Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2016 zu dem Thema „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (2015/2612(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (COM(2014)0442),
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu dem Thema „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (O‑000021/2016 – B8‑0116/2016),
– unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,
– unter Hinweis auf Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa(1),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die von der International Data Corporation veröffentlichte Prognose 2013–2017 über die weltweite Entwicklung von Massendatentechnologien und -diensten besagt, bis 2017 werde der Markt für Massendaten sechsmal schneller als der IKT-Markt insgesamt wachsen und einen Gesamtwert von 50 Milliarden EUR erreichen, wodurch in demselben Zeitraum nach Ansicht der öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen der Kommission und der „Big Data Value Association“ 3,75 Millionen neue Arbeitsplätze entstehen könnten;
B. in der Erwägung, dass das Datenvolumen in beispiellosem Tempo steigt, sodass bis 2020 16 Billionen Gigabyte Daten vorhanden sein dürften, was einem jährlichen Wachstum von 236 % bei der Erzeugung von Daten entspricht;
C. in der Erwägung, dass Entscheidungen auf der Grundlage von Wissen, das aus Massendaten gewonnen wird, zu einer beträchtlichen Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit führen können und dass sich aus den Vorteilen im Zusammenhang mit einer datengesteuerten Wirtschaft bis 2020 ein zusätzliches Wachstum des BIP um 1,9 % ergibt;
D. in der Erwägung, dass die Ausweitung der Nutzung von Massendaten untrennbar mit dem neuen digitalen Markt verbunden ist und die Weiterentwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle begleiten sollte, wobei die EU-Rechtsvorschriften über den Datenschutz einzuhalten sind, da sich im Zusammenhang mit Massendaten erhebliche Risiken und Herausforderungen stellen können, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte (beispielsweise in den Bereichen Schutz der Privatsphäre und Datenschutz);
E. in der Erwägung, dass eine künftige florierende datengesteuerte Wirtschaft eine Chance für Wachstum und Beschäftigung sein kann, auch dank der Entstehung neuer Geschäftsmodelle und Dienstleistungen und im Zuge einer höheren Produktivität; in der Erwägung, dass durch eine ausgewogene Herangehensweise die richtigen Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum geschaffen werden müssen, um das Vertrauen zu erhalten, wobei es gilt, die Rechte der Verbraucher zu schützen und zu wahren, und zwar durch wirksame Kontrollen, Bewertungen und angemessene Reaktionen, erforderlichenfalls auch mit legislativen Maßnahmen;
F. in der Erwägung, dass durch Massendaten auch Chancen für die Verbraucher (z. B. mehr Komfort, Effizienz und Einsparungen), die Unternehmen (Industrie 4.0) und staatliche Stellen (elektronische Behördendienste) sowie im Hinblick auf den Wohnraum (intelligente Städte), die Wissenschaft, die Medizin (elektronische Gesundheitsdienste), Katastrophenschutz und die Verbrechensbekämpfung entstehen;
Aufgaben der datengesteuerten Wirtschaft in der Strategie für eine Digitalunion
1. vertritt die Auffassung, dass die Vorteile einer datengesteuerten Wirtschaft auf nationaler und EU-Ebene Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf alle Arten von Unternehmen in der Wertschöpfungskette haben werden; verortet die Schaffung einer datengesteuerten Wirtschaft im Mittelpunkt der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und begrüßt, dass dank der datengesteuerten Wirtschaft die EU in fortschrittlichen Wirtschaftszweigen wieder wettbewerbsfähig werden könnte und Wirtschaftsbelebung, Wachstum, Investitionen und Innovationen in allen Wirtschaftszweigen in der EU beschleunigt werden könnten – aber nur, wenn die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmen geschaffen werden und der digitale Wandel mit angemessenen Mitteln eingeleitet wird und wenn der Rechtsrahmen der EU zum Datenschutz bei der Nutzung der einschlägigen Technologien eingehalten wird, damit den damit verbundenen Risiken und Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf die Grundrechte und insbesondere den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz, begegnet wird;
2. betont, dass in einer datengesteuerten Wirtschaft Fachqualifikationen erforderlich sind und in den kommenden Jahren in den entsprechenden Branchen sehr viele neue Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden dürften;
3. stellt fest, dass mit der integrierten Datennutzung in allen Wirtschaftszweigen der EU und allen Bereichen, in denen in der EU geforscht wird, Vorteile für Gesellschaft und Wirtschaft verbunden sind, und erachtet Transparenz als wichtig, wenn es um den Wert und die Nutzung gesammelter Daten sowie darum geht, welche Vorschriften für deren Verwaltung gelten und wie die Daten gesammelt und verarbeitet werden, wobei der Einzelne ein zeitgemäßes und sinnvoll gestaltetes Recht auf Zugang zu Daten und auf Informationen über die Datenverarbeitung hat; betont, dass in diesem Zusammenhang genaue Statistiken über die einschlägige Sensibilisierung der Bürger, von Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung erhoben werden müssen; hebt hervor, dass die Digitalisierung der Wirtschaft eine wichtige Triebkraft für die Weiterentwicklung im Bereich Massendaten ist und dass deshalb im Interesse des Wachstums der Datenwirtschaft ein bereichsübergreifender Ansatz notwendig ist;
4. vertritt die Auffassung, dass Daten ein wertvolles Gut für Unternehmen sind und dass der Wert dieser Daten erheblich gesteigert werden könnte, wenn innovative und intelligente Verfahren für das Zusammenführen von betriebseigenen Daten mit offenen Daten entwickelt würden; fordert Initiativen, mit denen in KMU das Bewusstsein für den Wert ihrer Daten geschärft und ihnen vermittelt wird, wie sie sie für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle nutzen können, damit das Wachstum angekurbelt wird und KMU zu einem der Hauptakteure im Bereich Massendaten werden;
5. betont, dass die Verarbeitung bestimmter Daten, insbesondere personenbezogener Daten, in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften der EU zum Datenschutz fällt; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass das Datenschutzpaket rasch angenommen wird;
6. weist darauf hin, dass Datenschutz und Chancen im Zusammenhang mit der integrierten Nutzung von Daten einander nicht ausschließen, da durch eine intelligente Nutzung der Chancen die Vereinbarkeit mit dem Datenschutz gewahrt werden könnte; vertritt die Auffassung, dass die Wahrung des Vertrauens in diese Technologien ein Kernelement staatlichen Handelns und von Geschäftsmodellen sein sollte, da durch fehlendes Vertrauen Wachstum und Innovationen in der digitalen Wirtschaft erheblich beeinträchtigt werden können; ist der Ansicht, dass unbedingt ein zukunftssicherer und einheitlicher Rechtsrahmen im Bereich Datenschutz benötigt wird, um Wachstum und Innovationen zu fördern, und stellt fest, dass das Internet eine offene und globale Struktur hat; stellt fest, dass das Datenschutzrecht technologieneutral ist, bereits in vollem Umfang für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Massendaten in der EU gilt und daher auch uneingeschränkt eingehalten werden muss; fordert nachdrücklich, dass durch staatliche Vorgaben die Grundsätze „eingebauter Datenschutz“ und „datenschutzfreundliche Grundeinstellungen“ in den Zyklus der Erzeugung und Analyse von Daten integriert werden und gleichzeitig bei jeder Gelegenheit die Erschließung des Potenzials von Massendaten gefördert wird;
7. hält es für wesentlich, einen Rechtsrahmen auszuarbeiten, mit dem die wirtschaftlichen, technologischen, gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen einer datengesteuerten Wirtschaft angenommen werden können, beispielsweise der Zugang zu sowie die Kontrolle und die Hoheit über Daten, insbesondere in Bezug auf öffentliche Daten; ist der Ansicht, dass Sicherheit und Datenschutz die Grundlagen des datengesteuerten industriellen Wachstums sind; hält es im Hinblick auf einen digitalen Neustart in der EU für wesentlich, Synergieeffekte in den Bereichen Massendaten, Datenschutz, Datensicherheit und offene Daten zu ermitteln; fordert dazu auf, die Herausforderungen anzugehen, die sich in folgenden Bereichen stellen: Datenhoheit, Besitz, Verwaltung, Zugang und Sicherheit, Interoperabilität, Begrenzung und Speicherung von Daten, Einschränkungen der EU-weiten Nutzung und Wiederverwendung von Daten, Innovationsstörungen in Bezug auf das geistige Kapital, Zugänglichkeit und Infrastruktur, transparente Übertragungsregeln, bereichsübergreifende Mechanismen und, falls zutreffend, Schaffung, Verbreitung, Zugriff und Verfügbarkeit im Zusammenhang mit offenen Daten durch bzw. für die öffentliche Verwaltung und Diensteanbieter;
