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Verfahren : 2016/2555(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0312/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 09/03/2016 - 11.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0082

Angenommene Texte
PDF 179kWORD 73k
Mittwoch, 9. März 2016 - Straßburg
Abkommen mit dem Tabakkonzern PMI
P8_TA(2016)0082RC-B8-0312/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2016 zum Tabakabkommen (PMI-Abkommen) (2016/2555(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und den generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International (PMI) und Zweigunternehmen, der Union und ihren Mitgliedstaaten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG(1),

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs („das WHO-Rahmenübereinkommen“) und das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, das auf dem fünften Treffen der Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens durch den Beschluss FCTC/COP5(1) vom 12. November 2012 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. Mai 2015 für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union, soweit die Bestimmungen des Protokolls unter Teil III Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen (COM(2015)0193),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 24. Februar 2016 „Technical assessment of the experience made with the Anti-Contraband and Anti-Counterfeit Agreement and General Release of 9 July 2004 among Philip Morris International and affiliates, the Union and its Member States“ (Technische Bewertung der Erfahrungen mit dem Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und dem generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International und Zweigunternehmen, der Union und ihren Mitgliedstaaten) (SWD(2016)0044),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren(2),

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Tabakvereinbarung mit PMI (O‑000010/2016 – B8‑0109/2016),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Schutz der finanziellen Interessen der EU eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission ist und dass den einzelstaatlichen Haushalten und dem Unionshaushalt aufgrund des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen und insbesondere des Schmuggels mit echten und gefälschten Zigaretten vorsichtigen Schätzungen zufolge öffentliche Einnahmen in Höhe von jährlich über 10 Mrd. EUR entgehen;

B.  in der Erwägung, dass der unerlaubte Handel eine schwere Straftat darstellt, die zur Finanzierung von anderen international organisierten kriminellen Aktivitäten, einschließlich des Menschen‑, Drogen- und Waffenhandels, und in manchen Fällen von terroristischen Gruppen beiträgt;

C.  in der Erwägung, dass das Hauptziel des PMI-Abkommens darin besteht, die Verfügbarkeit von PMI-Schmuggelware auf dem illegalen Tabakmarkt der EU zu verringern;

D.  in der Erwägung, dass das PMI-Abkommen am 9. Juli 2016 auslaufen soll;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer technischen Bewertung des PMI-Abkommens zu dem Schluss gelangt, dass das Hauptziel tatsächlich erreicht worden sei, aber den Kausalzusammenhang in Frage stellt und darauf hinweist, dass die Verringerung der PMI-Schmuggelware noch nicht zu einer allgemeinen Abnahme der Zahl illegaler Produkte auf dem EU-Markt geführt habe;

F.  in der Erwägung, dass das PMI-Abkommen zu Einnahmen der öffentlichen Kassen in Höhe von etwa 1 Mrd. USD an jährlichen Zahlungen und 68,2 Mio. EUR an Nachzahlungen bei Beschlagnahmen geführt hat, die zwischen der Kommission (etwa 10 %) und den Mitgliedstaaten (etwa 90 %) geteilt wurden; in der Erwägung, dass keine Daten darüber zur Verfügung stehen, wie die Mitgliedstaaten die im Rahmen des Abkommens erhaltenen Einnahmen ausgegeben haben;

G.  in der Erwägung, dass sich sowohl der Rechtsrahmen als auch das Marktumfeld des unerlaubten Tabakhandels seit der Unterzeichnung des Abkommens wesentlich geändert haben, insbesondere was das steigende Angebot an markenlosen Zigaretten, die oft als „cheap whites“ bezeichnet werden, und die Entwicklung des neuen Bereichs des Verkaufs von flüssigem Nikotin für elektronische Zigaretten anbelangt;

H.  in der Erwägung, dass es sich bei den Rechtssachen C‑358/14 Polen gegen Parlament und Rat, C‑477/14 Pillbox 38 (UK) Limited und C‑547/14 Philip Morris Brands SARL und andere um Klagen gegen die Richtlinie 2014/40/EU handelt, die derzeit beim Gerichtshof anhängig sind und von den betreffenden Tabakherstellern so bald wie möglich zurückgezogen werden sollten;

