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Verfahren : 2014/0110(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0193/2016

Eingereichte Texte :

A8-0193/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/06/2016 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0281

Angenommene Texte
PDF 247kWORD 60k
Donnerstag, 23. Juni 2016 - Brüssel
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und Libanon (Rahmenübereinkommen) ***
P8_TA(2016)0281A8-0193/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union (16136/2014 – C8-0044/2015 – 2014/0110(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (16136/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an den Programmen der Union (16135/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8–0044/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 sowie Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0193/2016),

1.  erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Libanesischen Republik zu übermitteln.

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