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Verfahren : 2014/2211(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0309/2015

Eingereichte Texte :

A8-0309/2015

Aussprachen :

PV 24/11/2015 - 13
CRE 24/11/2015 - 13

Abstimmungen :

PV 16/12/2015 - 11.11
CRE 16/12/2015 - 11.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0460

Angenommene Texte
PDF 394kWORD 107k
Mittwoch, 16. Dezember 2015 - Straßburg
Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Industrie der unedlen Metalle
P8_TA(2015)0460A8-0309/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2015 zur Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Industrie der unedlen Metalle (2014/2211(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 147, 173, 174, 192 und 345,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern(1),

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates vom 11. Juni 2009 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern(2),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz(3), zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG(5),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden(6), insbesondere Artikel 1 und die entsprechenden Erwägungen,

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Fassung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG(7) des Rates und die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion“ (COM(2015)0080),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012)0582),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2014 mit dem Titel „Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung“ (COM(2014)0330),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Juni 2013 mit dem Titel „Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa“ (COM(2013)0407) und die dazugehörigen Bestandsaufnahmen der hochrangigen Gruppe,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (COM(2011)0112),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 über die Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zur Lage der Stahlindustrie in der EU: Schutz von Arbeitskräften und Wirtschaftszweigen(10),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030;

–  unter Hinweis auf den von der Kommission beim Zentrum für Europäische Politische Studien (CEPS – Centre for European Policy Studies) in Auftrag gegebenen Bericht vom 10. Juni 2013 mit dem Titel „Assessment of cumulative cost impact for the steel industry“ (Bewertung der Auswirkungen kumulativer Kosten auf die Stahlindustrie),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission in Auftrag gegebenen Bericht beim Zentrums für Europäische Politische Studien vom 31. Oktober 2013 mit dem Titel „Assessment of cumulative cost impact for the aluminium industry“ (Bewertung der Auswirkungen von kumulativen Kosten auf die Aluminiumindustrie),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Exploiting the employment potential of green growth“ (Nutzung des Beschäftigungspotenzials des umweltverträglichen Wachstums) (SWD(2012)0092),

–  unter Hinweis auf das WTO-Übereinkommen („GATT 1994“) und insbesondere dessen Artikel XX,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8‑0309/2015),

A.  in der Erwägung, dass die unedlen Metalle folgende Metalle umfassen:

   übliche Stahlsorten und Edelstähle, rostfreie Stähle, hochfeste Stähle, Superlegierungen;
   Nichteisenmetalle, deren Referenzpreis von der Londoner Metallbörse (LMB) vorgegeben wird, d. h. Aluminium, Kupfer, Zinn, Nickel, Blei und Zink;
   Legierungsmetalle wie Kobalt, Molybdän, Magnesium, Titan;
   Seltenerdmetalle;

in der Erwägung, dass die Gewinnung all dieser Metalle durch einen Primärproduktionsprozess erfolgt, der den Minenabbau und die metallurgische Umwandlung durch Pyrometallurgie oder Hydrometallurgie umfasst; in der Erwägung, dass die Metalle für die Sekundärproduktion aus Rückgewinnungs- und Recyclingprozessen gewonnen werden;

B.  in der Erwägung, dass der europäische Stahlsektor in der Geschichte eine wichtige Rolle für die europäische Integration gespielt hat und die Grundlage der industriellen Wertschöpfung und der Wertschöpfungsketten in Europa ist; in der Erwägung, dass die Industrie der unedlen Metalle für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft sowohl unter technischen Gesichtspunkten als auch bei der Überwindung von Versorgungsengpässen eine zentrale Rolle spielt; in der Erwägung, dass die Stahlindustrie, in der seit 2008 Anlagen mit einer Produktionskapazität von mehr als 40 Mio. Tonnen stillgelegt wurden, wodurch unmittelbar mehr als 60 000 Arbeitsplätze sowie mittelbar mehr als 100 000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die schwerste Krise ihrer Geschichte in Friedenszeiten erlebt und diese Krise zu einer verstärkten Abhängigkeit der verarbeitenden Industrie von Einfuhren aus Drittländern sowie zum Verlust von industriellem Know-how führt, was direkte Folgen für Millionen Arbeitsplätze hat; in der Erwägung, dass sich die weltweit – hauptsächlich in China – bestehenden Überkapazitäten mutmaßlich auf 300 bis 400 Mio. Tonnen belaufen;

C.  in der Erwägung, dass sich die Industrie der unedlen Metalle einem signifikanten Nachfragerückgang und einer starken weltweiten Konkurrenz gegenübersieht – letztere hauptsächlich aus Drittländern, in denen nicht dieselben hohen Standards und strengen Vorschriften gelten wie in Europa;

D.  in der Erwägung, dass die Energiepreise in Europa höher sind als in vielen anderen Volkswirtschaften, was auf die unzureichende Integration des Energiemarktes, steigende Steuern, Abgaben und Netzkosten zurückzuführen ist und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie der unedlen Metalle auf dem Weltmarkt erheblich einschränkt;

E.  in der Erwägung, dass die europäische Industrie der unedlen Metalle mit einer ernst zu nehmenden Verlagerung von Investitionen in Drittländer konfrontiert ist, die hauptsächlich auf vergleichsweise hohe Energiepreise und hohe CO2-Kosten zurückzuführen ist;

F.  in der Erwägung, dass die Elektrolyseanlagen zur Gewinnung von Metallen wie Aluminium, Kupfer und Magnesium in der EU nacheinander geschlossen werden, woran deutlich wird, dass die EU in diesem Wirtschaftszweig eine starke Deindustrialisierung durchläuft, die nicht auf den Rückgang der Nachfrage in Europa, sondern vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Strompreise in mehreren Mitgliedstaaten gestiegen sind oder stärkeren Schwankungen unterliegen und Drittländer Preisdumping betreiben;

G.  in der Erwägung, dass Legierungen aus Metallen wie Stahl, Aluminium, Zink, Titan und Kupfer (auch verzinktes Blech), die in dieser Entschließung als unedle Metalle bezeichnet werden, für die Herstellung von Elektronik, Maschinen und Anlagen, Geräten, Fahrzeugen sowie im Bauwesen unverzichtbar sind; in der Erwägung, dass die europäische Industrie der unedlen Metalle insbesondere im Hinblick auf andere Industriezweige und den Ausbau bestehender und neuer Infrastrukturen als eine strategische Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der EU betrachtet werden sollte;

H.  in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit und das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in den Vordergrund gerückt werden sollten;

I.  in der Erwägung, dass im Emissionshandelssystem (ETS) der EU seit 2009 ein im Vergleich zu den Emissionen wachsender Überschuss an Zertifikaten und internationalen Gutschriften verzeichnet wird, wodurch die Signalwirkung des CO2-Preises deutlich geschwächt ist; in der Erwägung, dass in Zukunft wahrscheinlich eine Störung des Wettbewerbs droht, wenn sich die Zertifikate des europäischen ETS verteuern sollten; in der Erwägung, dass etliche Industriezweige und Anlagen der EU im internationalen Wettbewerb bald nicht mehr bestehen können werden, was zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen – in einem gewissem Umfang – führen könnte, wenn auf der internationalen oder der einzelstaatlichen Ebene keine vergleichbaren Bemühungen unternommen werden, indem beispielsweise ein mit dem der EU vergleichbarer CO2-Markt aufgebaut wird; in der Erwägung, dass in der Industrie der unedlen Metalle immer noch erhebliche Energieeinsparungen möglich sind und dieses Potenzial mithilfe von privaten Investitionen und Förderprogrammen zur Modernisierung der Anlagen auch erschlossen werden könnte;

J.  in der Erwägung, dass sich die europäische Industrie der unedlen Metalle in einem Wettlauf gegen die Zeit befindet, da es gilt, wieder international wettbewerbsfähig zu werden und an Investitionskraft zu gewinnen, damit die Branche die anstehenden sozialen und ökologischen Herausforderungen bewältigen und auch künftig weltweit ein Vorbild bleiben kann, was die soziale und ökologische Verantwortung ihrer Betriebe betrifft; in der Erwägung, dass der europäische Markt für unedle Metalle durch die weltweiten Überkapazitäten, unfaire Subventionierung und Dumpingpreise von Drittländern zusätzlich unter Druck geraten ist; in der Erwägung, dass das Beschäftigungswachstum durch Innovation in der Produktion in allen Phasen des branchenspezifischen Geschäftszyklus positiv beeinflusst wird; in der Erwägung, dass sich dagegen einige Unternehmen strategisch auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne konzentriert haben, wodurch Innovation, Investitionen in FuE, Beschäftigung und Weiterbildung ins Hintertreffen geraten sind; in der Erwägung, dass sich wirtschaftlicher Erfolg am ehesten garantieren lässt, wenn die Arbeitnehmer an Entscheidungen über Innovationsmaßnahmen und die Unternehmensstrategie beteiligt werden; in der Erwägung, dass auch der faire Handel mit Stahlerzeugnissen nur funktionieren kann, wenn die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und Umweltnormen eingehalten werden;

K.  in der Erwägung, dass die Nutzung von Sekundärmetallen (aus der Wiederverwendung und Wiederverwertung) in einer industrialisierten Wirtschaft unbedingt notwendig und ressourceneffizient ist und in einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft weiter ausgebaut werden muss; in der Erwägung, dass der Bedarf an unedlen Metallen in den Volkswirtschaften der EU jedoch weder qualitativ noch quantitativ vollständig durch Sekundärmetalle gedeckt werden kann; in der Erwägung, dass die EU-Schrotthandelsbilanz positiv ausfällt und stärker auf Anreize für die Altmetallverwertung hingearbeitet werden sollte; in der Erwägung, dass die Industrie der unedlen Metalle sowie die Rohstoffe und Zulieferer dieser Branche umfassend und als Ganzes behandelt werden sollten;

