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Verfahren : 2015/0090(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0255/2015

Eingereichte Texte :

A8-0255/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 27/10/2015 - 5.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0360

Angenommene Texte
PDF 255kWORD 65k
Dienstag, 27. Oktober 2015 - Straßburg
Gemeinsame Agrarpolitik: Aufhebung überholter Rechtsakte ***I
P8_TA(2015)0360A8-0255/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 76/621/EWG des Rates zur Festsetzung des Höchstgehalts an Erukasäure in Speiseölen und -fetten und der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie (COM(2015)0174 – C8-0101/2015 – 2015/0090(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2015)0174),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0101/2015),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zur vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 1. Juli 2015(1),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. September 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf die Artikel 59 und 39 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0255/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 76/621/EWG des Rates zur Festsetzung des Höchstgehalts an Erukasäure in Speiseölen und -fetten und der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie
P8_TC1-COD(2015)0090

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/2284.)

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