Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
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Beschluss des Europäischen Parlaments, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 5. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union zu erheben (C(2016)01934 – 2016/2639(DEA))
– unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2016)01934),
– unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 11. März 2016, in dem diese das Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vom 7. April 2016 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,
– gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union(1), insbesondere auf Artikel 160 und Artikel 284 Absatz 5,
– unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,
– gestützt auf Artikel 105 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis darauf, dass innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 dritter und vierter Spiegelstrich seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Frist, die am 13. April 2016 auslief, keine Einwände erhoben wurden,
A. in der Erwägung, dass nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission(2) zwei Fehler festgestellt wurden;
B. in der Erwägung, dass der erste Fehler die in Artikel 139 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 festgelegte Annahme einer Zollanmeldung für einige der in Artikel 136 Absatz 1 dieser delegierten Verordnung genannten Arten von Waren betrifft; in der Erwägung, dass die Reihenfolge der in Artikel 136 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 aufgeführten Waren während der abschließenden Überprüfung dieser delegierten Verordnung vor ihrer Annahme geändert wurde, die Bezugnahmen auf diese Waren in Artikel 139 dieser delegierten Verordnung jedoch versehentlich nicht aktualisiert wurden, und in der Erwägung, dass die betreffenden Bezugnahmen deshalb korrigiert werden sollte;
C. in der Erwägung, dass der zweite Fehler Artikel 141 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 betrifft; in der Erwägung, dass der gegenwärtig geltende Artikel 233 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission(3), gemäß dem in einer Reihe begrenzter und sehr spezieller Fälle das einfache Überschreiten der Grenze als Zollanmeldung zur vorübergehenden Einfuhr, Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr gelten kann, versehentlich nicht in die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 aufgenommen wurde, und in der Erwägung, dass es infolgedessen keine Möglichkeit gibt, bestimmte Waren durch das einfache Überschreiten der Grenze des Zollgebiets der Union anzumelden; in der Erwägung, dass Artikel 141 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 deshalb korrigiert werden sollte;
D. in der Erwägung, dass die beiden Fehler die Handelsströme beeinträchtigen und ausgesprochen negative Auswirkungen auf Zollbehörden und Handel haben werden, wenn sie nicht vor dem 1. Mai 2016, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, korrigiert werden;
E. in der Erwägung, dass die delegierte Verordnung nur dann bei Ablauf des Zeitraums für die Prüfung durch das Parlament und den Rat in Kraft treten kann, wenn weder das Parlament noch der Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden; in der Erwägung, dass der Prüfungszeitraum gemäß Artikel 284 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zwei Monate ab dem Tag der Übermittlung des Rechtsakts beträgt, das heißt, er endet am 5. Juni 2016 und kann um weitere zwei Monate verlängert werden
F. in der Erwägung, dass die Kommission jedoch aus Dringlichkeitsgründen am 11. März 2016 um eine frühzeitige Bestätigung der Delegierten Verordnung durch das Parlament vor dem 1. Mai 2016 ersucht hat;
1. erklärt, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung zu erheben;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 1).
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1).
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ***II
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Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (05419/1/2016 – C8–0140/2016 – 2012/0011(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (05419/1/2016 – C8‑0140/2016),
– unter Hinweis auf die von der Belgischen Abgeordnetenkammer, dem Deutschen Bundesrat, dem Französischen Senat, dem Italienischen Abgeordnetenhaus und dem Schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. Oktober 2012(2),
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 7. März 2012(3) und vom 19. November 2015(4),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission (COM(2016)0214),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(5) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0011),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die zweite Lesung (A8-0139/2016),
1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;
4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung von Straftaten ***II
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Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (05418/1/2016 – C8-0139/2016 – 2012/0010(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (05418/1/2016 – C8-0139/2016),
– unter Hinweis auf die vom Deutschen Bundesrat und vom Schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. Oktober 2012(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 7. März 2012(2) und vom 19. November 2015(3),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission (COM(2016)0213),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(4) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0010),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die zweite Lesung (A8-0138/2016),
1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;
4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (COM(2011)0032 – C7-0039/2011 – 2011/0023(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0032),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0039/2011),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Beiträge der bulgarischen Volksversammlung, des tschechischen Senats, des deutschen Bundesrats, des italienischen Senats, der niederländischen Ersten Kammer, des österreichischen Nationalrats, des portugiesischen Parlaments und des rumänischen Senats zum Entwurf des Gesetzgebungsakts,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 5. Mai 2011(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 25. März 2011(2),
– unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12, Digital Rights Ireland Ltd. und Seitlinger u. a.(3),
– gestützt auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr(4),
– unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf die Artikel 59 und 188 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0150/2013),
– unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 18. September 2014 zu unerledigten Angelegenheiten aus der 7. Wahlperiode,
– unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0248/2015),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR‑Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland und Seitlinger u.a., verbundene Rechtssachen C-293/12 und C-594/12, ECLI:EU:C:2014:238.
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Pakistan,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 27. März 2016 zu dem Anschlag in Lahore (Pakistan),
– unter Hinweis auf die Erklärung von Stavros Lambrinidis, Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Menschenrechte, vom 29. Oktober 2014,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki‑moon, vom 27. März 2016 zu dem Bombenanschlag in Pakistan und vom 21. Januar 2016 zu dem Anschlag auf die Bacha‑Khan‑Universität,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 28. März 2016 zu den Terroranschlägen in Lahore (Pakistan),
– unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Minderheitenfragen, Rita Izsák‑Ndiaye, vom 5. Januar 2015 über das Thema „Hate speech and incitement to hatred against minorities in the media“ (Hassreden und Anstachelung zum Hass gegen Minderheiten in den Medien),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Trägerin des Friedensnobelpreises und des Sacharow‑Preises, Malala Yousafzai, vom 27. März 2016,
– unter Hinweis auf den am 4. April 2013 veröffentlichten Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Gabriela Knaul, und auf den am 26. Februar 2013 veröffentlichten Bericht der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Frage des Verschwindenlassens von Personen über ihre Reise nach Pakistan,
– unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
– unter Hinweis auf die EU‑Leitlinien zur Todesstrafe in ihrer überarbeiteten Fassung vom 12. April 2013,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli 2015 zu Pakistan,
– unter Hinweis auf den fünfjährigen Maßnahmenplan EU‑Pakistan vom März 2012, in dem Prioritäten wie verantwortungsvolle Staatsführung und der Dialog über Menschenrechte festgelegt wurden, und auf den eng damit im Zusammenhang stehenden 2. Strategischen Dialog EU‑Pakistan vom 25. März 2014,
– unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2015 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2014 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich(1),
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 27. März 2016 auf einem Spielplatz im Gulshan‑e‑Iqbal‑Park in Lahore bei einem Selbstmordanschlag mehr als 73 Menschen getötet und über 300 Menschen verletzt wurden, darunter auch viele Frauen und Kinder; in der Erwägung, dass sich die islamistische Terrorgruppe Jamaat‑ul‑Ahrar zu dem Anschlag bekannte und angab, das Ziel seien Christen gewesen; in der Erwägung, dass die meisten Verletzten und Todesopfer jedoch Muslime und alle Pakistaner waren;
B. in der Erwägung, dass in Islamabad zum Zeitpunkt des Terroranschlags gewaltsame Demonstrationen stattfanden, bei denen Unterstützer von Mumtaz Qadri, dem verurteilten Mörder des Gouverneurs Salman Taseer, die Hinrichtung von Asia Bibi forderten, die der Blasphemie beschuldigt wird, zum Tode verurteilt wurde und deren Verteidiger der Gouverneur Salman Taseer war; in der Erwägung, dass zehntausende Menschen zur Beerdigung von Mumtaz Qadri kamen, nachdem er gehängt worden war, und ihn als Helden feierten und dass in den sozialen Medien entsprechende Bilder verbreitet wurden; in der Erwägung, dass der Richter, der Mumtaz Qadri verurteilt hatte, wegen Morddrohungen aus dem Land fliehen musste;
C. in der Erwägung, dass einige extremistische Gruppen ihrer Ideologie und ihren Aktivitäten ungestört nachgehen können, zum Beispiel bestimmte Studentenvereinigungen an den Universitäten oder das Anwaltsforum Khatm‑e‑Nubuwat, das die treibende Kraft dafür sein soll, dass in den pakistanischen Gerichten die Anklagen wegen Blasphemie zunehmen, und das gegen jeden Versuch der Gesetzgeber ist, eine Reform der entsprechenden Gesetze auf den Weg zu bringen;
