Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 7. Juli 2016 zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2016/2020(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen von Andrey Kovatchev im Namen der PPE-Fraktion (B8-1374/2015),
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21, 34 und 36,
– unter Hinweis auf die 70. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juni 2015 zu den Prioritäten der EU für die 70. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,
– unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Beteiligung der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen(1), in der der EU das Recht eingeräumt wird, in der Generalversammlung das Wort zu ergreifen, mündliche Vorschläge und Änderungsanträge einzubringen, über die auf Antrag eines Mitgliedstaates abgestimmt wird, und das Recht auf Gegendarstellung auszuüben,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zum 10. Jahrestag der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit(2),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 18. April 2013 an den Rat zu dem Grundsatz der Vereinten Nationen „Responsibility to Protect“ („R2P“) (Schutzverantwortung)(3),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 2. April 2014 an den Rat zur 69. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2015 zum Thema „Die Rolle der EU innerhalb der Vereinten Nationen: Wie können die außenpolitischen Ziele der EU besser verwirklicht werden?“(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. Januar 2016 zu den Prioritäten der EU für die Tagungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2016(6) und vom 17. Juli 2014 zu dem Verbrechen der Aggression(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2016 zu dem vom sogenannten IS / Da'esch verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2016 zur Lage weiblicher Flüchtlinge und Asylsuchender in der EU(9),
– unter Hinweis auf das Pariser Übereinkommen vom 12. Dezember 2015,
– unter Hinweis auf das Dokument vom 13. Juni 2012 mit dem Titel „Plan of Action to enhance EU CSDP support to UN peacekeeping“(10) (Aktionsplan zur besseren Unterstützung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen im Rahmen der GSVP der EU) und auf das Dokument vom 23. März 2015 mit dem Titel „Strengthening the UN-EU Strategic Partnership on Peacekeeping and Crisis Management: Priorities 2015-2018“ (Stärkung der strategischen Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und der EU für friedenserhaltende Maßnahmen und Krisenbewältigung: Prioritäten für den Zeitraum 2015–2018)(11),
– unter Hinweis auf die Leitlinien für den Einsatz von Militär- und Zivilschutzmitteln bei der Katastrophenhilfe (Osloer Leitlinien) vom November 2007,
– unter Hinweis auf die Resolution 1325(2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die vom Sicherheitsrat vor kurzem angenommene Resolution 2242(2015) zu Frauen, Frieden und Sicherheit,
– unter Hinweis auf den Evaluierungsbericht der Vereinten Nationen vom 15. Mai 2015 zu Bemühungen um Durchsetzung und um Hilfe für Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs durch Bedienstete der Vereinten Nationen und zugehöriges Personal bei Friedenssicherungseinsätzen,
– unter Hinweis auf den ersten Bericht der Vereinten Nationen über das Problem der Antibiotikaresistenz, der im April 2014 von der WHO vorgelegt wurde und in dem die Antibiotikaresistenz als „ernstzunehmende Bedrohung“ für die öffentliche Gesundheit weltweit eingestuft wird,
– unter Hinweis auf die aktuellen Enthüllungen hinsichtlich der Aktivitäten der in Panama ansässigen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca und die damit zusammenhängenden Initiativen für eine engere internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung,
– gestützt auf die Artikel 134 Absatz 3 und 113 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A8‑0146/2016),
A. in der Erwägung, dass das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus und eine verantwortungsvolle Weltordnungspolitik, in dessen Zentrum die Vereinten Nationen stehen, ein integraler Bestandteil der Außenpolitik der EU ist und auf der Überzeugung beruht, dass ein multilaterales und auf zu achtende und einzuhaltende allgemeingültige Regeln und Werte gestütztes System am besten geeignet ist, weltweite Krisen, Herausforderungen und Bedrohungen zu meistern;
B. in der Erwägung, dass die EU eine aktive Rolle dabei spielen sollte, die Vereinten Nationen dahingehend umzugestalten, dass sie wirksam zu globalen Lösungen, Frieden und Sicherheit, Entwicklung, Menschenrechten, Demokratie und einer auf der Rechtsstaatlichkeit basierenden Weltordnung beitragen können;
C. in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten alles versuchen müssen, um ihr Handeln gemäß dem in Artikel 34 Absatz 1 EUV enthaltenen Mandat in den Organen und Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen zu koordinieren;
D. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage weltweit und regional rapide verschlechtert und komplexer wird, wobei die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen; in der Erwägung, dass den Vereinten Nationen nach wie vor eine zentrale Rolle zukommt, wenn es darum geht, für weltweite Sicherheit und Stabilität zu sorgen;
E. in der Erwägung, dass die Instrumente eines wirksamen Multilateralismus im Rahmen der Vereinten Nationen insofern gründlich überdacht werden müssen, als sich die Machtverteilung in der Welt verändert und es zu einer zunehmenden Streuung kommt; in der Erwägung, dass alle betroffenen Akteure – staatliche wie nichtstaatliche – stärker in derartige Instrumente eingebunden werden müssen, auch wenn es um Prozesse der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung geht;
F. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten insofern gemeinsam den größten finanziellen Beitrag zum System der Vereinten Nationen leisten, als sie für etwa ein Drittel des ordentlichen Haushalts der Vereinten Nationen, knapp zwei Fünftel des Haushalts der Vereinten Nationen für die Friedenssicherung und etwa die Hälfte aller Beiträge zu Fonds und Programmen der Vereinten Nationen aufkommen;
G. in der Erwägung, dass die EU insbesondere bei der Bekämpfung des Klimawandels auf ökologische Nachhaltigkeit hinarbeitet, indem sie internationale Maßnahmen und Aktivitäten zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen fördert;
H. in der Erwägung, dass die EU zu den engagiertesten Verfechtern und Förderern der Menschenrechte, Grundfreiheiten, kulturellen Werte und Diversität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehört;
I. in der Erwägung, dass das Sicherheitsumfeld der EU aufgrund zahlreicher seit langem bestehender oder neu aufkommender sicherheitspolitischer Herausforderungen immer instabiler und unbeständiger wird und dass zu diesen Herausforderungen auch gewaltsame Konflikte, Terrorismus, organisiertes Verbrechen, bislang ungekannte Migrationswellen und der Klimawandel zählen, die auf einzelstaatlicher Ebene nicht zu bewältigen sind, sondern vielmehr auf regionaler und globaler Ebene angegangen werden müssen;
J. in der Erwägung, dass neue Herausforderungen, zu denen unter anderem hybride Kriegsführung und Informationskrieg, Cyberbedrohungen, Biotechnologie, Kampfroboter, Nanotechnologie, die Miniaturisierung von Waffen und die Verbreitung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gehören, die Erarbeitung multilateraler Übereinkommen erforderlich machen, für die die Vereinten Nationen den geeignetsten Rahmen darstellen;
K. in der Erwägung, dass die aktuellen Entwicklungen bei der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen Waffenkontrollen und Abrüstung zunehmend erschweren und die weltweite Sicherheit und Stabilität untergraben; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen einen geeigneten Rahmen darstellen, um Bemühungen um eine neue Generation von Waffenkontrollen und Abrüstungsmaßnahmen an der Seite gleichgesinnter Partner voranzutreiben;
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
Frieden und Sicherheit
a)
empfiehlt, sich aktiv dafür einzusetzen, dass alle direkt oder indirekt an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien und deren Organisationen internationale Verpflichtungen und Völkerrechtsstandards voll und ganz einhalten und sich für friedliche und diplomatische Lösungen jeglicher Art von Konflikten einsetzen; empfiehlt, mit Nachdruck zu fordern, dass sich dies auch auf die Verpflichtung erstreckt, Notleidenden den Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewähren;
b)
empfiehlt, die multilateralen Bemühungen um eine dauerhafte politische und friedliche Beilegung der anhaltenden Konflikte im Nahen Osten und Nordafrika weiter zu unterstützen; empfiehlt, die Arbeit des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien, des Sonderbeauftragten und Leiters der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen, des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen, des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen für den Nahost-Friedensprozess und des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Westsahara weiter zu unterstützen; empfiehlt, die internationale Gemeinschaft zu anhaltender humanitärer, finanzieller und politischer Unterstützung aufzurufen, um die humanitäre Lage zu verbessern, sowie auf ein umgehendes Ende der Gewalt hinzuwirken; empfiehlt, die einseitigen und nicht koordinierten Maßnahmen in jedem Krisengebiet zu verurteilen;
c)
empfiehlt, die auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates geführten innersyrischen Gespräche zu unterstützen; empfiehlt, die Arbeit der von der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien eingerichteten Einsatzgruppen, die die Lieferung dringend benötigter humanitärer Hilfe für Tausende Syrer in belagerten und anderen schwer zugänglichen Gebieten überwachen, sowie die in der Resolution 2268 (2016) des VN-Sicherheitsrates vorgesehene Einstellung der Kampfhandlungen zu unterstützen; empfiehlt, die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und die Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Syrien scharf zu verurteilen und die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu unterstützen, die Beweise für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sonstige Menschenrechtsverletzungen dokumentieren; empfiehlt, die Notwendigkeit hervorzuheben, eine politische Lösung des Konflikts zu ermitteln und für die Einbeziehung von Frauen in die Friedensgespräche zu sorgen; empfiehlt, alle VN-Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufzufordern, alle finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um der Bevölkerung vor Ort und den Flüchtlingen zu helfen;
d)
empfiehlt, sich zu vergewissern, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der EU und den USA alle Instrumente zur Verfügung stellt, um Sorge dafür zu tragen, dass eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, wobei der Staat Israel in sicheren, anerkannten Grenzen und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite bestehen, dauerhaft und wirksam umgesetzt werden kann; empfiehlt, im Einklang mit den am 18. Januar 2016 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten zu handeln, was die kontinuierliche Ausweitung der Siedlungen als andauerndes Hindernis für den Frieden betrifft;
e)
