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Verfahren : 2015/2791(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0255/2016

Eingereichte Texte :

B8-0255/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/02/2016 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0061

Angenommene Texte
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Donnerstag, 25. Februar 2016 - Brüssel
Aufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen EU/Tunesien
P8_TA(2016)0061B8-0255/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2016 zu der Aufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen EU–Tunesien (2015/2791(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Aufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen EU–Tunesien vom 13. Oktober 2015,

–  gestützt auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und die Artikel 3, 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Kommissionsmitglieds Cecilia Malmström vom 13. Oktober 2015 in Tunis anlässlich der Aufnahme der Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Union und Tunesien,

–  unter Hinweis auf die Verleihung des Friedensnobelpreises 2015 an das Quartett für den nationalen Dialog als Vertreter der tunesischen Zivilgesellschaft am 9. Oktober 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu Tunesien vom 20. Juli 2015(1),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU‑Tunesien vom 17. März 2015 zu der Umsetzung des Aktionsplans EU‑Tunesien (2013–2017) zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 534/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über eine Makrofinanzhilfe für Tunesien(3) sowie die Bereitstellung einer ersten Tranche am 26. April 2015,

–  unter Hinweis auf die von Ecorys durchgeführten Analysen in Bezug auf die Auswirkungen des Handels auf die nachhaltige Entwicklung, die den Verhandlungen über den Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Tunesien zuträglich sind(4),

–  unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsprüfung der Freihandelszone Europa‑Mittelmeer, den Abschlussbericht zum Entwurf der Nachhaltigkeitsprüfung der Freihandelszone Europa‑Mittelmeer und den Konsultationsentwurf des Impact Assessment Research Centre (Forschungszentrum für Folgenbewertungen) des Institute for Development Policy and Management (Institut für Entwicklungspolitik und -management) der Universität Manchester vom September 2007(5),

–  unter Hinweis auf das Europa‑Mittelmeer‑Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits(6),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. November 2015 mit dem Titel „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen über die Union für den Mittelmeerraum und die Länder der südlichen Nachbarschaft, insbesondere seine Entschließung vom 10. Mai 2012 zum Wandel durch Handel: Die Handels- und Investitionsstrategie der EU für den südlichen Mittelmeerraum nach den Revolutionen des Arabischen Frühlings(7),

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für internationalen Handel,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU und Tunesien seit Langem enge Beziehungen unterhalten, dass die Europäische Union der wichtigste Handelspartner Tunesiens ist und Tunesien bei den Handelspartnern der Union an 34. Stelle steht;

B.  in der Erwägung, dass das erste Abkommen über die handelspolitische Zusammenarbeit zwischen Tunesien und der EU 1969 geschlossen wurde und dass Tunesien das erste Land des südlichen Mittelmeerraums ist, das 1995 ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet hat;

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und Tunesien am 13. Oktober 2015 Verhandlungen über ein ehrgeiziges Freihandelsabkommen aufgenommen haben, die auf das am 14. Dezember 2011 einstimmig von den Mitgliedstaaten der Union verabschiedete Mandat gestützt sind, und dass vom 19. bis zum 22. Oktober 2015 eine erste Verhandlungsrunde stattgefunden hat;

D.  in der Erwägung, dass die Sondierungsgespräche zwischen der Europäischen Union und Tunesien über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen vier Jahre gedauert haben, und dass Tunesien zur Festlegung seiner Prioritäten eine nationale Kommission eingesetzt hat;

E.  in der Erwägung, dass die Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Tunesien mittels des Abschlusses einer ehrgeizigen Handelspartnerschaft Perspektiven für Wachstum und Annäherung für die Volkswirtschaften Tunesiens und der Europäischen Union öffnen muss; in der Erwägung, dass diese Partnerschaft zur politischen und demokratischen Stabilisierung Tunesiens beiträgt;

F.  in der Erwägung, dass die Handelspartnerschaft Teil der nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Tunesien gemäß dem Europa‑Mittelmeer‑Assoziationsabkommen von 1995 sind, das die Einrichtung einer Freihandelszone und Bestimmungen über Landwirtschaft und Dienstleitungen vorsieht; in der Erwägung, dass der Assoziationsrat EU‑Tunesien am 17. März 2015 einen neuen Aktionsplan angenommen hat, durch den eine privilegierte Partnerschaft ins Leben gerufen wurde, um ein höheres Maß an wirtschaftlicher Integration zu erreichen; in der Erwägung, dass die Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik die gemeinsamen Werte und Interessen der Union und Tunesiens, eine solidarische sozioökonomische Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche fördern und zu einer Stabilisierung der Wirtschaft führen muss;

G.  in der Erwägung, dass Tunesien, wo der Arabische Frühling seinen Anfang nahm, das einzige Land in der Region des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas ist, in dem ein Prozess des demokratischen und politischen Übergangs auf den Weg gebracht wurde, und dass dieses Land daher eine Vorbildfunktion für die gesamte Region erfüllt;

H.  in der Erwägung, dass die politische Stabilität und die wirtschaftliche Entwicklung eng miteinander verknüpft sind und dass das Ziel des Handelsabkommens darin bestehen muss, der tunesischen und der europäischen Volkswirtschaft wirkliche Perspektiven zu bieten;

I.  in der Erwägung, dass die Europäische Union parallel zu diesen Verhandlungen ihre Hilfe für Tunesien fortführen und intensivieren muss und dass sie Tunesien während der Verhandlungen und schließlich bei der Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens angemessene und geeignete finanzielle und technische Hilfe leisten muss, indem sie eine wirkliche Partnerschaft konzipiert, bei der den Interessen der Bevölkerung auf beiden Seiten des Mittelmeers Rechnung getragen werden kann;

J.  in der Erwägung, dass Tunesien und die Europäische Union Interesse daran haben, den Prozess der regionalen Integration „Süd‑Süd“ zwischen Tunesien und den Nachbarländern – insbesondere im Rahmen des Übereinkommens von Agadir – voranzutreiben und zu verstärken; in der Erwägung, dass derartige Bemühungen durch die Verhandlungen über den freien Handel zwischen der EU und Tunesien ergänzt werden müssen;

K.  in der Erwägung, dass der Übergang Tunesiens zur Demokratie für die anderen Länder der Region ein Beispiel darstellt; in der Erwägung, dass die verfassungsgebende Nationalversammlung am 26. Januar 2014 eine neue Verfassung für Tunesien verabschiedet hat; in der Erwägung, dass sie bezüglich des Schutzes der Rechte und Freiheiten beispielhaft ist; in der Erwägung, dass Beji Caid Essebsi am 21. Dezember 2014 in einer freien, pluralistischen und transparenten Wahl zum Präsidenten der Tunesischen Republik gewählt wurde;

L.  in der Erwägung, dass die tunesische Zivilgesellschaft aufgrund ihrer Dynamik und ihres Bildungsniveaus eine zentrale Rolle beim Übergang des Landes zur Demokratie spielt; in der Erwägung, dass sie weiterhin eng in die politischen Gespräche eingebunden werden muss, zu denen auch die laufenden Verhandlungen gehören;

M.  in der Erwägung, dass die Verleihung des Friedensnobelpreises an das tunesische Quartett für den nationalen Dialog eine Anerkennung für seine Bemühungen zur Festigung der Demokratie und eine Ermutigung, auf diesem Weg voranzugehen, darstellt; in der Erwägung, dass unbedingt ein beispielhaftes Abkommen geschlossen werden muss, mit dem die Besorgnis der Zivilgesellschaft gemindert wird;

Feststellung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Lage Tunesiens

1.  verurteilt aufs Schärfste die terroristischen Anschläge, die in den letzten Monaten in Tunesien verübt wurden und zahlreiche Opfer forderten; vertritt die Auffassung, dass Tunesien stark von Terrorismus bedroht ist, und weist darauf hin, dass der Anschlag am 24. November 2015 auf den Bus der Präsidentengarde, die Anschläge vom 26. Juni 2015 in Sousse und der Anschlag vom 18. März 2015 im Nationalmuseum von Bardo dazu geführt haben, dass die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Tourismus für den Sommer 2015 massiv zurückgegangen sind, wobei der Tourismus und die damit verwandten Wirtschaftszweige 15 % des BSP des Landes ausmachen; spricht Tunesien seine uneingeschränkte Solidarität aus und bekräftigt, dass es die tunesischen Staatsorgane bei der Bekämpfung des Terrorismus unter Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit unterstützt;

2.  stellt fest, dass die tunesische Wirtschaft mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert ist, dass 2014 die Wachstumsrate des BIP 2,3 % betrug, dass 15 % der aktiven Bevölkerung 2015 arbeitslos waren, dass 28,6 % der Hochschulabsolventen keinen Arbeitsplatz haben und dass die Arbeitslosigkeit unter jungen Tunesiern weiter zunimmt;

3.  betont, dass zwischen der Europäischen Union und Tunesien ein deutliches demografisches und wirtschaftliches Ungleichgewicht besteht, das eine asymmetrische und progressive Vorgehensweise bei den Verhandlungen rechtfertigt;

4.  weist darauf hin, dass Tunesien von großen regionalen Ungleichheiten zwischen der Hauptstadt Tunis und den anderen Regionen des Landes geprägt ist und dass es zwischen der Küste und dem Zentrum des Landes ein großes Entwicklungsgefälle gibt, insbesondere was die Arbeitslosenrate und den Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu Bildung betrifft, und dass dieses Gefälle sich infolge des Klimawandels noch weiter verstärken könnte;

5.  weist darauf hin, dass in Tunesien eine unterschiedliche Beschäftigungssituation in den verschiedenen von dem Handelsabkommen betroffenen Sektoren herrscht, was zu einem Überangebot an Arbeitskräften im Agrarsektor und zum Verschwinden anderer für die wirtschaftliche Diversifizierung Tunesiens wichtiger Sektoren wie der verarbeitenden Industrie und dem Bergbau führen könnte, wenn die Unterschiede nicht abgebaut werden;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass Tunesien das Land in der Region ist, in dem der demokratische Übergangsprozess am weitesten fortgeschritten ist, und dass das Land ein in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums einzigartiges Politik- und Wirtschaftsförderungsmodell ausgewählt hat, und fordert die Kommission auf, dies in den Verhandlungen uneingeschränkt zu berücksichtigen; vertritt die Auffassung, dass die Union alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen muss, um Tunesien beim demokratischen Übergang des Landes zu einer stabilen pluralistischen Gesellschaft zu unterstützen;

7.  stellt fest, dass Tunesien unter einem sehr instabilen regionalen Umfeld leidet, was insbesondere auf den Konflikt in seinem Nachbarland Libyen und punktuelle Gewaltausbrüche in seinem Nachbarland Algerien zurückzuführen ist;

8.  stellt fest, dass Tunesien mehr als 1,8 Millionen libysche Flüchtlinge aufgenommen hat, was etwa 16 % der tunesischen Gesamtbevölkerung entspricht;

Voraussetzungen für den Erfolg eines Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Tunesien

9.  begrüßt, dass im Herbst 2015 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Tunesien aufgenommen wurden, die auf das 2011 kurz nach dem Aufkommen des „Arabischen Frühlings“ vom Rat verabschiedete Mandat gestützt sind; weist darauf hin, dass Tunesien seit dem Jahr 2011 seinen Übergang zur Demokratie durch die Verkündung der neuen Verfassung am 26. Januar 2014 und der Abhaltung der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 26. Oktober bzw. 23. November 2014 konsolidiert hat;

10.  ist der Auffassung, dass sich dieses Abkommen nicht nur auf Handelsaspekte erstreckt und dass es unbedingt darauf abzielen muss, einen Beitrag zur Stabilität Tunesiens, zur Konsolidierung seiner Demokratie und zur Wiederbelebung seiner Wirtschaft zu leisten, und zwar aufgrund seiner positiven Auswirkungen auf die Verbraucherpreise und die Beschäftigung, die Löhne der Fachkräfte und der nichtqualifizierten Arbeitskräfte und den Abbau der Ungleichheiten; fordert, dass das Abkommen vor einem Abschluss diesen wesentlichen Herausforderungen Rechnung trägt;

