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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2014/0014(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0006/2016

Eingereichte Texte :

A8-0006/2016

Aussprachen :

PV 07/03/2016 - 12
CRE 07/03/2016 - 12

Abstimmungen :

PV 08/03/2016 - 6.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0068

Angenommene Texte
PDF 255kWORD 62k
Dienstag, 8. März 2016 - Straßburg
Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen ***I
P8_TA(2016)0068A8-0006/2016
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (COM(2014)0032 – C7-0025/2014 – 2014/0014(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0032),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 42 und 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0025/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 9. Juli 2014(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 7. Oktober 2014(2),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 27. Mai 2015 zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über den Vorschlag und zur Erteilung des entsprechenden Mandats(3),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0006/2016),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 142.
(2) ABl. C 415 vom 20.11.2014, S. 30.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0216.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 8. März 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen
P8_TC1-COD(2014)0014

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2016/791.)

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