Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2016 zur Binnenmarktsteuerung innerhalb des Europäischen Semesters 2016 (2015/2256(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2015(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zu der Binnenmarkt‑Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu der Binnenmarkt‑Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2014(3) und die am 28. Mai 2014 angenommene Antwort der Kommission,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes(5) und die am 8. Mai 2013 angenommene Antwort der Kommission,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),
– unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 21. Oktober 2015 für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet (COM(2015)0601),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2015 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2016: Die wirtschaftliche Erholung konsolidieren und die Konvergenz fördern“ (COM(2015)0690),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Challenges to Member States' Investment Environments“ (Herausforderungen für die Investitionsumgebungen der Mitgliedstaaten) (SWD(2015)0400),
– unter Hinweis auf das Strategiepapier der europäischen Denkfabrik Bruegel mit dem Titel „Limitations of Policy Coordination in the Euro Area under the European Semester“ [Beschränkungen der Politikkoordinierung im Euro-Währungsgebiet im Rahmen des Europäischen Semesters], Bruegel Policy Contribution, November 2015,
– unter Hinweis auf den Quartalsbericht über den Euroraum (QREA), Ausgabe 14, Nr. 2,
– unter Hinweis auf die Studie des EPRS mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ [Die Kosten des Nicht-Europa im Binnenmarkt], September 2014,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015)0550) und den Bericht mit dem Titel „Single Market Integration and Competitiveness in the EU and its Member States“ [Integration des Binnenmarktes und Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihren Mitgliedstaaten] (SWD(2015)0203),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),
– unter Hinweis auf die Ausgabe 2015 des Binnenmarktanzeigers online,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (COM(2012)0261) in der aktualisierten Fassung vom Oktober 2015,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27./28. Juni 2013,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Oktober 2013,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Dezember 2013,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0017/2016),
A. in der Erwägung, dass die EU sowohl auf globaler als auch auf innenpolitischer Ebene mit verschiedenen Herausforderungen wie verhaltenem Wachstum, hoher Arbeitslosigkeit und insbesondere starkem internationalen Wettbewerb konfrontiert ist;
B. in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik innerhalb der EU 28 verstärkt werden soll, um die Stabilität zu verbessern, Wachstum und Beschäftigung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;
C. in der Erwägung, dass es unbedingt erforderlich ist, alle potenziellen Möglichkeiten zur Belebung der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu nutzen;
D. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein Eckpfeiler der EU ist und zu den bedeutendsten Errungenschaften der Union zählt; in der Erwägung, dass das Europäische Semester auch den Binnenmarkt und Maßnahmen zu seiner Vollendung umfassen muss, wenn dadurch das Wirtschaftswachstum angekurbelt und die Volkswirtschaften stabilisiert werden sollen;
E. in der Erwägung, dass ein integrativer Binnenmarkt mit einer verbesserten Steuerung, die eine bessere Regulierung und den Wettbewerb begünstigt, ein wichtiges Instrument ist, um das Wachstum, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Vertrauen der Wirtschaft und der Verbraucher aufrechtzuerhalten;
F. in der Erwägung, dass sich die derzeitigen Veränderungen in den Bereichen Technologie, Gesellschaft und Verhaltensmuster bedeutend auf das Wirtschafts- und Verbraucherverhalten auswirken, wodurch viele wirtschaftliche Chancen und Herausforderungen entstehen, die im Rahmen des Binnenmarktes angegangen werden müssen;
G. in der Erwägung, dass vor allem die Einhaltung der bestehenden Vorschriften innerhalb des Europäischen Semesters und des Binnenmarktes tatsächlich Aufschluss darüber geben wird, ob und inwieweit die derzeitigen Vorschriften geeignet oder unzulänglich sind;