11.  fordert die Verhandlungsführer mit Nachdruck auf, ein progressives und asymmetrisches Abkommen abzuschließen und bei den Verhandlungen die starken wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den beiden Parteien zu berücksichtigen sowie Flexibilität, Reaktivität, Innovation, Transparenz und Anpassungsfähigkeit an den Tag zu legen und niemals zu vergessen, dass dieses für beide Seiten Nutzen bringende Abkommen zunächst der tunesischen und der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen muss, selbstverständlich unter Wahrung der Besonderheiten, Sensibilitäten, der Kultur und des sozioökonomischen Umfelds und ohne dass es eine Umleitung der überregionalen Handelsströme zwischen Tunesien und den anderen Ländern der Region zur Folge hat;

12.  begrüßt, dass die tunesische Regierung einen fünfjährigen Plan für wirtschaftliche Reformen (2015–2020) vorgestellt hat, mit dem Ziel, die Arbeitslosenrate zu verringern, die Unterschiede zwischen den Regionen des Landes abzubauen und die Wirtschaft zu diversifizieren; vertritt die Auffassung, dass das Freihandelsabkommen mit den Zielen dieses Plans in Einklang stehen muss;

13.  weist darauf hin, dass dies die ersten Handelsverhandlungen dieses Ausmaßes für Tunesien sind und dass die Öffnung der Wirtschaftssektoren Tunesiens aus diesem Grund schrittweise, allmählich und asymmetrisch erfolgen muss und bei sensiblen Bereichen Übergangszeiträume vorgesehen werden müssen, wobei bestimmte Güter, die von den Parteien als sensibel eingestuft werden, von den Verhandlungen auszuschließen sind;

14.  ist der Auffassung, dass Tunesien unbedingt umfangreiche finanzielle und technische Unterstützung und Unterstützung bei den Handelsverhandlungen von der Europäischen Union erhalten muss, damit es die einzelnen Bestimmungen des Freihandelsabkommens angemessen umsetzen kann; fordert, dass die finanzielle Unterstützung transparent gewährt wird und den Begünstigten tatsächlich zugutekommt;

15.  begrüßt, dass die Europäische Investitionsbank zahlreiche Projekte in Tunesien unterstützt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Unterstützung einen Beitrag zur Diversifizierung der tunesischen Wirtschaft sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Jugendliche, leistet;

16.  begrüßt, dass die Europäische Union Tunesien zu einem der prioritären Länder ihrer Nachbarschaftspolitik im südlichen Mittelmeerraum ernannt und dem Land einen Kredit in Form einer Makrofinanzhilfe in Höhe von 300 Mio. EUR für die Umsetzung von Wirtschaftsreformen gewährt hat;

17.  fordert die Europäische Union ebenso wie ihre Mitgliedstaaten, die EIB und die EBWE nichtsdestoweniger auf, den Tunesiern auch künftig zur Seite zu stehen und ihre Hilfs- und Unterstützungsprogramme auszuweiten, unter anderem durch die Einführung besonderer autonomer Handelsmaßnahmen , um so Tunesien bei der Konsolidierung seines Demokratisierungsprozesses zu begleiten; begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten mit Tunesien Partnerschaften zur Unterstützung des Übergangs in dem Land geschlossen haben; fordert die Europäische Union auf, ihr Programm zum Abbau der Ungleichheiten zwischen den Regionen in Bezug auf den Zugang zu medizinischer Grundversorgung in Tunesien fortzusetzen;

18.  fordert die Europäische Union auf, bei den Verhandlungen der besonderen Lage Tunesiens Rechnung zu tragen, indem sie insbesondere den anfälligen Demokratisierungsprozess und das unterschiedliche Maß an wirtschaftlicher Entwicklung in der Union und Tunesien berücksichtigt, und dabei stets vor Augen hat, dass die besten Lösungen diejenigen sind, die beiden Parteien zugutekommen;

19.  hält die Kommission dazu an, darauf zu achten, dass die Verhandlungen wichtigen Branchen der europäischen und der tunesischen Wirtschaft sowie allen Beteiligten, insbesondere den KMU und den Kleinstunternehmen, rasch einen spürbaren Nutzen bringen;

