Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/2897(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0441/2016

Eingereichte Texte :

B8-0441/2016

Aussprachen :

PV 13/04/2016 - 20
CRE 13/04/2016 - 20

Abstimmungen :

PV 14/04/2016 - 7.11
CRE 14/04/2016 - 7.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0135

Angenommene Texte
PDF 221kWORD 108k
Donnerstag, 14. April 2016 - Straßburg
Bericht 2015 über Bosnien und Herzegowina
P8_TA(2016)0135B8-0441/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Bericht 2015 über Bosnien und Herzegowina (2015/2897(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits(1),

–  unter Hinweis auf den Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union vom 15. Februar 2016,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 21. April 2015 über den Abschluss des SAA mit Bosnien und Herzegowina,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 zu den westlichen Balkanstaaten und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015 zu Bosnien und Herzegowina,

–  unter Hinweis auf die erste Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Bosnien und Herzegowina in Sarajewo vom 5./6. November 2015 sowie auf die ersten Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrates und des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU vom 11. und 17. Dezember 2015,

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes des Gipfeltreffens mit den westlichen Balkanstaaten vom 27. August 2015 in Wien sowie auf die Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen für das Gipfeltreffen 2015 in Wien,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611) und das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2015 Bosnia and Herzegovina Report“ (Bericht über Bosnien und Herzegowina 2015) (SWD(2015)0214),

–  unter Hinweis auf die von der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina am 29. Januar 2015 angenommene und von der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina am 23. Februar 2015 gebilligte schriftliche Verpflichtung zur EU-Integration sowie auf die Reformagenda 2015–2018 für Bosnien und Herzegowina, die im Juli 2015 von allen drei Regierungsebenen angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Land, einschließlich seiner Entschließungen vom 9. Juli 2015 zum Gedenken an Srebrenica(2) und vom 17. Dezember 2015 zum 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton(3),

–  unter Hinweis auf die am 9. Dezember 2015 im Europäischen Parlament abgehaltene Konferenz mit dem Titel „European future of Bosnia and Herzegovina – 20 years after Dayton-Paris Peace Agreement“ (Eine europäische Zukunft für Bosnien und Herzegowina – 20 Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton),

–  unter Hinweis auf die Arbeit von Cristian Dan Preda als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für Bosnien und Herzegowina,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin für die europäische Perspektive Bosnien und Herzegowinas sowie für seine territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit einsetzt;

B.  in der Erwägung, dass der EU-Beitritt ein inklusiver Prozess ist, bei dem es bezüglich der Reformagenda eines Konsenses bedarf; in der Erwägung, dass bei den institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen den Bürgern Bosnien und Herzegowinas das Hauptaugenmerk gelten muss;

C.  in der Erwägung, dass die EU einen neuen Ansatz für Bosnien und Herzegowina auf den Weg gebracht hat, damit das Land Fortschritte in Richtung EU-Beitritt erzielen und die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Sozialpolitik, Wirtschaft und Rechtsstaatlichkeit bewältigen kann, wodurch dem Land ermöglicht wird, sich auf eine zukünftige Mitgliedschaft vorzubereiten; in der Erwägung, dass ausgehend von diesem Ansatz das SAA am 1. Juni 2015 in Kraft trat;

D.  in der Erwägung, dass es eines wirksamen Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten zwischen den verschiedenen Regierungsebenen bedarf, um ein besseres Zusammenspiel mit der EU sicherzustellen und um die Angleichung an sowie die Um- und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu erleichtern und dem Antrag Bosnien und Herzegowinas auf EU-Mitgliedschaft zum Erfolg zu verhelfen; in der Erwägung, dass der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina am 26. Januar 2016 den „Beschluss zu einem Koordinierungssystem im Prozess der europäischen Integration Bosnien und Herzegowinas“ angenommen hat; in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Koordinierung von EU-Angelegenheiten Bosnien und Herzegowina ermöglichen würden, in den uneingeschränkten Genuss von EU-Mitteln zu kommen;

E.  in der Erwägung, dass es immer noch 84 500 Binnenvertriebene und eine hohe Anzahl von Flüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina in Nachbarländern, in ganz Europa und weltweit gibt;

F.  in der Erwägung, dass eine starke politische Unterstützung ein entscheidender Faktor ist, um den institutionellen Aufbau des Landes wirksamer zu machen;

1.  begrüßt den ersten eher positiv ausgefallenen Bericht der Kommission über Bosnien und Herzegowina und bekräftigt sein unmissverständliches Bekenntnis zur europäischen Perspektive Bosnien und Herzegowinas; fordert die staatlichen Stellen auf, die institutionellen und sozioökonomischen Reformen mit Entschlossenheit fortzusetzen und wirksam umzusetzen sowie stetige Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu erzielen; ruft zu Transparenz bei der Planung und Umsetzung der Reformen auf; begrüßt den gemeinsamen Aktionsplan des Staates und der Gebietseinheiten für die Umsetzung der Reformagenda 2015–2018 und fordert eine einheitliche Umsetzung, um landesweit einen wirklichen sichtbaren Wandel zu erreichen und das Leben aller Bürger Bosnien und Herzegowinas zu verbessern;

2.  begrüßt die Einreichung des Antrags auf Mitgliedschaft in der EU durch Bosnien und Herzegowina am 15. Februar 2016; ruft den Rat auf, diesen Antrag baldmöglichst zu prüfen und umgehend an die Kommission zu übermitteln, damit mit der Formulierung der Empfehlung begonnen werden kann;