empfiehlt, zu betonen, dass koordinierte humanitäre Maßnahmen im Jemen unter Führung der Vereinten Nationen erforderlich sind; empfiehlt, alle Konfliktparteien eindringlich aufzufordern, die Einfuhr und Bereitstellung von dringend benötigten Nahrungsmitteln, Arzneimitteln, Kraftstofflieferungen und weiteren erforderlichen Hilfsgütern durch die Vereinten Nationen und internationale humanitäre Kanäle zu ermöglichen, damit der dringende Bedarf der von der Krise betroffenen Zivilisten im Einklang mit den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit gedeckt wird; empfiehlt, dringend eine humanitäre Waffenruhe zu fordern, damit lebensrettende Hilfe die Bevölkerung des Jemen erreichen kann; empfiehlt, eine unparteiische und unabhängige Untersuchung aller mutmaßlichen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht zu fordern, bei der auch die jüngsten Angriffe auf humanitäre Infrastrukturanlagen und humanitäre Helfer berücksichtigt werden; empfiehlt, alle Konfliktparteien aufzufordern, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger des Jemen zu achten, und zu betonen, dass es wichtig ist, die Sicherheit all jener, die im Rahmen von Friedensmissionen und humanitären Missionen in dem Land tätig sind, darunter humanitäre Helfer, Ärzte und Journalisten, zu verbessern; empfiehlt, eine Politik der Annäherung zwischen Saudi-Arabien und dem Iran zu fördern, um regionale Spannungen zu entschärfen und den Weg für eine Lösung der Konflikte im Jemen und andernorts zu ebnen;
f)
empfiehlt, angesichts der Verletzungen des Völkerrechts in den entsprechenden Gebieten die uneingeschränkte Achtung der international anerkannten Grenzen sowie der territorialen Integrität der osteuropäischen Länder und der Länder des Südkaukasus, darunter Georgiens, der Republik Moldau und der Ukraine, sowie deren souveräne Entscheidung für eine Ausrichtung auf Europa zu fordern; empfiehlt, die diplomatischen Bemühungen um eine friedliche Beilegung dieser anhaltenden und festgefahrenen Konflikte zu unterstützen und erneut zu bekräftigen; empfiehlt, die internationale Gemeinschaft nachdrücklich aufzufordern, ihre Politik, die rechtswidrige Annexion der Krim nicht anzuerkennen, uneingeschränkt umzusetzen; empfiehlt, den Druck auf Russland als ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrates zu erhöhen, um den Konflikt in der Ukraine zu lösen;
g)
empfiehlt, mehr Unterstützung für die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und regionaler Organisationen zur Bewältigung der Sicherheitskrisen auf dem afrikanischen Kontinent und insbesondere in Somalia, dem Sudan, dem Südsudan, der Zentralafrikanischen Republik, Mali, Nigeria, Burundi und der Region der Großen Seen allgemein zu fordern; empfiehlt, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu anzuhalten, die Unterstützung für die wachsende Rolle sowie die eigenen Fähigkeiten der Afrikanischen Union im Bereich der Vermittlung und Krisenbewältigung auszubauen und gleichzeitig Komplementarität mit den Bemühungen des Büros der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung anzustreben; empfiehlt, die von der AU, der EAC und den Vereinten Nationen unternommenen Anstrengungen zu unterstützen, eine weitere Eskalation der Krise in Burundi zu unterbinden, und auf die Förderung eines dringend benötigten inklusiven und echten gesamtburundischen Dialogs zwischen Regierung und Opposition hinzuarbeiten; empfiehlt, die Durchführung einer unabhängigen internationalen Untersuchung zu unterstützen, in deren Rahmen allen mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen nachgegangen und dazu beigetragen wird, dass alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden;
h)
empfiehlt, die aktuellen und umfassenden Bemühungen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Friedensmissionen der Vereinten Nationen und ihre Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen, zu stärken; empfiehlt, neue Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen auszuloten und zu fördern, wenn es darum geht, ihre jeweiligen strategischen Vorstellungen im Zusammenhang mit der Sicherheit neu zu gestalten, und zwar einerseits durch die globale Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik und andererseits durch die seitens der Vereinten Nationen vorgenommene Überprüfung ihrer Friedenseinsätze, ihrer Architektur für die Friedenskonsolidierung und ihrer Agenda im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit (Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates) sowie durch daraus resultierende Synergien; empfiehlt, im Zuge der Überprüfung der Architektur der Vereinten Nationen zur Friedenskonsolidierung das Prinzip der Schutzverantwortung und die Rolle von Frauen bei der Friedenskonsolidierung zu fördern;
i)
empfiehlt die Annahme und Unterstützung der Umsetzung der vom VN-Sicherheitsrat vor kurzem angenommenen Resolution 2242 (2015) zu begrüßen, in deren Rahmen Frauen zum zentralen Bestandteil aller Bemühungen gemacht werden, die weltweiten Herausforderungen in Angriff zu nehmen, und zusätzliche Anstrengungen einzufordern, um die Agenda im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit in all die verschiedenen Aspekte der Friedenssicherung einzubeziehen; empfiehlt die Bedeutung der gleichberechtigten, uneingeschränkten und aktiven Beteiligung von Frauen an der Verhütung und Beilegung von Konflikten, Friedensverhandlungen und der Friedenskonsolidierung hervorzuheben; empfiehlt sicherzustellen, dass für die Opfer von als Kriegswaffe eingesetzten Vergewaltigungen sämtliche für die Sicherheit notwendige ärztliche Betreuung bereitgestellt wird;
j)
