Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zur Lage in Venezuela (2016/2699(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine zahlreichen früheren und vor Kurzem angenommenen Entschließungen zur Lage in Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela(1), vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela(2) und vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela(3),
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Venezuela als Vertragspartei angehört,
– unter Hinweis auf die am 11. September 2001 verabschiedete Interamerikanische Demokratische Charta,
– unter Hinweis auf die Verfassung von Venezuela, insbesondere deren Artikel 72 und 233,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 20. Oktober 2014 zur Festnahme von Demonstranten und Politikern in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Federica Mogherini, vom 7. Dezember 2015 zu der Wahl in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des EAD vom 5. Januar 2016 zur Einsetzung der neuen Nationalversammlung von Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Ravina Shamdasani, vom 12. April 2016,
– unter Hinweis auf die Erklärung der HR/VP vom 10. Mai 2016 zur Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf das Schreiben von Human Rights Watch an den Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, Luis Almagro, vom 16. Mai 2016 zum Thema Venezuela(4),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Ständigen Rates der Organisation Amerikanischer Staaten vom 18. Mai 2016,
– unter Hinweis auf die offiziellen Mitteilungen des Generalsekretärs der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) vom 23. Mai 2016(5) und vom 28. Mai 2016(6) über die Sondierungsgespräche zur Aufnahme eines nationalen Dialogs zwischen Vertretern der venezolanischen Regierung und dem Oppositionsbündnis MUD,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 von Ise-Shima vom 26./27. Mai 2016(7),
– unter Hinweis auf die Erklärung von US-Außenminister John Kerry vom 27. Mai 2016 zu seinem Telefongespräch mit dem ehemaligen spanischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero(8),
– gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das unter dem Namen MUD bekannte Oppositionsbündnis Venezuelas in der aus einer Kammer bestehenden Nationalversammlung 112 der 167 Sitze gewonnen hat, was im Vergleich zu den 55 Sitzen, die an die PSUV gingen, eine Zwei-Drittel-Mehrheit darstellt; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof daraufhin vier neu in die Nationalversammlung gewählten Vertretern – drei von ihnen gehören der MUD an – den Amtsantritt verwehrt und der Opposition somit ihre Zwei-Drittel-Mehrheit entzogen hat;
B. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof in den fünf Monaten, in denen die neue Nationalversammlung, in der die demokratische Opposition die Mehrheit hat, bisher legislativ tätig gewesen ist, 13 politisch motivierte Urteile zugunsten der Regierung erlassen hat, durch die das Gleichgewicht der Gewalten gefährdet wird, das in einem Rechtsstaat notwendig ist;
C. in der Erwägung, dass Entscheidungen, wie diejenigen, das Dekret zur Verhängung des Ausnahmezustands und zur Ausrufung des wirtschaftlichen Notstands zu erlassen und zu bestätigen, die Befugnisse der Nationalversammlung zur Kontrolle der Politik zu beseitigen, die der Nationalversammlung kraft Verfassung übertragene Befugnis, die Ernennung von Richtern beim Obersten Gerichtshof zu widerrufen, nicht anzuerkennen, die Reform des Gesetzes über die Zentralbank von Venezuela für verfassungswidrig zu erklären und die die Debatten betreffenden Artikel der Geschäftsordnung der Nationalversammlung auszusetzen, unter Verletzung der Gesetzgebungsbefugnisse der Nationalversammlung getroffen wurden und eine Missachtung des Gleichgewichts der Gewalten darstellen, das für einen Rechtsstaat unverzichtbar ist;
