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Verfahren : 2015/0314(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0170/2016

Eingereichte Texte :

A8-0170/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 26/05/2016 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0232

Angenommene Texte
PDF 260kWORD 66k
Donnerstag, 26. Mai 2016 - Brüssel
Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden *
P8_TA(2016)0232A8-0170/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 des Rates und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (COM(2015)0677 – C8-0017/2016 – 2015/0314(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2015)0677),

–  gestützt auf Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0017/2016),

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0170/2016),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der Kommission   Geänderter Text
Abänderung 1
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 5
(5)  Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8. Dezember 2015 ersuchte Schweden förmlich um die Aussetzung seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates.
(5)  Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8. Dezember 2015 ersuchte Schweden förmlich um die Aussetzung seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates, da es sowohl den Herausforderungen eines Erstankunftsstaates als auch eines Zielstaates gegenüberstehe.
Abänderung 2
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 9
(9)  Schweden verzeichnet 2015 pro Kopf in der EU bei weitem über die höchste Zahl an Personen, die internationalen Schutz beantragen (11 503 Antragsteller auf 1 Million Einwohner).
(9)  Schweden verzeichnete 2015 in der EU pro Kopf die bei weitem höchste Zahl an Personen, die internationalen Schutz beantragen (11 503 Antragsteller auf 1 Million Einwohner), und im März 2016 hatte Schweden insgesamt 170 104 Antragsteller empfangen, von denen 73 331 Kinder waren, davon 36 181 unbegleitete Minderjährige.
Abänderung 3
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 10
(10)  Zusätzlich wird die Situation noch durch den jüngsten deutlichen Zuwachs an unbegleiteten Minderjährigen verschärft, jeder vierte Antragsteller gibt an, ein unbegleiteter Minderjähriger zu sein.
(10)  Zusätzlich wird die Situation noch durch den jüngsten deutlichen Zuwachs an unbegleiteten Minderjährigen verschärft, wobei jeder vierte Antragsteller angibt, ein unbegleiteter Minderjähriger zu sein; diese Antragsteller haben besondere Bedürfnisse und es bedarf zusätzlicher Ressourcen, um ihnen Zugang zu Gesundheitsversorgung, menschenwürdiger Unterkunft und Bildung im Einklang mit den Asylvorschriften der EU zu ermöglichen.
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