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Verfahren : 2015/2354(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0171/2016

Eingereichte Texte :

A8-0171/2016

Aussprachen :

PV 26/05/2016 - 4
CRE 26/05/2016 - 4

Abstimmungen :

PV 26/05/2016 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0237

Angenommene Texte
PDF 271kWORD 139k
Donnerstag, 26. Mai 2016 - Brüssel
Binnenmarktstrategie
P8_TA(2016)0237A8-0171/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2016 zu der Strategie für den Binnenmarkt (2015/2354(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015)0550),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa – Analyse und Fakten“ (SWD(2015)0202),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Integration des Binnenmarktes und Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihren Mitgliedstaaten“ (SWD(2015)0203),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2011)0206),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012)0573),

–  unter Hinweis auf den von Mario Monti im Auftrag des Präsidenten der Kommission erstellten Bericht vom 9. Mai 2010 mit dem Titel „Eine neue Strategie für den Binnenmarkt: Im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft Europas“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zu der Binnenmarkt-Governance im Rahmen des Europäischen Semesters 2015(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu dem Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zu wirksamen Kontrollen am Arbeitsplatz als Strategie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa(5),

–  unter Hinweis auf die Studie vom September 2014 mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market for Energy“ (Die Kosten eines Verzichts auf EU-politische Maßnahmen im Bereich des Energiebinnenmarkts), die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Studie vom September 2015 mit dem Titel „A strategy for completing the Single Market: the trillion euro bonus“ (Eine Strategie für die Vollendung des Binnenmarkts: der Billionen-Euro-Bonus), die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Studie vom 20. November 2015 mit dem Titel „Ex-post evaluation of Late Payment Directive“ (Ex-post-Evaluierung der Zahlungsverzugsrichtlinie), die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Studie vom November 2014 mit dem Titel „The EU furniture market situation and a possible furniture products initiative“ (Situation des EU-Möbelmarkts und Möglichkeit einer Initiative zu Möbelerzeugnissen), die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Oktoberausgabe 2015 des Online-Binnenmarktanzeigers,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0171/2016),

A.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt durch die Erleichterung des Handels in der ganzen EU bei gleichzeitiger Gewährleistung einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft gemäß Artikel 3 Absatz 3 EUV stets der Grundpfeiler der europäischen Integration und ein Motor für Wachstum und Beschäftigung war und weiterhin ist;

B.  in der Erwägung, dass die Vertiefung des Binnenmarktes eine zentrale wirtschaftliche Herausforderung bleibt, insbesondere im Kontext der Entwicklung der neuen Technologien, für die ein Markt von kritischer Größe erforderlich ist, um das Auftreten innovativer und wettbewerbsfähiger Akteure auf globaler Ebene zu fördern;

C.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht positiv entwickelt hat, aber in fast allen Bereichen immer noch Verbesserungen erreichbar sind, besteht, etwa bei Anreizen für einen von der digitalen Technologie getriebenen Markt, der Förderung von Unternehmensneugründungen, der Integration globaler Lieferketten, der Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer und der sozialen Rechte, dem Umgang mit neuen Geschäftsmodellen, der Sicherstellung von Marktzugangserleichterungen, gegenseitiger Anerkennung und Standardisierung sowie bei der Zulassung von Fachkräften, vorausgesetzt, dass nicht gerechtfertigte tatsächliche, rechtliche oder technische Hindernisse beseitigt werden;

D.  in der Erwägung, dass der Gewinn, der sich durch die Vollendung des Binnenmarkt voraussichtlich ergeben wird, nach eigenen Recherchen des Parlaments bei einer Billion EUR liegt (was einem potenziellen Effizienzgewinn in Höhe von 615 Milliarden EUR pro Jahr entspricht); in der Erwägung, dass die Fragmentierung des Binnenmarktes einer der größten Hemmnisse für ein höheres strukturelles Wirtschaftswachstum ist;

E.  in der Erwägung, dass ein wahrhaft strategischer Ansatz in Bezug auf die weitere Integration des Binnenmarkts erforderlich ist und dass die Antwort auf die sich stellenden Herausforderungen ebenso politischer wie technischer Natur sein sollte, insbesondere im Falle ungerechtfertigter nichttarifärer Hindernisse innerhalb des Binnenmarkts;

F.  in der Erwägung, dass die EU die Schaffung eines echten Binnenmarkts anstreben und ihn als gemeinsames Gut aller Bürger, Arbeitnehmer, Wirtschaftsakteure und Mitgliedstaaten behandeln sollte und dass der Binnenmarkt sein volles Potenzial nur dann entfalten wird, wenn er die uneingeschränkte Unterstützung aller Mitgliedstaaten findet und diese miteinander zusammenarbeiten;

G.  in der Erwägung, dass die Vorschriften und Maßnahmen auf EU-Ebene in ein strategisches Gesamtkonzept eingebunden sein und somit widerspruchsfrei miteinander in Einklang stehen sollten; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten von diskriminierenden Maßnahmen absehen sollten, wie handels- und steuerrechtlichen Gesetzen, die nur bestimmte Wirtschaftszweige oder Geschäftsmodelle betreffen und den Wettbewerb verzerren und es für Unternehmen schwierig machen, sich in einem bestimmten Mitgliedstaat niederzulassen, da solche Maßnahmen einen eindeutigen Verstoß gegen die Binnenmarktgrundsätze darstellen;

H.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt nicht losgelöst von anderen horizontalen Politikbereichen, wie insbesondere dem digitalen Binnenmarkt, dem Gesundheits-, Sozial- und Verbraucherschutz, dem Arbeitsrecht und der Mobilität der Bürger, der Umwelt, der nachhaltigen Entwicklung, der Energie, der Verkehrs- und der Außenpolitik betrachtet werden kann;

I.  in der Erwägung, dass die Vollendung des Binnenmarktes im Waren- und Dienstleistungssektor und die Beseitigung von Beschränkungen eine der obersten Prioritäten ist, die ein zügiges Handeln der Mitgliedstaaten und der EU-Organe erforderlich macht;

J.  in der Erwägung, dass Barrieren auf dem Binnenmarkt zu beschränkten Wahlmöglichkeiten und teureren Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher führen;

K.  in der Erwägung, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen auf europäischer Ebene nur in geringem Maße anerkannt werden und dass es für die Mehrzahl dieser Unternehmen keinen Rechtsrahmen auf EU-Ebene, sondern nur in einigen Mitgliedstaaten einen Rechtsrahmen auf nationaler Ebene mit unterschiedlichen Rechtsformen gibt; in der Erwägung, dass dieser fehlende EU-Rechtsrahmen diese Unternehmen daran hindert, grenzüberschreitend auf dem Binnenmarkt tätig zu werden;

L.  in der Erwägung, dass die Produktfälschung eine ernstzunehmende Bedrohung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit ist und dass der Gesamtwert des Handels mit gefälschten Waren in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen ist, was die verheerende Auswirkung der Produktfälschung auf die Innovation, die Beschäftigung und das Markenimage der europäischen Unternehmen verschlimmert hat;

M.  in der Erwägung, dass die Schaffung eines Kapitalbinnenmarktes zu einer größeren staatenübergreifenden Risikoteilung und zu liquideren Märkten beitragen würde;

N.  in der Erwägung, dass – wie dem zusammenfassenden Bericht über die Konsultation der Kommission zum Geo-Blocking zu entnehmen ist – die Verbraucher Legislativmaßnahmen gegen das Geo-Blocking stark unterstützen;

O.  in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise noch zu spüren sind und das BIP in mehreren Mitgliedstaaten immer noch unter dem Stand von 2008 liegt;

P.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt von beständig hohen Arbeitslosenquoten gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass die Zahl der Arbeitslosen seit der Finanzkrise um über 6 Millionen gestiegen ist; in der Erwägung, dass in der Union Ende 2015 über 22 Millionen Menschen ohne Beschäftigung waren;

Politische Ziele

1.  unterstützt die übergeordneten Ziele der Binnenmarktstrategie der Kommission für Waren und Dienstleistungen – „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ – und begrüßt die Aktivitäten der Kommission in zentralen Bereichen, die darauf abzielen, zum Nutzen der Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen, insbesondere von Start-ups, das volle Potenzial des Binnenmarkts freizusetzen, die Zahl der dauerhaften Arbeitsplätze zu erhöhen und KMU zu fördern; fordert die Kommission auf, Querschnittsmaßnahmen auszuarbeiten, um in Übereinstimmung mit Titel II des EU-Vertrags, der allgemein anwendbare Bestimmungen enthält, einen faireren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt zu errichten;

2.  weist darauf hin, dass die Schaffung des Binnenmarktes, in dem für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gesorgt ist, ein grundlegendes Ziel der Union ist;

