Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. März 2016 über den Vorschlag für die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (C8-0023/2016 – 2016/0902(NLE))
(Billigung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom 3. Februar 2016 betreffend die Ernennung des Exekutivdirektors der EIOPA für eine Amtszeit von fünf Jahren (C8-0023/2016),
– unter Hinweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG(1) der Kommission,
– gestützt auf seine Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0045/2016),
A. in der Erwägung, dass die Amtszeit des derzeitigen Exekutivdirektors der EIOPA am 31. März 2016 endet;
B. in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der EIOPA am 28. Januar 2016 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, Fausto Parente im Einklang mit Artikel 51 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor zu ernennen;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 23. Februar 2016 eine Anhörung von Fausto Parente durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. billigt die Ernennung von Fausto Parente als Exekutivdirektor der EIOPA;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der EIOPA und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.