Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu dem Bericht 2015 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (2015/2317(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Union bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung tragen muss,
– unter Hinweis darauf, dass die Union sich gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten lässt, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Achtung der Menschenwürde, die Grundsätze der Gleichheit und der Solidarität sowie Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts,
– unter Hinweis auf die Absätze 9 und 35 der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom Dezember 2005 mit dem Titel „Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“(1),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates, die Zweijahresberichte der Kommission und die Entschließungen des Parlaments zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE), insbesondere die Entschließung des Parlaments vom 13. März 2014 zum Bericht 2013 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung(2),
– unter Hinweis auf den im August 2015 veröffentlichten fünften Zweijahresbericht über die PKE, insbesondere dessen Arbeitsunterlage zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (SWD(2015)0159),
– unter Hinweis auf die 2015 auf dem UN-Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung in New York verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung(3), die das Ziel enthält, „die politische Kohärenz im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu stärken“ (Ziel 17.14),
– unter Hinweis auf das im Dezember 2011 vorgelegte Abschlussdokument des Vierten Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zur Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0165/2016),
A. in der Erwägung, dass in den im Oktober 2015 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zum fünften Zweijahresbericht der Kommission zur PKE hervorgehoben wurde, dass die PKE ein wichtiges Element des Beitrags der EU zur Verwirklichung des allgemeineren Ziels der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung (PKNE) bilden wird;
B. in der Erwägung, dass die Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eine neue Herausforderung für die Verwirklichung der PKE darstellt, da in der Agenda einheitliche und universelle Entwicklungsziele festgelegt sind, die für alle gelten;
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union bei der Förderung der PKE die Führungsrolle übernehmen muss;
D. in der Erwägung, dass noch immer 1,5 Milliarden Menschen in Armut leben und unter Entbehrungen in Bezug auf Gesundheit, Bildung und Lebensstandard leiden; in der Erwägung, dass die meisten davon Frauen sind;
E. in der Erwägung, dass der steuerliche Spielraum von Entwicklungsländern de facto durch Anforderungen von globalen Investoren und Finanzmärkten eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass Entwicklungsländer verschiedene steuerliche Anreize und Ausnahmeregelungen angeboten haben, um Investoren anzuwerben oder zu halten, was zu einem schädlichen Steuerwettbewerb und einem Steuersenkungswettlauf führt;
F. in der Erwägung, dass die EU bei ihrem Umgang mit Partnerländern eine unmittelbare und historische Verantwortung hat;
G. in der Erwägung, dass es den derzeitigen europäischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung an wirksamen Mechanismen fehlt, um aus der Politik der Europäischen Union resultierende Widersprüchlichkeiten zu vermeiden oder abzustellen;
Die PKE im Rahmen der Agenda 2030
1. bekräftigt, wie wichtig die PKE bei der Verwirklichung der neuen Agenda für nachhaltige Entwicklung ist; fordert einen proaktiveren Ansatz, der sich auf ein gemeinsames Verständnis der PKE stützt; weist darauf hin, dass der menschenrechtsbasierte Ansatz zu einem tieferen Verständnis der PKE führen sollte, da es ohne die Überwindung der Hindernisse für die Verwirklichung der Rechte keine Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Entwicklung und der Beseitigung der Armut geben kann; ist der Auffassung, dass es mithilfe der PKE möglich sein muss, den Aufbau eines Rechtsstaats und unparteiischer Institutionen zu ermöglichen und die Herausforderung zu bewältigen, in den Entwicklungsländern eine gute Regierungsführung zu gewährleisten;
2. bedauert, dass trotz der Bekräftigung der PKE in der UN-Millenniumserklärung(4), im Vertrag von Lissabon und im Rahmen des Busan-Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe(5) kaum Fortschritte bei der konkreten Umsetzung der PKE erzielt wurden;
3. fordert eine EU-weite Debatte über die PKE im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer neuen 17 allgemeingültigen und unteilbaren SDG, um besser zu verstehen, wie sich das Konzept mit dem universelleren Konzept der PKNE vereinbaren lässt;
4. verweist darauf, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung sowohl für die Industrie- als auch die Entwicklungsländer gelten und dass sie sowohl auf innenpolitischem als auch auf außenpolitischem Gebiet umfassend in den Entscheidungsprozess der EU integriert werden sollten; hebt hervor, dass Governance-Prozesse zur Förderung der PKE auf globaler Ebene entwickelt werden müssen, und fordert die Einbeziehung der PKE als zentrales Thema in die anstehenden Debatten über politische Maßnahmen der EU über die globale Strategie und den MFR;
PKE-Mechanismen
5. fordert, dass auf einer Tagung des Europäischen Rates über die PKE diskutiert wird, damit eine interinstitutionelle Debatte unter Beteiligung der Kommission, des EAD, des Rates und des Parlaments sowie eine Debatte auf nationaler Ebene angestoßen werden;
6. schlägt vor, dass die Kommission und der EAD zur Vorbereitung dieses Gipfeltreffens den EU-Staats- und Regierungschefs konkrete Empfehlungen dazu vorlegen sollten, wie die PKE umzusetzen ist und wie die Zuständigkeiten der einzelnen EU-Organe in Bezug auf die Verwirklichung der PKE-Ziele klarer definiert werden können; ist der Überzeugung, dass dieser Prozess so transparent und so inklusiv wie möglich sein muss und lokale und regionale Gebietskörperschaften, Verbände der Zivilgesellschaft und Denkfabriken einbeziehen sollte;
7. begrüßt die Einrichtung einer Gruppe von für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitgliedern; fordert, dass die VP/HV dem Entwicklungsausschuss regelmäßig Bericht über die Tätigkeit dieser Gruppe erstattet;
8. vertritt die Auffassung, dass die von den EU-Delegationen für ihr Feedback zum 2015 PKE-Bericht der Kommission verwendeten Mechanismen auf alle EU-Delegationen ausgedehnt werden sollten und dass dies auf jährlicher Basis geschehen sollte; fordert die EU-Delegationen auf, dafür zu sorgen, dass die PKE auf die Tagesordnung der jeweiligen bilateralen Treffen und der Tagungen der jeweiligen paritätischen Versammlungen, wie beispielsweise des jährlichen Treffens der Leiter der EU-Delegationen in Brüssel, gesetzt werden;
9. begrüßt das von der Kommission am 19. Mai 2015 angenommene Paket „Bessere Rechtsetzung“; begrüßt ferner, dass die PKE in Instrument 30 der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ausdrücklich als rechtliche Anforderung erwähnt wird (COM(2015)0215);
10. bedauert, dass obwohl Folgenbewertungen ein bedeutendes Instrument für die Verwirklichung der PKE darstellen, die Zahl der Bewertungen der Entwicklungsauswirkungen nach wie vor gering ist und darin nicht hinreichend auf die potenziellen Auswirkungen auf Entwicklungsländer eingegangen wird; hofft, dass das Paket „Bessere Rechtsetzung“ und die dazugehörigen Leitlinien diese Situation verbessern werden, indem Entwicklung und Menschenrechte in sämtlichen Folgenabschätzungen berücksichtigt werden und die Transparenz verstärkt wird; fordert die Kommission auf, Menschenrechtsorganisationen bereits frühzeitig und während des gesamten politischen Entscheidungsprozesses systematisch zu konsultieren und stärkere Garantien und Mechanismen zu schaffen, um für eine ausgewogenere Repräsentativität der Interessenträger zu sorgen; begrüßt die öffentliche Konsultation zum Fahrplan, mit der die Ergebnisse und Auswirkungen der PKE auf die Entwicklungsländer bestimmt werden sollen und die externen Interessenträgern, einschließlich der Entwicklungsländer und der Zivilgesellschaft, die Chance bieten, ihre Ansichten zu äußern und aktiv teilzunehmen; begrüßt zudem die Feldphase des Fahrplans und die Fallstudien, die effektiv zu einer genauen Bewertung der Auswirkungen der PKE beitragen könnten; hält es für notwendig, systematischere Ex-post-Bewertungen während der Durchführung der EU-Maßnahmen vorzunehmen;
