Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2016 zu dem Jahresbericht 2014 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2015/2231(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2014 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,
– unter Hinweis auf Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Artikel 11, 19, 41, 42 und 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– gestützt auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten(1),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,
– gestützt auf Artikel 220 Absatz 2 Satz 2 und 3 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A8-0020/2016),
A. in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2014 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten dem Präsidenten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2015 offiziell übermittelt wurde und die Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, ihren Bericht am 23. Juni 2015 in Brüssel dem Petitionsausschuss vorstellte,
B. in der Erwägung, dass Emily O'Reilly vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung in Straßburg am 16. Dezember 2014 wiedergewählt wurde;
C. in der Erwägung, dass wichtigstes Anliegen des Europäischen Bürgerbeauftragten die Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Bürgerrechte ist und dass das Recht auf gute Verwaltung die höchsten Standards reflektiert, wie sie von den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union erwartet werden; in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Institutionen der EU spielt, offener, effektiver und bürgerfreundlicher zu werden, um das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken;
D. in der Erwägung, dass nach der Eurobarometer-Umfrage vom Mai 2015 40 % der europäischen Bürger Vertrauen in die Europäische Union haben, während ihr 46 % kein Vertrauen schenken; in der Erwägung, dass die Fähigkeit der Institutionen, sich gegenseitig zu kontrollieren, von wesentlicher Bedeutung ist, um die Zufriedenheit der europäischen Bürger zu verbessern;
E. in der Erwägung, dass Artikel 24 AEUV vorsieht, dass sich jeder Unionsbürger „an den nach Artikel 228 eingesetzten Bürgerbeauftragten wenden“ kann;
F. in der Erwägung, dass der Europäische Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 228 AEUV befugt ist, Untersuchungen im Zusammenhang mit Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, durchzuführen; in der Erwägung, dass Artikel 41 der Charta der Grundrechte vorsieht, dass „jede Person ein Recht darauf [hat], dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden“;
G. in der Erwägung, dass Artikel 43 der Charta lautet: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen“;
H. in der Erwägung, dass nach Auffassung des ersten Europäischen Bürgerbeauftragten ein Missstand in der Verwaltung dann vorliegt, „wenn eine öffentliche Einrichtung nicht in Übereinstimmung mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt“(2); in der Erwägung, dass damit von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verlangt wird, nicht nur ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sondern auch dienstleistungsorientiert zu arbeiten und dafür zu sorgen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit angemessen behandelt werden und ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können; in der Erwägung, dass der Begriff guter Verwaltung als ein anhaltender, ständiger Verbesserungsprozess verstanden werden sollte;
I. in der Erwägung, dass die Dienststellen des Bürgerbeauftragten 2014 von 23 072 Bürgerinnen und Bürgern um Hilfe gebeten wurden; in der Erwägung, dass 19 170 Bürgerinnen und Bürger über den interaktiven Leitfaden auf der Website der Bürgerbeauftragten Beratung erhielten; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2014 2 079 Beschwerden registrierte, während sie 1 823 Auskunftsersuchen erhielt;
J. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte insgesamt 2 163 Beschwerden bearbeitete, von denen 736 in ihren Zuständigkeitsbereich und 1 427 nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen;
K. in der Erwägung, dass von den 2 163 bearbeiteten Beschwerden in 1 217 Fällen die Bürgerbeauftragte die Beschwerdeführer beriet oder die Beschwerde weiterleitete, und in 621 Fällen der Beschwerdeführer informiert wurde, dass keine weitere Beratung erfolgen könne, und in 325 Fällen eine Untersuchung eingeleitet wurde;
L. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 342 Untersuchungen einleitete, von denen 325 auf Beschwerden beruhten, und 17 Untersuchungen aus eigener Initiative eingeleitet wurden; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 400 Untersuchungen abschloss, von denen 13 Untersuchungen aus eigener Initiative waren; in der Erwägung, dass von den abgeschlossenen Untersuchungen 335 von Privatpersonen und 52 von Unternehmen, Verbänden oder juristischen Personen veranlasst wurden;
M. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 772 Beschwerden an die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten übermittelte, einschließlich 86 Beschwerden, die an den Petitionsausschuss übermittelt wurden, sowie 144 Beschwerden an die Kommission und 524 an anderen Einrichtungen und Stellen; in der Erwägung, dass die meisten Untersuchungen die Kommission (59,6 %) betrafen, gefolgt von Agenturen der EU (13,7 %), EPSO (9,4 %), andere Einrichtungen (8,5 %), EAD (3,8 %), Parlament (3,5 %) und OLAF (3,2 %);
N. in der Erwägung, dass 21,5 % der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen Auskunftsersuchen und Zugang zu Dokumenten betrafen, 19,3 % die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge, 19,3 % Auswahl- und Ausleseverfahren und 16 % institutionelle und politische Angelegenheiten, 11,3 % Verwaltung und Beamtenstatut, 8,3 % Vergabe von Aufträgen und Zuschüssen und 6 % Auftragsausführung;
O. in der Erwägung, dass von den abgeschlossenen Fällen 133 Fälle entweder von der Institution geregelt oder nach Vereinbarung einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen wurden, und dass in 163 Fällen die Bürgerbeauftragte der Ansicht war, dass keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt seien;
P. in der Erwägung, dass in 76 Fällen keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurden; in der Erwägung, dass in 39 Fällen Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurden und in 13 Fällen andere Wege zum Abschluss des Falls verwendet wurden; in der Erwägung, dass in den Fällen, in denen Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurden, die Bürgerbeauftragte in 27 Fällen kritische Bemerkungen und in 12 Fällen Empfehlungsentwürfe abgegeben hat;
Q. in der Erwägung, dass 2014 die Länge der meisten abgeschlossenen Untersuchungen zwischen 3 und 18 Monaten lag; in der Erwägung, dass der durchschnittliche Zeitraum für den Abschluss einer Untersuchung 11 Monate betrug;
R. in der Erwägung, dass die Institutionen in 80 % der Fälle den Vorschlägen der Bürgerbeauftragten entsprachen; in der Erwägung, dass noch 20 % der vorgelegten Vorschläge verbleiben, denen entsprochen werden muss;
S. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss, der allein im Jahr 2014 Adressat von 2714 Petitionen war, für das Funktionieren der Institutionen der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt und für eine Annäherung des Europäischen Parlaments an die Bürger sorgt; in der Erwägung, dass ein enges Verhältnis zwischen der Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss zu einer Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Tätigkeiten der europäischen Institutionen führt;
1. billigt den von der Europäischen Bürgerbeauftragten vorgelegten Jahresbericht 2014;
2. beglückwünscht Emily O'Reilly zu ihrer Wiederwahl als Europäische Bürgerbeauftragte und zu ihrer ausgezeichneten Arbeit; befürwortet ihr Ziel, die EU-Institutionen dabei zu unterstützen, den Bürgern und Einwohnern Europas die bestmöglichen Dienstleistungen anzubieten; ist der Ansicht, dass die Konzentration der Bürgerbeauftragten auf Transparenz als Garantie einer guten Verwaltung sehr wichtig war;