Der Binnenmarkt als wichtiges Instrument zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum
1. weist erneut darauf hin, dass der Binnenmarkt zu den Grundsteinen der EU gehört; betont, dass das Europäische Semester auch den Binnenmarkt und Maßnahmen zu seiner Vollendung umfassen muss, wenn dadurch das Wirtschaftswachstum angekurbelt und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stabilisiert werden sollen;
2. hebt hervor, dass der Binnenmarkt das Rückgrat der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und des gesamten Projekts der europäischen Integration bildet; betont den wirtschaftlichen Nutzen des Binnenmarktes, wie etwa die Standardisierung der Erzeugnisse und Marktintegration, Skaleneffekte, einen stärkeren Wettbewerb und gleiche Ausgangsbedingungen für 500 Millionen Verbraucher in 28 Mitgliedstaaten, was insbesondere zu einer größeren Auswahl an Produkten und Dienstleistungen von hoher Qualität und zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher führt;
3. hebt hervor, dass der Binnenmarkt weiterentwickelt werden muss, um strukturelles und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen und im Rahmen von Transparenz- und Effizienzregeln Investitionen anzulocken und zu erleichtern, was sich wiederum darin niederschlägt, dass neue Arbeitsplätze entstehen und die Bürger der Mitgliedstaaten größeren Wohlstand genießen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Wege der länderspezifischen Empfehlungen eine systematische Überwachung der Umsetzung und Durchführung der Binnenmarktvorschriften durchzuführen, insbesondere wenn diese Vorschriften wesentlich zu den Strukturreformen beitragen;
4. ist der Auffassung, dass günstige Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Initiative und unternehmerische Entwicklung geschaffen werden müssen, indem die Wettbewerbsfähigkeit und die Zusammenarbeit von KMU gefördert wird und somit das industrielle Potenzial von Innovation, Forschung und Technologie zur Geltung gebracht wird;
5. nimmt die Bemühungen zur Kenntnis, die in letzter Zeit von den Dienststellen der Kommission unternommen wurden, um die Herausforderungen für Investitionen zu ermitteln und aufzuzeichnen und länderspezifische Investitionsprofile auszuarbeiten;
6. ist beunruhigt darüber, dass der Grad der Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters für den Zeitraum 2011–2014 schlechter war als erwartet; fordert die Kommission daher auf, ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die jeweiligen Länder gefördert wird;
7. begrüßt, dass die Kommission das Europäische Semester vereinfacht hat, und nimmt zur Kenntnis, dass die Anzahl der länderspezifischen Empfehlungen verringert wurde, um Empfehlungen abzugeben, bei denen größeres Gewicht auf die Prioritäten der Länder gelegt wird; stellt fest, dass im Jahreswachstumsbericht die Fragen im Hinblick auf den Binnenmarkt stärker berücksichtigt werden als in den länderspezifischen Empfehlungen;
8. weist erneut auf seine Forderung hin, eine Binnenmarktsäule mit einem System zur regelmäßigen Überwachung, Ermittlung der länderspezifischen Hindernisse im Binnenmarkt und Bewertung der Binnenmarktintegration und Wettbewerbsfähigkeit in das Europäische Semester aufzunehmen, wobei der Schwerpunkt auf einer Reihe von vorrangigen Bereichen liegen sollte, in denen sich Maßnahmen am stärksten auf Wachstum und Beschäftigung auswirken würden, darunter auch die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen, wozu auch KMU zählen; hält es für geboten, dass dieses System eine solide Informationsdatenbank, eine Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren (unter anderem zur Messung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Anwendung der Binnenmarktvorschriften), eine vergleichende Leistungsbewertung, eine gegenseitige Begutachtung und einen Austausch von bewährten Verfahren umfasst;
9. begrüßt den Bericht aus dem Jahr 2015 zur Integration des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihren Mitgliedstaaten; weist darauf hin, dass der Bericht – der nicht nur den früher dem Jahreswachstumsbericht als Anhang beigefügten Bericht über die Binnenmarktintegration ersetzt, sondern auch den Bericht über den Stand der europäischen Wirtschaft – als Begleitdokument zur Mitteilung über die Binnenmarktstrategie veröffentlicht wurde, statt wie zuvor als Anhang des Jahreswachstumsberichts; fordert, dass dieser Bericht weiterentwickelt und Teil der Governance-Säule des Binnenmarktes wird sowie als Grundlage für die jährliche Bewertung des Fortschritts auf dem Binnenmarkt dient; vertritt die Auffassung, dass der Bericht in den spezifischen Abschnitt zum Binnenmarkt des Jahreswachstumsberichts, in die länderspezifischen Empfehlungen und in den regelmäßigen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten über die Einhaltung der Regeln des Binnenmarktes einfließen sollte;
10. begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, im Rahmen des Europäischen Semesters die ermittelten länderspezifischen Herausforderungen für Investitionen weiter zu untersuchen, insbesondere in Länderberichten und im Wege von thematischen Beratungen im Rat;
11. weist darauf hin, dass viele der ermittelten Herausforderungen für Investitionen mit dem Funktionieren des Binnenmarktes und der Umsetzung und Durchführung des Binnenmarktrechts zusammenhängen; fordert die Kommission auf, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten als Reaktion auf die ermittelten Herausforderungen und Hindernisse für Investitionen genau zu überwachen, mit den Mitgliedstaaten einen regelmäßigen strukturieren Dialog über die Einhaltung zu führen und ihre Befugnisse zu nutzen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um unberechtigte und unverhältnismäßige Hemmnisse im Binnenmarkt zu beseitigen;
12. hebt hervor, dass eine ordnungsgemäße Einbeziehung des Europäischen Parlaments, der nationalen und regionalen Parlamente sowie aller einschlägigen Interessenträger, darunter auch Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen, in jeglichem Verfahren zur Überprüfung des Europäischen Semesters ermöglicht werden muss, nicht nur um die Eigenverantwortung für das Europäische Semester zu erhöhen, sondern auch, damit die länderspezifischen Empfehlungen stärker umgesetzt werden;
13. hebt hervor, dass im Rahmen des Europäischen Semesters ein umfassender und transparenter Ansatz wichtig ist, der tragfähige und notwendige Reformen ermöglicht;
Unausgeschöpftes Potenzial des Binnenmarktes
14. weist erneut darauf hin, dass es angemessener und gerechter wirtschaftlicher und sozialer Reformen bedarf sowie der Verwaltungsaufwand und der Protektionismus angegangen werden müssen, um die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu verbessern;
15. betont, dass im Binnenmarkt zwar keine einfachen tarifären Handelshemmnisse bestehen, es jedoch eine große Anzahl von unterschiedlichen nichttarifären Handelshemmnissen gibt; fordert die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen Interessenträger auf, eine konstruktive Diskussion über dieses Thema einzuleiten, um die nichttarifären Hemmnisse in der EU zu überwinden;
16. bedauert, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten – unter anderem aufgrund einer beträchtlichen Anzahl nationaler Bestimmungen und Vorschriften, die nicht immer durch das allgemeine Interesse zu rechtfertigen sind – gravierende Defizite bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie vorliegen, die Tätigkeiten betreffen, die über 45 % des BIP und der Beschäftigung in der EU ausmachen; bedauert ferner, dass das Mitteilungsverfahren nicht immer eingehalten wird;
17. begrüßt die Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen, in deren Rahmen ein flexibleres System zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen vorgeschlagen wird, um die Mobilität von Arbeitskräften zu unterstützen; stellt fest, dass zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede bei der Regulierung reglementierter Berufe und bei Tätigkeitsvorbehalten vorliegen;
18. begrüßt die Absicht der Kommission, eine Initiative für einen Dienstleistungspass und ein harmonisiertes Meldeformular zu prüfen, unter der Maßgabe, dass diese Initiative zu mehr Transparenz hinsichtlich des Umfangs der Handlungsbefugnisse für grenzüberschreitende Dienstleister und zu einer Verminderung von Bürokratie und behördlichem Aufwand führt; unterstreicht, dass eine eventuelle Initiative nicht zur Einführung des Ursprungslandprinzips führen darf; vertritt gleichwohl die Auffassung, dass dieser Vorschlag präzisiert werden muss; hält den Dienstleistungspass für eine Übergangslösung, die so lange angewandt wird, bis die Integration des Binnenmarktes vollendet ist;
