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Verfahren : 2015/2839(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0846/2015

Aussprachen :

PV 10/09/2015 - 5.2
CRE 10/09/2015 - 5.2

Abstimmungen :

PV 10/09/2015 - 8.2

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0315

Angenommene Texte
PDF 184kWORD 76k
Donnerstag, 10. September 2015 - Straßburg
Angola
P8_TA(2015)0315RC-B8-0846/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zu Angola (2015/2839(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Angola,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 12. Mai 2015 zu Angola,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung vom 17. Oktober 2014 im Anschluss an das erste Ministertreffen zwischen Angola und der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Dokument „EU-Angola Joint Way Forward“ für ein gemeinsames Vorgehen vom 23. Juli 2012,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und zur freien Meinungsäußerung,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2014 zum 10. Jahrestag dieser Leitlinien,

–  unter Hinweis auf Artikel 21 EUV und den Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte, worin sich die EU verpflichtet, sie werde „weiterhin ihr volles Gewicht in die Schale werfen, um die Verfechter von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten in der ganzen Welt zu unterstützen“,

–  unter Hinweis auf das im Juni 2000 unterzeichnete Partnerschaftsabkommen von Cotonou,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die angolanische Regierung in den vergangenen Monaten immer schärfer gegen alle vorgegangen ist, die vermeintlich gegen ihre Macht aufbegehrten, und damit gegen die in der angolanischen Verfassung verankerten Menschenrechte verstoßen hat; in der Erwägung, dass Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Angola weiterhin beschnitten werden und dass es wachsenden Anlass zur Besorgnis gibt, dass Militär und Geheimdienste zu den treibenden Kräften hinter der Festnahme und Verfolgung von Menschenrechtsverfechtern geworden sind;

B.  in der Erwägung, dass der Menschenrechtsverfechter José Marcos Mavungo am 14. März 2015 ohne Haftbefehl festgenommen wurde und dass Staatsanwalt António Nito am 28. August 2015 vor dem Gericht in der angolanischen Provinz Cabinda eine Haftstrafe von zwölf Jahren für Mavungo wegen der Anstiftung zu einem Aufstand forderte, obwohl keine Beweis dafür vorgelegt wurden, dass er ein Verbrechen begangen hatte;

C.  in der Erwägung, dass der Anwalt Arão Bula Tempo an demselben Tag festgenommen wurde, weil er an der Organisation dieses Protests mitgewirkt haben soll; in der Erwägung, dass Arão Bula Tempo anschließend am 13. Mai 2015 freigelassen wurde und seinen Prozess wegen Verhetzung erwartet;

D.  in der Erwägung, dass der Journalist Rafael Marques am 28. Mai 2015 für die Veröffentlichung des Buchs „Blood Diamonds: Corruption and Torture in Angola“ im Jahr 2011, in dem er mehr als 100 Tötungen und Hunderte Fälle von Folter einzeln aufführte, die mutmaßlich von Wachpersonal und Soldaten auf den Diamantenfeldern der Regionen Lunda Norte und Lunda Sul verübt wurden, zu einer für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde; in der Erwägung, dass aufgrund der Beschwerden, die Marques wegen Menschenrechtsverletzungen in den Regionen Lunda Norte und Lunda Sul bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hatte, keine Ermittlungen eingeleitet wurden;

E.  in der Erwägung, dass 15 junge Aktivisten zwischen dem 20. und dem 24. Juni 2015 im Zusammenhang mit einer privaten Diskussion über Politik verhaftet wurden; in der Erwägung, dass in der Folge Hauptmann Zenóbio Lázaro Muhondo Zumba am 30. Juni 2015 wegen mutmaßlicher Verbindungen zu den 15 festgenommenen Aktivisten verhaftet wurde;

F.  in der Erwägung, dass alle Inhaftierten widerrechtlich und willkürlich festgenommen und angeklagt wurden, einen Aufstand und einen versuchten Staatsstreich gegen den Präsidenten und weitere Regierungsmitglieder vorbereitet zu haben;

G.  in der Erwägung, dass die 15 inhaftierten Aktivisten in Untersuchungshaft festgehalten werden, nicht formal angeklagt wurden, keinen uneingeschränkten Zugang zu Rechtsbeistand haben, ihnen Besuche von Familienmitgliedern, die versuchen, sie mit Lebensmitteln zu versorgen, nicht uneingeschränkt zugestanden werden, und sie in Einzelhaft untergebracht sind;