3.  begrüßt, dass der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina am 26. Januar 2016 den Beschluss zur Schaffung eines Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten und am 9. Februar 2016 die Verhandlungsposition zur Anpassung des SAA nach dem Beitritt Kroatiens zur EU angenommen hat; weist darauf hin, dass neben den tatsächlichen Fortschritten bei der Umsetzung der Reformagenda auch diese Bestandteile erforderlich sind, wenn der Beitrittsantrag von der EU als erfolgreich erachtet werden soll; fordert eine unverzügliche Harmonisierung der Position der Gebietseinheiten zum angenommenen Koordinierungsmechanismus und ruft alle Interessenträger dazu auf, ihn gemeinsam zu verbessern; spricht sich für eine rasche Umsetzung des Mechanismus aus und fordert nachdrücklich eine konstruktive Zusammenarbeit bei EU-Fragen; unterstreicht, dass dieser Mechanismus für eine effiziente Beschlussfassung im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses unerlässlich ist; begrüßt die anfänglichen konkreten Beratungen auf parlamentarischer Ebene, die auf die uneingeschränkte Umsetzung des Koordinierungsmechanismus abzielten, und fordert eindringlich eine weitere Intensivierung dieser Zusammenkünfte von institutionellen Akteuren; besteht erneut darauf, dass die im Rahmen des SAA zugesagten Handelszugeständnisse angenommen werden; hält die vollständige Umsetzung des SAA, einschließlich seiner Annahme, für ein wichtiges Element der Verpflichtungen Bosnien und Herzegowinas gegenüber der EU und für eine der Voraussetzungen für eine Unterstützung seiner Bewerbung um Mitgliedschaft; legt Bosnien und Herzegowina nahe, bei ihren Bemühungen um Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft auch mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;

4.  bekräftigt, dass auch die verfassungsmäßigen, rechtlichen und politischen Reformen fortgesetzt werden müssen, durch die Bosnien und Herzegowina in einen uneingeschränkt wirksamen, inklusiven und funktionsfähigen Staat umgewandelt würde, sodass für all seine Staatsvölker und Bürger, gleichberechtigt und unabhängig von ihrem ethnischen oder religiösen Hintergrund, gemäß den in den früheren Entschließungen des Parlaments bekundeten Grundsätzen – darunter die Kopenhagener Kriterien, der Besitzstand der EU, die Empfehlungen der Venedig-Kommission und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) – Gleichheit und demokratische Vertretung gewährleistet wären und sichergestellt wäre, dass alle Bürger für politische Ämter auf allen Ebenen kandidieren, in diese gewählt werden und sie ausüben können; ruft die Behörden auf, die Grundsätze der legitimen Vertretung, des Föderalismus, der Dezentralisierung und der Subsidiarität sowie die europäischen Werte und die Bedeutung der europäischen Perspektive aktiv zu fördern; fordert die EU-Organe und Einrichtungen auf, sich aktiv an den Anstrengungen zur Ausarbeitung einer nachhaltigen Lösung in Bezug auf die verfassungsmäßige Ordnung Bosnien und Herzegowinas zu beteiligen;

5.  fordert die führenden Politiker und die religiösen Würdenträger nachdrücklich auf, von einer spalterischen nationalistischen und sezessionistischen Rhetorik Abstand zu nehmen, durch die die Gesellschaft polarisiert wird und den politischen Dialog und die Aktivitäten, die auf die gegenseitige Achtung, den Konsens und die Zusammenarbeit zwischen legitimen politischen Vertretern und den Schutz der Vielfalt der Gesellschaft abzielen, fortzuführen; fordert alle Bürger auf, die Gelegenheit zur Aussöhnung und Zusammenarbeit wahrzunehmen, die wichtige Voraussetzungen für die Verwirklichung der europäischen Perspektive sind;

6.  betont die wichtige Rolle der Basisorganisationen der Zivilgesellschaft beim Prozess der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung, insbesondere was die Beteiligung der Jugend am interkulturellen Dialog und Austausch betrifft, sowie in der Politik; stellt fest, dass Kulturschaffende, Künstler, Schriftsteller und Akademiker eine bedeutende Rolle spielen, wenn es darum geht, den Dialog und das Verständnis zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu fördern; fordert nachdrücklich, dass die Bildung im Hinblick auf Demokratie, Grundrechte und Bürgerschaft in Bosnien und Herzegowina gefördert wird;

7.  nimmt die Ankündigung des Präsidenten der Republika Srpska (RS) zur Kenntnis, das geplante Referendum in der RS über die gesamtstaatlichen Justizstrukturen in Bosnien und Herzegowina zu verschieben; bedauert jedoch, dass dieser Beschluss von der Nationalversammlung der Republika Srpska nicht angenommen wurde; fordert dazu auf, die Idee, ein Referendum abzuhalten, insgesamt aufzugeben, da dieses eine Herausforderung für den Zusammenhalt, die Souveränität und die Unversehrtheit des Landes darstellt und die Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation aller Bürger Bosnien und Herzegowinas zunichte zu machen droht, und fordert, dass weitere Fortschritte in Richtung EU-Beitritt erzielt werden; betont, dass sämtliche Mängel im Justizsystem Bosnien und Herzegowinas im Geiste der Zusammenarbeit und nicht im Rahmen einseitiger Initiativen, sondern im Zuge des ausgeweiteten strukturierten Dialogs zum Thema Justiz thematisiert werden sollten; erinnert daran, dass der Republika Srpska gemäß dem Abkommen von Dayton kein Recht auf Abspaltung zusteht;

8.  ist zutiefst besorgt angesichts der Erklärungen des Innenministers der Republika Srpska in Bezug auf die künftige Ausbildung von Sondereinheiten der Polizei in der Russischen Föderation, die Vertiefung der Zusammenarbeit, insbesondere was den Informationsaustausch betrifft, und die Absicht, russische Militärausrüstung zu kaufen; fordert die Staatsorgane der Republika Srpska auf, keine unabhängige Außen- und Sicherheitspolitik zu betreiben, die der Politik auf staatlicher Ebene zuwiderlaufen könnte;