D. in der Erwägung, dass etwa 2 000 Personen aus politischen Gründen inhaftiert sind, unter Hausarrest stehen oder auf Bewährung freigelassen wurden, darunter wichtige Spitzenpolitiker wie Leopoldo López, Antonio Ledezma und Daniel Ceballos; in der Erwägung, dass die venezolanische Nationalversammlung am 30. März 2016 ein Gesetz verabschiedet hat, durch das den vorstehend erwähnten Häftlingen Amnestie gewährt und somit der Weg für einen Dialog mit Blick auf die nationale Aussöhnung geebnet würde; in der Erwägung, dass dieses Gesetz – trotz der vom Obersten Gerichtshof erklärten Verfassungswidrigkeit – im Einklang mit Artikel 29 der venezolanischen Verfassung steht; in der Erwägung, dass Zeid Ra’ad Al Hussein, der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, öffentlich erklärt hat, dass das Gesetz über Amnestie und nationale Aussöhnung im Einklang mit dem Völkerrecht stehe, und seine Enttäuschung über dessen Ablehnung bekundet hat;
E. in der Erwägung, dass Rechtsstaatlichkeit und der Grundsatz der Gewaltenteilung in Venezuela nicht gebührend geachtet werden; in der Erwägung, dass die derzeitigen Fakten darauf schließen lassen, dass die Justiz und der Nationale Wahlrat einer Einflussnahme und Kontrolle durch die Regierung unterzogen werden, was die Befugnisse des Parlaments und der Opposition, die Eckpfeiler eines jeden demokratischen Systems, beeinträchtigt und einen klaren Verstoß gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Gewalten und der Gewaltenteilung darstellt, der ein Wesensmerkmal demokratischer Rechtsstaaten ist;
F. in der Erwägung, dass die demokratische Opposition ein durch die Verfassung anerkanntes Verfahren eingeleitet hat, nach dem es möglich ist, dass Amtsträger nach der Hälfte ihrer Amtszeit im Wege eines Amtsenthebungsreferendums vom Dienst enthoben werden; in der Erwägung, dass dem Nationalen Wahlrat von der MUD 1,8 Millionen Unterschriften venezolanischer Bürger zur Unterstützung dieses Verfahrens zugeleitet wurden, was die ursprünglichen, für die Anerkennung der Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens erforderlichen 198 000 Unterschriften bei Weitem überschreitet;
G. in der Erwägung, dass Venezuela eine schwerwiegende humanitäre Krise durchlebt, die durch einen Mangel an Nahrungs- und Arzneimitteln verursacht wird; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung angesichts des allgemeinen Fehlens von Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten und medizinischem Material erklärt hat, dass eine „humanitäre Gesundheits- und Nahrungsmittelkrise“ ausgebrochen sei, und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) um humanitäre Hilfe und einen technischen Besuch zur Bescheinigung der vorstehend beschriebenen Bedingungen ersucht hat;
H. in der Erwägung, dass sich die Armutsrate in Venezuela, auch wenn es keine amtlichen Daten hierfür gibt, laut ENCOVI (Encuesta de Condiciones de Vida – Statistik der Lebensbedingungen) von 30 % im Jahr 2013 auf 60 % im Jahr 2016 verdoppelt hat; in der Erwägung, dass 75 % der von der Weltgesundheitsorganisation als grundlegend betrachteten Arzneimittel in Venezuela nicht erhältlich sind;
I. in der Erwägung, dass die Regierung unterbindet, dass humanitäre Hilfe in das Land gelangt, und die verschiedenen internationalen Initiativen boykottiert, durch die die Zivilgesellschaft unterstützt werden soll, wie dies im Fall der Caritas und anderer nichtstaatlicher Organisationen geschehen ist;
J. in der Erwägung, dass die Wirtschaft Venezuelas laut Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2016 um 8 % schrumpfen wird, nachdem sie bereits 2015 um 5,7 % geschrumpft ist; in der Erwägung, dass der Grundgehalt zwar um 30 % gestiegen ist, dass durch die Inflationsrate von 180,9 % jedoch keinerlei Aussicht besteht, dass grundlegende Güter für die Venezolaner erschwinglich werden; in der Erwägung, dass sich die Inflationsrate Prognosen des IWF zufolge Ende 2016 auf 700 % und im Jahr 2017 auf 2 200 % belaufen wird;
K. in der Erwägung, dass mangelnde Voraussicht hinsichtlich der grundlegenden Infrastruktur und die ineffiziente Staatsführung zu einer schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Krise geführt haben, was sich an einer seit Langem bestehenden Knappheit an Ressourcen, Rohstoffen, Betriebsmitteln, Grundnahrungsmitteln und grundlegenden Arzneimitteln bei einer gestoppten Produktion zeigt, und in der Erwägung, dass das Land kurz vor erheblichen sozialen Unruhen und einer humanitären Krise steht, deren Folgen unabsehbar sind;
L. in der Erwägung, dass Venezuela durch die sehr hohe Kriminalitätsrate und die vollständige Straflosigkeit zu einem der gefährlichsten Länder der Welt geworden ist und die Rate der Gewaltverbrechen in Caracas mit über 119,87 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner weltweit die höchste ist;
M. in der Erwägung, dass in den mineralreichen Gebieten nahe der Grenzen zu Guyana und Brasilien Kämpfe mit dem Ziel der Kontrolle der illegalen Minen an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass am 4. März 2016 in Tumeremo, im Bundesstaat Bolívar, ein Massaker stattgefunden hat, bei dem 28 Bergleute verschwanden und dann ermordet wurden; in der Erwägung, dass eine zufriedenstellende Reaktion vonseiten der staatlichen Stellen immer noch aussteht, und in der Erwägung, dass die Journalistin Lucía Suárez, die den Fall vor Kurzem untersucht hatte, am 28. April 2016 in ihrer Wohnung in Tumeremo erschossen wurde;
N. in der Erwägung, dass die G-7-Länder am 27. Mai 2016 eine Erklärung abgegeben haben, in der Venezuela nachdrücklich aufgefordert wird, die „Bedingungen zu schaffen, die einen Dialog zwischen der Regierung und ihren Bürgern ermöglichen würden, um [eine] Lösung der zunehmend akuten wirtschaftlichen und politischen Krise Venezuelas zu finden“, und in der Erwägung, dass der Ständige Rat der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) am 1. Juni 2016 eine Erklärung zur Lage in Venezuela abgegeben hat;
O. in der Erwägung, dass im Rahmen der UNASUR in der Dominikanischen Republik unter der Leitung des ehemaligen Ministerpräsidenten Spaniens, José Luis Rodríguez Zapatero, des ehemaligen Präsidenten der Dominikanischen Republik, Leonel Fernández, und des ehemaligen Präsidenten von Panama, Martín Torrijos, vor Kurzem Sondierungsgespräche stattgefunden haben, die auf die Aufnahme eines nationalen Dialogs zwischen Vertretern der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela und den durch die MUD vertretenen Oppositionsparteien abzielten;
P. in der Erwägung, dass eine Lösung für die Krise nur durch einen Dialog mit allen Ebenen der Regierung, der demokratischen Opposition und der Gesellschaft gefunden werden kann;
1. erklärt sich zutiefst besorgt über die sich gravierend verschlechternde Lage in Bezug auf die Demokratie, die Menschenrechte und die sozioökonomische Lage in Venezuela, die mit einem sich zuspitzenden Klima der politischen und sozialen Instabilität einhergeht;
2. erklärt sich zudem besorgt über die derzeitige, aufgrund der institutionellen Blockade festgefahrenen Lage sowie über den Einsatz staatlicher Macht vonseiten der Regierung, um den Obersten Gerichtshof und den Nationalen Wahlrat zu kontrollieren, damit die Anwendung der von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetze und Initiativen verhindert wird; fordert die venezolanische Regierung auf, die Rechtsstaatlichkeit und den Grundsatz der Gewaltenteilung zu achten; weist erneut darauf hin, dass die Teilung gleichermaßen legitimer Gewalten sowie die Nichteinmischung zwischen ihnen einen wesentlichen Grundsatz demokratischer Rechtsstaaten darstellen;
3. fordert die venezolanische Regierung auf, einen konstruktiven Standpunkt einzunehmen, um die derzeitige kritische Lage Venezuelas durch eine verfassungsgemäße, friedliche und demokratische Lösung auf der Grundlage von Dialog zu überwinden;
4. begrüßt die auf Einladung der UNASUR eingeleiteten Vermittlungsbemühungen zur Aufnahme eines nationalen Dialogs zwischen Regierung und Opposition, die durch die Bestandteile der MUD, die die Mehrheit bilden, vertreten ist;
5. nimmt die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 zu Venezuela zur Kenntnis; fordert den Europäischen Rat auf, eine politische Erklärung zur Lage in dem Land abzugeben und die kürzlich aufgenommenen Vermittlungsbemühungen zu unterstützen, um eine Einigung auf demokratische und politische Lösungen für Venezuela zu ermöglichen;
6. fordert die venezolanische Regierung nachdrücklich auf, unverzüglich alle politischen Häftlinge freizulassen; weist erneut darauf hin, dass die Freilassung politischer Häftlinge eine Bedingung der Opposition für die Aufnahme von Verhandlungsgesprächen darstellt, und fordert beide Seiten auf, sich auf eine Kompromisslösung zu einigen, mit der die derzeitigen Vermittlungsbemühungen unterstützt werden sollen; fordert die EU und die VP/HR auf, auf die Freilassung der politischen Häftlinge und willkürlich Inhaftierten gemäß den Forderungen, die mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen und internationale Organisationen erhoben haben, und gemäß dem Gesetz über Amnestie und nationale Aussöhnung zu drängen;
7. verlangt, dass die staatlichen Stellen das in der Verfassung verankerte Recht, friedlich zu demonstrieren, achten und garantieren; fordert zudem die Oppositionsführer auf, ihre Befugnisse verantwortungsvoll wahrzunehmen; fordert die staatlichen Stellen Venezuelas auf, die Sicherheit aller Bürger, insbesondere von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, politischen Aktivisten und Mitgliedern von unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen, sowie die freie Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten;
8. fordert Präsident Nicolas Maduro und seine Regierung auf, die dringenden Wirtschaftsreformen in Zusammenarbeit mit der Nationalversammlung umzusetzen, um eine konstruktive Lösung für die Wirtschafts- und Energiekrise zu finden, insbesondere den Mangel an Nahrungs- und Arzneimitteln;
9. äußert sich zutiefst besorgt über die weitere Zunahme sozialer Spannungen aufgrund des Mangels an grundlegenden Gütern wie Nahrungs- und Arzneimitteln; fordert die VP/HR auf, einen Unterstützungsplan für das Land vorzuschlagen und die venezolanischen Behörden dazu zu drängen, humanitäre Hilfe in das Land zu lassen und internationalen Organisationen Zugang zu gewähren, die den am meisten betroffenen Schichten in der Gesellschaft helfen wollen, um die dringendsten und grundlegendsten Bedürfnisse der Bevölkerung decken zu können;
10. fordert die Regierung und die staatlichen Stellen Venezuelas nachdrücklich auf, die Verfassung zu achten, einschließlich der rechtmäßigen und anerkannten Mechanismen und Verfahren zur Auslösung eines in der Verfassung Venezuelas vorgesehenen Verfahrens zur Amtsenthebung des Präsidenten vor Ende 2016;
11. fordert die VP/HR nachdrücklich auf, mit lateinamerikanischen Ländern und regionalen und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten um zu gewährleisten, dass Mechanismen für Dialog, nationale Aussöhnung und Schlichtung in Venezuela eingerichtet werden, um eine friedliche, demokratische und verfassungsgemäße Lösung der Krise zu unterstützen, in der sich das Land derzeit befindet;
12. betrachtet es als absolut vorrangig, die hohe Anzahl von ungeahndeten Straftaten, die die zunehmende Gewalt und Unsicherheit in dem Land verstärken und fördern, zu verringern und dafür zu sorgen, dass das bestehende Rechtssystem geachtet wird, demzufolge die Opfer von Entführungen, Mord und weiteren täglich begangenen Straftaten und ihre Angehörigen Gerechtigkeit erfahren müssen;
13. fordert die staatlichen Stellen Venezuelas auf, das Massaker von Tumeremo, bei dem 28 Bergleute ermordet wurden, zu untersuchen, damit die Täter und Anstifter vor Gericht gestellt werden, einschließlich derer, die hinter dem vor Kurzem an demselben Ort begangen Mord an der Journalistin Lucia Suárez stehen, der mutmaßlich mit dem Massaker im Zusammenhang steht;
14. verlangt erneut, dass eine Delegation des Europäischen Parlaments sobald wie möglich nach Venezuela entsandt wird, um einen Dialog mit allen Sektoren zu führen, die an dem Konflikt beteiligt sind;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, der Parlamentarischen Versammlung Europa‑Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.