund seiner internationalen Dimension – es betrifft Hunderte von Ländern sowie ihre Gerichtsbarkeiten und Strafverfolgungsbehörden – ein internationales Problem ist, das auf internationaler Ebene gelöst werden muss; in der Erwägung, dass auf die besorgniserregende Praxis von Menschenhändlern hingewiesen werden muss, die Kinder ohne rechtlichen Status, die für die Behörden „unsichtbar“ sind, für sexuellen Missbrauch im Internet ausnutzen;

K.  in der Erwägung, dass den Strafverfolgungsbehörden Delikte in den meisten Bereichen der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund der Art der Straftat und des Alters der Opfer zu selten angezeigt werden, sehr viel seltener als bei anderen Formen der Kriminalität; in der Erwägung, dass sich daher das Ausmaß des Problems nicht korrekt anhand der verfügbaren Daten zur Anzahl der begangenen Straftaten darstellen lässt; in der Erwägung, dass nach Informationen nichtstaatlicher Organisationen über Internetseiten, die Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten, mehr als 80 % der Opfer jünger als zehn Jahre sind; in der Erwägung, dass Daten des internationalen Verbands der Internet-Meldestellen (Association of Internet Hotlines – INHOPE) zufolge immer mehr Kleinkinder Opfer von sexuellem Missbrauch werden und extreme und sadistische Formen des Missbrauchs zunehmen;

L.  in der Erwägung, dass viele Täter auf das Darknet zurückgreifen, wo sie anonyme Gemeinschaften eingerichtet haben und versteckte Foren, Website-Dienste, soziale Netzwerke und Datenspeicher nutzen, die für Darstellungen von Kindesmissbrauch bestimmt sind, und dadurch die sexuelle Ausbeutung von Kindern ermöglicht und erleichtert wird, die praktisch nicht mehr zurückzuverfolgen ist;

M.  in der Erwägung, dass sich viele Straftäter defensiver Maßnahmen wie etwa Verschlüsselungen und anderer Mittel bedienen, um ihre Handlungen abzusichern, wodurch die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erheblich erschwert wird;

N.  in der Erwägung, dass nach Angaben nichtstaatlicher Organisationen im Jahr 2012 lediglich 8 große Anbieter hinter 513 kommerziellen Marken für den Vertrieb von Darstellungen von Kindesmissbrauch standen und dass die 10 am weitesten verbreiteten Marken, die 2012 festgestellt wurden, alle in Zusammenhang mit einem großen Anbieter standen;

O.  in der Erwägung, dass die Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie bis zum 18. Dezember 2013 von den Mitgliedstaaten umzusetzen war, und in der Erwägung, dass die Richtlinie bisher erst von weniger als der Hälfte der Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wurde;

1.  betont nachdrücklich, dass es zu den wichtigsten Zielen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gehört, für den Schutz von Kindern sowie für ein sicheres Umfeld für ihre Entwicklung zu sorgen;

2.  betont mit größtem Nachdruck, dass die Rechte von Kindern im Internet gewahrt und sie geschützt werden müssen und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit rechtswidrige Inhalte umgehend aus dem Netz genommen und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden, und dass ausreichende Rechtsinstrumente zur Verfügung stehen müssen, um Ermittlungen anzustrengen und die Straftäter zu verfolgen;

3.  vertritt die Auffassung, dass die persönlichen Daten von Kindern im Internet angemessen geschützt werden müssen und dass Kinder in einfacher und kindgerechter Weise über die Risiken und Folgen der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Internet aufgeklärt werden müssen; betont, dass mit der Datenschutzreform bedeutende Änderungen eingeführt werden, durch die die Rechte von Kindern im Internet weitergehend geschützt werden;

4.  betont, dass ein umfassendes und koordiniertes Konzept auf EU-Ebene erforderlich ist, damit die Politikgestaltung und die daraus resultierenden Maßnahmen kohärent sind und die Bereiche Kriminalitätsbekämpfung sowie Grundrechte, Privatsphäre, Datenschutz, Cybersicherheit, Verbraucherschutz und E-Commerce umfassen;

5.  vertritt die Auffassung, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Kontaktaufnahme im Internet zu Missbrauchszwecken zu bekämpfen, und dass die Kommission und die nationalen Regierungen, die Zivilgesellschaft, Unternehmen im Bereich der sozialen Medien, Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Kinderschutzbeauftragte, Kinderärzte sowie Kinder- und Jugendorganisationen bei der Sensibilisierung für das Thema eine aktive Rolle übernehmen müssen, indem sie Leitlinien festlegen, bewährte Verfahren austauschen sowie soziale Plattformen für die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zu diesem Thema einrichten, um potenzielle Risiken und Bedrohungen für Kinder zu ermitteln;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Einbindung aller relevanten Akteure eine Sensibilisierungskampagne ins Leben zu rufen, in deren Rahmen Kinder darüber aufgeklärt werden, welche Gefahren im Internet lauern und wie sie darauf reagieren können, und Eltern und Pädagogen lernen, wie sie Kinder vor den Gefahren im Internet schützen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zudem auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, einschlägige Präventionsprogramme einzurichten, Sensibilisierungskampagnen für verantwortungsvolles Verhalten in sozialen Medien zu fördern und die wichtigsten Suchmaschinen und sozialen Netzwerke aufzufordern, aktiv Maßnahmen für den Schutz von Kindern im Internet zu ergreifen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit Kinder vermehrt Missbrauchsfälle melden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Maßnahmen, die im Anschluss an diese Meldungen ergriffen werden, zu verbessern und die Einrichtung systematischer Meldemechanismen zu erwägen; unterstützt die Einrichtung von Notrufstellen, über die Kinder anonym Missbrauchsfälle melden können;