D. in der Erwägung, dass Christen und weitere Minderheiten nicht nur von Extremisten verfolgt werden, sondern auch rechtlicher Diskriminierung ausgesetzt sind, insbesondere durch die pakistanischen Blasphemie‑Gesetze, die diskriminierend sind und oft für persönliche und politische Beweggründe missbraucht werden; in der Erwägung, dass auch Muslime immer noch aufgrund dieser Gesetze angeklagt werden;
E. in der Erwägung, dass der Terrorismus und der islamistische Extremismus seit Jahren ihren Tribut von den Pakistanern fordern, insbesondere von religiösen Minderheiten, Frauen und Kindern; in der Erwägung, dass in einer Situation, in der diskriminierende Gesetze in Kraft sind und die Rechtsdurchsetzung unzureichend ist, einige Dutzend andere Terroranschläge und gewaltsame Übergriffe auf religiöse Minderheiten verübt wurden, seitdem das Parlament am 15. Januar 2015 seine letzte Entschließung zu Pakistan angenommen hat(2);
F. in der Erwägung, dass es mehrere Terrorgruppen in Pakistan auf religiöse Minderheiten wie Ahmadis, Christen, Schiiten, Hindus und Sunniten abgesehen haben, die andere Auffassungen haben; in der Erwägung, dass die pakistanische Menschenrechtskommission in ihrem Jahresbericht 2015 beobachtete, dass die Straftaten in den meisten Fällen nicht geahndet wurden;
G. in der Erwägung, dass extremistische Gruppen Berichten zufolge immer noch Kinder als Selbstmordattentäter missbrauchen; in der Erwägung, dass die Regierung es versäumt hat, Rechtsvorschriften zur Einrichtung der nationalen Kommission für die Rechte des Kindes, eines unabhängigen, für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des Kindes zuständigen Gremiums, zu verabschieden;
H. in der Erwägung, dass die pakistanische Regierung nach dem Massaker in einer Schule, das im Dezember 2014 durch aufständische Taliban verübt wurde, die Todesstrafe nach einem sechsjährigen Moratorium wiedereingeführt hat, und zwar zunächst nur für terroristische Aktivitäten und später für alle Kapitalverbrechen; in der Erwägung, dass Pakistan bis Ende 2015 326 Menschen hingerichtet hat, was die höchste Zahl ist, die in Pakistan je aufgezeichnet wurde, und die dritthöchste Zahl an Hinrichtungen weltweit;
I. in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen den pakistanischen Streitkräften und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen bereits zur Folge gehabt haben, dass es in dem Land über eine Million Binnenvertriebene gibt;
J. in der Erwägung, dass Frauen, die den religiösen Minderheiten in Pakistan angehören, entführt, zwangsverheiratet und zur Konvertierung zum Islam gezwungen werden, was von der Polizei und den zivilen Behörden weitgehend ignoriert wird;
K. in der Erwägung, dass Pakistan bei der Förderung der Stabilität in Südasien eine wichtige Rolle spielt und daher mit gutem Beispiel vorangehen sollte, indem es im Land die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte stärkt;
L. in der Erwägung, dass die EU sich weiterhin uneingeschränkt dafür einsetzt, dass ihr Dialog und ihre Zusammenarbeit mit Pakistan im Rahmen des fünfjährigen Maßnahmenplans fortgesetzt wird;
1. ist zutiefst bestürzt über den Anschlag vom 27. März 2016 in Lahore und verurteilt diese sinnlosen Gewalttaten gegen so viele Unschuldige aufs Schärfste;
2. spricht den Angehörigen der Opfer seine tief empfundene Anteilnahme aus und bekundet seine Solidarität mit der Bevölkerung und der Regierung Pakistans;
3. unterstreicht, dass die Verantwortlichen für den Anschlag von Lahore unbedingt vor Gericht gestellt werden müssen; fordert die pakistanischen Stellen und insbesondere die Behörden auf lokaler Ebene und auf Provinzebene auf, für eine konsequente Aufklärung und Ahndung dieser Anschläge Sorge zu tragen;
4. bringt seine tiefe Besorgnis über die systemimmanenten und schwerwiegenden Verletzungen der Religions- und Glaubensfreiheit in Pakistan zum Ausdruck; betont, dass die Grundrechte aller religiösen und ethnischen Minderheiten in Pakistan gewahrt werden müssen, um ihnen auch weiterhin zu ermöglichen, ein Leben in Würde, Gleichberechtigung und Sicherheit zu führen und ihre jeweilige Religion in vollständiger Freiheit und ohne jegliche Art von Zwang, Diskriminierung, Einschüchterung und Schikanierung auszuüben, im Einklang mit den Gründungsprinzipien Pakistans;
5. begrüßt Reforminitiativen der Regierung wie den Entwurf für ein Gesetz, durch das Kinderehen unter Strafe gestellt werden, das Gesetz zum Schutz der Frauen vor Gewalt und Belästigungen, die Freigabe des Zugangs zu YouTube, den Beschluss, Holi, Diwali und Ostern zu Feiertagen für religiöse Minderheiten zu erklären, und die persönliche Initiative von Premierminister Nawaz Sharif, eine religiöse Veranstaltung der Hindus zu besuchen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, ihre Bemühungen, ein soziales Klima zu schaffen, in dem Minderheiten und Gedankenvielfalt willkommen sind, weiter zu verstärken; verweist in diesem Zusammenhang auf den nationalen Aktionsplan, die versprochenen und dringend erforderlichen Reformen der Islamschulen und insbesondere auf die Maßnahmen der Regierung gegen Hassreden sowie die noch ausstehenden Reformen der Polizei und des Justizsystems; weist darauf hin, dass zukünftig ehrgeizigere Maßnahmen ergriffen werden sollten, insbesondere im Bereich der Bildung (Tilgung negativer Klischees und Vorurteile aus Lehrplänen und Lehrbüchern) und bei der Strafverfolgung von Personen, die zu Gewalt aufstacheln;
6. begrüßt das Engagement der pakistanischen Regierung beim Vorgehen gegen die von religiösem Extremismus ausgehende Bedrohung; regt einen fortlaufenden Dialog der EU und der Mitgliedstaaten mit Pakistan an, um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte sicherzustellen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorgehen Pakistans bei der Terrorismusbekämpfung und der Umsetzung von Gesetzen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit;
7. ist der Ansicht, dass die angekündigten militärischen Operationen im Punjab zwar von grundlegender Bedeutung im Kampf gegen den Terrorismus sind, der Sieg im ideologischen Kampf gegen den Extremismus, durch den für Pakistan der Weg in eine von Toleranz und Fortschritt gekennzeichnete Zukunft geebnet wird, jedoch ebenso wichtig ist;
8. fordert die pakistanischen Stellen auf, gegen soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung vorzugehen, von der auch die große Mehrheit der Christen und andere religiöse Minderheiten betroffen sind, die unter prekären Bedingungen leben;
9. ist besorgt über die fortgesetzte Anwendung der Blasphemiegesetze in Pakistan und ist der Ansicht, dass dadurch das Klima religiöser Intoleranz angeheizt wird; fordert deshalb die pakistanische Regierung auf, diese Gesetze und ihre Anwendung zu überprüfen; fordert die Behörden auf, dafür zu sorgen, dass in allen Fällen von Blasphemie angemessen und rasch Recht gesprochen wird; weist insbesondere auf den Fall von Asia Bibi hin und legt dem obersten Gerichtshof eindringlich nahe, in dieser Sache eine Entscheidung herbeizuführen;
10. fordert die pakistanischen Behörden auf, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren im Einklang mit den internationalen Normen für Gerichtsverfahren zu garantieren; fordert die pakistanischen Stellen außerdem auf, für einen hinreichenden Schutz aller an Fällen von Blasphemie Beteiligten zu sorgen, insbesondere der Angehörigen der Rechtsberufe im Lande, und die Angeklagten, die Zeugen, ihre Familien und ihre Gemeinden, einschließlich Personen, die zwar freigesprochen wurden, aber dennoch nicht in ihren Heimatort zurückkehren können, vor gewalttätigen Ausschreitungen zu schützen; fordert die Regierung Pakistans auf, sicherzustellen, dass den Opfern von gezielter Gewalt und Verfolgung geeignete Rechtsbehelfe und andere Mittel, die mit den internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang stehen, zugänglich gemacht werden;
11. bekräftigt, dass es unter allen Umständen konsequent an der Verurteilung der Todesstrafe festhält; weist mit großer Sorge auf die dramatische Zunahme der Verhängung der Todesstrafe in Pakistan hin, bedauerlicherweise auch gegen minderjährige Straftäter, und fordert die Wiedereinführung des Moratoriums für die Verhängung der Todesstrafe, mit dem Ziel, diese Strafe in Pakistan abzuschaffen;
12. betont, dass es beim Kampf gegen Terrorismus und religiösen Extremismus von grundlegender Bedeutung ist, deren Ursachen zu bekämpfen, indem gegen die Armut vorgegangen wird, religiöse Toleranz und Glaubensfreiheit sichergestellt sowie das Recht auf Bildung für Kinder und insbesondere Mädchen und der sichere Zugang zu ihr garantiert werden;
13. fordert die Regierung Pakistans auf, eine ständige Einladung für die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, insbesondere den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, den Sonderberichterstatter für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit auszusprechen und die Tätigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission umfassend zu unterstützen;
14. fordert die Regierung Pakistans auf, die notwendigen Maßnahmen für den angemessenen Schutz von Bildungseinrichtungen und Erholungs- und Versammlungsorten von Minderheitengruppen in Gebieten zu ergreifen, die von Unsicherheit und Konflikten geprägt sind, und die Gefahr der Wiederholung ähnlicher Menschenrechtsverletzungen zu verringern;
15. fordert alle regionalen Akteure auf, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung erheblich zu verbessern; bekräftigt, dass ein nicht an Bedingungen geknüpftes internationales Engagement bei der Bekämpfung des Terrorismus erforderlich ist, einschließlich der Kappung aller Arten der finanziellen Unterstützung für Terrornetze und des Kampfes gegen ideologische Indoktrinierung, durch die Extremismus und Terrorismus geschürt werden;
16. begrüßt, dass Pakistan das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert hat, und würdigt die Maßnahmen der pakistanischen Behörden zur Durchsetzung und Wahrung der Kinderrechte; fordert Pakistan auf, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu ratifizieren und die nationale Kommission für die Rechte des Kindes einzurichten;
17. fordert die Kommission, die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin Federica Mogherini, den Europäischen Auswärtigen Dienst und den Rat auf, mit der Regierung von Pakistan bei der Abwehr der vom Terrorismus ausgehenden Gefahren uneingeschränkt zusammenzuarbeiten und der pakistanischen Regierung und Bevölkerung auch künftig bei ihren Bemühungen um die vollständige Beseitigung des Terrorismus zur Seite zu stehen; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin Federica Mogherini auf, es regelmäßig über die Fortschritte bei diesen bilateralen Bemühungen zu informieren;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, dem Vorsitz des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge sowie der Regierung und dem Parlament Pakistans zu übermitteln.