H.  in der Erwägung, dass die Aktivisten festgenommen und ihre Wohnungen durchsucht wurden, ohne dass die Staatsorgane Haft- oder Durchsuchungsbefehle vorlegten; in Erwägung von Berichten, sie seien körperlich und seelisch gefoltert und mit dem Tode bedroht wurden;

I.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane die Mütter der jungen Gefangenen bedrohen, die gegen die Inhaftierungen mobil machen, und dass die regierende Volksbewegung zur Befreiung Angolas (MPLA) Demonstrationen von Unterstützern, die die Freilassung der Gefangenen fordern, unterbunden hat; in der Erwägung, dass friedlich demonstrierende Angehörige der Gefangenen am 8. August 2015 von den Sicherheitskräften vor Ort angegriffen wurden, wobei Gewalt angewandt wurde;

J.  in der Erwägung, dass vier junge Menschenrechtsverfechter und ein Korrespondent der Deutschen Welle im Juli 2015 während eines Besuchs bei anderen Aktivisten in einem Gefängnis in der Provinz Luanda zeitweilig inhaftiert wurden, weil ihnen vorgeworfen wurde, im Gefängnis politisch zu agitieren;

K.  in der Erwägung, dass das Recht auf friedlichen Protest und die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit in der angolanischen Verfassung anerkannt werden;

L.  in Erwägung von Berichten, die Polizei habe im April 2015 in Huambo ein Massaker an Mitgliedern der religiösen Sekte Luz do Mundo („Licht der Welt“) verübt; in der Erwägung, dass die Zahlen verschiedenen Quellen zufolge von Dutzenden bis hin zu Tausenden Toten und zahlreichen Vertriebenen reichen; in der Erwägung, dass die Regierung die dringend erforderliche unabhängige Untersuchung seit Monaten versäumt hat und die hohen Opferzahlen rundweg abstreitet; in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte derzeit einen Bericht über die Geschehnisse abfasst;

M.  in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte eine internationale Untersuchung des Vorfalls forderte, worauf die Regierung gerichtliche Ermittlungen einleitete;

N.  in der Erwägung, dass die angolanische Regierung überdies in Luanda und anderen Städten zunehmend Zwangsräumungen im großen und kleinen Maßstab durchführt, um die Bewohner informeller Siedlungen und Straßenhändler zu beseitigen, darunter Schwangere und Frauen mit Kindern;

O.  in der Erwägung, dass im März 2015 neue Rechtsvorschriften zur intensiveren Überwachung nichtstaatlicher Organisationen erlassen wurden;

P.  in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft wiederholt auf den Zusammenhang zwischen Korruption, Verringerung und missbräuchlicher Verwendung natürlicher Ressourcen durch die Führungselite sowie die Verletzung der Menschenrechte derjenigen hingewiesen hat, die eine Gefahr für den Status quo darstellen und ihn anprangern;

Q.  in der Erwägung, dass sich die angolanische Regierung zwar verpflichtet hat, stärker auf die Verbesserung ihres System zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) hinzuwirken, und auch einige Erfolge erzielt hat, dass jedoch die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ – eine 1989 auf Initiative der G7 gegründete Organisation für die Ausarbeitung von Strategien zur Geldwäschebekämpfung weiterhin auf strategische Mängel im diesbezüglichen System Angolas aufmerksam macht;

R.  in der Erwägung, dass in unabhängigen Berichten festgestellt wurde, dass die Erdöleinnahmen, die Haupteinnahmequelle der Regierung, nicht der nachhaltigen Entwicklung oder der Bevölkerung vor Ort zugutegekommen sind, sondern dass die Führungselite reicher geworden ist;

S.  in der Erwägung, dass Angola über enorme Reserven an Mineralien und Erdöl verfügt und insbesondere seit dem Ende des Bürgerkriegs eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt ist; in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum sehr ungleichmäßig ist und dass der größte Anteil des nationalen Reichtums auf einen unverhältnismäßig kleinen Anteil der Bevölkerung entfällt;

T.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise in dem Land nach dem Einbruch der Öleinnahmen voraussichtlich weitere soziale Unruhen und Proteste gegen die Regierung auslösen wird;

U.  in der Erwägung, dass Angola im Oktober 2014 sein Engagement für politischen Dialog und Zusammenarbeit bekräftigte, auf das man sich in dem Dokument „EU-Angola Joint Way Forward“ verständigt hatte, dessen tragende Säulen verantwortungsvolle Regierungsführung, Demokratie und Menschenrechte sind;

V.  in der Erwägung, dass gemäß dem Dokument „EU-Angola Joint Way Forward“ mindestens einmal pro Jahr im Rahmen eines förmlichen politischen Dialogs Informationen über verantwortungsvolle Regierungsführung und Menschenrechte im Einklang mit Artikel 8 des Abkommens von Cotonou zwischen der EU und Angola ausgetauscht werden;

1.  ist äußerst besorgt über die sich rasch verschlechternde Lage, was die Menschenrechte, Grundfreiheiten und den demokratischen Freiraum in Angola betrifft, sowie über die schwerwiegenden Übergriffe der Sicherheitskräfte und die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz;

2.  fordert die angolanischen Staatsorgane auf, unverzüglich und bedingungslos alle Menschenrechtsverfechter, darunter Marcos Mavungo und die im Juni 2015 verhafteten 15+1-Aktivisten, freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallen zu lassen; fordert außerdem die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller anderen Aktivisten, Gefangenen aus Gewissensgründen und politischen Oppositionellen, die willkürlich verhaftet wurden und nur wegen ihrer politischen Ansichten, ihrer journalistischen Arbeit oder ihrer Beteiligung an friedlichen Tätigkeiten in Haft sind;

3.  fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Häftlinge nicht gefoltert oder misshandelt werden, und ihren uneingeschränkten Schutz und Zugang zu ihren Familien und Rechtsanwälten sicherzustellen;

4.  fordert die angolanischen Staatsorgane auf, Fällen von willkürlicher Verhaftung, rechtswidriger Inhaftierung und Folter durch Polizei- und Sicherheitskräfte unverzüglich ein Ende zu setzen; bekräftigt seine Überzeugung, dass rasche, unparteiische und gründliche Untersuchungen aller Anschuldigungen von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, durch Polizei- und Sicherheitskräfte durchgeführt und die Täter vor Gericht gestellt werden müssen;

5.  ist zutiefst besorgt über die anhaltenden Versuche, die Meinungs- und Medienfreiheit sowie das Recht auf friedliche Versammlungen und Vereinigungen einzuschränken, und über die zunehmenden Verstöße gegen diese Freiheiten durch die staatlichen Stellen und fordert die angolanischen Staatsorgane auf, für die unverzügliche und bedingungslose Gewährleistung dieser Freiheiten zu sorgen; fordert sie darüber hinaus auf, die Bestimmungen der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie der regionalen Menschenrechtsinstrumente, die Angola ratifiziert hat, in vollem Umfang umzusetzen;

6.  ersucht die EU-Delegation in Luanda darum, dafür zu sorgen, dass die Zusagen des EAD eingehalten werden, Menschenrechtsverfechter weltweit durch konkrete, sichtbare Schritte zu unterstützen und zu schützen, wozu die Beobachtung von Gerichtsverfahren, die politische und materielle Unterstützung von Menschenrechtsverfechtern, ihren Rechtsanwälten und Familien sowie die Tatsache gehören, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei den angolanischen Staatsorganen zu Menschenrechten auf allen Ebenen der Beziehungen, auch auf höchster Ebene, vorstellig werden; ersucht die Delegation außerdem darum, den politischen Dialog mit der angolanischen Regierung bei allen die Politik, den Handel und die Entwicklung betreffenden Beziehungen zu intensivieren, um sicherzustellen, dass sie ihren nationalen und internationalen Zusagen im Bereich der Menschenrechte nachkommt, wie dies auf dem ersten Ministertreffen EU-Angola vom Oktober 2014 versprochen wurde; fordert sie nachdrücklich auf, alle geeigneten Hilfsmittel und Instrumente, einschließlich des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte, hierfür einzusetzen;

7.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einzuräumen, dass es bei den angolanischen Behörden ein hohes Maß an Korruption gibt, was die Achtung der Menschenrechte und die Entwicklung ernstlich gefährdet; fordert sie außerdem auf, vor allen Verhandlungen mit Angola die Grundsätze des Instrumentariums des Menschenrechtsansatzes umzusetzen und die Schwerpunktbereiche ihres nationalen Richtprogramms im Rahmen des elften Europäischen Entwicklungsfonds zu überprüfen;

8.  bedauert es, dass trotz einer abgeschlossenen nationalen Studie 2007 und eines umfangreichen Antiminenprogramms das Ausmaß der Bedrohung durch APL/ERW noch nicht zuverlässig bekannt ist; fordert die EU dringend auf, zu überwachen, zu kontrollieren und zu bewerten, ob die Finanzmittel wirksam eingesetzt werden, sowie sicherzustellen, dass die zugewiesenen Mittel so effizient und gezielt eingesetzt werden, dass das Land ordnungsgemäß gesäubert wird;

9.  fordert die angolanischen Justizbehörden auf, dafür zu sorgen, dass sie sich nicht politisch instrumentalisieren lassen und dass die in den rechtlichen Instrumenten verankerten Rechte – wie der Zugang zu Gerichten und das Recht auf ein faires Verfahren – geschützt werden;

10.  fordert die angolanische Regierung nachdrücklich auf, dringend eine transparente und glaubwürdige Untersuchung des Massakers von Huambo durchzuführen und den Überlebenden, die vertrieben wurden, Hilfestellung zu leisten; schließt sich der Forderung der Vereinten Nationen nach einer internationalen und unabhängigen zusätzlichen Untersuchung an;

11.  fürchtet weiterhin, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht umgesetzt werden; fordert die Behörden auf, die Bekämpfung schädlicher traditioneller Praktiken, wie etwa die Stigmatisierung von Kindern, die der Hexerei beschuldigt werden, zu verstärken;

12.  verweist auf die von Angola im Rahmen des Abkommens von Cotonou eingegangenen Verpflichtungen zur Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechtsgrundsätze, zu denen die Meinungs- und Medienfreiheit, verantwortliches Regierungshandeln und Transparenz in politischen Ämtern zählen; fordert die Regierung Angolas nachdrücklich auf, diese Bestimmungen im Einklang mit den Artikeln 11 Buchstabe b, 96 und 97 des Cotonou-Abkommens einzuhalten, und ersucht die Kommission darum, das entsprechende Verfahren nach den Artikeln 8, 9 und 96 des Cotonou-Abkommens einzuleiten, falls Angola seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;

13.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich mit der Transparenz beim Handel mit allen natürlichen Ressourcen, einschließlich Öl, zu befassen und insbesondere die bestehenden Rechtsvorschriften zur länderspezifischen Berichterstattung umzusetzen und zu überwachen; fordert die angolanischen Staatsorgane und die ausländischen Unternehmen auf, die Steuerung in der Rohstoffwirtschaft zu stärken, indem sie sich an die Vorgaben der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft halten, und die Umsetzung des Kimberley-Prozesses zu überprüfen; fordert die angolanische Regierung darüber hinaus auf, einen Plan zum Beitritt zur „Open Government Partnership“ (Partnerschaft für eine offene Regierung) vorzulegen und danach einen konkreten Plan zur Bekämpfung der Korruption, zur Steigerung der Transparenz und zur Stärkung der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit auszuarbeiten;

14.  empfiehlt eine Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der EU und den USA bei der Umsetzung des Abschnittes 1504 des „Dodd-Frank Act“;

15.  fordert die nationalen Verwaltungen und Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche genauer zu überwachen, einschließlich der normativen Grundsätze der Sorgfaltspflicht und einer angemessenen Risikoanalyse, insbesondere unter Einbeziehung politisch exponierter Personen, die aus Angola stammen;

16.  begrüßt, dass die angolanische Regierung Probleme im Zusammenhang mit Entschädigungen bei der Beschlagnahme von Land eingeräumt hat, und begrüßt Medienberichte, denen zufolge die Verteilungs- und Entschädigungsverfahren besser werden; empfiehlt der Regierung, ihre Bemühungen in diese Richtung aufrechtzuerhalten;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, der Afrikanischen Kommission für die Rechte der Menschen und Völker, den Regierungen der Länder der SADC-Region, dem Präsidenten und dem Parlament von Angola, der Regierung der USA, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

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