8.  hebt hervor, dass die internationale Zusammenarbeit und die grenzüberschreitende Ermittlungstätigkeit in diesem Bereich verbessert werden müssen, wofür Kooperationsabkommen geschlossen werden müssen; betont darüber hinaus, dass die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden (darunter auch Europol und das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität) gestärkt werden muss, damit wirksamer gegen Netzwerke von Personen, die sexuelle Straftaten an Kindern begehen, ermittelt werden kann, diese Netzwerke schneller zerschlagen werden und die Täter strafrechtlich verfolgt werden können, wobei die Rechte und die Sicherheit der betroffenen Kinder Vorrang vor allen anderen Erwägungen haben müssen;

9.  begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Initiative der EU und 55 weiterer Länder aus der ganzen Welt, die sich im Rahmen des globalen Bündnisses gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet (Global Alliance against Child Sexual Abuse Online) zusammengeschlossen haben, um mehr Opfer zu retten, für eine effektivere Strafverfolgung zu sorgen, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und zu erreichen, dass im Internet insgesamt weniger Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern verfügbar sind; fordert die Kommission auf, regelmäßiger über die Erfolge dieses Bündnisses Bericht zu erstatten; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Empfehlungen auf nationaler Ebene umzusetzen;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Mittel für die Identifizierung von Opfern und für opferbezogene Dienste zur Verfügung zu stellen, und fordert, dass umgehend entsprechende Plattformen eingerichtet werden und die innerhalb von Europol bestehenden Plattformen stärker unterstützt werden;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten umzusetzen;

12.  hält es für unerlässlich, die richtige Terminologie für Straftaten gegen Kinder und die Beschreibung von Abbildungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu gebrauchen und anstelle des Begriffs „Kinderpornographie“ den angemessenen Begriff „Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch“ zu verwenden;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Kontaktstellen mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit sie Inhalte und Verhalten im Internet, die kriminell und schädlich sind, im Einklang mit der Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie melden können;

14.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gehalten sind, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass Personen, die befürchten, dass sie eine Straftat im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung begehen könnten, erforderlichenfalls Zugang zu wirksamen Interventionsprogrammen oder -maßnahmen erhalten können, die dazu dienen, das Risiko möglicher Straftaten einzuschätzen und ihnen vorzubeugen;

15.  fordert, dass die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol mit den erforderlichen Finanzmitteln, dem Personal, den Ermittlungsbefugnissen und den technischen Möglichkeiten ausgestattet werden, damit sie in geeigneter und wirksamer Form Ermittlungen anstellen, gegen die Täter vorgehen und sie strafrechtlich verfolgen können; weist darauf hin, dass dazu auch geeignete Schulungen zählen, um die Kapazitäten der Justizbehörden und der Polizei auszubauen und um neue Hightech-Kapazitäten zu entwickeln, um die Probleme zu lösen, die sich den Ermittlern im Zusammenhang mit der Analyse von riesigen Mengen von Abbildungen von Kindesmissbrauch, die unter anderem im Darknet versteckt sind, stellen, damit die Straftäter aufgespürt und strafrechtlich verfolgt werden können, um die Sicherheit und die Rechte der Kinder zu schützen;

16.  nimmt mit Besorgnis die Entwicklung und die zunehmenden Tendenzen der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken im Internet zur Kenntnis, wozu auch neue Mittel der Verbreitung und Transaktion für Darstellungen von Kindesmissbrauch insbesondere über das Deep Web und das Darknet gehören, vor allem das Phänomen des Live-Streamings von Missbrauch gegen Bezahlung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, enger mit Vertretern alternativer Zahlungssysteme in Kontakt zu treten, um Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln, wozu auch gemeinsame Schulungen zur besseren Ermittlung von Zahlungsprozessen gehören, die mit der kommerziellen Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch verknüpft sind;

17.  fordert eine gut funktionierende partnerschaftliche Zusammenarbeit und einen gesetzeskonformen Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden, Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologien, Internetdienstleistern, Webhosting-Anbietern, Unternehmen im Bereich der sozialen Medien, Banken und nichtstaatlichen Organisationen wie Jugend- und Kinderorganisationen, damit die Rechte von Kindern im Internet gewahrt und sie geschützt werden und damit rechtswidrige Inhalte umgehend aus dem Netz genommen und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden, die regelmäßig über ihre Ermittlungen und Strafverfolgungen auf der Grundlage dieser relevanten Informationen Bericht erstatten sollten; begrüßt in diesem Zusammenhang die CEO-Koalition, die das Internet sicherer für Kinder macht, sowie die Arbeit der Koalition der Finanzdienstleister gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet;

18.  betont, dass illegale Inhalte im Internet unter Beachtung eines ordnungsgemäßen rechtlichen Verfahrens umgehend entfernt werden sollten; betont die Rolle, die die Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologien, die Internetdienstleister und die Webhosting-Anbieter dabei spielen, illegale Inhalte im Internet auf Aufforderung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde schnell und wirksam zu entfernen;

19.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie umzusetzen, sofern dies noch nicht geschehen ist; fordert die Kommission daher auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der Richtlinie streng zu überwachen und dem Parlament und insbesondere dem zuständigen Ausschuss des Parlaments zügig über ihre Erkenntnisse Bericht zu erstatten;

20.  beauftragt seinen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU genauer zu überwachen und eine gründliche Analyse des derzeitigen politischen Handlungsrahmens für den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern in Form eines Berichts über die Durchführung der Richtlinie 2011/93/EU vorzunehmen und dem Plenum Bericht zu erstatten;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0070.

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