Index 
Angenommene Texte
Mittwoch, 7. Oktober 2015 - Straßburg
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Tunesiens an den Programmen der Union ***
 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen und Europäisches Mahnverfahren ***I
 Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe in die Luft ***I
 Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung ***I
 Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union ***I

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Tunesiens an den Programmen der Union ***
PDF 247kWORD 60k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union (16160/2014 – C8-0080/2015 – 2014/0118(NLE))
P8_TA(2015)0337A8-0254/2015

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (16160/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union (16159/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0080/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0254/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Tunesien zu übermitteln.


Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen und Europäisches Mahnverfahren ***I
PDF 253kWORD 74k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (COM(2013)0794 – C7-0414/2013 – 2013/0403(COD))
P8_TA(2015)0338A8-0140/2015

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0794),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 81 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0414/2013),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014(1),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 29. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0140/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

P8_TC1-COD(2013)0403


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/2421.)

(1) ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 43.


Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe in die Luft ***I
PDF 253kWORD 75k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (COM(2013)0919 – C7-0003/2014 – 2013/0442(COD))
P8_TA(2015)0339A8-0160/2015

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0919),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0003/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Juli 2014(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 7. Oktober 2014(2),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0160/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2015/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft

P8_TC1-COD(2013)0442


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2015/2193.)

(1)ABl.C 451 vom 16.12.2014, S. 134.
(2)ABl.C 415 vom 20.11.2014, S. 23.


Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung ***I
PDF 253kWORD 63k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates (COM(2014)0174 – C7-0105/2014 – 2014/0096(COD))
P8_TA(2015)0340A8-0042/2015

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0174),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0105/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 4. Juni 2014(1),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 24. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0042/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2015/... EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates

P8_TC1-COD(2014)0096


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2015/2203.)

(1) ABl. C 424 vom 26.11.2014, S. 72.


Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union ***I
PDF 252kWORD 99k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (COM(2014)0358 – C8-0029/2014 – 2014/0180(COD))
P8_TA(2015)0341A8-0049/2015

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0358),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0029/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechnungshofs Nr. 1/2015(1),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 3. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltskontrollausschusses (A8-0049/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

P8_TC1-COD(2014)0180


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929.)

(1) ABl. C 52 vom 12.2.2015, S. 1.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen