Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen Eurojust und Montenegro durch Eurojust (11596/2015 – C8-0299/2015 – 2015/0812(CNS))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (11596/2015),
– gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0299/2015);
– gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität(1), insbesondere auf Artikel 26a Absatz 2;
— gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0008/2016);
1. billigt den Entwurf des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und Eurojust zu übermitteln.