Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2016 zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016“ (2015/2285(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2, Artikel 136 und Artikel 148,
– unter Hinweis auf Artikel 9 AEUV (horizontale Sozialklausel),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte(5),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet(6),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(7),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(8),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2010 und vom 17. Juni 2010 sowie auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),
– unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union(9),
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015(10),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen(11),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen(12),
– unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ („Bericht der fünf Präsidenten“),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),
– unter Hinweis auf das Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G20 vom Gipfeltreffen in Antalya am 15./16. November 2015,
– unter Hinweis auf die Aktualisierung der Nachhaltigkeitsbeurteilungen für das gegenseitige Beurteilungsverfahren der G20 in Bezug auf Ungleichgewichte und Wachstum durch die Mitarbeiter des Internationalen Währungsfonds (Oktober 2015),
– unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2015 auf der Klimakonferenz in Paris angenommene COP21-Vereinbarung,
– unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose für Europa der Kommission vom Herbst 2015,
– unter Hinweis auf die Studien und eingehenden Analysen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet im Rahmen des Europäischen Semesters, die für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung erstellt wurden (November 2015),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2015 zu dem Jahreswachstumsbericht 2016 (COM(2015)0690), den Warnmechanismusbericht 2016 (COM(2015)0691) und den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts (COM(2015)0700),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017–2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (COM(2015)0701),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem Bericht des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung(13),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2015 zu dem Thema „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“(14),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet,
– unter Hinweis auf die Aussprache mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2016,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 14. Dezember 2015 über öffentliche Finanzen in der WWU 2015 (Institutional Paper 014),
– unter Hinweis auf die Aussprache mit der Kommission im Europäischen Parlament über das Paket des Europäischen Semesters – Jahreswachstumsbericht 2016,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0030/2016),
A. in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Aufschwung in der Europäischen Union angelaufen ist, aber weiterhin schwach ist, zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten uneinheitlich verläuft und teilweise auf zeitweilige und externe Faktoren, darunter auch die niedrigen Ölpreise, zurückzuführen ist;
B. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten vor dem anhaltenden Problem sehr niedriger Wachstumsraten stehen;
C. in der Erwägung, dass sich das globale Wirtschaftswachstum inmitten der wirtschaftlichen und finanziellen Unruhen in verschiedenen Schwellenländern verlangsamt und dadurch neue strategische Herausforderungen entstehen, auf die sich die Europäische Union in angemessener Weise einstellen muss;
D. in der Erwägung, dass Europa immer noch eine beträchtliche Investitionslücke aufweist, die das langfristige Wachstumspotenzial der EU wesentlich schwächt, während der Leistungsbilanzüberschuss des Euro-Währungsgebiets ansteigt; in der Erwägung, dass die öffentliche und private Verschuldung in zahlreichen Ländern weiterhin hoch ist, obwohl die Leistungsbilanzdefizite verringert wurden; in der Erwägung, dass sich zahlreiche Mitgliedstaaten stärker bemühen sollten, tiefgreifende Strukturreformen umzusetzen;
E. in der Erwägung, dass die Nettoauslandsverschuldung als Prozentsatz des BIP in den meisten Mitgliedstaaten nicht zurückgegangen ist, obwohl mehrere Mitgliedstaaten einen spürbaren Rückgang ihrer Leistungsbilanzdefizite und ihrer Lohnstückkosten verzeichnet haben;
F. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote ansteigt, aber immer noch nicht ausreicht, um die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, sowie die Armut wesentlich einzudämmen;
G. in der Erwägung, dass Europa der Wirtschaftsraum ist, der im Vergleich zu seinen Konkurrenten am stärksten von importierten Ressourcen abhängig ist; in der Erwägung, dass eine wirkliche Kreislaufwirtschaft in Europa folglich eine Grundvoraussetzung für das zukünftige Wirtschaftswachstum ist;
