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Verfahren : 2015/2324(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0226/2016

Eingereichte Texte :

A8-0226/2016

Aussprachen :

PV 12/09/2016 - 19
CRE 12/09/2016 - 19

Abstimmungen :

PV 13/09/2016 - 4.17
CRE 13/09/2016 - 4.17
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0336

Angenommene Texte
PDF 221kWORD 59k
Dienstag, 13. September 2016 - Straßburg
EU-Strategie für den Alpenraum
P8_TA(2016)0336A8-0226/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2016 zu einer EU-Strategie für den Alpenraum (2015/2324(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 192, Artikel 265 Absatz 5 und Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Juli 2015 zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (COM(2015)0366), den dazugehörigen Aktionsplan und das ergänzende Analysedokument (SWD(2015)0147),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(1) (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen [Dachverordnung]),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. und 20. Dezember 2013 zur Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Oktober 2015 zur Mitteilung der Kommission zur Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum(4),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. Dezember 2014 mit dem Titel „Eine makroregionale Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum“(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 zur Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zu einer makroregionalen Strategie für die Alpen(7),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 20. Mai 2014 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Governance makroregionaler Strategien (COM(2014)0284),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommissionsdienststellen vom 26. Januar 2011 über den Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 (COM(2011)0017),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2005/370/EG vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Aarhus-Übereinkommen),

–  unter Hinweis auf die Konferenz zum Auftakt der Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum am 25. und 26. Januar 2016 in Brdo (Slowenien),

–  unter Hinweis auf die Konferenz der Interessenträger zur Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum am 17. September 2014 in Innsbruck,

–  unter Hinweis auf die Stakeholder-Konferenz zur Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum am 1. und 2. Dezember 2014 in Mailand,

–  unter Hinweis auf Beschluss des Rates 96/191/EG vom 26. Februar 1996 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention),

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission über die öffentliche Anhörung zur Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum,

–  unter Hinweis auf die in der am 18. Oktober 2013 in Grenoble angenommenen „Political Resolution towards a European Strategy for the Alpine Region“ (Politische Entschließung zu einer europäischen Strategie für den Alpenraum) zum Ausdruck gebrachten Standpunkte der Interessengruppen,

–  unter Hinweis auf die im Januar 2015 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche (Direktion B: Struktur- und Kohäsionspolitik) veröffentlichte Studie mit dem Titel „Die neue Rolle der Makroregionen im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit“,

–  unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 1. April 2009 mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (COM(2009)0147),

–  unter Hinweis auf den Innovationsanzeiger der Union der Kommission für 2015,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals“ (COM(2013)0249),

–  unter Hinweis auf den Leitfaden der Kommission von 2014 mit dem Titel „Ermöglichung von Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und anderen EU-Programmen für die Förderung von Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0226/2016),

A.  in der Erwägung, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt in der gesamten EU gestärkt werden muss, um eine allgemeine harmonische Entwicklung zu fördern;

B.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien derzeit das grundlegende Instrument sind, um zum Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beizutragen; in der Erwägung, dass diese Strategien gemäß dem Grundsatz des dreifachen „Nein“ (keine neuen Rechtsvorschriften, keine zusätzlichen Finanzmittel und keine neuen Institutionen) ausgeführt werden;

C.  in der Erwägung, dass mit der makroregionalen Strategie für die Alpen dazu beigetragen werden kann, den wirtschaftlichen Niedergang mithilfe von Investitionen in Forschung, Innovationen und die Förderung von Unternehmen umzukehren, wobei den einzigartigen Merkmalen und Werten der Region Rechnung zu tragen ist;

D.  in der Erwägung, dass die makroregionalen Strategien darauf abzielen sollten, die gemeinsamen Ziele verschiedener Regionen im Wege einer fakultativen und abgestimmten Vorgehensweise und ohne die Schaffung zusätzlicher Vorschriften besser zu verwirklichen;

E.  in der Erwägung, dass der Klimawandel im Alpenraum schneller voranschreitet als im globalen Durchschnitt und dadurch vermehrt zu Naturkatastrophen wie Lawinen und Hochwasser führt;

F.  in der Erwägung, dass mit den makroregionalen Strategien das Ziel verfolgt wird, Ressourcen zu ermitteln und das gemeinsame Entwicklungspotenzial der Regionen auszuschöpfen;

G.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien ein Modell der Politikgestaltung auf mehreren Ebenen sind, bei dem die Beteiligung der Interessengruppen, die die lokale, die regionale und die nationale Ebene vertreten, entscheidend für den Erfolg der Strategien ist; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Makroregionen gefördert werden sollte, damit ihre Politikkohärenz im Einklang mit den europäischen Zielen verbessert wird;

H.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien zur Ausarbeitung von grenzübergreifenden strategischen Ansätzen und internationalen Projekten zur Schaffung von Kooperationsnetzen zum Vorteil der Region insgesamt beitragen können;

I.  in der Erwägung, dass die regionalen Identitäten sowie das kulturelle Erbe wie insbesondere die Volkskulturen und das Brauchtum des Alpenraums besonderen Schutz verdienen;

J.  in der Erwägung, dass der starke „Bottom-up“-Ansatz der Regionen im Alpenraum zur Entwicklung einer Strategie der Europäischen Union für die Alpenregion (EUSALP) geführt hat, mit der die gemeinsamen Herausforderungen der gesamten Alpenregion wirksam angegangen werden sollen;

K.  in der Erwägung, dass der Alpenraum eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten spielt und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen für die angrenzenden städtischen und stadtnahen Gebiete bereithält;

L.  in der Erwägung, dass die Makrostrategie für den Alpenraum 80 Millionen Menschen in 48 Regionen in sieben Ländern betreffen wird, von denen fünf Mitgliedstaaten der Union (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien) und zwei Drittstaaten (Liechtenstein und die Schweiz) sind;

M.  in der Erwägung, dass die EU-Strategie für den Alpenraum ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung miteinander in Einklang bringen muss, und zwar in einer natürlichen Umwelt, und die auch eine wichtige Fremdenverkehrsdestination ist;

N.  in der Erwägung, dass der Bevölkerungsrückgang in manchen Regionen des Alpenraums das größte Problem darstellt und dass die meisten Bewohner des Alpenraums nicht nur vom Alpentourismus leben können und sie daher die Land- und Forstwirtschaft und andere umweltfreundliche Branchen und Dienstleistungen weiterentwickeln müssen;

O.  in der Erwägung, dass es zwischen den in die Strategie eingebundenen Regionen beträchtliche Unterschiede gibt und dass die Maßnahmen und Sektoren deshalb sowohl zwischen den Regionen (horizontal) als auch innerhalb einzelner Regionen (vertikal) abgestimmt werden müssen;

P.  in der Erwägung, dass der Alpenraum einzigartige geografische und natürliche Merkmale aufweist und dass er eine zusammenhängende Makroregion und eine Transitregion ist, die über ein erhebliches Entwicklungspotenzial verfügt; in der Erwägung, dass jedoch spezifische Antworten auf die Herausforderungen gegeben werden müssen, die sich im Zusammenhang mit ökologischen, demographischen, verkehrs-, tourismus- und energiepolitischen Fragen und der Saisonabhängigkeit und Multiaktivität ergeben, und dass eine abgestimmte territoriale Planung zu besseren Ergebnissen und einem Mehrwert für den territorialen Zusammenhalt des Alpenraums und der voralpinen Regionen führen könnte;

Q.  in der Erwägung, dass der Alpenraum der Wasserturm Europas ist und dass im Sommer bis zu 90 % des Wassers zur Versorgung der Regionen des Alpenvorlands aus den Alpen stammt; in Erwägung der großen Bedeutung der Ressource Wasser für die Stromerzeugung aus Wasserkraft, die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, die nachhaltige Forstwirtschaft, die Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Landschaft und die Versorgung mit Trinkwasser; in der Erwägung, dass die Qualität der Gewässer und die Mindestpegel der Flüsse in den Alpen erhalten werden müssen und ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Bevölkerung vor Ort und den Umwelterfordernissen gefunden werden muss;

R.  in der Erwägung, dass der Alpenraum von Grenzen durchzogen ist, und der Abbau dieser Hindernisse eine Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit in diesem Gebiet, die Ausübung des freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehrs und somit der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interaktion ist, sowie in der Erwägung, dass die Alpenstrategie die Chance bietet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszubauen, die Menschen und die Wirtschaft zu verbinden und zu vernetzen und somit die Grenzen und deren Hindernisse abzubauen;

S.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über eine Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum sowohl darauf hinweist, dass die Auswirkungen des Verkehrs in den Alpen eingedämmt werden müssen, damit das Umwelterbe der Alpen erhalten werden kann, als auch deutlich macht, dass eine Strategie verfolgt werden muss, die auf gesündere Umweltbedingungen und eine besser erhaltene Umwelt für die Bevölkerung abzielt;

T.  in der Erwägung, dass der freie Personenverkehr ein Grundrecht und insbesondere in den Grenzgebieten eine Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und ökologischen Zusammenhalts, für eine starke und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und für einen gerechten Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten ist;

U.  in der Erwägung, dass das EUSALP-Gebiet die eigentlichen Berggebiete und die voralpinen Regionen, zu denen auch städtische Gebiete gehören, umfasst, die durch ein enges Zusammenspiel und funktionale Beziehungen, die wiederum allesamt die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung beeinflussen, miteinander verbunden sind;

V.  in der Erwägung, dass diese Region mit ihren intakten Ökosystemen und ihren Dienstleistungen eine Grundlage für zahlreiche Wirtschaftsaktivitäten – insbesondere in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Energie – sein kann, wobei dem kulturellen und natürlichen Erbe der Region Rechnung zu tragen ist;

W.  in der Erwägung, dass die Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum als erste makroregionale Strategie für ein Berggebiet Vorbild und Inspiration für andere Berggebiete in der EU sein kann;