L.  in der Erwägung, dass dies insbesondere mit Blick auf die Energiewende gilt, da die unedlen Metalle wie etwa seltene Erden ein Kernstück der neuen Technologien sind, die zur Verwirklichung der Energiewende benötigt werden; in der Erwägung, dass die EU bei den Metallen, die zur Herstellung der Anlagen für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen benötigt werden, nach wie vor sehr stark auf Einfuhren angewiesen ist, wobei sich der Branche hier echte Entwicklungsmöglichkeiten bieten, wenn sie etwa die Gelegenheit nutzt, Versorgungsengpässe zu überwinden; in der Erwägung, dass von Investitionen in erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz wichtige Impulse für Investitionen in Industrieerzeugnisse wie Kupfer, Aluminium und Stahl ausgehen; in der Erwägung, dass eine ehrgeizige Politik der EU im Bereich erneuerbare Energieträger und Energieeinsparung in Europa künftig einen Anstieg der Nachfrage nach unedlen Metallen bewirken könnte und damit insbesondere auch die Gelegenheit zur Herstellung von besonders hochwertigen Erzeugnissen verbunden wäre; in der Erwägung, dass es den Unternehmen an ökologischer Verantwortung mangelt; ferner in der Erwägung, dass im Fall einiger Industrieanlagen schamlos gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen wird und einige aufgegebene Anlagen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen; in der Erwägung, dass Umweltnormen und die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft die Grundlage für Investitionen in den Ausbau und die Innovation der europäischen Industrie der unedlen Metalle bilden sollten; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Energiefahrplan 2050 feststellt, dass eine Senkung der CO2-Emissionen der Energiewirtschaft und ein Szenario mit einem hohen Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen kostengünstiger sind als die Fortsetzung der derzeitigen Politik, und dass die Kosten für Kernenergie und Energie aus fossilen Brennstoffen im Lauf der Zeit weiter steigen werden, während die mit erneuerbaren Energiequellen verbundenen Kosten sinken werden;

M.  in der Erwägung, dass in der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie zu den Empfehlungen an die Kommission für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (2014/2228(INI)) der Stellenwert eines Kapitels zum Thema Energie hervorgehoben und darauf hingewiesen wurde, dass in der Stellungnahme auch die Nachteile von energieintensiven europäischen Branchen herausgestellt wurden und betont wurde, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen geschützt werden muss;

N.  in der Erwägung, dass sich die EU in dem immer härter werdenden internationalen Wettbewerb nur behaupten können wird, wenn sie eine ehrgeizige Innovationspolitik verfolgt, die der Entwicklung hochwertiger, energieeffizienter, innovativer Erzeugnisse (z. B. besonders harter, flexibler Stahlarten) und neuer Produktionsprozesse den Weg ebnet; in der Erwägung, dass 65 % der Unternehmensausgaben für FuE auf die verarbeitende Industrie entfallen; in der Erwägung, dass die Stärkung der industriellen Basis daher unerlässlich ist, wenn Fachwissen und Know-how in der EU gehalten werden sollen;

O.  in der Erwägung, dass die europäische Industrie der unedlen Metalle teilweise auch aufgrund der hohen Belastung durch Reglementierung und Bürokratie an Wettbewerbsfähigkeit verliert;

P.  in der Erwägung, dass die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion auf die Schaffung eines sicheren, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und rentablen Energiemarktes abzielt, damit die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt und die Energiepreise innerhalb Europas und unter den Mitgliedstaaten gesenkt und harmonisiert werden können;

Q.  in der Erwägung, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente untergraben würden und die europäische Industrie der unedlen Metalle im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Zahl der Beschäftigten schwer geschädigt würde, wenn staatlich gelenkten Volkswirtschaften oder anderen Nichtmarktwirtschaftsländern ohne Bezugnahme auf ihr Wirtschaftssystem der Status einer Marktwirtschaft zuerkannt würde, weil der Preiskrieg, den der weltweit größte Stahlproduzent betreibt, auch angesichts seiner berüchtigten Überkapazitäten dann noch verheerendere Folgen hätte;

R.  in der Erwägung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation in diesem Industriezweig für die europäische Industrie von zentraler Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Betriebsschließungen oftmals zu einem unwiederbringlichen Verlust von Technologie und Know-how sowie zu einem Qualifikationsverlust unter den Industriearbeitern führen;

Die Bedeutung der unedlen Metalle für die europäische Industrie

1.  betont die Bedeutung der Industrie der unedlen Metalle für eine ganze Reihe nachgelagerter Sektoren, z. B. für die Automobil-, die Luftfahrt-, die Energieerzeugungs-, die Bau- oder die Verpackungsindustrie;

2.  ist der Auffassung, dass sich Europa, das bei Rohstoffen bereits sehr stark von Einfuhren abhängig ist, weitere Abhängigkeitsverhältnisse bei den unedlen Metallen nicht leisten kann, da die vorstehend genannten nachgelagerten Sektoren davon äußerst empfindlich getroffen würden;

3.  weist darauf hin, dass die Stahlindustrie der EU aufgrund der zahlreichen Schließungen in den letzten Jahren und des erneuten Nachfrageanstiegs nicht genügend Kapazitäten für die Flachstahlproduktion hat;