Investitionen in eine datengesteuerte Wirtschaft (Infrastruktur und FuE)
8. stellt fest, dass die datengesteuerte Wirtschaft nur in einem breiteren IKT-Umfeld erfolgreich gedeihen kann, das auch das Internet der Dinge als Datenquelle, Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze für die Datenübertragung und Cloud-Computing für die Datenverarbeitung sowie Fachkräfte, den Zugang zu Daten und Interoperabilität umfasst; weist darauf hin, dass in diesem Wirtschaftszweig immense Investitionen in die Weiterentwicklung des Cloud-Computing, Superrechner und Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze erforderlich sind, zumal es sich dabei um Voraussetzungen für den Erfolg der digitalen Wirtschaft handelt; fordert einen besseren Rechtsrahmen und ein besseres Regelungsumfeld für den privaten und den öffentlichen Sektor; weist darauf hin, dass Investitionen der Privatwirtschaft in die Netzinfrastruktur auch künftig wesentliche Bedeutung zukommen sollte; legt in diesem Zusammenhang der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, durch einen günstigen Rechtsrahmen Investitionen in die Netzinfrastruktur anzuregen und die Breitbandinfrastruktur künftig nur noch in Gebieten mit festgestelltem Marktversagen im Rahmen laufender Programme wie der Fazilität „Connecting Europe“, des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und des Kohäsionsfonds zu fördern;
9. ist besorgt darüber, dass die EU durch die digitale Spaltung und unzureichende Investitionen sowie die fehlende technische Normung und das nicht zukunftssichere Datenschutzrecht Gefahr läuft, beim Aufbau einer datengesteuerten Wirtschaft technisch und wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten;
10. hält Interoperabilität und Standards für entscheidend, um die IKT-Branche wettbewerbsfähiger zu machen, und erachtet es als wichtig, dass die Kommission im Hinblick auf die Bevollmächtigung von Normungsgremien vorausschauend handelt; fordert die Kommission auf, eine Strategie für die Normung von Massendaten auszuarbeiten, um zu ermitteln, wo Normen fehlen, wenn es um die im Bereich Massendaten tätigen EU-Unternehmen – darunter auch KMU und andere wichtige Wirtschaftszweige der EU – geht; unterstützt die Ausarbeitung marktgesteuerter, freiwilliger, technologieneutraler, transparenter, international kompatibler und marktrelevanter Standards;
11. ist der Ansicht, dass das Programm ISA2 eine Möglichkeit bietet, Interoperabilitätsstandards für die Nutzung von Massendaten in der öffentlichen Verwaltung sowie zwischen diesen Stellen und den Unternehmen und Bürgern zu entwickeln;
12. begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Initiative zum freien Datenverkehr auszuarbeiten; begrüßt die Ankündigung einer europäischen Initiative zum Thema „freier Datenfluss“, mit der bestehende Hindernisse für den Datenbinnenmarkt beseitigt werden müssen; fordert die Kommission auf, eine breit angelegte und transparente Untersuchung zur Schaffung einer datengesteuerten Wirtschaft durchzuführen, um die Anforderungen an die benötigten Technologien abzuschätzen und Innovationshindernisse in der EU zu beseitigen; fordert diese Initiative auf, sich mit den Herausforderungen in den Bereichen Datensicherheit, Interoperabilität, Datenhoheit, Begrenzung und Speicherung von Daten, Einschränkungen der EU-weiten Nutzung und Wiederverwendung von Daten, transparente Übertragungsregeln, bereichsübergreifende Mechanismen und Austausch offener Daten zwischen der Verwaltung, den Unternehmen und der Zivilgesellschaft zu befassen;
13. stellt fest, dass Massendaten nur in einem breiteren IKT-Umfeld erfolgreich genutzt werden können, das auch das Internet der Dinge als Datenquelle, Breitbandnetze für die Datenübertragung und Cloud-Computing für die Datenverarbeitung umfasst;