11. weist darauf hin, dass mehr Augenmerk auf die institutionelle Koordinierung gelegt werden sollten, und zwar sowohl zwischen den EU-Organen als auch mit den Mitgliedstaaten; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die PKE in einem rechtsverbindlichen Akt zu verankern und zu deren Umsetzung einen Aktionsplan zur Förderung der Politikkohärenz für eine nachhaltige Entwicklung (PKNE) festzulegen; ist der Auffassung, dass die nationalen Parlamente umfassender in die PKE-Agenda einbezogen werden sollten, was ihre Befugnis betrifft, ihre Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen und in diesem Bereich erzielte Fortschritte zu überwachen;
12. weist auf die wichtige Rolle hin, die das Europäische Parlament bei der Förderung der PKE spielen muss, indem es ihr Priorität in seinen Tagesordnungen zuerkennt, mehr ausschussübergreifende und interparlamentarische Sitzungen zum Thema PKE anberaumt, den Meinungsaustausch über die PKE mit den Partnerländern fördert und den Dialog mit der Zivilgesellschaft vorantreibt;
13. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten einen wirkungsvollen Mechanismus für eine ministerienübergreifende Koordinierung mit einem spezifischen Mandat für die PKNE eingerichtet haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bereits in anderen Mitgliedstaaten bewährten Verfahren anzuwenden und auszutauschen;
14. weist darauf hin, dass eine gemeinsame Programmierung ein erfolgreiches Instrument für die kohärente Planung der Aktivitäten der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit darstellt; begrüßt, dass die gemeinsame Programmierung die bilateralen Tätigkeiten der Mitgliedstaaten in Partnerländern umfasst, bedauert aber, dass es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, die Aktivitäten der EU mit denen der Mitgliedstaaten zu verknüpfen, und somit Gelegenheiten zur Nutzung von Synergien verpasst wurden;
15. weist darauf hin, dass für eine ordnungsgemäße Umsetzung der PKE eine angemessene materielle und personelle Ausstattung erforderlich sein wird; fordert, dass den PKE-Kontaktstellen in den nationalen Ministerien und EU-Delegationen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um nationale und europäische Strategien zur PKE umzusetzen;
16. betont, dass die nationalen Parlamente entscheidend zur Umsetzung der PKNE beitragen, indem sie dafür sorgen, dass die Einhaltung politischer Verpflichtungen, die Überwachung und die vollständige Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft regelmäßig überwacht und die Folgenabschätzungsberichte der Regierungen einer politischen Kontrolle unterworfen werden;
17. erinnert an seinen Vorschlag für einen unabhängigen Mechanismus innerhalb der Union für die Entgegennahme von Beschwerden, die von Personen oder Gemeinschaften eingereicht werden, die von politischen Maßnahmen der Union betroffen sind; ist der Auffassung, dass der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments und dessen ständiger Berichterstatter für die PKE eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Bedenken weiterzuleiten, die die von Bürgern oder Gemeinschaften zum Ausdruck gebracht werden, die von politischen Maßnahmen der EU betroffen sind;
18. betont, wie notwendig es ist, dass die EU mehr Mittel in die faktengestützte Analyse der PKE investiert; fordert die Kommission auf, umgehend Inkohärenzen aufzudecken und eine Analyse zu den Kosten zu erstellen, sowie geeignete Mechanismen zur Überwachung und Verfolgung von Fortschritten im Bereich der PKE zu entwickeln; fordert die Kommission ferner auf, Vorschläge in ihre Analyse einzubeziehen, wie sich Inkohärenzen zwischen verschiedenen politischen Maßnahmen vermeiden lassen und wie damit umzugehen ist; betont ferner, dass in den Programmplanungsdokumenten besser auf die PKE Bezug genommen werden muss;
19. weist auf die Notwendigkeit der Stärkung der PKE im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik und der Gespräche über das künftige Nachfolgeabkommen zum Abkommen von Cotonou hin;
Schwerpunktbereiche
Migration
20. nimmt zur Kenntnis, dass sich die EU mit der größten Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg konfrontiert sieht; betont, dass eine verstärkte Verknüpfung der Migrationspolitik mit der Entwicklungspolitik unerlässlich ist, um die Ursachen dieses Phänomens bekämpfen zu können; ist der Ansicht, dass die EU alle verfügbaren Instrumente zur Anwendung bringen sollte, um diese Krise zu bewältigen, darunter auch sicherheitspolitische und diplomatische Instrumente; betont, dass die Antwort auf die Flüchtlingskrise nicht nur auf Sicherheitsbedenken ausgerichtet sein sollte und dass die Entwicklungsziele besser integriert werden müssen, um die Migrationspolitik der EU mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut vereinbar zu machen; hebt hervor, dass die PKE einen wichtigen Bestandteil der neuen EU-Migrationspolitik darstellt; begrüßt die Verabschiedung der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015)0240), in der eine umfassende Antwort auf die Krise entwickelt wird; ist der Auffassung, dass ihre Umsetzung mit konkreten Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der verantwortungsvollen Staatsführung in den Herkunftsländern einhergehen sollte; unterstreicht die Bedeutung der Überweisungen von Migranten als Finanzierungsquelle für die Entwicklung; hebt die Bedeutung von Abkommen der EU-Mitgliedstaaten mit Drittländern hervor, um den sicheren Ortswechsel und die Mobilität von internationalen Arbeitnehmern zu erleichtern; ist der Ansicht, dass Entwicklungshilfeprogramme und-budgets nicht für die Zwecke der Migrationskontrolle genutzt werden sollten; hebt hervor, dass jede gemeinsame Migrationspolitik den Schwerpunkt auf legale Wege für die Einreise nach Europa und die Aufnahme von Migranten legen muss;
21. hebt hervor, dass die EU einer stärkeren Harmonisierung ihrer Migrations- und Asylpolitik bedarf, und zwar sowohl innerhalb der Union als auch mit ihren internationalen Partnern; weist darauf hin, dass eine wirklich effiziente und ganzheitliche Migrations- und Asylpolitik umfassend in die innen- und außenpolitischen Strategien der EU integriert werden muss, vor allem im Rahmen der EU-Arbeitsstrukturen; unterstreicht, wie wichtig die Ausarbeitung einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik ist; fordert einen inklusiven Ansatz in Bezug auf die Hauptursachen der Migration, der eng mit der Entwicklungspolitik verknüpft ist, damit es zu einer dauerhaften Lösung der derzeitigen Migrationskrise kommt; verweist darauf, dass Frauen und Mädchen als Flüchtlinge und Migranten besonders gefährdet sind, Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung zu werden und dass eine Geschlechterperspektive in die EU-Migrationspolitik aufgenommen werden muss;
22. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung der Kohärenz zwischen Migrations- und Entwicklungspolitik auf, die Ausgaben für Flüchtlinge nicht als öffentliche Entwicklungshilfe ( Official Development Assistance (ODA)) zu deklarieren, da dies zu erheblichen Opportunitätskosten zu Lasten der Entwicklungsprogramme führt, die die Ursachen der Migration wirksam an der Wurzel packen;
Handel und Finanzen
23. unterstreicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammengenommen weiterhin den größten Beitrag zur weltweiten Handelshilfe leisten (11,7 Mrd. EUR im Jahr 2013 - SWD(2015)0128); spricht sich dafür aus, dass die Handelshilfe der EU auch darauf abzielen muss, arme Erzeuger, Genossenschaften, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen zu stärken, die Diversifizierung inländischer Märkte voranzubringen, die Gleichstellung der Frauen zu fördern, die regionale Integration weiter auszubauen und Einkommensunterschiede zu verringern; begrüßt, dass sich die Kommission zum Ziel gesetzt hat, generell den Schwerpunkt stärker auf das Kapitel „Entwicklung“ der Handelsabkommen zu legen; erinnert an die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, konkrete Anstrengungen zur Erreichung des Ziels von 0,7 % des Bruttosozialprodukts (BSP) als öffentliche Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer zu unternehmen, sowie an die Empfehlung des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), wonach bei der öffentlichen Entwicklungshilfe insgesamt ein Zuschussanteil von durchschnittlich 86 % erreicht werden soll; hebt hervor, dass Handelsvereinbarungen dazu beitragen sollten, nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung weltweit zu fördern;
24. weist darauf hin, dass die Liberalisierung des Handels nicht per se für die Beseitigung der Armut geeignet ist, da sie negative Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung haben kann;
25. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht über die Umsetzung der Handelshilfe in den Entwicklungsländern vorzulegen und dabei die zugewiesenen Beträge und ihre Herkunft sowohl in der Rubrik IV des Haushaltsplans als auch im EEF genau aufzuschlüsseln; vertritt die Auffassung, dass ein solches Dokument für die alle zwei Jahre zu veröffentlichenden Berichte der EU über die PKE eine vernünftige Grundlage wäre;
26. erinnert daran, dass im Ziel 17.15 der Ziele für nachhaltige Entwicklung anerkannt wird, dass man „den politischen Spielraum jeden Landes für die Beseitigung der Armut und für nachhaltige Entwicklung respektieren muss; bekräftigt das Recht der Entwicklungsländer, Investitionen regulieren zu können, so dass Verpflichtungen und Auflagen für alle – auch ausländische – Investoren gelten, um die Menschenrechte, die Arbeitnehmerrechte und die Umweltstandards zu schützen;
27. begrüßt die Fortschritte, die erzielt worden sind, seit der Nachhaltigkeitspaktes für Bangladesch ins Leben gerufen wurde, und fordert die Kommission auf, die verbindlichen Rahmen auf weitere Branchen auszuweiten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, im Hinblick auf den Vorschlag für eine Verordnung zu Edelmetallen aus Konfliktgebieten die soziale Verantwortung der Unternehmen und Initiativen im Bereich der Sorgfaltspflicht, die die bestehende EU-Holzverordnung ergänzen, auf andere Branchen auszuweiten, so dass dafür Sorge getragen wird, dass die EU und ihre Händler und Wirtschaftsbeteiligten der Verpflichtung nachkommen, die Menschenrechte und die höchsten Sozial- und Umweltstandards zu achten;
28. weist darauf hin, dass die Investitionspolitik der EU, insbesondere wenn öffentliche Mittel betroffen sind, zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen muss; weist darauf hin, dass die Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung ihre Transparenz und Rechenschaftslegung verbessern müssen, damit die Geldströme, die Schuldentragfähigkeit und der Mehrwert ihrer Projekte für die nachhaltige Entwicklung wirksam nachverfolgt und beobachtet werden können;
29. weist auf die einzigartige Rolle der ODA hin, wenn es darum geht, wirksame Ergebnisse im Bereich der Entwicklung zu erzielen; fordert, dass der Entwicklungsschwerpunkt und der Charakter der ODA geschützt werden sollen, wozu auch ein transparentes und nachvollziehbares Meldesystem gehört; erinnert daran, dass die Aufhebung der Lieferbindungen eine notwendige Voraussetzung ist, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren in den Entwicklungsländern, wie zum Beispiel lokalen Firmen und Sachverständigen für technische Hilfe, neue Möglichkeiten zu eröffnen, und spricht sich dafür aus, dass die Beschaffungssysteme der Entwicklungsländer verstärkt für Hilfsprogramme zur Unterstützung von Aktivitäten des öffentlichen Sektor genutzt werden, um den lokalen Privatsektor zu stärken;
30. erinnert jedoch daran, dass Entwicklungshilfe allein nicht ausreicht; ist der Überzeugung, dass innovative und diversifizierte Finanzierungsquellen, wie die Finanztransaktionssteuer, die CO2-Steuer, die Abgabe auf Flugtickets, Renten aus natürlichen Ressourcen usw. in Betracht gezogen werden müssen und stärker mit den Grundsätzen der wirksamen Entwicklungspolitik in Einklang gebracht werden müssen; ist der Auffassung, dass öffentliche, private, internationale und inländische Finanzierungsquellen stärker aufeinander abgestimmt werden müssen; verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle des Privatsektors; hält es für wichtig, dass in den Entwicklungsländern günstige Bedingungen für die Privatwirtschaft geschaffen werden, dass politische und gesetzliche Rahmenbedingungen eingeführt werden, die der Nutzung von Bankkonten und der Schaffung von digitalen Infrastrukturen förderlich sind;
31. ist der Überzeugung, dass die Gegebenheiten in den Entwicklungsländern und deren Entwicklungsstand im Rahmen der Handelspolitik der EU berücksichtigt werden müssen, wenn die PKE-Ziele erreicht werden sollen, und dass es das Recht der Entwicklungsländer ist, ihre eigenen Entwicklungsstrategien festzulegen; betont, dass die von der EU und den Mitgliedstaaten abgeschlossenen Handels- und Investitionsabkommen die Entwicklungsziele weder direkt noch indirekt konterkarieren dürfen, was die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in Partnerländern angeht; weist darauf hin, dass ein fairer und angemessen regulierter Handel, der mit den WTO-Regeln in Einklang steht, Entwicklungschancen bieten kann; begrüßt, dass in alle Handels- und Investitionsabkommen umfassende Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung aufgenommen werden sollen;
32. fordert die EU auf, einen geeigneten Rahmen festzulegen, in welcher Weise Unternehmen Menschenrechten und Sozial- und Umweltstandards Rechnung zu tragen haben; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen fortzusetzen, damit internationale Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können;
33. spricht sich für ein effizientes, faires und transparentes Steuersystem aus, das mit den Prinzipien der guten Regierungsführung übereinstimmt; begrüßt das am 18. März 2015 von der Kommission verabschiedete Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz und das am 28. Januar 2016 vorgestellte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung, einschließlich der Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung auf internationaler Ebene; betont, wie wichtig es ist, eine Folgenbewertung und eine Bewertung der Übertragungseffekte der neuen EU-Steuervorschriften vorzunehmen, um negative Auswirkungen auf die Entwicklungsländer zu vermeiden; weist erneut darauf hin, dass die inländische Mobilisierung von Mitteln anhand der Erhebung von Steuern die wichtigste Einnahmequelle darstellt, was die öffentliche Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung angeht; fordert die EU nachdrücklich auf, die Entwicklungsländer zu unterstützen, indem deren Kapazitäten in den Bereichen Steuerverwaltung, Finanzordnungspolitik und Verwaltung der öffentlichen Finanzen aufgebaut werden und indem gegen illegale Finanzströme vorgegangen wird; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass Konzerne ihre Steuern in den Ländern zahlen, in denen ihre Wertextraktion oder Wertschöpfung erfolgt; betont daher, dass die EU eine Verantwortung trägt, was die globale Förderung und Umsetzung des Grundsatzes der PKE in Steuerfragen angeht; fordert die EU in diesem Sinne nachdrücklich auf, Entwicklungsländern zu ermöglichen, sich gleichberechtigt an der globalen Reform der derzeit geltenden internationalen Steuervorschriften zu beteiligen;
34. ist der Auffassung, dass die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, wenn illegale Finanzströme und Steuerhinterziehung bekämpft werden sollen, und fordert die EU auf, sich für eine weitere internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen einzusetzen; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Entwicklungsländer bei der Aushandlung von Steuerabkommen im Einklang mit dem UN-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fair behandelt werden und dabei ihre jeweilige Situation berücksichtigt wird, und ferner für eine gerechte Verteilung der Besteuerungsrechte zu sorgen; begrüßt die Zusagen, die auf der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba im Juli 2015 gegeben wurden, beispielsweise die Überprüfung der multilateralen Entwicklungsfinanzierung und die „Addis Tax Initiative“, mit der die Entwicklungsländer dabei unterstützt werden sollen, ihre inländischen Eigenmittelsysteme weiterzuentwickeln; fordert die EU auf, in vollem Umfang auf das OECD-Mustersteuerabkommen zurückzugreifen, das eine fakultative Klausel über Unterstützung bei der Steuererhebung enthält;
35. fordert, dass die Auswirkungen der Preisstützungen für Ausfuhren sowie der Zölle und Handelshemmnisse auf die Entwicklungsländer bewertet werden;
36. bekräftigt, dass die Bemühungen, den Zugang zu Rohstoffen aus Entwicklungsländern zu sichern, nicht die lokale Entwicklung und Bekämpfung der Armut untergraben dürfen, sondern vielmehr die Entwicklungsländer darin unterstützen sollten, mit ihrem Mineralienreichtum tatsächlich die Entwicklung voranzutreiben;
Ernährungssicherheit
37. betont, dass die weltweite Verwirklichung der Ernährungssicherheit eine PKE auf allen Ebenen erfordert, insbesondere wenn die ambitionierteren Ziele der Agenda 2030, nämlich den Hunger zu besiegen und allen Formen der Mangelernährung ein Ende zu setzen, erreicht werden sollen; ist der Ansicht, dass sich die EU dafür einsetzen sollte, dass solide Regulierungsrahmen mit eindeutigen Kriterien für den Schutz der Rechte und der Ernährungssicherheit gefährdeter Personen geschaffen werden;
38. fordert die EU auf, neben anderen Faktoren die Auswirkungen der landwirtschafts-, handels- und energiepolitischen Maßnahmen – wie etwa der Biokraftstoffpolitik – auf die Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern und auf die Existenzgrundlagen der am stärksten gefährdeten Personen systematisch zu evaluieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich weiterhin auf Genossenschaften, kleinste, kleine und mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe und Landarbeiter zu konzentrieren und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Berichts des Weltlandwirtschaftsrates (IAASTD – Agricultural Science and Technology for Development), den Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung und den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung nachhaltige und agroökologische Praktiken zu fördern; weist erneut darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass die Einführung von GAP-Maßnahmen die Leistungsfähigkeit im Bereich der Lebensmittelerzeugung und die langfristige Ernährungssicherheit von Entwicklungsländern nicht gefährdet; hebt hervor, dass bei der laufenden Überwachung des EU-Rahmens zur Ernährungssicherheit (COM(2010)0127) auf die wesentlichen Aspekte und die Auswirkungen der Politikkohärenz eingegangen werden sollte; betont, dass die Union die Errichtung von Verarbeitungsindustrien im Agrarsektor und die Verbesserung der Techniken zur Lebensmittelkonservierung fördern sollte; erinnert daran, wie wichtig es ist, die Auswirkungen von Fischereiabkommen auf die Ernährungssicherheit von Entwicklungsländern zu berücksichtigten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, zur Bekämpfung willkürlicher Landnahme beizutragen, indem sie Entwicklungsländer bei ihrer nationalen Umsetzung der freiwilligen Leitlinien der Vereinten Nationen für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern unterstützen;
Gesundheit
39. hält es für notwendig, dass die Entwicklungsländer vorrangig Haushaltslinien vorsehen, aus deren Mitteln tragfähige Gesundheitssysteme geschaffen werden, eine dauerhafte Gesundheitsinfrastruktur aufgebaut wird sowie grundlegende und hochwertige Dienstleistungen angeboten werden; fordert die EU auf, in den Entwicklungsländern die Einführung einer universellen Krankenversicherung zur gemeinsamen Übernahme von gesundheitlichen Risiken zu unterstützen;
Klimawandel
40. fordert ein entschlossenes Vorgehen der EU, der Mitgliedstaaten und aller internationalen Partner bei der Umsetzung des vor kurzem auf der COP 21 abgeschlossenen Klimaschutzabkommens von Paris; hebt hervor, dass die EU und andere entwickelte Länder weiterhin zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen beitragen müssen, damit die Emissionen verringert werden und die Widerstandsfähigkeit der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt wird; erinnert in diesem Zusammenhang daran, wie wichtig die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für Klimamaßnahmen ist; unterstützt die Energiewende in der EU mit ihrem Übergang zu erneuerbaren Energie; betont, dass – sollte die Erderwärmung nicht auf deutlich weniger als 2°C beschränkt werden – die Entwicklungserfolge untergraben werden könnten; fordert die EU auf, eine aktive Rolle bei der Bewältigung der Herausforderung des globalen Klimawandels zu spielen, indem sie auf allen Ebenen und sektorübergreifend strategische Prioritäten festlegt, und im Einklang mit dem Klimaschutzabkommen von Paris verbindliche Ziele für den Klimaschutz, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien zu formulieren und durchzusetzen;
41. erkennt an, dass bei der Finanzierung des Klimaschutzes Mittel der öffentlichen Hand nicht durch Gelder aus privaten Quellen ersetzt werden ; unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten Berichterstattung und Rechenschaftspflicht und der Umsetzung der einschlägigen sozialen und ökologischen Garantien im Zusammenhang mit privat finanzierten Klimaschutzmaßnahmen;
Geschlechtsspezifische Belange
42. begrüßt den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (2016-2020) und drängt auf die Überwachung und Verwirklichung seiner Ziele bei allem außenpolitischen Handeln der EU, auch im Rahmen von durch die EU finanzierten Projekten auf Länderebene; fordert die EU auf, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Position von Frauen in all ihren politischen Strategien, einschließlich Haushaltsstrategien, durchgängig zu berücksichtigen, und sicherzustellen, dass ihr außenpolitisches Handeln zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung von LGBT-Personen, beiträgt;
Security
43. weist darauf hin, dass es ohne Sicherheit weder eine nachhaltige Entwicklung noch eine Beseitigung der Armut geben kann; weist ferner darauf hin, dass die Verknüpfung der Sicherheitspolitik mit der Entwicklungshilfepolitik ein wichtiger Aspekt ist, wenn es darum geht, die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU sicherzustellen;
44. betont, dass strategische Übereinstimmung und Koordinierung zwischen den Maßnahmen der EU im Außenbereich, der Sicherheits-, Verteidigungs- und Handelspolitik sowie der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt werden müssen; weist auf die Herausforderung hin, in den Entwicklungsländern eine gute Regierungsführung zu realisieren; besteht darauf, dass die PKE einen Beitrag leisten sollte zur Schaffung einer rechtsstaatlichen Ordnung und unparteiischer Institutionen sowie zur Intensivierung von Abrüstungsmaßnahmen, zur Sicherstellung einer öffentlichen Gesundheitsversorgung und der Ernährungssicherheit und zu damit in Verbindung stehenden Strategien, die Sicherheit und Entwicklung gewährleisten;
45. fordert die EU auf, ihre Kapazitäten zur Krisenprävention und zur schnellen Reaktion zu verstärken und die Synergien zwischen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und den entwicklungspolitischen Instrumenten auszubauen und dabei ein Gleichgewicht zwischen kurzfristigen Krisenreaktionen und langfristigen Entwicklungsstrategien zu finden; weist darauf hin, dass mit der Schaffung eines neuen Instruments, das der Verknüpfung von Entwicklungs- und Sicherheitspolitik gewidmet ist, die Inkohärenzen begrenzt und die Effizienz der PKE gesteigert werden könnten; hebt hervor, dass dieses Instrument nicht mit Hilfe bestehender Entwicklungsinstrumente, sondern durch neue Haushaltsmittel finanziert werden sollte; fordert, dass die Prioritäten und Strategien der betroffenen Regionen und Länder bei der Erstellung der EU-Strategien für Sicherheit und Entwicklung berücksichtigt werden; begrüßt, dass der politische Rahmen für einen Ansatz zur Krisenbewältigung als wichtiges Instrument genutzt wird, um in einem frühen Stadium einer Krise ein gemeinsames Verständnis zu erarbeiten; fordert eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, dem EAD und den Mitgliedstaaten, um eine umfassende Analyse zu erstellen, die im Falle einer Krise eine fundierte Entscheidung zwischen Maßnahmen im Rahmen der GSVP oder anderen Maßnahmen ermöglicht;
46. vertritt die Auffassung, dass die Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone(6), die afrikanischen Schnelleingreifkräfte sowie der regionale Aktionsplan für die Sahelzone 2015-2020(7) gute Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung des umfassenden Ansatzes der EU sind, da bei ihnen Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Entwicklung und Governance effektiv kombiniert werden;
47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kopplung zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen weiter zu verbessern, um eine flexiblere und wirksamere Reaktion auf die wachsenden Bedürfnisse zu ermöglichen;
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48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.