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Verfahren : 2015/2108(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0330/2015

Eingereichte Texte :

A8-0330/2015

Aussprachen :

PV 14/12/2015 - 12
CRE 14/12/2015 - 12

Abstimmungen :

PV 15/12/2015 - 4.22
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0445

Angenommene Texte
PDF 289kWORD 89k
Dienstag, 15. Dezember 2015 - Straßburg
Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020
P8_TA(2015)0445A8-0330/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2015 zur Erreichung des Stromverbundziels von 10 % – Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020 (2015/2108(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Erreichung des Stromverbundziels von 10 %“ (COM(2015)0082),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. März 2002,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014,

–  unter Hinweis auf den „Zehnjahresnetzausbauplan 2014“ des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber (Strom),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Madrid über das Gipfeltreffen zwischen Spanien, Frankreich, Portugal, der Kommission und der EIB vom 4. März 2015 zum Thema Energieverbünde,

–  unter Hinweis auf die Fazilität „Connecting Europe“ (Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8‑0330/2015),

Vorteile von Verbünden

1.  begrüßt die Mitteilung und die Strategie der Kommission als sinnvollen Schritt im Hinblick auf die Verwirklichung des Stromverbundziels von 10 % und die Verbesserung der Funktionsweise des Strombinnenmarkts in der EU;

2.  stellt fest, dass Energie aus erneuerbaren Quellen, erhöhte Energieeffizienz und ein nachhaltiger Energiemix, durch den Energie eingespart werden kann, sowie ein Energiebinnenmarkt, der einen freien Energiefluss ermöglicht, wichtig sind für die Verwirklichung eines stabilen, sicheren, unabhängigen, integrativen, transparenten und wettbewerbsfähigen Energiesystems für die EU, durch das hochwertige Arbeitsplätze und Wohlstand im Rahmen einer zukunftsorientierten tragfähigen Wirtschaft geschaffen werden; betont, dass für die Entwicklung eines solchen Systems die Verbundfähigkeit der Stromnetze gesteigert werden muss und intelligente Netze sowie ein neues Marktkonzept benötigt werden; ist der Ansicht, dass die Schaffung eines solchen Systems und die Beseitigung von Energieinseln eine wesentliche politische Priorität der Energieunion sein sollten;

3.  stellt fest, dass die Bildung von Stromverbünden eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Vollendung eines integrierten EU-Energiebinnenmarkts ist, der bei richtiger Konzeption dazu beitragen wird, die Klimaziele der EU – unter anderem das Ziel, Weltmarktführer bei Energie aus erneuerbaren Quellen zu sein, – zu verwirklichen, und ihre geopolitische Stellung durch größere Energieversorgungssicherheit und Unabhängigkeit zu verbessern sowie die energiewirtschaftliche Isolation sowie die Möglichkeit des Auftretens von Störungen im Energiesystem zu reduzieren; betont, dass in der Frage der Stromverbindungsleitungen sowie bei ihrer Planung und ihrem Aufbau auch intensive und koordinierte regionale Zusammenarbeit erforderlich ist, die der Zuständigkeit der nationalen Behörden für die Festlegung des Energiemixes ebenso Rechnung trägt wie den langfristigen klima- und energiepolitischen Zielen der EU;

4.  betont, dass eine deutlich größere Verbundkapazität des europäischen Netzes Vorteile mit sich bringt, die weit über wirtschaftliche und geopolitische Aspekte hinausreichen; weist darauf hin, dass es sich dabei um einen strategischen Grundsatz handelt, durch den für ein widerstandsfähigeres und robusteres Netz, das weniger anfällig für alle Arten von Änderungen und Störungen ist, gesorgt werden sollte; merkt an, dass es dadurch möglich wird, den wachsenden Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient in das europäische Netz zu integrieren;

5.  weist darauf hin, dass IKT eine immer wichtigere Rolle für die Stromnetze spielen, weshalb die Stromsysteme anfälliger für Cyberangriffe sind; fordert die Kommission auf, die Risiken für die Sicherheit der Stromnetze zu beurteilen und bei Bedarf einen Aktionsplan zu ihrer Eindämmung vorzulegen;

6.  betont, dass durch einen voll integrierten Strombinnenmarkt für Erleichterungen bei Stromhandels- und Regelenergiedienstleistungen, mehr Sicherheit und geringere Strompreisschwankungen gesorgt würde, was den Verbrauchern und der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der europäischen Unternehmen zugutekäme, zumal geschätzt wird, dass die europäischen Verbraucher bis 2030 jährlich 12–40 Mrd. EUR sparen könnten;