3. begrüßt und unterstützt in vollem Umfang, dass die Bürgerbeauftragte von ihrer Befugnis, aus eigener Initiative strategische Untersuchungen einzuleiten, stärker Gebrauch macht; begrüßt die Ernennung einer Koordinatorin für Untersuchungen aus eigener Initiative in ihrem Amt und die Einführung neuer interner Vorschriften zur Meldung von Missständen; beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihren Bemühungen um eine Reorganisation ihres Amts, was bereits zu bedeutenden Effizienzgewinnen geführt hat; begrüßt und unterstützt den zukunftsorientierten Ansatz der Bürgerbeauftragten und die Verabschiedung der neuen Fünfjahresstrategie „Die nächsten Schritte bis 2019“, die einen stärker strategisch geprägten Ansatz eingeführt hat, um systematische Fragen anzugehen und eine gute Verwaltung zu fördern;
4. begrüßt die von der Bürgerbeauftragten 2014 eingeleiteten Untersuchungen, bei denen die folgenden wesentlichen Themen festgestellt werden können: Transparenz innerhalb der Institutionen der EU, Transparenz bei der Lobbyarbeit und bei klinischen Versuchen, Grundrechte, ethische Fragen, Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen der EU, von der EU geförderte Projekte und Programme, Wettbewerbspolitik der EU;
5. verweist darauf, dass über die Jahre 20-30 % der Beschwerden die Transparenz betrafen, und dass das häufigste Problem im Zusammenhang mit der Transparenz die Weigerung der Institutionen ist, Zugang zu Dokumenten und/oder Informationen zu gewähren; ist der Ansicht, dass Offenheit und Zugang zu Dokumenten gemäß Artikel 15 AEUV und Artikel 42 der Charta wesentlicher Bestandteil des Systems der institutionellen Kontrolle und Gegenkontrolle sind; unterstützt jede Initiative der Kommission und der anderen Institutionen der EU, die darauf abzielt, den gerechten, zügigen und einfachen Zugang aller zu den Dokumenten der EU sicherzustellen; stellt anerkennend die Verbesserung der Transparenz durch die Online-Veröffentlichung von Dokumenten im öffentlichen Register fest; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Transparenzfragen betreffend den rechtzeitigen Zugang des Parlaments zu einschlägigen Dokumenten der Kommission zu Verfahren im Zusammenhang mit dem EU-Pilotprojekt und Vertragsverletzungen zu untersuchen, insbesondere wenn diese mit anhängigen Petitionen im Zusammenhang stehen; ist der Auffassung, dass geeignete Verfahren ermittelt und eingesetzt werden müssen, um einen vertrauensvollen interinstitutionellen Dialog sicherzustellen;
6. warnt davor, dass nicht alle Bestimmungen des Übereinkommens von Århus und der damit zusammenhängenden Verordnungen ((EG) Nr. 1367/2006 und (EG) Nr. 1049/2001) ordnungsgemäß und wirksam eingehalten werden; ist der Auffassung, dass auf dem Gebiet der Transparenz seitens der Kommission immer noch erhebliches Verbesserungspotenzial besteht, insbesondere im Hinblick auf die Quantität und Qualität der verfügbaren Informationen, die einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden; ersucht die Bürgerbeauftragte, auf Basis der ausführlichen Petition Nr. 0134/2012 eine Untersuchung zu diesen Fragen einzuleiten, um mögliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Verordnungen seitens der betreffenden EU-Institutionen zu ermitteln und zu beseitigen;
7. begrüßt die Untersuchungen der Bürgerbeauftragten in Fällen, in denen hochrangige Bedienstete der EU in die Privatwirtschaft gewechselt sind („Drehtür-Fälle“); stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte Beschwerden von fünf nichtstaatlichen Organisationen untersucht und 54 Akten der Kommission überprüft hat; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Entwicklung und Einführung klarer und genauer Kriterien und Durchsetzungsverfahren zu unterstützen, um Interessenkonflikte auf allen Ebenen der Organe, Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU festzustellen, zu untersuchen und, wenn möglich, zu verhindern;
8. ist der Auffassung, dass das Konzept des Interessenkonflikts über die bloße Transparenz hinausgeht, und dass die Sicherstellung einer europäischen öffentlichen Verwaltung, die frei von Interessenkonflikten ist, ein primäres Anliegen ist, um eine wirkliche europäische Demokratie aufzubauen und um das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie zwischen den Beamten und zwischen den Institutionen zu wahren; empfiehlt der Bürgerbeauftragten, die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC), die Leitlinien für die Bewältigung von Interessenkonflikten in der öffentlichen Verwaltung der OECD sowie die spezifischen Empfehlungen von Transparency International in ihren Untersuchungen zu berücksichtigen;
