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Verfahren : 2016/2004(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0036/2016

Eingereichte Texte :

A8-0036/2016

Aussprachen :

PV 08/03/2016 - 17
CRE 08/03/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 09/03/2016 - 11.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0080

Angenommene Texte
PDF 353kWORD 158k
Mittwoch, 9. März 2016 - Straßburg
Leitlinien für den Haushaltsplan 2017 – Einzelplan III
P8_TA(2016)0080A8-0036/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2016 über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2017, Einzelplan III – Kommission (2016/2004(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 25. November 2015 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016(4),

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(5) und die beiden in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission(6) vereinbarten gemeinsamen Erklärungen,

–  unter Hinweis auf die am 19. Mai 2015 angenommene gemeinsame Erklärung zu einem Zahlungsplan 2015–2016(7),

–  unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose für Europa der Kommission (Herbst 2015)(8),

–  unter Hinweis auf den Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2016(9),

–  gestützt auf Titel II Kapitel 8 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0036/2016),

A.  in der Erwägung, dass der Haushaltsplan für 2017 den Weg für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund eines fragilen wirtschaftlichen Aufschwungs, der durch die Lage in den aufstrebenden globalen Märkten und anhaltende geopolitische Spannungen gefährdet wird, ebnen sollte;

B.  in der Erwägung, dass sich die fortschreitende Migrations- und Flüchtlingskrise auf den Haushaltsplan für 2017 auswirken wird;

C.  in der Erwägung, dass der Haushaltsplan für 2017 mit der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zusammenfällt;

D.  in der Erwägung, dass die EU durch das notwendige Gleichgewicht zwischen Binnennachfrage und Außenhandel wirtschaftlich zu einem gewissen Grad von weltweiten Entwicklungen abhängig ist;

Allgemeine Bemerkungen

1.  stellt fest, dass sich der Haushaltsplan der Union als eine entscheidende Ressource für die Bewältigung der Krisen der letzten Zeit und die Reaktion auf den Bedarf, der während der Aushandlung des MFR 2014–2020 nicht unbedingt erwartet worden war, erwiesen hat, zum Beispiel hinsichtlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und der Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise oder der geopolitischen Spannungen in der Nachbarschaft Europas, die eine Reihe von schweren Problemen und Notlagen verursacht haben, während in der EU die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Erholung und das Investitionstempo unter den Möglichkeiten liegen und immer noch eine Investitionslücke besteht;

2.  betont, dass die Fähigkeit, diese Krisen mithilfe des Haushaltsplans der Union zumindest eingeschränkt zu bewältigen, derzeit in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden, die im Rahmen der Verhandlungen über den MFR vereinbart wurden, insbesondere die besonderen Instrumente wie das Flexibilitätsinstrument; weist auf die entscheidende Rolle hin, die das Parlament bei der Gestaltung der genannten Instrumente während der Verhandlungen über den MFR übernommen hat; betont jedoch, dass im Fall einer weiteren Verschärfung der Krisen selbst die uneingeschränkte Aktivierung der bestehenden Flexibilitätsbestimmungen nicht ausreichen wird, um das Problem zu bewältigen; fordert den Rat in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, seinen Standpunkt zur Frage der Einsetzung der im MFR vorgesehenen besonderen Instrumente in den Haushaltsplan zu überdenken, um die Zwänge, denen der Haushalt der Union unterliegt, zu verringern; bekräftigt in diesem Zusammenhang seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass die Mittel für Zahlungen für die besonderen Instrumente (das Flexibilitätsinstrument, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und die Soforthilfereserve) über die Obergrenzen des MFR hinaus berechnet werden sollten, wie es bei den Mitteln für Verpflichtungen der Fall ist; erwartet, dass diese Angelegenheit im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR geklärt wird;

Haushaltsplanung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Prognosen und im Einklang mit dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik

3.  nimmt die Wirtschaftsprognose für Europa der Kommission (Herbst 2015) zur Kenntnis, die auf einen leichten Aufschwung hindeutet, der allerdings noch unter dem Wachstumspotenzial der EU liegt; betont jedoch, dass auf diesem Aufschwung aufgebaut werden muss, indem die Grundlagen für Wachstum verbessert werden, damit das Beschäftigungswachstum angekurbelt und eine Rückkehr zur Vollbeschäftigung gefördert wird, und stellt fest, dass sowohl die Langzeitarbeitslosigkeit von einer Dauer bis 12 Monate als auch von einer Dauer über 24 Monate insbesondere in den ärmsten Regionen der Union und unter jungen Menschen immer noch besorgniserregend hoch ist und die EU Schwierigkeiten bei der industriellen Umstrukturierung hat; stellt fest, dass die Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen den europäischen Regionen und den Mitgliedstaaten anhalten, und weist auf die Kluft hin, die zwischen den reichsten und den ärmsten Europäern besteht; stellt des Weiteren fest, dass neue Herausforderungen auftreten, zum Beispiel die Gefahr der Wachstumsverlangsamung in den Volkswirtschaften der Schwellenländer und im weltweiten Handel, wobei besonderer Druck durch die Instabilität auf den chinesischen Märkten entsteht, oder infolge der Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise und anhaltender geopolitischer Spannungen;

