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Verfahren : 2014/0340(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0262/2015

Eingereichte Texte :

A8-0262/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 06/10/2015 - 7.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0329

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 59k
Dienstag, 6. Oktober 2015 - Straßburg
Kontrollmaßnahmen für 4,4'-DMAR und MT-45 *
P8_TA(2015)0329A8-0262/2015

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2015 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über Kontrollmaßnahmen für 4-Methyl-5-(4-methylphenyl)-4,5-dihydrooxazol-2-amin (4,4'-DMAR) und 1-Cyclohexyl-4-(1,2-diphenylethyl)piperazin (MT-45) (10009/2015 – C8-0183/2015 – 2014/0340(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (10009/2015),

–  gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8‑0183/2015),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen(1), insbesondere Artikel 8 Absatz 3,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0262/2015),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)ABl.L 127 vom 20.5.2005, S. 32.

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