20.  betont, dass das Abkommen zur Entwicklung und zur Diversifizierung der tunesischen Wirtschaft, die heute hauptsächlich auf die Landwirtschaft ausgerichtet ist, und zum Abbau regionaler Ungleichheiten beitragen und allen Tunesiern und Europäern spürbaren Nutzen bringen muss;

21.  begrüßt es, dass Tunesien wichtige soziale und wirtschaftliche Reformen eingeleitet hat; besteht darauf, dass diese Reformen auch während der Verhandlungen fortgeführt werden, damit das Land aus dem Abkommen optimalen Nutzen ziehen kann;

22.  vertritt die Ansicht, dass das Abkommen zu einer weiteren Vertiefung der – dank der im Assoziierungsabkommen vereinbarten Aufhebung der Zölle auf industrielle Erzeugnisse bereits intensiven – wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Tunesien beitragen muss; schlägt daher folgende neue Bezeichnung vor: „Wirtschaftspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Tunesien“;

23.  fordert die Kommission und die tunesische Regierung nachdrücklich auf, einen transparenten und eindeutigen Prozess für die Beteiligung der tunesischen und der europäischen Zivilgesellschaft während der gesamten Verhandlungen einzuführen und innovative Wege zu beschreiten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Rolle der tunesischen Zivilgesellschaft in der ersten Verhandlungsrunde und fordert offene und transparente Beratungen, bei denen der Vielfalt der tunesischen Zivilgesellschaft stärker Rechnung getragen wird, indem bewährte Verfahren wie diejenigen, die im Rahmen ähnlicher Verhandlungen angewandt wurden, zugrunde gelegt werden;

24.  begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Ministerium für Handel und Handwerk eigens eine Internetseite eingerichtet hat, auf der die Öffentlichkeit über das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen informiert werden soll, sowie die Tatsache, dass die Unterhändler die Bereitschaft gezeigt haben, den endgültigen Text in drei Sprachfassungen zu veröffentlichen; ist der Auffassung, dass die tunesische Zivilgesellschaft auch über einen Ausschuss zur Überwachung der Folgenabschätzungen eingebunden werden könnte;

25.  fordert den Rat eindringlich auf, das am 14. Dezember 2011 von den Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedete Verhandlungsmandat offenzulegen;

26.  erwartet, dass während der gesamten Verhandlungen ein regelmäßiger Dialog zwischen tunesischen und europäischen Abgeordneten stattfindet; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass ein Gemischter Parlamentarischer Ausschuss EU-Tunesien geschaffen wurde, der eine wichtige Rolle spielen wird, da sich die europäischen und tunesischen Abgeordneten in diesem Ausschuss regelmäßig treffen und die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen effektiv verfolgen können;

27.  hofft, dass die Erwartungen und Bedenken beider Parteien mithilfe dieses Dialogs besser eingeschätzt und dadurch die Bestimmungen des Abkommens verbessert werden können;

28.  weist darauf hin, dass die Union für den Mittelmeerraum die Entwicklung konkreter Projekte in der Region unterstützt und in diesem Sinne während der Verhandlungen über das Abkommen Sachverstand bereitstellen kann;

29.  fordert, dass auf beiden Seiten – auch vom Europäischen Parlament unter Beteiligung tunesischer Sachverständiger – Folgenabschätzungen und sektorbezogene, eingehende und transparente Bewertungen der Auswirkungen des Abkommens in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden, zu denen insbesondere Dienstleistungen, die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU, die Beschäftigung, die Landwirtschaft, die Umwelt und alle anderen Schwerpunktbereiche gehören; stellt fest, dass Tunesien von Anfang an tunesische Sachverständige einbeziehen will, um zu gewährleisten, dass den Zahlen, die sich aus der Folgenabschätzung ergeben, in Tunesien selbst Glaubwürdigkeit geschenkt wird;

30.  fordert, dass die Europäische Union diese Folgenabschätzungen und sektorbezogenen Bewertungen finanziert und dass ihnen gemäß dem Antrag mehrerer Organisationen der tunesischen Zivilgesellschaft eventuell eine Ex-post-Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des Assoziierungsabkommens von 1995 vorausgeht;