7.  stellt fest, dass sich die Investitionen in die notwendigen Verbundprojekte von gesamteuropäischer Bedeutung bis 2030 nach Angaben des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO (Strom)) auf bis zu 150 Mrd. EUR belaufen könnten, und nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass sich die Strompreise durch derartige Investitionen in die Verbundfähigkeit um mindestens 2 EUR/MWh senken ließen und dass Europa dank dieser Investitionen einen großen Anteil seines Energiebedarfs mit Energie aus erneuerbaren Quellen decken könnte; bekräftigt, dass der Strombinnenmarkt allen EU-Verbrauchern zugutekommen muss; fordert die einschlägigen Institutionen auf, darauf zu achten, dass Haushalte, KMU und andere Endkunden tatsächlich Nutzen daraus ziehen und dass dieser nicht auf Großhandelspreise beschränkt bleibt;

8.  betont, dass das tatsächliche Ausmaß des Wettbewerbs auf dem Markt berücksichtigt werden sollte, wenn die Regulierung der Strompreise für Verbraucher schrittweise aufgegeben wird; weist außerdem darauf hin, dass mit der Strategie für die Energieunion dafür gesorgt werden sollte, dass den Verbrauchern erschwingliche, sichere und nachhaltige Energiepreise offenstehen;

Das Stromverbundziel von 10 %

9.  sieht das Ziel von 10 %, das bis 2020 verwirklicht werden soll, als lohnend und als wichtigen Schritt in die richtige Richtung an; bedauert, dass zwölf Mitgliedstaaten, die vornehmlich in der Peripherie der EU liegen, das Stromverbundziel von 10 % nach wie vor nicht erreicht haben und somit größtenteils vom Strombinnenmarkt abgeschnitten sind; betont daher, dass mehr getan werden sollte, um diejenigen Mitgliedstaaten, deren geringer Verbundanteil der Vollendung des Strombinnenmarkts im Wege steht, dabei zu unterstützen, dass sie diese Zielvorgabe erreichen; ist gleichwohl der Ansicht, dass der Zielwert von 10 % nicht immer den Marktgegebenheiten Rechnung trägt und nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt wurde; erinnert daran, dass das Ziel von 10 % erstmals 2002 auf der Grundlage der seinerzeit vorhandenen Stromerzeugungskapazität festgelegt wurde; räumt ein, dass das Ziel von 10 % zwar bedeutend ist, aber weder über die Menge des grenzüberschreitend fließenden Stroms noch über die Qualität eine Aussage zulässt, was z. B. die Verfügbarkeit der vorhandenen Verbundinfrastruktur oder die zwischen den Verbindungsleitungen vorhandene einzelstaatliche Infrastruktur betrifft; vertritt angesichts dessen die Auffassung, dass ein einheitliches Verbundziel, das auf der vorhandenen Stromerzeugungskapazität beruht, für sich genommen nicht für alle Mitgliedstaaten geeignet ist; ist daher davon überzeugt, dass mittelfristig und mit Sicherheit vor 2030 ambitionierte und faktengestützte ergänzende Verbundziele vereinbart werden müssen, die die Zustimmung der Regionen finden; ist der Ansicht, dass diese Ziele auf der Grundlage einer Vielzahl von Parametern festgelegt werden sollten; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich die Fachdebatte über diese Parameter einzuleiten; betont, dass neben dem quantitativen Ziel auch der freie Zugang zu den Verbindungsleitungen sowie deren Verfügbarkeit unverzichtbar sind, damit die Hindernisse, die dem funktionierenden europäischen Strombinnenmarkt nach wie vor im Wege stehen, beseitigt werden können; fordert die Kommission, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden mit Nachdruck auf, für Transparenz und eine genaue Überwachung der Zugänglichkeit der Verbünde zu sorgen, um Engpässen, die das Funktionieren des Strommarkts behindern, entgegenzuwirken und so für einen sicheren Betrieb der Stromsysteme zu sorgen;

10.  stellt fest, dass die begrenzte Übertragungskapazität, die es beispielsweise im Tätigkeitsgebiet von Nord Pool Spot gibt, zu regionalen Preisunterschieden führt, obwohl das länderübergreifende Stromverbundziel deutlich übertroffen wird;