4.  betont, dass die Nachfrage nach Nichteisenmetallen wie Aluminium und Kupfer trotz der Krise weiter steigt;

Dringender Handlungsbedarf in Bezug auf Klimawandel und hohe Energiepreise

5.  betont, dass eine Neugestaltung des derzeitigen ETS eine der dringendsten Aufgaben ist, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der unedlen Metalle erhalten bleiben soll; weist darauf hin, dass die Kommission Vorschläge zur Reformierung des ETS im vierten Planungszeitraum 2021–2030 vorgelegt hat, und fordert die Mitgesetzgeber in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen , dass im Rahmen der Reform auch der Verlagerung von CO2-Emissionen Rechnung getragen und Effizienz, industrielle Innovation und Leistungsoptimierung (die sie erklärtermaßen bewirken soll) gefördert werden, wobei auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte, das ETS durch weitere innovative Instrumente und Strategien zur wirksamen Senkung der Emissionen zu ergänzen; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung des ETS darauf zu achten, dass die in der energieintensiven Industrie im Bereich der emissionsarmen Produktion am besten abschneidenden Unternehmen begünstigt werden;

6.  nimmt die Einführung der Marktstabilitätsreserve im Jahr 2019 zur Kenntnis und prüft die Vorschläge der Kommission zur Strukturreform des ETS für die Zeit nach 2020, die Gegenstand einer spezifischen und gesonderten Überprüfung durch das Parlament sein werden;

7.  fordert die energieintensiven Wirtschaftszweige auf, sich weiter um eine Optimierung der Verwertungsmaßnahmen und die Senkung der CO2-Emissionen zu bemühen, damit sichergestellt ist, dass die Industrie auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und die von der EU festgelegten verbindlichen Reduktionsziele erreicht werden; betont, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit, die Ressourceneffizienz und die Emissionssenkungen der Industrie in diesem Zusammenhang zu einander ergänzenden Zielsetzungen entwickeln, denn wenn in der EU in Zukunft mit niedrigen CO2-Emissionen produziert wird und die Industrie dabei ihre Anteile am Markt der EU und am Weltmarkt erhalten kann, wird tatsächlich insgesamt zur Senkung der industriellen Treibhausgasemissionen beigetragen; stellt fest, dass das auch für eingeführte Güter gilt, die in Bezug auf Energieeffizienz und Emissionen denselben Standards entsprechen wie Güter, die in der Union hergestellt wurden; hebt hervor, dass Unternehmen in Drittländern, die Teil der Wertschöpfungskette sind, ebenfalls im Einklang mit den klima- und energiepolitischen Zielen der EU handeln und insbesondere den Fortschritten im Bereich Energieeffizienz Rechnung tragen müssen;

Grenzabgaben als WTO-konforme befristete und flexible Maßnahme auf der internationalen Ebene

8.  hebt ausdrücklich hervor, dass die Europäische Union seit der Einsetzung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses, der 1992 den Weg für das Übereinkommen von Rio bereitet hat, trotz wachsender Dringlichkeit, wie die Wissenschaft praktisch einstimmig bestätigt, bislang ohne Erfolg versucht, mit Drittländern ein internationales Übereinkommen über Klimaschutzziele auszuhandeln; fordert, dass die EU weiter als Vorbild vorangeht, und hebt hervor, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass auf der Konferenz in Paris eine weltweit verbindliche Vereinbarung geschlossen wird, in der sich alle Parteien uneingeschränkt verpflichten, einen gefährlichen Klimawandel wirksam abzuwenden; hebt hervor, dass diese Verhandlungen zu einem rechtsverbindlichen Übereinkommen führen müssen, das für alle Parteien Zielsetzungen für die gesamte Wirtschaft enthält und dem vereinbarten Ziel entspricht, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen; hebt hervor, dass es durch ein umfassendes internationales Übereinkommen möglich wird, für die Industrie gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und dem Risiko einer Verlagerung der CO2-Emissionen aus der EU zu begegnen;

9.  hebt hervor, dass internationale Klimaschutzmaßnahmen die beste Handhabe zur Vermeidung einer Verlagerung von CO2-Emissionen bieten; betont, dass dem Problem der weltweiten Emissionen am besten mit einem ehrgeizigen internationalen Klimaschutzübereinkommen begegnet werden könnte, mit dem für alle Länder, die zu multilateraler Zusammenarbeit bereit sind, gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine einheitliche internationale Umweltschutzregelung zur Senkung der CO2-Emissionen geschaffen werden; hebt hervor, dass ein solches Übereinkommen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller unedler Metalle sowie den Verzicht auf Grenzabgaben ermöglichen würde, sofern die Umsetzung des Übereinkommens und möglicherweise nötige Änderungen wirksam überwacht werden; weist darauf hin, dass ein solches internationales Übereinkommen natürlich zuverlässige Verpflichtungen für die Länder mit dem höchsten CO2-Ausstoß enthalten müsste; weist ferner darauf hin, dass diesbezüglich im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen auch Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden müssen;