19. betont, dass das öffentliche Auftragswesen einen erheblichen Teil des gesamten Binnenmarktes ausmacht und bedeutend zum Wachstum in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Unternehmen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit beiträgt; fordert die Kommission auf, die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im öffentlichen Sektor, grenzüberschreitenden Wettbewerb und einen besseren Einsatz öffentlicher Ressourcen, darunter auch Sozial- und Umweltstandards, zu fördern;
20. weist darauf hin, dass die EU im Jahr 2014 eine grundlegende Überarbeitung des EU‑Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet hat und dass dabei die Verfahren vereinfacht, die Vorschriften flexibler gestaltet und an andere strategische Ziele der öffentlichen Hand angepasst wurden;
21. weist darauf hin, dass in den Mitgliedstaaten noch erhebliche Ineffizienzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehen, durch die die grenzüberschreitende Ausdehnung und das grenzüberschreitende Wachstum in den Inlandsmärkten eingeschränkt wird; betont, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ordnungsgemäß und zügig umsetzen und durchführen müssen; vertritt die Auffassung, dass mit der korrekten Umsetzung des Rechtsmittelverfahrens von 2007 für eine effizientere, wirksamere und transparentere Vergabe öffentlicher Aufträge gesorgt würde;
22. begrüßt das zweite Programm für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA²), das am 1. Januar 2016 angelaufen ist und mit dem die Entwicklung von interoperablen digitalen Lösungen unterstützt wird, die allen interessierten öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern in Europa kostenlos zur Verfügung stehen werden;
23. betont, dass die Entwicklung und allgemeine Anwendung elektronischer Behördendienste in den Mitgliedstaaten unverzichtbar ist, damit Unternehmern die Wirtschaftstätigkeit auf dem Binnenmarkt erleichtert wird und damit Verbraucher von ihren Rechten Gebrauch machen können; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Entwicklung elektronischer Behördendienste als eine vorrangige und möglichst rasch umzusetzende Aufgabe zu behandeln;
24. hebt hervor, dass die Privatwirtschaft ein entscheidender Motor für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist; weist darauf hin, dass es durch einzelne nationale Bestimmungen und Verfahren sowie eine mangelhafte Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu unnötigen und schädlichen Hemmnissen und Belastungen für Unternehmer und Verbraucher kommen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine ordnungsgemäße Anwendung und eine bessere Durchsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung sowie für kosteneffiziente Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten zu sorgen;
25. fordert die Kommission auf, die Interessenträger zu konsultieren, um Branchen und Märkte zu ermitteln, in denen die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung unzureichend und problematisch ist;
26. vertritt die Auffassung, dass die Stärkung der Rolle der bestehenden Produktinformationsstellen als zentrale Anlaufstellen für Wirtschaftsakteure bei Binnenmarktfragen dazu beitragen wird, das Bewusstsein und Verständnis für die geltenden Rechtsvorschriften zu schärfen;
27. betont, dass bessere Bedingungen für die Gründung von Start-Ups und KMU zu aktiveren Innovationen, der Schaffung von Arbeitsplätzen nachhaltigem Wachstum führen können; weist darauf hin, dass es viele Hürden, auch verwaltungstechnischer Art, gibt, die KMU sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene in ihrer Entwicklung beeinträchtigen; fordert daher, dass Hindernisse, die inländischem und internationalem Wachstum entgegenstehen, erkannt und beseitigt werden;
28. hebt hervor, dass der Umfang der materiellen und immateriellen Kapitalanhäufung in der EU nach der Finanzkrise im Vergleich zu den Wettbewerbern abgenommen hat, was der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung abträglich ist; betont, dass die Investitionstätigkeit, unter anderem im Bereich IKT, unbedingt wiederbelebt werden muss, um die Produktivität und das langfristige Wachstum in der EU wiederherzustellen; vertritt die Auffassung, dass dieser negativen Tendenz nur Einhalt geboten werden kann, wenn der Binnenmarkt gestärkt wird und Hindernisse für Investitionen abgebaut werden; fordert, dass die Investitionen in die Finanzierung der Realwirtschaft fließen und dass weiterhin nachhaltige Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Ziel zu verwirklichen;
