Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2016 zu dem Fall der verschollenen Buchverleger aus Hongkong (2016/2558(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in China, insbesondere jene vom 16. Dezember 2015 zu den Beziehungen zwischen der EU und China(1) und vom 13. März 2014 zu den Prioritäten der EU für die 25. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen(2),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 7. Januar 2016 zu dem Verschwinden von Personen, die dem Verlagshaus „Mighty Current“ in Hongkong nahestehen,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des EAD vom 29. Januar 2016 zu den Anliegen der EU in Bezug auf die Menschenrechtslage in China,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2014 der Kommission vom April 2015 zum Sonderverwaltungsgebiet Hongkong,
– unter Hinweis darauf, dass die EU und China am 6. Mai 1975 diplomatische Beziehungen aufgenommen haben,
– unter Hinweis auf die 2003 begründete strategische Partnerschaft EU-China,
– unter Hinweis auf die am 21. November 2013 vereinbarte Strategische Agenda 2020 für die Zusammenarbeit zwischen der EU und China,
– unter Hinweis auf die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die ausgesetzt worden sind,
– unter Hinweis auf die Verabschiedung des neuen Gesetzes über die nationale Sicherheit durch den Ständigen Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses am 1. Juli 2015 und die Veröffentlichung des zweiten Entwurfs eines neuen Gesetzes über die Regulierung ausländischer nichtstaatlicher Organisationen vom 5. Mai 2015,
– unter Hinweis auf den 1995 eingeleiteten Dialog zwischen der EU und China über Menschenrechte und auf die 34. Gesprächsrunde am 30. November und 1. Dezember 2015 in Peking,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die abschließende Stellungnahme des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zum dritten periodischen Bericht von Hongkong (China), die vom Ausschuss in dessen 107. Sitzung (11. bis 28. März 2013) angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die abschließende Stellungnahme des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter zum fünften periodischen Bericht von China, die vom Ausschuss in dessen 1391. und 1392. Sitzung (2. bis 3. Dezember 2015) angenommen wurde,
– unter Hinweis auf das Grundgesetz (Basic Law) der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China (im Folgenden „das Grundgesetz“), insbesondere auf die Artikel zu den individuellen Freiheitsrechten und zur Pressefreiheit, sowie auf die Hongkonger Grundrechtecharta (Hong Kong Bill of Rights Ordinance),
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in den vergangenen vier Monaten vier in Hongkong wohnhafte und ein auswärtiger Buchhändler – Lui Bo (Hochchinesisch: Lü Bo), Gui Minhai, Zhang Zhiping (Kantonesisch: Cheung Jiping), Lin Rongji (Kantonesisch: Lam Wing-kei) und Lee Po (Hochchinesisch: Li Bo) – unter mysteriösen Umständen verschwunden sind, die mit dem Verlag „Mighty Current“ bzw. mit dessen Buchhandlung in Verbindung stehen und die literarische Werke mit einer kritischen Einstellung gegenüber der chinesischen Zentralregierung in Peking verkauft haben; in der Erwägung, dass zwei von ihnen EU-Bürger sind, wobei Gui Minhai schwedischer Staatsbürger und Lee Po britischer Staatsbürger ist; in der Erwägung, dass sich die beiden EU-Bürger bestätigten Angaben vom Januar 2016 zufolge in Festlandchina befanden und dass man bei den drei übrigen Personen ebenfalls davon ausgeht; in der Erwägung, dass es am 23. Januar 2016 an einem unbekannten Ort in Festland zu einem zeitlich begrenzten Treffen zwischen Lee Po und seiner Ehefrau gekommen ist; in der Erwägung, dass die nach wie vor fehlenden Informationen über ihr Befinden und ihren Verbleib äußerst beunruhigend sind;
B. in der Erwägung, dass die fünf Buchhändler nach glaubhaften Medienberichten sowie nach Meinung von Abgeordneten, Menschenrechtsorganisationen und zahlreichen Bürgern von staatlichen Stellen in Festlandchina entführt worden sind, wobei zudem vermutet wird, dass Lee Po aus Hongkong und Gui Minhai aus seiner Wohnung in Thailand verschleppt wurde;
C. in der Erwägung, dass sich am 10. Januar 2016 Tausende von Menschen in Hongkong zu einer Protestkundgebung versammelt und die Stadtregierung zum Handeln aufgefordert haben, damit das Verschwinden der fünf Buchhändler aufgeklärt wird; in der Erwägung, dass es vor dem Verschwinden der Buchhändler in den Jahren 2013 und 2014 zu Gewaltakten gegenüber Hongkonger Journalisten gekommen war, die gegenüber der chinesischen Zentralregierung in Peking kritisch eingestellt sind;
