Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/0229(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0147/2016

Eingereichte Texte :

A8-0147/2016

Aussprachen :

PV 09/05/2016 - 18
CRE 09/05/2016 - 18

Abstimmungen :

PV 10/05/2016 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0209

Angenommene Texte
PDF 248kWORD 59k
Dienstag, 10. Mai 2016 - Straßburg
Fangmöglichkeiten und finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauretanien ***
P8_TA(2016)0209A8-0147/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren (12773/2015 – C8-0354/2015 – 2015/0229(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12773/2015),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren (12776/2015),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8–0354/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0147/2016),

1.  erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Mauretanien zu übermitteln.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen