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Verfahren : 2008/0027(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0195/2016

Eingereichte Texte :

A8-0195/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/06/2016 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0283

Angenommene Texte
PDF 247kWORD 61k
Donnerstag, 23. Juni 2016 - Brüssel
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und Libanon, mit dem dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens Rechnung getragen wird ***
P8_TA(2016)0283A8-0195/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13395/2014 – C8-0170/2015 – 2008/0027(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13395/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13376/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0170/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Artikel 99 Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0195/2016),

1.  erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Libanesischen Republik zu übermitteln.

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