9.  begrüßt, dass das SAA in Kraft getreten ist und dass es sich bei dem Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss um das erste gemeinsame, auf Grundlage des Abkommens eingerichtete Organ handelt; bedauert jedoch zutiefst, dass es seine Geschäftsordnung nicht anzunehmen vermochte, weil versucht wurde, in die Abstimmungsregeln des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses Sperrmöglichkeiten auf der Grundlage der Ethnie einzuführen; weist darauf hin, dass im Rahmen des SAA die Annahme einer Geschäftsordnung vorgesehen ist, weshalb ihre Nichtannahme einen unmittelbaren Bruch der Umsetzung des Abkommens darstellt; fordert die bosnische Delegation in diesem Zusammenhang auf, in der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses in konstruktiver Weise auf die Annahme der Geschäftsordnung hinzuarbeiten; begrüßt die ersten Sitzungen des aus Vertretern Bosnien und Herzegowinas und der EU bestehenden Stabilitäts- und Assoziationsrates am 11. Dezember 2015;

10.  bedauert, dass Korruption, einschließlich Korruption auf höchster Ebene, nach wie vor weit verbreitet ist und dass diesbezügliche politische Verpflichtungen nicht zu konkreten Ergebnissen geführt haben; ist weiterhin besorgt über den schwach ausgeprägten rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Bekämpfung der Korruption, der korrupte Praktiken ungestraft zulässt, und über die geringe Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen bei Korruptionsfällen; fordert eine Verbesserung der Bilanz in Bezug auf wirksame Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung in Korruptionsfällen auf höchster Ebene, die Politiker, hochrangige Beamte und Regulierungsbehörden betreffen, sowie in Bezug auf öffentliche Auftragsvergabe und Privatisierung; begrüßt die Verabschiedung der Strategie und des Aktionsplans zur Bekämpfung der Korruption für den Zeitraum 2015–2019 und fordert nachdrücklich, dass für deren Umsetzung ausreichende Haushaltsmittel veranschlagt werden; fordert, dass die landesweite Zusammenarbeit zwischen Behörden wesentlich verbessert wird; fordert eindringlich die Einrichtung spezifischer Korruptionsverhütungs- und ‑überwachungsstrukturen und die Annahme politischer Leitlinien zur Korruptionsverhütung auf allen Regierungsebenen; fordert die uneingeschränkte und unverzügliche Umsetzung der GRECO-Empfehlungen;

11.  hebt hervor, dass eine funktionsfähige und stabile Justiz für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina und für weitere Fortschritte des Landes auf dem Weg in Richtung EU von entscheidender Bedeutung ist; ist besorgt über den zunehmenden Druck, der von politischen Akteuren auf die Justiz ausgeübt wird; weist darauf hin, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Bosnien und Herzegowina dringend gestärkt werden muss; ist insbesondere besorgt über Fälle von politischer Einflussnahme bei Gerichtsverfahren, die Politisierung bei Ernennungsverfahren im Justizwesen, die fortgesetzte Fragmentierung in vier unterschiedliche Rechtssysteme und das Fehlen eines wirksamen und objektiven Systems für die Bewertung der beruflichen Eignung von Richtern; begrüßt die aktualisierte Reformstrategie für den Justizsektor 2014–2018 und fordert einen Aktionsplan für deren Umsetzung, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf landesweiten Harmonisierungsbemühungen liegen muss; erachtet es als wesentlich, dass ein professionelleres, unabhängigeres und verantwortungsvolleres Justizsystem gewährleistet wird, wozu auch die systematische Anwendung objektiver Kriterien für Ernennungen zählt; begrüßt das von den Justizministern auf der Ebene der Gebietseinheiten und des Gesamtstaats unterzeichnete Protokoll, durch das die Justiz auf der Ebene des Gesamtstaats und der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft einer Reform unterzogen werden sollen; begrüßt die Ernennung eines Bürgerbeauftragten, ist jedoch besorgt über die anhaltenden finanziellen und personellen Schwierigkeiten des Büros des Bürgerbeauftragten; fordert die zügige Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Reform des Amts des Bürgerbeauftragten;

12.  ist weiterhin besorgt über den sehr beschränkten Zugang zu kostenfreiem Rechtsbeistand; fordert die zuständigen Behörden auf, als Voraussetzung für die Gewährleistung eines gleichberechtigten, wirksamen und nichtdiskriminierenden Zugangs auf staatlicher Ebene ein Gesetz über kostenfreien Rechtsbeistand zu verabschieden; ist der Auffassung, dass die Umsetzung eines solchen Gesetzes für die Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung ist;

13.  verurteilt zutiefst das immer noch rechtskräftige Gesetz über die öffentliche Ordnung in der Republika Srpska, durch das die grundlegenden demokratischen Rechte der Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Medienfreiheit unterwandert werden; fordert die vollumfängliche Umsetzung des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen, da es immer noch uneinheitlich ist und häufig unter Hinweis auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Schutz der Geschäftsinteressen von mit den Regierungen handelnden Unternehmen beschränkt wird und folglich den Bürgern in Fällen, in denen der Zugang zu Informationen verweigert wird, keine wirksamen Rechtsmittel bietet; begrüßt die Annahme der Änderungen am Strafgesetzbuch Bosnien und Herzegowinas, durch die die Bestimmungen über Folter, Verschwindenlassen und Vergewaltigung an internationale Normen angepasst werden; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, die im Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität genannten Straftaten in das Strafgesetzbuch aufzunehmen;