H. in der Erwägung, dass die Krise des Jahres 2008 nicht nur zyklischer, sondern auch struktureller Natur war, was ihre anhaltenden Auswirkungen erklärt;
I. in der Erwägung, dass der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital der Eckpfeiler des nachhaltigen Wirtschaftswachstums auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union ist;
J. in der Erwägung, dass Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung zu Milliardenverlusten an potenziellen Einnahmen der Staatshaushalte verschiedener Mitgliedstaaten zugunsten von Großunternehmen geführt haben, womit die Grundlage der Solidarität zwischen den Ländern und des lauteren Wettbewerbs zwischen Unternehmen untergraben wird;
Policy-Mix
1. begrüßt das Paket zum Jahreswachstumsbericht 2016 und den vorgeschlagenen Policy-Mix aus Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvoller Fiskalpolitik, mit dem höhere Wachstumsraten gefördert und der Aufschwung in Europa sowie die Angleichung nach oben gestärkt werden sollen; betont, dass wesentliche nationale Anstrengungen in Bezug auf eine wirksame Umsetzung von Strukturreformen sowie eine stärkere europäische Koordinierung erforderlich sind, um einen solideren wirtschaftlichen Aufschwung und einen nachhaltigen und weit verbreiteten Wohlstand zu erzielen;
2. begrüßt die Verbesserungen der öffentlichen Finanzen, insbesondere die allmählich sinkenden Verschuldungsquoten der EU und des Euro-Währungsgebiets und den Rückgang des öffentlichen Gesamtdefizits; weist jedoch darauf hin, dass die öffentliche Verschuldungsquote in zahlreichen Mitgliedstaaten mit niedrigem nominalem BIP-Wachstum und niedriger Inflation weiterhin steigt und dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit in neun Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist; weist darauf hin, dass zahlreiche Mitgliedstaaten nur über einen geringen haushaltspolitischen Spielraum verfügen, um mögliche neue wirtschaftliche Schocks abzufangen, und dass daher eine stärkere europäische Koordinierung in Betracht gezogen werden sollte, um die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen, ohne das Wachstum zu behindern;
3. weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf weltweiter Ebene ein wesentliches Ziel bleibt und dass Strukturreformen, Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Ressourceneffizienz, produktivitätssteigernde Innovationen und eine Verringerung der makroökonomischen Ungleichgewichte wichtig sind; ist gleichzeitig der Ansicht, dass die Verschlechterung der weltweiten Perspektiven auch eine Stärkung der Binnennachfrage erforderlich macht, damit die Wirtschaft Europas widerstandsfähiger wird; ist insbesondere besorgt über einen möglichen Rückgang der globalen Nachfrage;
4. ist der Ansicht, dass makroökonomische Ungleichgewichte durch koordinierte Bemühungen aller Mitgliedstaaten angegangen werden sollten, wobei relevante Reformen und Investitionen zugrunde zu legen sind; betont, dass in diesem Zusammenhang jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Verantwortungen gerecht werden muss; weist darauf hin, dass hohe Leistungsbilanzüberschüsse die Möglichkeit einer stärkeren Binnennachfrage bedeuten; betont, dass eine hohe öffentliche und private Verschuldung eine wesentliche Schwachstelle darstellt und dass eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik und ein stärkeres Wachstum benötigt werden, um diese schneller abzubauen;
5. fordert weitere Bemühungen zur Förderung des Aufschwungs und der Angleichung an die Leistungsstärksten und zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, unter anderem, indem die Produktivität erhöht und Investitionen angeregt werden;
6. ist angesichts der leichten Verbesserungen bei den Arbeitsmarktindikatoren zuversichtlich gestimmt, obgleich anerkannt wird, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten groß sind und die Arbeitslosigkeit weiterhin untragbar hoch ist; betont, dass auf aktuellen Verbesserungen aufgebaut werden muss, indem auch die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze und ihre Produktivität verbessert wird; fordert stärkere Bemühungen dahingehend, Investitionen in Kompetenzen zu fördern, Arbeitsmärkte inklusiver zu gestalten, hochwertige Arbeitsplätzen zu schaffen und die Armut, die soziale Ausgrenzung und die wachsenden Ungleichheiten bei Einkommen und Vermögen zu verringern und gleichzeitig die Haushaltsdisziplin zu wahren; betont, dass die Beschäftigungsindikatoren denselben Status wie die bestehenden Indikatoren erhalten sollten, damit eine eingehende Analyse durchgeführt werden kann und ein Zweiklassensystem verhindert wird, und dass sie in der Politik und den Leitlinien der EU für die Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden müssen;