10.  weist darauf hin, dass mit dem CO2-Grenzabgabensystem, das Ein- und Ausfuhren gleichermaßen berücksichtigt, ein Emissionssenkungsmodell Eingang in die europäischen Rechtsvorschriften findet, das auch den Verbrauch vor Ort berücksichtigt, und dass ein solcher „Bottom-up“-Ansatz den Vorteil einer allgemein anwendbaren, universellen Lösung hat, die den einzelnen Staaten ermöglicht, auf der Grundlage sorgfältiger Folgenabschätzungen selbst zu entscheiden, wie ambitioniert die Klimapolitik gestaltet werden soll; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in künftige Handelsabkommen Bestimmungen aufgenommen werden, durch die sich die Ausfuhrmöglichkeiten und der Marktzugang für europäische Erzeugnisse aus unedlen Metallen deutlich verbessern; weist nochmals darauf hin, dass die Kommission wettbewerbsverzerrende Vorgehensweisen bei Rohstoffen (Doppelpreissysteme, Ausfuhrbeschränkungen) im Rahmen regionaler, bilateraler und multilateraler Freihandelsabkommen verbieten sollte;

11.  unterstreicht, dass sämtliche Maßnahmen, die sich auf den Handel auswirken, im Einklang mit internationalen Handelsabkommen stehen müssen; bekräftigt, dass die klimapolitischen Ziele, das Leben und die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen und die endlichen natürlichen Ressourcen zu erhalten, den Ausnahmen gemäß Artikel XX GATT entsprechen, sofern sie nicht diskriminierend und nicht als verdeckte Beschränkungen zur Anwendung kommen; stellt fest, dass der Klimawandel, da er die ganze Welt betrifft, auch unter rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden sollte; ist der Ansicht, dass eine Atmosphäre mit niedrigem CO2-Gehalt (saubere Luft) bereits als endliche natürliche Ressource gilt und deshalb als öffentliches Gut gelten sollte; weist ferner darauf hin, dass Vergeltungsmaßnahmen, die aufgrund von CO2-Grenzabgaben getroffen werden, gegen die internationalen Handelsregeln verstoßen und zu einer Verurteilung führen können; weist nochmals darauf hin, dass es keinesfalls darum geht, die europäische Wirtschaft zu schützen, sondern dafür zu sorgen, dass sie am Markt dieselben Chancen hat wie Mitbewerber aus Drittländern;

12.  weist darauf hin, dass ein Teil der Versteigerungserlöse in Umweltschutzinitiativen und Klimaschutzmaßnahmen wie den Klimaschutzfonds, der in Cancún vereinbart wurde, und andere internationale Instrumente zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen fließen sollten;

13.  weist darauf hin, dass die Vereinbarung von Standards für die Berechnung des CO2-Gehalts und der Lebenszyklusemissionen von Produkten die Transparenz erhöhen und zu mehr Nachhaltigkeit bei Produktion und Verbrauch beitragen kann – auch in der Metallindustrie;

Ausgleich für indirekte Emissionen

14.  bedauert, dass durch das auf staatlichen Beihilfen basierende System zum Ausgleich indirekter Kosten eine neue Art von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den stromintensiven Herstellern am EU-Binnenmarkt, von denen einige staatliche Beihilfen erhalten, entstanden ist; fordert nachdrücklich, dass dieser Ausgleich vereinheitlicht und gegebenenfalls auf EU-Ebene gewährt wird, damit im Wettbewerb mit internationalen Mitbewerbern sowie zwischen EU-Herstellern gleiche Ausgangsbedingungen herrschen und die Verlagerung von CO2-Emissionen wirksam verhindert wird; weist darauf hin, dass dies vor allem für die sechs Nichteisenmetalle gilt, die zu Preisen gehandelt werden, die von Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt abhängen und zumeist an der Londoner Börse festgelegt werden; weist darauf hin, dass die Hersteller unedler Metalle die Preise demnach hinnehmen müssen und steigende Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben können; gelangt zu dem Schluss, dass der Ausgleich für indirekte Emissionen unbedingt beibehalten werden muss; weist auf den Beschluss über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve hin, wonach „das Ziel in der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen besteht“, weshalb „im Zuge dieser Überprüfung auch harmonisierte Vereinbarungen in Erwägung gezogen werden, mit denen ein Ausgleich für auf EU-Ebene entstehende indirekte Kosten geschaffen wird“(11); verweist diesbezüglich auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags(12) niedergelegten Wettbewerbsregeln sowie auf die Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in denen staatliche Beihilfen geregelt werden; fordert die Kommission auf zu prüfen, wie sich die verschiedenen Energieförderprogramme auf die Endkundenenergiepreise auswirken, die sich in bestimmten Mitgliedstaaten direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Wirtschaftszweige auswirken;