31.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, so bald wie möglich festzulegen, ob es sich um ein gemischtes oder ein exklusives Abkommen handelt, und ersucht sie, die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten von Beginn an in die Debatten einzubinden;

32.  betont, dass in den Verhandlungen den Umweltbedingungen im Mittelmeerraum Rechnung getragen werden muss, insbesondere der Wasserknappheit, die der Landwirtschaft schadet, und dass in ökologischer Hinsicht und bei der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein nachhaltiges Wirtschaftsmodell zu fördern ist;

33.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Handelsverhandlungen mit Tunesien Teil des größeren Rahmens der Handelsbeziehungen Europa-Mittelmeerraum sind; dringt darauf, dass die zehnte Konferenz der Handelsminister der Union für den Mittelmeerraum, die seit 2013 auf unbestimmte Zeit vertagt wurde, bald stattfindet, damit die Herausforderungen im Bereich des Handels, vor denen die Region steht, sowie die für die kommenden Jahre festzulegenden Arbeitsschwerpunkte geprüft werden können;

Sektorbezogener Ansatz der Verhandlung

34.  fordert, dass mit dem Abkommen dem Dienstleistungssektor angemessene Bedeutung beigemessen wird, der ein großes Wachstumspotenzial für die tunesische Wirtschaft birgt und ein attraktives Ziel für strategische Investitionen werden soll; ist der Auffassung, dass in dem Kapitel über Dienstleistungen angesichts der Tatsache, dass dies für Tunesien die ersten Handelsverhandlungen dieser Größenordnung sind, die Branchen, in denen die Parteien in Bezug auf den Marktzugang oder auf die Inländerbehandlung Zusagen machen wollen, ausdrücklich genannt werden sollten;

35.  weist darauf hin, dass der öffentliche Sektor für Tunesien von wesentlicher Bedeutung ist und die Mehrheit der qualifizierten Arbeitsplätze in Tunesien bereitstellt;

36.  weist darauf hin, dass in Tunesien viele junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und sehr dynamische KMU im Bereich der Spitzentechnologien tätig sind, und fordert, dass das Abkommen deren Entwicklungs- und Internationalisierungskapazitäten fördert; nimmt die Forderung Tunesiens zur Kenntnis, ehrgeizige und ausgewogene Bestimmungen über den elektronischen Handel in das Abkommen aufzunehmen;

37.  fordert beide Parteien auf, auch mit gemeinsamen Initiativen das Beschäftigungsniveau zu erhöhen, was die Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwung und die politische Stabilität Tunesiens ist;

38.  vertritt die Auffassung, dass das Abkommen den kleinen Herstellern und Kleinunternehmern in Tunesien zugutekommen muss, die für das tunesische Wirtschaftsgefüge wesentlich sind; plädiert für die Entwicklung eines regelmäßigen Dialogs zwischen Unternehmern, Berufsverbänden und Ausbildungseinrichtungen, anhand dessen insbesondere die bewährten Verfahren gefördert werden und die Probleme und Erwartungen aller Parteien besser verstanden werden können;

39.  ist der Auffassung, dass im Rahmen der Verhandlungen über ein Kapitel über Wettbewerb angesichts des strategischen Charakters der staatlichen Beihilfen für die wirtschaftliche Entwicklung in Tunesien eine umsichtige, progressive und flexible Vorgehensweise angebracht ist;

40.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, bilaterale Handelskammern einzurichten, die als ständige Foren dienen könnten, damit die einzelnen Akteure Partnerschaften untereinander schließen und ihre wirtschaftlichen und gewerblichen Aktivitäten entwickeln könnten;

41.  fordert die Kommission auf, die Ausstellung von Kurzaufenthaltsvisa für die Erbringung von Dienstleistungen in der Art von „Move IV“, die notwendigerweise mit Reisen von Personen verbunden sind, für einen begrenzten Zeitraum und unter vertraglich und durch nationale Rechtsvorschriften genau festgelegten Bedingungen zu erleichtern; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten durch keine Bestimmung des Abkommens daran gehindert werden sollten, Maßnahmen zur Regelung der Einreise natürlicher Personen in ihr Gebiet oder des vorübergehenden Aufenthalts dieser Personen in ihrem Gebiet zu treffen, einschließlich solcher Maßnahmen, die zur Sicherstellung des geordneten Ablaufs der Wanderbewegung natürlicher Personen über die eigenen Grenzen hinweg notwendig sind, unter anderem etwa die Festlegung von Bedingungen für die Erteilung einer Einreisegenehmigung;