29. fordert die sofortige Abschaffung ungerechtfertigter geografischer Sperren (Geoblocking), insbesondere durch die vollständige Umsetzung von Artikel 20 der Dienstleistungsrichtlinie, damit der ungerechtfertigten Diskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen und der Preisdiskriminierung aufgrund des geographischen Standorts oder der Staatsangehörigkeit ein Ende gesetzt wird;
30. fordert, dass so schnell wie möglich mit der Verbesserung des europäischen Normungssystems begonnen wird, damit EU-Maßnahmen in den Bereichen digitale Innovation, gesteigerte Computer- und Netzsicherheit und verbesserte Interoperabilität gefördert werden;
31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Binnenmarktvorschriften ordnungsgemäß und zügig um- und durchzusetzen; betont, dass es wichtig ist, dass die länderspezifischen Empfehlungen, auch im Hinblick auf die Reformen der nationalen Märkte für Waren und Dienstleistungen, umgesetzt werden, um das Wachstumspotenzial der Mitgliedstaaten zu erschließen;
32. vertritt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten stärker um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltung bemühen müssen, indem sie mehr und besser zugängliche digitale Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen anbieten, und dass sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Interoperabilität der öffentlichen Verwaltungen erleichtern müssen;
Der Binnenmarkt im 21. Jahrhundert
33. hebt hervor, dass sich das Bild der modernen Wirtschaft aufgrund der digitalen und technischen Fortschritte, des wachsenden internationalen Wettbewerbs und der Veränderungen im Verhalten der Wirtschaftsakteure und der Verbraucher schnell wandelt;
34. weist darauf hin, dass die Grenzen zwischen Produkten und Dienstleistungen verschwimmen; betont, dass unternehmensbezogene Dienstleistungen und Systeme mit integrierten Produkten und Dienstleistungen an Bedeutung gewinnen; vertritt die Auffassung, dass diese allmählichen Veränderungen im rechtlichen Rahmen des Binnenmarktes berücksichtigt werden müssen;
35. begrüßt die neuen Geschäftsmodelle der Sharing Economy und erkennt ihr enormes Innovationspotenzial an, das unter Beachtung der bestehenden Rechts- und Verbraucherschutzstandards sowie der Einhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen genutzt werden sollte; betont, dass es wichtig ist, für die bestmöglichen Bedingungen zu sorgen, damit sich der kollaborative Konsum weiterentwickeln und florieren kann; fordert die Kommission auf, einen strategischen Ansatz zu verfolgen, um es kollaborativen Unternehmen zu ermöglichen, unter gerechten Bedingungen mit herkömmlichen Unternehmen in Wettbewerb zu treten;
36. weist darauf hin, dass sich die Investitionsmuster von Unternehmen insofern bedeutend verändert haben, als die Ausgaben für immaterielle Anlagen im Vergleich zu Investitionen in materielle Anlagen an Umfang und Bedeutung zugenommen haben; hebt im Zusammenhang mit immateriellen Anlagewerten hervor, dass nur 17 % der Investitionen von Unternehmen in die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung fließen; fordert die politischen Entscheidungsträger auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die regulatorischen Hemmnisse zu beseitigen, die ein Hindernis für die vollständige Ausschöpfung des Potenzials sind, die dieser neue Hebel für Innovationen birgt;
37. begrüßt, dass in der Strategie für den Binnenmarkt dargestellt wird, dass unterschiedliche Maßnahmen der Kommission (u. a. die Kapitalmarktunion, der digitale Binnenmarkt und die Energieunion) auf ein zentrales Ziel ausgerichtet sind: die Erschließung des Potenzials des EU-Binnenmarktes; betont, dass der Binnenmarkt – gemäß der Mitteilung zum Binnenmarkt – im Verfahren des Europäischen Semesters größeres Gewicht haben sollte;
38. erachtet die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt als richtigen Ansatz, um die EU auf das digitale Zeitalter vorzubereiten; fordert, dass diese Strategie schnell fertiggestellt und umgesetzt wird, damit die EU im Hinblick auf die bisher eher langsame Einführung und Verwendung digitaler Technologien aufholen kann; ist der Auffassung, dass dafür auf nationaler und europäischer Ebene Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um insbesondere in ländlichen Regionen für die erforderliche Infrastruktur zu sorgen; weist darauf hin, dass es auch wichtig ist, digitale Innovationen zu fördern und die Interoperabilität zu verbessern, und dass ganz besonderes Augenmerk auf die Frage der Cybersicherheit gelegt werden muss;