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsaktivisten und die EU-Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle (LGBTI) Personen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits(1),
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission über die Parlamentswahlen 2013 in Honduras und die Folgemission 2015 im Zusammenhang mit Straflosigkeit,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019),
– unter Hinweis auf die am 8. Mai 2015 an Honduras gerichteten Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch die Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters über die weltweiten Bedrohungen für Menschenrechtsaktivisten und die Lage von Menschenrechtsaktivistinnen,
– unter Hinweis auf die am 18. März 2016 in Genf abgegebene Erklärung des UN-Sonderberichterstatters zur Lage von Menschenrechtsaktivisten in Honduras,
– unter Hinweis auf Artikel 25 der Geschäftsordnung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) betreffend den Mechanismus für vorbeugende Schutzmaßnahmen,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern aus dem Jahr 1989 (IAO-Übereinkommen Nr. 169),
– unter Hinweis auf die Erklärung der EU-Missionsleiter vom 17. Februar 2016 zur schwierigen Lage der LGBTI-Gemeinschaft in Honduras,
– unter Hinweis auf Erklärungen von EU-Einrichtungen, einschließlich der Erklärung der EU-Delegation für Honduras vom 3. März 2016 und der Erklärung des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 16. März 2016,
– unter Hinweis auf die Menschenrechtsklauseln des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika und des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika, die seit 2013 in Kraft sind,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass mehreren UN-Berichten über Menschenrechtsaktivisten zufolge Umweltaktivisten, Verteidiger der Rechte der indigenen Völker, Journalisten, Angehörige der Rechtsberufe, Gewerkschafter, Landwirte, Frauenrechtsaktivisten, Personen der LGBTI-Gemeinschaft sowie weitere Aktivisten in Honduras nach wie vor Opfer von Missbrauch, Gewalt, willkürlichen Verhaftungen, Bedrohungen und Ermordung werden;
B. in der Erwägung, dass die honduranische Regierung positive Verpflichtungen eingegangen ist und Rechtsvorschriften zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Angehörigen der Rechtsberufe ausgearbeitet hat, zu denen die Einrichtung eines Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Bereitschaft der nationalen Behörden, internationale Missionen zur Überwachung der Menschenrechte zu genehmigen, und die Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten im Jahr 2015 zählen;
C. in der Erwägung, dass Honduras trotz dieser Maßnahmen inzwischen zu den gefährlichsten Ländern der Region für Menschenrechtsaktivisten zählt; in der Erwägung, dass Honduras eines der für Umweltaktivisten gewaltintensivsten Länder der Welt ist und im Zeitraum 2010–2015 mindestens 109 Umweltaktivisten getötet wurden;
D. in der Erwägung, dass den vorliegenden Informationen zufolge die bekannte Umweltschützerin Berta Cáceres, die sich ferner für die Rechte der indigenen Völker einsetzte und Gründerin des Zivilen Rates der Indigenen- und Volksorganisationen von Honduras (Consejo Cívico de Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras – COPINH) war, am 3. März 2016 von nicht identifizierten Männern in ihrem Haus ermordet wurde; in der Erwägung, dass ihr Tod auf internationaler Ebene für Entrüstung sorgte und Besorgnis seitens der Öffentlichkeit auslöste, was die Lage von Menschen in Honduras, die sich für die Rechte der indigenen Völker sowie für Umwelt- und Landrechte einsetzen, betrifft;
E. in der Erwägung, dass nur zwei Wochen später, am 16. März 2016 mit Nelson García ein weiteres Mitglied des COPINH ermordet wurde; in der Erwägung, dass das rasche Einschreiten der honduranischen Behörden zur Verhaftung des mutmaßlichen Mörders geführt hat;
F. in der Erwägung, dass der mexikanische Staatsbürger und einzige Augenzeuge des Mordes an Berta Cáceres, Gustavo Castro Soto, der selbst Schusswunden erlitten hatte, aufgrund der Ermittlungen das Land fast einen Monat lang nicht verlassen durfte; in der Erwägung, dass er am 6. April 2016 die Erlaubnis erhielt, das Land zu verlassen;
G. in der Erwägung, dass die honduranische Regierung das abscheuliche Verbrechen umgehend verurteilte, die Untersuchung des Mordes an Berta Cáceres zu einer nationalen Priorität erklärte und die Öffentlichkeit über die erzielten Fortschritte unterrichtete; in der Erwägung, dass die Regierung die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) offiziell um ihre Unterstützung bei der Aufklärung des Mordes ersucht hat;
H. in der Erwägung, dass Berta Cáceres fortwährend bedroht wurde, weshalb die Interamerikanische Menschenrechtskommission vorbeugende Schutzmaßnahmen für sie beschloss, die Berichten zufolge jedoch nicht effizient von der honduranischen Regierung umgesetzt wurden; in der Erwägung, dass Berta Cáceres zu den 15 Menschenrechtsaktivisten gehört, die trotz der für sie vorgesehenen Schutzmaßnahmen zwischen 2010 und 2016 in Honduras getötet wurden;
I. in der Erwägung, dass die jüngsten Ermordungen im Kontext des jahrzehntelangen friedlichen Widerstands gesehen werden sollten, der vom COPINH und anderen Aktivisten gegen den Bau des hydroelektrischen Staudamms Agua Zarca im Fluss Gualcarque geführt wurde, wobei es sich um ein Großprojekt handelt, das stark von Investitionen und Technologien aus Europa abhängig ist und Berichten zufolge ohne vorherige offene und fundierte Konsultation zur Zustimmung der betroffenen indigenen Gemeinschaften – wie es im IAO-Übereinkommen Nr. 169 vorgesehen ist – errichtet wird; in der Erwägung, dass die niederländische Entwicklungsbank FMO und Finnfund die Zahlungen für das Staudammprojekt Agua Zarca ausgesetzt haben, das in Berta Cáceres eine engagierte Gegnerin fand;
J. in der Erwägung, dass der am 24. Januar 2016 verübte Mord an Paola Barraza, die sich für die Rechte von Personen der LGBTI-Gemeinschaft einsetzte, selbst eine transsexuelle Frau war und der Organisation Arcoíris angehörte, das Augenmerk auf die zunehmenden Gefahren richtet, denen die LGBTI-Gemeinschaft in Honduras ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass ihre Ermordung der jüngste Fall in einer Reihe von gewaltsamen Toden aktiver Mitglieder von LGBTI-Menschenrechtsorganisationen in den vergangenen elf Monaten ist und dass zu den Todesopfern ferner Angy Ferreira, Violeta Rivas, Gloria Carolina Hernández Vásquez (die auch unter dem Namen Génesis Hernández bekannt ist), Jorge Alberto Castillo, Estefanía Zúniga, Henry Matamoros, Josselin Janet Aceituno Suazo zählen; in der Erwägung, dass Berichten zufolge in Honduras seit 1994 235 Personen der LGBTI-Gemeinschaft ermordet wurden, jedoch nur in 48 Fällen ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde; in der Erwägung, dass dem nationalen Kommissar für Menschenrechte zufolge 92 % aller Verbrechen nicht ordnungsgemäß untersucht worden seien und somit ungelöst blieben;
K. in der Erwägung, dass der UN-Sonderberichterstatter für die Lage von Menschenrechtsaktivisten, Michel Forst, am 18. März 2016 erklärte, dass die Spirale der Gewalt nur dann durchbrochen werden könne, wenn gegen Straflosigkeit vorgegangen würde und die Täter zur Rechenschaft gezogen würden, und darüber hinaus betonte, dass sich die honduranischen Behörden unverzüglich und auf konkrete Weise um die Gewährleistung der Sicherheit sämtlicher Menschenrechtsaktivisten im Land sowie ihrer Familien bemühen müssten;
L. in der Erwägung, dass Honduras zurzeit sein Strafgesetzbuch reformiert, das auf internationalen Übereinkünften beruhen und als wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Rechte von schutzbedürftigen Gruppen dienen sollte;
M. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mit verschiedenen Programmen und Kooperationsprojekten, insbesondere mit dem Programm zur Förderung der Menschenrechte (Programa de Apoyo a los Derechos Humanos – PADH) und EuroJusticia die Stärkung des Justizwesens und der Menschenrechte unterstützen;
N. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten das Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika noch nicht ratifiziert haben, weshalb der Bereich „Politischer Dialog“ noch nicht in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass die Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte und der bürgerlichen und politischen Rechte der Bevölkerung beider Regionen zu den grundlegenden Elementen des Assoziierungsabkommens gehört;
1. verurteilt die Morde an Berta Cáceres, Nelson García und Paola Barraza sowie frühere Ermordungen von Menschenrechtsaktivisten in Honduras aufs Schärfste; spricht den Angehörigen und Freunden der Aktivisten sein aufrichtiges Mitgefühl aus;
2. gedenkt Berta Cáceres, einer honduranischen Umweltaktivistin, führenden Vertreterin der indigenen Volksgruppe der Lenca sowie Mitbegründerin und Koordinatorin des COPINH, die ihr Leben dem Streben nach einer demokratischeren Gesellschaft in ihrem Land widmete; betont, dass ihre Ermordung beispielhaft ist in einem Land, das eine extrem hohe Zahl an Tötungsdelikten aufweist und in dem allgemeine Straffreiheit herrscht;
3. ist bestürzt darüber, dass es die honduranischen Behörden ungeachtet der von der IAMRK vorgesehenen vorbeugenden Maßnahmen versäumten, Frau Cáceres angemessenen Schutz zu bieten; fordert die honduranische Regierung auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu mobilisieren, um die 92 derzeit für das Land vorgesehenen IAMRK-Vorbeugemaßnahmen wirksam umzusetzen und ähnliche Verbrechen gegen weitere bedrohte Umweltaktivisten und indigene Aktivisten zu verhindern;
4. fordert eindringlich die umgehende Einleitung unabhängiger, objektiver und sorgfältiger Ermittlungen in diesen und früheren Mordfällen, um die Hintermänner und Täter vor Gericht zu bringen und der Straffreiheit ein Ende zu setzen; begrüßt, dass sich auf Antrag der honduranischen Regierung der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die OAS an den Ermittlungen im Mordfall Cáceres beteiligen; vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Vereinten Nationen und der IAMRK zur Verfügung stehende und von den Opfern geforderte Mittel wie eine unabhängige internationale Untersuchung dazu beitragen könnten, für eine unparteiische und faire Aufklärung der Morde zu sorgen;
5. äußert sich zutiefst besorgt über das Klima extremer Gewalt, insbesondere gegenüber Personen der LGTBI-Gemeinschaft und den Menschen, die sich für die Rechte der Gemeinschaft einsetzen; betont, dass unverzüglich sorgfältige und unparteiische Ermittlungen in Bezug auf die Morde an aktiven Mitgliedern mehrerer LGBTI-Menschenrechtsorganisationen eingeleitet werden müssen;
6. hebt hervor, dass der Schutz vor Diskriminierung und Hassverbrechen auf der Grundlage der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität verbessert werden muss und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Leitlinien für bewährte Verfahren ausgearbeitet werden müssen; fordert, dass bei jeder Überarbeitung des Strafgesetzbuchs neue geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Hassverbrechen und zum Schutz der LGTBI-Gemeinschaft mit aufgenommen werden;
7. ist zwar zutiefst besorgt über die Menschenrechtslage in Honduras insgesamt, begrüßt jedoch die unlängst durchgeführten Rechtsreformen und die von der Regierung Honduras unternommenen Anstrengungen, um die derzeitige Situation der Menschenrechtsaktivisten im Land zu verbessern; fordert die honduranischen Staatsorgane auf, das 2015 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten umzusetzen und zu vervollständigen und in angemessener Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft dafür zu sorgen, dass das nationale System zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Angehörigen der Rechtsberufe volle Funktionsfähigkeit erlangt und über ausreichende Mittel verfügt; fordert die Regierung Honduras auf, die im Rahmen der letzten allgemeinen, regelmäßigen Überprüfung abgegebenen Empfehlungen uneingeschränkt umzusetzen;
8. würdigt die Arbeit des Leiters der EU-Delegation in Honduras, Ketil Karlsen, und seiner Mitarbeiter zur Unterstützung honduranischer Menschenrechtsaktivisten; fordert die EU-Delegation sowie die Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten in dem Land auf, die Verfahren im Zusammenhang mit den Untersuchungen der Morde an Menschenrechtsaktivisten aktiv zu begleiten und zu überwachen und sich noch stärker für die derzeit gefährdeten Menschenrechtsaktivisten einzusetzen;
9. ist der Ansicht, dass die Tätigkeiten europäischer Investoren an überzeugende ökologische und soziale Sicherungsstrategien geknüpft sein müssen; unterstützt entschieden die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte mit eindeutigen Sorgfaltspflichten, Vorsichtsmaßnahmen im Sinne des Risikomanagements und der Schaffung wirksamer Abhilfemaßnahmen im Bedarfsfall; begrüßt, dass sowohl die FMO als auch Finnfund den Mord an Berta Cáceres öffentlich verurteilten und eingehende Ermittlungen forderten und dass die FMO und Finnfund am 16. März 2016 nach den Berichten über die Ermordung Nelson Garcías ihre gesamten Tätigkeiten einstellten;
10. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, dafür zu sorgen, dass die EU ausschließlich Entwicklungsvorhaben fördert und genehmigt, die die Voraussetzung der vorherigen, offenen und fundierten Konsultation der indigenen Gemeinschaften erfüllen, für eine echte Konsultation aller betroffenen Gemeinschaften sorgen und überzeugende Garantien in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und den Umweltschutz abgeben;
11. fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die das Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika noch nicht ratifiziert haben, auf, dies nachzuholen; fordert den Rat mit Nachdruck auf, eine einheitliche Honduraspolitik zu verfolgen, in deren Rahmen sich die 28 Mitgliedstaaten und die Organe und Einrichtungen der EU zu einer starken gemeinsamen Botschaft in Bezug auf die Rolle der Menschenrechte bei den Beziehungen zwischen der EU und Honduras und in der gesamten Region verpflichten;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten der 28 Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Honduras, dem Ständigen Sekretariat des Generalvertrags über die zentralamerikanische Wirtschaftsintegration, dem Parlacen, der Parlamentarischen Versammlung EuroLat und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten zu übermitteln.