14.  hält es für wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten auf der Ebene des Gesamtstaats, der Gebietseinheiten und des Bezirks Brcko verbessert wird und dass gemeinsame Sitzungen zwischen ihnen stattfinden; nimmt die Verpflichtungen zur Kenntnis, die im Rahmen der Partnerschaft der Parlamente eingegangen wurden, und fordert mit Nachdruck die Umsetzung der darauf zurückzuführenden Empfehlungen sowie die effektive Umsetzung des vereinbarten Kooperationsrahmens; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung des Konzepts des Mechanismus für die Zusammenarbeit der Parlamente in Bosnien und Herzegowina in Bezug auf mit dem EU-Integrationsprozess verbundene Tätigkeiten; fordert, dass die Koordinierung mit den Kantonsversammlungen insgesamt verbessert wird;

15.  nimmt die Rolle des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung bei der Gewährleistung der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas zur Kenntnis; ist besorgt angesichts der weitverbreiteten Präsenz von Waffen, die sich illegal im Besitz der Bevölkerung befinden, sowie der immer noch großen Lagerbestände an Munition und Waffen, die unter die Verantwortung der Streitkräfte fallen; begrüßt die Fortschritte, die von den Streitkräften bei der Entsorgung der instabilsten Munition und beim Aufbau nachhaltiger Kapazitäten zur Verwaltung der restlichen Lagerbestände erzielt wurden; fordert eindringlich ein umfassendes Konzept, um die verbleibenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Minenräumung im Land bis 2019 in Angriff zu nehmen; ruft die Kommission und die VP/HV auf, ihre Unterstützung für diese Maßnahmen zu verstärken;

16.  fordert die Mitglieder der Arbeitsgruppe mit Nachdruck zur Ausarbeitung von Änderungen am Wahlgesetz von Bosnien und Herzegowina auf, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Änderungen die Grundlage für echte demokratische Wahlen als Ausdruck der Souveränität schaffen; unterstreicht, dass demokratische Wahlen nur dann möglich sind, wenn ein breites Spektrum anderer Menschenrechte und Grundfreiheiten fortwährend und ohne Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Religion, Geschlecht, politischer oder sonstiger Meinungen, Eigentum, Geburt oder des sonstigen Status und ohne willkürliche und unangemessene Beschränkungen in Anspruch genommen werden kann;

17.  ist der Ansicht, dass durch die Fragmentierung der öffentlichen Verwaltung, deren Politisierung und die schwache Koordinierung in der Politik die institutionellen und rechtlichen Reformen beeinträchtigt werden und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger negativ beeinflusst wird; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf allen Ebenen auf, die mittelfristige Politikplanung zu verbessern und einen umfassenden und landesweiten strategischen Rahmen für die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie ein Programm zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu entwickeln, das den von der OECD/SIGMA für EU-Beitrittskandidaten entwickelten europäischen Grundsätzen für die öffentliche Verwaltung Rechnung trägt;

18.  erkennt die Landwirtschaft als einen wichtigen Wirtschaftszweig Bosnien und Herzegowinas an, da rund 20 % der Bevölkerung des Landes direkt oder indirekt davon abhängen; begrüßt deshalb die Fortschritte, die im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Veterinärpolitik erzielt wurden, sowie den Beschluss der Kommission, den Ausfuhren von Milch- und Molkereiprodukten aus Bosnien und Herzegowina in die EU zuzustimmen; fordert, dass größere Anstrengungen zur Anpassung des amtlichen Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollsystems an die europäischen Normen sowie zur Einrichtung der erforderlichen institutionellen Strukturen, die den Einsatz des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen Raums erlauben würden, unternommen werden; ruft die Regierung auf, die Einrichtung eines Landwirtschaftsministeriums auf gesamtstaatlicher Ebene und eine begleitende Entwicklungsstrategie zu unterstützen;

19.  stellt fest, dass die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Regierung und zivilgesellschaftlichen Organisationen unzureichend sind, wozu auch gehört, dass sie nur eingeschränkt am politischen Dialog über die Reformagenda teilnehmen können; erachtet es als unerlässlich, die Rolle der Zivilgesellschaft zu stärken und die Bürger in den EU-Beitrittsprozess einzubeziehen; fordert erneut die Schaffung und Umsetzung transparenter und inklusiver Mechanismen für die Konsultation der Öffentlichkeit; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf allen Ebenen auf, den einschlägigen rechtlichen und finanziellen Rahmen zu verbessern, eine nationale Strategie über zivilgesellschaftliche Organisationen anzunehmen und für eine transparente öffentliche Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu sorgen, um landesweit eine verstärkt partizipative und inklusive Demokratie voranzubringen; ruft die zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, ihre Kapazitäten und Strukturen wesentlich zu verstärken und mit den Behörden Bosnien und Herzegowinas, der EU und der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten; fordert Letztere auf, die zivilgesellschaftlichen Organisationen bei ihren Bemühungen zu unterstützen;

20.  nimmt die unkoordinierte Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens 2014–2016 zur Kenntnis; fordert mit Nachdruck die Annahme und Umsetzung einer neuen Strategie und eines neuen Aktionsplans zur Geldwäsche entsprechend den Empfehlungen des Moneyval-Ausschusses; weist auf den Bedarf eines opferorientierten Ansatzes und einer multidisziplinären und umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels hin; ruft die EU und die Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas zu einer wirksamen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer auf; begrüßt die Annahme des Aktionsplans 2016–2019 für die Bekämpfung des Menschenhandels in Bosnien und Herzegowina, einschließlich der spezifischen Ausrichtung auf Probleme im Zusammenhang mit Wanderarbeitern und der Zwangsbettelei von Kindern, und ruft zu einer wirksamen Umsetzung des Aktionsplans auf; ist weiterhin besorgt angesichts der hohen Anzahl illegaler Waffen in Bosnien, die leicht in die EU eingeführt werden können; fordert die zuständigen Behörden auf, ihre Anstrengungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Waffenhändlern und Schmugglern sowie die Bekämpfung der unkontrollierten Verbreitung von und des illegalen Handels mit Waffen, insbesondere kleinen und leichten Waffen, unter anderem durch eine Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU zu erhöhen;