14. ist der Ansicht, dass die EU die Verfahren für die Vergabe von Finanzhilfen vereinfachen und die Mittel für Forschung und Innovation im Zusammenhang mit der integrierten Nutzung von Daten, der digitalen Innovation und Marktentwicklungen in den Bereichen aufstocken muss, in denen sich nachweislich ein Mehrwert für die Bürger, die Gesellschaft und die Wirtschaft ergibt und in denen der Markteintritt innovativer Produkte und Dienstleistungen konkret begünstigt wird; hält es in dieser Hinsicht für notwendig, einen mittel- bis langfristigen, stabil finanzierten gemeinsamen Fahrplan der Mitgliedstaaten und der EU aufzustellen, um Fortschritte bei der Forschung im Bereich Elektronik zu erwirken; vertritt die Auffassung, dass freier Software bei der Verwirklichung dieser Ziele eine wichtige Bedeutung zukommen kann;
15. würdigt die Initiativen der Kommission zur Gründung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) für die Weiterentwicklung der datengesteuerten Wirtschaft, da die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor entscheidend ist, wenn es darum geht, Hemmnisse bei der Entwicklung der benötigten Technologien zu ermitteln; stellt fest, dass die Kommission und die Datenwirtschaft der EU zugesagt haben, 2,5 Milliarden EUR in eine ÖPP zu investieren, um die Datenwirtschaft zu stärken und der EU durch eine möglichst gute Ausschöpfung des Potenzials der digitalen Wirtschaft eine Führungsposition im weltweiten Wettbewerb um Daten zu verschaffen; weist darauf hin, dass der Zugang zu Portalen offener Daten und zu elektronischen Forschungsinfrastrukturen dazu beitragen kann, etwaige Nachteile von Forschern und KMU in abgelegenen Gebieten zu verringern;
16. begrüßt die Schaffung von Innovationsräumen, in denen eine Konzentration von Unternehmen und Qualifikationen gegeben ist, die erhöht werden kann, und in denen mit datenbezogenen Technologien experimentiert werden kann, und zwar in Innovationsclustern, in denen Verbünde und bereichsübergreifende Industrieplattformprojekte mit dem Ziel entstehen, die Real- und die Digitalwirtschaft miteinander zu vernetzen; hebt hervor, dass diese Räume als Unternehmensinkubatoren dienen sollten, in denen Unternehmen gezeigt werden sollte, wie sich die Nutzung von Daten in Geschäftsmöglichkeiten umsetzen lässt und Wachstum und Internationalisierung von KMU und innovativen Jungunternehmen gefördert werden; fordert engere Partnerschaften zwischen Unternehmen, Hochschuleinrichtungen und Forschungszentren, um die Entwicklung von Innovationen im Bereich Massendaten voranzubringen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Initiativen wie die Große Koalition für digitale Arbeitsplätze und die Europäische Woche der IKT‑Kompetenzen investiert wird;
17. legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, einen modernen und zukunftssicheren Rechtsrahmen zu schaffen, durch den Investitionen in die Netzinfrastruktur gefördert und vorangebracht werden, die notwendig sind, um die künftigen Anforderungen der digitalen und vernetzten Wirtschaft zu erfüllen, sowie Maßnahmen zu beschließen, dank deren das Internet der Dinge gedeihen kann, für hinreichend große Kapazitäten und ausreichend hohe Geschwindigkeit bei der Datenübertragung zu sorgen, die Mobilfunktechnik auszuweiten und die Verbreitung und Nutzung des IPv6-Standards zu fördern;
18. betont, dass mehr Koordinierung notwendig ist, um Aufgeschlossenheit für Standards, interoperable Systeme und Gemeinschaftsplattformen herbeizuführen;
19. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu beschließen, mit denen übermäßige Hemmnisse in Innovationsbranchen beseitigt werden, um Anreize für Investitionen in FuE und die europäische Normung zu setzen und das aktuelle Problem der Verletzungen standardessenzieller Patente anzugehen; hält es für wesentlich, für einen angemessenen Ausgleich zwischen denjenigen, die in Forschungs- und Innovationstätigkeiten für die Entwicklung solcher standardessenzieller Patente investieren, und denjenigen, die diese Patente für sich nutzen, zu sorgen; betont, dass standardessenzielle Patente ein wichtiges Normungselement sind und für eine Reihe von EU-Unternehmen im IKT-Sektor einen Bestandteil ihres Geschäftsmodell darstellen; fordert Maßnahmen, mit denen ein hochwertiges Normungssystem beibehalten wird, das Anreize für optimale Technologiebeiträge bieten kann, interoperable und innovative digitale Dienste und Anwendungen entstehen lässt und Patentlizenzvereinbarungen zu fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND-Bedingungen) ermöglicht; hält es jedoch für notwendig, die Bemühungen um einen einfacheren Zugang und um den Abbau der digitalen Barrieren für Menschen mit Behinderungen fortzusetzen;