15.  vertritt die Auffassung, dass die unterschiedlichen Auswirkungen, die CO2 auf die Strompreise hat, auf den Energiemix der betreffenden Lieferanten zurückzuführen sind und unter anderem von den diesbezüglichen souveränen Entscheidungen der einzelnen Staaten abhängen; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine europäische Energieunion; vertritt die Auffassung, dass ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt mit einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung und ausreichenden Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten dazu beitragen wird, dass die Energiepreise für die Industrie und die Verbraucher in der Europäischen Union sinken; vertritt die Ansicht, dass das ETS eine harmonisierte Maßnahme der EU zur Senkung der industriellen Emissionen ist und dass die Auswirkungen dieses Systems demnach im Rahmen eines harmonisierten Systems behandelt werden sollten;

Förderung von Investitionen in die Metallproduktion mit niedrigen CO2-Emissionen

16.  fordert eindringlich, dass die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate an besonders effiziente Anlagen in von CO2-Verlagerungen betroffenen Wirtschaftszweigen so bald wie möglich, spätestens jedoch ab 2018 und in der vierten Phase von 2021 bis 2030, von den jeweiligen Programmen für Investitionen in neue Ausrüstung, FuE (einschließlich Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie Nutzung (CCU) von CO2) und Personalschulungen abhängig gemacht wird, damit die Einhaltung hoher Klima- und Umweltschutznormen sowie der Arbeitnehmerrechte gefördert wird; hebt hervor, dass unbedingt in Forschung und Entwicklung investiert werden muss, damit Europa seine Spitzenposition bei der Herstellung von unedlen Metallen verteidigen kann; weist darauf hin, dass die Wirtschaftszweige, in denen investiert wird, die Krise am besten meistern; fordert, dass die Versteigerungserlöse aus dem ETS in die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in der EU und in Entwicklungsländern, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energieträger und Energieeffizienzprojekte in industriellen Wirtschaftszweigen, fließen; unterstützt die im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgesehenen und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Oktober 2014 festgeschriebenen Pläne zur Einrichtung einer Fazilität (NER 400) für die Abscheidung und Speicherung von CO2, innovative erneuerbare Energieträger und CO2-arme Innovationen in Industriesektoren; ist der Ansicht, dass auch die Pilot- und Demonstrationsprojekte zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 zu den von der Kommission geförderten Programmen zählen sollten, in deren Rahmen emissionsarme Technologien, wie im Fall des Programms NER 300 oder des künftigen Programms NER 400, finanziert werden, wobei das finanzielle Risiko von Geldgeber und Träger gemeinsam getragen wird; weist darauf hin, wie wichtig öffentliche Investitionen und – auf europäischer Ebene – die Mittel von Horizont 2020 sind, wenn es darum geht, die Umwelt- und Energieeffizienz in der Industrie der unedlen Metalle zu verbessern sowie eine den Europa-2020-Zielen entsprechende Verringerung der CO2-Emissionen zu erreichen; betrachtet Mitarbeiterschulungen zur Anwendung emissionsarmer Technologien und Verfahren in der Industrie als strategische Investition, die vollständig in die von der Kommission geförderten Programme zur Finanzierung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft integriert werden sollte;

Rechnungslegung und Transparenz

17.  empfiehlt, dass die CO2-Emissionsberechtigungen bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der Unternehmen offengelegt werden und dass sich die Europäische Union dafür einsetzt, dass weiter an einer entsprechenden internationalen Rechnungslegungsnorm gearbeitet wird;

18.  unterstreicht, dass Transparenz im Zusammenhang mit der Verwendung der Zuteilungserlöse durch die Mitgliedstaaten einen hohen Stellenwert haben muss; weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Kommission über die Verwendung der Erlöse aus dem ETS zu unterrichten; betont, dass die Bürger bei mehr Transparenz besser nachvollziehen könnten, wie die Erlöse aus dem ETS von den einzelstaatlichen Behörden eingesetzt werden;

19.  hebt hervor, dass Anlagen und Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf soziale Verantwortung und Berichterstattung erfüllen müssen, damit eine gerechte und wirksame Umsetzung der Umweltschutzvorschriften sichergestellt und dafür gesorgt ist, dass die zuständigen Behörden und die Interessenträger, einschließlich Arbeitnehmervertreter sowie Vertreter der Zivilgesellschaft und der Anwohnerschaft, Zugang zu allen einschlägigen Informationen haben; hebt das im Übereinkommen von Aarhus verankerte Recht auf Zugang zu Informationen in Umweltangelegenheiten hervor, das unter anderem mit der Richtlinie 2003/87/EG in EU-Recht und in nationales Recht umgesetzt wurde; empfiehlt, dass alle Anlagen, die dem ETS unterliegen, den Arbeitnehmervertretern und den Vertretern der Zivilgesellschaft aus der Anwohnerschaft in der Nähe der betreffenden Anlage jährlich sämtliche Angaben zur Verfügung stellen, die für den Klimaschutz und die Achtung der EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Arbeitsschutz relevant sind;