4.  nimmt des Weiteren den Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2016 zur Kenntnis; ist fest davon überzeugt, dass die Ankurbelung von Investitionen, unter anderem durch eine besser koordinierte Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen, wobei der Schwerpunkt auf die Ziele der Strategie Europa 2020 gelegt wird, eine geeignete politische Antwort ist, um eine ausgewogenere Wirtschaftspolitik zu verwirklichen; vertritt die Auffassung, dass diese beiden Aspekte bei der Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltsplans für 2017 berücksichtigt werden sollten, da dies dabei helfen dürfte, in wirtschaftlicher Hinsicht Prioritäten zu ermitteln; fordert daher mehr Synergien zwischen der Unionsdimension des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und dem Haushaltsplan der Union, da dies auch der Eckpfeiler für ein stabiles Euro‑Währungsgebiet ist;

5.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission um einen stärkeren Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Ziel, die zentralen Prioritäten zu unterstützen, die in den länderspezifischen Empfehlungen hervorgehoben werden; nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen zur Kenntnis und fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass Finanzmittel bereitgestellt werden, damit der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt im Einklang mit Artikel 174 AEUV gestärkt wird;

6.  bedauert, dass der Haushaltsplan der Union in den letzten Jahren durch das doppelzüngige Verhalten der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen wurde, das dazu geführt hat, dass sie ihren Beitrag zum Haushalt der Union als eine Belastung erachten und als Anpassungsvariable behandeln; betont, dass der Haushaltsplan der EU als ein Haushaltsplan für Investitionen einen besonders großen Mehrwert bieten kann, indem durch ihn in den Mitgliedstaaten Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden; weist darauf hin, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der Union nicht als Anpassungsvariable behandelt werden dürfen, die den makroökonomischen Bedingungen unterliegt; weist des Weiteren erneut auf den Mehrwert des Haushaltsplans der Union im Hinblick auf Synergien und Skaleneffekte hin; betont die besondere Situation von abgelegenen Gebieten und Randgebieten und vertritt die Auffassung, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der EU bei der Berechnung des strukturellen Defizits der Mitgliedstaaten nicht einbezogen werden sollten;

7.  stellt fest und bedauert, dass die Umgehung der Körperschaftssteuer in den Mitgliedstaaten enorme Verluste bei den Steuereinnahmen und somit eine Verringerung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der EU verursacht hat; vertritt des Weiteren die Auffassung, dass ein derart unfairer Steuersenkungswettlauf in einigen Fällen bedeutet, dass das BIP in andere Mitgliedstaaten und das BNE in Steuerparadiese außerhalb der EU verlagert werden, sodass die Gesamtbeiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der EU verringert werden;

Bewältigung von Krisen

8.  betont, dass die Union in den letzten Jahren mit zahlreichen Krisen konfrontiert war, für die eine ganzheitliche Lösung gefunden werden sollte; weist darauf hin, dass die durch den Konflikt in Syrien verursachte Flüchtlingskrise, in der die Union, aber auch die Nachbarländer stecken, noch nicht überwunden ist; stellt fest, dass sich diese Krise 2015 zuspitzte und 2016 andauert, da die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die in die Union fliehen, um dort Asyl zu suchen, plötzlich und massiv angestiegen ist; betont, dass dies auch Auswirkungen auf die interne Krise hat; unterstreicht, dass der Haushaltsplan der Union eine sofortige Reaktion auf die Krise ermöglichte und stark nach oben korrigiert werden sollte, damit die Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU zur Bewältigung dieser Krise wirksam finanziert werden kann, und betont, dass er als Teil einer europäischen Lösung zur künftigen Überwindung dieser Notlage dienen sollte;

9.  betont, dass sich die Herausforderungen im Bereich der äußeren und inneren Sicherheit, die auch terroristische Bedrohungen oder Extremismus umfassen können, sowie die Umsetzung der gemeinsamen Agenda der Union und der Mitgliedstaaten zur Sicherstellung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU auf den Haushaltsplan für 2017 auswirken werden; betont in diesem Zusammenhang, dass die Haushaltsinstrumente der EU wie der Fonds für die innere Sicherheit wichtig sind, um die wichtigsten Herausforderungen zu bewältigen, indem unter anderem Präventivmaßnahmen gestärkt werden und die grenzübergreifende operative Zusammenarbeit intensiviert wird;

10.  begrüßt, dass der EFSI angenommen wurde, der als eines der wichtigsten Instrumente für die Steigerung von Investitionen auf EU‑Ebene dienen und zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen wird; stellt mit Befriedigung fest, dass eine beträchtliche Anzahl an Projekten und Operationen des EIF bereits gebilligt wurden und Synergien zwischen dem EFSI und „Horizont 2020“ ermittelt werden konnten; fordert die Kommission auf, Synergien zwischen den unterschiedlichen Fonds der EU aktiv zu fördern und ein Überwachungssystem einzurichten, um Fälle zu ermitteln, in denen Finanzierungen der EU kombiniert wurden; weist nachdrücklich darauf hin, dass der Fortschrittsanzeiger ordnungsgemäß angewandt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten und privaten Einrichtungen auf, die über den EFSI verfügbaren Finanzmittel in vollem Umfang zu nutzen; weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der Union das Rückgrat des Investitionsplans ist, da durch ihn die erforderlichen 8 Milliarden EUR bereitgestellt werden, die an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen erforderlich sind, um den EFSI‑Garantiefonds auszustatten, und von denen insgesamt bereits 3,38 Milliarden EUR in den Haushaltsplänen für 2015 und 2016 bereitgestellt wurden; weist darauf hin, dass der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2016 für diesen Zweck in vollem Umfang genutzt wurde, und stellt fest, dass die Kommission laut dem Finanzbogen zum EFSI für den Entwurf des Haushaltsplans für 2017 ein vergleichbares Szenario erwartet; bekräftigt, dass es sich dafür einsetzt, dass „Horizont 2020“ und die Fazilität „Connecting Europe“ über das jährliche Haushaltsverfahren gestärkt werden, um die Kürzungen, die im Rahmen der Verhandlungen über den EFSI vereinbart wurden, so weit wie möglich auszugleichen;

11.  betont die Bedeutung von „Horizont 2020“, COSME, Programmen, mit denen KMU finanziert werden, Erasmus+ und Programmen und politischen Maßnahmen, die die Entwicklung eines innovationsfreundlichen Umfelds unterstützen und zum Erfolg der Strategie Europa 2020 beitragen; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Ausschöpfungsraten bei den Programmen im Rahmen von „Horizont 2020“ hoch sind, ist jedoch besorgt über die beunruhigend niedrigen durchschnittlichen Erfolgsraten der Projektfinanzierung, die zur Folge haben, dass viele hervorragende Projekte nicht finanziert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten zu erkunden, diejenigen Projekte im Rahmen von „Horizont 2020“ zu übernehmen, die zwar positiv bewertet wurden, jedoch wegen fehlender Haushaltsmittel nicht kofinanziert werden können; weist auf die wichtige Rolle hin, die kleinen und mittleren Unternehmen als Rückgrat der europäischen Wirtschaft zukommt; betont, dass der Haushaltsplan der EU mittels bestehender Programme wie COSME den Zugang von KMU zu Märkten und Finanzmitteln weiter erleichtern sollte; bekräftigt, dass die Zukunft der Union davon abhängt, ob sie in der Lage ist, in zentrale strategische Bereiche zu investieren, damit Europa in der Weltwirtschaft wettbewerbsfähig ist;

12.  vertritt die Auffassung, dass insbesondere die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ein wesentlicher Beitrag zum vorrangigen Ziel der Union ist, Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen; bekräftigt, dass es sich dafür einsetzt, dass das Programm weiterhin finanziert wird, um es auszubauen und dadurch mehr jungen Menschen – auch jungen Migranten, die in die EU kommen – die Aussicht auf einen wirksamen Eintritt ins Erwerbsleben zu bieten, indem ihnen eine hochwertige Beschäftigung, Weiterbildung oder Lehrlingsausbildung angeboten wird; bedauert, dass in den Verhandlungen über den Haushaltsplan der EU für 2016 keine zusätzlichen Mittelbindungen für die weitere Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgenommen wurden, obwohl die Jugendarbeitslosigkeit in der EU weiterhin höher denn je ist; weist darauf hin, dass dieses Ziel in Zusammenhang mit der Notwendigkeit betrachtet werden muss, die Mobilität junger Menschen, die durch das Programm Erasmus+ unterstützt wird, zu fördern; hebt die Bedeutung der gemeinsamen Erklärung der drei Organe (Parlament, Rat und Kommission) zum Haushaltsplan für 2016 hervor, in der es heißt, „dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist“ und in der die drei Organe „mit Blick darauf ihre Entschlossenheit [bekräftigen], die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“; stellt fest, dass die aktuellen Zahlen der Umsetzung trotz der anfänglichen Verzögerungen bei der Umsetzung der genannten Initiative und des Umstands, dass viele Mitgliedstaaten die Benennung von staatlichen Stellen für die operationellen Programme im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen immer wieder aufschieben, auf eine uneingeschränkte Absorptionskapazität hindeuten; fordert die Kommission auf, ihre Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis spätestens Ende April 2016 vorzulegen, in jedem Fall jedoch rechtzeitig, um eine Verlängerung des Programms in den Haushaltsplan der EU für 2017 aufzunehmen; betont, dass eine dauerhafte Lösung für die Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mittels neuer Mittel für Verpflichtungen bis 2020 Teil der Halbzeitüberprüfung des MFR sein wird; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, dass aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EFG) junge Menschen bis 25, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET), in gleicher Anzahl wie Arbeitnehmer unterstützt werden, die in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit Unterstützung erhalten;

13.  betont, dass nach dem vor Kurzem veröffentlichten Bericht des Kinderhilfswerks Save the Children in der EU derzeit 27 Millionen Kinder von Armut bedroht sind; verweist auf die Entschließung des Parlaments vom 24. November 2015(10), in dem es sich für die Einführung einer Garantie für Kinder ausspricht, um die Kinder aus der Armut zu befreien, für ein für ihre persönliche Entwicklung geeignetes Umfeld zu sorgen und zu verhindern, dass sie ausgebeutet und sozial ausgegrenzt werden; begrüßt die Bemühungen derjenigen Mitgliedstaaten, die in letzter Zeit Strategien zur Bekämpfung der Kinderarmut beschlossen haben, um die Armut insgesamt zu bekämpfen, unter anderem unter Kindern und jungen Menschen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die Grundsätze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union achten; vertritt die Auffassung, dass Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum und Sicherheit grundlegende Bedürfnisse sind, auf die jedes europäische Kind und jedes Kind, das mit den Flüchtlingen und Migranten nach Europa kommt, ein Recht hat;

14.  weist auf die Bedeutung hin, die den europäischen Agenturen zum einen bei der Sicherstellung der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften und somit bei der Verwirklichung der politischen Ziele der EU in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung und zum anderen bei der Bewältigung der derzeitigen Migrations- und Flüchtlingskrise zukommt; fordert daher mit Nachdruck, dass ausreichend Personalressourcen und Finanzmittel für die Verwaltungsausgaben sowie für die operativen Ausgaben bereitgestellt werden, damit die Agenturen die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen und die bestmöglichen Ergebnisse erzielen können; weist im Zusammenhang mit der Migrations- und Flüchtlingskrise darauf hin, dass in den Haushaltsplänen für 2015 und 2016 das Personal und die Mittelzuweisungen für die im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen aufgestockt wurden; betont jedoch, dass im Haushaltsplan für 2017 weitere Aufstockungen erforderlich sein werden, damit diese Agenturen die gestiegene Arbeitsbelastung und die zusätzlichen Aufgaben bewältigen können; fordert darüber hinaus die Kommission auf, aktualisierte und konsolidierte Informationen bereitzustellen und eine mittel- und langfristige Strategie für diese Agenturen vorzulegen;

15.  ist besorgt angesichts der anhaltenden sozioökonomischen Ungleichheiten und der Schwierigkeiten bei der Verwirklichung des EU‑Ziels der sozioökonomischen Konvergenz; betont, dass der Haushaltsplan der Union politische Maßnahmen zur Verwirklichung von Konvergenz, Integration und Zusammenhalt auf der Grundlage der Wahrung und Förderung von unternehmerischer Tätigkeit, die Schaffung von menschenwürdigen, hochwertigen und stabilen Arbeitsplätzen, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und den Umweltschutz fördern sollte, indem die Ziele der Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) verfolgt werden; ist insbesondere besorgt darüber, dass geringere Mittel für Zahlungen für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen als erwartet verwendet wurden;

16.  stellt fest, dass das Schulmilch- und das Schulobstprogramm wichtig sind, und schlägt vor, zu untersuchen, inwieweit die Mittel für diese Programme aufgestockt werden könnten; verweist auf die zahlreichen Krisen der letzten Jahre, zu denen die Agrarkrise gehört, die insbesondere durch die Auswirkungen des Embargos Russlands verursacht wurde; fordert nachdrücklich, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft in der EU klimaverträglich wird, und dass gleichzeitig die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft insgesamt verringert werden und für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Sektors gesorgt wird;

