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Verfahren : 2014/0180(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0049/2015

Eingereichte Texte :

A8-0049/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 07/10/2015 - 10.6
CRE 07/10/2015 - 10.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0341

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 99k
Mittwoch, 7. Oktober 2015 - Straßburg
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union ***I
P8_TA(2015)0341A8-0049/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (COM(2014)0358 – C8-0029/2014 – 2014/0180(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0358),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0029/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechnungshofs Nr. 1/2015(1),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 3. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltskontrollausschusses (A8-0049/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 52 vom 12.2.2015, S. 1.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union
P8_TC1-COD(2014)0180

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929.)

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