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria,
– unter Hinweis auf die Rede von Präsident Muhammadu Buhari im Europäischen Parlament vom 3. Februar 2016,
– unter Hinweis auf die früheren Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zur Lage in Nigeria,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Lage in Nigeria, einschließlich derjenigen vom 9. Februar 2015,
– unter Hinweis auf die früheren Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Lage in Nigeria,
– unter Hinweis auf die früheren Erklärungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Lage in Nigeria,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der VP/HR und des Ministers für auswärtige Angelegenheiten der Bundesrepublik Nigeria beim sechsten Dialog Nigeria-EU auf Ministerebene vom 15. März 2016 in Brüssel,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates, Boko Haram auf die EU-Liste der bekannten terroristischen Vereinigungen zu setzen, der am 29. Mai 2014 in Kraft trat,
– unter Hinweis auf die zweite, überarbeitete Fassung des Cotonou-Abkommens 2007–2013, die Nigeria am 27. September 2010 ratifiziert hat,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981, die Nigeria am 22. Juni 1983 ratifiziert hat,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria, insbesondere auf die Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit in Kapitel IV (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit),
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Präsidentschaftswahl in Nigeria vom März 2015,
– unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 29. September 2015 über von Boko Haram begangene Gewaltakte und Gräueltaten und die Auswirkungen auf die Menschenrechte in den betroffenen Ländern,
– unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die im September 2015 verabschiedet wurden,
– unter Hinweis auf das von Nigeria am 16. April 1991 ratifizierte Übereinkommen über die Rechte des Kindes,
– unter Hinweis auf den Bericht von Amnesty International „Nigeria: Still waiting for justice, still waiting for change. Government must prioritise accountability in the north–east.“ (Nigeria: immer noch keine Gerechtigkeit, immer noch kein Wandel. Die Regierung muss der Rechenschaftspflicht im Nordosten Vorrang einräumen.),
– unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch zu Nigeria vom Januar 2016,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Nigeria mit seinen immensen Ressourcen die größte Volkswirtschaft in Afrika sowie die bevölkerungsreichste und kulturell vielfältigste Nation Afrikas ist; in der Erwägung, dass es in der regionalen und afrikanischen Politik eine Schlüsselrolle spielt und im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) eine treibende Kraft der regionalen Integration ist; in der Erwägung, dass es jedoch als eines der Länder der Welt gilt, in denen die größte Ungleichheit herrscht, dass Korruption weit verbreitet ist, was in hohem Maße zu einem wirtschaftlichen und sozialen Gefälle beiträgt, und dass seine Sicherheit durch die gewalttätige extremistische Gruppierung Boko Haram bedroht wird;
B. in der Erwägung, dass jahrelange Militärdiktatur, Korruption, politische Instabilität und schlechte Regierungsführung bewirkt haben, dass die Investitionen in die Infrastruktur des Landes sowie in Bildungs- und Sozialdienste unzureichend sind, und in der Erwägung, dass dies die sozialen und wirtschaftlichen Rechte in Nigeria weiterhin beeinträchtigt;
C. in der Erwägung, dass 60 % der Nigerianer von weniger als zwei US-Dollar pro Tag leben; in der Erwägung, dass diese extreme Armut in den nördlichen Bundesstaaten, die landesweit am wenigsten entwickelt sind, noch akuter ist; in der Erwägung, dass diese Armut unmittelbar zu einer sozialen Kluft, religiösen Feindseligkeiten und einer regionalen Teilung beiträgt; in der Erwägung, dass der Konzentrationskoeffizient (GINI index) Nigerias dramatisch angestiegen ist und im Jahr 2010 einen Wert von 48,8 erreicht hat;
D. in der Erwägung, dass die Organisation Transparency International in ihrem Korruptionswahrnehmungsindex von 2015 Nigeria an 136. Stelle von 175 Ländern führt; in der Erwägung, dass einigen Schätzungen zufolge jedes Jahr nigerianisches Erdöl im Wert von 3 bis 8 Mrd. US-Dollar gestohlen wird;
E. in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität in Nigeria trotz der friedlichen Machtübergabe an Präsident Buhari im März 2015 durch eine Welle von Anschlägen, Tötungen und Entführungen seitens der gewalttätigen extremistische Gruppierung Boko Haram, eine infolge der weltweit niedrigen Ölpreise geschwächte Wirtschaft, schwache politische Institutionen, mangelnde Korruptionsbekämpfung und ungelöste Konflikte im Nigerdelta und im „Middle Belt“ (mittleren Gürtel) bedroht werden;
F. in der Erwägung, dass Boko Haram in den Jahren 2014 und 2015 mindestens 8 200 Zivilisten getötet hat; in der Erwägung, dass schätzungsweise mehr als 2,6 Millionen Menschen aufgrund des Boko-Haram-Aufstands vertrieben wurden und mehr als 14,8 Millionen Menschen von dem Aufstand betroffen sind;
G. in der Erwägung, dass Terrorismus eine weltweite Bedrohung ist, dass aber die Fähigkeit der Weltgemeinschaft, mit den nigerianischen Behörden bei der Bekämpfung von Boko Haram zusammenzuarbeiten, davon abhängt, dass die neue Regierung uneingeschränkt glaubwürdig, rechenschaftspflichtig und transparent ist; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es der Regierung nicht gelingt, der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen auf der höchsten Ebene ein Ende zu setzen, weiterhin eines der gravierendsten Probleme in diesem Land ist; in der Erwägung, dass Präsident Buhari versprochen hat, Untersuchungen in diesen Angelegenheiten einzuleiten;
H. in der Erwägung, dass Boko Haram einen vollständig islamischen Staat in Nigeria – einschließlich Scharia-Strafgerichten im ganzen Land – errichten und westliche Bildung verbieten will; in der Erwägung, dass Boko Haram Frauen und Mädchen entführt hat, damit sie Selbstmordanschläge ausüben; in der Erwägung, dass Selbstmordbombenanschläge in jüngster Zeit, z. B. am 16. März, 11. Februar und 31. Januar 2016, im Nordosten Nigerias zahllose Todesopfer gefordert haben;
I. in der Erwägung, dass sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt sowie Gewalt gegen LGBTI-Personen in den Unruheregionen des Nordostens Nigerias immer noch weit verbreitet sind und dass sich die Lage bei Grundrechten wie der Ausbildung junger Mädchen und Frauen, sozialer Gerechtigkeit und der fairen Verteilung staatlicher Einnahmen in der Gesellschaft ebenso dramatisch verschlechtert wie die Korruptionsbekämpfung;
J. in der Erwägung, dass etwa 270 Schulmädchen am 14. und 15. April 2014 aus einer Schule in Chibok im Nordosten Nigerias von Boko Haram entführt wurden, und in der Erwägung, dass die meisten von ihnen immer noch vermisst werden; in der Erwägung, dass ihr genaues Schicksal immer noch unklar ist, dass aber zu befürchten ist, dass die meisten gezwungen wurden, entweder Aufständische zu heiraten oder selbst Aufständische zu werden, sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder in die Sklaverei verkauft wurden, und dass Mädchen, die keine Musliminnen waren, gezwungen wurden, zum Islam überzutreten; in der Erwägung, dass Boko Haram seit 2009 mehr als 2 000 Frauen und Mädchen entführt hat, darunter etwa 400, die am 24. November 2014 aus Damasak im Bundesstaat Borno entführt wurden;
K. in der Erwägung, dass die nigerianischen Streitkräfte am 6. April 2016 bekanntgaben, in den drei Wochen davor hätten sich mindestens 800 Kämpfer ergeben; in der Erwägung, dass nigerianische Truppen seit dem 26. Februar 2016 11 595 Geiseln bei Angriffen im Gebiet von Boko Haram in der Gebirgsregion zwischen Nigeria, dem Tschad und Kamerun befreit haben;
L. in der Erwägung, dass das Leid der entführten Schulmädchen tiefer gehende Probleme aufgedeckt hat, etwa dass regelmäßig Schulen angegriffen werden, es an Lehrern mangelt und dringend internationale Finanzmittel für die Reparatur und den Wiederaufbau zerstörter Gebäude erforderlich sind; in der Erwägung, dass der Mangel an Ausbildungsmöglichkeiten dazu geführt hat, dass einige Kinder seit vielen Jahren nicht mehr zur Schule gehen;
M. in der Erwägung, dass Boko Haram bei seinem gewalttätigen Extremismus keine Unterschiede macht und Menschen aller Glaubensrichtungen und ethnischen Gruppen durch eine Welle der Gewalt unvorstellbares Leid zufügt; in der Erwägung, dass im letzten Jahr Berichten zufolge die Zahl der im Norden Nigerias getöteten Christen angestiegen ist;
N. in der Erwägung, dass die Region „Middle Belt“ unter jahrelangen wirtschaftlichen und politischen Spannungen zwischen ethnischen und religiösen Gemeinschaften leidet und dass die Gewalt in jüngster Zeit durch einen Wettkampf um Macht und Zugang zu Land zwischen nomadischen und bäuerlichen Gemeinschaften geschürt wird;
O. in der Erwägung, dass Erdöl und Erdgas weiterhin die Haupteinnahmequellen in Nigeria sind, wenn auch die Vorteile des wirtschaftlichen Wohlstands des Landes im höchsten Maße ungleich verteilt sind; in der Erwägung, dass Nordnigeria erheblich mehr unter Armut und Arbeitslosigkeit leidet als der erdölreiche Süden; in der Erwägung, dass Nigeria nach Angaben der Weltbank seit 1960 schätzungsweise 400 Mrd. US-Dollar an Öleinnahmen wegen Korruption entgangen sind und dass in den letzten zwei Jahren weitere 20 Mrd. US-Dollar an Ölgeld aus der Staatskasse Nigerias verschwunden sind;
P. in der Erwägung, dass eine Sonderuntersuchungskommission vom Präsidialamt eingesetzt wurde, um mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte, einschließlich Tötungen, Folter und erzwungenen oder unfreiwilligen Verschwindens von Personen, zu untersuchen;
Q. in der Erwägung, dass im nigerianischen Senat derzeit Gesetzesentwürfe erörtert werden, durch die die Verbreitung „missbräuchlicher Erklärungen“ über soziale Medien oder Kritik an der Regierung und anderen über Druck- und elektronische Medien unter Strafe gestellt werden sollen;
1. begrüßt die friedliche Machtübergabe in Nigeria nach den Präsidentschaftswahlen und ist angesichts der hohen Erwartungen im Umfeld des ehrgeizigen Reformprogramms von Präsident Buhari und seiner Regierung optimistisch;
