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Verfahren : 2015/2230(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0034/2016

Eingereichte Texte :

A8-0034/2016

Aussprachen :

PV 07/03/2016 - 17
CRE 07/03/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 08/03/2016 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0072

Angenommene Texte
PDF 223kWORD 106k
Dienstag, 8. März 2016 - Straßburg
Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments
P8_TA(2016)0072A8-0034/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2016 zum Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments (2015/2230(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–  unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking, die am 15. September 1995 von der Vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, auf die späteren Abschlussdokumente, die im Rahmen der Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5 (2000), Peking +10 (2005) und Peking +15 (2010) angenommen wurden, sowie auf das Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz Peking +20,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 21. September 2015 mit dem Titel „Gender Equality and Women's Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016‑2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau – Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU‑Außenbeziehungen (2016–2020)) (SWD(2015)0182) und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Oktober 2015 zum EU‑Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2016–2020,

–  unter Hinweis auf Artikel 3 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, nach dem der Begriff „Geschlecht“ „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht“ bezeichnet,

–  unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März 2011 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 mit dem Titel „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern – eine Frauen‑Charta“ (COM(2010)0078),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ (COM(2010)0491),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Strategic engagement for gender equality 2016-2019“ (Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019) (SWD(2015)0278),

–  unter Hinweis auf den Forschungsbericht der Kommission mit dem Titel „Evaluation of the strengths and weaknesses of the strategy for equality between women and men 2010-2015“ (Beurteilung der Stärken und Schwächen der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015),

–  unter Hinweis auf die Strategie des Europarats für die Gleichstellung der Geschlechter 2014–2017,

–  unter Hinweis auf die 2015 veröffentlichte Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) mit dem Titel „Advancing women in political decision‑making – Way forward“ (Stärkung der Rolle der Frau in der politischen Beschlussfassung – Künftiges Handeln),

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse und Empfehlungen in dem 2011 veröffentlichten Bericht des EIGE mit dem Titel „Gender‑Sensitive Parliaments: A Global Review of Good Practice“ (Gleichstellungsorientierte Parlamente – eine globale Betrachtung der bewährten Verfahren),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2009(1), vom 8. März 2011 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2010(2), vom 13. März 2012 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2011(3) und vom 10. März 2015 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2013(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zu Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2009 zum Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu Gender Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2012 zu Frauen in politischen Entscheidungsprozessen – Qualität und Gleichheit(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2016 zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 1996 mit dem Titel „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“ (COM(1996)0067), in der sie sich verpflichtet, „die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die Gesamtheit [ihrer] [...] politischen Konzepte und Maßnahmen einzubinden, und zwar auf allen Ebenen“, und damit den Grundsatz des Gender Mainstreaming darlegt,

–  unter Hinweis auf die 2014 von der Fachabteilung C des Europäischen Parlaments veröffentlichte Studie mit dem Titel „Evaluation of the Strategy for Equality between women and men 2010-2015 as a contribution to achieve the goals of the Beijing Platform for Action“ (Bewertung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Aktionsplattform von Peking),

–  unter Hinweis auf die 2014 von der Fachabteilung C des Europäischen Parlaments veröffentlichte Studie mit dem Titel „Gender Mainstreaming in den Ausschüssen und Delegationen des Europäischen Parlaments“,

–  unter Hinweis auf die 2015 von der Fachabteilung D des Europäischen Parlaments veröffentlichte Studie mit dem Titel „Der EU‑Haushalt für die Gleichstellung von Frauen und Männern“,

–  unter Hinweis auf die im Mai 2014 von der Organisation der Vereinten Nationen UN Women veröffentlichten Leitlinien mit dem Titel „Guidance on the development of gender equality and the empowerment of women policies“ (Leitlinien für die Ausarbeitung von politischen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Ermächtigung der Frau),

–  unter Hinweis auf das 2014 vom European Policy Institutes Network veröffentlichte Papier mit dem Titel „Advances in EU Gender Equality: Missing the mark?“ (Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in der EU: Verfehlung des Ziels?),

–  unter Hinweis auf den von der Generaldirektion Personal des Europäischen Parlaments veröffentlichten Jahresbericht über die Personalressourcen 2014,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8‑0034/2016),

A.  in der Erwägung, dass in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) als horizontaler Grundsatz festgelegt ist und in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein Wert der Union verankert ist;

B.  in der Erwägung, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union besondere Bestimmungen zum horizontalen Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern enthält und gemäß Artikel 6 EUV die Charta der Grundrechte und die Verträge rechtlich gleichrangig sind;

C.  in der Erwägung, dass es für den Schutz der Menschenrechte, eine funktionierende Demokratie, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Wirtschaftswachstum, soziale Inklusion und Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung ist, dass die Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht wird;

