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Verfahren : 2013/0408(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0020/2015

Eingereichte Texte :

A8-0020/2015

Aussprachen :

PV 08/03/2016 - 16
CRE 08/03/2016 - 16

Abstimmungen :

PV 09/03/2016 - 11.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0079

Angenommene Texte
PDF 253kWORD 71k
Mittwoch, 9. März 2016 - Straßburg
Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder ***I
P8_TA(2016)0079A8-0020/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder (COM(2013)0822 – C7-0428/2013 – 2013/0408(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0822),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 82 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0428/2013),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme der niederländischen Zweiten Kammer, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf des Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014(1),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0020/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 226 vom 16.7.2014, S.63


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. März 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
P8_TC1-COD(2013)0408

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2016/800.)

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