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Verfahren : 2015/0296(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0063/2016

Eingereichte Texte :

A8-0063/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/04/2016 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0097

Angenommene Texte
PDF 255kWORD 61k
Dienstag, 12. April 2016 - Straßburg
Mehrwertsteuer-Mindestnormalsatz *
P8_TA(2016)0097A8-0063/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten (COM(2015)0646 – C8-0009/2016 – 2015/0296(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2015)0646),

–  gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0009/2016),

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0063/2016),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  bedauert, dass die Kommission ihren Vorschlag zu einem so späten Zeitpunkt vorgelegt hat, dass der Mindestnormalsatz der Mehrwertsteuer rückwirkend zur Anwendung kommen wird;

3.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;

4.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6.  beauftragt seine seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Vorschlag der Kommission   Geänderter Text
Abänderung 1
Vorschlag für eine Richtlinie
Artikel 1 – Nummer 1
Richtlinie 2006/112/EG
Artikel 97
Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.“
Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.
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