2. ist tief beunruhigt über die beträchtlichen sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen, vor denen Nigeria steht, und bedauert, dass es keine Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption gibt, die seit Jahrzehnten eine Geißel der nigerianischen Gesellschaft ist;
3. erkennt an, dass Nigeria das Potenzial hat, in Afrika ein wirtschaftlicher und politischer Gigant zu werden, dass aber seine Entwicklung durch schlechte wirtschaftspolitische Steuerung, schwache demokratische Institutionen und massive Ungleichheit gebremst wird; fordert zudem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Zusage einzuhalten, umfassende und breit gefächerte politische, entwicklungspolitische und humanitäre Hilfe zur Förderung von Programmen auf allen Regierungsebenen zu leisten, damit Armut, Jugendarbeitslosigkeit und mangelnde Befähigung zur Selbstbestimmung von Frauen bekämpft werden;
4. ist der Auffassung, dass die nigerianischen Behörden bei der Korruptionsbekämpfung federführend sein müssen und dass andernfalls mit weiteren Jahren von Armut, Ungleichheit, beschädigtem Ansehen und verminderten auswärtigen Investitionen sowie einer Beeinträchtigung der Lebenschancen junger Menschen zu rechnen ist; bietet außerdem seine Unterstützung zur Verwirklichung dieses Ziels und bei dem Bemühen, die Verbindung zwischen Korruptionspraktiken und Terrorismus zu kappen, an;
5. lobt die Regierung Buhari dafür, dass sie ihre Glaubwürdigkeit bei der Korruptionsbekämpfung gestärkt und angeordnet hat, dass alle Finanztransaktionen der Regierung über ein einziges Bankkonto abgewickelt werden, um die Ausgaben überwachen zu können; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um illegale Finanzströme, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung wirksam einzudämmen und die demokratische internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen voranzubringen;
6. drückt seine Solidarität mit dem Volk von Nigeria aus, das unter den Terrorakten leidet, die von Boko Haram begangen werden und die zu Tausenden von Toten und zur Vertreibung von mehr als 2 Millionen Menschen geführt haben; fordert die nigerianische Regierung nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz ihrer Zivilbevölkerung im Einklang mit ihren regionalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu gewährleisten, auch durch die Einleitung umfassender, unabhängiger und effektiver Untersuchungen solcher Straftaten;
7. verurteilt aufs Schärfste die jüngsten Gewaltakte und Anschläge von Boko Haram und fordert die Bundesregierung auf, ihre Bevölkerung zu schützen und sich mit den Ursachen der Gewalt auseinanderzusetzen, indem gleiche Rechte für alle Bürger unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass die Probleme bezüglich der Ungleichheit, der Kontrolle über fruchtbares Ackerland sowie der Arbeitslosigkeit und der Armut gelöst werden; lehnt gewalttätige Vergeltungsakte seitens der nigerianischen Streitkräfte unter Verstoß gegen humanitäres Recht ab; begrüßt jedoch das Programm „Safe Corridor“ der nigerianischen Armee, durch das Kämpfer von Boko Haram wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen;
8. bedauert das Massaker an unschuldigen Frauen, Männern und Kindern, die Vergewaltigungen, die Folter und die Rekrutierung von Kindersoldaten und unterstützt die Bevölkerung Nigerias bei ihrem entschlossenen Kampf gegen alle Formen der Gewalt in ihrem Land;
9. fordert die nigerianische Regierung auf, eine umfassende Strategie zu entwerfen, durch die die Ursachen von Terrorismus bekämpft werden, und entsprechend ihrer Zusage Hinweisen nachzugehen, dass die nigerianischen Streitkräfte unter Umständen Menschenrechtsverletzungen begangen haben; begrüßt den Sicherheitsgipfel von Abuja, der im Mai 2016 stattfinden soll, und fordert alle Beteiligten auf, nach konkreten und machbaren Lösungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu streben, ohne dass die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie preisgegeben wird; betont außerdem die Bedeutung regionaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahr, die von Boko Haram ausgeht;
10. fordert eine internationale Untersuchung unter Federführung der Vereinten Nationen, um zu ermitteln, welche Verantwortung Drittländer für die Organisation und Finanzierung von terroristischen Gruppierungen in der Region, z.B. von Boko Haram, tragen
11. ist der Ansicht, dass der zweite Jahrestag der Entführung der Schulmädchen von Chibok am 14. April ein erneuter Ansporn für die nigerianische Regierung und die internationale Gemeinschaft sein sollte, für ihre unverzügliche und bedingungslose Freilassung sowie für die Freilassung der im November 2014 aus der Stadt Damasak entführten 400 Frauen und Kinder und aller anderen entführten Frauen und Kinder zu sorgen;
12. appelliert an die Behörden, Frauen und Mädchen problemlosen Zugang zur gesamten Bandbreite von Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu ermöglichen;
13. nimmt mit Sorge die Anschläge auf Schulen in Nordnigeria zur Kenntnis, wodurch Kindern Bildungschancen verwehrt werden und die Gefahr besteht, dass die Radikalisierung geschürt wird, auf die gewalttätige extremistische Gruppen wie Boko Haram angewiesen sind;
14. stellt fest, dass Muslime, Christen und andere Glaubensrichtungen sowie Menschen, die keiner Konfession angehören, unterschiedslos Opfer von Boko Haram werden, und verurteilt die zunehmende Gewalt, einschließlich der Anschläge auf religiöse Institutionen und Menschen, die ihre Religion ausüben;
15. verurteilt außerdem die Anschläge auf Bauern und die Konflikte zwischen ethnischen Gruppen, von denen Viehhirten und Bauern im Gebiet „Middle-Belt“ und insbesondere in den Bundesstaaten Plateau und Taraba betroffen sind und bei denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorkommen und seit 2014 Tausende Menschen getötet wurden;
16. fordert die nigerianische Regierung und die internationalen Partner auf, die Investitionen anzukurbeln, damit Konflikte zwischen den Gemeinschaften gelöst werden, von denen Bauern und Viehhirten betroffen sind, indem die Zusammenarbeit durch Initiativen für die gemeinsame Bewirtschaftung wirtschaftlicher und natürlicher Ressourcen unterstützt wird;
17. fordert Präsident Buhari auf, dafür zu sorgen, dass seine Regierung das Recht aller Nigerianer auf freie Religionsausübung sowie die Rechte aller Bürger im weiteren Sinne im Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung des Landes verteidigt, und ersucht die religiösen Führer Nigerias darum, die Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung zu unterstützen;
18. fordert die VP/HV und die Mitgliedstaaten auf, sich in Nigeria weiterhin diplomatisch zu engagieren, damit Frieden, Sicherheit, gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte sichergestellt werden; fordert sie insbesondere nachdrücklich auf, ihren politischen Dialog mit Nigeria gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens fortzusetzen und sich in diesem Zusammenhang der Probleme in Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte, einschließlich der Gewissens-, Gedanken- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit und des Verbots von jedweder Diskriminierung, die in universalen, regionalen und nationalen Instrumenten im Bereich der Menschenrechte verankert sind, anzunehmen;
19. fordert, dass die nigerianischen staatlichen Stellen den Gesetzesentwurf zum Verbot leichtfertiger Petitionen (Frivolous Petitions) und anderer damit zusammenhängender Angelegenheiten, der derzeit im nigerianischen Senat erörtert wird, ablehnen, da er die Presse- und Meinungsfreiheit in Nigeria beeinträchtigt;
20. fordert die nigerianische Regierung und die regionalen Behörden auf, die LGBTI-Gemeinschaft Nigerias nicht mehr zu kriminalisieren und ihr Recht auf Meinungsfreiheit zu garantieren;
21. fordert die nigerianische Regierung auf, Sofortmaßnahmen im Nigerdelta zu ergreifen, einschließlich Maßnahmen zur Beendigung illegaler Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erdöl;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Bundesrepublik Nigeria, dem Präsident der Afrikanischen Union, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Panafrikanischen Parlament und den Vertretern von ECOWAS zu übermitteln.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (COM(2013)0813 – C7-0431/2013 – 2013/0402(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0813),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0431/2013),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014(1),
– unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0199/2015),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017
277k
107k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2019(BUD))
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(1) des Rates, insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(6),
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 11. April 2016 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,
– in Kenntnis des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 96 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,
– gestützt auf die Artikel 96 und 97 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0131/2016),
A. in der Erwägung, dass dieses Verfahren das zweite Haushaltsverfahren ist, das vollständig in die neue Legislaturperiode fällt, und im vierten Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 stattfindet;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2017 in der im Bericht des Generalsekretärs vorgeschlagenen Fassung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Bemühungen des Organs um Effizienzsteigerungen in allen Bereichen, in denen dies möglich ist, fortgesetzt und intensiviert werden, ohne die Qualität des Arbeitsumfelds der Mitglieder und des Personals zu beeinträchtigen;
C. in der Erwägung, dass der Generalsekretär vier vorrangige Ziele für den Haushaltsplan 2017 vorgeschlagen hat, nämlich Sicherheit und Cybersicherheit, schrittweise Beendigung der Ausnahmeregelung für Irisch, laufende Maßnahmen zur Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats und attraktive Gestaltung des Parlaments für die Öffentlichkeit und Besucher;