17.  stellt fest, dass trotz der Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln in beträchtlicher Höhe verteilt auf die Jahre 2015 und 2016 mit dem Ziel, die Migrations- und Flüchtlingskrise zu bewältigen, immer noch keine Lösung gefunden wurde, und zwar weder für die Bewältigung innerhalb der Union noch für die Bewältigung in den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge; betont jedoch, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen und es erheblicher zusätzlicher Finanzmittel bedarf, um diese Krise zu bewältigen, da der Anstieg der Zahl der Flüchtlinge und Migranten nicht als vorübergehendes Phänomen erachtet werden kann; betont, dass nach längerfristigen Lösungen gesucht werden sollte, und zwar nicht nur im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens, sondern auch bei der anstehenden Halbzeitüberprüfung des MFR; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen mittel- und langfristigen politischen Plan und Finanzplan vorzulegen, um die Migrationskrise und ihre Auswirkungen auf den Haushaltsplan für 2017 zu bewältigen; stellt fest, dass sämtliche von der EU finanzierten Maßnahmen als Investitionen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Migrationskrise angesehen werden sollten; betont, dass die Ursachen der Migration angegangen werden müssen, indem die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern der Migranten und in den Erstaufnahmeländern verbessert werden, insbesondere indem für eine bessere Bildung und bessere medizinische Dienstleistungen gesorgt wird und die Unterstützung für Investitionen in Infrastrukturen erhöht wird; betont, dass die Finanzierung der Migrations- und Flüchtlingskrise die Umsetzung von anderen wichtigen politischen Maßnahmen der EU nicht schwächen oder beeinträchtigen sollte; hebt in Anbetracht dessen hervor, dass Solidarität ein Grundprinzip des EU-Haushaltsplans ist; ist beunruhigt darüber, dass sich die Mitgliedstaaten in der Flüchtlingskrise nicht alle in gleichem Maße solidarisch zeigen; bekräftigt seine Forderung, dass die Kommission einen Vorschlag darüber vorlegt, wie die Mitgliedstaaten durch den EU-Haushaltsplan zu einem ausgewogeneren Verhalten im Hinblick auf die Solidarität gebracht werden können;

18.  erklärt sich erheblich besorgt darüber, dass es keinen angemessenen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen auf ihrem gesamten Weg bis zu einem sicheren Ort gibt, und verlangt eine eingehende Untersuchung des von Europol gemeldeten Falls der 10 000 vermissten Kinder;

19.  betont, dass eine bessere Finanzierung der Neuansiedlungsregelungen, Umverteilungsverfahren und Rückführungsaktionen wichtig ist, insbesondere im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), damit eine wirksame Asyl- und Migrationspolitik der EU verwirklicht wird und der irregulären Migration vorgebeugt und sie verringert wird; betont, dass innerhalb des Haushaltsplans der EU Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und dem UNHCR Neuansiedlungsbereiche und sichere Bereiche auf dem afrikanischen Kontinent und im Nahen Osten einzurichten;

20.  nimmt zur Kenntnis, dass der regionale Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien‑Krise und der Nothilfe‑Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika eingerichtet wurden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Zusagen einzuhalten und in gleicher Höhe wie die EU zu diesen Fonds beizutragen, sodass insgesamt 2,3 Milliarden Euro bereitgestellt werden; ist zutiefst besorgt angesichts der niedrigen finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten; betont, dass es weiterer finanzieller Anstrengungen bedarf, um auf den Transitrouten humanitäre Hilfe bereitzustellen und die Herausforderungen infolge der steigenden Anzahl von Flüchtlingen zu bewältigen; weist darauf hin, dass die mangelnde Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für die humanitäre Hilfe und Gesundheits- und Bildungsmaßnahmen in Flüchtlingslagern noch mehr Flüchtlinge dazu bewegt hat, sich auf die gefährliche Reise in die EU zu begeben; weist darauf hin, dass die genannten Fonds als Reaktion auf die mangelnde Flexibilität und Bereitstellung von Finanzmitteln im Haushaltsplan der EU eingerichtet wurden; betont, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise nicht zulasten der Entwicklungspolitik der EU in anderen Bereichen gehen sollten und dass die für sämtliche Maßnahmen der EU in diesem Bereich geltenden Vorschriften im Bereich der Rechenschaftspflicht eingehalten werden müssen;

21.  betont, dass die Mitgliedstaaten auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU, die am 23. September 2015 zur Beratung über Migrationsfragen abgehalten wurde, im Europäischen Rat vom 15. Oktober 2015 und auf dem Migrationsgipfel in Valletta vom 11./12. November 2015 ihr Engagement bekräftigt haben; misst den öffentlichen Erklärungen des Rates zur Reaktion auf die beispiellose Migrations- und Flüchtlingskrise höchste Bedeutung bei; erwartet, dass der Rat die durch seine eigenen Erklärungen und Beschlüssen geweckten Erwartungen erfüllt, insbesondere im Zusammenhang mit den Beiträgen der Mitgliedstaaten, mit denen in der Höhe der Unterstützung aus dem Haushaltsplan der EU zum Madad‑Fonds und zum Treuhandfonds für Afrika beigetragen werden und der Vorschlag der Kommission für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei uneingeschränkt umgesetzt werden soll; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten zusätzlich über weitere Einrichtungen der humanitären Hilfe wie das Welternährungsprogramm und das UNHCR Beiträge leisten;