3.  begrüßt die Tatsache, dass diese Strategie die Anstrengungen in anderen Bereichen ergänzen soll; ist der Überzeugung, dass die Strategie dadurch, dass sie bereits eingeleitete Initiativen verbessert, echtes Potenzial hat, zu wirtschaftlichem Wohlstand beizutragen, die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum zu fördern, das Wohlergehen der Europäer durch konkrete Maßnahmen zu verbessern, die EU für Investitionen attraktiv zu machen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken; betont jedoch, dass es erforderlich ist, bei der Umsetzung dieser Strategie Unstimmigkeiten und Überschneidungen zwischen den Initiativen zu vermeiden; betont, dass die Vorschläge evidenzbasiert und mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung in Einklang sein sollten;

4.  betont, dass die verbleibenden Hindernisse auf dem Binnenmarkt unbedingt abgebaut werden müssen, um im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum, Forschung, Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und neue Geschäftsmodelle greifbare und schnelle Ergebnisse zu erzielen; vertritt die Auffassung, dass zur Erreichung dieser Ziele – falls erforderlich und zweckmäßig – auf eine stärkere Harmonisierung der Rechtsvorschriften hingewirkt werden sollte, unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherschutzniveaus, und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollten, um gegen ungerechtfertigte Hindernisse vorzugehen, die von Mitgliedstaaten errichtet wurden;

5.  ist der Auffassung, dass bei der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 ambitionierte Ziele im Hinblick auf die Entwicklung einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft und eines nachhaltigen Wachstums bis 2020 gesetzt werden sollten; betont, dass der Binnenmarkt bei der Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle spielen sollte;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften innovativ vorzugehen; betont das große Potenzial arbeitsintensiver Sektoren, wie Einzelhandel und Gastgewerbe, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der Integration und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

7.  ist der Auffassung, dass der Monti-Bericht von 2010 mit dem Titel „Eine neue Strategie für den Binnenmarkt“ vollumfänglich umgesetzt und bei der Arbeit zur Binnenmarktstrategie berücksichtigt werden sollte;

8.  betont, dass die Strategie für den Binnenmarkt das Potenzial der Industrie im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in Europa nicht außer Acht lassen darf;

9.  vertritt die Auffassung, dass die Binnennachfrage – insbesondere die Verbesserung der Kaufkraft, die Verabschiedung innovativer Maßnahmen und Investitionen in eine umweltverträgliche Wirtschaft – entscheidend dazu beiträgt, das volle Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfen und nachhaltiges Wachstum zu fördern;

Ein moderner und innovativerer Binnenmarkt

10.  begrüßt, dass bei der Strategie Aspekte in den Mittelpunkt gestellt werden, mit denen Unternehmen, vor allem KMU, Kleinstunternehmen und Start-ups dabei unterstützt werden, ihre Tätigkeiten auszuweiten, zu wachsen und auf dem Binnenmarkt Bestand zu haben, und ihnen so Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert werden; hebt hervor, dass alle Initiativen für KMU und Start-ups sofortige Maßnahmen erfordern und ihnen Priorität eingeräumt werden sollte, erinnert jedoch daran, dass diese Initiativen unehrlichen Unternehmen nicht die Chance bieten sollten, bestehende Regeln zu umgehen, und die Arbeitnehmer- und Verbraucherstandards nicht senken und das Risiko von Unternehmensbetrug, kriminellen Machenschaften und Briefkastenfirmen nicht erhöhen sollten;

11.  vertritt die Auffassung, dass die Strategie den KMU, die das Rückgrat der Volkswirtschaften der EU sind, und Kleinstunternehmen und innovativen Start‑up‑Unternehmen neue Chancen bieten kann; vertritt die Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, indem die Rahmenbedingungen für privates Wagniskapital für KMU verbessert werden, der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird, solide Rechtsvorschriften erlassen werden und das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ im Binnenmarkt uneingeschränkt angewandt wird, und dass die Schaffung dieser Rahmenbedingungen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich sein könnte;

12.  vertritt die Auffassung, dass es für die Verwirklichung der Ziele der Strategie von zentraler Bedeutung ist, dass der Verwaltungsaufwand verringert wird, die Compliance-Kosten für Unternehmen, insbesondere KMU, gesenkt und überflüssige Rechtsvorschriften aufgehoben werden, und dass gleichzeitig weiterhin für hohe Verbraucherschutz-, Arbeitnehmerschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzstandards gesorgt wird;

13.  ist der Überzeugung, dass eine Reihe von möglichen objektiven Kriterien und Indikatoren für eine Definition von „innovativen“ Start-ups, KMU und sozialwirtschaftlichen Unternehmen in Erwägung gezogen werden sollte, die als Referenzwert für die Annahme verbundener Maßnahmen herangezogen werden können; fordert die Kommission auf, solche Kriterien und Indikatoren vorzuschlagen;

14.  betont, dass eine Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen der Binnenmarktmaßnahmen erforderlich ist, angesichts der Tatsache, dass es rund 2 Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen in der EU gibt, was rund 10-12 % aller europäischen Unternehmen entspricht; betont ferner, dass die Sozialwirtschaft rapide wächst, hochwertige Güter und Dienstleistungen hervorbringt und hochwertige Arbeitsplätze schafft;

15.  fordert die Kommission auf, die Plattform REFIT (Regulatory Fitness and Performance – Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung) zu ersuchen, sich mit Innovation im Wege stehenden Hindernissen zu befassen und – zusätzlich zum Vorschlag in Bezug auf die Einrichtung eines Europäischen Innovationsrates – Vorschläge vorzulegen, wie die Hindernisse abgebaut oder ausgeräumt werden können; betont, dass dieser Prozess nicht zu einer Senkung der Beschäftigung, des Verbraucherschutzes oder der Umweltstandards führen darf; ist der Auffassung, dass zur Sicherstellung einer besseren Rechtsetzung die bestehenden Rechtsvorschriften überprüft und gegebenenfalls vereinfacht werden müssen, um ihre Zweckmäßigkeit zu gewährleisten, während alle neuen Rechtsetzungsvorschläge zukunftsfähig und standardmäßig digital sein müssen und dem Grundsatz „zuerst in kleinen Dimensionen denken“ folgen müssen;

16.  stellt fest, dass eine gute Rechtsetzung Unternehmen und Arbeitnehmern gleichermaßen zugute kommt und zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Binnenmarkt beitragen kann; verweist auf die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung, die auch eine verstärkte Einbeziehung der Interessenträger, beispielsweise über die REFIT‑Plattform, und verstärkte Folgenabschätzungen umfasst; betont, dass nicht nur die kurzfristigen Auswirkungen, sondern auch der langfristige Wert der Rechtsvorschriften und die Folgen fehlender Rechtsvorschriften bewertet werden müssen; vertritt die Auffassung, dass bessere, wirksamere und einfache Rechtsvorschriften den Verwaltungsaufwand verringern, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen fördern sowie auch künftig für hohe Verbraucherschutz-, Arbeitnehmerschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzstandards sorgen werden;

17.  ist der Auffassung, dass die weitere Entwicklung des Binnenmarktes die Beseitigung der Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich macht; unterstützt die Erklärung des Europäischen Rates zur Wettbewerbsfähigkeit vom Februar 2016, insbesondere das Engagement zur Vereinfachung der Rechtsetzung und zur Reduzierung der regulatorischen Belastung, zu verstärkten Bemühungen zur Reduzierung der Belastung durch EU-Rechtsvorschriften insgesamt, insbesondere für KMU und Mikrounternehmen, und zur Festlegung von Zielvorgaben für den Bürokratieabbau in bestimmten Wirtschaftszweigen, sofern dies möglich ist; empfiehlt, die Arbeit in Bezug auf die Festlegung derartiger Zielvorgaben für den Bürokratieabbau sofort einzuleiten;

18.  vertritt die Auffassung, dass die EU die Wettbewerbsfähigkeit im Einklang mit der Erklärung des Europäischen Rates zur Wettbewerbsfähigkeit verbessern muss, wenn die Ziele des Binnenmarktes verwirklicht und Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden sollen;

19.  begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die fehlende steuerpolitische Koordinierung in der EU und insbesondere die Schwierigkeiten anzugehen, denen sich KMU bedingt durch die Komplexität der unterschiedlichen nationalen Mehrwertsteuerbestimmungen gegenübersehen; unterstützt die Kommission in Bezug auf die Mehrwertsteuerreform weiterhin uneingeschränkt; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die neuen Bestimmungen über den Leistungsort im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen geändert werden können, um den spezifischen Bedürfnissen von Klein- und Kleinstunternehmen Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine weitergehende Koordinierung möglich ist, und insbesondere, welche Möglichkeiten für einen vereinfachten Ansatz in Bezug auf die Mehrwertsteuer (auf dieselbe Warenkategorie) im elektronischen Handel bestehen;