D.  in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU stagnieren und sie bei diesem Tempo in nächster Zeit nicht verwirklicht werden wird;

E.  in der Erwägung, dass sich die Kommission in der Arbeitsunterlage zum Strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019 verpflichtet hat, die Maßnahmen im Bereich Gender Mainstreaming fortzusetzen, unter anderem durch Bewertung und Überwachung; in der Erwägung, dass die Kommission ihr strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2015 auf ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen heruntergestuft hat;

F.  in der Erwägung, dass das fünfte Ziel für eine nachhaltige Entwicklung in der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter bis zum Jahr 2030 besteht;

G.  in der Erwägung, dass unter Gender Mainstreaming die Einbeziehung einer Gleichstellungsperspektive in alle Aspekte der Politik der EU – Vorbereitung, Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von politischen und rechtlichen Maßnahmen und Ausgabenprogrammen zu verstehen ist, mit der das Ziel verfolgt wird, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen(12);

H.  in der Erwägung, dass das Gender Mainstreaming die Rechte, Perspektiven und das Wohlbefinden von lesbischen, schwulen, bi-, trans-, inter- und quersexuellen Personen und Personen aller Geschlechtsidentitäten umfassen muss;

I.  in der Erwägung, dass das Gender Mainstreaming ein aktives und reaktives Instrument für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter sein sollte;

J.  in der Erwägung, dass das Gender Mainstreaming für sich genommen kein politisches Ziel ist, sondern ein zentrales Mittel, um die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen, das stets in Verbindung mit weiteren besonderen Maßnahmen und Strategien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern angewandt wird;

K.  in der Erwägung, dass eine der Zuständigkeiten des federführenden Ausschusses darin besteht, dazu beizutragen, dass das Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen umgesetzt und weiterentwickelt wird;

L.  in der Erwägung, dass die Mehrheit der parlamentarischen Ausschüsse dem Gender Mainstreaming im Allgemeinen Bedeutung beimisst (beispielsweise im Rahmen ihrer Legislativtätigkeit, im Rahmen der Arbeitsbeziehungen zum Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter oder im Rahmen der Ausarbeitung von Aktionsplänen für den Bereich Gleichstellung), während einige Ausschüsse diesem Problem geringe oder keine Aufmerksamkeit widmen;

M.  in der Erwägung, dass der federführende Ausschuss seit der letzten Wahlperiode die Praxis entwickelt hat, im Wege von Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträgen (GMA) gezielt zu den Berichten anderer Ausschüsse beizutragen; in der Erwägung, dass laut einer 2014 veröffentlichten Studie(13) 85 % der zwischen Juli 2011 und Februar 2013 eingereichten Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträge in die von federführenden Ausschüssen angenommenen endgültigen Berichte übernommen wurden; in der Erwägung, dass es für eine aktualisierte Bewertung des Stands des Gender Mainstreaming im Parlament weiterer Daten ab Februar 2013 bedarf;

N.  in der Erwägung, dass als Ergebnis der Entschließung von 2003 zu Gender Mainstreaming jeder parlamentarische Ausschuss ein Mitglied des Ausschusses benennt, das für das Gender Mainstreaming verantwortlich ist, und dass diese Mitglieder das „Netz für das Gender Mainstreaming“ bilden; in der Erwägung, dass in späteren Entschließungen zu diesem Thema gefordert wurde, dass dieses Netz andauernd weiterentwickelt und in den interparlamentarischen Delegationen ein vergleichbares Netz eingerichtet wird; in der Erwägung, dass das Netz von einem Netz auf Ebene der Mitarbeiter der Ausschusssekretariate unterstützt wird;

O.  in der Erwägung, dass die Mitglieder des Netzes einen Fragebogen ausgefüllt haben, um den aktuellen Stand im Hinblick auf das Gender Mainstreaming in ihrem jeweiligen Politikbereich zu bewerten;

P.  in der Erwägung, dass dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eine gemeinsame Erklärung der drei Organe beigefügt ist, die darin übereinstimmten, dass „bei den jährlichen Haushaltsverfahren für den MFR 2014–2020 gegebenenfalls Gleichstellungsaspekte einbezogen werden, wobei berücksichtigt wird, wie der gesamte Finanzrahmen der Union zu einer stärkeren Gleichstellung der Geschlechter beitragen (und das Gender Mainstreaming gewährleisten) kann“; in der Erwägung, dass das tatsächliche Engagement in Bezug auf die weitere Förderung des Gender Mainstreaming und der Stärkung der Stellung der Frau weiter vorangetrieben werden muss, da die Umsetzung der geltenden Vorschriften noch zu wünschen übrig lässt und die Finanzmittel, die konkret für den Bereich der Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden, unzureichend sind;