42.  verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass dieses Abkommen dazu beitragen wird, in Tunesien dauerhaft ein investitionsfreundliches Klima und Anreize für langfristige Investitionen in wichtige und dynamische Bereiche mit hohem Mehrwert wie Tourismus, Energiewirtschaft, einschließlich erneuerbarer Energiequellen, Hightech-Dienstleistungen, digitale Wirtschaft und Datenaustausch zu schaffen; fordert die Kommission auf, ein Kapitel über Investitionen in das Abkommen aufzunehmen, um ausländische Direktinvestitionen zwischen der Europäischen Union und Tunesien zu erleichtern, und die Einrichtung des Europa-Mittelmeer-Mechanismus zur Erleichterung von Handel und Investitionen voranzutreiben, zumal dieser das Einholen von Informationen und notwendigen Daten ermöglichen, die Handelspartnerschaften stärken und besonders Tunesien nutzen würde;

43.  ist der Ansicht, dass das Abkommen Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten sollte, wobei der Grad der Öffnung sowohl auf europäischer als auch auf tunesischer Seite vorsichtig auszuhandeln ist und der spezifischen Struktur und den besonderen Bedingungen der tunesischen Wirtschaft Rechnung getragen werden muss;

44.  vertritt die Überzeugung, dass die EU und Tunesien nur Vorteile von einem besseren gegenseitigen Zugang zu ihren Agrarmärkten zu erwarten haben und das Abkommen dazu beitragen muss, Zölle zu senken, nichttarifäre Hindernisse zu beseitigen und die Ausfuhrverfahren zu optimieren;

45.  stellt fest, dass Tunesien einen Schwerpunkt auf den Ausbau des Biolandbaus legt und das Abkommen die Voraussetzungen dafür schaffen muss, den tunesischen Agrarerzeugnissen aus diesem Bereich den Eintritt in neue Märkte zu ermöglichen;

46.  erwartet, dass die Verhandlungen keiner der Volkswirtschaften der beiden Verhandlungsparteien schaden; fordert die Union und Tunesien auf, zu berücksichtigen, dass es auf beiden Seiten des Mittelmeerraums eine Reihe von sensiblen Agrarsektoren gibt, für die in den Verhandlungen vollständige Listen vereinbart und Übergangszeiträume und geeignete Quoten festgelegt oder sie gar von den Verhandlungen ausgenommen werden müssen;

47.  fordert die Kommission auf, sich bei den Verhandlungen für strenge Normen und hohe Qualitätsanforderungen für den Gesundheits- und Pflanzenschutz und die Lösung der in Tunesien immer noch bestehenden Probleme im Veterinärwesen und bei der Kontrolle von Fleisch, Obst und Gemüse einzusetzen; fordert die Kommission auf, Bestimmungen über eine spezifische technische Unterstützung vorzusehen, mit der tunesischen Erzeugern geholfen wird, die strengeren gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Standards der Europäischen Union zu erfüllen;

48.  ist der Auffassung, dass das Abkommen einen Beitrag zur Festlegung hochwertiger Normen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung leisten muss, insbesondere, was die sozialen Normen betrifft;

49.  erwartet, dass die tunesische Regierung und die EU-Organe probate Bestimmungen festlegen, um den Ursprung und die Herkunft der tunesischen Erzeugnisse eindeutig zu ermitteln und die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und um für mehr Transparenz für Erzeuger, Zwischenhändler und Verbraucher zu sorgen;

50.  erwartet, dass das Abkommen ein ambitioniertes Kapitel über den Schutz der Rechte geistigen Eigentums enthält, in dem die Anerkennung und der wirksame Schutz geografischer Angaben geregelt werden und die uneingeschränkte Anerkennung der geografischen Angaben der EU und Tunesiens, die Rückverfolgbarkeit der jeweiligen Produkte und der Schutz des Know-hows der Hersteller gewährleistet werden;