20.  unterstützt die Bemühungen der Kommission, für Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union zu sorgen und gegen aggressive Steuerplanung und Steuervermeidungspraktiken vorzugehen; fordert die Kommission auf, sich auf die Arbeiten zur Einführung einer Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung für internationale Konzerne zu konzentrieren;

21.  weist auf die Schwierigkeiten hin, mit denen Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, beim Zugang zu Finanzierungsmitteln konfrontiert sind; betont, dass Unterschiede bei den äußeren Faktoren wie zum Beispiel dem einfachen Zugang zu Krediten, der Besteuerung und den Arbeitsbestimmungen dazu führen, dass KMU gegenüber anderen benachteiligt werden; fordert die Kommission auf, Unternehmen zwar weiterhin die wertvolle Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und im Rahmen von Programmen wie Horizont 2020, COSME und den ESI-Fonds zukommen zu lassen, gleichzeitig aber Möglichkeiten dafür erörtern, vor allem Kleinstunternehmen der Zugang zu diesen und anderen Programmen und Instrumenten zu erleichtern, indem beispielsweise Aufrufe zur Einreichung von Anträgen auf Sechsmonatszeiträume verkürzt, die einschlägigen Verfahren weiter vereinfacht werden und die Sichtbarkeit der europäischen Finanzierungen verbessert wird; begrüßt die Absicht der Kommission, COSME-Mittel für Informationskampagnen einzusetzen, die sich an die Zielgruppe der innovativen jungen KMU richtet; fordert die Kommission auf, alle regionalen und lokalen Behörden, die für die Begleitung der Unternehmen verantwortlich sind, insbesondere solcher, die am Netz „Enterprise Europe Network“ teilnehmen, in diese Kampagnen einzubeziehen; vertritt die Auffassung, dass die Vereinfachung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Zugangs von KMU und Start-ups zu Finanzmitteln leisten kann; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die Schwarmfinanzierung reibungslos und länderübergreifend betrieben werden kann;

22.  fordert die Kommission auf, einen Ausbau des Netzes der KMU-Beauftragten durch eine Reihe von Maßnahmen in Erwägung zu ziehen – gleichzeitig aber nicht mehr Verwaltungslast zu schaffen –, um dieses Instrument bei KMU bekannter und sichtbarer zu machen sowie den Austausch zwischen den einzelnen nationalen KMU-Beauftragten und den entsprechenden KMU-Vertretern zu verbessern, und dem Parlament einmal jährlich über die Tätigkeiten des Netzes Bericht zu erstatten;

23.  weist darauf hin, dass trotz der Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug durch das Europäische Parlament im Februar 2011, jedes Jahr Tausende KMU und Start-ups in ganz Europa Insolvenz anmelden müssen, weil sie auf die Begleichung ausstehender Rechnungen, auch durch nationale öffentliche Verwaltungen, warten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich intensiver für eine vereinfachte Anwendung und Durchsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie einzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Formen zu erwägen, in denen Unternehmen, denen öffentliche Verwaltungen Geld schulden, im Fall einer unbefriedigenden Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie angemessen entschädigt werden können, damit sie nicht gezwungen sind, deswegen Insolvenz anzumelden;

24.  begrüßt die Rechtsetzungsinitiative zu Unternehmensinsolvenzen, einschließlich früher Umstrukturierungen und zweiter Chancen, die sicherstellen wird, dass die Mitgliedstaaten ein regulatorisches Umfeld schaffen, in dem akzeptiert wird, dass Misserfolge vorkommen können, und mit der Innovation gefördert werden können; hebt jedoch hervor, dass die Kosten und Konsequenzen von Unternehmenspleiten nicht nur die Eigentümer und Gesellschafter der Unternehmen betreffen, sondern auch ihre Gläubiger und Beschäftigten sowie die Steuerzahler; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass diese Initiative für eine Anpassung der Insolvenzverfahren in der gesamten EU sorgen und die Länge und Kosten der Verfahren reduzieren wird;

25.  bedauert, dass die Kommission die spezifische Rolle der traditionellen Fertigung des Handwerks und der KMU als wichtigen Beitrag sowohl zur Wettbewerbsfähigkeit als auch zur wirtschaftlichen Stabilität in Europa nicht ausreichend hervorgehoben hat; legt der Kommission nahe, das volle Potenzial der Digitalisierung und Innovation im herstellenden Gewerbe, insbesondere mit Blick auf Mikro- und kleine Hersteller und Start-ups, sowie für die weniger industrialisierten Regionen zu nutzen, um regionale Ungleichheiten zu überwinden und die lokale Wirtschaft zu beleben; ist der Auffassung, dass eine stärkere Ausrichtung der politischen Maßnahmen auf KMU und Handwerk eine der wichtigsten Prioritäten der europäischen Organe und der Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren sein muss;

26.  begrüßt das von der Kommission vorgeschlagene zentrale digitale Zugangstor, das auf den bestehenden einheitlichen Ansprechpartnern aufbauen sollte, die im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet wurden, und fordert, dass diese einheitlichen Ansprechpartner mit ähnlichen zentralen Marktnetzen verbunden werden; fordert die Kommission auf, alle Möglichkeiten zu ermitteln, wie europäischen Start-ups durch das zentrale digitale Zugangstor am besten dabei geholfen werden kann, ihre Tätigkeiten auf ganz Europa zu erweitern und sich internationaler aufzustellen, indem in verschiedenen Sprachen präzise und klare Informationen über alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten zur Verfügung gestellt werden, die beachtet werden müssen, um im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine geschäftliche Tätigkeit auszuüben; fordert die Kommission auf, einen einzigen Zugangspunkt zu sämtlichen Informationen in Verbindung mit dem Binnenmarkt, Unterstützung, Problemlösung und nationalen und EU-weiten Verfahren, die für eine grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU erforderlich sind, für Unternehmen und Verbraucher zu schaffen; fordert die Kommission auf, für eine zügige Umsetzung zu sorgen;

27.  stellt fest, dass Unternehmen, insbesondere KMU, entweder die in anderen Mitgliedstaaten geltenden Regeln nicht kennen oder Schwierigkeiten damit haben, Informationen über die für Unternehmen geltenden Regeln und Verfahren ausfindig zu machen und zu verstehen; fordert die Kommission auf, alle unterschiedlichen Portale, Zugangspunkte und Informationswebsites über ein zentrales Zugangstor miteinander zu verlinken, das KMU und Start-ups benutzerfreundliche Informationen zur Verfügung stellt, sodass sie fundierte Entscheidungen treffen können und dadurch Zeit und Geld sparen;

28.  fordert die Kommission auf, die einheitlichen Ansprechpartner von einem regulatorischen Portal in umfassende Online-Portale für Unternehmen zu verwandeln, die den regelmäßigen Informationsaustausch von und zwischen Unternehmensvertretern fördern und die nationalen Unternehmen und Bürger dabei unterstützen, in anderen EU-Mitgliedstaaten in den Wettbewerb zu treten;

29.  verweist auf die Bedeutung der Stärkung und Rationalisierung der bestehenden Binnenmarktinstrumente für KMU wenn es gilt, um deren grenzüberschreitende Expansion zu erleichtern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Anstrengungen zur Rationalisierung und Verbesserung der Produktinfostellen und der einheitlichen Ansprechpartner zu unternehmen;

30.  weist darauf hin, dass ein entsprechendes Sicherheitsniveau für die Verbraucher sowohl online als auch offline sichergestellt werden muss; betont, dass alle online und offline im Binnenmarkt tätigen Wirtschaftsbeteiligten alle vernünftigen und angemessenen Maßnahmen treffen müssen, um gegen Produktfälschung zu kämpfen, damit der Verbraucherschutz und die Produktsicherheit sichergestellt werden;

31.  betont, dass die Wirtschaft des Teilens schnell wächst und die Art und Weise verändert, wie Dienstleistungen und Güter zur Verfügung gestellt und in Anspruch genommen bzw. konsumiert werden, während sie zugleich auch die Innovation steuern kann und das Potenzial hat, zusätzliche Vorteile und Chancen für Unternehmen und Verbraucher auf dem Binnenmarkt zu schaffen; weist auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Vorteile und Herausforderungen der Wirtschaft des Teilens hin; fordert die Kommission auf, die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Suche nach kurz- und langfristigen legislativer Lösungen in Bezug auf die Wirtschaft des Teilens zu koordinieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vorschläge vorzulegen, die darauf abzielen, Missbrauch im Zusammenhang mit der Wirtschaft des Teilens in den Bereichen Beschäftigung und Besteuerung zu verhindern;