21.  empfiehlt den staatlichen Stellen, einen Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus für den Zeitraum 2015-2020 auszuarbeiten; fordert die staatlichen Stellen auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit die landesweite Zusammenarbeit zwischen Polizei-, Nachrichten- und Sicherheitsdiensten bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewaltbereiten Extremismus mehr Wirkung zeitigt; ruft zum Ausbau der Kapazitäten Bosnien und Herzegowinas für die Terrorismusbekämpfung auf; fordert die zuständigen Behörden auf, stärkere Anstrengungen bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu unternehmen, wozu auch die Schaffung eines Rechtsrahmens gehört, der die Möglichkeit bietet, die Bankkonten terroristischer Vereinigungen einzufrieren; hält die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen in Bosnien und Herzegowina und den Austausch von Informationen innerhalb des Landes für unerlässlich; betont, dass die enge Zusammenarbeit zwischen regionalen Sicherheitsdiensten ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist, und ermutigt zur weiteren Zusammenarbeit in diesem Bereich;

22.  weist darauf hin, dass Bosnien und Herzegowina schwer vom Phänomen der ausländischen Kämpfer und der Radikalisierung betroffen ist; ist besorgt über die Radikalisierung junger Menschen und darüber, dass sich eine – im Vergleich zu anderen Ländern in der Region – hohe Zahl von ihnen dem Da’esh angeschlossen hat; fordert die Fortsetzung und Stärkung der Maßnahmen gegen Radikalisierung und Terrorismus; begrüßt die Anstrengungen zur Stärkung des interreligiösen Dialogs, darunter die gemeinsame Erklärung von führenden Politikern und religiösen Würdenträgern, in denen Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus verurteilt werden; begrüßt die ersten Urteile gegen ausländische Kämpfer auf der Grundlage der Straftatbestände der Finanzierung terroristischer Aktivitäten, der öffentlichen Anstiftung zu terroristischen Aktivitäten sowie der Mitorganisation und der Beteiligung am Da’esh; fordert, dass dringend wirksame Entradikalisierungsprogramme entwickelt und Anstrengungen unternommen werden, um jungen Menschen in Bosnien und Herzegowina im Einklang mit der „positiven Agenda für die Jugend in den westliche Balkanstaaten“ eine bessere wirtschaftliche Perspektive zu bieten und sie so davon abzuhalten, sich mit radikalen und extremen Ideologien zu identifizieren; unterstützt Anstrengungen zur Einbeziehung der Medien, der akademischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft bei der Schärfung des Bewusstseins für die Risikofaktoren der Radikalisierung, die in gewaltbereiten Extremismus münden kann; fordert die Entwicklung nationaler und regionaler Netze zur Sensibilisierung in Bezug auf die Radikalisierung, die auf den bewährten Verfahren und Instrumenten des auf EU-Ebene eingerichteten Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung beruhen sollten; spricht sich für eine engere Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten in der EU und in Nachbarländern aus, auch was den Austausch von Informationen betrifft; begrüßt die Durchführung von Polizeioperationen in ganz Bosnien und Herzegowina, die zur Verhaftung von Personen führten, die im Verdacht stehen, terroristische Aktivitäten zu organisieren, zu unterstützen und zu finanzieren;

23.  stellt fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Achtung der Menschenrechte erheblicher Verbesserungen bedarf; fordert, dass in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine landesweite Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung entwickelt wird; fordert ein weiteres Mal mit Nachdruck, dass eine eindeutige Definition von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung als Diskriminierungsgründe in das Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen wird; fordert dessen wirksame Umsetzung und die Stärkung der Rolle des für Menschenrechte zuständigen Bürgerbeauftragten; ist besorgt angesichts der Diskriminierung von Personen mit Behinderungen im Rahmen der Beschäftigung, der Bildung, des Zugangs zum Gesundheitswesen und der Bereitstellung anderer Dienstleistungen; ist besorgt über durch Hass bedingte Gewalt, Hassreden und den gemeldeten Anstieg der Bedrohungen gegenüber Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft; legt den Behörden nahe, dieses Problem unter anderem durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in den Reihen der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und der Bevölkerung in Angriff zu nehmen; nimmt die erheblichen Fortschritte bei der Umsetzung des Prozesses der Eintragung der Roma in das Personenstandsregister zur Kenntnis, ist jedoch weiterhin besorgt aufgrund der beschränkten Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit, der Bildung und der Beschäftigungsaussichten; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, geschlechtsspezifische Diskriminierung zu bekämpfen; fordert eindringlich, dass die Bestimmung über die Todesstrafe in der Verfassung der Gebietseinheit der Republika Srpska aufgehoben wird;

24.  bedauert, dass keine Fortschritte bei der Umsetzung der Rechtssachen Sejdić-Finci und Zornić zu verzeichnen sind, und weist darauf hin, das Bosnien und Herzegowina nach wie vor gegen die diesbezüglichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt; betont einmal mehr, dass das Versäumnis, die Urteile umzusetzen, nach wie vor eine Diskriminierung der Bürger Bosnien und Herzegowinas zur Folge hat und daher ein Hindernis auf dem Weg hin zu einem EU-Beitritt Bosnien und Herzegowinas darstellen kann;