empfiehlt, innerhalb des Systems der Vereinten Nationen eine Präventionskultur zu fördern, um seine Fähigkeit zu stärken, zügiger auf aufkommende Krisen und mögliche Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit zu reagieren, insbesondere über eine wirksamere vorbeugende Diplomatie, Vertrauensbildung und Vermittlungsbemühungen; empfiehlt, eine Verbesserung der Frühwarnsysteme und des frühzeitigen Informationsaustauschs anzustreben und die Verfahren für die Krisenberatung zwischen den Vereinten Nationen, der EU und anderen regionalen und subregionalen Organisationen weiterzuentwickeln, die für den Frieden und die Sicherheit in der Welt eine zunehmend wichtige Rolle spielen, damit die jeweiligen Krisenreaktionen besser koordiniert werden können und Doppelarbeit vermieden wird; empfiehlt, gemeinsam mit den Vereinten Nationen an der Stärkung der Rolle und der Fähigkeit regionaler und subregionaler Organisationen im Bereich der Friedenssicherung, der Konfliktverhütung, der zivilen und militärischen Krisenbewältigung sowie der Konfliktlösung zu arbeiten;
k)
empfiehlt, die von den Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung für VN-Einsätze der Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung, die eine Menschenrechtskomponente und klare Ausstiegsstrategien umfassen, insbesondere durch das Beisteuern von Personal und Ausrüstung auszubauen und die diesbezügliche vermittelnde Rolle der EU zu stärken; empfiehlt, Verfahren für den Rückgriff auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zur Unterstützung von Einsätzen der Vereinten Nationen weiterzuentwickeln, darunter durch den Einsatz von EU-Gefechtsverbänden und durch Initiativen in den Bereichen Kapazitätsaufbau und Reform des Sicherheitssektors, wobei Themen wie Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung und die eigentlichen Ursachen der Massenmigration ausreichend zu berücksichtigen sind;
l)
empfiehlt, eine weit gefasste Definition des Konzepts der menschlichen Sicherheit zu fördern, indem es stärker mit der Gleichstellung der Geschlechter und den Menschenrechten verknüpft wird, sowie das Prinzip der Schutzverantwortung zu fördern und auch künftig die Bemühungen um eine weitere praktische Verwirklichung der Schutzverantwortung zu unterstützen; empfiehlt, den Vereinten Nationen dabei zu helfen, auch weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Ländern bei der Umsetzung des Prinzips der Schutzverantwortung zu spielen, damit die Rechtsstaatlichkeit und das humanitäre Völkerrecht aufrechterhalten werden können; empfiehlt, den Verhaltenskodex bezüglich des Vorgehens des Sicherheitsrates gegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zu fördern, wodurch sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichten, das Handeln des Sicherheitsrates, das die Verhütung oder Beendigung derartiger Verbrechen zum Ziel hat, zu unterstützen und nicht gegen eine entsprechende Resolution des VN-Sicherheitsrates zu stimmen;
Terrorismusbekämpfung
m)
empfiehlt zu bekräftigen, dass es Terrorismus unmissverständlich verurteilt und Maßnahmen zur Vernichtung und Ausmerzung terroristischer Vereinigungen uneingeschränkt unterstützt, wobei dies insbesondere für den sogenannten IS/Da'esh gilt, der eine klare Bedrohung für die regionale und internationale Sicherheit darstellt, und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen jederzeit uneingeschränkt im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen stehen sollten; empfiehlt, die Förderung sämtlicher Aspekte der Resolution 2178(2014) des Sicherheitsrates über die Bekämpfung von Bedrohungen, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgehen, sowie der Leitlinien von Madrid über die Bewältigung des Zustroms ausländischer terroristischer Kämpfer zu unterstützen;
n)
empfiehlt, die Bemühungen zu verstärken, wenn es darum geht, rigoros gegen Rekrutierung vorzugehen und terroristische Propaganda über Plattformen sozialer Medien, aber auch über Netzwerke radikalisierter Hassprediger zu bekämpfen; empfiehlt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung und zur Deradikalisierung im Sinne des Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Verhütung von gewalttätigem Extremismus zu unterstützen;
o)
empfiehlt, bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung weiterhin mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, wozu auch der Rückgriff auf bestehende Mechanismen zur Bestimmung von Terroristen und terroristischen Vereinigungen gehört, und die weltweiten Mechanismen zum Einfrieren von Vermögenswerten zu stärken, wobei gleichzeitig die internationalen Normen im Bereich der ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren und der Rechtsstaatlichkeit zu achten sind;
p)
empfiehlt, den Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung der Vereinten Nationen zu unterstützen, damit die „Weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus“ unter Nutzung der Ressourcen und des Fachwissens von 25 Gremien der Vereinten Nationen und von Interpol auf koordinierte und kohärente Weise umgesetzt werden kann, wobei immer darauf hinzuweisen ist, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht als Vorwand benutzt werden darf, um innenpolitischen Dissens zu unterdrücken oder die Rechte der Bevölkerung zu verletzen;
q)
empfiehlt, sich für koordinierte internationale Anstrengungen zur Abwehr der wachsenden Bedrohung durch unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) einzusetzen, wobei insbesondere ein Verständnis des Zusammenhangs zwischen der Abwehr von USBV und der Terrorismusbekämpfung entwickelt und auf die Ressourcen und das Fachwissen von Gremien der Vereinten Nationen und von Interpol zurückgegriffen werden sollte, um eine bessere Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und eine bessere militärische Zusammenarbeit zu ermöglichen;
r)
empfiehlt, in diesem Zusammenhang zu bekräftigen, dass es einer angemessenen Mischung aus Sicherheit, Strafverfolgung, Menschenrechten und sozioökonomischen Instrumenten bedarf, die geeignetere Möglichkeiten bietet, um auf die sich ändernden Erscheinungsformen des Terrorismus und gewalttätigen Extremismus, wie er vom Da'esh, Al-Qaida, Al-Shabaab, Boko Haram und anderen ausgeübt wird, zu reagieren;
s)
empfiehlt, einen verstärkten Beitrag der EU zu den Initiativen der Vereinten Nationen im Bereich des Kapazitätsaufbaus hinsichtlich der Bekämpfung ausländischer terroristischer Kämpfer und des gewalttätigen Extremismus zu unterstützen;
Nichtverbreitung und Abrüstung
t)
empfiehlt, die Bemühungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, die darauf abzielen zu verhindern, dass nichtstaatliche Akteure und terroristische Gruppierungen Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägersysteme entwickeln, herstellen, erwerben oder überführen, sowie an der umfassenden Überarbeitung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates im Jahr 2016 mitzuwirken; empfiehlt, auf der lückenlosen Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), des Chemiewaffenübereinkommens und des B-Waffen-Übereinkommens zu bestehen und den Ratifizierungsprozess des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen abzuschließen; empfiehlt, allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung zu unterzeichnen und zu ratifizieren; empfiehlt, die Einsetzung einer offenen Arbeitsgruppe (OEWG) als Nebenorgan der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu begrüßen, die darauf abzielt, die multilateralen Verhandlungen über die atomare Abrüstung voranzubringen, und empfiehlt allen EU-Mitgliedstaaten, sich aktiv an deren Verfahren zu beteiligen; empfiehlt, die VN-Mitgliedstaaten aufzufordern, sich aktiv für die globale Abrüstung einzusetzen, wobei sowohl der Sicherheitsdimension als auch der humanitären Dimension von Kernwaffen gebührend Rechnung zu tragen ist;
u)
empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert werden, die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Auswirkungen der Verwendung von Waffen und Munition, die abgereichertes Uran enthalten, auf der 71. Tagung zu unterstützen und einen gemeinsamen Standpunkt der EU auszuarbeiten, der den wiederholten Forderungen des Parlaments nach einem präventiven weltweiten Moratorium und dem sich herausbildenden globalen Konsens über die potenziellen Gesundheitsrisiken für Zivilisten, der komplexen Belastung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung radioaktiven Abfalls aus Konflikten und den finanziellen Kosten in Verbindung mit der Verwendung solcher Waffen besser Rechnung trägt; empfiehlt, dass in die Finanzierungsinstrumente der EU für Antiminenprogramme auch Projekte zur Bewertung und Beseitigung von abgereichertem Uran aufgenommen werden;
v)
empfiehlt, für die uneingeschränkte Anwendung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) einzutreten und allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahezulegen, den ATT zu unterzeichnen oder ihm beizutreten;
w)
empfiehlt, an wirksameren Maßnahmen gegen die Umlenkung von und den unerlaubten Handel mit Waffen und Munition, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, zu arbeiten, wobei hierzu insbesondere die Entwicklung eines Systems zur Rückverfolgung von Waffen gehört;
x)
empfiehlt, auf globaler Ebene eine politische Reaktion auf den Einsatz von bewaffneten Drohnen zu fördern, durch die deren Einsatz strikt innerhalb der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts beschränkt bleiben soll; empfiehlt, die Entwicklung, Produktion und Verwendung vollkommen autonom funktionierender Waffen, mit denen Militärangriffe ohne Mitwirkung des Menschen möglich sind, zu verbieten; empfiehlt, Sorge dafür zu tragen, dass die Menschenrechte in allen Dialogen mit Drittländern über Terrorismusbekämpfung angesprochen werden;
y)
empfiehlt, die Vereinten Nationen bei ihren laufenden Anstrengungen zu unterstützen, die Möglichkeiten für die Ausarbeitung von Normen für ein verantwortliches und sicheres Verhalten im Cyberraum, darunter einen multilateralen Rahmen zur Bekämpfung von Cyberangriffen, zu erkunden, um die Achtung des geltenden Völkerrechts und der geltenden internationalen Menschenrechtsnormen sicherzustellen;
Migration
z)
empfiehlt, für eine stärkere Unterstützung der Arbeit des UNHCR bei der Umsetzung seines internationalen Mandats zum Schutz von Flüchtlingen zu werben, wobei schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; empfiehlt, nachdrücklich auf die große Finanzierungslücke zwischen dem Mittelbedarf des UNHCR und den bereitgestellten Mitteln hinzuweisen und mehr internationale Solidarität zu fordern; empfiehlt zu fordern, dass im ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen mehr Mittel für die Kernaufgaben des UNHCR bereitgestellt werden, um dessen Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten;
aa)
empfiehlt, daran zu erinnern, dass es einer verstärkten Kohärenz und Koordinierung zwischen der außen- und der innenpolitischen Dimension der Migrationspolitik und der Agenden für Entwicklung und Außenpolitik bedarf;
ab)