9. stellt fest, dass im Ergebnis der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten die Kommission Dokumente über den Beitritt Griechenlands zum Euro-Währungsgebiet und die Europäische Zentralbank ein Schreiben an die irische Regierung zur Finanzkrise veröffentlicht haben, und dass die Kommission der Empfehlung der Bürgerbeauftragten folgte, Dokumente über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu veröffentlichen, allerdings erst nachdem eine Einigung über die Reform erzielt worden war;
10. begrüßt die zunehmende Offenheit in den laufenden Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) nach einer Untersuchung der Bürgerbeauftragten zur Transparenz dieser Verhandlungen; stellt fest, dass der Rat seither die Leitlinien, die die EU bei den Verhandlungen der TTIP verwendet, veröffentlicht hat, und dass die Kommission Pläne angekündigt hat, um die Transparenz von Lobbyarbeit zu erhöhen und den Zugang zu TTIP-Dokumenten zu verbessern; nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Transparenz der Verhandlungen über TTIP zur Kenntnis;
11. erinnert daran, dass beim Petitionsausschuss zahlreiche anonyme Beschwerden von Personengruppen und Bürgern über die fehlende Transparenz bei den TTIP-Verhandlungen eingehen, was die tiefe Besorgnis der Bürger bezüglich dieses Themas auf europäischer Ebene widerspiegelt;
12. fragt sich, ob die langen Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung über einige legislative Initiativen im Rat, wie etwa die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie, bei der es seit über sechs Jahren keine Fortschritte gibt, oder die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken, keine Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit sind, da sie zu einer Menge Frustrationen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Institutionen der EU führen; fordert den Rat und insbesondere die Sperrminoritäten innerhalb des Rates nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um diese unerträgliche Situation auszuräumen; empfiehlt, dass die Bürgerbeauftragte diese Frage innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs untersucht;
13. begrüßt die verstärkte und notwendige Konzentration der Bürgerbeauftragten auf Transparenz in der Lobbyarbeit und ihr Engagement für ein obligatorisches Transparenzregister, so dass Bürger wissen können, wer versucht, die Entscheidungsträger der EU zu beeinflussen; begrüßt ihre Untersuchung zur Zusammensetzung und Transparenz von Sachverständigengruppen der Kommission, insbesondere derjenigen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), in der die EU mehr als ein Drittel ihres Haushalts ausgibt; unterstützt ihren Ansatz in Bezug auf diese Gruppen und fordert sie auf, weiter die Transparenz in der Zusammensetzung dieser Gruppen zu beobachten, um eine ausgewogene Vertretung und ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in der großen Bandbreite an wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Interessengruppen in allen Politikbereichen zu gewährleisten;
14. stellt fest, dass sich mehr als 7000 Einrichtungen freiwillig in das Transparenzregister eingetragen haben, was die Vielfalt der öffentlichen und privaten Akteure widerspiegelt, mit denen die europäischen Institutionen arbeiten; begrüßt die Unterstützung der Bürgerbeauftragten für den Plan des Vizepräsidenten Timmermans, auf ein obligatorisches Register hinzuwirken; begrüßt die Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 2014, alle Mitglieder der Kommission und Führungskräfte zu verpflichten, alle Kontakte und Treffen mit Interessenträgern und Lobbyisten zu veröffentlichen; begrüßt, dass das Register Informationen zu den personellen und finanziellen Ressourcen, auf die diese Lobbyorganisationen zurückgreifen können, umfassen sollte, um den bestehenden Regeln und Bestimmungen bezüglich der Offenheit und der verantwortungsvollen Verwaltung in den EU-Institutionen besser gerecht zu werden;