32.  begrüßt die von der Kommission angekündigte Initiative zur Wirtschaft des Teilens und ihre Absicht, die in diesem Bereich tätigen Unternehmen zu untersuchen und mithilfe von Leitlinien die Auswirkungen der Bestimmungen des bestehenden EU-Rechts auf die Anwendung und Funktionsweise der Geschäftsmodelle der Wirtschaft des Teilens klarzustellen; ist der Überzeugung, dass regulatorische Maßnahmen in diesem Bereich so flexibel gestaltet werden müssen, dass sie in einem sich schnell entwickelnden Sektor, der rasche und wirksame Anpassungen erfordert, sehr schnell angepasst und angewendet werden können; betont, dass die bestehenden Verbraucherschutzstandards auch in Bezug auf die digitale Wirtschaft angewandt und durchgesetzt werden müssen; fordert die Kommission auf, für bestmögliche Bedingungen zu sorgen, damit sich die Wirtschaft des Teilens weiterentwickeln und florieren kann;

33.  betont, dass die neuen Sicherheitsmerkmale der Wirtschaft des Teilens, wie die Zahlungssicherheit, die Geolokalisierung und Versicherung, die Verbraucher stärken und folglich geprüft werden sollte, ob Ex-post-Rechtsbehelfe nicht vielleicht wirksamer als Ex-ante-Rechtsvorschriften sind; fordert die Kommission auf, die öffentlich-private Zusammenarbeit weiter zu fördern, um die bestehenden Hürden für die Wirtschaft des Teilens zu beseitigen, insbesondere in Bezug auf die verstärkte Nutzung der digitalen Identität zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in Online-Transaktionen, die Entwicklung digitaler Lösungen für die Zahlung von Steuern, die Bereitstellung grenzüberschreitender Versicherungsangebote und die Modernisierung des Arbeitsrechts;

34.  vertritt die Auffassung, dass in der Wirtschaft des Teilens die Entwicklung von Geschäftsmodellen, innovativen Dienstleistungen und die vorübergehende Inanspruchnahme von Gütern gefördert werden sollte, allerdings wenn möglich auf der Grundlage ähnlicher Regeln für ähnliche Dienstleistungen, damit die hohe Qualität der Dienstleistungen, ungeachtet davon, wie der Zugang und die Bereitstellung organisiert sind, gewahrt wird, gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Sicherheit der Verbraucher garantiert werden und zugleich eine Fragmentierung verhindert wird, die die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle behindern würde; ist der Auffassung, dass in Bezug auf die Wirtschaft des Teilens nur ein Binnenmarktansatz möglich ist, da eine Fragmentierung des Binnenmarktes durch lokale und nationale Vorschriften die im Bereich der Wirtschaft des Teilens tätigen europäischen Unternehmen daran hindert, auf europäischer Ebene zu expandieren;

35.  verweist auf den wichtigen Beitrag, den technische Normen der EU zu Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritt auf dem Binnenmarkt leisten; vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte und zeitnahe Entwicklung von strengen europäischen Normen in Bezug auf Qualität, Interoperabilität und Sicherheit im Dienst der Industriepolitik sowie deren Förderung auch auf internationaler Ebene erforderlich ist; fordert die Kommission auf, europäische Normen zu unterstützen und zu stärken, wie bereits in der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 vorgesehen, und den Rahmen für die Normung effizienter und zweckmäßiger zu machen, auch durch Wahrnehmung der Chancen, die sich im Rahmen von internationalen Handelsverhandlungen bieten; betont, dass die Normen in einer vom Markt bestimmten, offenen, integrativen und auf Wettbewerb orientierten Weise festgesetzt werden sollten, sodass sie leicht von KMU umgesetzt werden können, um die Gefahr geschlossener Wertschöpfungsketten abzuwenden, während gleichzeitig Verzögerungen bei ihrer Veröffentlichung vermieden werden;

36.  betont den wichtigen Beitrag, den das Standardisierungssystem zum freien Warenverkehr und zunehmend auch zum freien Dienstleistungsverkehr leistet; stellt fest, dass die freiwillige Nutzung von Normen zwischen 0,3 und 1 % zum BIP in Europa beigetragen und sich positiv auf die Arbeitsproduktivität ausgewirkt hat;

37.  weist darauf hin, dass die große Mehrheit der Normen als Antwort auf von der Wirtschaft identifizierte Bedürfnisse entwickelt wird, ausgehend von einem Bottom-up-Konzept, um die Marktrelevanz der Normen sicherzustellen; unterstützt die in der Binnenmarktstrategie enthaltene Verpflichtung, sicherzustellen, dass Europa bei der Entwicklung von Normen weiterhin global führend bleibt; regt zu einer Standardisierung an, die mit einem internationalen Ansatz vereinbar ist, entweder durch die Aufstellung globaler internationaler Normen oder gegebenenfalls durch die Anerkennung gleichwertiger internationaler Normen; verweist auf die Absicht, einen Rahmen und Prioritäten für die Standardisierungsaktivitäten im Rahmen einer gemeinsamen Normungsinitiative einzurichten; fordert die Kommission auf, die gemeinsame Initiative weiterhin auf einen solchen Bottom-up-Ansatz zu gründen, der die von der Wirtschaft identifizierten Bedürfnisse berücksichtigt, und folglich nur den Normen den Vorrang einzuräumen und nur solche Normen vorzulegen, die den identifizierten Bedürfnissen entsprechen und deren Marktrelevanz nachgewiesen wurde, ohne unnötige Normen anzustreben oder Anforderungen festzulegen, die mit anderen damit zusammenhängenden Normen nicht vereinbar sind;

38.  stellt fest, dass der Vorschlag für eine Gemeinsame Initiative zur europäischen Normung auf der unabhängigen Überprüfung des europäischen Normungssystems aufbauen wird, und unterstützt dessen Zielsetzung, wonach die im Bereich der europäischen Normung tätigen Kreise Aktionen entwickeln, die das System insgesamt verbessern werden, einschließlich Empfehlungen zur Inklusivität und der Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen;

39.  fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Verpflichtungen gegenüber den Europäischen Normungsgremien diese und deren nationale Entsprechungen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, die KMU stärker sowohl in den Normungsprozess selbst als auch in die Akzeptanz der festgesetzten Normen einzubeziehen; fordert die Kommission auf, enger mit den Europäischen Normungsgremien, den nationalen Normungsgremien und anderen zusammenzuarbeiten, um die Transparenz des Normungsprozesses zu verbessern und dabei die Verpflichtungen umzusetzen, die im Arbeitsprogramm 2016 für europäische Normung und in der zugrunde liegenden Verordnung vorgesehen sind;

40.  ist der Auffassung, dass die gemeinsamen Initiativen auf eine weitere Verbesserung der Arbeitspraxis ausgerichtet sein sollten, insbesondere durch Festlegung von Prozessen zur Überprüfung der Zusammensetzung der technischen Ausschüsse und Maßnahmen zur Förderung der Offenheit und der Nichtausgrenzung unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessenträgern, die Beiträge zur Diskussion in technischen Ausschüssen leisten;

41.  ist der Auffassung, dass transparentere und leichter zugängliche Beschwerdemechanismen für mehr Vertrauen sorgen und die Normungsprozesse verbessern würden; vertritt die Auffassung, dass, wenn eine Norm von der Europäischen Kommission aufgrund der Annahme eines Rechtsakts durch die Europäische Union angefordert wird, der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments in der Lage sein könnte, als Teil dieses Prozesses einen Beitrag zur öffentlichen Kontrolle und Debatte zu leisten, gegebenenfalls vor Erhebung formeller Einwände; betont, dass bei der Bestimmung der Normungsanträge, die Normungsgremien übergeben werden, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und ein risikobasierter Ansatz berücksichtigt werden sollten;

42.  vertritt die Auffassung, dass die stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf die vorgeschlagenen Normentwürfe vor deren endgültiger Annahme die Eigenverantwortung und die Transparenz erhöhen könnten und einen solideren Prozess unter Berücksichtigung bestehender bewährter Verfahren der im Bereich der europäischen Normung tätigen Kreise gewährleisten würden;

43.  fordert die Kommission auf, dem Parlament vor Ende 2016 über die Umsetzung der gemeinsamen Initiative zur europäischen Normung und über die Fortschritte zu berichten, die in Zusammenarbeit mit den im Bereich der europäischen Normung tätigen Kreisen in Bezug auf die im jährlichen Arbeitsprogramm 2016 der Union enthaltenen Empfehlungen erzielt wurden;

44.  fordert die Kommission als Wettbewerbshüterin auf dem EU-Binnenmarkt auf, in Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Marktteilnehmern sicherzustellen;

45.  begrüßt die aktuellen Initiativen für eine wirksamere und transparentere Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch eine verbesserte Nutzung der Auftragsvergabedaten und eine verstärkte freiwillige Bewertung der Auftragsvergabe bei bestimmten großen Infrastrukturprojekten; fordert die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Umsetzung dieser Initiativen auf;