empfiehlt, größere Anstrengungen zur Unterbindung irregulärer Migration sowie zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu fordern, insbesondere indem durch den rechtzeitigen und wirksamen Austausch relevanter geheimdienstlicher Informationen unter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen gegen kriminelle Netze vorgegangen wird; empfiehlt, die Methoden zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern zu verbessern und die Zusammenarbeit mit Drittländern zu intensivieren, um die Erlöse aus Straftaten in diesem Bereich zurückzuverfolgen, zu beschlagnahmen und zurückzuerhalten; empfiehlt, auf der Ebene der Vereinten Nationen mit Nachdruck auf die Bedeutung der Ratifizierung und der uneingeschränkten Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie des dazugehörigen Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg und des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zu verweisen; empfiehlt, die Arbeit des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Migranten zu unterstützen;
ac)
empfiehlt, die für den 19. September 2016 anberaumte hochrangige Plenartagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme zu unterstützen und einzufordern, dass in deren Rahmen die eigentlichen Ursachen der Migration schwerpunktmäßig behandelt werden, wobei der Beseitigung der Armut und der Verwirklichung der Menschenrechte sowie der Stabilität gebührend Aufmerksamkeit zu schenken ist;
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
ad)
empfiehlt, klar und deutlich zu bekräftigen, dass alle im Rahmen der Übereinkommen der Vereinten Nationen vereinbarten Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass die Achtung dieser Rechte durchgesetzt werden muss; empfiehlt, das Augenmerk auf Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte weltweit zu legen; empfiehlt, die Verteidigung der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung zu fordern; empfiehlt, den Stellenwert einer freien Presse in einer intakten Gesellschaft ebenso hervorzuheben wie die Rolle, die jeder einzelne Bürger darin spielt, sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu verteidigen;
ae)
empfiehlt, weiterhin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzutreten; empfiehlt, auf größere Anstrengungen zum Schutz der Rechte religiöser und sonstiger Minderheiten zu drängen; empfiehlt, dazu aufzufordern, dass religiöse Minderheiten stärker vor Verfolgung und Gewalt geschützt werden; empfiehlt, die Aufhebung von Gesetzen zu fordern, die Blasphemie oder Glaubensabfall unter Strafe stellen und als Vorwand für die Verfolgung religiöser Minderheiten und Nichtgläubiger dienen; empfiehlt, die Arbeit des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu unterstützen; empfiehlt, aktiv für eine Anerkennung des vom sogenannten IS/Da'esh begangenen Völkermords an Minderheiten durch die Vereinten Nationen und für eine Überweisung von mutmaßlichen Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord an den Internationalen Strafgerichtshof einzutreten;
af)
empfiehlt, die Gleichstellung und Gleichbehandlung weiterhin aktiv zu fördern; empfiehlt, die Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, Initiativen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei ihren Tätigkeiten und Programmen zu fördern und die Arbeit von UN Women weiterhin zu unterstützen; empfiehlt, dass Maßnahmen zur Stärkung der Führungsrolle und Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Beschlussfassung unterstützt werden; empfiehlt, die Gewalt gegen und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder des Ausdrucks ihrer Geschlechtlichkeit zu bekämpfen; empfiehlt, die Aufhebung von Rechtsvorschriften in Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu fordern, durch die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) verletzt werden; empfiehlt, die erste Sitzung des VN-Sicherheitsrates zum Thema LGBTI-Rechte, die 2015 stattfand, zu begrüßen; empfiehlt, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu aufzufordern, dass sie die Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz umsetzen;
ag)
empfiehlt, die Kinderrechte zu fördern, insbesondere indem dazu beigetragen wird, den Zugang von Kindern zu Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung sicherzustellen, darunter auch in Konfliktgebieten und Flüchtlingslagern, und Kinderarbeit, Folter, Menschenhandel, Kinderehen und sexuelle Ausbeutung zu beseitigen; empfiehlt, die mittels der Vereinten Nationen unternommenen internationalen Bemühungen um eine Beendigung des Einsatzes von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie um eine wirksamere Bewältigung der Folgen von Konflikt- und Postkonfliktsituationen für Frauen und Mädchen zu unterstützen und zu verstärken; empfiehlt, im Einklang mit dem VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Menschenrechtsansatz bei der Behinderungsthematik in Gefahrensituationen und Notfällen zu unterstützen;
ah)
empfiehlt, alle Staaten und damit auch die EU-Mitgliedstaaten eindringlich dazu aufzufordern, dass sie rasch das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifizieren, mit dem Beschwerde- und Untersuchungsverfahren geschaffen werden;
ai)
empfiehlt, zum Erfolg der Arbeit der Intergovernmental Working Group on transnational corporations and human rights (Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe für transnationale und andere Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte) beizutragen; empfiehlt, die weitere Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte durch die VN-Mitgliedstaaten zu unterstützen; empfiehlt, den VN-Mitgliedstaaten nahezulegen, nationale Aktionspläne auszuarbeiten und umzusetzen; empfiehlt, das „Accountability and Remedy Project“ (Projekt für Rechenschaft und Rechtsbehelfe) des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu unterstützen, das darauf ausgerichtet ist, nationale Rechtsbehelfe zu verbessern, insbesondere in Fällen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaftsbranche; empfiehlt, die VN-Mitgliedstaaten aufzufordern, das Thema Menschenrechte gegenüber internationalen und nationalen Sportgremien zur Sprache zu bringen;
aj)
