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Verfahren : 2015/2656(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-1241/2015

Eingereichte Texte :

B8-1241/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 26/11/2015 - 11.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0416

Angenommene Texte
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Donnerstag, 26. November 2015 - Straßburg
Beitritt Ecuadors zu dem Handelsabkommen zwischen der EU sowie Peru und Kolumbien
P8_TA(2015)0416B8-1241/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2015 zum Beitritt Ecuadors zu dem zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits geschlossenen Handelsübereinkommen (2015/2656(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Ecuador am 17. Juli 2014 über den Beitritt Ecuadors zu dem zwischen der EU und Kolumbien sowie Peru abgeschlossenen Handelsübereinkommen,

–  unter Hinweis auf die Paraphierung des Protokolls am 12. Dezember 2014, das es Ecuador ermöglichen wird, einem Präferenzhandelsübereinkommen seiner Nachbarn Kolumbien und Peru mit der EU beizutreten,

–  unter Hinweis auf seinen am 17. Dezember 2014 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zollbehandlung von Waren mit Ursprung in Ecuador(1),

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits(2),

–  unter Hinweis auf seinen am 11. Dezember 2012 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Kolumbien und Peru(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Handelsübereinkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Mai 2010 zur Strategie der EU für die Beziehungen zu Lateinamerika(5) und vom 21. Oktober 2010 zu den Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika(6),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru einen weiteren entscheidenden Fortschritt für die Beziehungen mit bedeutenden, gleichgesinnten und rasch wachsenden Ländern in einer Region darstellt, die sich immer mehr dem asiatischen und pazifischen Raum zuwendet;

B.  in der Erwägung, dass der Wortlaut des Protokolls über den Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru den Zielen sowohl der EU als auch Ecuadors entspricht, da das asymmetrische Verhältnis im Bereich der Marktzugangsangebote zugunsten Ecuadors berücksichtigt wird und der Wortlaut des Protokolls mit dem Inhalt des Übereinkommens in Einklang gebracht wurde, gleichzeitig die besonderen Anpassungen gemäß den Forderungen Ecuadors jedoch vollumfänglich in das Protokoll aufgenommen wurden;

C.  in der Erwägung, dass die Regierung Ecuadors in den vergangenen acht Jahren Investitionen in Höhe von 40,8 Milliarden USD in den sozialen Bereich – in den Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung und zur Sozialversicherung – getätigt und dabei besondere Programme zugunsten der schutzbedürftigsten Gruppen wie Kindern, älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgelegt hat;

1.  begrüßt den Abschluss der Verhandlungen mit Ecuador über das Protokoll für den Beitritt des Landes zu dem Handelsübereinkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru, und stellt fest, dass hierdurch ein erheblicher Nutzen für die Ausfuhren Ecuadors in die EU entsteht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land nicht mehr in den Genuss des unilateralen Allgemeinen Präferenzsystems der EU kommt; fordert, dass dieses Übereinkommen zügig und uneingeschränkt in Kraft gesetzt und durchgeführt wird, da hierdurch der größtmögliche Schutz der Bürger und der Umwelt sichergestellt wird; vertritt die Auffassung, dass dieses Übereinkommen Handel und Investitionen auf beiden Seiten fördern und diversifizieren, als wichtiger Motor für wirtschaftliche und soziale Entwicklung fungieren und zur Linderung der Armut und der Verringerung der Ungleichheiten beitragen wird;

2.  weist darauf hin, dass das Parlament, bevor es dem Handelsübereinkommen am 11. Dezember 2012 zugestimmt hat, in seiner genannten Entschließung vom 13. Juni 2012 die Andenstaaten aufgefordert hat, für die Ausarbeitung eines transparenten und verbindlichen Fahrplans für Menschen-, Umwelt- und Arbeitnehmerrechte zu sorgen, und dass die Regierungen Kolumbiens und Perus vor der Erteilung der Zustimmung durch das Parlament Aktionspläne für nachhaltige Entwicklung vorgelegt haben; fordert sämtliche Partner mit Nachdruck auf, auf die wirksame Umsetzung der vorgelegten Aktionspläne für Menschen-, Umwelt- und Arbeitnehmerrechte hinzuarbeiten;