39. betont, dass eine zugängliche, bezahlbare, effiziente und hochwertige Paketzustellung eine wesentliche Voraussetzung für einen blühenden grenzüberschreitenden elektronischen Handel ist, der insbesondere KMU und Verbrauchern zugutekommt;
40. weist darauf hin, dass die Integration des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen fast immer über Daten erfolgt, wobei die Interoperabilität zur besseren Vernetzung in der Lieferkette beiträgt und für eine effektive Kommunikation zwischen den digitalen Komponenten sorgt; fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich mit der Aktualisierung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens zu beginnen und diese mit einem integrierten Standardisierungsplan zur Identifizierung und Festlegung zentraler Prioritäten zu verbinden;
41. betont, dass private und öffentliche Investitionen in schnelle und ultraschnelle Kommunikationsnetze eine Voraussetzung für jeden digitalen Fortschritt sind und dass Anreize für sie geschaffen werden müssen, indem ein solider EU-Regelungsrahmen eingeführt wird, der es allen Akteuren ermöglicht, Investitionen zu tätigen, und zwar auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten;
42. betont, dass es wichtig ist, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen erfolgreich umgesetzt wird, um die Investitionen zu maximieren und innovative Unternehmen in den unterschiedlichen Finanzierungsphasen im Verlauf ihrer Entwicklung zu unterstützen; betont, dass es wichtig ist, im Fall von Marktversagen die staatlichen Fonds, die für Investitionen im digitalen Bereich bereits zur Verfügung stehen, vollständig auszuschöpfen und Synergien zwischen EU-Programmen, wie „Horizont 2020“, der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“, weiteren einschlägigen Strukturfonds und sonstigen Instrumenten zu ermöglichen;
43. fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die derzeitige Breitbandstrategie für Mobilfunk- und Festnetze und ihre Ziele zukunftstauglich sind und die Voraussetzungen erfüllen, um für eine hohe Vernetzung für alle zu sorgen, damit der digitalen Kluft vorgebeugt wird, und um den Bedarf der datengesteuerten Wirtschaft zu decken und die rasche Verbreitung des 5G-Standards zu ermöglichen;
44. betont, dass sich die EU einen Wettbewerbsvorteil verschaffen sollte, indem sie in Europa perfekte Voraussetzungen für innovative Unternehmen bietet, weist jedoch darauf hin, dass dafür eine moderne Industriepolitik und eine besser integrierte Infrastruktur erforderlich wäre, in deren Mittelpunkt die Einführung von Technologien und innovations- und unternehmerfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen stehen; fordert, dass ein künftiger digitaler Rahmen allen gleichermaßen zur Verfügung steht und ein hohes Schutzniveau für Verbraucher vorsieht;
Binnenmarktsteuerung
45. betont, dass es für eine stärkere Binnenmarktsteuerung und Verantwortlichkeit auf allen Ebenen notwendig ist, die Aufgabenteilung zwischen diesen Ebenen zu klären und Rahmen zu schaffen, durch die für bessere Anreize und eine eindeutige Rechenschaftspflicht für die Umsetzung und Durchführung von Binnenmarktgesetzen gesorgt wird, damit der Binnenmarkt neue Impulse erhält;
46. weist darauf hin, dass sich eine auf mehrere Ebenen verteilte Verantwortlichkeit für eine wirksame Binnenmarktsteuerung dadurch verwirklichen ließe, dass einerseits eine bessere Rechtsetzung vorgenommen wird und andererseits die Rechtsvorschriften vermehrt durchgesetzt werden; fordert, das Humankapital zu entwickeln, indem u. a. Informationen besser zugänglich gemacht und entsprechende Schulungen angeboten werden, um die Kenntnisse zu erweitern und die Sensibilität zu steigern;
47. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Binnenmarktvorschriften konsequent von den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden, indem sie alle zur Verfügung stehenden Informationen, Daten und Instrumente verwendet und gegen Mitgliedstaaten, die nicht den Grundsätzen und Rechtsvorschriften der EU gerecht werden, die in den Verträgen für derlei Fälle vorgesehenen Konsequenzen ergreift;