25.  fordert eine entschiedenere und ordnungsgemäße Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen und Hassreden aus ethnischen oder anderen Gründen sowie der Verbreitung extremistischer Ideologien über soziale Medien; bedauert, dass die Föderation weiterhin das einzige Gebiet im westlichen Balkan ist, in dem die Bestrafung von durch Rassenhass motivierte Verbrechen nicht im Strafgesetzbuch geregelt ist, und ruft dringend zur Aufnahme einer dahingehenden Bestimmung auf; fordert ebenso die Aufnahme einer Bestimmung in Bezug auf Hassreden in die Strafgesetzbücher aller Gebietseinheiten;

26.  erinnert daran, dass das Wahlgesetz und das Wahlsystem allen drei Staatsvölkern und allen anderen Bürgern die Möglichkeit einräumen müssen, die eigenen legitimen politischen Vertreter in den Institutionen und Behörden frei und unabhängig zu wählen;

27.  hebt die wichtige Rolle hervor, die der Zivilgesellschaft bei der Wahrung und Förderung der Minderheitenrechte in dem Land, bei der Förderung der gesellschaftlichen Harmonie und Toleranz sowie bei der Sensibilisierung der Menschen für die Vorteile der Vielfalt zukommt; fordert eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Bewältigung der Herausforderungen der ethnischen Teilung, um dem Land dabei zu helfen, sich der EU weiter anzunähern; fordert eine bessere Koordination zwischen den zuständigen staatlichen Stellen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen, um für eine bessere Durchsetzung des Gesetzes über Minderheiten zu sorgen;

28.  begrüßt die Annahme der Strategie für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt für den Zeitraum 2015–2018; fordert, dass die Rahmenstrategie für die Umsetzung der Istanbul-Konvention dringend verabschiedet und umgesetzt wird; ist besorgt angesichts des Umstands, dass es auf staatlicher Ebene keinen umfassenden Rechtsrahmen zu sexuellen Übergriffen und keinen geeigneten Entschädigungsmechanismus für Opfer gibt; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, eine angemessene Finanzierung und die Verbesserung der Rechtsvorschriften in Bezug auf sichere Unterkünfte sicherzustellen und ein harmonisiertes System zur Überwachung und Erfassung von Daten in Bezug auf Fälle von Gewalt gegen Frauen einzurichten; ruft auch dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Teilhabe von Frauen an der Politik und dem Berufsleben zu erhöhen, ihre soziale und wirtschaftliche Situation zu verbessern, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Recht auf Mutterschaftsurlaub und -geld, und ihre Rechte zu fördern, zu schützen und zu stärken; fordert die Regierungen auf allen Ebenen auf, mit Unterstützung der Zivilgesellschaft Frauen für diese Probleme zu sensibilisieren, damit sie den ihnen gesetzlich zustehenden Schutz in Anspruch nehmen;

29.  hebt die grundlegende Bedeutung der Bildung bei der Schaffung und Förderung einer toleranten und inklusiven Gesellschaft sowie bei der Förderung der Zusammenarbeit und des Zusammenhalts über kulturelle, religiöse und ethnische Grenzen hinweg hervor; stellt mit Bedauern fest, dass nur langsam Fortschritte bei der Bewältigung des Problems der „zwei Schulen unter einem Dach“ sowie weiterer Formen der Segregation und Diskriminierung an Schulen erzielt werden, und dass noch immer kein gemeinsamer zentraler Lehrplan entwickelt worden ist; fordert mit Nachdruck konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Segregation des Bildungssystems; betont, dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Effizienz des fragmentierten Bildungssystems zu verbessern und zugleich das Recht auf gleiche Bildungsmöglichkeiten in allen Amtssprachen Bosnien und Herzegowinas und das Recht jeder Gemeinschaft auf Bildung in der eigenen Sprache zu gewährleisten; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, für die wirksame Umsetzung der Grundsätze der inklusiven Bildung mit Blick auf Kinder mit Behinderungen zu sorgen;

30.  begrüßt die aktive Beteiligung Bosnien und Herzegowinas an der Bildungs- und Ausbildungsplattform für die westlichen Balkanstaaten sowie die weitere Teilnahme an Erasmus+ und der Initiative „Western Balkans Youth Window“ (Jugend in den westlichen Balkanstaaten), die bei der die Bekämpfung der sehr hohen Jugendarbeitslosenrate eine sehr wichtige Rolle spielen; begrüßt die Zusage Bosnien und Herzegowinas, an der PISA-Studie der OECD im Jahr 2018 teilzunehmen; betrachtet diese Studie als ein hilfreiches Instrument für die Debatte über die Qualität des Bildungswesens und erforderliche Reformen; begrüßt die von allen 13 Bildungsministerien und den einschlägigen Behörden zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft, sich an den gemeinsamen Anstrengungen zu beteiligen; ruft die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, die Teilnahme Bosnien und Herzegowinas an der Studie aus Mitteln des Heranführungsfonds zu finanzieren;

31.  unterstreicht, dass unabhängige und professionelle Medien zu den zentralen Bestandteilen einer gut funktionierenden demokratischen Gesellschaft zählen; ist besorgt über die Rückschritte in dem Bereich der Meinungsfreiheit, über Fälle von politisch motiviertem Druck gegenüber und Einschüchterung von Journalisten, einschließlich der Durchführung falscher Finanz- und sonstiger Inspektionen in einigen Medienunternehmen durch lokale und nationale Behörden, und über die anhaltende politisch und ethnisch bedingte Polarisierung der Medien; ruft die zuständigen staatlichen Stellen auf, gründliche Ermittlungen in Bezug auf Angriffe gegen Journalisten durchzuführen und einen Rechtsrahmen für den Schutz von Journalisten zu schaffen; fordert darüber hinaus, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die politische, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen sicherzustellen und für Transparenz bei Eigentumsverhältnissen im Medienbereich zu sorgen, indem alle rechtlichen Lücken geschlossen werden, durch die die uneingeschränkte Transparenz systematisch verhindert wird; stellt fest, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, um jede unzulässige politische Einflussnahme auszuschließen; fordert das Ergreifen von Maßnahmen, um für Pluralismus in den Medien und die Ausstrahlung in allen Amtssprachen zu sorgen; fordert zudem die Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und der finanziellen Sicherheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, da ihr Vorhandensein für die Einheit Bosnien und Herzegowinas wichtig ist; ist beunruhigt darüber, dass gezielte Cyberangriffe auf Nachrichtenportale nicht strafrechtlich verfolgt werden;

