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Verfahren : 2015/2857(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-1094/2015

Eingereichte Texte :

B8-1094/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 29/10/2015 - 10.8
CRE 29/10/2015 - 10.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0392

Angenommene Texte
PDF 172kWORD 67k
Donnerstag, 29. Oktober 2015 - Straßburg
Entwicklung einer satellitengestützten Technologie für Systeme zur weltweiten Ortung von Flugzeugen
P8_TA(2015)0392B8-1094/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Oktober 2015 zu der auf der Weltfunkkonferenz (WRC-15), die vom 2. bis 27. November 2015 in Genf stattfinden wird, erfolgenden Zuweisung des zur Unterstützung der künftigen Entwicklung einer satellitengestützten Technologie zur Einführung weltweit einsetzbarer Flugwegverfolgungssysteme erforderlichen Frequenzbands (2015/2857(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis darauf, dass das Thema „Inflight-Tracking“ (Flugwegverfolgung) auf die Tagesordnung der Weltfunkkonferenz (WRC-15) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) gesetzt wurde, die vom 2. bis 27. November 2015 in Genf stattfinden wird,

–  unter Hinweis auf das Arbeitspapier mit dem Titel „Aircraft Tracking and Localisation Options“ (Möglichkeiten für die Flugverfolgung und -ortung), das die EU in der multidisziplinären Sitzung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur weltweiten Flugwegverfolgung vom 12./13. Mai 2014 vorstellte,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der multidisziplinären Sitzung der ICAO zur weltweiten Flugwegverfolgung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 01/2014 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vom 5. Mai 2014 mit dem Titel „Amendment of requirements for flight recorders and underwater locating devices“ (Änderung der Vorschriften für Flugschreiber und Unterwasserortungseinrichtungen),

–  unter Hinweis auf die von verschiedenen einzelstaatlichen Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt formulierten Sicherheitsempfehlungen zur Erhöhung der Sicherheit durch die Vereinfachung der Informationsgewinnung im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen in der Zivilluftfahrt und die Verbesserung der Leistung und Handhabung von Flugschreibern sowie der Ortung eines Luftfahrzeugs nach einem Unfall über Wasser(1),

–  unter Hinweis auf den Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 hinsichtlich der Vorschriften für Flugschreiber, Unterwasserortungseinrichtungen und Flugwegverfolgungssysteme(2),

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu der auf der Weltfunkkonferenz, die vom 2. bis 27. November 2015 in Genf stattfinden wird, erfolgenden Zuweisung des zur Unterstützung der künftigen Entwicklung einer satellitengestützten Technologie zur Einführung weltweit einsetzbarer Flugwegverfolgungssysteme erforderlichen Frequenzbands (O-000118/2015 – B8-1101/2015),

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr,

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass durch die Tragödien des Air-France-Fluges AF447 (1. Juni 2009) und des Malaysia-Airlines-Fluges MH370 (8. März 2014) deutlich geworden ist, dass neue Systeme eingeführt werden müssen, mit denen die Position von Verkehrsluftfahrzeugen jederzeit – auch in abgelegenen Gebieten – ermittelt werden kann;

B.  in der Erwägung, dass derartige Systeme zur Überwachung des Flugverkehrsmanagements die Ermittlung der Position von Luftfahrzeugen bei ungewöhnlichem Flugverhalten sowie im Falle eines Not- oder Unfalls erleichtern;

C.  in der Erwägung, dass angesichts der Tragödien im Zusammenhang mit den Flügen AF447 und MH370 sichergestellt werden sollte, dass derartige Systeme weder durch einen gewöhnlichen Stromausfall an Bord beeinträchtigt noch während des Fluges deaktiviert werden können;

D.  in der Erwägung, dass die Wirksamkeit von Such- und Rettungsmaßnahmen sowie von Ermittlungen durch derartige Systeme verbessert wird, da die bestehenden Flugwegverfolgungssysteme nicht alle Gebiete abdecken;

E.  in der Erwägung, dass solche Systeme auch erheblich zur Erhöhung der Effizienz und Kapazität des Flugverkehrsmanagements und gleichzeitig zur Verbesserung der Flugsicherheit und Senkung der Infrastrukturkosten beitragen könnten;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission derzeit gemeinsam mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und anderen Interessenträgern verschiedene technische Optionen hinsichtlich ihrer Leistung prüft, und Vorschriften für Flugwegverfolgungssysteme mit schrittweiser Umsetzung vorgeschlagen hat;

G.  in der Erwägung, dass unter den Technologien, die derzeit eingesetzt bzw. geprüft werden – z. B. Automatic Dependent Surveillance – Contract (ADS-C) (automatische bordabhängige Überwachung – Versand auf Anforderung), Aircraft Communications Addressing and Reporting System (ACARS), (Luftfahrzeug-Kommunikationssystem) und High Frequency Data Link (Datenaustausch über Kurzwelle) –, Automatic Dependent Surveillance – Broadcast (ADS-B) (automatische bordabhängige Überwachung – Übertragung), die auf einem satellitengestützten Datenaustausch beruht, eine äußerst erfolgversprechende Option zu sein scheint;

H.  in der Erwägung, dass mit der ADS-B-Technologie die Überwachung des Flugverkehrsmanagements außerhalb der am dichtesten besiedelten Gebiete unterstützt werden kann, in denen die Radarüberwachung an ihre Grenzen stößt oder ausgesprochen kostenintensiv ist (dies gilt auch auf See und in unbewohnten Gebieten);

I.  in der Erwägung, dass die satellitengestützte ADS-B-Technologie zur Bereitstellung von Überwachungskapazitäten für Flugsicherungsdienste auf einem Datenaustausch zwischen Luftfahrzeugen und einer Satellitenkonstellation beruht, und deshalb auf die Zuweisung eines bestimmten Frequenzbands, das vor jeglicher Störung geschützt ist, angewiesen sein könnte;

J.  in der Erwägung, dass auf der Weltfunkkonferenz, die im November 2015 von der Internationalen Fernmeldeunion ausgerichtet wird, festgelegt wird, welche Funkdienste spezifischen Frequenzbändern zugewiesen werden;

K.  in der Erwägung, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zu verhindern, dass die Entwicklung der ADS-B-Technologie durch das Fehlen einer zeitnahen Zuweisung eines angemessenen Frequenzbands beeinträchtigt wird;

1.  unterstützt die von der Kommission vorangetriebene Entwicklung eines leistungsbasierten weltweiten Flugwegverfolgungssystems, das es Flugsicherungsdiensten ermöglicht, die Position von Verkehrsluftfahrzeugen jederzeit – auch in abgelegenen Gebieten – zu ermitteln;

2.  hebt hervor, dass das reibungslose Funktionieren derartiger Systeme jederzeit – auch bei einem gewöhnlichen Stromausfall an Bord – gesichert sein und sichergestellt werden sollte, dass die Systeme während des Fluges nicht deaktiviert werden können;

3.  vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung eines solchen Systems eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Interessenträgern (Industrie, Fluggesellschaften, Flugsicherungsdiensten, Sicherheits- und Rettungsdiensten, Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt, internationalen Organisationen usw.) erfordert;

4.  weist darauf hin, dass die satellitengestützte ADS-B-Technologie, mit der ein Datenaustausch zwischen Luftfahrzeug und Satellit erfolgt, eine erfolgversprechende Option für die Entwicklung eines weltweiten Systems zur Überwachung des Flugverkehrsmanagements ist;

5.  betont, dass bei der Umsetzung der ADS-B-Technologie den Bedürfnissen sämtlicher Luftraumnutzer Rechnung getragen und für Interoperabilität zwischen alternativen Technologien gesorgt werden muss, um Sicherheitsverletzungen vorzubeugen;

6.  weist darauf hin, dass die Entwicklung einer satellitengestützten ADS-B-Technologie möglicherweise von der Zuweisung eines bestimmten Frequenzbands abhängig ist, damit sämtliche Störungen verhindert werden;

7.  fordert die Kommission auf, mit Blick auf die nächste Weltfunkkonferenz, die im November 2015 in Genf stattfinden wird, alle erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Zuweisung des zur Unterstützung der künftigen Entwicklung eines weltweit einsetzbaren satellitengestützten Flugwegverfolgungssystems erforderlichen Frequenzbands einzuleiten;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Stellungnahme Nr. 01/2014 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vom 5. Mai 2014, S. 1, „Reference“.
(2) Kommissionsdokument RPS COM-AC DRC(2015) D040413/02 und sein Anhang.

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