3.  betont, dass es wichtig ist, dass Ecuador sicherstellt, dass seine politischen Maßnahmen im Einklang mit seinen im Rahmen der WTO und des Handelsübereinkommens eingegangenen Verpflichtungen stehen, und dafür sorgt, dass vor Verabschiedung dieser Maßnahmen uneingeschränkte Transparenz besteht und umfassende Konsultationen mit den interessierten Kreisen stattfinden; fordert Ecuador daher auf, die ermittelten noch bestehenden Hindernisse für den Marktzugang unverzüglich zu beseitigen;

4.  weist die Kommission und den EAD auf die Rolle hin, die sie übernehmen müssen, damit die wirksame Durchführung der Aktionspläne sichergestellt wird; weist die Kommission darauf hin, dass sie das Parlament auf geeignete Weise über die Durchführung der Aktionspläne und der Maßnahmen, die sie zur Sicherstellung ihrer Umsetzung ergriffen haben, in Kenntnis setzen sollte;

5.  fordert die Kommission und den EAD auf, dem Parlament einen umfassenden Bericht vorzulegen, in dem schwerpunktmäßig auf die von der Kommission in Form von Kooperationsprogrammen ergriffenen Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und Schaffung sozioökonomischer Chancen für die in der Gesellschaft am stärksten Benachteiligten, Förderung des demokratischen Fortschritts und Wahrung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltschutz, eingegangen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in diesem Zusammenhang von dem Finanzierungsinstrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und dem Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR) umfassend Gebrauch zu machen;

6.  fordert die Regierung Ecuadors auf, die von Kolumbien und Peru vorgelegten Aktionspläne zur Kenntnis zu nehmen und vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen, da dies eine Chance ist, die allgemeinen Lebensbedingungen der Bürger Ecuadors zu verbessern, zu denen auch die Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie die Umwelt gehören;

7.  betont, dass Menschenrechte und Demokratie wesentliche Bestandteile der Gesamtbeziehungen zwischen der EU und den Andenstaaten sind; fordert daher alle Partner auf, sämtliche im Völkerrecht verankerten Rechte und Freiheiten zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie uneingeschränkt und weltweit garantiert werden;

8.  betont, dass die Wirtschaft Ecuadors in den letzten Jahren ein solides Wirtschaftswachstum erzielt hat, und stellt fest, dass das Wirtschaftswachstum integrativ war; weist darauf hin, dass es unmittelbar zu einer Verringerung der Armut, insbesondere der extremen Armut, und der Ungleichheiten sowie zu einem Anwachsen der Mittelschicht geführt hat; begrüßt, dass den aktuellsten Zahlen der Weltbank zufolge die Armut in Ecuador zwischen 2006 und 2014 von 37,6 % auf 22,5 % gesunken ist und zugleich die extreme Armut von 16,9 % auf 7,7 % zurückgegangen ist;

9.  würdigt, dass die Regierung Ecuadors in den vergangenen acht Jahren über 40 Milliarden USD in den sozialen Bereich investiert hat; fordert Ecuador auf, seine erfolgreiche und fortschrittliche Sozial- und Nachhaltigkeitspolitik fortzusetzen;

10.  nimmt die umfangreichen Investitionen zur Kenntnis, die Ecuador in den letzten Jahren getätigt hat; bekräftigt seine Unterstützung für alle legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen, die die Regierung und die lokalen Behörden Ecuadors zur Bekämpfung der Armut, der Ungleichheiten, aller Formen von Gewalt, der Straflosigkeit, der Korruption und der organisierten Kriminalität, insbesondere des Drogenhandels, ergriffen haben, sowie für die Maßnahmen, die sie zur Sicherstellung eines wirksamen Schutzes der Rechte der Arbeiter und der schutzbedürftigen Personen und Gruppen, wie z.B. der Kinder, Frauen, Minderheiten und der indigenen Bevölkerung, ergriffen haben, um eine nachhaltige und alle einbeziehende soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu erzielen; fordert Ecuador im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes auf, seine Bemühungen, Zugang zu Bildung bereitzustellen und Kinderarbeit zu bekämpfen, fortzusetzen und zu intensivieren;

11.  fordert die Kommission auf, die Kompatibilitätsprobleme zu untersuchen, die durch voneinander abweichende Bestimmungen zu Ursprungsregeln und zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Handel zwischen der Andenregion und der EU sowie zwischen der Andenregion und dem MERCOSUR entstehen; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls technische Hilfe anzubieten, um die voneinander abweichenden Anforderungen zu bewältigen und dadurch unerwünschten Störungen der regionalen Integrationsprozesse in Südamerika vorzubeugen;

12.  verweist auf das Ziel der EU, ein verbindliches Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in alle ihre Handelsabkommen mit industrialisierten und nicht industrialisierten Partnerländern aufzunehmen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Aufnahme eines Kapitels zu nachhaltiger Entwicklung in das Handelsübereinkommen zwischen der EU und Ecuador, in dem das gemeinsame Engagement der Partner für die Förderung der Achtung, Einhaltung und uneingeschränkten und ordnungsgemäßen Durchsetzung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen, der Übereinkommen der IAO und zentraler multilateraler Umweltübereinkommen wie des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) zum Ausdruck kommt;

13.  begrüßt, dass das Außenhandelsministerium Ecuadors vor Kurzem in einem Schreiben die Lage hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter in Ecuador bewertet hat; fordert, dass gesondert bewertet wird, wie sich die Freihandelspolitik auf Frauen auswirkt, insbesondere in ärmeren Gebieten; fordert eine umfassendere Achtung der Rechte der Frau, insbesondere dann, wenn diese Rechte von handelspolitischen Maßnahmen und ihren Auswirkungen beeinflusst werden oder mit ihnen zusammenhängen;

14.  stellt fest, dass der Anwendungsbereich des Kapitels zur Streitbeilegung im Handelsübereinkommen nicht die Bestimmungen des Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung umfasst;

15.  begrüßt, dass Ecuador alle acht Kernarbeitsnormen der IAO ratifiziert hat; weist nachdrücklich darauf hin, dass Ecuador und alle EU-Mitgliedstaaten sämtliche IAO-Übereinkommen zügig ratifizieren und wirksam umsetzen müssen; bedauert, dass Ecuador das IAO-Übereinkommen Nr. 129 noch nicht ratifiziert hat, und fordert die Kommission auf, die Bemühungen Ecuadors um Fortschritte bei seiner wirksamen Durchsetzung zu unterstützen; fordert die Regierung Ecuadors auf, mit Blick auf die wirksame Durchsetzung der IAO-Übereinkommen 87 und 98 den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses der IAO nachzukommen; betont, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben müssen, aus Gründen der Unabhängigkeit, der Wirksamkeit und auch der ideologischen Anschauung einer anderen Gewerkschaft beizutreten oder eine neue Gewerkschaft zu gründen, und weist insbesondere darauf hin, dass die IAO die Regierung Ecuadors aufgefordert hat, die legislativen Maßnahmen zu treffen, die für die Einhaltung des Artikels 2 des Übereinkommens erforderlich sind;

16.  begrüßt, dass die Parteien ihre Zusage bekräftigen, die biologische Vielfalt im Einklang mit dem rechtsverbindlichen Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und anderen einschlägigen internationalen Abkommen, denen sie als Vertragsparteien angehören, zu erhalten und nachhaltig zu nutzen;

17.  stellt fest, dass Ecuador einer der 17 Megadiversity-Staaten weltweit ist und der größten Ansammlung von Arten (zwischen 5 und 10 % der globalen biologischen Vielfalt) eine Heimat bietet;

18.  erinnert daran, dass der Ausbau des fairen Handels in der Verfassung Ecuadors ausdrücklich als ein wichtiges handelspolitisches Ziel des Landes genannt wird; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der Regierung Ecuadors gemeinsame Projekte im Bereich des fairen Handels zu fördern;

19.  begrüßt die auch von den Vereinten Nationen anerkannten umfangreichen Bemühungen Ecuadors im Umweltbereich; bekundet seine Besorgnis darüber, dass Ecuador und seine Nachbarländer trotz der Bemühungen des Landes in Umweltbelangen mit einer massiven Entwaldung, einem erheblichen Verlust an biologischer Vielfalt, der Verschmutzung von Böden und Gewässern und der Erosion zu kämpfen haben; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einschlägige Strategien und Programme auf internationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern und zu unterstützen und dabei auf die erforderlichen Synergien und die verantwortungsvolle Mitwirkung aller öffentlichen und privaten Akteure hinzuwirken;

20.  fordert ein Kooperationsabkommen zwischen Ecuador und der EU, mit dem konkrete Umweltprogramme unterstützt werden, und begrüßt das bereits von der Regierung Ecuadors bekundete Interesse an einem Kooperationsabkommen mit der EU für Programme zur Entwaldung; befürwortet den Standpunkt, wonach das Problem der Entwaldung im Verantwortungsbereich der gesamten internationalen Gemeinschaft liegt;

21.  erinnert daran, dass bereits bei der Nachhaltigkeitsprüfung EU-Andenregion (2009) darauf hingewiesen wurde, dass die prognostizierte Expansion der Agrar- und Holzwirtschaft zu Entwaldung und einem Verlust an biologischer Vielfalt und die Ausweitung des Bergbaus, der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und der Abholzung in ländlichen Gebieten zu sozialen Spannungen führen würden;

22.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission auf, bei der Ausgestaltung und Umsetzung sämtlicher von der Kommission finanzierter Kooperationsvorhaben in besonderem Maße die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, und fordert alle Parteien auf, mit Blick auf die soziale Verantwortung der Unternehmen (SVU) bewährte Geschäftspraktiken zu fördern, die im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitlinien für die soziale Verantwortung der Unternehmen und der Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2011 über eine „neue EU-Strategie (2011‑14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (COM(2011)0681) stehen;

23.  hält die Kommunen Ecuadors dazu an, die sich durch den neuen Handelsrahmen bietenden Chancen für eine direkte Zusammenarbeit mit den Kommunen in der EU zu nutzen, sodass der faire Handel gefördert wird und neue Netzwerke für den fairen Handel geschaffen werden;

24.  begrüßt und unterstützt den Beschluss des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC), wie von Ecuador und Südafrika vorgeschlagen und von zahlreichen weiteren Ländern befürwortet, eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zu internationalen Unternehmen und Menschenrechten einzurichten; beauftragt die Kommission, sich zielorientiert und konstruktiv in die laufenden Verhandlungen in Genf einzubringen;

25.  fordert den EAD und die Kommission auf, die Regierung Ecuadors in ihren Bemühungen um den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines wirksamen Umweltmanagements sowohl im Allgemeinen als auch in gefährdeten Gebieten wie etwa der Amazonasregion und den Galápagos-Inseln zu unterstützen, da der Schutz der Zukunft unseres Planeten in unserer gemeinsamen Verantwortung liegt;

26.  erinnert daran, dass der zum Amazonasgebiet gehörende Nationalpark Yasuní Heimat mehrerer indigener Stämme, Hunderter einheimischer Baumarten und Dutzender gefährdeter Tierarten ist; weist auf die große Bedeutung dieses Nationalparks für die Menschheit, das Weltnaturerbe und auch für künftige Generationen hin;

27.  bedauert, dass das Konzept zur Förderung des Umweltschutzes durch Entschädigungszahlungen für den Verlust potenzieller Handelseinnahmen und zur Kofinanzierung der Einrichtung des Yasuní Ishpingo Tambococha Tiputini (ITT)-Treuhandfonds unter der Schirmherrschaft des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) – wie von der ecuadorianischen Regierung vorgeschlagen –, mit dem die Bevölkerung Ecuadors für den Verzicht auf die Erdölförderung aus den Ölfeldern im Yasuní-Nationalpark entschädigt werden sollte, aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse gescheitert ist;

28.  weist auf die Bemühungen Ecuadors um Fortschritte beim Schutz der indigenen Gemeinschaften hin und fordert die Regierung des Landes nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sich ihre Politik und insbesondere ihre Bergbaustrategie nicht nachteilig auf die Rechte der indigenen Gemeinschaften auswirken;

29.  betont, dass es wichtig ist, die indigenen und lokalen Gemeinschafen, die die traditionellen Lebensformen verkörpern, zu bewahren und zu erhalten, und unterstreicht, dass diese Gemeinschaften von großer Bedeutung für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt in den Andenstaaten sind;

30.  begrüßt, dass Ecuador das Übereinkommen Nr. 169 der IAO über eingeborene und in Stämmen lebende Völker ratifiziert hat, stellt jedoch fest, dass in dem Handelsabkommen kein Bezug auf das Übereinkommen genommen wird;

31.  fordert die Regierung Ecuadors auf, die bestehenden nationalen Mechanismen und den Dialog mit der Zivilgesellschaft im Rahmen des Kontrollinstruments des zivilgesellschaftlichen Mechanismus weiter zu verbessern, wozu auch eine umfangreiche Informations- und Werbekampagne gehört, damit sich möglichst viele betroffene Gruppen an dem zivilgesellschaftlichen Mechanismus beteiligen; erinnert daran, dass Ecuador in dem Handelsabkommen aufgefordert wird, spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Abkommens solche Mechanismen einzurichten;

32.  fordert die beteiligten Parteien auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Tätigkeit der internen Beratungsgruppen zu verbessern; ist der Auffassung, dass sämtliche internen Beratungsgruppen vollkommen unabhängig sein müssen;

33.  ersucht die interne Beratungsgruppe der EU, regelmäßig einen Bericht zu erstellen, der dem Parlament vorgelegt und von ihm bewertet wird;

34.  hält es für geboten, dass sich – wie im Abkommen vorgesehen – die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit in ausreichendem Maße an den im Abkommen genannten jährlichen Treffen mit den Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligen;

35.  begrüßt die Initiativen der ecuadorianischen Regierung wie etwa die Einrichtung des Rates für Bürgerbeteiligung und gesellschaftliche Kontrolle (CPCCS) als Integrationsinstrument, das darauf abzielt, die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu stärken, Anreize für diese Beteiligung zu schaffen, die Transparenz zu fördern und Korruptionstaktiken zu beseitigen; erinnert daran, dass – sofern sie nicht vorhanden sind – wirksame Mechanismen für einen Dialog eingerichtet werden müssen, damit das Recht der Bürger und der gesellschaftlichen Akteure auf individuelle oder kollektive Organisation, Beteiligung an der Beschlussfassung und Überwachung der Umsetzung gewahrt wird;

36.  betont die große Bedeutung des gemeinsamen Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, da es sich hier um den einzigen im Handelsabkommen vorgesehenen Mechanismus handelt, mit dem überwacht werden kann, ob die Vertragsstaaten und die Unternehmen ihre Verpflichtungen der nachhaltigen Entwicklung einhalten;

37.  fordert die Kommission auf, dem Parlament sämtliche Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen des Unterausschusses zu übermitteln;

38.  stellt fest, dass Ecuador Maßnahmen zum Schutz der Zahlungsbilanz eingeführt hat; fordert Ecuador auf, die während der Konsultationen im Zahlungsbilanzausschuss in Genf von anderen WTO-Mitgliedern vorgebrachten Bedenken umgehend anzugehen;

39.  stellt fest, dass Ecuador neben Kolumbien und Peru einer der weltweit größten Erzeuger von Bananen ist; fordert daher die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die im Stabilisierungsmechanismus für Bananen festgelegten Auslöseeinfuhrmengen entsprechend eingehalten werden; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig und immer dann unverzüglich zu informieren, wenn die Tendenz bei den Einfuhren von Bananen dahin geht, dass die Auslöseeinfuhrmengen erreicht werden könnten, und ihm genaue Angaben zu den unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Einfuhren von Bananen aus diesen Ländern zur Verfügung zu stellen; fordert die Kommission außerdem auf, von der Möglichkeit, die Abgabenbefreiung für aus diesen Ländern eingeführte Bananen auszusetzen, Gebrauch zu machen, wenn die Einfuhren in unverhältnismäßiger Weise zunehmen und den Volkswirtschaften der Erzeugerregionen in der EU etwa durch den Verlust von Arbeitsplätzen beträchtlicher Schaden entsteht oder sich ein solcher Schaden abzeichnet;

40.  fordert die Parteien auf, dafür zu sorgen, dass mit dem Inkrafttreten des Abkommens alle seine Bestimmungen wirksam umgesetzt werden;

41.  ist überzeugt, dass beide Seiten parallel Schutzklauseln einführen sollten, damit die heimische Produktion vor Einfuhrschwemmen, die massiven Schaden anrichten können, geschützt werden kann;

42.  fordert sowohl die GD Handel als auch die Regierung Ecuadors auf, die vorgebrachten Fragen und Bedenken glaubhaft auszuräumen, bevor das Parlament über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsabkommen abstimmt;

43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen von Ecuador, Kolumbien und Peru zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0087.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0481.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0480.
(4) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 52.
(5) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 54.
(6) ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 79.

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