48. weist darauf hin, dass die Überwachung sowie die Datenerhebung wichtig sind und ein stabiles und integriertes System notwendig ist; ist besorgt darüber, dass Informationen über die öffentliche Konsultation in den meisten Fällen nur in einer Sprache zur Verfügung stehen und es daher nicht allen interessierten Kreisen möglich ist, zu den wichtigen Fragen und Vorschlägen Stellung zu nehmen; vertritt die Auffassung, dass Daten und Belege berücksichtigt werden sollten, wenn strategische Entscheidungen getroffen werden, die für die Vollendung des Binnenmarktes, die Verringerung von Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten, und die Verbesserung der Binnenmarktsteuerung unerlässlich sind, wie etwa beim Festlegen von Prioritäten für Maßnahmen und die Durchsetzung, bei der Beurteilung der Integration des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit sowie beim strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten über die Einhaltung der Regeln des Binnenmarktes;
49. fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Hemmnisse im Binnenmarkt vorzulegen, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowie in der EU insgesamt bestehen, sowie Empfehlungen für ihre Beseitigung in den länderspezifischen Empfehlungen abzugeben; betont, dass der Binnenmarkt in den länderspezifischen Empfehlungen eine größere Rolle spielen sollte;
50. fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Maßnahmen zu nutzen, und dabei, sofern erforderlich, auch auf Vertragsverletzungsverfahren zurückzugreifen, um dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt vollständig umgesetzt werden; ist beunruhigt darüber, dass Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungsverfahren eine lange Zeit in Anspruch nehmen, wenn eine Verletzung der Bestimmungen des Binnenmarktes thematisiert und behoben werden soll, und ist ferner besorgt angesichts der großen Anzahl noch offener Fälle;
51. weist auf den Nutzen des Problemlösungsnetzes für den Binnenmarkt (SOLVIT) hin; fordert, dass das SOLVIT gestärkt und besser mit den Diensten der Kommission vernetzt sowie gut in bestehende Projekte und Datenbanken wie CHAP und EU-Pilot integriert wird, um Synergieeffekte bei Informationen zu erzielen und bewährte Verfahren auszutauschen; fordert, dass die Kommission ungeklärten Fällen lückenlos nachgeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass dem SOLVIT die notwendige Unterstützung und die notwendigen Sachkenntnisse zuteilwerden, damit die eingehenden Beschwerden wirksam behandelt werden können;
52. vertritt die Auffassung, dass die Marküberwachungsbehörden im Binnenmarkt gestärkt, besser miteinander verbunden und personell ausreichend ausgestattet werden müssen, damit sie die heutigen Herausforderungen bewältigen können, insbesondere im Bereich des weltweiten Wettbewerbs; fordert die nationalen Marktüberwachungsbehörden nachdrücklich auf, enger zusammenzuarbeiten sowie Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, um die unterschiedlichen Formen unlauteren Wettbewerbs im Binnenmarkt – u. a. die hohe Anzahl illegaler und nicht konformer Produkte – wirksam zu bekämpfen, wodurch hohe Kosten für Unternehmen, die die Vorschriften einhalten, und hohe Risiken für die Verbraucher, vor allem die schutzbedürftigsten, entstehen; ist besorgt über die Verzögerung bei der Annahme des Pakets zur Produktsicherheit und Marktüberwachung durch den Rat der Europäischen Union, die zulasten der Produktsicherheit in der EU geht; fordert den Rat auf, das Paket umgehend anzunehmen;
53. begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung eines zentralen digitalen Zugangstors im Sinne eines Dachportals, über das der Zugang zu Informationen gebündelt und vereinfacht wird und bestehende zweckbestimmte Nutzerplattformen gefördert werden; hebt hervor, dass die nationalen und regionalen Regierungen eine wichtige Rolle bei der Förderung solcher Plattformen spielen, indem sie den Zugang zu den Plattformen ermöglichen und ihre Nutzer schulen; fordert die Kommission auf, die Instrumente des Online-Binnenmarktes weiter zu stärken und zu vereinfachen;
54. stellt fest, dass die Grundsätze der besseren Rechtsetzung und die REFIT-Initiative wichtig sind und dass bei der Gestaltung neuer Rechtsetzungsinitiativen regulatorische Sicherheit und Berechenbarkeit erforderlich sind; betont, dass durch den Grundsatz der besseren Rechtsetzung nicht das Recht der Union und der Mitgliedstaaten beschnitten werden darf, in zentralen Bereichen des öffentlichen Interesses wie der Gesundheit und der Umwelt Recht zu setzen;
o o o
55. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.