X.  in der Erwägung, dass die früheren makroregionalen Strategien der EU den Erfolg einer derartigen Zusammenarbeit bewiesen haben und eine hilfreiche Erfahrung für die Ausarbeitung neuer makroregionaler Strategien darstellen;

Allgemeine Bemerkungen und Politikgestaltung

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum und den dazugehörigen Aktionsplan; betrachtet dies als Fortschritt bei der Entwicklung der Region entsprechend dem Europa-2020-Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums; weist darauf hin, dass die Strategie und der Aktionsplan eine wesentliche Rolle bei den Bemühungen spielen können, eine Entvölkerung dieses Raums zu verhindern, insbesondere was den Wegzug junger Menschen anbelangt;

2.  unterstreicht die wertvollen Erfahrungen, die bei der Umsetzung der Alpenkonvention, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen miteinander in Einklang bringt, gewonnen wurden; fordert die teilnehmenden Staaten auf, sich an die erzielten Vereinbarungen zu halten und ein hohes Maß an Engagement für die nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen aufrechtzuerhalten;

3.  begrüßt die Tatsache, dass mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) möglicherweise entscheidende Ressourcen und ein breites Spektrum an Instrumenten und Optionen für die Strategie bereitgestellt werden können; verlangt größere Synergien, um die Koordinierung und Komplementaritäten zwischen dem ESIF und anderen Fonds und Instrumenten, die für die Pfeiler der Strategie von Bedeutung sind, insbesondere Horizont 2020, die Fazilität „Connecting Europe“, das Programm LIFE, das Programm COSME für KMU, das Interreg-Alpenraumprogramm und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), bei denen die Kommission den möglichen Mehrwert spezifischer Aufforderungen prüfen sollte, die auf die besonderen Herausforderungen des Alpenraums ausgerichtet sind;

4.  fordert die Kommission sowie die für die Vorbereitung, die Verwaltung und die Umsetzung der Programme der ESIF zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Stellen auf, die große Bedeutung makroregionaler Projekte und Maßnahmen deutlich zu machen; erwartet eine Verstärkung der Synergien durch eine Koordinierung der politischen Maßnahmen, Programme und Strategien der EU, die den Alpenraum betreffen, und fordert die Kommission auf, die konkrete Anwendung der fraglichen Maßnahmen bzw. Programme zu prüfen, um Überschneidungen zu vermeiden und die Komplementarität und den Mehrwert zu maximieren; fordert die Kommission ferner auf, sowohl für die europäischen Bürger als auch für die Institutionen der Mitgliedstaaten für einen einfachen und problemlosen Zugang zu den relevanten Dokumenten zu sorgen, damit völlige Transparenz in Bezug auf das zu befolgende Verfahren herrscht;

5.  betont erneut die große Bedeutung des Grundsatzes des dreifachen „Nein“, da Makroregionen Rahmen sind, die auf dem Mehrwert von Initiativen zur Zusammenarbeit und auf Synergien verschiedener EU-Finanzinstrumente gründen;

6.  fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die teilnehmenden Regionen auf, ihre nationalen und regionalen politischen Maßnahmen und Finanzierungsregelungen – falls möglich – mit den Maßnahmen und Zielen der Strategie EUSALP in Einklang zu bringen und ihre angenommenen operationellen Programme anzupassen, um sicherzustellen, dass künftige Projekte im Rahmen der EUSALP-Strategie umgehend durchgeführt werden; fordert zudem, dass die Verwaltungsbehörden die Prioritäten von EUSALP bei der Umsetzung der operationellen Programme gebührend berücksichtigen (z. B. durch gezielte Aufforderungen, Bonuspunkte oder Zweckbindung von Mitteln); fordert, dass der makroregionale Ansatz im Vorfeld der Reform der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 gestärkt wird, und unterstreicht, wie wichtig integrierte makroregionale Projekte und Maßnahmen sind;

7.  fordert die EIB auf, gemeinsam mit der Kommission die Frage zu prüfen, ob eine gezielte Investitionsplattform für den Alpenraum aufgebaut werden sollte, mit der Mittel aus öffentlichen und privaten Quellen mobilisiert werden könnten; fordert die Einrichtung einer Projekt-Pipeline für die Region, um Investoren zu gewinnen; fordert die Kommission, die EIB und die teilnehmenden Länder in diesem Zusammenhang auf, die durch den EFSI gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um Projekte in der Region mit dem Ziel zu finanzieren, auf makroregionaler Ebene für nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum zu sorgen und Beschäftigung zu stimulieren;

8.  betont, dass geeignete Informationskampagnen in Bezug auf die EU-Strategie für den Alpenraum erforderlich sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Strategie ein hinreichend hohes Profil erhält und ihre Ziele und Ergebnisse auf allen Ebenen, auch auf grenzüberschreitender und internationaler Ebene, angemessen kommuniziert werden; fordert mehr Koordinierung und Austausch bewährter Verfahren bei der Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU, insbesondere im Bereich der Verwaltung des natürlichen und kulturellen Erbes, damit Chancen für einen nachhaltigen Tourismus entstehen;

