Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2016 über die vorgeschlagene Ernennung von Jan Gregor zum Mitglied des Rechnungshofs (C8-0412/2015 – 2015/0815(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0412/2015),
– gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0057/2016),
A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 15. März 2016 den Kandidaten, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofes der Rat vorschlägt, angehört hat;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Jan Gregor zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.