46.  hofft, dass die Kommission den mit den Richtlinien aus dem Jahr 2014 eingeleiteten Prozess der Reformierung des Systems der Vergabe öffentlicher Aufträge fortsetzt, und zwar in Richtung immer genauerer Spezifizierungen auf der Nachfrageseite im Bereich öffentlicher Ausschreibungen, sodass technologische Innovationen und Energieeffizienz honoriert werden;

47.  stellt fest, dass das neue Vergaberecht von 2014 weniger schwerfällig ist und mehr flexible Regeln vorsieht, um anderen Maßnahmen im öffentlichen Sektor sowie den Mitgliedstaaten oder spezialisierten Unternehmen auf lokaler Ebene besser Rechnung zu tragen; betont, dass es immer noch wesentliche Unzulänglichkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in allen Mitgliedstaaten gibt, die die grenzüberschreitende Expansion und das Wachstum der nationalen Märkte hemmen;

48.  begrüßt grundsätzlich die von der Kommission angekündigten Initiativen für mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge; betont jedoch, dass die Umsetzung und Anwendung der neuen EU Richtlinien Vorrang vor der Einführung neuer Instrumente wie dem Auftragsregister haben sollte; betont vor diesem Hintergrund, dass mögliche Datenanalyseinstrumente nicht zu neuen oder zusätzlichen Berichtspflichten führen dürfen; weist darauf hin, dass ein Ex-ante-Bewertungsmechanismus für große Infrastrukturvorhaben rein freiwilliger Natur sein sollte;

49.  betont den Bedarf an vollelektronischen Systemen für öffentliche Aufträge; betont den Bedarf an einer raschen und vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge; betont die Notwendigkeit einer breiteren Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe, damit die Märkte für KMU geöffnet werden;

50.  hebt die Bedeutung des Einheitspatents hervor; befürwortet die Absicht der Kommission, Unsicherheiten in Bezug darauf auszuräumen, wie das Einheitspatent mit nationalen Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten (Supplementary Protection Certificate, SPC) koexistieren wird, während zugleich den Interessen der öffentlichen Gesundheit und der Patienten Rechnung getragen wird;

51.  fordert die Kommission auf, vor 2019 eine SPC-Ausnahmeregelung für die Herstellung einzuführen und umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller von für Generika und bioähnlichen Medikamenten in einem globalen Umfeld zu fördern, Arbeitsplätze und Wachstum in der EU zu bewahren und neue Arbeitsplätze zu schaffen, ohne dadurch die Marktexklusivität zu unterlaufen, die gemäß SPC-System auf geschützten Märkten gewährleistet wird; ist der Auffassung, dass derartige Bestimmungen eine positive Auswirkung auf den Zugang zu hochwertigen Medikamenten in Entwicklungs- und am wenigsten entwickelten Ländern haben könnten und einer Auslagerung der Produktion vorbeugen könnten;

52.  verlangt Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Patentsystem in Europa für alle Kleinstunternehmen, KMU und Start-ups, die bei der Innovation ihrer Produkte und Verfahren das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung verwenden wollen, und zwar auch durch eine spezifische Senkung der Anmelde- und Verlängerungsgebühren oder durch Erleichterungen im Hinblick auf Übersetzungen; betont die Bedeutung von standardessenziellen Patenten (SEP) und innovativen offenen Lösungen der offenen Lizenzierung, die manchmal zur Innovationsförderung besser geeignet sind; betont, wie wichtig Lizenzvereinbarungen über Patente unter Beachtung der Vorgaben des EU-Wettbewerbsrechts und auf der Grundlage fairer, vernünftiger und diskriminierungsfreier Lizenzbedingungen (FRAND) sind, wenn es darum geht, Anreize für Forschung und Entwicklung und für die Standardisierung zu bewahren und faire Lizenzbedingungen sicherzustellen;

53.  fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Legislativvorschlag über die Schaffung eines einheitlichen EU-Systems für den Schutz geografischer Angaben bei nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Union vorzulegen, wie es bereits vom Parlament gefordert wurde, und zwar mit dem Ziel, ein einziges europäisches System einzuführen und so einer unangemessenen und stark fragmentierten Situation in Europa ein Ende zu bereiten und viele und vielfältige positive Wirkungen für die Bürger, Verbraucher, Hersteller und das gesamte wirtschaftliche und soziale Gefüge Europas zu erzielen; betont, dass dieses Instrument die Möglichkeit bieten würde, den Mehrwert zahlreicher lokaler Erzeugnisse deutlich zu machen, mit klaren Vorteilen für die Hersteller, die jeweilige Region und das Verbraucherbewusstsein;

54.  weist darauf hin, dass in den meisten EU-Mitgliedstaaten das Potenzial öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) nicht in hinreichendem Maße ausgeschöpft wird; fordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ÖPP in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, bewährte Verfahren weiterzugeben und für dieses Modell zu werben;

55.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Strukturen aufzubauen, um Grenzgänger im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat zu beraten und zu unterstützen;

56.  stellt fest, dass die Vertiefung des Binnenmarktes und des digitalen Binnenmarktes mit neuen Chancen und Herausforderungen einhergehen kann und Fragen im Hinblick auf Kompetenzen, neue Formen der Beschäftigung, Finanzstrukturen, Sozialschutz und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufwerfen dürfte, auf die eingegangen werden muss, und dass diese Aspekte Arbeitnehmern, Unternehmen und Verbrauchern gleichermaßen zugutekommen müssen;

57.  bedauert, dass das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, das weiterhin ein Hindernis für Wachstum im Binnenmarkt ist, in der Strategie keine besondere Beachtung findet; stellt mit Sorge fest, dass zwischen 40 % und 47 % der Bevölkerung der EU nicht über ausreichende digitale Kompetenzen verfügen, während die Nachfrage nach Arbeitnehmern mit digitalen Kompetenzen jährlich um 4 % steigt und die öffentlichen Ausgaben für Bildung seit 2010 um 3,2 % zurückgegangen sind, und weist darauf hin, dass dadurch die Wettbewerbsposition der EU mittelfristig gefährdet und die Beschäftigungsfähigkeit der europäischen Arbeitskräfte aufs Spiel gesetzt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, in digitale Bildung und Kompetenzen zu investieren;

58.  stellt fest, dass das Paket zur Mobilität von Arbeitskräften zu einem vertieften und gerechteren Binnenmarkt beitragen soll; betrachtet es jedoch als wichtig, dass die in dem genannten Paket enthaltenen Maßnahmen verhältnismäßig sind und den Folgen großer Mobilitätsbewegungen in bestimmte Regionen Rechnung tragen;

59.  betont, dass sich die Kommission für Systeme der dualen Berufsausbildung einsetzt, die nicht nur die persönliche Entwicklung fördern, sondern auch zur besseren Anpassung der Kompetenzen und Qualifikationen der europäischen Arbeitnehmer an den tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes beitragen können; erachtet es als wichtig, dass dafür gesorgt wird, dass die Strategie die Systeme der dualen Berufsausbildung in keiner Weise schwächt, und gleichzeitig die Qualität der Lehrlingsausbildungen und insbesondere Beschäftigungsschutz sichergestellt werden; hebt die wichtige Rolle hervor, die den Sozialpartnern bei der Schaffung von Systemen der dualen Berufsausbildung zukommt; vertritt die Auffassung, dass ein System der dualen Berufsausbildung zwar nicht einfach von einem anderen Mitgliedstaat übernommen werden kann, dass die EU jedoch den starken Zusammenhang zwischen dualen Ausbildungswegen und der Beschäftigung junger Menschen in den Mittelpunkt rücken sollte;

60.  befürwortet Maßnahmen zur Schließung der Lücken in den EU‑Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung – insbesondere von Menschen mit Behinderungen – im Bereich der Beschäftigung; befürwortet die unverzügliche Durchführung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf;

61.  begrüßt die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere die Sozialpartner auf, sie uneingeschränkt zu nutzen, damit nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und Scheinselbstständigkeit wirksamer bekämpft werden können;

62.  vertritt die Auffassung, dass zuverlässige und flexible Arbeitszeitregelungen, stabile Arbeitsbedingungen und Sozialschutz eingeführt werden müssen und flexibles und autonomes Arbeiten („Smart Working“) ermöglicht werden muss, um die Produktivität zu steigern und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verwirklichen, damit die Chance genutzt werden kann, die sich aus der Digitalisierung von Arbeitsplätzen ergibt; betont in diesem Zusammenhang, dass die Digitalisierung des ländlichen Raums wichtig ist, damit ländliche Gebiete die zahlreichen Chancen nutzen können, die die digitale Agenda bietet, zum Beispiel Telearbeit;

63.  betont, dass starke und unabhängige Sozialpartner und ein wirksamer sozialer Dialog wichtig sind; fordert, dass die Sozialpartner gegebenenfalls in die Arbeiten an möglichen Reformen auf nationaler Ebene im Bereich der reglementierten Berufe einbezogen werden;

64.  betont, dass es wichtig ist, einen sozialen Dialog über die Chancen und Veränderungen zu führen, den ein Binnenmarkt im Bereich der Beschäftigung mit sich bringt.