D. in der Erwägung, dass in Hongkong die Rede-, Meinungs- und Publikationsfreiheit geachtet und geschützt werden; in der Erwägung, dass jegliche Inhalte, die sich kritisch mit der chinesischen Führung auseinandersetzen, in Hongkong gesetzlich zugelassen sind, auch wenn sie in Festlandchina verboten sind; in der Erwägung, dass Hongkong gemäß dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ Autonomie gegenüber Peking genießt, was die Freiheitsrechte anbelangt, wie sie in Artikel 27 des Grundgesetzes verankert sind;
E. in der Erwägung, dass Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, wonach 14 Verleger und 21 Publikationen in Hongkong in einem internen Dokument der Kommunistischen Partei Chinas vom April 2015 zu Zielen im Rahmen einer Strategie erklärt worden sind, mit der verbotene Bücher an der Wurzel in Hongkong bzw. Macao „ausradiert“ werden sollen; in der Erwägung, dass einige Buchhändler in Hongkong aus Furcht vor Vergeltungsaktionen chinakritische Bücher aus ihren Regalen entfernt haben;
F. in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit von der chinesischen Regierung insbesondere mittels der Zensur vehement beschnitten und kriminalisiert wird; in der Erwägung, dass die Regierung mittels der „Chinesischen Mauer zur Abschottung des Internets“ in der Lage ist, jegliche politisch unerwünschten Informationen zu unterdrücken; in der Erwägung, dass es in China strenge Begrenzungen der Meinungsfreiheit gibt und dass die Popularität, die chinakritische Bücher bei Lesern in Festlandchina genießen, als Bedrohung für die gesellschaftliche Stabilität angesehen wird;
G. in der Erwägung, dass Gui Minhai am 17. Januar 2016 in einer Presseerklärung in Festlandchina angegeben hat, er sei freiwillig dorthin gereist und er habe sich eines zeitlich zurückliegenden Verkehrsverstoßes unter Alkoholeinfluss schuldig gemacht, was wie ein erzwungenes Geständnis wirkte;
H. in der Erwägung, dass sowohl die schwedische als auch die britische Regierung die chinesischen Staatsorgane um uneingeschränkte Unterstützung bei der Wahrung der Rechte ihrer jeweiligen Staatsbürger sowie der anderen „Verschwundenen“ ersucht haben;
I. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter seine ernste Sorge über übereinstimmende Berichte aus unterschiedlichen Quellen zum Ausdruck gebracht hat, wonach es nach wie vor die Praxis der gesetzwidrigen Inhaftierung an unbekannten und inoffiziellen Orten, den sogenannten schwarzen Haftanstalten, gibt; in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter außerdem seine ernste Sorge über übereinstimmende Berichte zum Ausdruck gebracht hat, die darauf hindeuten, dass Folter und Misshandlung immer noch gängige Praxis im Strafrechtsystem sind, das allzu häufig auf Geständnisse als Grundlage für Schuldsprüche zurückgreift;
J. in der Erwägung, dass China offiziell und nominell die Universalität der Menschenrechte akzeptiert und sich in den vergangenen drei Jahrzehnten dem internationalen Rechtsrahmen für die Menschenrechte angeschlossen hat, indem es ein breites Spektrum von Menschenrechtsabkommen unterzeichnet hat und damit Teil des internationalen und institutionellen Rechtsrahmens für die Menschenrechte geworden ist;
K. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 27 des Grundgesetzes von Hongkong, das de facto die Verfassung der Sonderverwaltungszone ist, die „Redefreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie Demonstrationsfreiheit“ garantiert sind; in der Erwägung, dass diese Freiheitsrechte durch das zwischen China und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Grundgesetz für einen Zeitraum von 50 Jahren bis 2047 garantiert sind;
L. in der Erwägung, dass auf dem 17. Gipfeltreffen EU-China vom 29. Juni 2015 die bilateralen Beziehungen auf eine neue Ebene gehoben wurden und dass sich die EU in ihrem strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen mit allen Drittstaaten einschließlich ihrer strategischen Partner zu stellen;
M. in der Erwägung, dass die EU und China seit 1995 einen Menschenrechtsdialog führen und dass beide Seiten die Menschenrechte als wichtigen Bestandteil ihrer bilateralen Beziehungen betrachten;
N. in der Erwägung, dass laut dem 21. Jahresbericht (vom Juli 2014) des Journalistenverbands von Hongkong 2014 das schwärzeste Jahr für die Pressefreiheit in Hongkong seit Jahrzehnten gewesen ist; in der Erwägung, dass einige Journalisten tätlich angegriffen oder entlassen wurden und anderen, die kritische Meinungen verbreitet haben, weniger brisante Ressorts zugeteilt wurden;
1. ist zutiefst über die Ungewissheit besorgt, was den Aufenthaltsort und das Wohlergehen der fünf verschollenen Buchhändler betrifft; fordert, dass umgehend ausführliche Angaben über den Aufenthaltsort und das Wohlergehen von Lee Po und Gui Minhai veröffentlicht sowie dass sie umgehend und unversehrt auf freien Fuß gesetzt werden und man ihnen das Recht einräumt, mit der Außenwelt zu kommunizieren; fordert die sofortige Freilassung aller anderen Personen, die willkürlich festgenommen wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Publikationsfreiheit in Hongkong wahrgenommen haben, zu denen auch die drei übrigen Buchhändler gehören;
2. fordert die chinesische Regierung auf, ohne Verzug alle Informationen bezüglich der verschollenen Buchhändler der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und umgehend in einen offenen und transparenten Dialog mit den staatlichen Stellen in Hongkong in Bezug auf diese Angelegenheit zu treten und mit ihnen zu kommunizieren; betrachtet die Erklärung von Lee Po und sein Treffen mit seiner Ehefrau als positive Entwicklung in diesem Fall;
3. fordert die zuständigen staatlichen Stellen in China, Hongkong und Thailand auf, die Umstände des Verschwindens gemäß rechtsstaatlichen Prinzipien zu untersuchen und aufzuklären sowie nach Kräften dazu beizutragen, dass die Verleger unversehrt nach Hause zurückkehren können;
4. bringt seine Sorge über die Vorwürfe zum Ausdruck, denen zufolge chinesische Strafverfolgungsbehörden in Hongkong tätig sind; weist darauf hin, dass dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz wäre, sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten; ist der Ansicht, dass dies mit dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ unvereinbar wäre; fordert China auf, die im Grundgesetz von Hongkong verankerten Autonomiegarantien zu achten;
5. verurteilt aufs Schärfste alle Fälle von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere willkürliche Festnahmen, illegale Auslieferungen, erzwungene Geständnisse, geheime Inhaftierung, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Verstöße gegen die Publikations- und Meinungsfreiheit; weist darauf hin, dass die Unabhängigkeit von Buchverlegern, Journalisten und Bloggern gewährleistet sein muss; fordert ein sofortiges Ende der Menschenrechtsverletzungen und der politischen Einschüchterung;
6. verurteilt die Beschränkung und Kriminalisierung der Meinungsfreiheit und beklagt, dass diese immer mehr beschnitten wird; fordert die chinesische Regierung auf, den freien Informationsfluss nicht länger unter anderem durch Beschränkungen der Internetnutzung zu behindern;
7. ist zutiefst besorgt über die bevorstehende Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die Regulierung ausländischer nichtstaatlicher Organisationen, da man mit diesem Gesetz in seiner jetzigen Fassung den Handlungsspielraum für die chinesische Zivilgesellschaft drastisch einengen und die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit erheblich einschränken würde, unter anderem, indem „ausländischen nichtstaatlichen Organisationen“, die nicht beim chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit oder bei den Abteilungen für öffentliche Sicherheit in den Provinzen registriert sind, untersagt wird, chinesische Personen oder Organisationen finanziell zu unterstützen, und chinesischen Gruppen untersagt wird, im Namen nicht registrierter ausländischer nichtstaatlicher Organisationen, wozu auch Organisationen mit Sitz in Honkong oder Macao gehören, oder mit Genehmigung dieser Organisationen „Tätigkeiten“ durchzuführen; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, dieses Gesetz gründlich zu überarbeiten, damit es mit internationalen Menschenrechtsnormen und den von der Volksrepublik China eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang gebracht wird;
8. äußert seine Besorgnis über den neuen Entwurf eines Gesetzes über Internetsicherheit, mit dem die Zensur und Überwachung des Internets verschärft und institutionalisiert würden, sowie über das verabschiedete Gesetz über nationale Sicherheit und den Entwurf eines Gesetzes über die Terrorismusbekämpfung; weist darauf hin, dass diese Gesetze nach Befürchtungen von reformorientierten chinesischen Juristen und Personen, die sich für die Bürgerrechte einsetzen, die freie Meinungsäußerung weiter einschränken und zu einem Anstieg der Fälle von Selbstzensur führen werden;
9. ist der festen Überzeugung, dass starke und dauerhafte Beziehungen zwischen der EU und China eine effiziente Plattform für eine reifen, sinnvollen und offenen Menschenrechtsdialog auf der Grundlage gegenseitiger Achtung bieten sollten;
10. unterstützt das Engagement der EU zur Stärkung der Demokratie, wozu die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz, die Grundrechte und Grundfreiheiten, Transparenz sowie Informations- und Meinungsfreiheit in Hongkong gehören;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China und dem Verwaltungschef und der Gesetzgebenden Versammlung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong zu übermitteln.