9.  fordert, dass in Zusammenarbeit und in Absprache mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen eine unterstützende Struktur für die Leitungsgremien der EUSALP auf makroregionaler Ebene aufgebaut wird; begrüßt ferner, dass das Parlament in den Leitungsgremien der EUSALP vertreten ist, und ist der Ansicht, dass das Parlament in die Überwachung der Umsetzung der Strategie einbezogen werden sollte;

10.  fordert eine aktive Rolle der Kommission in der Durchführungsphase von EUSALP; ist der Auffassung, dass die Kommission – unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit – im Rahmen der geteilten Verwaltung mit den Staaten und den Regionen in jede Phase der Projektierung und der Umsetzung der Projekte der Strategie eingebunden sein muss, damit unter anderem für die effektive Beteiligung von lokalen und regionalen Interessenträgern aus Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern und im Bereich der Makroregion tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die notwendige Abstimmung mit anderen Strategien und Finanzierungsformen der EU gesorgt ist;

11.  fordert, dass die Kommission die Durchführung von EUSALP mit objektiven Kriterien und messbaren Indikatoren bewertet;

12.  unterstützt eine strategische Planung in städtischen und ländlichen Regionen des Alpenraums, um Vernetzung und gemeinsame Ziele in einem kohärent abgestimmten und integrierten politischen Rahmen zu fördern (z. B. im Hinblick auf erneuerbare Energie, Wohlstand, Logistik sowie wirtschaftliche und soziale Innovation); fordert die Zusammenlegung von bewährten Verfahren, zum Beispiel in Bezug auf nachhaltigen Tourismus zwischen Regionen, sowie mit anderen bestehenden makroregionalen Strategien;

13.  fordert, dass in Bezug auf die Beschlussfassungsverfahren lokale und regionale Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Zivilgesellschaften unter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Politikgestaltung auf mehreren Ebenen eine führende Rolle in den Verwaltungsgremien und in den operationellen, technischen und durchführenden Stellen der Strategie spielen sollten;

14.  vertritt die Auffassung, dass Investitionen darauf abzielen sollten, dass für die gesamte Bevölkerung in der Region, insbesondere in ländlichen Gebieten, ein gleichberechtigter und effektiver Zugang zu medizinischer Versorgung, Erste-Hilfe-Zentren und Notfallhilfe sichergestellt wird;

15.  fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht mit objektiven Kriterien und messbaren Indikatoren über die Umsetzung der EUSALP vorzulegen, um ihre Funktion und ihren Mehrwert mit Blick auf Wachstum und Arbeitsplätze, auf die Beseitigung von Ungleichheiten und auf die nachhaltige Entwicklung zu bewerten;

16.  fordert die teilnehmenden Länder auf, ihre Bemühungen um Diversifizierung der Energieversorgungsquellen unter Berücksichtigung von Umweltaspekten fortzusetzen; unterstreicht die notwendige Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung der bestehenden Wasserkraftinfrastruktur, die in einer sehr frühen Phase entwickelt wurde, und berücksichtigt zugleich die Auswirkungen, die Wasserkraftinfrastrukturen auf die Umwelt und die Geologie haben können, sowie die Förderung von kleinen (Mini-, Mikro- und Pico-) Anlagen; betont, dass die integrierte Bewirtschaftung und der Schutz der Wasserressourcen einer der Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums ist und dass die lokale Bevölkerung daher in der Lage sein sollte, sich für Wasserkraft zu entscheiden und den durch diese erzeugten Mehrwert zu nutzen; fordert die teilnehmenden Staaten auf, zur Einrichtung gut funktionierender Netze in der Makroregion beizutragen und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Strukturen für den Austausch bewährter Verfahren bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu errichten;

17.  betont, dass die soziale Dimension weiter gestärkt werden muss, damit ein Wachstumsmodell angestrebt wird, mit dem für nachhaltiges Wachstum, soziale Inklusion und sozialen Schutz für alle, insbesondere in den Grenzgebieten, gesorgt werden kann; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, Prioritäten festzulegen und gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen;

18.  erinnert daran, dass in allen Regionen der EU für die Einhaltung des Grundsatzes des universellen Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen gesorgt sein muss, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitsfürsorge, Sozialdienste und Mobilität, wobei die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen sind; hält es für geboten, dass die beteiligten Staaten bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen alternative und innovative Lösungen für den Alpenraum fördern, wozu auch maßgeschneiderte und an den lokalen und regionalen Bedarf angepasste Lösungen gehören; fordert die teilnehmenden Länder in diesem Zusammenhang auf, Anreize für die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften auszuarbeiten; erinnert jedoch an den Grundsatz, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbaren öffentlichen Diensten von hoher Qualität haben müssen;