15. fordert die Bürgerbeauftragte auf, umsichtig und entschlossen zu bleiben, und die Kommission weiterhin mit Nachdruck aufzufordern, vollständige Transparenz in Bezug auf die Mitglieder und Sitzungen aller Sachverständigengruppen, Technologieplattformen und Agenturen herzustellen; erinnert daran, dass das Europäische Parlament 2012 bei der Aufhebung der Haushaltssperre der Sachverständigengruppen bestimmte Bedingungen festgelegt hat;
16. stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte eine Schlüsselrolle im Bereich der Transparenz der Daten klinischer Versuche übernommen hat, indem sie geholfen hat, die proaktive Transparenzpolitik der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zu gestalten; stellt fest, dass die EMA im Oktober 2014 entschieden hat, ihre Berichte über klinische Studien proaktiv zu veröffentlichen; bestärkt die Bürgerbeauftragte darin, weiter zu beobachten, wie die EMA Daten klinischer Studien zugänglich macht und dafür zu sorgen, dass die Agentur höchsten Transparenzanforderungen gerecht wird;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei ihrer obligatorischen Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten mehr Sorgfalt an den Tag zu legen;
18. fordert die Bürgerbeauftragte auf, weiter größere Transparenz in klinische Versuchen zu fördern, insbesondere in der Qualitätsbewertung der Ergebnisse durch die Europäische Arzneimittel-Agentur; verweist darauf, dass diese Bewertung auf dem Mehrwert innovativer Arzneimittel und den wirklichen Kosten der Forschung basieren sollte, um die Modelle der Preisgestaltung und Finanzierung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern;
19. fordert die Bürgerbeauftragte auf, weiterhin als treibende Kraft für eine größtmögliche Transparenz im Hinblick auf die Forschung und Entwicklung zu sorgen und so innerhalb ihrer Zuständigkeiten den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen;
20. begrüßt die neue Verordnung der EU über klinische Versuche, die verlangt, dass Informationen über klinische Versuche zur Verfügung gestellt werden; stellt fest, dass der „Internationale Tag zum Recht auf Information 2014“ der Bürgerbeauftragten der Transparenz der Daten klinischer Studien gewidmet war;
21. begrüßt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten über den Schutz der Grundrechte in allen Fällen der Umsetzung der Kohäsionspolitik der EU, die eingeführt wurde, um Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, Klimawandel und Energieabhängigkeit zu bekämpfen, sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu reduzieren;
22. stellt fest, dass „Horizont 2020“ das drittwichtigste Paket von Investitionsmitteln nach der GAP und den Strukturfonds mit einem Budget von ca. 80 Mrd. Euro ist, und dies der Schlüssel zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Zukunft ist; fordert die Bürgerbeauftragte auf, weiterhin Transparenz im gesamten Verfahren der Analyse und Zuteilung der Projekte im Rahmen von „Horizont 2020“ zu gewährleisten;
23. fordert Frontex auf, die Achtung des Wohlergehens der zurückgeschickten Menschen auf den Flügen zum Zwecke der Rückführung zu sichern und die Einhaltung des Verhaltenskodexes in Bezug auf gemeinsame Rückführungsaktionen zu gewährleisten; begrüßt die Aufforderung der Bürgerbeauftragten an Frontex, ein individuelles Beschwerdeverfahren für mutmaßliche Verstöße gegen die Grundrechte einzurichten; fordert sie auf, diese Angelegenheit angesichts der gegenwärtigen Lage mit wachsenden Zahlen von Flüchtlingen an den Grenzen der EU weiter zu untersuchen;
24. begrüßt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten, ob die Institutionen der EU ihrer Verpflichtung zur Einführung interner Vorschriften zur Meldung von Missständen nachkommen; erinnert die neun von der Bürgerbeauftragten kontaktierten EU-Institutionen, einschließlich Kommission, Parlament und Rat, die Bürgerbeauftragte über die eingeführten oder geplanten Vorschriften zu informieren;
25. beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrer Untersuchung über das Recht der Bürger, an der Entscheidungsfindung in der EU teilzuhaben, insbesondere die Untersuchung zur Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative (EBI); stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2014 Organisatoren von EBI, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere interessierte Parteien eingeladen hat, Rückmeldungen über die EBI mit Blick auf ihre Verbesserung zu geben; stellt mit Besorgnis fest, dass die Vertreter von Trägerplattformen bessere Harmonisierung und Verwaltungsmethoden für die Sammlung und Registrierung der Unterschriften fordern; erwartet weitere Vorschläge für Verbesserungen, insbesondere in Bezug auf vorhandene technische und mit dem Datenschutz verbundene Einschränkungen im Rahmen der Sammlung von Unterschriften; fordert die Bürgerbeauftragte auf, über ihre Erfahrungen zu berichten und einen Beitrag zur bevorstehenden Überarbeitung der Verordnung über die EBI zu leisten;
26. begrüßt, dass die Institutionen der EU die Vorschläge der Bürgerbeauftragten zu 80 % angenommen haben; ist besorgt über die weiterhin bestehenden 20 % Nichtbefolgung; ist sich dessen bewusst, dass die Vorschläge der Bürgerbeauftragten nicht rechtsverbindlich sind; fordert die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen nachdrücklich auf, unverzüglich, effektiv und verantwortlich auf die kritischen Anmerkungen und Empfehlungsentwürfe der Bürgerbeauftragten zu reagieren; unterstützt die Bürgerbeauftragte bei zukünftigen Untersuchungen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs betreffend die Ermittlung von möglichen Lücken in Bezug auf die Transparenz bei der Ausführung des EU-Haushalts, wobei sie gegebenenfalls mit dem Rechnungshof, OLAF und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments zusammenarbeitet;
27. verweist darauf, dass die Bürgerbeauftragte auch die Befugnis und daher die Pflicht hat, im Rahmen ihrer Aufgabe, für eine gute Verwaltung für Unionsbürger zu sorgen, das Parlament zu kontrollieren;
28. beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrer Initiative „Ihre Wunschliste für Europa“, einer interaktiven Veranstaltung im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament, mit dem Ziel, die Bürger in das Zentrum der Entscheidungsfindung zu stellen;
29. bestärkt die Bürgerbeauftragte darin, das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten weiter zu unterstützen, um die Bürgerinnen und Bürger der EU besser über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Bürgerbeauftragten, den einzelstaatlichen und regionalen Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu informieren; erkennt die wichtigen Beiträge des Netzwerks bei der Förderung des Austauschs von bewährten Verfahren und Informationen über Aufgaben und Zuständigkeiten seiner Mitglieder an; stellt fest, dass 59,3 % der Beschwerden des Jahres 2014 in die Zuständigkeit eines Mitglieds des Netzwerks fiel; fordert den Petitionsausschuss auf, sich aktiver an diesem Netz zu beteiligen und die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk in Politikbereichen von gemeinsamem Interesse, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen, zu verstärken; stellt fest, dass im Jahr 2014 die Bürgerbeauftragte 86 Beschwerden an diesen Ausschuss weitergeleitet hat;
30. bekräftigt die Bürgerbeauftragte darin, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof die von der Europäischen Union finanzierten Programme und Projekte zu untersuchen, insbesondere die Finanzierung von Projekten, die auf die Verringerung von Entwicklungsunterschieden ausgerichtet sind;
31. ist sich mit der Bürgerbeauftragten einig, dass die EU-Institutionen gewährleisten sollten, dass ihre Dienstleistungen Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und diese Menschen mit Behinderungen Zugang zu Informationen und Kommunikationsmitteln haben; fordert die Institutionen mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass das Arbeitsumfeld offen, inklusiv und zugänglich für Menschen mit Behinderungen ist, so dass sie effektiv und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können;
32. fordert eine Erhöhung der jährlichen Mittelausstattung der Bürgerbeauftragten;
33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und diesen Bericht dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie ihren Bürgerbeauftragten oder entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.