Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten (COM(2015)0646 – C8-0009/2016 – 2015/0296(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2015)0646),
– gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0009/2016),
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0063/2016),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. bedauert, dass die Kommission ihren Vorschlag zu einem so späten Zeitpunkt vorgelegt hat, dass der Mindestnormalsatz der Mehrwertsteuer rückwirkend zur Anwendung kommen wird;
3. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;
4. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seine seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
Abänderung 1 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 1 – Nummer 1 Richtlinie 2006/112/EG Artikel 97
Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.“
Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.