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Verfahren : 2015/0309(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0175/2016

Eingereichte Texte :

A8-0175/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/06/2016 - 12.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0258

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 60k
Mittwoch, 8. Juni 2016 - Straßburg
Kontrollmaßnahmen für α-PVP *
P8_TA(2016)0258A8-0175/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über Kontrollmaßnahmen für die neue psychoaktive Substanz 1-Phenyl-2-(1-Pyrrolidin-1-yl)pentan-1-on (α Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP) (15386/2015 – C8-0115/2016 – 2015/0309(CNS))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates (15386/2015),

–  gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0115/2016),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen(1), insbesondere Artikel 8 Absatz 3,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0175/2016),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32.

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