D. in der Erwägung, dass das Haushaltsverfahren 2017 angesichts des politischen und sicherheitspolitischen Kontextes infolge der Terrorangriffe in Europa zu einer Verbesserung der Sicherheit und der Cybersicherheit des Parlaments führen sollte;
E. in der Erwägung, dass der Generalsekretär im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 ein Budget von 1 910 073 000 EUR vorgeschlagen hat, was gegenüber dem Haushaltsplan 2016 eine Steigerung um insgesamt 3,9 % bedeutet – wovon 1,7 % als ordentliche Ausgaben betrachtet werden – und 19,26 % der Mittel von Rubrik V des MFR 2014-2020 ausmachen würde;
F. in der Erwägung, dass die Ausnahmeregelung, gemäß derer nicht alle offiziellen Dokumente ins Irische zu übersetzen sind, zwischen 2017 und 2022 schrittweise auslaufen wird, weshalb dann alle offiziellen Dokumente auch ins Irische übersetzt werden, und dass vorgeschlagen wird, zur Erfüllung dieser neuen sprachlichen Erfordernisse zusätzliche außerordentliche Ausgaben in Höhe von 3,7 Mio. EUR zu tätigen, was 0,2 % der Mittelaufstockung insgesamt entspricht;
G. in der Erwägung, dass zusätzliche außerordentliche Investitionen in Höhe von 47,6 Mio. EUR zur Stärkung der Sicherheit und der Cybersicherheit erforderlich sind, was 2,6% der Mittelaufstockung insgesamt entspricht;
H. in der Erwägung, dass die Inflationsraten seit 2011 ständig zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass die tatsächliche Inflationsrate der Jahre 2015 und 2016 an den Arbeitsorten des Parlaments niedriger war als die tatsächliche Steigerungsrate seines Haushalts;
I. in der Erwägung, dass fast 60 % der Haushaltsmittel indexgebundene Ausgaben sind, die größtenteils die gemäß dem Statut angepassten Bezüge der Mitglieder und des Personals betreffen, sowie vertragliche Verpflichtungen, die einer sektorspezifischen Indexierung entsprechen, die gewöhnlich höher ist als die übliche Inflationsrate;
J. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 29. April 2015 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016(7) betont hat, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2016 auf einer realistischen Grundlage festgelegt werden und mit den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen sollte;
K. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde in erheblichem Maß von seiner Fähigkeit abhängt, bei den eigenen Ausgaben Maß zu halten;
L. in der Erwägung, dass das Präsidium am 26. Oktober 2015 neue Regeln für die Verwaltung der Zulagen für parlamentarische Assistenz angenommen hat, die die Anforderungen an die Vergütung der Verträge für örtliche Assistenten verschärfen, nämlich indem mindestens 25 % der für parlamentarische Assistenz verfügbaren Mittel den akkreditierten Assistenten vorbehalten bleiben;
Allgemeiner Rahmen
1. betont, dass der Anteil des Parlamentshaushalts auch 2017 unter 20% der Mittel von Rubrik V gehalten werden sollte; stellt fest, dass die im Standpunkt des Präsidiums vom 9. März 2016 dargelegte Höhe des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags für 2017 19,26 % entspricht, was unter dem 2016 erreichten Wert liegt (19,39%) und den zweitniedrigsten Wert in Rubrik V in den letzten acht Jahren bedeutet; verringert seinen Anteil an Rubrik V für 2017 auf 19,17 %;
2. vertritt jedoch die Ansicht, dass die für 2017 prognostizierte Inflationsrate angesichts des Konjunkturrückgangs in den Mitgliedstaaten nicht als Hauptbezugsgröße für die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben betrachtet werden sollte;
3. bestätigt, dass außerordentliche Ausgaben beantragt wurden, die gegenüber dem Haushaltsplan 2016 einen Anstieg um 0,2 % für die schrittweise Beendigung der befristeten Ausnahmeregelungen für den Gebrauch des Irischen, die mit Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005(8) eingeführt wurden;
4. nimmt die Forderung nach einer Mittelaufstockung von 2,6% für Sicherheit und Cybersicherheit zur Kenntnis, was eine mehr als doppelt so hohe Zuteilung an Mitteln wie im Jahr 2016 wäre; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, dem Haushaltsausschuss auf transparente Weise ausführliche Informationen zu gegenwärtigen und anstehenden Sicherheits- und Cybersicherheitsmaßnahmen und zur Aufschlüsselung ihrer Kosten zur Verfügung zu stellen;
5. billigt die außerordentlichen Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2017 gemäß der dem Präsidium im Februar 2016 vorgestellten Analyse, die nach der Überprüfung im Anschluss an die Ereignisse vom 22. März 2016 noch ergänzt wurde (47,6 Mio. EUR), sowie die außerordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der schrittweisen Beendigung der befristeten Ausnahmeregelungen für den Gebrauch des Irischen (3,7 Mio. EUR);
6. begrenzt die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben für 2017 – ohne die beiden außerordentlichen Investitionen – auf 1,4 % im Vergleich zu den ordentlichen Ausgaben im Haushaltsplan 2016 und auf 0,6 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2016;
7. setzt den Gesamtumfang seines Haushaltsvoranschlags für 2017 auf 1 900 873 000 EUR fest, was einer Erhöhung von insgesamt 3,4 % gegenüber dem Haushaltsplan 2016 entspricht;
8. unterstreicht, dass das Parlament mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollte, um seine zentrale Aufgabe als gesetzgebende Körperschaft und als Haushaltsbehörde wahrzunehmen; betont, dass diese Mittel angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage jedoch sorgfältig, pragmatisch und effizient verwaltet werden sollten; weist darauf hin, dass die Sicherstellung eines geeigneten Finanzierungsrahmens für das Parlament zwar zur Realisierung der europäischen Demokratie angemessen ist, dass jedoch Einsparungsbemühungen und Anstrengungen für eine noch bessere Verwendung öffentlicher Gelder dringend nahegelegt werden;
9. hebt hervor, dass der größte Teil des Haushaltsplans des Parlaments und seine jährliche Indexierung durch gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen festgelegt ist, auf die das Parlament im Haushaltsverfahren keinen Einfluss hat;
Transparenz, Zugänglichkeit und Verständlichkeit
10. fordert den Generalsekretär auf, einen Vorschlag dahingehend vorzulegen, dass der Haushaltsplan der Öffentlichkeit in angemessener Ausführlichkeit und in verständlicher und benutzerfreundlicher Form auf der Website des Parlaments präsentiert wird, um allen Bürgern ein besseres Verständnis der Tätigkeiten, der Prioritäten und des entsprechenden Ausgabengebarens des Parlaments zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass ein erster Schritt darin bestehen könnte, die derzeit im Intranet verfügbaren grafischen Informationen auf der Website des Parlaments erscheinen zu lassen;
11. vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich des Haushaltsverfahrens alle einschlägigen Informationen den Mitgliedern des Präsidiums und des Haushaltsausschusses in jeder Verfahrensphase rechtzeitig und verständlich sowie hinreichend detailliert und aufgeschlüsselt zur Verfügung gestellt werden sollten, damit das Präsidium, der Haushaltsausschuss und die Fraktionen angemessene Beratungen führen und sich bei ihren Entscheidungen auf ein umfassendes Bild des Standes und der Bedürfnisse des Parlamentshaushalts stützen können;
12. unterstreicht, dass es bei der Weiterentwicklung des Haushaltsplans von einem Jahr auf das nächste Präzision und Transparenz bedarf; ist der Ansicht, dass zwar bestimmte außerordentliche Ausgaben wie etwa für Sicherheit für den Haushaltsplan des Jahres 2017 gerechtfertigt sind, der zunehmende alljährliche Rückgriff auf außerordentliche Ausgaben jedoch in Bezug auf die Haushaltskontrolle und -stabilität problematisch ist; fordert eine genauere Definition der außerordentlichen Ausgaben; vertritt die Auffassung, dass im Sinne der Rechenschaftspflicht und der Vergleichbarkeit der Daten im Gesamthaushaltsplan geprüft werden sollte, ob die außerordentlichen Ausgaben in die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des prozentualen Unterschieds von Haushaltsplänen im Vergleich zum Vorjahr einbezogen werden sollten;
13. wiederholt seine Forderung nach einer mittel- und langfristigen Haushaltsplanung, einschließlich einer klaren Unterscheidung zwischen Investitionen und operativen Ausgaben für den Betrieb des Parlaments sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen (einschließlich Miete und Erwerb von Gebäuden) gemäß seiner Entschließung vom 29. April 2015 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016(9), und fordert dementsprechend eine Änderung der Darstellung im Hinblick auf eine klare Trennung von Investitionsausgaben und Verwaltungsausgaben;
14. lobt das Präsidium und die GD ITEC für die neue Gestaltung der persönlichen Seiten der Mitglieder auf der offiziellen Website des Parlaments, die mehr Transparenz in Bezug auf die Zusammensetzung und den Status ihrer Mitarbeiterteams (Einführung einer neuen Rubrik „Assistenten“ mit Unterrubriken: Assistenten, akkreditierte Assistenten, akkreditierte Assistenten (Gemeinschaft), örtliche Assistenten, Dienstleister, Zahlstellen, Praktikanten) bietet; fordert den Generalsekretär auf, die Kontrollen sicherzustellen, die für die Umsetzung der neuen Regeln über die Zulage für parlamentarische Assistenz notwendig sind, welche vom Präsidium am 26. Oktober 2015 verabschiedet wurden;
15. fordert, dass der Haushalt mindestens einmal in fünf Jahren auf Grundlage der realen Bedürfnisse der einzelnen Posten und nicht nach dem Koeffizientensystem aufgestellt wird;
Sicherheit und Cybersicherheit
16. fordert eine mittel- und langfristige Haushaltsplanung, einschließlich klarer Informationen zu Ausgaben in Bezug auf Sicherheit und Cybersicherheit; ersucht das Präsidium vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse zudem, das umfassende Sicherheitskonzept zu aktualisieren und dieses so schnell wie möglich, spätestens bis Juni 2016, bekanntzumachen;