Stromlieferverträge

20.  hebt hervor, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie der unedlen Metalle wichtig ist, dass die Möglichkeit besteht, unter bestimmten Bedingungen, die von der Kommission festzulegen sind, langfristige Verträge zu schließen, die eine Amortisierung von Investitionen ermöglichen, was in kapitalintensiven Branchen mindestens 15 Jahre dauert; weist darauf hin, dass Industrieunternehmer für ihre Investitionen auf Sicherheit in Gestalt vorhersehbarer Preise und klarer rechtlicher Rahmenvorgaben angewiesen sind; hebt hervor, dass jährlichen Stromversteigerungen langfristig stabile Stromlieferverträge vorgezogen werden sollten; äußert seine Besorgnis über Marktbestimmungen, durch die in einigen Mitgliedstaaten eine strukturelle Lücke zwischen Strompreis und Erzeugungskosten ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, am Energiemarkt gegen Marktlagengewinne privater Oligopole vorzugehen;

21.  äußert seine Besorgnis über Marktbestimmungen, durch die ein strukturelles Gefälle zwischen Strompreisen und Stromerzeugungskosten ermöglicht wird;

Wissenstransfer

22.  fordert, dass in allen Betrieben mit einer unausgewogenen Altersstruktur in den hochqualifizierten Positionen Strukturen für die Weitergabe von Wissen an die neue Mitarbeitergeneration geschaffen werden; spricht sich dafür aus, dass die Kompetenz junger Arbeitnehmer in Unternehmen durch eine strukturierte Lehrausbildungspolitik gefördert wird, in deren Rahmen die kollektiven Kompetenzen der Arbeitnehmer weiterentwickelt werden; hebt hervor, dass das Wissen und die Qualifikationen der Arbeitnehmer in der Industrie der unedlen Metalle einen hohen Stellenwert haben; fordert eine aktive Beschäftigungs- und Industriepolitik, mit der sichergestellt wird, dass dieses Wissen weiterentwickelt und als wichtiges Gut der europäischen Industrie der unedlen Metalle anerkannt wird; fordert, dass bei der Beurteilung der Rentabilität der Produktion bestimmter Anlagen auch die Erhaltung von industriellem Know-how und qualifizierten Arbeitskräften berücksichtigt wird;

Rohstoffversorgung

23.  fordert diplomatische Maßnahmen der EU im Bereich der Rohstoffe für die metallurgische Industrie, die auf strategischen Partnerschaften beruhen, aus denen sowohl die europäischen Länder als auch die Rohstoffförderländer Nutzen ziehen, indem die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze in der gesamten Wertschöpfungskette gefördert wird; fordert die Kommission auf, ein Instrument zur detaillierten Analyse des Stahlmarkts einzuführen, damit genaue Informationen über das Verhältnis von Stahlangebot und -nachfrage in Europa und weltweit vorliegen, wobei zwischen struktur- und konjunkturbedingten Entwicklungskomponenten dieses Marktes zu unterscheiden ist; ist der Ansicht, dass die Beobachtung des primären und des sekundären Marktes für unedle Metalle wichtige Informationen für Korrekturmaßnahmen und Vorkehrungen liefern könnte, die aufgrund der Konjunkturschwankungen in der Stahlindustrie unvermeidbar sind; begrüßt den Bericht des Europäischen Kompetenznetzes „Seltene Erden“ (ERECON)(13); fordert die Kommission auf, sich im ERECON weiter dafür einzusetzen, dass die Versorgung Europas mit seltenen Erden stärker diversifiziert und tragfähiger wird, vor allem die politischen Empfehlungen umzusetzen und Ersatzlösungen und eine verstärkte Verwertung zu unterstützen;

Handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU bei unedlen Metallen: Besser vorsorgen als nachbessern

24.  fordert den Rat auf, die Überprüfung der beiden Verordnungen zu handelspolitischen Schutzinstrumenten abzuschließen, damit die Instrumente gestrafft, verstärkt und zügiger eingesetzt werden können, und dabei sicherzustellen, dass sie nicht geschwächt werden; regt an, in einer ersten, maximal einmonatigen Voruntersuchungsphase die Antidumping- und Antisubventionsanträge einer ersten Prüfung zu unterziehen und auf der Grundlage der Ergebnisse präventive Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen, denen eine gründlichere Untersuchung folgt; bedauert, dass die Arbeit in Bezug auf den Legislativvorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente im Rat zum Stillstand gekommen ist, während das Parlament sich entschieden für strengere Maßnahmen gegen unlautere Einfuhren aus Drittländern eingesetzt hat; fordert den Rat auf, die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente zügig auf den Weg zu bringen, damit endlich angemessen auf unlautere Praktiken reagiert und der europäische Markt vor Dumping geschützt werden kann, sodass am Markt gleiche Ausgangsbedingungen herrschen und die mit der Energiewende verbundenen Chancen voll ausgenutzt werden können;

25.  strebt schnelle Fortschritte beim Recycling seltener Erden und wichtiger Metalle an, die in der EU verbraucht werden;