Q.  in der Erwägung, dass keines der EU‑Organe bei der Haushaltsplanung den Gleichstellungsaspekt konsequent berücksichtigt hat;

R.  in der Erwägung, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) mit dem Ziel eingerichtet wurde, dass es zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zu der auch das Gender Mainstreaming bei sämtlichen politischen Maßnahmen der Union und den darauf beruhenden einzelstaatlichen politischen Maßnahmen gehört, beiträgt und sie stärkt; in der Erwägung, dass das EIGE eine Plattform für Gender Mainstreaming entwickelt und ein Glossar und einen Thesaurus zur Gleichstellung der Geschlechter ausgearbeitet hat, um die Entscheidungsträger und die Bediensteten der EU‑Organe und der staatlichen Stellen bei der Aufnahme einer Geschlechterperspektive in ihre Arbeit zu unterstützen;

S.  in der Erwägung, dass zum Gender Mainstreaming sowohl gehört, dass eine Geschlechterperspektive in den Inhalt der unterschiedlichen politischen Maßnahmen aufgenommen wird, als auch, dass das Problem der Vertretung von Frauen und Männern und Personen aller Geschlechtsidentitäten in den jeweiligen Politikbereichen bewältigt wird; in der Erwägung, dass beide Dimensionen in sämtlichen Phasen des Prozesses der Politikgestaltung berücksichtigt werden müssen;

T.  in der Erwägung, dass alle innen- und außenpolitischen Maßnahmen der EU so konzipiert sein sollten, dass sie Jungen und Mädchen, Männern und Frauen sowie allen Personen jeder sonstiger Geschlechtsidentität gleichermaßen zugutekommen;

U.  in der Erwägung, dass die Umsetzung des Gender Mainstreaming in der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 unter den wesentlichen Schwächen aufgeführt ist;

V.  in der Erwägung, dass einem gleichstellungsorientierten Parlament eine entscheidende Rolle bei der Beseitigung von geschlechtsspezifischen Ungleichgewichten, der Förderung der gleichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Beteiligung von Frauen und Männern und der Erweiterung des politischen Rahmens für die Gleichstellung der Geschlechter zukommt;

W.  in der Erwägung, dass es für die Förderung einer geschlechtsspezifischen Perspektive in allen Bereichen und Phasen der Politik von zentraler Bedeutung ist, dass die MdEP und Bediensteten des Parlaments, insbesondere das Führungspersonal, im Bereich des Gender Mainstreaming geschult werden;

X.  in der Erwägung, dass unzureichend Mittel und Personalressourcen dafür bereitgestellt werden, bei den Tätigkeiten des Parlaments für wirklichen Fortschritt im Hinblick auf das Gender Mainstreaming zu sorgen;

Y.  in der Erwägung, dass es unbedingt erforderlich ist, bei Folgenabschätzungen von politischen Maßnahmen und im Prozess der Politikgestaltung systematisch und regelmäßig nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken zu erheben, um die Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter zu untersuchen; in der Erwägung, dass im Parlament mehr qualitative Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um zu ermitteln, welche Bedeutung die Instrumente für das Gender Mainstreaming für politische Ergebnisse, Entschließungen und Legislativtexte haben und wie sie sich auf sie auswirken;

Z.  in der Erwägung, dass die Vertretung von Frauen in wichtigen Entscheidungspositionen auf politischer und administrativer Ebene, unter anderem in den Fraktionen des Parlaments, weiterhin niedrig ist; in der Erwägung, dass Frauen häufig den Vorsitz von Ausschüssen innehaben, die weniger an der Zuweisung von Ressourcen und der wirtschaftlichen Beschlussfassung beteiligt sind; in der Erwägung, dass das Parlament dafür sorgen muss, dass die Entscheidungspositionen zwischen den Geschlechtern gleichmäßig verteilt sind, wenn die Qualität der Beschlüsse verbessert werden soll; in der Erwägung, dass Männer sich in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichten müssen und die männlichen MdEP darin bestärkt werden müssen, sich bei ihrer Arbeit mit dem Gender Mainstreaming zu befassen;

AA.  in der Erwägung, dass das Parlament über die Organisationsstruktur verfügt, um bei seinen Tätigkeiten das Gender Mainstreaming zu fördern, und dass diese Struktur mit neuer politischer und administrativer Bereitschaft besser koordiniert sowie verstärkt und ausgeweitet werden muss, damit das Gender Mainstreaming umfassender verwirklicht wird;

AB.  in der Erwägung, dass beim Gender Mainstreaming eine stärkere interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen Parlament, Rat und Kommission erforderlich ist, damit in allen Phasen des Politikzyklus eine Geschlechterperspektive aufgenommen werden kann, wodurch die Tätigkeiten des Parlaments im Bereich Gender Mainstreaming erleichtert würden;

AC.  in der Erwägung, dass Beiträge von externen Interessenträgern wie Organisationen der Zivilgesellschaft, Basisgruppen in den Bereichen Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, internationalen und akademischen Einrichtungen und nationalen Parlamenten wichtig sind, um die Prozesse des Parlaments in Bezug auf das Gender Mainstreaming zu verbessern und den gegenseitigen Austausch zur Förderung bewährter Verfahren voranzubringen;

AD.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner 2007 angenommen Entschließung zum Gender Mainstreaming gefordert hat, dass alle zwei Jahre eine Bewertung des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Parlaments durchgeführt wird;

Allgemeine Bewertung des bestehenden institutionellen Rahmens

1.  vertritt die Auffassung, dass bei der Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in den Prozess der Gestaltung einer politischen Maßnahme unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden sollten: der Inhalt der politischen Maßnahme und die Vertretung von Frauen und Männern in der Verwaltung und bei der Beschlussfassung; stellt des Weiteren fest, dass für die ständige Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter eindeutige Informationen über die Auswirkungen der politischen Maßnahme von entscheidender Bedeutung sind;

2.  stellt fest, dass in der Organisationsstruktur des Parlaments unterschiedliche Gremien dafür zuständig sind, sowohl auf politischer Ebene als auch auf Arbeitsebene die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) weiterzuentwickeln und umzusetzen:

   die Hochrangige Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt, die dafür zuständig ist, bei allen Aspekten der Arbeit des Generalsekretariats des Parlaments die uneingeschränkte Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern;
   der für besondere Maßnahmen zuständige Ausschuss, mit denen eine Geschlechterperspektive in die Arbeit der sonstigen Ausschüsse und Delegationen aufgenommen werden soll;
   das Netz für das Gender Mainstreaming;
   die Dienststellen, die für die erfolgreiche Umsetzung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern bei der Besetzung sämtlicher im Stellenplan aufgeführten Stellen zuständig sind;

3.  bedauert, dass die Tätigkeiten dieser unterschiedlichen für das Gender Mainstreaming zuständigen Gremien im Parlament und interinstitutionell nicht koordiniert oder zusammengeführt werden (kein Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit beim Gender Mainstreaming); verpflichtet sich, für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren dieses institutionellen Rahmens zu sorgen, die auf besonderen Verfahren wie Überwachung oder Rückmeldungen über die Leistung beruht;

4.  sagt erneut zu, regelmäßig einen strategischen Plan für das Gender Mainstreaming innerhalb des Parlaments anzunehmen und umzusetzen, mit dem das übergeordnete Ziel verfolgt wird, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, indem die Geschlechterperspektive wirksam in die politischen Maßnahmen und Aktivitäten aufgenommen wird, unter anderem auch in die Strukturen der Beschlussfassung und die Verwaltung;

5.  fordert, dass das Netz für das Gender Mainstreaming ständig weiterentwickelt wird, sodass es die Ausschüsse, aber auch die interparlamentarischen Delegationen vertritt, und dass es uneingeschränkt in die regelmäßige Überprüfung des aktuellen Stands des Gender Mainstreaming in den unterschiedlichen Politikbereichen einbezogen wird; stellt fest, dass sich die MdEP stärker und aktiver in dem Netz einbringen müssen, und fordert, dass das Netz wie die Ausschüsse und Delegationen über stellvertretende MdEP verfügen, damit die Beteiligung erhöht wird;

6.  betont, dass laut der genannten Studie zu diesem Thema aus dem Jahr 2014 das wirksamste Instrument für die Aufnahme einer Gleichstellungsperspektive in den Prozess der Politikgestaltung bisher darin besteht, Verfahren einzusetzen, in deren Rahmen mit weiteren Ausschüssen zusammengearbeitet wird; betont, dass die übrigen Ausschüsse die Bemühungen im Bereich Gender Mainstreaming unterstützen und sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten umsetzen müssen;

7.  fordert die zuständigen Dienststellen auf, weiterhin an besonderen Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu arbeiten; bedauert, dass die Mehrheit der weiblichen Beamten des EP weiterhin der Funktionsgruppe Assistenz (AST) angehört; fordert, dass auf der Grundlage von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten eine jährliche Untersuchung des aktuellen Stands der Gleichstellung der Geschlechter im Parlament durchgeführt wird, und zwar auf sämtlichen Ebenen der Bediensteten und politischen Gremien, zu denen auch parlamentarische Assistenten gehören, und dass diese Berichterstattung veröffentlicht wird;

8.  fordert, dass die strukturellen Hindernisse angegangen und Bedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, auf allen Ebenen Entscheidungspositionen innezuhaben, zum Beispiel Maßnahmen zur Verwirklichung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und positive Maßnahmen, mit denen der Anteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in Positionen erhöht werden kann, die von Männern bzw. Frauen dominiert sind; fordert, dass die Parteien anerkennen, dass ihnen eine Verantwortung bei der Förderung von Frauen zukommt, da die Parteien ihre Kandidaten einstellen, auswählen und benennen;

9.  bedauert, dass die 2006 vom Präsidium angenommenen Ziele der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern auf der höheren und mittleren Leitungsebene (Bericht Kaufmann) bei Ablauf der Frist im Jahr 2009 nicht erreicht waren und bis heute nicht erreicht worden sind; stellt fest, dass die genannten Ziele später von der Hochrangigen Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt für die nachfolgenden Jahre bestätigt wurden; fordert, dass wirksame und weitreichende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, damit die genannten Ziele im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter in der kürzest möglichen Zeit verwirklicht werden;

10.  stellt fest, dass die Hochrangige Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt dafür zuständig ist, einen Aktionsplan für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Parlament zu beschließen und für seine Umsetzung zu sorgen; fordert die Hochrangige Gruppe auf, mit Unterstützung durch die zuständigen Dienststellen einen umfassenden Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie der Anteil von Frauen auf der mittleren und höheren Leitungsebene bis 2020 auf 40 % erhöht werden kann; fordert die Generaldirektion Personal und die Fraktionen auf, in Betracht zu ziehen, sowohl eine Frau als auch einen Mann vorzuschlagen, wenn die Position eines Referatsleiters zu besetzen ist;

11.  empfiehlt, dass der ständige Berichterstatter für das Gender Mainstreaming, sobald diese Funktion eingeführt ist, mit der Hochrangigen Gruppe zusammenarbeitet, damit dafür gesorgt wird, dass die Ziele im Bereich Gender Mainstreaming im Generalsekretariat und bei den Bediensteten des Parlaments erreicht werden;

12.  fordert die Fraktionen auf, in Betracht zu ziehen, sowohl eine Frau als auch einen Mann für die Position des Vorsitzes von Ausschüssen und Gruppen vorzuschlagen;

13.  stellt fest, dass eine paritätische Vertretung in allen Ausschüssen anzustreben ist, soweit es die Umstände zulassen; fordert die Fraktionen auf, in Betracht zu ziehen, in sämtlichen Ausschüssen auf koordinierte Weise MdEP des unterrepräsentierten Geschlechts zu ernennen; fordert die Fraktionen auf, die gleiche Anzahl männlicher und weiblicher MdEP als Mitglieder oder Stellvertreter des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu ernennen, um die Beteiligung von Männern an der Gleichstellungspolitik zu fördern;

Instrumente für das Gender Mainstreaming

14.  betont, dass sich die Praxis des Einsatzes von Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträgen als wirksamer erwiesen hat als Stellungnahmen, da Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträge knapper sind, rascher eingereicht werden können und in ihnen zentrale, konkrete und eindeutig abgegrenzte Themen behandelt werden; fordert den zuständigen Ausschuss erneut auf, die Praxis der Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträge in die Geschäftsordnung aufzunehmen und so der besonderen Rolle des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beim Gender Mainstreaming als einem horizontalen Grundsatz Rechnung zu tragen; fordert, dass die Ausschüsse enger zusammenarbeiten und sowohl auf politischer als auch auf administrativer Ebene eine wirksame Koordinierung zwischen dem Netz für das Gender Mainstreaming und dem zuständigen Ausschuss stattfindet, damit die Berichte eine wirkliche geschlechtsspezifische Dimension erhalten; betont, dass den Mitgliedern des Netzes in den jeweiligen Ausschüssen eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, wirksame Beiträge des zuständigen Ausschusses im Wege von Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträgen und Stellungnahmen zu erleichtern, und fordert eine wirksame Koordinierung zwischen den zuständigen Mitgliedern des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und den Mitgliedern des Netzes im Verfahren der Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträge; bekräftigt, dass sich der zuständige Ausschuss und der federführende Ausschuss eng über Gender‑Mainstreaming‑Änderungsanträge und Stellungnahmen abstimmen müssen, um für einen optimalen Zeitplan und optimale Planung zu sorgen, damit wirksam zum Bericht des federführenden Ausschusses beigetragen wird;

15.  bedauert, dass trotz der dem MFR beigefügten interinstitutionellen Erklärung zur Sicherstellung des Gender Mainstreaming bisher keine Maßnahmen zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung ergriffen wurden; betont in diesem Zusammenhang, dass genau überwacht werden muss, inwieweit die Grundsätze der gemeinsamen Erklärung im Hinblick auf das jährliche Haushaltsverfahren umgesetzt werden, und fordert, dass dem zuständigen Ausschuss bei der Revision des MFR eine formelle Rolle übertragen wird;

16.  betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in Form der Planung, Programmplanung und Haushaltsplanung, die zum Voranbringen der Gleichstellung der Geschlechter und der Verwirklichung der Rechte der Frau beiträgt, eines der zentralen Instrumente ist, die von politischen Entscheidungsträgern eingesetzt werden, um geschlechtsspezifische Diskrepanzen zu bewältigen; bedauert, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung gezeigt hat, dass die Geschlechterperspektive bei Weitem nicht bei allen politischen Maßnahmen, auf allen Ebenen und in allen Phasen des Prozesses der Politikgestaltung Berücksichtigung findet; stellt fest, dass es in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, dass interne Kapazitäten für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung aufgebaut werden, damit die Kontrollfunktion des Parlaments in diesen Angelegenheiten gestärkt wird; weist darauf hin, dass sich die Folgen von Beschlüssen über Ausgaben und Einnahmen auf Frauen und Männer sehr unterschiedlich auswirken, und betont, dass die MdEP in den jeweiligen Ausschüssen diese unterschiedlichen Auswirkungen bei der Gestaltung von Haushaltsplänen berücksichtigen sollten; betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz im Hinblick auf das Engagement des Parlaments für die Gleichstellung der Geschlechter zugutekommt;

17.  nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission verpflichtet hat, das Gender Mainstreaming fortzusetzen, indem sie Überlegungen über die Gleichstellung der Geschlechter in Folgenabschätzungen und -bewertungen aufnimmt, die im Einklang mit den Grundsätzen für eine bessere Rechtssetzung durchgeführt werden, und dass sie in Betracht zieht, im Jahr 2017 einen Bericht über das Gender Mainstreaming in der Kommission zu veröffentlichen;

18.  bekräftigt, dass auch auf der Ebene des Parlaments ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden müssen, damit geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen und geschlechtsspezifische Untersuchungen entwickelt werden können; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage ihrer verstärkten Bewertung der Auswirkungen auf die Grundrechte bei neuen Legislativvorschlägen und Vorschlägen für politische Maßnahmen systematische, geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen durchzuführen, auch um dafür zu sorgen, dass die EU die Rechte der Frau wahrt; betont, dass bei derartigen Untersuchungen und den eingesetzten Methoden der Datenerhebung die Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bi-, trans-, inter- und quersexuellen Personen berücksichtigt werden müssen; betont, dass die Ausschüsse darin bekräftigt werden müssen, intern vorhandenes Fachwissen sowie externes Fachwissen anderer Einrichtungen und Gremien des öffentlichen oder privaten Sektors, die das Gender Mainstreaming aktiv fördern, zu nutzen;

19.  fordert das EIGE auf, sämtlichen Ausschüssen regelmäßig Informationen zu übermitteln, um die Geschlechterperspektive in allen Bereichen der Politikgestaltung hervorzuheben, und als Teil eines umfassenderen Aufbaus von Kapazitäten, die auch an die Bediensteten und parlamentarischen Assistenten gerichtet sind, die Daten und von ihm entwickelten und Instrumente, zum Beispiel die Plattform für Gender Mainstreaming, zur Verfügung zu stellen; fordert den Wissenschaftlichen Dienst auf, regelmäßig detaillierte qualitative und quantitative Untersuchungen zu den Fortschritten beim Gender Mainstreaming im Parlament und zur Funktionsweise der diesbezüglichen Organisationsstruktur durchzuführen;

20.  bedauert, dass das EIGE derzeit nicht über ausreichend Ressourcen verfügt, um die gesamte von ihm verlangte Arbeit zu leisten, und betont daher, dass der Haushalt des EIGE gemäß dem umfangreichen Auftrag des Instituts abgeändert werden muss;

21.  stellt fest, dass in den Antworten in den Fragebogen zum aktuellen Stand des Gender Mainstreaming in den parlamentarischen Ausschüssen bestimmte Verfahren als bei der Aufnahme einer Geschlechterperspektive in die Arbeit der Ausschüsse wirksam hervorgehoben wurden, u. a:

   die Verteilung von zentralen Unterlagen und die Aufnahme von Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter in das Mandat für in Auftrag gegebene Studien,
   die Konzentration auf die Verwendung einer besonderen Terminologie und besonderer Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Fragen der Gleichstellung der Geschlechter,
   Förderung von Ex‑ante- und Ex‑post‑Bewertungen von Entwürfen von Vorschlägen für Rechtsvorschriften und für künftige Übereinkünfte,
   Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitglieder, Bediensteten, politischen Berater und Assistenten,

und empfiehlt nachdrücklich, dass diese Verfahren bei der Arbeit des Parlaments weiterentwickelt und weiter umgesetzt werden;

22.  weist darauf hin, dass Bewertungen und Programme im Bereich des Gender Mainstreaming auch erfordern, dass eine wirksame Maßnahme der Weiterbehandlung durchgeführt wird, um die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme zu ermitteln und mögliche Probleme zu bewältigen; betont, dass es wichtig ist, dass gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden und das Gender Mainstreaming weiterentwickelt wird, falls nach der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen ein Mangel an Fortschritten festgestellt wird;

23.  empfiehlt, dass die Generaldirektion Kommunikation des Parlaments eine stärkere Geschlechterperspektive in ihre Berichte über die Politikgestaltung des Parlaments aufnimmt;

24.  unterstützt uneingeschränkt, dass für alle in den Politikbereichen tätigen Bediensteten des Parlaments gezielte und regelmäßige Schulungen zum Gender Mainstreaming entwickelt werden, für die ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden und die auf die besonderen Bedürfnisse des Parlaments zugeschnitten sind, und für die mittlere und höhere Leitungsebene, insbesondere für Referatsleiter, umfangreichere Schulungen angeboten werden; fordert, dass für die MdEP, parlamentarischen Assistenten und Mitarbeiter der Fraktionen Schulungen zum Gender Mainstreaming angeboten werden; fordert, dass Schulungen für weibliches Führungspersonal angeboten werden und Frauen Erfahrung in Führungspositionen geboten wird; empfiehlt, dass in den Schulungen auch Informationen über die zahlreichen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung vermittelt werden; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass sich alle seine Dienststellen ihrer Verantwortung bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming bewusst sind, zu denen auch die für Personalressourcen, Sicherheit und Einrichtungen zuständigen Dienststellen gehören; schlägt vor, dass im Bereich Personalressourcen besondere Leitlinien eingeführt werden, mit denen das Gender Mainstreaming wirksam umgesetzt wird, um das Wohlergehen aller Bediensteten am Arbeitsplatz zu verbessern, zu denen auch lesbische, schwule, bi-, trans-, inter- und quersexuelle Personen gehören;

Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse

25.  fordert erneut, dass die Zusage eingehalten wird, einen Halbjahresbericht über das Gender Mainstreaming in der Arbeit des Parlaments vorzulegen; ist sich der Rolle bewusst, die dem Netz für das Gender Mainstreaming bei der Bewertung des aktuellen Stands des Gender Mainstreaming in den einzelnen Politikbereichen zukommt, und empfiehlt, dass der Fragebogen, der als Grundlage für den genannten Bericht dient, zu einer jährlichen Methode der Überwachung wird;

26.  stellt fest, dass die Mitglieder des Netzes in ihren Antworten auf die Fragen im Allgemeinen antworteten, dass in ihrem konkreten Politikbereich geschlechtsspezifische Bedürfnisse im Rahmen von unterschiedlichen Tätigkeiten berücksichtigt werden, darunter Berichte, Änderungsanträge zur Gleichstellung der Geschlechter, Studien, Anhörungen, Reisen und Aussprachen;

27.  begrüßt die konkreten Initiativen in diesem Bereich, die von mehreren parlamentarischen Ausschüssen ergriffen wurden, bedauert, dass eine große Mehrheit der Ausschüsse für ihre Arbeit weder einen Aktionsplan für die Gleichstellung beschlossen noch erörtert hat; betont, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Gremien mit sämtlichen Ausschüssen und Delegationen zusammenarbeiten, um unter anderem über das Netz für das Gender Mainstreaming bewährte Verfahren auszutauschen und für die Annahme eines Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter durch die einzelnen Ausschüsse und Delegationen ein eindeutiges Verfahren einzuführen, das in die Geschäftsordnung des Parlaments aufgenommen wird; empfiehlt, dass jeder Ausschuss alle zwei Jahre eine Anhörung zum Gender Mainstreaming in seinem Politikbereich veranstaltet, die gleichzeitig wie die Ausarbeitung des Berichts über das Gender Mainstreaming stattfindet;

28.  betont, dass die Funktionsweise des Netzes für das Gender Mainstreaming eingehend bewertet werden muss und Wege gefunden werden müssen, um für eine engere Einbeziehung der Mitglieder des Netzes und ein stärkeres Bewusstsein unter ihnen zu sorgen; empfiehlt, dass sich die Mitglieder und Stellvertreter des Netzes für das Gender Mainstreaming für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, weist jedoch darauf hin, dass sie nicht unbedingt Mitglieder des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sein müssen, da so mehr MdEP mit dem Gender Mainstreaming befasst sein können; empfiehlt regelmäßigen Kontakt und Austausch zwischen dem federführenden Ausschuss und dem Netz;

29.  empfiehlt, dass der federführende Ausschuss gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Netzes für das Gender Mainstreaming den Vorsitz des Netzes führt, wobei das weitere Mitglied nach dem Grundsatz der Rotation aus einem der unterschiedlichen Ausschüsse benannt werden sollte, um zu signalisieren, dass das Gender Mainstreaming Angelegenheit aller Ausschüsse ist;

30.  vertritt die Auffassung, dass ein Gremium für die interne Überwachung geschaffen werden muss, damit die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen weiterbehandelt und ex‑post bewertet wird; fordert, dass besondere Stellenbeschreibungen für die für das Gender Mainstreaming in den Ausschüssen zuständigen Bediensteten verfasst werden; fordert die zuständigen Stellen auf, die Fortschritte beim Gender Mainstreaming in den Ausschüssen und Delegationen zweimal jährlich zu bewerten;

Interinstitutionelle Zusammenarbeit zur Unterstützung des Gender Mainstreaming

31.  vertritt die Auffassung, dass intensivere interinstitutionelle Beziehungen die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern bei der Politikgestaltung der EU verbessern werden; stellt fest, dass bisher im Bereich Gender Mainstreaming noch keine strukturierte Zusammenarbeit mit anderen institutionellen Partnern wie der Kommission, dem Rat oder dem EIGE begründet wurde; fordert die Kommission auf, einen geeigneten Rahmen für die Begründung von interinstitutioneller Zusammenarbeit im Bereich des Gender Mainstreaming vorzuschlagen, in die auch weitere Akteure in diesem Bereich einbezogen werden;

32.  fordert die Kommission auf, an die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und die Standpunkte des Parlaments und des Rates anzuknüpfen, indem sie unverzüglich eine Mitteilung über eine neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015 annimmt, in der Gleichstellungsfragen im Einklang mit der internationalen Agenda angegangen werden;

33.  empfiehlt, dass der Bürgerbeauftragte unter Achtung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten der Hochrangigen Gruppe des Parlaments für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt jährlich Informationen zu Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter im Parlament vorlegt;

34.  vertritt die Auffassung, dass durch den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Organisationen der Aufbau der Kapazitäten und die Wirksamkeit der Umsetzung des Gender Mainstreaming im Parlament verbessern werden; fordert, dass auf allen Ebenen ein Austausch bewährter Verfahren mit anderen Organen und Organisationen stattfindet, zum Beispiel mit der Organisation der Vereinten Nationen UN Women, dem Europarat, den EU‑Organen und Akteuren, die sich für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, zum Beispiel Gremien im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, die Sozialpartner und nichtstaatliche Organisationen; fordert die Beteiligung an den besonderen Programmen für den Aufbau von Kapazitäten, die andere internationale Organisationen eingeführt haben, und an Bemühungen, ihre Unterstützung für die Durchführung von maßgeschneiderten Programmen für das Gender Mainstreaming zu gewinnen;

35.  fordert, dass die Generaldirektion Personal zum Beispiel mit dem Kongress der Vereinigten Staaten und nationalen, für die Gleichstellung zuständigen Gremien bewährte Verfahren und technische Unterstützung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt austauscht, um unterrepräsentierte ethnische Minderheiten bei Ausleseverfahren für die befristete Beschäftigung und bei Auswahlverfahren des EPSO zu fördern; fordert, dass besonderes Gewicht auf Praktikanten gelegt wird und Initiativen und Programme zur Förderung von Praktika für junge Menschen, insbesondere Frauen, entwickelt werden, die unterrepräsentierten ethnischen Minderheiten angehören;

36.  betont, dass ein offener und ständiger Dialog mit den nationalen Parlamenten geführt werden muss, um regelmäßige Aussprachen durchzuführen, sich über neue Techniken auszutauschen und über die Bewertung der Folgen politischer Maßnahmen zu berichten, damit ein gemeinsamer Ansatz gefördert wird und die bewährten Verfahren beim Voranbringen des Gender Mainstreaming weiterentwickelt werden; empfiehlt, regelmäßige interparlamentarische Treffen zum Gender Mainstreaming abzuhalten;

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37.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 35.
(2) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 65.
(3) ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0050.
(5) ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 384.
(6) ABl. C 244 E vom 18.10.2007, S. 225.
(7) ABl. C 184 E vom 8.7.2010, S. 18.
(8) ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 32.
(9) ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 11.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0218.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0042.
(12) SWD(2015)0278.
(13) „Gender Mainstreaming in den Ausschüssen und Delegationen des Europäischen Parlaments“, Fachabteilung C des Europäischen Parlaments.

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