Ein ganzheitliches Konzept

11.  stellt fest, dass die häufigen Überlastungen der Übertragungsnetze auf grenzüberschreitende Leitungen, aber auch auf schwache und veraltete interne Netze und die eingeschränkte Verfügbarkeit einzelstaatlicher Netze zurückzuführen sein könnten; betont, dass die einzelstaatlichen Netze unbedingt verstärkt werden müssen, damit die Kapazitäten der Verbünde uneingeschränkt genutzt werden können; pocht darauf, dass bei der Beurteilung des Bedarfs an Verstärkung bzw. Erweiterung grenzüberschreitender und einzelstaatlicher Verbindungen ein ganzheitlicher Ansatz gewählt wird, um die vorhandenen Verbindungsleitungen und die Kapazität der bestehenden einzelstaatlichen Infrastruktur optimal zu nutzen;

12.  hebt die Rolle der Kommission hervor, die im Rahmen des dritten Energiepakets als Hüterin eines entbündelten und zugänglichen Strommarkts und Förderer eines dezentralisierten Energiesystems fungiert, in dem die Mitgliedstaaten kleineren Anbietern, insbesondere Prosumenten, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen, im Einklang mit fairen Marktregeln und mit bewährten Verfahren für den Eigenverbrauch Zugang zum Netz ermöglichen;

13.  stellt fest, dass die Energielandschaft aufgrund der wachsenden Bedeutung von Energieprosumenten dezentraler wird; weist daher auf die Bedeutung eines gut konzipierten intelligenten Übertragungs- und Verteilungsnetzes hin; betont, dass den Verteilernetzbetreibern als Marktmittler eine immer größere und entscheidende Rolle zukommt, da die allermeisten Anlagen für Energie aus erneuerbaren Quellen an die Verteilernetze angeschlossen sind; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass zur Behebung von Engpässen im Netz eine gründliche Beurteilung erforderlich ist, um festzulegen, welche Kombination von Maßnahmen – wozu der Bau neuer Übertragungsleitungen, der Aufbau örtlicher intelligenter Netze und die Einbettung von Effizienz und Flexibilität in das System zählen – angesichts der Besonderheit der Lage optimal ist;

14.  betont, dass die Vorteile, die die Steigerung des Verbundgrads bietet, nicht ohne einen hohen Kopplungsgrad bei Märkten und Übertragungsnetzbetreibern realisiert werden können; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Kopplungen zwischen Gruppen von Mitgliedstaaten zu verhindern, und sich für eine Kopplung auf EU-Ebene einzusetzen, die alle Mitgliedstaaten und Nachbarstaaten umfasst, insbesondere die Staaten, die an der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) beteiligt sind;

15.  weist erneut darauf hin, dass Vorhaben von gemeinsamem Interesse von Regionalgruppen bewertet werden, die von der Kommission eingesetzt werden und Vertreter der Mitgliedstaaten, der nationalen Regulierungsbehörden und der Übertragungsnetzbetreiber und Projektträger, von ENTSO (Strom), ACER und der Kommission sowie andere wichtige Interessenträger umfassen;

16.  betont, dass bei der Erstellung der Liste mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse mehr Transparenz erforderlich ist und der Rechenschaftspflicht besser Genüge getan werden muss; stellt fest, dass ENTSO (Strom), die Übertragungsnetzbetreiber und die Projektträger bei der Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens für die Kosten-Nutzen-Analyse, bei der Ausarbeitung der Zehnjahresnetzausbaupläne und der Netzkodizes sowie bei der Beurteilung der Kosten und des Nutzens jedes Projekts die Hauptrolle spielen; weist darauf hin, dass unbedingt umfassende Beurteilungen erstellt werden müssen, bei denen auch die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen berücksichtigt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass diese Beurteilungen von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden, die von den Projektträgern gänzlich unabhängig sind; betont, dass das Gesamtverfahren optimiert werden muss, indem eine stärkere Beteiligung des Parlaments und anderer Interessenträger, wozu auch Vertreter der Zivilgesellschaft zählen, gefördert wird; fordert die Kommission, die ACER und die nationalen Regulierungsbehörden auf, sich stärker für ein neutraleres, transparenteres, besser nachverfolgbares und mehr Interessenträger einbeziehendes Anhörungsverfahren einzusetzen; fordert die Kommission auf, zu beurteilen, unter welchen Umständen die Nutzung der besten verfügbaren Technologie zu einem wesentlichen Faktor für die Gewährung von EU-Mitteln für Projekte gemacht werden könnte;