17. vertritt die Auffassung, dass alle Maßnahmen in diesem Bereich auf einer klaren Evaluierung des Bedarfs des Parlaments beruhen und den damit verbundenen Risiken angemessen sein sollten; fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, dem Haushaltsausschuss rechtzeitig vor der Lesung des Haushaltsplans 2017 im Parlament ein umfassendes Sicherheitskonzept mit einer Gesamtbewertung der ermittelten Risiken und der geplanten Sicherheitsmaßnahmen vorzulegen sowie alternative Optionen aufzuzeigen, zusammen mit einer detaillierten Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Haushalt des Jahres 2017 und der Folgejahre, wobei klar zu unterscheiden ist zwischen Investitionen und laufenden Ausgaben, und die geplanten Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit des Parlaments innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments sowie die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf den Haushaltsplan 2017 zusammenzufassend vorzustellen; fordert Informationen zu den finanziellen Folgen der interinstitutionellen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich Sicherheit;
18. fordert den Generalsekretär auf, zu bewerten, ob bestehende Versicherungsverträge (für Mitglieder und Personal) angesichts der Terrorbedrohung überprüft werden müssen, und gegebenenfalls Vorschläge zur Behebung etwaiger Mängel vorzulegen;
19. vertritt die Ansicht, dass die Sicherheit außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments weiterhin durch die belgischen Behörden gewährleistet werden sollte;
Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats
20. nimmt die laufenden Maßnahmen zur Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats zur Kenntnis;
21. begrüßt die Ausweitung des digitalen Mitgliederportals (E-Portal), fordert den Generalsekretär jedoch auf, das derzeitige System der Versendung von Zahlungsbelegen in Papierform angesichts der Initiative „papierloses Arbeiten“ zu verbessern und es bis Ende 2017 letztlich ganz abzuschaffen; vertritt die Auffassung, dass diese Möglichkeit allen Mitgliedern durch das E-Portal standardmäßig angeboten werden sollte, was zu erheblichen zeitlichen und finanziellen Einsparungen führen sollte;
22. begrüßt die zunehmend bessere Qualität von Beratung und wissenschaftlicher Unterstützung der Mitglieder und Ausschüsse; erinnert daran, dass bei der Einrichtung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) im Jahr 2013 eine Halbzeitbewertung der Effizienz der Zusammenarbeit des EPRS und der Fachabteilungen beschlossen wurde; fordert den Generalsekretär deshalb auf, eine solche Bewertung vorzunehmen und deren Ergebnisse dem Haushaltsausschuss bis Ende 2016 vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass diese Bewertung Vorschläge dazu enthalten sollte, wie sichergestellt werden kann, dass die Unterstützung durch den EPRS möglichst gut auf die Entwicklungen in den jeweiligen Fachausschüssen abgestimmt ist, jedoch gleichzeitig den Bedürfnissen der einzelnen Mitglieder gerecht wird, und sich weder mit den Tätigkeiten der Fachabteilungen überschneidet noch zu einem Wettbewerb zwischen den Diensten führt;
23. ist der Auffassung, dass der in den Wahlkreisen bestehende Bedarf der Mitglieder überprüft werden sollte, auch unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Wahlkreisen, um die Mitglieder bei ihrer Arbeit in den Wahlkreisen besser zu unterstützen; ist der Ansicht, dass mobile Arbeitsplätze für die Mitglieder und die Unterstützung in den Wahlkreisen auf einer realen Bedarfs- und Nutzungsanalyse beruhen und keine erheblichen oder immer wiederkehrenden Zusatzkosten für das Parlament verursachen sollten; fordert nachdrücklich, dass keine Hardware bereitgestellt werden sollte, da in der allgemeinen Kostenvergütung ausreichende Mittel für die Anschaffung modernster Geräte enthalten sind; stellt in Frage, ob private mobile Arbeitsplätze für die Mitglieder entwickelt werden müssen, da dies nicht der Art und Weise zu entsprechen scheint, wie die Mitglieder und ihre Büros sich organisieren;
24. ist auch der Ansicht, dass IT-Instrumente für die Mitglieder ein wichtiges Instrumentarium für die Ausübung ihrer Funktion darstellen; bekräftigt jedoch, dass unter Berücksichtigung der Cybersicherheit auch die Installation freier Software zulässig sein muss, womit sich hinsichtlich der Kommunikationsgebühren beträchtliche Kosteneinsparungen erzielen ließen und wodurch sich die Arbeitsabläufe in den Büros der Mitglieder verbessern ließen, der Cybersicherheit Rechnung getragen würde und der Datenschutz gewährleistet wäre;
25. fordert, dass die digitale Signatur interner Dokumente durchweg möglich sein sollte, so dass die Möglichkeit besteht, Formulare, schriftliche Erklärungen usw. so zu unterzeichnen, und gleichzeitig für Verlässlichkeit und Sicherheit gesorgt ist; fordert einen Prüfung der Möglichkeit, ein TAN-Verifikationssystem auf den Mobiltelefonen der MdEP einzuführen; ist darüber hinaus der Ansicht, dass von der Nutzung von Faxgeräten abgeraten werden sollte und dass diese Geräte mit Zustimmung des jeweiligen Mitglieds schrittweise abgeschafft werden sollten;
26. begrüßt die neue Reform für zusätzliche schriftliche Anfragen, die am 3. September 2015 durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen nach einer Forderung des Haushaltsausschusses bei der Annahme des Haushaltsplans des Parlaments für das Jahr 2016 beschlossen wurde; fordert den Generalsekretär auf, die notwendigen Kontrollen für die Umsetzung der Neuauslegung einzurichten; ersucht die Konferenz der Präsidenten, eine Bewertung dieses neuen Systems für schriftliche Anfragen in Bezug auf zusätzliche Anfragen zur Analyse von Einsparungen durchzuführen, und den Haushaltsausschuss bis August 2016, noch vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2016, über die Ergebnisse dieser Bewertung zu unterrichten;
27. hält es für angemessen, die Mittel für die Ausgaben für parlamentarische Assistenz für 2017 auf demselben Niveau beizubehalten wie für 2016, vorbehaltlich der rechtlich bindenden Indexierung gemäß den Statut;
28. vertritt die Ansicht, dass die derzeitige Beschreibung der parlamentarischen Tätigkeit der Mitglieder auf der Website des Parlaments nicht genau ist und nicht den tatsächlichen Tätigkeiten und der tatsächlichen Beteiligung der Mitglieder entspricht; empfiehlt, dass der derzeitige Usus der Festlegung einer Rangfolge der Websites aufgegeben wird und dass gleichzeitig die Informationen über die Tätigkeiten der einzelnen Mitglieder auf der offiziellen Website des Parlaments verbessert werden; fordert eine Evaluierung der Präsentation der Erklärungen zur Abstimmung und der Ausführungen von einer Minute, insbesondere einschließlich der Möglichkeit, dass sie getrennt von den Redebeiträgen im Plenum ausgewiesen werden, sowie eine Bewertung des Mehrwerts der Erklärungen zur Abstimmung und möglicher Alternativen; erwartet, dass die zuständige Arbeitsgruppe des Präsidiums, die sich mit dieser Frage befasst, dem Haushaltsausschuss ihre Agenda und ihre Erkenntnisse vorstellt, sobald diese vorliegen;
Ausgaben der Mitglieder
29. bekräftigt seine Aufforderung an das Präsidium, genauere Regeln über die Rechenschaftspflicht für die im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung zulässigen Ausgaben festzulegen, worunter auch kostenwirksame Maßnahmen wie etwa die Veröffentlichung der Ausgabenbelege der Mitglieder fallen könnten – was immer mehr Mitglieder bereits tun –, zusammen mit einem vereinfachten System der Rückzahlung nicht verwendeter Mittel; bekräftigt, dass für derartige Maßnahmen kein zusätzliches Personal in der Parlamentsverwaltung erforderlich sein dürfte;
Gebäudepolitik
30. weist erneut darauf hin, dass sich die mittelfristige Gebäudestrategie, die das Präsidium im Jahr 2010 verabschiedet hat, gegenwärtig in Überarbeitung befindet; bedauert, dass das Präsidium seine Beratungen über die mittelfristige Gebäudestrategie des Parlaments noch nicht abgeschlossen hat; ersucht den Generalsekretär, dem Haushaltsausschuss die neue mittelfristige Gebäudestrategie so bald wie möglich und spätestens bis August 2016, noch vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2016, vorzulegen;
31. fordert das Präsidium auf, eine langfristige Strategie für die Gebäude des Parlaments vorzulegen; bekräftigt, dass mit langfristigen Investitionen, wie etwa den Immobilienprojekten des Parlaments, mit Bedacht und Transparenz umzugehen ist; besteht auf einer strengen Kostensteuerung, Projektplanung und Kontrolle; bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 203 der Haushaltsordnung; vertritt die Ansicht, dass ein Bericht über die Gründe für die Verzögerungen und die höheren Kosten des Hauses der Europäischen Geschichte in die langfristige Gebäudestrategie einfließen sollte;
32. fordert, dass die Situation des Gebäudebestands des Parlaments realistisch im Haushalt abgebildet wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kosten des Konrad-Adenauer-Gebäudes (KAD) im endgültigen Haushaltsplan des Parlaments klar ausgewiesen werden und dass Investitionen in Gebäude zukünftig in den Haushaltsplan aufgenommen werden, um Sammelmittelübertragungen zu vermeiden;
33. vertritt die Auffassung, dass angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage weitere Projekte des Parlamentariums nur nach vorheriger Konsultation des Haushaltsausschusses und mit dessen Zustimmung auf den Weg gebracht werden sollten;
34. schlägt daher vor, ab 2018 eine eigene Haushaltslinie für Investitionen für den Bau von Gebäuden aufzunehmen, für die als Grundlage für die Finanzierung 2018 auf 2017 für außerordentliche Ausgaben vorgeschlagene Mittel zurückgegriffen würde;
35. schlägt angesichts der außerordentlichen Umstände 2017, die erhebliche Investitionen für die Sicherheitsinfrastruktur erfordern, vor, alle bis Ende 2017 nicht ausgeschöpften Mittel für die Baukosten des KAD-Gebäudes zu verwenden, um weitestmöglich Zinszahlungen für Bankdarlehen zu vermeiden, die zur Finanzierung des Baus aufgenommen werden müssen;
36. fordert mehr Informationen zum aktuellen Stand des Projekts zur Renovierung des PHS-Gebäudes; fordert, dass eine Studie über die Renovierung in Auftrag gegeben und vom Präsidium geprüft wird; geht davon aus, dass das Präsidium die erforderlichen gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen bei der Festlegung des Zeitrahmens für die Renovierung berücksichtigt; fordert, dass das Präsidium den Haushaltsausschuss so bald wie möglich über alle Schritte informiert; ersucht das Präsidium in diesem Zusammenhang, die Grundlagen für eine Umwandlung des PHS-Gebäudes in ein hinsichtlich der Energieeffizienz beispielhaftes und modernsten Ansprüchen genügendes Gebäude zu schaffen und unverzüglich mit der Modernisierung des Gebäudes zu beginnen;