7. begrüßt die Erneuerung der integrierten Leitlinien für Europa 2020 und fordert eine Stärkung der Rolle der Strategie Europa 2020 bei der Steuerung des Europäischen Semesters in Übereinstimmung mit den Zielen des Vertrags und den geltenden Rechtsvorschriften und bei der Vorbeugung einer erneuten Staatsschuldenkrise; betont die Bedeutung ehrgeiziger politischer Maßnahmen und Instrumente, um sicherzustellen, dass Europa die Energiewende und den digitalen Übergang bestmöglich nutzt, auch mittels angemessener Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie in Kompetenzen, wodurch der Abstand zwischen Europa und seinen wichtigsten Konkurrenten weltweit im Hinblick auf die totale Faktorproduktivität verringert wird; ist der Ansicht, dass wirtschaftliche Ungleichheiten, die ein Hindernis für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum darstellen, unbedingt behoben werden müssen; fordert die Kommission auf, in den länderspezifischen Empfehlungen auf ökologische Steuerreformen einzugehen, auch im Rahmen der verantwortungsvollen Fiskalpolitik; fordert eine einheitliche und ganzheitliche Überwachung der Angleichung an die Leistungsstärksten im Bereich der Ziele der Strategie Europa 2020;
Investitionen
8. fordert in Übereinstimmung mit seinem Mandat eine optimale Nutzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), um strategische Projekte, die nicht anderweitig finanziert werden, zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und den EFSI auf, lokale und regionale Behörden mit Unterstützung der europäischen Plattform für Investitionsberatung und des europäischen Informationsvorhabenportals eng in die Entwicklung von Projektverzeichnissen und Investitionsplattformen einzubeziehen; betont ferner, dass zwischen dem EFSI und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds Synergien geschaffen werden müssen;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in Übereinstimmung mit der Strategie Europa 2020 voll auszuschöpfen, um die Kohäsion zu stärken und die Divergenzen auf dem Binnenmarkt abzuschwächen, indem alle Regionen in die Lage versetzt werden, ihre Wettbewerbsvorteile weiterzuentwickeln, und zusätzliche private Investitionen erleichtert werden; ist der Ansicht, dass diese Investitionen einer kohärenten Industriepolitik dienen sollten und dass bei diesen Investitionen besonderes Augenmerk auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, vor allem für junge Menschen, gelegt werden sollte; betont, dass eine angemessene Verwaltungskapazität, eine aktive Rolle für die Regionen und eine bessere Koordinierung auf allen Ebenen der Regierung sowie zwischen ihnen benötigt wird; fordert eine Prüfung weiterer möglicher politischer Maßnahmen, um die Investitionslücke in der EU zu schließen;
10. ist sich des in der Privatwirtschaft stattfindenden Schuldenabbaus bewusst; hebt hervor, dass die Investitionsrate Europas deutlich unter dem Stand vor der Krise liegt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bankenunion und die Bankstrukturreform rasch umgesetzt und Kapitalbeteiligungen in KMU mittels einer Kapitalmarktunion gefördert werden müssen; fordert eine optimale Nutzung des EFSI und des COSME, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu erleichtern; ist der Ansicht, dass eine bessere Vorhersehbarkeit von Regulierungsmaßnahmen auf dem Binnenmarkt das Vertrauen der Investoren stärken würde;
11. betont, dass mehr Investitionen in das Humankapital, vor allem in die Bildung und in Innovationen, getätigt werden müssen, auch im Rahmen der Reformen des Arbeitsmarkts; betont, dass die einzelstaatlichen Bildungssysteme, Berufsbildungssysteme und Systeme für das lebenslange Lernen verbessert und an den neuen Qualifikations- und Wissensbedarf auf dem EU-Arbeitsmarkt angepasst werden müssen; betont, dass all dies Innovationen als wichtiger Motor des Wachstums, der Produktivität und des Wettbewerbs ermöglichen wird; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Produktivität öffentlicher Investitionen zu verbessern;
12. begrüßt die länderspezifischen Investitionsprofile, in denen einige der wichtigsten Investitionsherausforderungen in einzelnen Mitgliedstaaten identifiziert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Regierungsebenen und betroffenen Interessenträger in die Identifizierung von Investitionshindernissen einzubeziehen, wobei insbesondere der Binnenmarkt, die verhaltene Binnennachfrage und die Strukturreformen sowie die Bereitstellung angemessener Instrumente, die öffentliche und private Finanzmittel miteinander verbinden, betrachtet werden sollten; verweist auf die Bedeutung hoher produktiver Investitionen für eine anhaltende wirtschaftliche Aufholjagd der Mitgliedstaaten; weist darauf hin, dass in jedem Land ein angemessenes Gleichgewicht zwischen laufenden Ausgaben, langfristiger Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und Investitionen in das wirtschaftliche Wachstumspotenzial gefunden werden muss und dass der Binnenmarkt und europäische Instrumente wie der EFSI und die ESIF eine wichtige Rolle dabei spielen, ein gesundes Investitionsniveau zu unterstützen; betont, dass niedrige öffentliche Investitionen in Forschung und Innovationen in zahlreichen Ländern dazu führen können, dass diese weiter in einer „Falle der mittleren Einkommen“ gefangen sind;
Strukturreformen
13. ist der Ansicht, dass nach einem langen Zeitraum makroökonomischer Anpassungen ein Schwerpunkt auf Strukturreformen und Investitionen gelegt werden sollte, die darauf ausgerichtet sind, das Wachstumspotenzial durch hochwertige Arbeitsplätze und Produktivität zu stärken, faire, robuste, wirksame und finanziell tragfähige Wohlfahrtssysteme zu fördern und einen nachhaltigen Übergang der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Ressourceneffizienz zu unterstützen;
14. fordert tragfähige Reformen der Waren-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte sowie der Rentensysteme und eine bessere Regulierung, mit der Innovationen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und der dem Wohlstand förderliche, faire Wettbewerb gefördert werden, ohne das Niveau des Verbraucherschutzes zu senken;
15. betont die Bedeutung einer größeren Ressourcen- und Energieeffizienz, unter anderem durch die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft; betont, wie wichtig es ist, eine echte Energieunion weiterzuentwickeln, die auf Solidarität, Effizienz und Versorgungsvielfalt beruht, ohne dabei heimische Energieträger unberücksichtigt zu lassen, darunter auch erneuerbare Energieträger; fordert die Kommission auf, diese Bedenken in die länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen, da sie dort für die Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum am sachdienlichsten sind;
16. fordert nachdrücklich, dass weitere Schritte unternommen werden, um die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und widerstandsfähiger, weniger stark segmentierter Arbeitsmärkte anzuregen; betont die Bedeutung von tragfähigen und wirksamen Wohlfahrtssystemen; weist darauf hin, dass ein wichtiger Faktor für die Wahrung der Tragfähigkeit der Rentensysteme die Sicherstellung einer hohen Beschäftigungsrate ist;
17. betont, dass eine moderne, effiziente, demokratische und bürgerfreundliche öffentliche Verwaltung auf allen Regierungsebenen sowie effiziente und transparente Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erforderlich sind; betont die Bedeutung weiterer Schritte in Richtung vollständig elektronischer Behördendienste in und zwischen den Mitgliedstaaten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Schwachstellen in ihren Verwaltungen, die sich in Krisensituationen als abträglich erweisen könnten, zu identifizieren und zu beheben;
18. fordert eine stärkere Verlagerung der Besteuerung weg vom Faktor Arbeit, die auf einzelstaatlicher Ebene zu beschließen ist, wobei für die Tragfähigkeit der Systeme des sozialen Schutzes gesorgt werden muss;
19. nimmt den im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens anzunehmenden Vorschlag für ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen zur Kenntnis, mit dem die Umsetzung wachstumsfreundlicher Reformen in den Mitgliedstaaten gestärkt werden soll; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Strukturreformen zuständig sind;
Verantwortungsvolle Fiskalpolitik
20. bekräftigt die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, wachstumsfreundlichen Steuerpolitik, mit der die Schuldentragfähigkeit sichergestellt und dem Wirtschaftszyklus und Investitionslücken Rechnung getragen wird und dabei gleichzeitig die sozialen Rechte der Bürger gewahrt werden; weist darauf hin, dass die sehr hohe Verschuldung einiger Mitgliedstaaten im Falle möglicher zukünftiger Krisen im Euro-Währungsgebiet ein erhebliches Risiko darstellt; betont, dass die Bemühungen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zur Förderung des Wachstums in Ländern mit hohen Schuldenquoten im Verhältnis zum BIP verstärkt werden müssen, um einen nachhaltigen Rückgang ihrer Staatsverschuldung einzuleiten;
21. fordert nachdrücklich die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, wobei dessen bestehende Flexibilitätsklauseln in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 (COM(2015)0012) in vollem Umfang genutzt werden müssen, unter anderem um mehr Investitionen und Strukturreformen zu fördern sowie Sicherheitsbedrohungen und Flüchtlingsströme zu bewältigen;
22. betont, dass die Steuererhebung verbessert, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft, Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung und Steueroasen ergriffen und die Koordinierung der Steuerpolitik innerhalb der EU verbessert werden müssen; fordert Steuersysteme, die wirksam und transparent sind, um die Steuererhebung zu erhöhen, Steuervermeidung zu verhindern und organisierte Kriminalität zu bekämpfen; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass die Steuer- und Zollbehörden mit ausreichend personellen, materiellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen;
23. unterstützt sinnvolle und länderspezifische Bemühungen im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität, Effizienz und Wachstumsfreundlichkeit der öffentlichen Ausgaben, insbesondere durch die Umverteilung unproduktiver Aufwendungen zu wachstumsfördernden Investitionen, jedoch ohne die Bereitstellung grundlegender öffentlicher und sozialer Dienstleistungen zu beeinträchtigen;
Besondere Konzentration auf das Euro-Währungsgebiet
24. begrüßt die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die die Kommission sechs Monate vor den länderspezifischen Empfehlungen vorschlug, als einen Schritt in Richtung einer Vertiefung der politischen Abstimmung im Anschluss an den Bericht der fünf Präsidenten und einschlägiger Entschließungen des Europäischen Parlaments;
25. betont, dass das Euro-Währungsgebiet aufgrund seiner ausgeprägten Interdependenz und seiner einheitlichen Geldpolitik eine wirtschaftliche Einheit darstellt, in der die Konvergenz mit Blick auf die leistungsfähigsten Akteure durch eine stärkere Abstimmung einzelstaatlicher Maßnahmen gefördert und unterstützt werden muss; betont die Wichtigkeit verstärkten Handelns aller einzelstaatlichen Regierungen, um innerhalb der jeweiligen Mitgliedstaaten die Wirtschaftsreformen umzusetzen sowie die Investitionen zu tätigen, die erforderlich sind, um makroökonomische Ungleichgewichte zu verringern und zu verhindern, dass einzelstaatliche Maßnahmen negative Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten haben; fordert daher eine eingehende Beurteilung dieser makroökonomischen Ungleichgewichte und Spillover-Effekte als Ergänzung der Beurteilung der spezifischen Schwachstellen eines jeden Landes und des makroökonomischen Dialogs; fordert nachdrücklich vollständige Kohärenz zwischen den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und den länderspezifischen Empfehlungen;
26. begrüßt, dass dem gemeinsamen finanzpolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets, der die individuellen Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten nicht ersetzt, zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet wird; weist darauf hin, dass, was das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit betrifft, ein Haushaltsdefizit in einem Mitgliedstaat nicht durch einen Haushaltsüberschuss in einem anderen Mitgliedstaat aufgewogen werden kann; fordert, dass regelmäßig überwacht wird, ob der gemeinsame finanzpolitische Kurs in Anbetracht der bestehenden Investitionslücke angemessen ist;
27. unterstützt die Empfehlung, die fiskalischen Bemühungen nach Mitgliedstaaten zu differenzieren, wobei ihre jeweiligen Standpunkte gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und ihr Stabilisierungsbedarf sowie Spillover-Effekte berücksichtigt werden müssen; stellt fest, dass dies für viele Mitgliedstaaten das Anstreben einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung bedeutet; stellt andererseits fest, dass einige Länder zunehmenden haushaltspolitischen Spielraum gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts haben, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu genutzt werden könnte, die Binnenwirtschaft zu unterstützen;
28. stellt fest, dass der hohe Leistungsbilanzüberschuss des Euro-Währungsgebiets zwar ein willkommenes Anzeichen für die Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets nach außen ist, dessen derzeitige Höhe jedoch auch einen Mangel an Binneninvestitionen zum Ausdruck bringt, der negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung hat; ist der Ansicht, dass eine stärkere Binnennachfrage sowohl für das nachhaltige Wachstum des Euro-Währungsgebiets als auch aus globaler Perspektive besser wäre; ist sich dessen bewusst, dass der Leistungsbilanzüberschuss einiger Mitgliedstaaten mit positiven Spillover-Effekten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einhergeht, von denen andere Mitgliedstaaten auf vielfache Weise profitieren können; erkennt auch die Rolle der gemeinsamen Währung dahingehend an, wettbewerbsfähigeren Ländern zu ermöglichen, hohe Überschüsse gegenüber dem Rest der Welt beizubehalten; begrüßt die Feststellung in der Winterprognose 2016 der Kommission, dass das wirtschaftliche Wachstum in einigen Mitgliedstaaten im Jahr 2015 hauptsächlich durch Binnennachfrage angetrieben wurde; hält es für wichtig, dass Mitgliedstaaten mit höheren Leistungsbilanzüberschüssen zum eigenen und allgemeinen Nutzen weiterhin ihre Binnennachfrage steigern; fordert gleichzeitig weniger wettbewerbsfähige Mitgliedstaaten auf, auf wirksame Weise Strukturreformen umzusetzen und hochwertige Investitionen zu tätigen, um ihre Volkswirtschaften zu modernisieren und nachhaltige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen im Einklang mit der Strategie Europa 2020 zu schaffen; hält dies für den besten Weg, makroökonomische Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten zu verringern, im Gegensatz zur internen Abwertung, die die Nachfrage schwächt und das wirtschaftliche Wachstum im gesamten Euro-Währungsgebiet verlangsamt;
29. betont, dass echte wirtschaftliche und soziale Konvergenz gefördert werden muss, die von Verbesserungen bei Produktivität und Nichtkostenfaktoren getragen wird; betont, dass es erforderlich ist, dass alle Mitgliedstaaten Strukturreformen wirksam umsetzen, die Qualität der öffentlichen Ausgaben verbessern und über ausreichende Investitionskapazitäten verfügen, damit ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum ermöglicht wird, was auch zur Verringerung der Schuldenquoten im Verhältnis zum BIP von wesentlicher Bedeutung ist; stellt fest, dass eine hohe öffentliche und private Verschuldung die Investitionskapazität erheblich reduziert und damit das Wachstum verlangsamt;
30. weist darauf hin, dass die Festsetzung von Löhnen eine Angelegenheit autonomer Tarifverhandlungen ist, und fordert die einschlägigen Akteure auf, eine Lohnentwicklung sicherzustellen, die sowohl verantwortungsvoll als auch wachstumsfreundlich ist und der Produktivitätssteigerung gerecht wird; fordert insbesondere die einschlägigen Akteure in Ländern mit Leistungsbilanzdefiziten oder nur annähernder Ausgeglichenheit auf, weiterhin Anstrengungen im Hinblick auf eine Stärkung der Produktivität und Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu unternehmen; fordert gleichzeitig die einschlägigen Akteure in Ländern mit Leistungsbilanzüberschüssen auf, Sparüberschüsse für die Ankurbelung von Binnennachfrage und Investitionen aufzuwenden;
31. fordert Maßnahmen zur Verhinderung eines Wettlaufs nach unten bei der Besteuerung und den Sozialstandards, der zu einer Zunahme von Ungleichheiten führt; verweist darauf, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage der Produktivität und einer Aufwärtskonvergenz beibehalten werden muss; begrüßt, dass den drei mit der Beschäftigung zusammenhängenden Indikatoren im Anzeiger von makroökonomischen Ungleichgewichten zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet wird, und fordert die Kommission auf, diese den übrigen Indikatoren gleichzustellen; ist zudem der Auffassung, dass eine Analyse des Scoreboards beschäftigungs- und sozialpolitischer Indikatoren sowie relevanter Indikatoren zur Ressourceneffizienz in den politischen Leitlinien angemessen berücksichtigt werden muss;
32. nimmt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2015 zur Wirtschafts- und Währungsunion zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich mit der Vorbereitung der längerfristigen Maßnahmen zu beginnen;
Wirksameres Europäisches Semester mit stärkerer demokratischer Rechenschaftspflicht
33. bedauert die unzulängliche Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf eine verbesserte Umsetzung einer besseren Ermittlung klar formulierter Prioritäten auf europäischer Ebene sowie einer Stärkung einer echten öffentlichen Diskussion und der politischen Bereitschaft sowie Entschlossenheit auf einzelstaatlicher Ebene bedarf, was zu einer größeren Relevanz und mehr Eigenverantwortung auf einzelstaatlicher Ebene führt; begrüßt in dieser Hinsicht die Besuche von Mitgliedern der Kommission in den Mitgliedstaaten zur Erörterung des Prozesses des Europäischen Semesters und der dazugehörigen Dokumente;
34. fordert, das richtige Maß zu finden zwischen der Abgabe länderspezifischer Empfehlungen, die sich auf Schlüsselprioritäten konzentrieren, und der Gewährleistung, dass alle wichtigen Herausforderungen, einschließlich der Notwendigkeit, eine erneute Staatsschuldenkrise zu verhindern sowie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu erhöhen, und unter Berücksichtigung der Europa-2020-Ziele angegangen werden;
35. begrüßt die Plenardebatte vom 15. Dezember 2015 mit den Präsidenten der Kommission und der Euro-Gruppe über den Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet und fordert, dass solche Plenardebatten während des Europäischen Semesters regelmäßig stattfinden; ist der Auffassung, dass solche Debatten den bestehenden demokratischen Dialog stärken und ergänzen, insbesondere den wirtschaftlichen Dialog, indem sie dazu beitragen, die Rechenschaftspflicht der Exekutive zu verstärken;
36. betont, dass die Frühjahrstagung des Europäischen Rates weiterhin der zentrale Zeitpunkt sein sollte, an dem die politischen Prioritäten festgelegt werden; begrüßt die Aussprache mit der Kommission im Plenum über die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts vor und nach seiner Annahme; verweist darauf, dass die Festlegung der Wirtschaftspolitik im Anschluss an die Empfehlung des Rates für die Mitgliedstaaten eine exekutive Handlung darstellt, die seitens des Europäischen Parlaments einer demokratischen Kontrolle und Debatte bedarf; fordert den Rat daher auf, die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und die Schlussfolgerungen zum Paket zum Jahreswachstumsbericht zu verabschieden, nachdem das Parlament zu diesen Stellung nehmen konnte; bekräftigt seinen Entschluss, diese Dokumente rasch zu prüfen und weit im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates Stellung zu nehmen; begrüßt die Einladung an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates den Standpunkt des Parlaments zu vermitteln; weist zudem darauf hin, dass das Europäische Parlament gemäß dem Vertrag über die Annahme der Empfehlungen durch den Rat sowie über die Ergebnisse der multilateralen Überwachung informiert werden muss;
37. betont, dass es wichtig ist, dass die einzelstaatlichen Parlamente über die Länderberichte und die länderspezifischen Empfehlungen diskutieren und über einzelstaatliche Reformprogramme sowie über nationale Konvergenz- oder Stabilitätsprogramme abstimmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere einschlägige Interessenträger in strukturierter Weise einzubeziehen und sich dabei die frühzeitige Veröffentlichung der Länderberichte zunutze zu machen; unterstreicht die unersetzliche Rolle, die die Sozialpartner bei der Lohnfindung spielen, und die zentrale Rolle, die sie in breiteren wirtschaftlichen Diskussionen einnehmen sollten, insbesondere wenn es um die Förderung der Produktivität geht; fordert zudem eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Parlamente mit dem Europäischen Parlament;
38. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Verhandlungen über eine interinstitutionelle Vereinbarung über die wirtschaftspolitische Steuerung aufzunehmen; fordert, dass mit dieser IIV im Rahmen der Verträge sichergestellt wird, dass die Struktur des Europäischen Semesters eine sinnvolle und regelmäßige parlamentarische Kontrolle des Prozesses ermöglicht, insbesondere was den Jahreswachstumsbericht und die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet betrifft;
Haushaltspolitik
39. bedauert die unbefriedigende Hebelwirkung aufgrund des begrenzten Umfangs des EU-Haushalts, die Unmöglichkeit, das Eigenmittelsystem zu ändern, und die mangelnde Kohärenz zwischen Wirtschaftsprognosen, wirtschaftspolitischen Prioritäten und der Ausarbeitung der ein- und mehrjährigen Haushaltspläne;
40. weist darauf hin, dass der EU-Haushalt direkt zur Verwirklichung von zwei der drei Zielsetzungen des Jahreswachstumsberichts 2016 (Wiederankurbelung der Investitionen, Durchführung von Strukturreformen und verantwortungsvolle, ehrliche Fiskalpolitik im Einklang mit den eingegangenen politischen Verpflichtungen) beiträgt; begrüßt den Vorschlag der Kommission, EU-Mittel für technische Hilfestellung im Rahmen des Unterstützungsdienstes für die Strukturreformen einzusetzen;
41. ist der Ansicht, dass der EU-Haushalt die einzelstaatlichen Haushalte entlasten und die Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung unterstützen könnte, indem Eigenmittel geschaffen und die Ausgaben rationalisiert werden; ist davon überzeugt, dass eine gemeinsame Verwaltung der öffentlichen Mittel auf Unionsebene Einsparungen durch Größeneffekte und somit eine Verringerung der Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Diplomatie und Militär, ermöglichen würde, ohne dass dabei der Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung, insbesondere für die Strukturfonds, in Frage gestellt werden sollte;
42. betont, dass ein defizitärer EU-Haushalt unrechtmäßig ist; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten den EU-Haushalt zu einer Anpassungsvariable hinsichtlich der einzelstaatlichen Haushalte machen;
43. betont, dass eine weitere Integration innerhalb des Euro-Währungsgebiets unerlässlich ist, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu verwirklichen, und dass eine Fiskalunion einer der für die ordnungsgemäße Funktion des Euro notwendigen Eckpfeiler ist;
44. fordert in Bezug auf den Standpunkt des Parlaments zum Euro-Währungsgebiet und seiner Haushaltskapazität, dass die Schlussfolgerungen des Initiativberichts über die Haushaltskapazität des Euro-Währungsgebiets, der im Laufe des Jahres 2016 verfasst wird, berücksichtigt werden;
45. fordert die Kommission auf, den mehrjährigen Finanzrahmen – wie im Juni 2013 im Rahmen der politischen Vereinbarung zwischen Parlament, Kommission und Rat vereinbart – zu überarbeiten; unterstreicht, dass die Unangemessenheit des derzeitigen MFR anlässlich der Finanzkrise und der humanitären Krise in der Europäischen Union zwischen 2009 und 2014 deutlich geworden ist; weist außerdem darauf hin, dass die Finanzplanung der Union grundlegend reformiert werden muss und dass bei dieser Reform die Ziele, die Finanzierung und die Laufzeit der zur Verfügung stehenden Instrumente in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden müssen.
Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
46. hebt hervor, dass es – wenn die Reform des Abfallrechts und der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft den Übergang der europäischen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft voranbringen sollen – entscheidend darauf ankommt, dass die diesbezüglichen Empfehlungen in das Verfahren des Europäischen Semesters einbezogen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu generieren; empfiehlt, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden;
47. bekräftigt, dass es eines steuerlichen Rahmens bedarf, der die Entwicklung nachhaltiger Strategien belohnt, mit dem Verursacherprinzip im Einklang steht und die richtigen Signale aussendet, was Investitionen in Ressourceneffizienz, die Modernisierung der Produktionsverfahren und die Herstellung von besser reparierbaren und haltbareren Produkten betrifft; weist erneut darauf hin, dass umweltschädliche Subventionen, etwa für fossile Brennstoffe, abgebaut und die Besteuerung weg vom Faktor Arbeit und hin zu einer Besteuerung umweltschädlicher Aktivitäten verlagert werden muss;
48. hält es für wichtig, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme bewertet wird, und unterstützt eine Neuausrichtung hin zu einem ergebnisorientierten Ansatz und einem Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit allen Interessenträgern Instrumente zur Überwachung der Ergebnisse im Gesundheitsbereich und zur Messung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu entwickeln und sich für Transparenz im Zusammenhang mit den Kosten für medizinische Forschung einzusetzen, damit Abweichungen und soziale Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten verringert werden können; fordert die Kommission auf, in den länderspezifischen Empfehlungen die langfristigen gesundheitsbezogenen und fiskalischen Auswirkungen von Maßnahmen zu berücksichtigen, die auf Präventionsprogramme abzielen;
49. betont, wie wichtig die Tragfähigkeit des Gesundheitssektors ist, auf den 8 % aller Beschäftigten in Europa und 10 % des BIP der Europäischen Union entfallen und der damit eine wichtige gesamtwirtschaftliche Rolle spielt; weist ferner darauf hin, wie wichtig es ist, den Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu bieten, da Gesundheit ein wesentlicher Faktor für Stabilität, Nachhaltigkeit und die weitere Entwicklung der Mitgliedstaaten und ihrer Wirtschaft ist;
Regionalpolitik
50. verweist darauf, dass EU-Investitionen für weniger entwickelte Regionen durchaus relevant sind und dass dafür gesorgt werden muss, dass die Kapazität besteht, weitere Investitionen anzuziehen, wodurch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt wird;
51. verweist auf die Verknüpfung zwischen den Zielen des Verfahrens des Europäischen Semesters und der Programmplanung der ESI-Fonds für 2014–2020, die in den Partnerschaftsabkommen zum Ausdruck kommt; ist daher der Ansicht, dass nach der Reform 2014–2020 die Instrumente der Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen eine sehr wichtige Rolle spielen könnten und so Strukturreformen begünstigen sowie zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU und zur Umsetzung der Partnerschaftsabkommen beitragen könnten; betont jedoch, dass die Programme und Ziele im Rahmen der ESI‑Fonds im Gegensatz zum jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters mehrjährig und langfristig angelegt sind und dass Koordinierung zwischen den Prioritäten der Europäischen Union und den Bedürfnissen auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene erforderlich ist;
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52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.