32.  begrüßt die erzielten Fortschritte beim Abbau des Verfahrensrückstaus bei Kriegsverbrechen; stellt fest, dass es beim IStGHJ Bedenken wegen der unzureichenden Folgemaßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft gibt, was die wiederholten Aufforderungen betrifft, Fälle von Kriegsverbrechen zum Abschluss zu bringen; fordert, dass die nationale Strategie in Bezug auf Kriegsverbrechen überarbeitet, sexuelle Gewalt im Krieg wirksamer strafrechtlich verfolgt wird und die Opfer besser geschützt werden; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass die Opfer ihr Recht auf eine wirksame Entschädigung in Anspruch nehmen können;

33.  nimmt zur Kenntnis, dass einige Maßnahmen durchgeführt werden, und fordert, dass größere Fortschritte in Bezug auf die dauerhafte Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen erzielt werden, unter anderem was die Bereiche Beschäftigung, Bildung und Sozialschutz, die Rückgabe von Eigentum und die Gesundheitsversorgung auf lokaler Ebene betrifft; bekräftigt, wie wichtig es ist, ihre dauerhafte Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina, insbesondere in die Republika Srpska zu unterstützen; fordert alle Regierungsebenen auf, sie zu beschützen und ihre Rückkehr zu beschleunigen, indem sämtliche erforderlichen legislativen und administrativen Maßnahmen eingeführt und umgesetzt werden; fordert die wirksame Umsetzung der überarbeiteten Strategie im Zusammenhang mit Anhang VII des Friedensabkommens von Dayton; fordert die Kommission auf, angemessene finanzielle Hilfe und Projekthilfe zu gewähren, wodurch dieser Prozess erleichtert würde; nimmt die anhaltend hohe Zahl vermisster Personen zur Kenntnis und fordert die zuständigen Behörden zu einer Intensivierung ihrer Zusammenarbeit und ihrer Anstrengungen, die 7 019 Personen zu finden, die seit dem Krieg noch immer vermisst werden, auf; weist darauf hin, dass alternative Ansätze zur Justiz entwickelt werden müssen, unter anderem ausgehend von der Strategie des UNDP in Bezug auf die Übergangsjustiz; ruft die Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas auf, im Rahmen der einschlägigen Programme umfangreiche Ressourcen zur Verfügung zu stellen;

34.  stellt fest, dass, die Rehabilitierung und der Wiederaufbau Bosnien und Herzegowinas in der Nachkriegszeit zwar weitgehend erfolgreich waren und das Land der EU nähergebracht haben, jedoch nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit des Aussöhnungsprozesses bestehen; unterstreicht daher, wie wichtig Bildungsmaßnahmen zur Aussöhnung und zum gegenseitigen Verständnis in der Gesellschaft sind;

35.  begrüßt die Zunahme der angemeldeten Erwerbstätigkeit sowie die ersten Schritte, die getätigt wurden, um die politische Koordinierung zu stärken und das Geschäftsklima zu verbessern; ist weiterhin besorgt über die staatliche Einflussnahme auf die Wirtschaft, die Qualität der öffentlichen Finanzen, die hohe Abhängigkeit von der Finanzierung durch internationale Investitionskredite, die unklare Herkunft internationaler Investitionen und die schwierigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt; betont, dass gegen die anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit (27,6 %), darunter die sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit (62,7 %), sowie gegen die weit verbreitete Schattenwirtschaft vorgegangen und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts verbessert werden muss;

36.  begrüßt die Annahme eines neuen Arbeitsrechts durch beide Gebietseinheiten; bedauert, dass es kein vereintes Wirtschaftsgebiet gibt, wodurch die Rahmenbedingungen für Unternehmen erschwert werden; fordert mit Nachdruck, die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern, indem die Rechtsstaatlichkeit gestärkt, die Durchsetzung von Verträgen vereinfacht und die Korruption bekämpft wird; bedauert, dass Bosnien und Herzegowina keine KMU-Strategie auf staatlicher Ebene entwickelt hat;

37.  unterstreicht, dass Reformen und eine Harmonisierung der fragmentierten Sozialschutzsysteme unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger erforderlich sind, um die Gleichbehandlung aller Bürger zu gewährleisten; stellt fest, dass die Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte, einschließlich Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, immer noch eingeschränkt sind, und weist auf die Bedeutung einer weiteren Stärkung und Harmonisierung dieser Rechtsvorschriften im ganzen Land hin;

38.  fordert mit Nachdruck die Annahme landesweiter sektoraler Strategien in den Bereichen Verkehr, Energie und Umwelt; unterstreicht, dass diese Strategien unter anderem dazu erforderlich sind, um in den Genuss des EU-Heranführungsinstruments zu kommen;

39.  begrüßt die Beteiligung von Bosnien und Herzegowina an der Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans; unterstreicht die Bedeutung der beiden wichtigen Investitionsprojekte „Stara Gradiška“ und „Svilaj“, die den Handel, die regionale Integration und das nachhaltige Wachstum erleichtern werden; fordert die Staatsorgane mit Nachdruck auf, noch vor dem nächsten Gipfel 2016 in Paris für eine uneingeschränkte und rasche Umsetzung der technischen Normen und weichen Maßnahmen im Transportbereich zu sorgen, die beim Westbalkan-Gipfel 2015 in Wien vereinbart wurden (z. B. Angleichung/Vereinfachung von Grenzübertrittsverfahren, Informationssysteme, Wartungssysteme, Entbündelung und Zugang Dritter zum Netz);

