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Verfahren : 2016/2542(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0168/2016

Eingereichte Texte :

B8-0168/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 03/02/2016 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0037

Angenommene Texte
PDF 160kWORD 60k
Mittwoch, 3. Februar 2016 - Straßburg
Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch aufgrund der eingegangenen Petitionen, insbesondere der Petition Nr. 0924/2011
P8_TA(2016)0037B8-0168/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2016 zur Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch (auf der Grundlage der eingegangenen Petitionen, insbesondere der Petition 924/2011) (2016/2542(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die von lesebehinderten EU‑Bürgern eingereichten Petitionen, insbesondere Petition Nr. 924/2011, eingereicht von Dan Pescod, britischer Staatsangehörigkeit, im Namen der Europäischen Blindenunion (EBU) / des Britischen Verbands für Blinde und Sehbehinderte (RNIB), zum Zugang blinder Menschen zu Büchern und anderen Druckerzeugnissen,

–  unter Hinweis auf den Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (Vertrag von Marrakesch),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  gestützt auf Artikel 216 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2010 zufolge in Europa 2 550 000 Blinde und 23 800 000 sehbehinderte Menschen, also insgesamt 26 350 000 Sehbehinderte gibt;

B.  in der Erwägung, dass in den Industrieländern nur 5 % und in den Entwicklungsländern weniger als 1 % aller veröffentlichten Bücher in barrierefreien Formaten veröffentlicht werden;

C.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten sind;

D.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten den Vertrag von Marrakesch im April 2014 unterzeichnet und sich daher politisch verpflichtet haben, ihn zu ratifizieren;

E.  in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Europäischen Union in seinen abschließenden Bemerkungen zum Erstbericht der Europäischen Union über die Umsetzung des Übereinkommens empfohlen hat, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit der Vertrag von Marrakesch so bald wie möglich ratifiziert und umgesetzt wird;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Vertrags von Marrakesch vorgelegt hat (COM(2014)0638);

1.  weist darauf hin, dass in den Artikeln 24 und 30 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit niedergelegt ist, wobei sicherzustellen ist, dass die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums keine unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Hindernisse für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Kulturgütern darstellen;

2.  ist zutiefst entrüstet darüber, dass sieben EU‑Mitgliedstaaten eine Minderheit gebildet haben, die den Prozess der Ratifizierung des Vertrags blockiert; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, den Ratifizierungsprozess zu beschleunigen, die Ratifizierung dabei jedoch nicht von der Überarbeitung des Rechtsrahmens der EU oder der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abhängig zu machen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, den Mitgliedstaaten, der Kommission sowie dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu übermitteln.

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