empfiehlt, weiter für die uneingeschränkte Ächtung der Todesstrafe einzutreten und weiter auf deren allgemeine Abschaffung hinzuwirken und damit den Weg für die Verabschiedung der nächsten Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu ebnen; empfiehlt, die zunehmende Verhängung von Todesurteilen aufgrund von Rauschgiftdelikten anzuprangern und zu fordern, dass die Verhängung der Todesstrafe für derlei Delikte ausgeschlossen wird;
ak)
empfiehlt, auf die Pflicht der Generalversammlung zu verweisen, bei der Wahl der Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC) zu berücksichtigen, ob die Bewerber die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie achten; empfiehlt, zu fordern, dass für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat klare Kriterien anhand der Einhaltung der Menschenrechte festgelegt werden, und mit Blick auf den zehnten Jahrestag der Gründung des Menschenrechtsrats eine Beurteilung der Arbeitsmethoden und der Wirkung dieses Rates zu fordern;
al)
empfiehlt, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei seiner Aufgabe zu unterstützen, der Straffreiheit derjenigen ein Ende zu setzen, die für die schwerwiegendsten Verbrechen, welche der internationalen Gemeinschaft als Ganzem Sorge bereiten, verantwortlich sind, und für Gerechtigkeit für die Opfer von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu sorgen; empfiehlt, die tägliche Arbeit des IStGH politisch, diplomatisch, finanziell und logistisch zu unterstützen; empfiehlt, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu aufzufordern, dass sie dem Strafgerichtshof beitreten, indem sie das Römische Statut ratifizieren, und die Ratifizierung der Änderungen von Kampala nahezulegen; empfiehlt, die intensive Zusammenarbeit der Vereinten Nationen und ihrer Einrichtungen und Organisationen mit dem Strafgerichtshof zu fördern und dessen Beziehungen mit dem Sicherheitsrat auszubauen; empfiehlt zu fordern, dass der VN-Sicherheitsrat den IStGH mit der Lage in der Demokratischen Volksrepublik Korea befasst;
am)
empfiehlt, mit der Öffentlichkeit in Kontakt zu treten und eine umfassende Debatte mit allen Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Bedeutung der Wahrung verfassungsrechtlicher Beschränkungen für Amtszeiten von Präsidenten weltweit zu führen;
an)
empfiehlt, die Vereinten Nationen aufzufordern, sich mit den rechtlichen Mängeln des Begriffs „Klimaflüchtling“, einschließlich seiner möglichen internationalen Definition, zu befassen;
Entwicklung
ao)
empfiehlt, auf die Umsetzung der im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung hinzuwirken; empfiehlt, darauf hinzuarbeiten, die Lebensbedingungen künftiger Generationen zu verbessern und die Länder darin zu bestärken und dabei zu unterstützen, Eigenverantwortung zu übernehmen und nationale Rahmenprogramme einzurichten, um die 17 Ziele zu erreichen; empfiehlt, die VN-Mitgliedstaaten aufzufordern, dass sie ihren Entwicklungshilfezusagen nachkommen, und zu fordern, dass ein solider Rahmen von Indikatoren sowie die Verwendung von statistischen Angaben eingeführt wird, damit die Fortschritte beobachtet werden können und die Rechenschaftspflicht aller Beteiligten sichergestellt werden kann; empfiehlt, mit Nachdruck zu fordern, dass das hochrangige politische Forum für nachhaltige Entwicklung zum wichtigsten beschlussfassenden Gremium mit der Zuständigkeit für die Sicherstellung der Weiterverfolgung und Überprüfung der Umsetzung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung wird, und im Vorfeld des hochrangigen politischen Forums im Jahr 2016 einen gemeinsamen EU-Standpunkt zur Umsetzung der Agenda 2030 vorzulegen;
ap)
empfiehlt, sicherzustellen, dass der „Besitzstand“ der Aktionsplattform von Beijing im Zusammenhang mit dem Zugang zu Bildung und Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht nicht ausgehöhlt wird; empfiehlt, den Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit auszuweiten. da dies zu einer Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit beiträgt; empfiehlt, darauf hinzuweisen, dass die Familienplanung, die Gesundheit von Müttern, der problemlose Zugang zu Verhütungsmitteln und der Zugang zu sämtlichen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wichtig sind, um Frauen das Leben zu retten und ihnen zu helfen, nach einer Vergewaltigung wieder ins Leben zurückzufinden; empfiehlt, diese politischen Maßnahmen zum Herzstück der Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern zu machen;
aq)
empfiehlt, darauf zu bestehen, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung innerhalb der Arbeitsstrukturen der Vereinten Nationen gestärkt wird, damit alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung wirksam einfließen können; empfiehlt, die Bedeutung eines universellen, regulierten, offenen, transparenten, diskriminierungsfreien, inklusiven und gerechten multilateralen Handelssystems sowie die Tatsache hervorzuheben, dass die Doha-Entwicklungsrunde der WTO zum Abschluss gebracht werden muss; empfiehlt, darauf hinzuweisen, dass weder Entwicklung ohne Frieden noch Frieden ohne Entwicklung möglich ist, und die Bedeutung des Ziels für die nachhaltige Entwicklung Nr. 16 zu Frieden, Gerechtigkeit und rechenschaftspflichtigen Institutionen hervorzuheben, die zu den Prioritäten der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit gehören sollten; empfiehlt, die Vereinten Nationen aufzufordern, den Aufbau von Kapazitäten und die verantwortungsvolle Regierungsführung systematisch in ihre langfristigen Entwicklungsstrategien aufzunehmen;
ar)
empfiehlt, die Verabschiedung der richtungsweisenden Resolution 68/304 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2014 zu begrüßen, in der das „souveräne Recht eines jeden Staates, seine Staatsschulden umzustrukturieren, welches nicht durch von einem anderen Staat ausgehende Maßnahmen beeinträchtigt oder behindert werden soll“, anerkannt wird, mit Besorgnis festgestellt wird, „dass das internationale Finanzsystem nicht über einen soliden Rechtsrahmen für die geordnete und berechenbare Umstrukturierung von Staatsschulden verfügt“ und ein Prozess eingeleitet wird, um „einen multilateralen Rechtsrahmen für Verfahren zur Umstrukturierung von Staatsschulden“ anzunehmen; empfiehlt, das gesamte System der Vereinten Nationen aufzufordern, diesen Prozess uneingeschränkt zu unterstützen; empfiehlt, die EU und ihre Mitgliedstaaten aufzufordern, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen;
as)
empfiehlt, im Zusammenhang mit den Organisationen der Vereinten Nationen vor allem im Hinblick auf die Programmplanung bei den Instrumenten zur externen Finanzierung einen viel effizienteren und strategischeren Ansatz zu entwickeln, um für eine höhere Öffentlichkeitswirkung der EU-Hilfe vor Ort zu sorgen;
at)
empfiehlt, aktiv auf die Verbesserung der politischen Steuerung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung durch die Stärkung des VN-Umweltprogramms (UNEP) hinzuwirken und den Vorschlag zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs für Umweltstraftaten mit dem Ziel aufzugreifen, umweltpolitische Rechtsvorschriften weltweit besser durchzusetzen;
au)
empfiehlt, die EU aufzufordern, auf eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich hinzuarbeiten und zu diesem Zweck die Einsetzung eines internationalen Steuergremiums im Rahmen des VN-Systems zu unterstützen; empfiehlt, gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche durch einen weltweiten automatischen Austausch von Informationen in Steuerfragen und die Einführung einer gemeinsamen weltweiten schwarzen Liste der Steueroasen vorzugehen;
av)
empfiehlt, einen weltweiten Plan zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen zu verabschieden, um die weitere Ausbreitung resistenter Superbakterien zu verhindern;
Klimawandel
aw)
empfiehlt sicherzustellen, dass die EU auch künftig eine führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel einnimmt und in diesem Bereich auch weiterhin mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet; empfiehlt, für eine zügige Umsetzung der auf der VN-Klimakonferenz 2015 in Paris gefassten Beschlüsse zu sorgen;
Die EU und die Reform des Systems der Vereinten Nationen
ax)
empfiehlt, eine umfassende Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf der Grundlage eines breiten Konsenses zu unterstützen, um die neue Weltlage besser widerzuspiegeln und dafür zu sorgen, dass der Rat in der Lage ist, Bedrohungen des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit wirksam entgegenzutreten; empfiehlt, sich für das langfristige Ziel der EU, einen Sitz in einem reformierten UN-Sicherheitsrat zu erhalten, einzusetzen; empfiehlt, die Mitglieder des Sicherheitsrats zu ersuchen, von der Nutzung ihres Vetorechts in Fällen, in denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, abzusehen;
ay)
empfiehlt, sich für die Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung sowie eine verbesserte Koordinierung und Abstimmung bei den Maßnahmen aller Einrichtungen der Vereinten Nationen auszusprechen, wodurch Effizienz, Wirksamkeit, Legitimität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Leistungsfähigkeit und Repräsentativität des Systems verbessert werden sollten; empfiehlt, mehr Transparenz bei der Wahl des nächsten Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu befürworten und zu fördern, wobei die Vorstellung der Bewerber in der Generalversammlung erfolgen sollte; empfiehlt, im Zuge der Ermittlung und Ernennung des besten Kandidaten gleiche und faire Chancen auf der Grundlage eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses und geografischer Ausgewogenheit zu fördern und in der nächsten Amtszeit die Wahl einer Frau in das Amt des Generalsekretärs zu unterstützen, sofern die Kandidaten über ähnlich herausragende Qualifikationen verfügen;
az)
empfiehlt vor dem Hintergrund des VN-Berichts von 2015 und der jüngsten mutmaßlichen Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Streitkräfte Frankreichs und der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik, dass dafür gesorgt wird, dass die Vereinten Nationen, die EU-Mitgliedstaaten und die mit der GSVP befassten Stellen gegen Personal der Vereinten Nationen, der Mitgliedstaaten und der EU, das beschuldigt wird, Handlungen sexueller Gewalt begangen zu haben, unverzüglich und mit größter Entschlossenheit ermitteln, es strafrechtlich verfolgen und verurteilen;
ba)
empfiehlt, den Rechnungshof aufzufordern, seine Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kontrollinstanzen des Sekretariats der Vereinten Nationen, insbesondere dem Amt für interne Aufsichtsdienste (OIOS), dem Unabhängigen beratenden Ausschuss für Rechnungsprüfung (IAAC) und dem Prüfungsausschuss, zu intensivieren, um die Transparenz zu erhöhen und das gegenseitige Verständnis in Bezug auf Finanzierung und Funktionsweise zu verbessern;
bb)
empfiehlt die Einrichtung eines wirksamen Systems zum Schutz von Whistleblowern bei den Vereinten Nationen;
bc)
empfiehlt im Zusammenhang mit dem jüngsten Interessenkonflikt des VN-Sonderbeauftragten für Libyen, einen verbindlichen Verhaltenskodex einzuführen, der Amtsträger dazu verpflichtet, gemäß den Leitlinien der Vereinten Nationen für wirksame Mediation unparteiisch zu bleiben;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Kommission sowie – zur Information – der Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.