Vertiefter Binnenmarkt

65.  fordert die Kommission auf, ihre Arbeit in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung zu intensivieren; weist darauf hin, dass viele Maßnahmen erlassen, aber noch nicht ordnungsgemäß durchgesetzt werden, wodurch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt untergraben wird; weist darauf hin, dass nach Informationen der Kommission von Mitte 2015 etwa 1090 Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Binnenmarkts anhängig waren; fordert die Kommission mit Blick auf die Verbesserung der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften auf, sicherzustellen, dass die administrative Koordinierung, Zusammenarbeit und Vollstreckung auf allen Ebenen (EU, Mitgliedstaaten und nationale, lokale und regionale Behörden) Vorrang erhalten, indem zielgerichtete Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden, die auf transparenten und objektiven Kriterien basieren, wobei sicherzustellen ist, dass die wirtschaftlich bedeutendsten Fälle ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Hindernisse angegangen werden; ist der Auffassung, dass in Bezug auf nationale Maßnahmen oder deren Umsetzung ein frühzeitiges Eingreifen effektiver sein kann und zu besseren Ergebnissen als ein Vertragsverletzungsverfahren führen kann; betont dennoch, dass die Kommission, wenn das Verfahren zum frühzeitigen Eingreifen keine Ergebnisse bringt, alle verfügbaren Maßnahmen, auch Vertragsverletzungsverfahren, einsetzen muss, um die uneingeschränkte Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften sicherzustellen;

66.  begrüßt die in der Strategie enthaltene Absicht, eine Kultur der Rechtstreue und fortgesetzte Null-Toleranz in Bezug auf Verletzungen der Binnenmarktrechtsvorschriften zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob die Befugnisse der Kommission im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren nicht denjenigen angepasst werden sollten, die sie im Rahmen der Wettbewerbspolitik besitzt;

67.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Schaffung einer Kultur der Rechtstreue und Rechtsdurchsetzung zusätzlich zu unterstützen, und zwar auch durch Förderung und Erweiterung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI), Ausarbeitung von Plänen zur Durchführung neuer wichtiger Rechtsvorschriften, durch Organisation von auf Rechtstreue bezogenen Dialogen mit den Mitgliedstaaten und Schulungen für nationale Durchsetzungsbeamte sowie durch Förderung einer effektiveren Abstimmung zwischen den nationalen Regulierungsbehörden; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich uneingeschränkt für die Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts einzusetzen und den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anzuwenden; betont, dass korrekte Durchsetzung und bessere Rechtsetzung angesichts der Fragmentierung des Binnenmarktes, die die Wirtschaftstätigkeiten und die Auswahl der Verbraucher einschränkt, entscheidende Bedeutung haben und sich auf alle Wirtschaftszweige erstrecken und dass sie bei gegenwärtigen wie auch künftigen Rechtsvorschriften Wirkung entfalten sollten;

68.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unnötige Beschränkungen auf dem Binnenmarkt zu analysieren, die nicht durch zwingende Gründe im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse gerechtfertigt sind, und gegebenenfalls Ideen zur Überwindung dieser Herausforderungen vorzulegen und 2017 Bericht zu erstatten;

69.  ersucht die Mitgliedstaaten, die Regeln zum Binnenmarkt kohärent und konsequent umzusetzen und den entsprechenden Regeln und Rechtsvorschriften vollständig und korrekt Rechnung zu tragen; betont, dass Auflagen für Sonderprüfungen und -anmeldungen, die Nichtanerkennung von Bescheinigungen und Normen, Beschränkungen des regionalen Angebots und ähnliche Maßnahmen zusätzliche Kosten für Verbraucher und Einzelhändler verursachen und auf diese Weise den Europäern eine vollständige Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts vorenthalten; fordert die Kommission auf, zur Erzielung einer besseren Ordnungspolitik eine angemessene Politik gegenüber Mitgliedsstaaten zu praktizieren, welche die Regeln des Binnenmarkts nicht ordnungsgemäß anwenden, soweit erforderlich durch Vertragsverletzungsverfahren und durch deren Beschleunigung mittels eines Schnellverfahrens;

70.  stellt fest, dass die kohärente einheitliche Anwendung und angemessene Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften zusammen mit einer regelmäßigen Überwachung und Evaluierung ausgehend von qualitativen und quantitativen Indikatoren, Referenzwerten und einem Austausch von bewährten Verfahren dringend erforderlich sind, um eine homogenere Umsetzung der bestehenden Binnenmarktrechtsvorschriften zu erzielen; verweist deshalb auf den Bedarf einer uneingeschränkten und eingehenden Umsetzung und Anwendung der europäischen Regeln über die Funktionsweise des Binnenmarktes in allen Mitgliedstaaten;

71.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Ermittlung möglicher Verletzungen des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu verstärken und entschlossen gegen von nationalen Parlamenten verabschiedete oder zur Verabschiedung vorgesehene Legislativmaßnahmen vorzugehen, die die Fragmentierung des Binnenmarktes verstärken könnten;

72.  betont, dass der Einsatz und die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur angemessenen Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts für den Erfolg des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Binnenmarkthürden abzubauen und keine diskriminierenden und protektionistischen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit zu ergreifen;

73.  stellt fest, dass die Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag zur verantwortungsbewussten Regierungsführung und zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes leisten, dass sie gemeinsam proaktiv Verantwortung übernehmen, den Binnenmarkt lenken und durch konsolidierte Berichte über den Zustand des Binnenmarktes, durch regelmäßige und thematische Diskussionen bei den Sitzungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ und den spezifischen jährlichen Sitzungen des Europäischen Rates und durch die Berücksichtigung des Binnenmarktes als Pfeiler der Regierungsführung im Europäischen Semester neue politische Impulse setzen müssen;

74.  betont erneut, dass die EU eigene wissenschaftlich fundierte und unabhängige Indikatoren zum Umfang der Integration des Binnenmarktes definieren könnte, die als Teil des Jahreswachstumsberichts veröffentlicht werden, und fordert die Verabschiedung eines Strategiedokuments durch die Präsidenten bestimmter EU-Organe, einen „Fünf-Präsidenten-Bericht“, der den Weg zu einem echten Binnenmarkt vorgibt;

75.  betont, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments seine Verbindungen mit den nationalen Parlamenten stärken sollte, um Themen in Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung der Binnenmarktregeln zu koordinieren und anzugehen;

76.  betont, dass das SOLVIT-Netz gestärkt werden muss, insbesondere durch die Erweiterung der Interaktion zwischen SOLVIT, CHAP, EU-Pilote und Enterprise Europe Network (EEN), um den breiteren Rahmen der EU-Beschwerdeverfahren zu rationalisieren und das Netz und seine praktischen Beiträge zur Lösung von Auslegungsproblemen im Bereich des Binnenmarkts bei den Bürgern und den KMU bekannter zu machen; ist der Auffassung, dass Daten zu Themen, die im Rahmen des SOLVIT-Netzes angesprochen werden, berücksichtigt werden sollten, wenn die Kommission prüft, wie Prioritäten für die Durchsetzungsmaßnahmen identifiziert werden können; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Lösung der problematischsten Fälle zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen SOLVIT-Zentren angemessen auszustatten und angemessen aufzustellen, damit diese ihrer Rolle gerecht werden können;

77.  betont, dass die Transparenz der nationalen Regeln ein wesentliches Instrument zur Ermöglichung des grenzüberschreitenden Handels innerhalb des Binnenmarktes ist und dabei hilft, nichttarifäre Handelshemmnisse zu überwinden; legt den Mitgliedstaaten nahe, die eigenen Regeln online leichter und in mehr als einer Sprache im Interesse eines zunehmenden Handels zugänglich zu machen, der für alle von Vorteil sein wird;

78.  weist auf die Bedeutung hin, die der Förderung von Mobilität durch berufliche Bildung, Lehrlingsausbildung, Erwerb von Kompetenzen und Beschäftigung über Programme wie Erasmus+ und EURES zukommt, die Millionen von Arbeitnehmern in der EU Möglichkeiten bieten, nützliche Erfahrungen zu sammeln;