26.  betont, dass im Fall aller unedlen Metalle, auch bei rostfreiem Stahl und Aluminium, ein weltweiter Wettbewerb herrscht; vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei ihren Untersuchungen und Vergleichsstudien zur Bestimmung einschlägiger geografischer Märkte unbedingt den Weltmarkt als Referenzmarkt heranziehen und ihre Untersuchungen nicht auf den Binnenmarkt beschränken sollte; fordert, dass vor etwaigen Entscheidungen seitens der GD Wettbewerb der Kommission eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Produktionskapazitäten durchgeführt wird, die auch der jeweiligen Anlage und den dortigen Arbeitsplätzen Rechnung trägt, und deren Ergebnisse in die abschließende Mitteilung an die Interessenträger aufgenommen werden; fordert eine Überarbeitung der Wettbewerbspolitik und der Vorschriften über staatliche Beihilfen, damit der Staat besser eingreifen kann, wenn es um die Erhaltung des sozialen und regionalen Zusammenhalts, die Verbesserung von Umweltstandards oder Bedenken in Bezug auf die öffentliche Gesundheit geht;

27.  spricht sich dafür aus, dass auf lokaler Ebene Informations- und Konsultationsausschüsse für die Prävention industrieller Risiken eingesetzt werden, in denen alle zu Kontrollen und zur Auslösung von Alarmen befugten Parteien vertreten sein sollten; unterstreicht die anerkannte Kompetenz von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf die strategischen Entscheidungen und Entscheidungsprozesse in Unternehmen;

Die Bedeutung unedler Metalle in der Kreislaufwirtschaft

28.  hebt in diesem Zusammenhang die Vorteile von Sekundärmetallen hervor, die eine deutliche Senkung des Energie- und Rohstoffverbrauchs ermöglichen; fordert die Kommission daher auf, den Ausbau und das Funktionieren der Märkte für Sekundärmetalle zu fördern; fordert den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft an allen Produktionsstandorten für unedle Metalle, um die Nutzung von Nebenprodukten und recycelten Metallen in die Betriebsabläufe einzubinden und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen zu verbessern; fordert die verbindliche Einführung einer Kreislaufwirtschaft an allen Produktionsstandorten für unedle Metalle, um die Nutzung von Nebenprodukten und recycelten Metallen in die Betriebsabläufe einzubinden und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen zu verbessern; strebt schnelle Fortschritte beim Recycling seltener Erden und wichtiger Metalle an, die in der EU verbraucht werden; fordert, dass enge Verbindungen zwischen Unternehmen, die unedle Metalle recyceln, und anderen Unternehmen aufgebaut werden, damit Umfang und Widerstandkraft der industriellen Basis vor allem in von einer Deindustrialisierung betroffenen Regionen wachsen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Substitution von Produkten und Werkstoffen sowie die zunehmende Nutzung von Schrott, auch in der Stahl- und Aluminiumproduktion, ein enormes Potenzial bergen; betont, dass die meisten unedlen Metalle sehr oft recycelt werden können und dazu ein Bruchteil der zur Primärproduktion eingesetzten Energie notwendig ist; ist besorgt darüber, dass Europa durch die legale und illegale Ausfuhr von Aluminium und Kupfer in Länder wie China und Indien, die die Ausfuhr von Aluminium sogar verboten haben, riesige Energiemengen verloren gehen; ist der Ansicht, dass strenge Umweltstandards und die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft die Grundlage für Investitionen in den Ausbau und die Innovation der europäischen Industrie der unedlen Metalle bilden sollten; fordert die Kommission auf, wirtschaftliche Anreize für das Recycling von Metallen, auch von derzeit unwirtschaftlichen wichtigen Rohstoffen wie seltenen Erden, zu schaffen, zu untersuchen, wie Märkte für recycelte Werkstoffe beispielsweise durch Umweltzertifikate für solche Werkstoffe, Vorschriften für die umweltgerechte Gestaltung von Erzeugnissen und steuerliche Anreize unterstützt werden können, und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik sowie Mittel aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wirksam zur Förderung von Ressourceneffizienz und Recycling eingesetzt werden; ist der Ansicht, dass das Abfallrecht – beispielsweise durch Überarbeitung der Richtlinie über Altfahrzeuge und anderer Abfallvorschriften – verbessert werden sollte, um die Abläufe am Markt der EU für Altmetalle entsprechend zu stützen; empfiehlt die Festlegung von Sammelzielen, damit die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen werden, sowie die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften über Altfahrzeuge – beispielsweise auf Lastkraftwagen, Busse und Motorräder; betont, dass für den Übergang zu nachhaltigeren Produktionsprozessen und Erzeugnissen qualifizierte Fachkräfte benötigt werden; fordert eine europäische Aus- und Weiterbildungsstrategie, mit der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und die Sozialpartner bei der gemeinsamen Ermittlung des Qualifikationsbedarfs unterstützt werden, der unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit erforderlich ist;

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29.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51.
(2) ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 93.
(3) ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.
(4) ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.
(5) ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.
(6) ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56.
(7) ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0032.
(9) ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 75.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0104.
(11) Siehe Spiegelstrich 9 des Beschlusses (EU) 2015/1814 (ABl. L 264 vom 9.10.2015, S. 1).
(12) ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
(13) http://ec.europa.eu/growth/sectors/raw-materials/specific-interest/erecon/index_en.htm.

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