51.  fordert die Kommission auf, den Schutz der geografischen Angaben im Rahmen des Abkommens auch auf andere als landwirtschaftliche Erzeugnisse auszudehnen, da Tunesien diese ebenfalls anerkennt;

52.  erwartet, dass sich die tunesische Industrie infolge des Abkommens modernisieren und ihre Wissensbasis erweitern kann, damit sie die Lieferketten von Fertigerzeugnissen zu größeren Teilen selbst abdecken kann und damit auf höhere Qualifikationsniveaus zurückgreifen und besser qualifiziertes Personal vor Ort einstellen kann;

53.  fordert die Kommission auf, ein ambitioniertes Kapitel über Energie und Rohstoffe in das Abkommen aufzunehmen, damit die Forschung und Zusammenarbeit in den Bereichen Strom, Gas, Windkraft, Solarenergie sowie bezüglich anderer erneuerbarer Energieträger verbessert werden kann;

54.  erwartet, dass die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen europäischen und tunesischen Hochschulen, Forschungszentren und Bildungseinrichtungen in der Forschung, Innovation und Entwicklung neuer Technologien und allgemeiner im Bereich Kultur und Bildung anlässlich des Abschlusses dieses Abkommens verbessert wird und dass diese Initiativen auch dazu beitragen können, den tunesischen Arbeitsmarkt zu unterstützen;

55.  begrüßt, dass Tunesien in das europäische Forschungsprogramm „Horizont 2020“ integriert wurde, und fordert die Kommission und die tunesische Regierung nachdrücklich auf, ein ambitioniertes Kapitel über nachhaltige Entwicklung in das Abkommen aufzunehmen, mit dem hohe soziale und arbeitsrechtliche Standards entsprechend den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und den in diesbezüglichen multilateralen Abkommen vorgesehenen Umweltnormen gefördert werden;

56.  weist darauf hin, dass Tunesien zwar alle IAO-Übereinkommen ratifiziert hat, dass das Land nach Aussage einer unabhängigen Kontrollinstanz jedoch seine Anstrengungen intensivieren muss, um hohe Arbeitsnormen zu fördern; erwartet, dass Tunesien mithilfe des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens soziale und arbeitsrechtliche Normen entwickeln kann, die einen besseren Schutz bieten, insbesondere, was die Achtung der Gewerkschaftsrechte betrifft; erwartet angesichts des Übergangs zur Demokratie sowie der terroristischen Bedrohung in Tunesien, dass der Rechtsstaat und die Grundfreiheiten, insbesondere die Vereinigungsfreiheit, die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit durch das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen gestärkt werden;

57.  fordert die Kommission auf, in den Wortlaut des Abkommens die Menschenrechtsklausel aufzunehmen, aufgrund der die EU die Anwendung des Abkommens einseitig aussetzen kann, wenn die Menschenrechte durch die andere Vertragspartei verletzt werden;

58.  fordert die Parteien auf, eine Klausel über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufzunehmen und sich dabei auf die Tätigkeit der Plattform der Kommission für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen zu stützen, um jede Situation von doppelter Nichtbesteuerung zu vermeiden;

59.  begrüßt, dass beide Seiten daran interessiert sind, die am 3. März 2014 beschlossene Mobilitätspartnerschaft zu vertiefen, und fordert, dass eine Vereinbarung über Visaerleichterungen und ein Rückübernahmeabkommen geschlossen werden;

60.  fordert die EU-Organe auf, bei einer tatsächlichen oder möglichen Schädigung eines oder mehrerer von dem Abkommen betroffenen Wirtschaftszweige geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen;

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61.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Schlussfolgerungen 11076/15, RELEX 626 des Rates der Europäischen Union vom 20.7.2015.
(2) ABl. L 151 vom 18.6.2015, S. 25.
(3) ABl. L 151 vom 21.5.2014, S. 9.
(4) http://www.trade-sia.com/tunisia/the-study/?lang=en
(5) http://www.sia-trade.org/emfta.
(6) ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 2.
(7) ABl. C 261 E vom 10.9.2013, S.21.

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