17.  fordert die Kommission auf, das Einstufungsverfahren für Vorhaben von gemeinsamem Interesse besser zu erläutern; weist erneut darauf hin, dass diese Vorhaben in die Zehnjahresnetzausbaupläne von ENTSO (Strom) aufgenommen werden sollten, damit ihnen Rechnung getragen wird, dass jedoch die endgültige Entscheidung über die Finanzierung bei der Kommission liegt und auf deren eigenen Bewertungskriterien für die Auswahl von Projekten beruht; fordert die Kommission auf, diese Kriterien ausdrücklich zu begründen;

18.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der jährlichen Bestandsaufnahme, die in dem Strategierahmen für die Energieunion vorgesehen ist, dem Europäischen Parlament jährlich über die Realisierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die Fortschritte in Richtung des Ziels von 10 % Bericht zu erstatten;

Genehmigungsverfahren

19.  betont, dass das langwierige Genehmigungsverfahren ein großes Problem für neue Hochspannungsleitungen in Europa darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, zügigere Verfahren zu ermöglichen, zugleich jedoch das öffentliche Interesse in angemessener Form zu wahren, indem etwa wirksame öffentliche Anhörungen veranstaltet werden;

20.  weist erneut darauf hin, dass als Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewiesene Projekte regulatorisch bevorzugt behandelt werden und von beschleunigten Planungsverfahren, einer verbindlichen Frist von dreieinhalb Jahren für die Erteilung der Genehmigung und beschleunigten Umweltverträglichkeitsprüfungen profitieren und auch mit zusätzlichen Mittel im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gefördert werden können; fordert die Kommission auf, zu beurteilen, inwieweit dieses beschleunigte Planungsverfahren in allen Mitgliedstaaten umgesetzt und eingehalten wird;

21.  erkennt an, dass das Bewusstsein und die Unterstützung der Öffentlichkeit entscheidend sind, um für die rasche Umsetzung von Verbundprojekten zu sorgen; räumt ein, dass beim Bau neuer Stromleitungen nicht an transparente und integrative Verfahren und strengste Umweltnormen gerührt werden darf; fordert die Projektträger auf, die besten verfügbaren Technologien für neue Verbünde zu verwenden, um die Kohärenz zwischen Projektinvestitionen in die Netze, ökologischer Nachhaltigkeit und Akzeptanz vor Ort zu steigern;

22.  betont, dass die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beiträgt; weist erneut darauf hin, dass laut der TEN-E-Verordnung alle Mitgliedstaaten eine zuständige nationale Behörde benennen müssen, die dafür verantwortlich ist, das Genehmigungsverfahren auf einzelstaatlicher Ebene zu erleichtern, zu verkürzen und zu koordinieren; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Konzept der einzigen Anlaufstelle 2017 von der Kommission bewertet werden soll, und legt der Kommission nahe, in diesem Rahmen das Potenzial einer einzigen Anlaufstelle auf EU-Ebene zu beurteilen;

Die Rolle der ACER

23.  weist darauf hin, dass die ACER unterbesetzt ist und dass es ihr an Ressourcen mangelt; fordert die EU-Haushaltsbehörde auf, der Agentur die notwendigen Ressourcen, insbesondere genügend eigene Mitarbeiter, zur Verfügung zu stellen, damit die Agentur die ihr durch die Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben angemessen und rechtzeitig wahrnehmen kann; fordert eine Stärkung der Rolle der ACER, insbesondere im Verhältnis zu ENTSO (Strom) und im Hinblick darauf, die Koordinierung der nationalen Regulierungsbehörden und die Streitbeilegung unter ihnen zu stärken sowie grenzüberschreitende Regelungsfragen besser zu koordinieren;

24.  betont, dass die nationalen Energieregulierungsbehörden Fachpersonal einstellen sollten, das über das erforderliche Maß an Sachkenntnis, Spezialisierung und Unabhängigkeit verfügt; fordert die Kommission auf, bis spätestens Ende 2016 eine unabhängige Prüfung durchzuführen, um zu ermitteln, welche Ressourcen allen nationalen Energieregulierungsbehörden zur Verfügung stehen, welches Maß an Unabhängigkeit sie bisher erreicht haben und wie die Situation verbessert werden könnte;

25.  stellt fest, dass es bei der Berechnung der grenzüberschreitenden Kapazitäten, die dem Markt zur Verfügung gestellt werden, und der Häufigkeit, des Ausmaßes und der Gründe für Unterbrechungen der Verbindungsleitungen immer noch an Transparenz mangelt; bezweifelt in diesem Zusammenhang, dass umfassend auf die Mehrheit der wesentlichen Unterbrechungen eingegangen wird; fordert die Kommission auf, die ACER mit angemessenen Zuständigkeiten und Befugnissen auszustatten, um die notwendigen Daten zu jeder einzelnen grenzüberschreitenden Übertragungskapazität zu ermitteln, sodass die ACER ihre Überwachungsaufgaben effektiv wahrnehmen kann; fordert, dass derartige Informationen der ACER gemeinsam mit den notwendigen Hintergrundinformationen über die Konzeption und Funktionsweise des nationalen Netzes zur Verfügung gestellt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die zügige Festlegung der Netzkodizes für Strom; nimmt die Absicht der Kommission, das Mandat, den Zuständigkeitsbereich und die Befugnisse der ACER auszuweiten, sowie ihre Überlegungen darüber, was das bedeuten könnte, in ihrer aktuellen Mitteilung „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“ zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, diesbezüglich konkrete Vorschläge vorzulegen, um die Umsetzung eines echten Energiebinnenmarkts voranzutreiben; merkt an, dass die ACER angemessene Ressourcen für die ihr zugewiesenen neuen Zuständigkeitsbereiche erhalten sollte;

Finanzierungsinstrumente

26.  nimmt die Schätzung der Kommission zur Kenntnis, wonach Mittel in Höhe von 35 Mrd. EUR erforderlich sind, um das Ziel von 10 % in allen Mitgliedstaaten bis 2020 zu verwirklichen; verweist darauf, dass gemäß der Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ ((EU) Nr. 1316/2013) der Großteil der finanziellen Unterstützung aus dem Energiebudget im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für Energieprojekte zur Verfügung gestellt werden sollte, und fordert nachdrücklich, dass die Kommission dieser Bestimmung angemessen Rechnung trägt; unterstützt die Empfehlung der Kommission, die Fazilität „Connecting Europe“ auf einige wenige Schlüsselprojekte auszurichten; betont, dass besondere Aufmerksamkeit Projekten gewidmet werden muss, mit denen die größten Lücken auf dem integrierten EU-Strommarkt geschlossen werden und der Mangel an Verbundkapazitäten behoben wird; ist der Ansicht, dass angemessene EU-Finanzmittel auch über 2020 hinaus zur Verfügung gestellt werden sollten, um den Bau wirtschaftlich nicht tragfähiger Stromverbundprojekte zu unterstützen, die für das Funktionieren des Energiebinnenmarkts und die Sicherheit des Betriebs der Stromsysteme wichtig sind; betont die Bedeutung der EIB bei der Unterstützung von Investoren für wirtschaftlich tragfähige Strominfrastrukturprojekte; nimmt die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen zur Kenntnis und legt der Kommission nahe, dafür zu sorgen, dass der Fonds Investitionen in Stromverbünde effektiv anzieht;

27.  fordert die Kommission außerdem eindringlich auf, 1) Investitionen in die beste verfügbare Technologie zu fördern, was zwar kostspieliger sein kann, langfristig jedoch beträchtliche finanzielle Vorteile während des gesamten Lebenszyklus sowie Zeiteinsparungen und die Vorteile der technologischen Führungsposition eröffnet, 2) eine Überprüfung der Finanzierungsvorschriften durchzuführen, um die derzeitigen Verfahren zu optimieren, und 3) stärkere Anreize für weitere Investitionen in das Netz zu bieten, indem unter anderem nahegelegt wird, Gewinne aus Engpasserlösen wieder in Infrastrukturen und Technologien zu investieren, die die Netze stärken, z. B. in zusätzliche Verbindungsleitungen;

Regionale Zusammenarbeit

Ostseeraum

28.  stellt fest, dass die baltischen Staaten das Ziel von 10 % dank den geplanten Verbindungsleitungen bis Ende 2015 erreichen werden; ist besorgt darüber, dass die Netze der baltischen Staaten immer noch mit dem russischen Stromsystem synchronisiert und von diesem abhängig sind, was einem wirklich integrierten und reibungslos funktionierenden europäischen Strommarkt im Wege steht; fordert eine baldige Synchronisierung der Stromnetze der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Netz, damit für die vollständige Integration in den EU-Strombinnenmarkt, höhere Sicherheit der Stromversorgung und einen sicheren Systembetrieb gesorgt wird; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten auf, dass sie die notwendigen Schritte ergreifen, um ein offizielles Verfahren zur Ausdehnung des synchronen kontinentaleuropäischen Netzes auf die baltischen Staaten anzustoßen, und fordert ENTSO (Strom) auf, dieses Verfahren einzuleiten; fordert die Kommission auf, die Durchführung dieses Projekts zu unterstützen und zu überwachen; hebt den gemeinsamen nordischen Energiemarkt als bewährtes Verfahren für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Schaffung und Entwicklung des Strombinnenmarkts hervor; stellt fest, dass die Verbundkapazität zwischen Polen und dem nordischen Strommarkt unbedingt erhöht werden muss, damit Polen sein Ziel von 10 % erreicht; begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Stärkung des Verbundplans für den baltischen Energiemarkt (BEMIP); betont, dass die regionale Zusammenarbeit im Rahmen des BEMIP fortgesetzt und für noch größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse gesorgt wird;

Nordseeraum

29.  stellt fest, dass mit dem Offshore-Wind in der Nordseeregion bis 2030 potenziell mehr als 8 % der europäischen Stromversorgung erbracht werden können; stellt außerdem fest, dass die Koordinierung der Planung und des Baus einer regionalen Offshore-Netzinfrastruktur, des Marktzugangs und des Austausches von Reserven im Nordseeraum durch einen besser integrierten regionalen Markt bis 2030 Kosteneinsparungen in Höhe von 5 bis 13 Mrd. EUR nach sich ziehen könnte; fordert die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten auf, diese Potenziale bei der Entwicklung der Leitungsstruktur für 2030 und der anschließenden Planung zu fördern; fordert eine starke politische Unterstützung und Förderung des Nordsee-Offshore-Netzes durch die Kommission und die Mitgliedstaaten als wesentlichen Schritt hin zum Aufbau einer wirksamen Energieunion; fordert die kommenden EU-Ratsvorsitze nachdrücklich auf, während des niederländischen Ratsvorsitzes 2016 einen Rechtsrahmen in Form eines zwischenstaatlichen Abkommens zwischen den einschlägigen Mitgliedstaaten auszuarbeiten und zu vereinbaren, in dem eine gemeinsame Nordsee-Elektrizitätsstrategie festgelegt wird;

Mittel- und Westeuropa

30.  betont, dass der gemeinsame Strommarkt zwischen Österreich und Deutschland die Umsetzung eines integrierten europäischen Energiemarkts voranbringt; stellt fest, dass aufgrund der 2002 eingeführten gemeinsamen Gebotszone die Großhandelspreise in diesen beiden Ländern gleich sind und für unbegrenzten Stromhandel und eine fast hundertprozentige Versorgungssicherheit gesorgt wird; stellt fest, dass die deutsch-österreichische Gebotszone die einzige verhältnismäßig große Zone in Europa ist, an der zwei Länder teilhaben; stellt fest, dass größere Gebotszonen die notwendigen Merkmale eines gut funktionierenden und liquiden Elektrizitätsmarkts erfüllen, der sich dazu eignet, die Handelskosten zu verringern, zuverlässige Preissignale für Investitionsentscheidungen auszusenden und mehr Wettbewerb zu fördern; fordert den raschen Aufbau von Netzen, mit denen Energie aus erneuerbaren Quellen in den Strommarkt integriert und – insbesondere in Süddeutschland – für Netzstabilität gesorgt werden kann; fordert die Beibehaltung dieses Erfolgsmodells und eine Erweiterung der Gebotszone;

Mittel- und Südosteuropa

31.  betont, dass Mittel- und Südosteuropa über ein großes – und zum Großteil noch nicht erschlossenes – Potenzial an Energie aus erneuerbaren Quellen verfügt; stellt fest, dass die Zusammenarbeit und Koordinierung, was die langfristige Planung und den Aufbau einer mittel- und südosteuropäischen regionalen Netzinfrastruktur betrifft, über die Grenzen der EU hinausgehen muss, damit auch die nicht der EU angehörenden Länder des Westbalkans und die Türkei einbezogen werden; fordert die Schaffung einer neuen Plattform, auf der alle wesentlichen Interessenträger in der Region gemeinsame Projekte zur vollständigen Ausschöpfung des Stromerzeugungspotenzials der Region erörtern und politisch unterstützen könnten; erkennt an, dass die im Februar 2015 eingesetzte hochrangige Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa zu einer solchen Plattform werden könnte, sofern ihr Mandat auf den Strombereich und die Beteiligung der nicht der EU angehörenden mittel- und südosteuropäischen Länder ausgedehnt wird; stellt fest, dass die Plattform es der Kommission ermöglichen würde, für Führung und politische Unterstützung zu sorgen;

32.  merkt an, dass es aufgrund der starken Abhängigkeit Mittel- und Südosteuropas von Energieimporten unerlässlich ist, die grenzüberschreitenden Stromkapazitäten auszubauen, was zur Versorgungssicherheit in der Region und längerfristig auch dazu beitrüge, dass die Bevölkerung weniger Geld für Strom zahlen müsste;

33.  empfiehlt, dass die Kommission das Potenzial neuer Stromverbindungsleitungen im Mittelmeerraum und zwischen dem südeuropäischen und dem nordafrikanischen Markt gründlich beurteilt, um die Versorgungssicherheit zu steigern und Energie aus erneuerbaren Quellen in beiden Regionen zu erschließen;

Iberische Halbinsel

34.  betont, dass die Verbindungsleitungen zwischen Spanien und Frankreich beträchtlich gestärkt werden müssen, um Energie aus erneuerbaren Quellen in der Region zu fördern und der Iberischen Halbinsel uneingeschränkte Teilhabe am Strombinnenmarkt zu ermöglichen; sieht die am 4. März 2015 unterzeichnete Erklärung von Madrid und die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für Verbünde für Südwesteuropa als wichtige Schritte im Hinblick auf die Steigerung der Verbundfähigkeit der Region an; stellt fest, dass die derzeitige Verbundkapazität zwischen der Iberischen Halbinsel und dem europäischen Festland zu gering ist und dass die ersten auf der Liste mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse geführten Vorhaben nicht ausreichten, das Verbundziel bis 2020 zu verwirklichen; fordert die Länder in der Region auf, die Erschließung ihres beträchtlichen Potenzials an Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern und den Zugang dieser Sparte zum integrierten europäischen Markt zu erleichtern;

35.  begrüßt die Initiative der Kommission, eine Studie zu den Vorteilen der Verbindung der Iberischen Halbinsel mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien und Ländern des südlichen Mittelmeers durchzuführen;

Nach 2020

36.  stellt fest, dass sich das europäische Energiesystem seit 2002, als das Ziel von 10 % ursprünglich festgelegt wurde, weiterentwickelt hat, und dass auf dem gesamten Kontinent insbesondere Energie aus erneuerbaren Quellen erschlossen wurde; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass die auf der installierten Kapazität beruhende Zielvorgabe von 15 % für 2030 nicht isoliert steht und sorgfältig und gründlich beurteilt wird, damit dafür gesorgt wird, dass es angemessen, zweckmäßig und realisierbar ist; fordert die Kommission daher auf, die Festlegung regionaler, ergänzender Ziele zu beurteilen und bessere qualitative und quantitative Maßstäbe wie Handelsströme, maximale Durchsätze und Engpässe zu finden, aus denen ersichtlich wird, wie viele Verbindungsleitungen benötigt werden;

37.  betont, dass beim zukünftigen Energieverbundziel von den langfristigen klimapolitischen Zielen der EU sowie von einem nachhaltigen Energiesystem, das die EU anstrebt, ausgegangen werden muss; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das benötigte Ausmaß des Verbundes von mehreren Parametern abhängt, z. B. a) der Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und von mehr Maßnahmen zur nachfrageseitigen Steuerung in den Strategien der Mitgliedstaaten und der EU, b) der Erschließung dezentraler, auf erneuerbaren Quellen beruhender Energie und der zugehörigen intelligenten Netze, c) den einzelstaatlichen Entscheidungen über den Energiemix unter Berücksichtigung der langfristigen klima- und energiepolitischen Ziele der EU, d) der Entwicklung von Energiespeichertechnologien – auch auf Ebene der Haushalte oder Gemeinden, e) der Nutzung der besten verfügbaren Technologien, sofern angemessen, f) der Anerkennung der Bevölkerung als Prosumenten im Energiesystem und g) der Schaffung von deutlichen Anreizen für Investitionen in die Netze;

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38.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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