22.  begrüßt den Grundsatz und die Ziele der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, mit der 3 Milliarden EUR bereitgestellt werden sollen, und fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren politischen Zusagen nachzukommen und ausreichend finanzielle Unterstützung für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitzustellen; ist fest entschlossen, alle politischen und institutionellen Druckmittel anzuwenden, um dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihren Zusagen nachkommen, was die Beiträge zum regionalen Treuhandfonds für die Syrienkrise, zum Nothilfe‑Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika und zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei betrifft; erwartet, dass die Kommission erläutert, wie der Beitrag der Union innerhalb der jeweiligen Obergrenzen der Haushaltspläne der Union für 2016 und 2017 geleistet werden soll; übt Kritik daran, dass der Rat und die Kommission das Parlament von den Beratungen über die Einrichtung der Fazilität und die Bereitstellung des Beitrags der Union ausgeschlossen haben, wie aus der Ankündigung der Kommission hervorgeht, die Mittel für den Beitrag der Union dadurch bereitstellen zu wollen, dass in dem vor kurzem angenommen Haushaltsplan der Union für 2016 Umschichtungen vorgenommen werden und den Spielräumen des Haushaltsplans für 2017 vorgegriffen wird; betont des Weiteren, dass sich die EU‑Ausgaben für das auswärtige Handeln stärker auswirken müssen; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Verbesserung der Synergien zwischen den Instrumenten der externen Finanzhilfen der EU und zur kohärenteren Gestaltung des bei ihnen verfolgten strategischen Ansatzes auszuarbeiten; vertritt die Auffassung, dass sich die genannten Treuhandfonds und die Fazilität für Flüchtlinge weder innerhalb noch außerhalb des Haushaltsplans der EU befinden und somit der notwendigen Rechenschaftspflicht und des demokratischen Prozesses ermangeln, die von der Gemeinschaftsmethode vorgeschrieben sind, und beabsichtigt daher, die Einrichtung der Fonds und der Fazilität und deren Ausführung genau zu beobachten; betont, dass mit dem genannten Vorgehen eindeutig die Rechte des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde verletzt wurden;

23.  weist darauf hin, dass die geopolitische Lage in der östlichen Nachbarschaft fragil ist, und fordert, dass die EU die Länder, die derzeit Assoziationsabkommen umsetzen, stärker unterstützt, damit die Reformen vorangebracht und die Beziehungen zwischen der EU und den jeweiligen Ländern vertieft werden;

Zahlungen

24.  verweist darauf, dass die Kommission bei den Haushaltsplänen für 2015 und 2016 für eine Reihe von Krisenreaktionen nicht um zusätzliche Mittel für Zahlungen ersucht hat (Vorabfinanzierung von 2 Milliarden EUR für Griechenland, erste Initiativen im Bereich der Migration) und stattdessen auf die Umschichtung bereits bestehender Ressourcen zurückgegriffen hat; betont, dass dies den Druck auf die Mittel für Zahlungen im Jahr 2016 und darüber hinaus erhöht hat und dass dadurch erneut eine Situation geschaffen werden könnte, in der die Mittel nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf im Rahmen der Finanzierungsprogramme in sämtlichen Rubriken zu decken, was sich unmittelbar auf die Projektleiter und die Bürger auswirkt; ist besorgt darüber, dass diese Situation zusätzlich zu der Verzögerung bei der Umsetzung der Programme unter geteilter Mittelverwaltung erneut die Bedingungen schaffen könnte, die am Ende des Zeitraums des letzten MFR eine beispiellose Höhe von noch abzuwickelnden Mittelbindungen und einen untragbaren Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen zur Folge hatten; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass unvorhergesehener Zahlungsbedarf mit neuen Mitteln gedeckt werden sollte;

25.  fordert, dass die 2015 und 2016 abgegebenen gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Mitteln für Zahlungen uneingeschränkt umgesetzt werden; verweist auf die Zusage, dass im laufenden Jahr mindestens drei interinstitutionelle Treffen zu den Zahlungen stattfinden, um sich einen Überblick über die Ausführung der Zahlungen und die überarbeiteten Vorausschätzungen zu verschaffen; stellt fest, dass die Kommission für Ende 2015 einen Rückstand in Höhe von 8,2 Milliarden EUR angekündigt hat, was knapp der Hälfte des Betrags entspricht, den sie ursprünglich erwartet hatte; beabsichtigt, diese Angelegenheit bei dem ersten interinstitutionellen Treffen zu Zahlungen im März 2016 anzusprechen, um die Ursachen dieser Divergenz und die möglichen langfristigen Auswirkungen auf Zahlungsvorausschätzungen zu ermitteln; erwartet, dass der Rat in seiner Lesung zum Haushaltsplan der Union für 2017 die Beträge, die bei dem Treffen im April 2016 bestätigt werden, berücksichtigt und uneingeschränkt einhält; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Parlament und dem Rat entsprechend der im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2016 angenommenen gemeinsamen Erklärung längerfristige Vorausschätzungen für die erwartete Entwicklung der Zahlungen bis zum Ende des MFR 2014–2020 bereitzustellen, damit in der zweiten Hälfte des Zeitraums des MFR ein Rückstand bei den Zahlungen verhindert wird;

26.  betont, dass die Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Jahr 2017 voraussichtlich ihren normalen Rhythmus erreichen wird, und warnt vor Mittelansätzen bei den Zahlungen, die zu gering sind, um dieser erhöhten Absorption gerecht zu werden; fordert die Kommission auf, in ihrem Entwurf des Haushaltsplans die Mittel für Zahlungen in der erforderlichen Höhe vorzusehen; erklärt sich besorgt über die späte Annahme der operationellen Programme und über die Gefahr, dass sich in der zweiten Hälfte des Zeitraums des MFR ein neuer Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen aufstaut; fordert die Kommission auf, aktiv mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die für die jeweiligen Programme zuständigen Behörden zügig benannt werden, da in der fehlenden Benennung die Hauptursache für die derzeitigen Verzögerungen liegt; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, auf Ersuchen eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der operationellen Programme – sofern sie erforderlich ist –, damit mehr Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der Bewältigung der inländischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise ermöglicht werden;

Weitere Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

27.  weist auf die Bedeutung hin, die dem Gender Mainstreaming zukommt, das als ein horizontaler Grundsatz in die politischen Maßnahmen der Union einfließen sollte; fordert die Kommission auf, soweit erforderlich den Grundsatz des Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltsplans für 2017 in die Praxis umzusetzen;

28.  begrüßt, dass die 196 Unterzeichner des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen am 12. Dezember 2015 in Paris eine Einigung über ein universelles, verbindliches, dynamisches und differenziertes Übereinkommen zur Bewältigung des Klimawandels erzielt haben; bedauert jedoch, dass keine Klarheit darüber besteht, wie die Geberländer das Ziel verwirklichen werden, jedes Jahr 100 Milliarden US‑Dollar zur Unterstützung der Entwicklungsländer bereitzustellen, und insbesondere darüber, wie sie sich auf eine gemeinsame Methodik für die Finanzierung des Klimaschutzes einigen werden; stellt fest, dass dieses Problem vor der COP 22 in Marrakesch gelöst werden muss, und erwartet, dass die Kommission einen konsolidierten Regelungsrahmen der EU vorlegt, bei dem sämtliche in Paris eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden, und dass sie derartige Finanzierungen in ihrem Entwurf des Haushaltsplans für 2017 berücksichtigt; weist darauf hin, dass die EU zugesagt hat, im Zeitraum 2014–2020 mindestens 20 % ihres Haushalts, d.h. 180 Milliarden EUR, für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben, und dass eine „Feinabstimmung“ des Haushaltsplans der EU auf den Klimaschutz erforderlich ist; fordert die Kommission auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass EU‑Mittel für nachhaltige, effiziente Infrastruktur und nachhaltige Verkehrsträger ausgegeben werden; fordert die Kommission auf, die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. November 2015 zu den Fonds der Klimaschutz- und Kohäsionspolitik zügig umzusetzen;

29.  begrüßt die Bemühungen der Kommission bei der Ausarbeitung der Strategie für einen ergebnisorientierten EU‑Haushalt; fordert die Kommission auf, Fortschritte im Bereich der Vereinfachung der EU‑Finanzierung vorzuweisen, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung des Aufwands bei der Durchführung und Verwaltung der von der EU finanzierten Projekte; betont, dass besonderes Augenmerk auf die Leistung von Finanzinstrumenten gelegt werden sollte, die im Rahmen der Finanzierungprogramme der Union wichtige Zielgruppen, zum Beispiel KMU, innovative Unternehmen und Kleinstunternehmen, erreichen können; vertritt des Weiteren die Auffassung, dass nicht nur den Organen der Union, sondern auch den Mitgliedstaaten eine erhebliche Verantwortung zukommt, da 80 % des Haushalts im Rahmen der „geteilten Mittelverwaltung“ verwaltet werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, ihr Möglichstes zu tun, um eine solide Finanzverwaltung und die Reduzierung von Fehlern sicherzustellen, und Verzögerungen bei der Umsetzung von Programmen, für die sie zuständig sind, zu vermeiden; betont, dass stärkeres Gewicht auf die Entwicklung von geeigneten quantitativen und qualitativen Output‑Indikatoren gelegt werden muss, um die Leistung zu messen und ein konkretes Bild davon zu erhalten, wie sich die Ausgaben der EU in der Realwirtschaft auswirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen voranzubringen und durchzuführen, um die Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Ausschreibungen aktiv zu bekämpfen;

30.  bekräftigt seine Unterstützung für das internationale Forschungs- und Technikprogramm ITER und ist bereit, für eine angemessene Finanzierung zu sorgen; befürchtet jedoch, dass bei diesem Programm weitere Verzögerungen eintreten und zusätzliche Kosten entstehen könnten, und ist beunruhigt angesichts der damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf den Haushalt der Union; bedauert deshalb, dass es die Höhe der 2016 für ITER bereitgestellten Mittel nicht anhand des aktualisierten Zahlungs- und Zeitplans prüfen konnte; erwartet, dass dieser überarbeitete Plan in die Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltsplans für 2017 einbezogen wird; fordert einen geeigneten Mechanismus für die Rechenschaftslegung, mit dessen Hilfe die für das internationale Projekt bereitgestellten Finanzmittel klar dargestellt werden und auch bewertet wird, ob deren Verwendung effizient war;

31.  weist darauf hin, dass der endgültig vereinbarte MFR 2014–2020 gemäß Artikel 2 der MFR‑Verordnung eine obligatorische Überprüfung des MFR 2014–2020 umfasst, in deren Zusammenhang bis Ende 2016 ein Legislativvorschlag für die Revision des MFR vorgelegt werden soll; betont, dass der Zweck der Überprüfung bzw. Revision darin besteht, die qualitative und quantitative Funktionsweise des MFR zu bewerten und systemische Unzulänglichkeiten des Haushaltsplans der Union anzugehen sowie dafür zu sorgen, dass der Union ausreichend Ressourcen gewährt werden, um die internen und externen Krisen wirksam zu bewältigen und neue politische Prioritäten für die zweite Hälfte des Zeitraums der derzeitigen MFR zu finanzieren; betont, dass der Rat die im Rahmen der Erklärungen und Beschlüsse des Europäischen Rates geweckten Erwartungen erfüllen sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass der Rat die Verantwortung dafür übernehmen sollte, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um neue Aufgaben und unvorhersehbare Umstände zu finanzieren, unter anderem indem die Obergrenzen des MFR nach oben geändert werden; beabsichtigt, bei den Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2017 und die Revision des MFR einen einheitlichen Ansatz zu verfolgen; bekundet erhebliche Zweifel daran, dass die Bewältigung der betreffenden Krisen innerhalb der Beschränkungen des derzeitigen MFR finanziert werden kann; betont des Weiteren, dass die Revision des MFR im Jahr 2016 eine Gelegenheit ist, die in ihm vorgesehenen Beträge anzupassen und seine Flexibilität zu steigern;

32.  bekräftigt, dass das System der Eigenmittel der Union nach seiner Auffassung der erforderlichen umfassenden Reform unterzogen werden muss, und misst der Arbeit der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, die im Rahmen der Einigung über den MFR 2014–2020 eingesetzt wurde, höchste politische Bedeutung bei; erwartet, dass die Kommission und der Rat das endgültige Ergebnis berücksichtigen, das für Ende 2016 erwartet wird und zu dem auch neue Möglichkeiten für Eigenmittel gehören; verweist darauf, dass der wesentliche Gedanke hinter der Reform des Systems der Eigenmittel darin besteht, die Einnahmenseite des Haushaltsplans der Union autonomer sowie stabiler, einfacher, gerechter, nachhaltiger und vorhersehbarer zu gestalten und gleichzeitig die Last zu hoher Ausgaben aus den nationalen Haushalten zu mildern sowie die Transparenz und die Sichtbarkeit für die Bürger zu verbessern, ohne ihre Steuerlast zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass für einen vollständig unabhängigen Haushaltsplan der Union wirkliche Eigenmittel eingeführt werden müssen;

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33.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(2) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0407.
(5) ABl. L 48 vom 24.2.2016.
(6) Siehe Anlage zu der legislativen Entschließung des Parlaments vom 25. November 2015 (Angenommene Texte P8_TA(2015)0407).
(7) Siehe Anlage II zu der legislativen Entschließung des Parlaments vom 8. Juli 2015 (Angenommene Texte P8_TA(2015)0263).
(8) http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip011_en.pdf
(9) http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2016/ags2016_annual_growth_survey.pdf
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0401.

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