19.  ist besorgt über die Schädigung der Ökosysteme und das Risiko von Naturkatastrophen in bestimmten Teilen des Alpenraums; hält es für geboten, ein umfassendes Risikomanagement in Bezug auf Naturkatastrophen und die Anpassung an den Klimawandel anzuwenden; betont, dass gemeinsame Krisenpläne für den Fall einer grenzüberschreitenden Verschmutzung ausgearbeitet und angewandt werden müssen; fordert die Schaffung von gemeinsamen schnellen Eingreifteams in Touristenregionen, die von Naturkatastrophen wie Schlammlawinen, Erdrutschen und Überschwemmungen bedroht sind; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass das EU-Katastrophenschutzverfahren besser bekannt gemacht werden muss;

Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Innovation

20.  erkennt an, dass der Alpenraum über ein Naturerbe verfügt, das bewahrt werden muss, nämlich sein enormes Reservoir an natürlichen Landschaften und seine außergewöhnliche Vielfalt an Ökosystemen, die vom Hochgebirge bis zum Tiefland und sogar bis zu den Küsten des Mittelmeers reichen, und es so zu einem Wirtschaftsraum und einer Biosphäre machen, die auf der Koexistenz von Mensch und Natur basieren; hält daher eine aktive synergetische Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsaktivitäten in geschützten Gebieten (Natura 2000, Nationalparks, Landschaftsparks usw.) für erforderlich, damit integrierte Tourismusprojekte konzipiert werden können; weist zudem darauf hin, wie wichtig es ist, die einzigartigen Lebensräume in den Bergregionen zu erhalten und zu schützen;

21.  unterstreicht die Chancen, die die Strategie für die Entwicklung des Arbeitsmarkts der Region bietet, in der es einen in unterschiedlichem Maße ausgeprägten grenzüberschreitenden Pendelverkehr gibt; ist der Ansicht, dass die Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitskräfte und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der grünen Wirtschaft zu den Investitionsprioritäten der Alpenstrategie gehören sollten; unterstreicht, dass kleinere und mittlere Betriebe - sehr oft Familienbetriebe, wie etwa kleine Bauernhöfe und kleine verarbeitende Betriebe - in der Landwirtschaft, im Tourismus, im Handel, im Handwerk und im Produktionsgewerbe den zentralen Bestandteil einer integrierten und nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivität im Alpenraum darstellen und somit die tragende Säule des Lebens- Kultur- und Naturraums in den Alpen sind und wesentliche zur Beschäftigung beitragen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Wirtschaftsaktivitäten und die Beschäftigungsmöglichkeiten im Alpenraum stärker zu diversifizieren;

22.  weist darauf hin, dass Investitionen in die digitale Infrastruktur Vorrang eingeräumt werden muss und es wichtig ist, einen schnellen und effizienten Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet sicherzustellen, also zu digitalen Diensten und Online-Diensten wie dem elektronischen Handel und der Nutzung von digitalen Vermarktungskanälen und der Telearbeit; weist ferner darauf hin, dass für Personen, die weitab von städtischen Zentren leben, weitere Möglichkeiten geschaffen werden müssen, wobei nach Möglichkeit Alternativen zum physischen Reiseverkehr gefördert werden sollten;

23.  ist der Ansicht, dass die Innovation und der Einsatz neuer Technologien in zentralen Wirtschaftsbereichen, die von intelligenten Spezialisierungsstrategien getragen werden und aus bestehenden Finanzierungsquellen der EU (z. B. EFRE, ESF, COSME, Horizont 2020 oder Erasmus +) finanziert werden, dazu beitragen könnten, hochwertige Arbeitsplätze in strategischen Sektoren wie Lebenswissenschaften, Bioökonomie, Energie, biologische Produkte, neue Werkstoffe oder elektronische Dienste, zu schaffen; erinnert daran, wie wichtig es ist, eine massive Unterstützung von KMU sicherzustellen, die dazu beitragen könnten, den Abwanderungstrend, der in bestimmten Regionen und Gebieten des Alpenraums zu beobachten ist, umzukehren;

24.  fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Regionen des Alpenraums auf, in einen Dialog mit der Kommission einzutreten, in dessen Rahmen die Möglichkeit erwogen wird, im kommenden Programmplanungszeitraum ein gemeinsames Programm auf der Grundlage von Artikel 185 AEUV durchzuführen, mit dem die Integration der Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Alpenraum in den Bereich kohärenter und mit den Strategien für eine intelligente Spezialisierung verbundener europäischer Wertschöpfungsketten gefördert wird;

25.  unterstützt die Clusterbildung und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstituten und anderen maßgeblichen Interessengruppen, um Innovation zu fördern und Synergien zwischen alpinen und voralpinen Regionen nutzen zu können; vertritt die Ansicht, dass die geplanten Maßnahmen auf den nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente regionale Spezialisierung aufbauen sollten, damit Investitionen wirksamer und effektiver sind;

26.  hält es für den Erfolg der EUSALP für geboten, dass Projekte für in den Kultur- und Kreativsektoren tätige Verbände, Einrichtungen, Kleinstunternehmen und KMU konzipiert werden, da sie eine wichtige Rolle für Investitionen, Wachstum, Innovation und Beschäftigung spielen, aber auch einen grundlegenden Beitrag zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt leisten;

27.  betont, dass eine makroregionale Strategie für die Alpen nicht nur Möglichkeiten schaffen sollte, traditionelle Formen der Wirtschaftstätigkeit, wie die Land- und Forstwirtschaft und handwerkliche Tätigkeiten, zu bewahren, fortzuführen und gegebenenfalls anzupassen, sondern darüber hinaus auch Innovationen und die Entwicklung neuer Initiativen in diesem Bereich fördern sollte, beispielsweise mit Hilfe des InnovFin-Instruments der EU; weist darauf hin, dass der Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu Unterstützung und Finanzmitteln erleichtert werden muss, da sie bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielen;

28.  unterstreicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Regionen, vor allem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, eine Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklung des Tourismus in der ganzen Region darstellt; unterstützt die Ausarbeitung von Tourismusstrategien auf der Grundlage des existierenden natürlichen und kulturellen Erbes sowie von Nachhaltigkeit und Innovation; betont die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Dimension der verschiedenen alpenländischen Traditionen und Bräuche, die es in ihrer Vielfalt zu fördern und zu erhalten gilt;

29.  stellt fest, dass die Überwachung und die Wiederansiedlung von Raubvögeln und Raubtieren im Alpenraum auf einzelstaatlicher und lokaler Ebene erfolgt, obwohl sich diese Arten an keine Verwaltungsgrenzen halten und ihre Wanderbewegungen von Natur aus grenzüberschreitend sind; hebt jedoch hervor, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wiederansiedelungen vermieden werden sollten, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Abstimmung zwischen den verschiedenen Stellen zu verbessern und gleichzeitig den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu intensivieren, damit die Haltung und der Schutz von Nutztieren und Weidetieren im Rahmen der Strategie für den Alpenraum und der Plattform „Große Beutegreifer, wildlebende Huftiere und Gesellschaft“ der Alpenkonvention verbessert werden kann;

30.  unterstützt die Diversifizierung des Tourismusangebots durch die Entwicklung neuer, an die regionalen Gegebenheiten angepasster und die regionalen Ressourcen nutzender Angebote wie zum Beispiel touristische Themenparks und Touristikrouten, Gastronomie- und Weintourismus sowie Gesundheits- und Sporttourismus, um die Tourismussaison zu verlängern und gleichzeitig den Druck auf die Infrastruktur zu verringern und das ganze Jahr über eine Beschäftigung im Fremdenverkehrszyklus zu erzielen; unterstützt ferner einen Agrotourismus, der darauf abzielt, das Interesse der Touristen für ländliche Aktivitäten, Aktivitäten in der freien Natur sowie für unkonventionelle Hotels zu wecken, sowie eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Tourismusdestinationen; spricht sich dafür aus, neue Tourismusaktivitäten zu fördern, die besser an den Klimawandel und den Schutz der Umwelt angepasst sind; betont auch die Notwendigkeit, die Koordinierung der Bergrettungsdienste zu unterstützen und zu verbessern;

31.  unterstützt Maßnahmen, die die Entlastung der Verkehrsinfrastruktur durch Entzerrung der Schulferien und damit verbundenen Urlaubszeiten, durch intelligente Mautgestaltung und durch Anreize von Seiten der Tourismusanbieter während der Hauptanreise- und Stoßzeiten, fördern;

32.  erinnert daran, wie wichtig es ist, die Entwicklung eines sanften und nachhaltigen Tourismus für den gesamten Alpenraum zu fördern, auch im Hinblick auf an Seen gelegene Städte und Kurstädte; legt ferner den Mitgliedstaaten nahe, auf die Nutzung von Fahrrädern in Kombination mit Zugreisen oder intermodalen Verkehrsangeboten zu setzen; weist anhand von Beispielen für bewährte Verfahren auf Tourismusplattformen, die im Rahmen von EU-geförderten Projekten entstanden sind;

33.  stellt fest, dass ein und dieselbe Person oft im Laufe eines Jahres verschiedenen Tätigkeiten, zum Teil über Grenzen hinweg, nachgehen muss; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Akteure der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Zusammenarbeit anzuregen; unterstreicht das Interesse, auf das ein Erasmus+-Programm für länderübergreifende Lehrlingsausbildungen stoßen würde;

Mobilität und Anbindung

34.  betont die Bedeutung einer besseren Verkehrs- und Energienetzanbindung in den teilnehmenden Ländern, einschließlich des lokalen, regionalen und grenzüberschreitenden Verkehrs und intermodaler Anbindungen an das Hinterland (auch an große Ballungsgebiete), um die Entwicklung der Region zu fördern, die Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbessern und neue Einwohner anzuziehen und gleichzeitig zu bewerten, ob bestehende Netze mit dem übergeordneten Ziel einer besseren Umsetzung der TEN-V-Netze saniert und/oder ausgebaut werden können; betont, wie wichtig der Aufbau einer „intelligenten“ Infrastruktur ist; vertritt die Auffassung, dass neu errichtete Infrastrukturen wirkliche „technische Korridore“ werden müssen, in die die gesamte separate Infrastruktur (Strom-, Telefon-, Breitband- und Ultrabreitbandkabel, Gasleitungen, Glasfasernetze, Wasserleitungen usw.) integriert werden kann;

35.  fordert einen ganzheitlichen Ansatz bei der zukünftigen Ausrichtung und Umsetzung der alpinen Verkehrs- und Umweltpolitik; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dem Umstieg auf andere Verkehrsmittel Vorrang einzuräumen und insbesondere im Güterverkehr eine Verlagerung vom Straßen- zum Schienenverkehr zu erreichen, und fordert die Kommission auf, diese Verlagerung zu unterstützen; fordert in diesem Zusammenhang ferner dazu auf, dass die im Straßenverkehr erzielten Einnahmen dazu verwendet werden, die Umsetzung und Entwicklung eines effizienten und umweltverträglichen Schienenverkehrs für Personen und Güter voranzubringen und die Lärm- und Umweltbelastung zu verringern; verweist ferner auf potenzielle Projekte in Bereichen wie Verkehrsmanagement, technologische Innovation, Interoperabilität usw.; fordert zudem eine Ausweitung der bestehenden Infrastruktur im Alpenraum, einschließlich intermodaler und interoperabler Qualitätssysteme; weist darauf hin, dass die Zugänglichkeit und die Anbindung für alle Bewohner der Region sichergestellt werden müssen;

36.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, Verkehrsverbindungen zu anderen Regionen Europas und Anbindungen an TEN-V-Korridore zu schaffen und gleichzeitig die bestehende Infrastruktur optimal zu nutzen; weist darauf hin, dass das bergige Gelände nach wie vor ein Hindernis für die Annäherung zwischen den europäischen Bürgern darstellt und dass die Union zugesagt hat, verstärkt Infrastrukturen für den grenzüberschreitenden Verkehr zu finanzieren; fordert daher die teilnehmenden Länder auf, ihre Bemühungen auf die Durchführung und Planung der komplementären Projekte auszurichten, die nachhaltig und inklusiv sind und zugleich das derzeitige TEN-V-Netz verknüpfen und ausbauen;

37.  macht auf das Fehlen effizienter und umweltverträglicher Verbindungen innerhalb von Berggebieten sowie zwischen Berggebieten und angrenzenden Vorgebirgsregionen aufmerksam; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, saubere und bessere Verbindungen mit geringem CO2-Ausstoß, insbesondere Schienenverkehrsverbindungen, auf regionaler und lokaler Ebene zu ermöglichen, um den Zusammenhalt und die Lebensqualität in diesen Gebieten zu verbessern; befürwortet und fördert die Ansiedlung im Alpenraum;

38.  fordert die an der makroregionalen Strategie beteiligten Staaten auf, den besonderen Lebensumständen von Grenzgängern Rechnung zu tragen und Grenzgängerabkommen für die Makroregion Alpenraum auszuarbeiten;

39.  unterstützt die Entwicklung innovativer Formen wie intelligente Verkehrsinformation, Verkehrssteuerung bzw. Verkehrstelematik und die Multimodalität der lokalen Beförderung auf Anforderung, einschließlich der Prüfung des Potenzials einer gemeinsamen regionsübergreifenden Nutzung in diesem Bereich;

40.  unterstreicht das Fehlen effizienter digitaler Verbindungen innerhalb von Berggebieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für bessere Verbindungen auf regionaler und lokaler Ebene zu sorgen, um die Lebensqualität zu verbessern und die Entwicklung neuer Tätigkeiten und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Gebieten zu fördern sowie die Neuansiedlung zu unterstützen;

41.  hebt die Bedeutung öffentlicher Investitionen in Berggebiete hervor, um dem Versagen des Marktes bei der digitalen Anbindung dieser Gebiete entgegenzuwirken; betont die Bedeutung der lückenlosen und flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternet auch in Bergregionen, um den entlegenen Wirtschafts- und Lebensraum nachhaltig zu sichern; fordert die Kommission auf, konkrete Lösungen zu dieser Frage vorzuschlagen;

Umwelt, biologische Vielfalt, Klimawandel und Energie

42.  unterstreicht, wie wichtig der Schutz und die Förderung der Artenvielfalt im Alpenraum sind; fordert gemeinsame Bemühungen zur Einführung innovativer Maßnahmen, um die Umwelt zu bewahren und zu erhalten, und fordert eine genaue Prüfung der Rolle von großen Beutegreifern und eine eventuelle Einführung von Anpassungsmaßnahmen, sowie eine umfassende Einhaltung aller bestehenden Rechtsvorschriften der EU zum Schutz der Umwelt, Artenvielfalt, Böden und Gewässer; betont, wie wichtig es ist, dass bei allen ergriffenen Maßnahmen Überschneidungen mit bereits bestehenden Gesetzgebungsinitiativen vermieden werden;