79.  bedauert, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in vielen Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß angewandt wird; verweist diesbezüglich auf den zur Stärkung des Binnenmarkts für Waren gemachten Vorschlag der Kommission, da er die gegenseitige Anerkennung verbessern wird, und zwar durch Maßnahmen zur besseren Bekanntmachung sowie zur Sicherstellung einer besseren Anwendung und Durchsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung durch eine Überarbeitung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung, um unter anderem die Instrumente zur Schlichtung von Streitfällen, die aus der falschen Umsetzung oder Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung entstehen, zu verbessern; betont, dass, wenn das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von den zuständigen Behörden in der ganzen EU angemessen angewandt würde, die Unternehmen in der Lage wären, sich ganz auf die eigenen Geschäfte zu konzentrieren, das Wachstum der EU steigern würden und sich nicht darum kümmern müssten, die verschiedenen Hindernisse zu überwinden, die durch die fehlende Achtung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung durch die Mitgliedstaaten entstehen;

80.  ist der Auffassung, dass die Kommission die Wirtschaftszweige mit einem hohen Potenzial an grenzüberschreitendem Handel und Digitalisierung, in denen der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anwendbar sein könnte, proaktiver identifizieren sollte;

81.  fordert die Kommission auf, zu klären, wie die vorgeschlagenen Marktinformationsinstrumente funktionieren würden und welche Rechtsgrundlage sie haben könnten;

82.  wiederholt seine Forderung nach zügiger Verabschiedung des Pakets zur Produktsicherheit und zur Marktüberwachung im Rat und fordert die Kommission auf, diesbezüglich ihrer Rolle als Vermittler bei der Lösung von Problemen uneingeschränkt nachzukommen; betont die Bedeutung angemessener Informationen auf für den Einzelhandel bestimmten Produkten, insbesondere der Angabe des Herkunftslandes, die entscheidend zum Schutz der Verbraucher und zur Stärkung des Kampfes gegen Produktfälschung beiträgt;

83.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geltenden Sanktionen für Produktfälschung zu verschärfen und die uneingeschränkte Anwendung der bestehenden europäischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu gewährleisten;

84.  betont, dass von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche regulatorische Anforderungen an die Kennzeichnung oder Qualität unnötige Hindernisse für die Aktivitäten der Anbieter von Waren und den Verbraucherschutz schaffen; betont den Mehrwert der Ökokennzeichnung; fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Kennzeichnungen erforderlich und welche nicht erforderlich sind, um Verbraucherinformationen sicherzustellen und die Einführung einer verbindlichen Regelung über wesentliche Informationen zu handwerklich und industriell gefertigten Erzeugnissen in Betracht zu ziehen, wie es zum Beispiel für die Möbelbranche auf EU-Ebene in Betracht gezogen wurde, um die Verbraucher mit wesentlichen Informationen zu versorgen und eine einheitliche Produktqualität in den einzelnen Mitgliedstaaten sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass die entsprechende Initiative Vorteile für Verbraucher, Hersteller und Handelsunternehmen bringen und für Transparenz, die angemessene Anerkennung europäischer Produkte und harmonisierte Vorschriften für die Wirtschaftsteilnehmer im Binnenmarkt sorgen würde;

85.  betont im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt für Dienstleistungen, dass Verbesserungen im Bereich der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen eindeutig notwendig sind, wobei allerdings darauf geachtet werden muss, dass nicht dem Sozialdumping Vorschub geleistet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine ordnungsgemäße und wirkungsvollere Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie zu sorgen und dabei Überregulierung zu unterbinden; begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Verbesserung der Mitteilung nach der Dienstleistungsrichtlinie, da das gegenwärtige Verfahren nicht wirksam und transparent ist; ist der Auffassung, dass die Mitteilung zu einem früheren Zeitpunkt des Legislativverfahrens erfolgen sollte, um eine rechtzeitige Rückmeldung der Interessenträger und der Mitgliedstaaten zu ermöglichen und die Verzögerung bei der Annahme neuer Rechtsvorschriften auf ein Mindestmaß zu beschränken; erklärt sich damit einverstanden, das Mitteilungsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 auf alle nicht von der genannten Richtlinie erfassten Wirtschaftszweige auszudehnen; lehnt ein etwaiges Ansinnen hinsichtlich der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Dienstleistungsrichtlinie ab; fordert die Kommission auf, die Belastungen für das fragmentierte Bankwesen in Europa anzugehen, die für Nichtansässige, insbesondere KMU, zu Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat führen;

86.  fordert die Kommission auf, ein vereinfachtes und vereinheitlichtes Formular im Verfahren zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung anzustreben, um KMU wirksamer in den Binnenmarkt zu integrieren;

87.  weist darauf hin, dass in Artikel 16 Absatz 1 der Dienstleistungsrichtlinie und der Rechtsprechung des EUGH die Anforderungen an eine verhältnismäßige Regelung klar definiert sind; weist darauf hin, dass die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer, nicht bedeutet, dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Unionsrecht unvereinbar wären; wiederholt, dass Regelungen, die die grenzüberschreitende Dienstleistung erschweren, behindern oder unattraktiv machen, nur dann mit den Anforderungen des Binnenmarktes vereinbar sind, wenn sie zwingenden Gründen des Gemeinwohls dienen, hierzu auch wirklich geeignet sind und die Dienstleistungsfreiheit nicht mehr beeinträchtigen, als zum Schutz des mit ihnen verfolgten Gemeinwohlbelanges erforderlich ist;

88.  betont, dass eine kohärente Bewertung der Verhältnismäßigkeit von regulatorischen Anforderungen und Beschränkungen, die auf Dienstleistungen anwendbar sind, erforderlich ist; nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, einen Dienstleistungspass einzuführen, um in wichtigen Wirtschaftszweigen, wie den Unternehmensdiensten, die Entwicklung und Mobilität von Unternehmen im Binnenmarkt zu erleichtern; vertritt die Auffassung, dass diese Initiative auf eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Dienstleistungserbringer, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, auf Behörden sowie auf die Beseitigung von Hemmnissen regulatorischer Natur abzielen sollte, die die Unternehmen davon abhalten, auf einem Markt in einem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden; fordert, dass ein eventueller Dienstleistungspass sich einzufügen hat in die Reihe der horizontalen Werkzeuge zur Unterstützung der Binnenmarktrechtsvorschriften, wie das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) oder die einheitlichen Ansprechpartner, welche als einheitliche Behördenschnittstelle zur Erledigung aller erforderlichen Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dienstleitungstätigkeiten von der Dienstleitungsrichtlinie vorgesehen wurden; betont, dass die Einführung eines Dienstleistungspasses nicht dazu führen darf, dass die vom EuGH entwickelte Rechtsprechung zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beschränkende Regelung legitimieren können, abgeschwächt oder außer Kraft gesetzt wird; betont jedoch, dass ein Dienstleistungspass überflüssig sein könnte, wenn die Dienstleistungsrichtlinie ordnungsgemäß durchgeführt und durchgesetzt würde; betont, dass hiermit jedoch nicht eine Einführung des Herkunftslandsprinzips einhergehen darf;

89.  begrüßt den starken Fokus auf die Rolle der Dienstleistungen im Binnenmarkt und darauf, dass sichergestellt wird, dass Freiberufler und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere Einzelhändler nicht in ihren nationalen Märkten eingeschlossen werden; betont, dass die weitere Erweiterung der Passsysteme für Freiberufler und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung sein wird, um den unnötigen Verwaltungsaufwand zwischen Mitgliedstaaten zu vermeiden, der unsere Bürger davon abhält, grenzüberschreitend zu arbeiten und Handel zu betreiben;

90.  hebt die Beseitigung der Hindernisse (darunter Sprach- und Verwaltungsbarrieren und mangelnde Informationen), die das unternehmerische Potenzial im grenzüberschreitenden Online-Handel eingrenzen und das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt schwächen, als wichtig hervor; betont, dass die Beseitigung operationaler Beschränkungen bei der Ausübung der Einzelhandelstätigkeit, wie die Regulierung der Ladenöffnungszeiten, einzelhandelsspezifische und selektive Steuern und unverhältnismäßige Auskunftsersuchen an die Unternehmen, von Bedeutung ist;

91.  bestätigt die Zuständigkeit lokaler Behörden für die Stadtplanung; betont jedoch, dass die Stadtplanung nicht als Vorwand genutzt werden sollte, um das Recht auf freie Niederlassung zu umgehen; weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Bedeutung einer ordnungsgemäßen Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Hemmnisse des freien Verkehrs zu beseitigen und ihre Märkte zu öffnen, um den Wettbewerb anzuregen und eine Vielfalt von Läden zu fördern, die für die Attraktivität von Einkaufsvierteln, insbesondere in den Innenstädten, von wesentlicher Bedeutung sind;

92.  betont, dass der Einzel- und der Großhandelssektor der größte Wirtschaftszweig Europas ist; ist der Auffassung, dass die Reduzierung unnötiger regulatorischer, administrativer und praktischer Hindernisse für Einzelhandelsunternehmen Vorrang hat;