40.  fordert , dass die Ergebnisse der Volks- und Wohnraumzählung unverzüglich veröffentlicht werden, weil sie für die wirtschaftliche und soziale Planung hilfreich sind; weist zudem darauf hin, dass die Daten der Volkszählung von 2013 beim Ausfüllen des Fragebogens, den Bosnien und Herzegowina von der Kommission erhalten wird, erforderlich sein werden;

41.  fordert die statistischen Ämter von Bosnien und Herzegowina auf, ihre Statistiken an die Normen von Eurostat anzupassen;

42.  ist besorgt über die Rückschritte im Bereich der Informationsgesellschaft; fordert, dass die digitale Umstellung zügig durchgeführt wird; fordert mit Nachdruck, dass eine Aufsichtsbehörde für die Akkreditierung im elektronischen Handel eingerichtet wird und auf staatlicher Ebene Gesetze über die elektronische Unterschrift verabschiedet werden, da letztere aufgrund des Fehlens dieser Behörde noch nicht umgesetzt worden sind; fordert die verantwortlichen Behörden auf, die Umsetzung der 2009 eingerichteten europäischen Notrufnummer 112 zu beschleunigen;

43.  stellt fest, dass in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel beschränkte Maßnahmen und Aktivitäten durchgeführt und erste Schritte zum Aufbau des Netzes Natura 2000 zum Schutz der Natur ergriffen wurden; fordert die zuständigen Behörden auf, einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Umweltschutz und für Klimamaßnahmen zu schaffen und die strategische Planung sowie die Angleichung an den Besitzstand in diesen Bereichen zu stärken; fordert die zuständigen Behörden auf, gemäß den EU-Umweltnormen übermäßige Luftverschmutzung einschließlich der Verschmutzung durch den Betrieb der Erdölraffinerie in Bosanski Brod, zu verhindern; bekräftigt, dass Bosnien und Herzegowina seine aus dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Übereinkommen, 1991) und dem Protokoll über die strategische Umweltprüfung (Kiew, 2003) herrührenden Verpflichtungen uneingeschränkt umsetzen muss;

44.  fordert die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf, den Bau von Wasserkraftanlagen in ökologisch gefährdeten Gebieten sowie in Schutzgebieten und schutzfähigen Gebieten zu regulieren und zu überwachen und die Unversehrtheit von bestehenden Nationalparks, darunter der Nationalpark Sutjeska und der Nationalpark Una, aufrechtzuerhalten; empfiehlt, die Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verbessern, um den EU Standards gemäß der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung zu tragen; fordert die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf, die Transparenz zu verbessern, indem sie die lokalen Gemeinschaften, Sachverständige aus der Wissenschaft und die Zivilgesellschaft in ihre Vorhaben einbezieht und sie zu ihnen konsultiert;

45.  beglückwünscht Bosnien und Herzegowina zur Übernahme des Vorsitzes der Energiegemeinschaft im Jahr 2016; ist jedoch besorgt über die von der Energiegemeinschaft verhängten Sanktionen gegen Bosnien und Herzegowina; wiederholt seinen Aufruf an Bosnien und Herzegowina, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verbindung zu den Energieinfrastrukturen der Nachbarländer herzustellen und all seinen vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags über die Energiegemeinschaft nachzukommen;

46.  verurteilt das das im Februar 2015 in der Republika Srpska angenommene Gesetz zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Beiträge in sozialen Medien, durch die die öffentliche Ordnung gestört wird oder die unanständige, ausfällige oder beleidigende Inhalte haben, unter Strafe stellt, was den Weg für rechtliche Beschränkungen der freien Meinungsäußerung im Internet und der freien Medien ebnet und bei den Nutzern der sozialen Medien zu einer Selbstzensur führen kann;

47.  würdigt die konstruktive und proaktive Rolle, die Bosnien und Herzegowina bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit übernommen hat; ist der Ansicht, dass im Wege einer konkreten Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu einer Stabilisierung des Westbalkans beigetragen werden kann; begrüßt das Grenzabkommen mit Montenegro; spricht sich dafür aus, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die ausstehenden bilateralen Fragen zu klären, etwa in Bezug auf die Markierung des Grenzverlaufs mit Serbien und Kroatien, und um das Problem der grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung in Angriff zu nehmen; begrüßt die erste gemeinsame Sitzung des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina mit der serbischen Regierung, die am 4. November 2015 in Sarajevo stattfand;

48.  begrüßt, dass die Quote der Anpassung an die Beschlüsse im Bereich der GASP von 52 % auf 62 % angestiegen ist; hält es vor dem Hintergrund des Antrags Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur EU für erforderlich, die Außenpolitik in hohem Maße mit der GASP der EU abzustimmen;

49.  ruft die Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas angesichts der anstehenden Kommunalwahlen auf, die diesbezüglichen Empfehlungen der internationalen und lokalen Beobachter und der OSZE/des BDIMR umzusetzen, um so die Glaubwürdigkeit und die Integrität des Wahlverfahrens zu gewährleisten; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, dringend die Kommunalwahlen in Mostar zu reglementieren;

50.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der VP/HR, dem Rat, der Kommission, der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina sowie den Regierungen und Parlamenten der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska sowie den Regierungen der zehn Kantone zu übermitteln.

(1) ABl. L 164 vom 30.6.2015, S. 2.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0276.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0471.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen