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Verfahren : 2014/0165(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0038/2016

Eingereichte Texte :

A8-0038/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 09/03/2016 - 11.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0076

Angenommene Texte
PDF 251kWORD 62k
Mittwoch, 9. März 2016 - Straßburg
Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union ***I
P8_TA(2016)0076A8-0038/2016
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union (kodifizierter Text) (COM(2014)0319 – C8-0015/2014 – 2014/0165(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0319),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0015/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–  gestützt auf Artikel 103 und Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0038/2016),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest,

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. März 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union (kodifizierter Text)
P8_TC1-COD(2014)0165

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2016/793.)

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