43.  unterstreicht, dass die Makroregion Alpen hervorragende Möglichkeiten für innovative Lösungen bietet, die diese Region zu einem einzigartigen Versuchslabor für die Kreislaufwirtschaft machen könnten; hat die Absicht, im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2017 ein Pilotprojekt vorzuschlagen, mit dem das Potenzial dieser Region für die Ausarbeitung konkreter Strategien im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft ausgelotet wird, zum Beispiel in den Bereichen Produktion, Verbrauch und Abfallentsorgung;

44.  hebt hervor, wie wichtig es ist, die Eigenerzeugung von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Entwicklung von höchsteffizienten erneuerbaren Energiequellen in der Region, wie etwa Wasserkraft, Sonnen-, Wind- und geothermische Energie, zu fördern und auch die Entwicklung von Formen erneuerbarer Energien voranzubringen, die für die Alpen spezifisch sind; weist darauf hin, dass sich der Einsatz verschiedener Arten von Verbrennungstechnik zur Wärmeerzeugung auf die Luftqualität auswirkt; spricht sich für eine nachhaltige Nutzung von Holz aus Wäldern aus, ohne die bestehende Waldfläche zu verringern, da die Wälder für das Gleichgewicht innerhalb des alpinen Ökosystems und den Schutz vor Lawinen, Erdrutschen und Überschwemmungen eine wichtige Rolle spielen;

45.  betont, dass dringend neue Strategien zur Bekämpfung der im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit bedenklichen Luftverschmutzung und des Klimawandels entwickelt werden müssen, insbesondere in den stark industrialisierten und bevölkerungsreichen Gebieten der Makroregion, und dass gleichzeitig bestehende Verschmutzungsursachen ermittelt und umweltschädliche Emissionen streng überwacht werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, nachhaltige Verkehrsstrategien vorzusehen, die in Einklang mit den Zielen der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 stehen, und die Bewahrung und Fortführung von Ökosystem-Dienstleistungen in der gesamten Makroregion Alpen zu unterstützen;

46.  unterstreicht die Bedeutung der Infrastruktur für den Energietransport und unterstützt intelligente Systeme für die Verteilung, Speicherung und Übertragung von Energie sowie Investitionen in die Energieinfrastruktur für die Erzeugung und den Transport von Strom und Gas im Einklang mit dem TEN-E-Netz und in Umsetzung der konkreten Projekte, die in der Liste der Projekte von Interesse für die Energiegemeinschaft aufgeführt sind; betont, wie wichtig es ist, lokale - vor allem erneuerbare - Energiequellen zu nutzen, um die Importabhängigkeit zu verringern; verlangt die Förderung einer dezentralen oder auf Eigenerzeugung beruhenden Energieproduktion sowie eine Verbesserung der Energieeffizienz in allen Bereichen;

47.  fordert die teilnehmenden Staaten mit Nachdruck auf, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um unter Beteiligung verschiedener Interessenträger aus der Region (nationaler, regionaler und lokaler Behörden, der Forschungsgemeinschaft, nichtstaatlicher Organisationen usw.) Raumplanung und ein integriertes Raummanagement umzusetzen;

48.  fordert eine weitere Verstärkung der Zusammenarbeit und der Tätigkeiten im Rahmen des World Glacier Monitoring Service im Hinblick auf die jüngsten Beschlüsse der COP 21-Konferenz in Paris und die danach anzuwendende Strategie;

49.  ist darüber besorgt, dass der Klimawandel und der Temperaturanstieg das Überleben von Tierarten, die in großer Höhe leben, ernsthaft gefährdet und dass auch das Abschmelzen der Gletscher Grund zur Sorge gibt, da es sich in bedeutendem Maße auf die Grundwasservorkommen auswirkt; fordert die Schaffung eines großen staatenübergreifenden Plans, um gegen das Abschmelzen der Gletscher vorzugehen und auf den Klimawandel in der gesamten Alpenregion zu reagieren;

50.  fordert die teilnehmenden Länder auf, ihre Bemühungen um die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen fortzusetzen und die vorhandenen erneuerbaren Energiequellen, wie Sonnen- und Windenergie, innerhalb des Energieerzeugungsmixes weiterzuentwickeln; betont die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Wasserkraftwerken; fordert die teilnehmenden Staaten auf, zur Einrichtung gut funktionierender Strominfrastrukturnetze in der Makroregion beizutragen;

51.  unterstreicht, dass eine Diversifizierung der Energieversorgungsquellen nicht nur die Energiesicherheit in der Makroregion verbessern wird, sondern auch mehr Wettbewerbsfähigkeit mit erheblichem Gewinn für die wirtschaftliche Entwicklung der Region ermöglichen wird;

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52.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und nationalen und regionalen Parlamenten der an der EUSALP teilnehmenden Länder (Frankreich, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Deutschland und Slowenien) zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
(4) ABl. C 32 vom 28.1.2016, S. 12.
(5) ABl. C 19 vom 21.1.2015, S. 32.
(6) ABl. C 349 E vom 29.11.2013, S. 1.
(7) ABl. C 55 vom 12.2.2016, S. 117.

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