I.  in der Erwägung, dass sich die Kommission zur Ratifizierung des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum WHO-Rahmenübereinkommen verpflichtet hat, was einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsrahmens für den Kampf gegen den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen darstellt; in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, Drittstaaten aufzufordern, das Protokoll zu ratifizieren;

J.  in der Erwägung, dass der Tabakschmuggel die Politik der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit untergräbt und dazu führt, dass illegale Tabakerzeugnisse an vielen Orten – auch jungen Menschen – zu einem erheblichen, unerlaubten Preisnachlass angeboten werden; in der Erwägung, dass gefälschte Zigaretten nicht nur auf unerlaubte Weise hergestellt und eingeführt werden, sondern darüber hinaus unbekannte Inhaltsstoffe enthalten und somit ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen;

1.  begrüßt das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen und fordert, dass das Ratifizierungsverfahren möglichst bald abschlossen wird;

2.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Protokoll zu ratifizieren, und ihre Zusage, die Mitgliedstaaten und Drittländer aufzufordern, es zu ratifizieren; stellt fest, dass bisher 15 Staaten das Protokoll ratifiziert haben, darunter fünf EU-Mitgliedstaaten, und dass sich die EU derzeit darauf vorbereitet, es zu ratifizieren;

3.  fordert die Kommission auf, die unverzügliche Ratifizierung des Protokolls anzustreben; ist jedoch überzeugt, dass eine Erneuerung des Abkommens bei Drittländern als schädliches und kontraproduktives Signal ankäme, dass die EU unangemessene Interaktionen mit der Tabakwirtschaft eingeht, obwohl das Protokoll solche Interaktionen eindeutig verbietet;

4.  vertritt die Überzeugung, dass eine Erneuerung des PMI-Abkommens möglicherweise mit den Verpflichtungen der EU nach Artikel 5 Absatz 3 des WHO-Rahmenübereinkommens unvereinbar ist, was dem Ruf der EU als weltweiter Vorreiterin bei der Eindämmung des Tabakgebrauchs schaden könnte;

5.  weist darauf hin, dass in den Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs festgestellt wird, dass es zwischen den Interessen der Tabakindustrie und gesundheitspolitischen Interessen einen fundamentalen und unüberbrückbaren Gegensatz gebe;

6.  begrüßt die Annahme der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (der Richtlinie über Tabakerzeugnisse); betont, dass in der Richtlinie über Tabakerzeugnisse bereits eine rechtliche Verpflichtung für Tabakunternehmen vorgesehen ist, ein Rückverfolgungssystem einzuführen und beizubehalten, das für Zigaretten und Tabakerzeugnisse zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 und für andere Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024 betriebsbereit sein muss;

7.  betont, dass die Kommission sofort Schritte unternehmen muss, um die vollständige Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen; stellt fest, dass mehrere Mitgliedstaaten der Kommission inoffiziell gemeldet haben, dass der Umsetzungsprozess für die Richtlinie abgeschlossen sei; fordert die Kommission auf, vollständige Angaben zum aktuellen Stand der Umsetzung nach Ablauf der Frist am 20. Mai 2016 bereitzustellen;

8.  weist darauf hin, dass die Kommission im Mai 2015 zugesagt hat, ihre Bewertung des Abkommens mit PMI möglichst rasch vorzulegen; betont, dass die Kommission die Veröffentlichung der Bewertung mehrfach aufschob und sie letztlich am 24. Februar 2016 veröffentlicht wurde, einen Tag vor einer Aussprache hierüber im Plenum des Parlaments; betrachtet eine derart verzögerte Veröffentlichung nachdrücklich als schwerwiegenden Verstoß gegen die Transparenzverpflichtungen der Kommission sowohl dem Parlament als auch den Unionsbürgern gegenüber, wodurch die Möglichkeiten des Parlaments, rechtzeitig seinen Standpunkt zu dieser komplexen und heiklen Angelegenheit zu äußern, stark eingeschränkt wurden;

9.  nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass das Abkommen tatsächlich sein Ziel, die Verringerung der Verfügbarkeit von PMI-Schmuggelware auf dem illegalen Tabakmarkt der EU, erreicht habe, was sich anhand eines Rückgangs der Menge echter PMI-Zigaretten, die von den Mitgliedstaaten zwischen 2006 und 2014 beschlagnahmt worden seien, um etwa 85 % zeige; stellt dennoch fest, dass die Kommission den Kausalzusammenhang in Frage stellt und auch darauf hinweist, dass die Verringerung der PMI-Schmuggelware nicht zu einer allgemeinen Abnahme der Zahl illegaler Produkte auf dem EU-Markt geführt habe; stellt außerdem fest, dass die Schmuggelware, die aus geschmuggelten Erzeugnissen der großen Hersteller besteht, immer mehr durch andere Erzeugnisse ersetzt wird, darunter markenlose Zigaretten („cheap whites“), die in der Regel in Drittländern hergestellt werden;

10.  hat größte Bedenken dagegen, dass der Haushalt des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zum Teil durch jährliche Zahlungen der Tabakindustrie finanziert wird, wie dies im Tabakabkommen erwähnt wird, da dies zu einem gewissen Interessenkonflikt führen könnte;

11.  betont, dass das PMI-Abkommen, als es 2004 zum ersten Mal geschlossen wurde, ein innovatives Instrument war, um den unerlaubten Tabakhandel zu bekämpfen, dass sich jedoch seitdem das Markt- und Regelungsumfeld erheblich verändert hat; betont, dass das Abkommen auf wichtige Merkmale des heutigen unerlaubten Tabakhandels, insbesondere den hohen Anteil am Handel, der inzwischen auf cheap whites entfällt, nicht eingeht; ist daher der Auffassung, dass alle in dem Abkommen mit PMI erfassten Elemente nun durch den neuen Rechtsrahmen, der aus der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und dem WHO-Rahmenübereinkommen besteht, abgedeckt sein werden;

12.  gelangt daher zu dem Schluss, dass das Abkommen mit PMI nicht erneuert, verlängert oder neu verhandelt werden sollte; fordert die Kommission auf, das Abkommen mit PMI nicht über sein derzeitiges Ablaufdatum hinaus zu erneuern, zu verlängert oder neu zu verhandeln;

13.  fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene bis zum Ablaufdatum des PMI-Abkommens alle notwendigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um PMI-Tabakerzeugnisse zurückzuverfolgen, und bei jeglichen illegalen Beschlagnahmen von Erzeugnissen dieses Herstellers gerichtlich dagegen vorzugehen, bis alle Bestimmungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse uneingeschränkt durchsetzbar sind, sodass zwischen dem Auslaufen des PMI-Abkommens und dem Inkrafttreten der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und des WHO-Rahmenübereinkommens keine Regelungslücke entsteht;

14.  fordert PMI auf, die Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit und die erforderliche Sorgfalt („kenne deinen Kunden“) im derzeitigen Abkommen unabhängig davon, ob es verlängert wird oder nicht, weiterhin anzuwenden;

15.  ist besorgt darüber, dass in den vier Abkommen mit Tabakherstellern das Problem der cheap whites nicht behandelt wird; fordert deshalb die Kommission auf, einen Aktionsplan mit neuen Maßnahmen vorzulegen, um dieses Problem umgehend zu beheben;

16.  fordert die Kommission auf, eine neue, zusätzliche Verordnung vorzulegen, um ein unabhängiges Rückverfolgungssystem einzurichten und als zusätzliches Instrument zur Bekämpfung von Schmuggelware und gefälschten Erzeugnissen auf Rohtabak, Filter und Papier, die von der Tabakindustrie verwendet werden, Bestimmungen über die erforderliche Sorgfalt („kenne deinen Kunden“) anzuwenden;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu übermitteln.

(1) ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 1.
(2) ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 147.

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