93.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einzelhandel als Pfeiler des Binnenmarktes, auch des digitalen Binnenmarktes, auf höchster politischer Ebene hervorzuheben, und regulatorische, administrative und praktische Hindernisse zu überwinden, die die Gründung von Unternehmen und die Entwicklung und Kontinuität behindern und es für Einzelhändler schwierig machen, die Vorteile des Binnenmarktes voll zu nutzen; ist der Auffassung, dass die Einzelhandelsvorschriften evidenzbasiert sein sollten und den Bedürfnissen des Sektors Rechnung tragen sollten;

94.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unnötige Beschränkungen des Einzelhandels auf dem Binnenmarkt zu analysieren, die nicht durch zwingende Gründe im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse gerechtfertigt sind, und gegebenenfalls Vorschläge zur Überwindung dieser Probleme sowie im Frühjahr 2017 einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen;

95.  vertritt in Bezug auf den freiberuflichen Dienstleistungsbereich die Auffassung, dass unterschiedliche Regulierungskonzepte nicht von sich aus ein Hindernis für die Vertiefung des Binnenmarkts darstellen; betont, dass Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen zum Schutz von Gemeinwohl und Verbraucherschutz notwendig sein können und deren Bewertung nur eingebettet im jeweiligen nationalen Kontext sinnvoll ist;

96.  stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass viele Zugangsregelungen der Mitgliedstaaten für reglementierte Berufe und deren Ausübung in keinem Verhältnis zu den Erfordernissen stehen und Hemmnisse schaffen, die den Zugang zur Ausübung des Berufs beschränken;

97.  ist der Auffassung, dass die grenzüberschreitende zeitweise Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich professioneller Dienstleistungen, als ein Schlüsselelement für den Binnenmarkt betrachtet werden sollte, da dadurch Arbeitsplätze entstehen und den EU-Bürgern hochwertige Produkte und Dienstleistungen angeboten werden; betrachtet deshalb die regelmäßigen Informationsangebote als ein hilfreiches Instrument für die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der verschiedenen wirtschaftlichen, geografischen und sozialen Hintergründe der Mitgliedstaaten;

98.  begrüßt, dass im Rahmen der neuen Strategie für den Binnenmarkt erneut Augenmerk auf die reglementierten Berufe und Freiberufler in Europa gelegt wird, die einen wichtigen Wachstums- und Beschäftigungsfaktor im Binnenmarkt darstellen; fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Handlungslinien zur Stärkung der Wirtschaft der freien Berufe“ der Kommission vorzuschlagen;

99.  begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission zur Bewältigung von regulatorischen Hindernissen, durch die der Zugang zu bestimmten Berufen eingeschränkt wird, als einen wichtigen Schritt bei der Öffnung des Binnenmarktes und der Förderung von Beschäftigungswachstum;

100.  befürwortet die Initiative der Kommission zur Überprüfung der reglementierten Berufe, weist jedoch darauf hin, dass jede Maßnahme hochwertige Standards für die Beschäftigung und Dienstleistungen, solide Qualifikationen und die Sicherheit der Verbraucher wahren sollte;

101.  vertritt die Auffassung, dass Unternehmen Schwierigkeiten haben könnten, wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten und zu schaffen, wenn nicht in der gesamten EU wettbewerbsfähige freiberufliche Dienstleistungen und Unternehmensdienstleistungen angeboten werden;

102.  betont, dass ineffiziente Lieferdienste, insbesondere in Bezug auf die letzte Meile, eine wichtige Barriere für den grenzüberschreitenden Verkauf in der EU darstellen; betont, dass zugängliche, erschwingliche, effiziente und hochwertige Lieferdienste eine Grundvoraussetzung für einen florierenden Binnenmarkt sind; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Aktionsplan für die Paketzustellung auszuarbeiten und die Ziele zu definieren, die auf diesem Markt bis Ende 2020 erzielt werden sollen; fordert die Kommission auf, sich stärker für den Abbau von Hindernissen einzusetzen, auf welche die Wirtschaftsteilnehmer bei der grenzüberschreitenden Lieferung stoßen;

103.  fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen, unter anderem indem unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips die Einführung von gemeinsamen Ausbildungsrahmen erleichtert und anregt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die allgemeine und berufliche Bildung im Bereich der IKT und in den MINT‑Fächern zu verbessern, um die Erwerbstätigen von heute und morgen mit den einschlägigen IKT‑Kompetenzen auszustatten;

104.  begrüßt es, dass die Strategie sich auf das hohe Niveau der Arbeitslosigkeit in der gesamten EU bezieht, bedauert jedoch, dass keine spezifischen Schritte und Maßnahmen vorgesehen sind, die den Menschen dabei helfen können, Arbeit zu finden, etwa durch eine Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsstandards, das Erreichen der Ziele in Bezug auf das lebenslange Lernen und das Angehen des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage und die Qualifikationen von Arbeitnehmern und Freiberuflern; ist der Auffassung, dass es auf der Hand liegt, dass der Binnenmarkt sich aufgrund der Digitalisierung der einzelnen Branchen rasch ändert und dass die neuen Arbeitsplätze andere Kenntnisse und Qualifikationen erforderlich machen;

105.  missbilligt es, dass die Kommission keine spezifischen Maßnahmen in der Binnenmarktstrategie vorsieht, um den Bedürfnissen von Menschen und Verbrauchern mit Behinderungen, älteren Menschen und Menschen in ländlichen und entlegenen Regionen Rechnung zu tragen;

106.  betrachtet den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit, für den Kommissionspräsident Juncker eintritt, als wichtiges Instrument für die Bekämpfung von Marktverzerrungen;

Mehr Fairness im Binnenmarkt

107.  betont, dass der echte Binnenmarkt den Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen Vorteil und Schutz bieten sollte in Bezug auf eine höhere Qualität, mehr Vielfalt, angemessene Preise und Sicherheit von Waren und Dienstleistungen; betont, dass die ungerechtfertigte Diskriminierung von Dienstleistungsempfängern (Verbrauchern und Unternehmern) aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, die auf keinerlei objektiven oder nachprüfbaren Kriterien beruht, sowohl in Online- als auch in Offline-Umgebung, im Binnenmarkt nicht hinnehmbar ist; vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Pflicht für Unternehmen, in der gesamten Union zu verkaufen, nicht durchführbar ist;

108.  fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem gegen ungerechtfertigtes Beo-Blocking und sonstige ungerechtfertigte Arten der Diskriminierung seitens der Marktteilnehmer vorgegangen wird; fordert die Kommission auf, wirksame Kriterien festzulegen, nach denen Geo-Blocking als ungerechtfertigt eingestuft werden kann; betont, dass bei jedem derartigen Vorschlag das Grundprinzip der Handelsfreiheit gewahrt werden muss; hebt ferner hervor, dass der Vorschlag der Kommission dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen sollte, insbesondere im Hinblick auf kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen; stellt fest, dass Marktteilnehmer manchmal eine Marktauswahl vornehmen müssen, um innerhalb gegebener Marktbedingungen funktionieren zu können;

109.  teilt die Auffassung, dass Verbraucher, wenn sie Waren und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt erwerben, transparente Informationen und eine Reihe moderner und solider Rechte zum Schutz ihrer Interessen benötigen; ist der Auffassung, dass jede Überprüfung, jeder Zusammenschluss und jede Konsolidierung der Verbraucherrechtsrichtlinien ein wirklich hohes Verbraucherschutzniveau und durchsetzbare Rechte unter Anerkennung bestehender bewährter Verfahren der nationalen Gesetzgebung herbeiführen sollte;

110.  fordert die Kommission auf, die derzeitige Rechtsunsicherheit, die die Verbraucher beeinträchtigt, zu analysieren und gegebenenfalls durch Klärung und Ergänzungen des Rechtsrahmens der Verbraucherrechte zu überwinden; wiederholt sein Engagement in Bezug auf den Grundsatz der flexiblen Harmonisierung vorgeschlagener EU-Rechtsvorschriften über Verbraucher und stellt fest, dass die vollumfängliche Harmonisierung nur dann anwendbar ist, wenn ein sehr hohes Niveau des Verbraucherschutzes festgelegt wird und eindeutige Vorteile für die Verbraucher damit verbunden sind;

111.  betont, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen recht unterschiedliche Geschäftsmodelle repräsentieren, die für einen faireren Binnenmarkt mit funktionierendem Wettbewerb von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, die Sozialwirtschaft in ihren Binnenmarktmaßnahmen zu regeln und einen europäischen Aktionsplan für sozialwirtschaftliche Unternehmen auszuarbeiten, um deren ganzes Potenzial für ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu nutzen;

Fazit

112.  fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschläge sowie nach angemessenen Konsultationen der Interessenträger und einer Folgenabschätzung die geplanten Legislativvorschläge zügig den Rechtsetzungsorganen zu unterbreiten, damit sie rechtzeitig verabschiedet werden können;

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113.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0069.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0580.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0009.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0012.

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