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Verfahren : 2015/2840(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0856/2015

Aussprachen :

PV 10/09/2015 - 5.3
CRE 10/09/2015 - 5.3

Abstimmungen :

PV 10/09/2015 - 8.3
CRE 10/09/2015 - 8.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0316

Angenommene Texte
PDF 193kWORD 88k
Donnerstag, 10. September 2015 - Straßburg
Aserbaidschan
P8_TA(2015)0316RC-B8-0856/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zu Aserbaidschan (2015/2840(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Aserbaidschan, insbesondere jene zur Menschenrechtslage und zur Rechtsstaatlichkeit,

–  unter Hinweis auf die seit langem bestehenden Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan, die 1999 aufgenommen wurden und durch die Umsetzung des Aktionsplans im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die Schaffung der Östlichen Partnerschaft, die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen EU-Aserbaidschan und die Teilnahme Aserbaidschans an der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST zum Ausdruck kommen,

–  unter Hinweis auf den am 25. März 2015 veröffentlichten ENP-Fortschrittsbericht 2014 über Aserbaidschan (SWD(2015)0064),

–  unter Hinweis auf den zwischen der EU und Aserbaidschan vereinbarten ENP-Aktionsplan,

–  unter Hinweis auf die Äußerungen des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, vom 22. Juli 2015 im Anschluss an sein Treffen mit dem Präsidenten Aserbaidschans, İlham Əliyev,

–  unter Hinweis auf die Reise des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, vom 23. bis 26. Februar 2015 nach Baku,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Said Ra'ad al-Hussein, vom 8. September 2015, in der er das aktuelle gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und unabhängige Stimmen in Aserbaidschan verurteilt,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und des Kommissionsmitglieds Johannes Hahn zu der vor kurzem erfolgten Festnahme, Inhaftierung, Verurteilung und Ermordung führender Journalisten und Menschenrechtsverfechter in Aserbaidschan,

–  unter Hinweis auf die Erklärung vom 19. August 2015 zu den Menschenrechten in Aserbaidschan, die die EU auf der Sondertagung Nr. 1064 des Ständigen Rates der OSZE in Wien abgegeben hat,

–  unter Hinweis auf die jüngsten Erklärungen des Generalsekretärs des Europarates, Thorbjørn Jagland, zu dem Fall von Xədicə İsmayılova, den Fällen von Leyla Yunus, Leiterin des Instituts für Frieden und Demokratie in Aserbaidschan, und ihrem Ehemann Arif Yunus sowie der Ermordung des aserbaidschanischen Journalisten Rasim Əliyev,

–  unter Hinweis auf die von der Parlamentarischen Versammlung der OSZE auf ihrer Jahrestagung vom 5. bis 9. Juli 2015 angenommene Erklärung von Helsinki, in der die anhaltende und politisch motivierte Verfolgung und Inhaftierung von Journalisten und Menschenrechtsverfechtern in zahlreichen Mitgliedstaaten der OSZE verurteilt und mit Sorge zur Kenntnis genommen wird, dass ständig steuer- und verwaltungsrechtliche Vorschriften missbraucht werden, um diese Maßnahmen zu rechtfertigen,

–  unter Hinweis auf die am 23. Juni 2015 angenommene Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Funktionsweise der demokratischen Institutionen in Aserbaidschan,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission des Europarates vom 15. Dezember 2014, in der darauf hingewiesen wird, dass die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen in Aserbaidschan durch die jüngsten Änderungen des Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen noch weiter erschwert wird,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juni 2014 zum zehnten Jahrestag dieser Leitlinien,

–  unter Hinweis auf die Bestimmungen der am 9. Dezember 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die allgemeine Menschenrechtslage in Aserbaidschan in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert hat und führende Persönlichkeiten nichtstaatlicher Organisationen, Menschenrechtsverfechter, Journalisten und sonstige Vertreter der Zivilgesellschaft immer stärker eingeschüchtert und unterdrückt und strafrechtlich immer häufiger verfolgt wurden;

B.  in der Erwägung, dass die preisgekrönte Enthüllungsjournalistin des Radiosenders RFE/RL, Xədicə İsmayılova, der Unterschlagung, Veruntreuung und Steuerhinterziehung beschuldigt und zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, nachdem sie mehrere Berichte über Korruption in der Familie des Präsidenten veröffentlicht hatte; in der Erwägung, dass die Menschenrechtsverfechter Leyla und Arif Yunus unter anderem des Betrugs und der Steuerhinterziehung beschuldigt und in einem Gerichtsverfahren, das bei weitem nicht den internationalen Normen entsprach, zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt wurden; in der Erwägung, dass der bekannte Menschenrechtsaktivist Rəsul Cəfərov und der hoch angesehene Menschenrechtsanwalt İntiqam Əliyev in Gerichtsverfahren, die von Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren überschattet wurden, ähnlicher Straftaten beschuldigt wurden und derzeit Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten bzw. siebeneinhalb Jahren verbüßen; in der Erwägung, dass sich auch zahlreiche andere bekannte Mitglieder der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft immer noch in Haft befinden, darunter Anar Məmmədli, Rauf Mirqədirov, Ömər Məmmədov, Tofiq Yaqublu, İlqar Məmmədov, Nicat Əliyev, Araz Quliyev, Pərviz Həşimli, Seymur Həzi, Hilal Məmmədov, und Taleh Xasməmmədov, und in der Erwägung, dass sich der Gesundheitszustand einiger dieser Gefangenen immer weiter verschlechtert;

C.  in der Erwägung, dass Leyla Yunus und Rəsul Cəfərov vor ihrer Verhaftung eine Gruppe sehr bekannter aserbaidschanischer Menschenrechtsverfechter und Sachverständiger angeführt haben, die eine Liste von beinahe einhundert Aserbaidschanern erstellt hat, die gemäß der vom Europarat im Jahr 2012 angenommenen Definition als politische Gefangene gelten;

D.  in der Erwägung, dass Journalisten und führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft immer wieder eingeschüchtert und schikaniert werden, darunter auch Emin Milli, Direktor des Fernsehsenders Meydan TV, der Morddrohungen erhalten hat und dessen Familienmitglieder teilweise aus fadenscheinigen Gründen verhaftet wurden, sowie Journalisten, die in Aserbaidschan mit Meydan TV zusammenarbeiten; in der Erwägung, dass der Gründer des Instituts für die Freiheit und Sicherheit von Reportern (IRFS) und Menschenrechtsverfechter Emin Hüseynov in der Schweiz Zuflucht gesucht hat, nachdem er aus fadenscheinigen Gründen angeklagt und ihm die aserbaidschanische Staatsbürgerschaft entzogen wurde;

E.  in der Erwägung, dass aufgrund ihres Engagements für die Menschenrechte gegen viele weitere Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft Anklage erhoben und Reiseverbote verhängt wurden und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde; in der Erwägung, dass die Regierung Aserbaidschans auch hart gegen unabhängige Gruppen vorgeht, indem sie restriktive neue Gesetze über nichtstaatliche Organisationen verabschiedet; in der Erwägung, dass zahlreiche Gruppen aufgrund dieser Gesetze im Ergebnis gezwungen wurden, ihre Arbeit einzustellen, nachdem ihre Bankkonten eingefroren oder ihre Finanzierungsquellen durch die Weigerung der Regierung, neue Zuwendungen ausländischer Geberorganisationen zu genehmigen, blockiert wurden;

F.  in der Erwägung, dass friedliche Demonstrationen im Zentrum von Baku seit 2006 verboten sind und vor kurzem neue hohe Geldstrafen und längere Verwaltungshaftzeiten für diejenigen eingeführt wurden, die nicht genehmigte öffentliche Versammlungen organisieren oder daran teilnehmen;

G.  in der Erwägung, dass der Vorsitzende des IRFS, der Journalist Rasim Əliyev, schwer misshandelt wurde und infolgedessen in einem Krankenhaus in Baku verstorben ist, nachdem er aufgrund seiner Kritik an Präsident Əliyev in den sozialen Medien wiederholt bedroht und eingeschüchtert wurde;

H.  in der Erwägung, dass Aserbaidschan eines der Gründungsmitglieder der Östlichen Partnerschaft ist; in der Erwägung, dass die führenden Vertreter der EU und der Staaten Osteuropas wiederholt bekräftigt haben, dass die Östliche Partnerschaft auf einer Wertegemeinschaft beruht und sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit stützt; in der Erwägung, dass Aserbaidschan die Beziehungen zur EU intensivieren und vertiefen und eine strategische Partnerschaft eingehen will;

I.  in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2014 durch restriktive Rechtsvorschriften in 11 von 13 Fällen daran gehindert wurde, Unterstützungszahlungen an nichtstaatliche Organisationen zu leisten, und dass sie unabhängige Gruppen und Aktivisten der Zivilgesellschaft in Aserbaidschan weiterhin nur sehr eingeschränkt unterstützen kann; in der Erwägung, dass zahlreiche der Begünstigten finanzieller Unterstützung durch die EU entweder im Gefängnis sitzen –wie der Menschenrechtsanwalt İntiqam Əliyev– oder aus dem Land geflohen sind und ihre Arbeit eingestellt haben;

J.  in der Erwägung, dass das Büro der OSZE in Baku am 4. Juli 2015 geschlossen wurde, nachdem die Regierung Aserbaidschans beschlossen hatte, die Vereinbarung zwischen der Regierung Aserbaidschans und der OSZE zu kündigen;

K.  in der Erwägung, dass die Organisation Freedom House Aserbaidschan sowie die aserbaidschanische Presse als „nicht frei“ und das Internet in Aserbaidschan als „teilweise frei“ einstuft; in der Erwägung, dass Aserbaidschan in den vergangen zehn Jahren den stärksten Verfall der demokratischen Regierungsführung in ganz Eurasien verzeichnet hat;

L.  in der Erwägung, dass im November 2015 in Aserbaidschan eine Parlamentswahl stattfinden wird; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament beschlossen hat, keine Wahlbeobachtungsmission nach Aserbaidschan zu entsenden, da die Bedingungen für die Abhaltung einer freien und fairen Wahl den Einschätzungen zufolge nicht gegeben sind und es aufgrund der Beschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit im Land unmöglich ist, gleiche Ausgangsbedingungen für die Kandidaten zu schaffen und eine Wahl mit einem echten Konkurrenzkampf zu organisieren;

M.  in der Erwägung, dass die sachbezogene Zusammenarbeit für beide Seiten von Vorteil ist, vor allem im Energiebereich; in der Erwägung, dass Aserbaidschan potenziell einer der wichtigsten Handelspartner der EU werden könnte;

1.  zeigt sich zutiefst besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage im Land weiter verschlechtert, und weist darauf hin, dass die EU den Menschenrechten und Grundfreiheiten im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit besondere Bedeutung beimisst, da dies entscheidende Aspekte der Östlichen Partnerschaft und Grundpfeiler internationaler Organisationen wie des Europarats und der OSZE sind, denen Aserbaidschan angehört;

2.  fordert, dass alle inhaftierten politischen Gefangenen, Menschenrechtsverfechter, Journalisten und sonstigen Aktivisten der Zivilgesellschaft, darunter Xədicə İsmayılova, Leyla und Arif Yunus, Anar Məmmədli, Rəsul Cəfərov, İntiqam Əliyev, Rauf Mirqədirov, Ömər Məmmədov, Tofiq Yaqublu, Nicat Əliyev, Araz Quliyev, Pərviz Həşimli, Seymur Həzi, Hilal Məmmədov, Taleh Xasməmmədov und İlqar Məmmədov, in Übereinstimmung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unverzüglich und bedingungslos freigelassen, alle Anklagen gegen sie fallengelassen und ihre politischen Rechte, ihre Bürgerrechte und ihr öffentlichen Ansehen vollständig wiederhergestellt werden;

3.  verurteilt aufs Schärfste die beispiellose Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Aserbaidschan; zeigt sich angesichts der Berichte von Menschenrechtsverfechtern sowie aserbaidschanischen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen, wonach Politiker, Aktivisten und Journalisten offenbar wissentlich unter falsche Anklage gestellt werden, erneut zutiefst besorgt darüber, dass Kollegen der Gefangenen zwar immer noch frei sind, aber Ermittlungsverfahren gegen sie laufen; fordert die Regierung Aserbaidschans nachdrücklich auf, die Praxis der selektiven strafrechtlichen Verfolgung und Verhaftung von Journalisten, Menschenrechtsverfechtern und anderen Regierungskritikern zu beenden und dafür zu sorgen, dass alle Häftlinge, also auch Journalisten, politische Aktivisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft, in den Genuss ihres Rechts auf ein faires Verfahren, insbesondere auf Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl und auf Kontakt zu ihrer Familie kommen und auch andere Normen für faire Verfahren eingehalten werden;

4.  begrüßt, dass die Regierung Aserbaidschans einem europäischen medizinischen Team die Möglichkeit eingeräumt hat, Leyla und Arif Yunus zu besuchen, und fordert ihre Freilassung, auch aus humanitären Gründen; weist auf die Haftbedingungen von Leyla und Arif Yunus und İntiqam Əliyev hin, die zu einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustands mit möglicherweise lebensbedrohlichen Folgen geführt haben; fordert die Regierung Aserbaidschans auf, einem europäischen medizinischen Team zu gestatten, İntiqam Əliyev zu untersuchen, und dafür zu sorgen, dass alle Gefangenen bei Bedarf eine angemessene Gesundheitsversorgung erhalten;

5.  fordert die unverzügliche Untersuchung des Todes des Journalisten und Vorsitzenden des IRFS Rasim Əliyev; nimmt mit Sorge die Vorwürfe einer Gruppe von Journalisten zur Kenntnis, dass Rasim Əliyev gestorben ist, weil er von den ihm im Krankenhaus zugewiesenen Ärzten nicht angemessen behandelt wurde;

6.  weist die Regierung Aserbaidschans darauf hin, dass das Wohlbefinden der Bevölkerung und somit die Achtung der Rechte und Freiheiten ein wesentlicher Aspekt ist, um nachhaltiges Wirtschaftswachstums zu erzielen;

7.  fordert Aserbaidschan auf, seine als Mitglied des Europarates eingegangenen Verpflichtungen zu achten und umzusetzen; fordert die Regierung Aserbaidschans erneut auf, alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Aserbaidschan zu befolgen; fordert die Einhaltung des Urteils vom 16. Juni 2015 und aller anderen Urteile des EGMR;

8.  fordert die Regierung Aserbaidschans auf, uneingeschränkt mit der Venedig-Kommission des Europarates sowie mit dem Kommissar für Menschenrechte zusammenzuarbeiten und deren Empfehlungen sowie die Sonderverfahren der Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechtsverfechter, das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht, sich friedlich zu versammeln, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht, nicht willkürlich festgenommen zu werden, umzusetzen, um die Rechtsvorschriften und Verfahren des Landes in vollständiger Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen dieser Sachverständigen anzupassen;

9.  fordert die Regierung Aserbaidschans auf, das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverfechter unverzüglich einzustellen und dafür zu sorgen, dass unabhängige Gruppen und Aktivisten der Zivilgesellschaft ohne unzulässige Behinderung oder Angst vor Verfolgung arbeiten können, indem unter anderem die Gesetze, mit denen die Zivilgesellschaft erheblich beschränkt wird, aufgehoben und die Bankkonten nichtstaatlicher Gruppen und ihrer führenden Vertreter wieder freigegeben werden sowie der Zugang zu Finanzierung aus dem Ausland gestattet wird;

10.  bedauert, dass die Regierung Aserbaidschans nach wie vor Maßnahmen zur Einschränkung der Kontakte zwischen Gruppen der Zivilgesellschaft, Jugendaktivisten und Intellektuellen aus Armenien und Aserbaidschan ergreift, die von großer Bedeutung für die Beilegung der langjährigen Feindschaft zwischen den beiden Ländern sind; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die wichtige Arbeit von Leyla und Arif Yunus in diesem Bereich hin;

11.  fordert die Regierung Aserbaidschans auf, die Presse- und Medienfreiheit in ihren Rechtsvorschriften und in der Praxis sowohl im Internet als auch in traditionellen Medien zu achten, die Meinungsfreiheit in Übereinstimmung mit den internationalen Normen zu gewährleisten und die Zensur der in den Medien geäußerten Kritik an der Regierung einzustellen;

12.  zeigt sich zutiefst besorgt über die Lage von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI-Personen) in Aserbaidschan; verurteilt aufs Schärfste politische Hassreden aus den höchsten Kreisen gegen LGBTI-Personen; fordert die Regierung Aserbaidschans auf, Menschenrechtsverfechter, die sich für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzen, nicht länger zu behindern und einzuschüchtern;

13.  betont die Bedeutung eines ernsthaften und auf gegenseitigem Respekt beruhenden Dialogs zwischen der EU und der Regierung Aserbaidschans, der Opposition und der Zivilgesellschaft;

14.  bekräftigt, dass die Verhandlungen über ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft mit Aserbaidschan unverzüglich ausgesetzt werden sollten, bis die Regierung konkrete Maßnahmen ergreift, um die Achtung der allgemeinen Menschenrechte zu fördern;

15.  fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, den Grundsatz „mehr für mehr“ streng anzuwenden, dabei in Übereinstimmung mit den EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern der Lage von Menschenrechtsverfechtern, der Unabhängigkeit der Justiz, demokratischen Reformen sowie den Grundrechten und -freiheiten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die Folgen einer zu langsamen Umsetzung von Reformen klar zu benennen; fordert die Kommission auf, angesichts der genannten Fälle von Menschenrechtsverfechtern, die ins Visier genommen werden, weil sie Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan aufzeigen, alle Aserbaidschan im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments gewährten Finanzmittel, die nicht für die Menschenrechte, die Zivilgesellschaft und die persönliche Zusammenarbeit auf der Ebene der Bürger gedacht sind, zu prüfen und ihre Zahlung erforderlichenfalls vorübergehend einzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, persönliche Kontakte und die persönliche Zusammenarbeit beispielsweise in den Bereichen Zivilgesellschaft, Bildung und Hochschullehre sowie Jugend- und Studentenaustausch weiterhin finanziell zu unterstützen;

16.  fordert den Rat, die Kommission und die HR/VP auf, in Bezug auf das aktuelle gewaltsame Vorgehen in Aserbaidschan entschieden und geschlossen Position zu beziehen, um zu verdeutlichen, dass die derzeitige Situation völlig inakzeptabel ist und dass erst wieder zur Tagesordnung übergegangen werden kann, wenn die Regierung alle aus politischen Gründen inhaftierten Personen freilässt und das aktuelle gewaltsame Vorgehen gegen unabhängige Gruppen der Zivilgesellschaft einstellt;

17.  fordert die in Aserbaidschan tätigen Unternehmen aus der EU auf, unter Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Menschenrechtslage in dem Land nachdrücklich auf hohen Menschenrechtsstandards zu bestehen und hohe Standards der sozialen Verantwortung von Unternehmen einzuführen;

18.  bedauert, dass im Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Aserbaidschan im Hinblick auf die Menschenrechtslage im Land keine nennenswerten Fortschritte erzielt wurden; fordert den EAD auf, diesen Dialog zu intensivieren, um ihn wirksam und ergebnisorientiert zu gestalten, und dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;

19.  fordert die Organe der EU auf, die von der Enthüllungsjournalistin Xədicə İsmayılova erhobenen Korruptionsvorwürfe gegen Präsident Əliyev und Mitglieder seiner Familie eingehend zu untersuchen;

20.  fordert den Rat auf, in Bezug auf die Länder der Östlichen Partnerschaft nicht mit zweierlei Maß zu messen und in diesem Zusammenhang gezielte Sanktionen und Visumsperren für alle Politiker, Beamte und Richter in Betracht zu ziehen, die an politischer Verfolgung beteiligt sind;

21.  fordert die Regierung Aserbaidschans auf, mit regionalen Organisationen wie dem Europarat und der OSZE zusammenzuarbeiten und die Besuche ihrer Vertreter zu erleichtern; bedauert zutiefst die Forderung der Regierung Aserbaidschans, die Büros der OSZE in Baku zu schließen;

22.  weist darauf hin, dass unabhängige Wahlbeobachter, einschließlich der langfristigen Wahlbeobachtungsmission der OSZE und nationaler Wahlbeobachtungsmissionen, erhebliche Verstöße gegen Wahlnormen bei alle Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Aserbaidschan seit der Präsidentschaftswahl im Oktober 2003 aufgezeigt haben; bringt erhebliche Zweifel zum Ausdruck, ob die Bedingungen für die Abhaltung einer freien und fairen Wahl am 1. November 2015 vorliegen, da führende Vertreter der Opposition verhaftet wurden, die Medien und Journalisten nicht frei und ohne Einschüchterungen arbeiten können und eine Atmosphäre der Angst herrscht;

23.  fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, von Wahlbeobachtungstätigkeiten vorerst Abstand zu nehmen ; nimmt zur Kenntnis, dass derzeitig eine BDIMR-Mission vor Ort stattfindet und es von größter Bedeutung ist, deren Analyse von der Lage der Situation zu erfahren;

24.  verweist auf seinen Beschluss, eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Aserbaidschan zu entsenden, und hält es für sehr wichtig, diese Delegation so bald wie möglich zu entsenden, um sich mit der Regierung Aserbaidschans über dringende Themen wie die Menschenrechte und den Konflikt um Berg-Karabach auszutauschen;

25.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Europäischen Rat und der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Aserbaidschan, dem Europarat, der OSZE und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.

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