20. vertritt die Auffassung, dass sich möglichst hohe Innovationsgewinne im Bereich Massendaten nur erzielen lassen, wenn der Grundsatz „verantwortungsvolle Innovation“ aus dem Programm Horizont 2020 als Leitlinie herangezogen wird, um zu ermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, den Markteintritt – insbesondere von KMU – zu beschleunigen;
21. fordert die Kommission auf, für Investitionen in die Infrastruktur und die zukunftssichere Weiterentwicklung von Cloud-Diensten in der EU zu sorgen, indem Rechtssicherheit in Bezug auf die Pflichten und Zuständigkeiten der einzelnen Parteien geschaffen wird, die Anwendung der gemeinsamen Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen sichergestellt ist und Daten staatenübergreifend genutzt werden können sowie die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmen geschaffen werden, damit sich ein effizienter, offener und globaler Markt entwickeln kann;
Schaffung einer datengesteuerten Wirtschaft für den Binnenmarkt
22. ist der Ansicht, dass dank Massendaten eine Produktivitätssteigerung in der Wirtschaft bewirkt werden könnte und Dienstleistungen für Verbraucher und staatliche Dienstleistungen verbessert werden könnten; stellt fest, dass durch Massendaten mehr Geschäftsmöglichkeiten eröffnet werden könnten und sich die Verfügbarkeit von Wissen und Kapital verbessern könnte, solange die staatlichen Stellen und die Interessenträger konstruktiv zusammenarbeiten; betont jedoch, dass durch den derzeit zersplitterten Binnenmarkt die Entwicklung einer datengesteuerten Wirtschaft und der Ausbau der Nutzung von Massendaten, des Cloud-Computing, des Internets der Dinge und anderer datengesteuerter Technologien behindert werden;
23. ist der Ansicht, dass die größten Technologiehemmnisse in Bezug auf die Entwicklung einer datengesteuerten Wirtschaft unter anderem darin bestehen, dass es an Interoperabilität mangelt, dass es kein gemeinsames Schnittstellensystem für die Übermittlung von Sensor- und Maschinendaten und für die Kommunikation zwischen der virtuellen und der tatsächlichen Welt gibt, dass Massendaten nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und dass die Marktbedingungen, die Unternehmer für Innovationen und Wachstum brauchen, nicht gegeben sind; fordert die Kommission auf, die gemeinsame Forschungstätigkeit voranzubringen, um diese Angelegenheiten anzugehen;
24. fordert die Kommission auf, die gemeinsame Forschungstätigkeit im Hinblick auf die Schaffung eines gemeinsamen Schnittstellensystems voranzubringen und zu fördern, um die Zahl der doppelten Standards zu verringern und die technische und semantische Interoperabilität sicherzustellen, damit die Normsetzung nach Maßgabe der Anforderungen der Verbraucher und Unternehmen erfolgt;
25. begrüßt die Ankündigung einer europäischen Initiative zum Thema „freier Datenfluss“, mit der bestehende Hindernisse für den Datenbinnenmarkt beseitigt werden müssen;
26. fordert ein zukunftssicheres Regelungsumfeld, das an die im Wandel befindlichen Branchengegebenheiten angepasst werden kann, das technologieneutral ist, die Gründung von Jungunternehmen und den Eintritt neuer Wirtschaftsakteure in den Markt begünstigt und mit dem für gleiche Ausgangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand gesorgt wird und die vollumfängliche Achtung der Standards zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre sichergestellt ist; begrüßt in diesem Zusammenhang das Vorhaben der Kommission, die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zu überarbeiten; stellt fest, dass Regulierungsmaßnahmen marktgesteuert sein sollten; ist der Ansicht, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, ob klein oder groß, gelten sollten, damit sie im Interesse der Auswahlmöglichkeiten und der Erschwinglichkeit für die Endnutzer in der EU investieren, Innovationen schaffen und miteinander konkurrieren können;
27. stellt fest, dass offene Daten als hochwertiger „Rohstoff“ wichtig sind, wenn es um die Entwicklung von Mehrwertinformationsdiensten und ‑produkten geht; betont, dass die Daten, die von öffentlichen Einrichtungen und im Rahmen von europäischen Forschungsprogrammen wie Copernicus und Galileo – die mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden – erzeugt werden, den EU-Bürgern über ein Modell des offenen Zugangs zur Verfügung stehen sollten und auch für die öffentliche Verwaltung und private Unternehmen zugänglich sein sollten; damit sie die Qualität ihrer Dienstleistungen unter Achtung der geltenden Rechte des geistigen Eigentums verbessern können;
28. stellt fest, dass für eine wettbewerbsfähigere und innovativere datengesteuerte Wirtschaft mehr Daten verfügbar sein sollten und daher Internetplattformen nahegelegt werden sollte, ihre Datensätze im Einklang mit den Datenschutzvorschriften in anonymisierter und aggregierter Form als offene Daten freizugeben;
29. vertritt die Auffassung, dass weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten notwendig sind, da nur so kreative Innovationen entstehen können und auf diese Weise ein bedeutender Schritt bei der Absenkung von Markteintrittshürden für Jungunternehmen und KMU unternommen wird; ist der Ansicht, dass die verbreitete Nutzung von Technologien, beispielsweise die der gezielten Text- und Datensuche, ein wichtiger Faktor bei der Erzeugung von Mehrwert aus offenen Datensätzen sein wird; weist jedoch darauf hin, dass zwischen der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Verarbeitung anderer Daten deutlich unterschieden werden muss und Technologielösungen mit einem verbesserten eingebauten Schutz der Privatsphäre konzipiert werden müssen;
30. betont, dass alle Grundsätze des Datenschutzrechts der EU – wie Fairness und Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Angabe der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, Zustimmung, Verhältnismäßigkeit, Genauigkeit und begrenzte Speicherungsdauer – bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Massendatenanbieter in vollem Umfang befolgt werden müssen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu den Themen Schutz der Privatsphäre und Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter der Massendaten;
Förderung von Jungunternehmen und KMU in der datengesteuerten Wirtschaft
31. erachtet es als notwendig, eine solide Basis von Diensteanbietern aufzubauen, die Vorteile und den Wert der integrierten Nutzung von Daten für Wirtschaft und Gesellschaft zu vermitteln und bei den KMU das Vertrauen in Massendatentechnologien zu fördern; stellt fest, dass die großflächige Anwendung von Massendatendiensten gefördert werden muss, um die Effizienz in den einzelnen Wirtschaftszweigen zu steigern und neue Diensteanbieter zu unterstützen; fordert, zentrale Anlaufstellen einzurichten, die KMU dabei unterstützen, ihre eigenen und öffentlich zugängliche Daten besser zu nutzen und gleichzeitig die EU-Datenschutzvorschriften einzuhalten;
32. hält es für bedauerlich, dass viele Ideen verloren gehen und Chancen ungenutzt bleiben oder außerhalb der EU verwirklicht werden, weil durch Hindernisse, wie etwa Verwaltungsaufwand und Zugang zu Finanzierung, die Skalierbarkeit erschwert wird, was insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigt; fordert, die Akquise privaten Kapitals zu erleichtern, indem die richtigen Anreize gesetzt und beispielsweise auch Anstrengungen unternommen werden, um die Probleme anzugehen, die sich wegen der unterschiedlichen nationalen, administrativen, rechtlichen und steuerlichen Vorschriften stellen; fordert, zur Schaffung von Verbünden anzuregen, in denen öffentliche und private Einrichtungen, die Technologie und Infrastruktur bereitstellen, mit Jungunternehmen, die Anwendungsideen haben, zusammengebracht werden;
33. weist darauf hin, dass nur 1,7 % der Unternehmen fortgeschrittene Digitaltechnik in vollem Umfang nutzen, obwohl mit Digitalwerkzeugen Vorteile für alle Wirtschaftszweige verbunden sein können; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Strategie für das Digitalunternehmertum in die Wege zu leiten;
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Zentren der EU-Digitalwirtschaft zu gründen, die sich mit der Nutzung von Massendaten und anderen Datentechnologien durch Unternehmer, KMU und innovative Unternehmen befassen und in die die Wissenschaft und die Wirtschaft im weiteren Sinne eingebunden sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von Innovationsräumen und Clustern zu fördern, um zur Erarbeitung von Kompetenzen und zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils in Bezug auf das geistige Kapital sowie zu einem besseren Verständnis der Perspektiven und Grenzen der Massendatentechnologie beizutragen;
35. fordert, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen in Schulen und Bildungseinrichtungen noch besser koordinieren, damit IKT zu einem attraktiven Berufsfeld – insbesondere für Frauen und Mädchen – werden, und ist der Ansicht, dass derartige Bemühungen auch Maßnahmen umfassen sollten, mit denen ein stärker unternehmerisches Denken gefördert wird und die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit im Bereich Massendaten durch die Gründung von Jungunternehmen erleichtert wird, wodurch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden; erachtet es als wichtig, bei der beruflichen Weiterbildung und in der Teambildung einen multidisziplinären Ansatz zu wählen;
36. fordert die Einleitung von Initiativen und die Empfehlung von Finanzierungsmodellen, mit denen Formen des lebensbegleitenden Lernens und maßgeschneiderte Maßnahmen für alle, auch für ältere Menschen, gefördert werden und der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen für Berufstätige, die ihre Kompetenzen in den Bereichen IKT und Datenverarbeitung erweitern möchten, erleichtert wird, damit die Zahl der Berufstätigen mit IKT-Kompetenzen steigt; fordert, in der Weiterbildung dem digitalen Wandel in Unternehmen eine höhere Bedeutung beizumessen und E‑Leadership-Programme einzurichten; betont, dass die Freizügigkeit von Facharbeitern in der EU gefördert werden muss und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel erforderlich sind, darunter auch spezielle Maßnahmen, mit denen Begabte angezogen werden;
37. befürwortet Initiativen, deren Ziel es ist, Themen mit Bezug zur Programmierung und dem Umgang mit Daten in die einzelstaatlichen Lehrpläne aufzunehmen; betont die vielfachen Vorteile freier Software im Bildungsbereich und fordert, besonders darauf zu achten, dass Kinder durch derartige neue Lehrpläne dazu angeregt werden, ihre Begabungen zu entdecken und sich mit Informatik und Programmierung zu befassen;
38. weist darauf hin, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen intensivieren sollten, mit denen die Abwanderung von bestens ausgebildeten Fachkräften mit hohen Qualifikationen aus der EU verhindert wird;
39. fordert, die Entwicklung von Nutzerwerkzeugen zu unterstützen, mit denen Gelegenheitsendnutzer in KMU neue datengesteuerte Geschäftsmodelle ausarbeiten können;
Einbindung der Gesellschaft
40. fordert, in den Mitgliedstaaten und auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen anzuregen, mit denen die Vorteile und der Wert der Digitaltechnik verdeutlicht und Debatten in der Öffentlichkeit über dieses Thema angestoßen werden, wobei diejenigen Bevölkerungsgruppen im Blickpunkt stehen sollten, die noch keinen Zugang zu Digitaltechnik haben oder nur wenig damit vertraut sind; fordert Initiativen, mit denen den Bürgern der Nutzen und der Wert ihrer Daten nahegebracht wird, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer, innovativer Dienstleistungen, und mit denen der Gesellschaft die Vorteile und der Wert von Massendaten verdeutlicht werden;
41. weist darauf hin, dass durch die Analyse von Massendaten die Entwicklung innovativer öffentlicher Dienstleistungen, die auf der Datennutzung im Rahmen einer transparenten Politik und der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors beruhen, erheblich beschleunigt werden könnte; begrüßt deshalb die Chancen, die sich dank der digitalen Infrastruktur und der integrierten Nutzung von Daten im Hinblick darauf eröffnen, die Bevölkerung in unterschiedlichen Formen des auf IKT gestützten staatlichen Handelns und der E‑Demokratie stärker teilhaben zu lassen und besser einzubeziehen;
42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Ausweitung des auf IKT gestützten staatlichen Handelns schneller voranzubringen; erachtet insbesondere das Internet der Dinge als wichtig und fordert die Kommission auf, den Rahmen für einen digitalen Binnenmarkt auf die Ziele der Strategie Europa 2020 abzustimmen; hält es für notwendig, dass auch die Vorteile der Wirtschaft des Teilens und der inklusiven Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Bürger in vollem Umfang ausgeschöpft werden;
o o o
43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.