37. ersucht die verantwortlichen Vizepräsidenten, dem Haushaltsausschuss einen Fortschrittsbericht zum KAD-Gebäude vorzulegen;
38. vertritt die Ansicht, dass die strukturellen und organisatorischen Reformen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und ökologischer Nachhaltigkeit mittels einer eingehenden Prüfung möglicher Synergien und Einsparungen fortgeführt werden sollten; verweist erneut darauf, dass durch einen einzigen anstelle von drei Arbeitsorten (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) beträchtliche Einsparungen erzielt werden könnten; unterstreicht, dass durch diesen Prozess die vorbildliche Rechtsetzungstätigkeit des Parlaments, seine Haushalts- und Kontrollbefugnisse und die Qualität der Arbeitsbedingungen der Mitglieder, der Assistenten und des Personals nicht gefährdet werden sollten;
Personalfragen
39. begrüßt den Vorschlag, seinen Stellenplan 2017 im Einklang mit der mit dem Rat erzielten Einigung über den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016 – die vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens am 14. November 2015 gebilligt wurde – um 60 Stellen zu kürzen;
40. erinnert daran, dass der Gesamtumfang des Personals in den Fraktionen gemäß den für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 gefassten Beschlüssen von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % nicht berührt wird;
41. unterstützt die Schaffung der für die Übersetzung und Verdolmetschung des Irischen erforderlichen zusätzlichen Stellen; nimmt diese zusätzlichen Stellen im Einklang mit der Empfehlung der Kommission von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % aus; fordert den Generalsekretär auf, die irischen Mitglieder zu konsultieren, ob die Verwendung des Irischen nicht rationalisiert werden könnte, ohne dabei die garantierten Rechte der Mitglieder zu gefährden;
42. unterstützt die Verdolmetschung aller Plenardebatten in internationaler Gebärdensprache, damit zumindest diese für alle Unionsbürger tatsächlich zugänglich sind;
43. begrüßt die hinsichtlich der Effizienz der Übersetzungs- und Dolmetschdienste erzielten Fortschritte; würdigt die Qualität und den Mehrwert der durch die Dolmetscher erbrachten Dienste; fordert eine frühzeitige, nachhaltige Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär und den Vertretern der Dolmetscher, die gute Arbeitsbedingungen mit einer effizienten Verwaltung verbindet, um unausgewogene Situationen in Bezug auf die Arbeitszeit und die allgemeine Unsicherheit unter den Dolmetschern zu vermeiden, und dabei auch die sozialen Rechte zu berücksichtigen; fordert den Generalsekretär auf, weitere Rationalisierungsvorschläge vorzulegen, wie etwa einen stärkeren Rückgriff auf Übersetzen und Dolmetschen auf Anfrage, insbesondere in Bezug auf die Tätigkeiten der interfraktionellen Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments; ist der Auffassung, dass die seit Oktober 2014 für Änderungsanträge im Ausschussstadium bestehende Regelung nach Sprachenprofilen ein Beispiel für mögliche Fortschritte in Bezug auf die Effizienz darstellt; ist der Ansicht, dass die Verdolmetschung und die Übersetzung ein zentrales Element einer für alle zugänglichen Demokratie in Europa sind, und fordert dementsprechend dazu auf, keiner Reform zuzustimmen, die die Zugänglichkeit – in größtmöglichem Umfang und so inklusiv wie möglich – zu den Tätigkeiten und Dokumenten des Europäischen Parlaments einschränkt;
44. fordert das Präsidium auf, die Regelung betreffend die Praktikanten zu prüfen und wenn nötig zu überarbeiten, einschließlich der Einführung einer Mindestvergütung und einer einheitlichen Preisgestaltung in Sachen Verpflegung für alle Praktikanten, sowohl in der Parlamentsverwaltung als auch in den Büros der Mitglieder, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen und die sozialen Rechte der Praktikanten zu schützen;
45. fordert das Präsidium auf, die Regelung über die Vergütung von Dienstreisekosten in Bezug auf Reisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten zwischen den Arbeitsorten des Parlaments zu überarbeiten, um diese mit der für das übrige Personal geltenden Regelung in Einklang zu bringen;
46. ist der Ansicht, dass ein drittes Verfahren eingerichtet werden muss, damit die einvernehmliche Beendigung eines Vertrags zwischen einem Mitglied und einem Assistenten möglich ist;
Chauffeurdienste/Mobilität
47. hat Vorbehalte in Bezug auf den Vorschlag zur Internalisierung der Chauffeurdienste, wonach der externe Dienstleister durch Vertragsbedienstete des Parlaments ersetzt werden soll, was ungefähr 3,7 Mio. EUR an unmittelbaren Zusatzkosten zur Folge hat; vertritt die Auffassung, dass ein gut organisierter extern vergebener Auftrag, der nach den geltenden Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe an einen externen Dienstleistungsanbieter vergeben wurde, welcher eindeutig die Verantwortung für Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie für angemessene Arbeitsbedingungen und eine korrekte Entlohnung seiner Mitarbeiter trägt, als bessere Alternative angesehen werden sollte; würde eine Internalisierung nur dann in Betracht ziehen, wenn deren Kosten die mit dem derzeitigen System in Verbindung stehenden Kosten nicht übersteigen, und wenn dies angemessene Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung der Fahrer, ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern und die Nutzung umweltgerechter Kraftfahrzeuge ermöglicht; fordert, dass dem Haushaltsausschuss vor der Fassung eines Beschlusses ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden;
48. fordert den Generalsekretär auf, die belgischen Behörden zu konsultieren, um einen einfachen Zugang zu und insgesamt die bestmögliche Nutzung der neuen direkten Zugverbindung zwischen dem Bahnhof Brussels-Luxembourg und dem Flughafen Zaventem zu gewährleisten, wozu auch gehören könnte, dass anstelle des derzeitigen Laissez-passer-Systems die Zugangskarten der Mitglieder akzeptiert werden;
49. vertritt die Auffassung, dass die Fahrzeugflotte aus mehr kosteneffizienten, kraftstoffsparenden und sicheren Fahrzeugen bestehen sollte; betont, dass für den Transfer zum und vom Flughafen zu festgelegten Zeiten vorzugsweise Kleintransporter und Busse eingesetzt werden sollten; fordert den Generalsekretär auf, einen Bericht darüber vorzulegen, ob nicht ein vollständiger Übergang zu Elektrofahrzeugen bis zum Ende dieses Jahrzehnts möglich ist;
50. fordert den Generalsekretär auf, Gespräche mit dem Reisebüro des Parlaments zu führen; legt dem Reisebüro nahe, verstärkt Preise zu vergleichen; fordert das Reisebüro auf, bei der Buchung aktiv nach kostengünstigeren Tickets zu suchen und allgemein konkurrenzfähigere Preise für die Mitglieder und sämtliche Kategorien von Mitarbeitern anzubieten und gleichzeitig für geeignete Bedingungen für den Umtausch von Tickets zu sorgen;
Kommunikation
51. verlangt die Vorlage der Ergebnisse der Ex-post-Bewertung der Gesamtstrategie und Methodik der Informations- und Kommunikationskampagne 2014 (der Bewertungsbericht sollte im 2. Halbjahr 2015 vorliegen);
52. fordert den Generalsekretär erneut auf, dem Haushaltsausschuss über die Bewertung der Wahlkampagne für die Europawahl 2014 sowie über die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen des Parlaments für die Öffentlichkeit Bericht zu erstatten;
53. würdigt die Rolle der Informationsbüros des Parlaments bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Tätigkeiten des Parlaments und der Union ganz allgemein; vertritt die Ansicht, dass Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Informationsbüros des Parlaments geplant werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die Informationsbüros des Parlaments soweit wie möglich im selben Gebäude wie die Vertretungen der Kommission untergebracht werden und Backoffice-Dienste gemeinsam nutzen sollten; fordert, dass die Ziele, Aufgaben und Leistungen der Informationsbüros des Parlaments bewertet und dann entsprechende Prioritäten festgelegt werden;
54. fordert die Evaluierung einer möglichen engeren Zusammenarbeit mit ARTE in Straßburg, um zu Schulungszwecken für junge Journalisten ein europäisches Medienzentrum einzurichten;
55. fordert den Generalsekretär auf, einen Bericht über die Unternehmen und Organisationen vorzulegen, denen Zugang zum Europäischen Parlament gewährt wurde, um dort Veranstaltungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit abzuhalten; fordert den Generalsekretär auf, im Hinblick auf die verschiedenen Sektoren und Arten von Organisationen, die Zugang zum Europäischen Parlament erhalten, für ein ausgewogenes Verhältnis zu sorgen;
Sonstiges
56. legt dem Generalsekretär nahe, einen ausführlichen Bericht über die Umsetzung des administrativen Teils der Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorzulegen, und auf dieser Grundlage mögliche Vorkehrungen für eine weitere Verwaltungszusammenarbeit in Bereichen wie der Logistik, Infrastruktur und Sicherheit zu treffen;
57. fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, die derzeitige Verwaltung des Fitnessstudios des Parlaments und in diesem Zusammenhang auch dessen derzeitige Nutzung durch die Mitarbeiter des Parlaments zu erläutern; fordert des Weiteren eine Klarstellung zu den anhängigen Rechtsstreitigkeiten und zu den bestehenden Möglichkeiten, um künftig dessen effiziente und kostenwirksame Verwaltung des Fitnessstudios sicherzustellen;
58. vertritt die Auffassung, dass bei den Ausgaben für das Mobiliar weitere Einsparungen erzielt werden können, da es eine Steigerung um 3 589 832 EUR im Jahr 2016 und eine ähnliche Steigerung im Jahr 2017 gegenüber 2 415 168 EUR im Jahr 2015 für alles andere als angemessen hält;
59. begrüßt eine stärker eingeschränkte und effizientere Nutzung von Transportkisten („cantines“); fordert dazu auf, Transportkisten bei Reisen nach Straßburg gemeinsam zu nutzen;
60. fordert den Generalsekretär auf, Geist und Buchstaben der Haushaltsordnung mit Blick auf ein umweltgerechtes und wirtschaftlich effizientes öffentliches Beschaffungswesen umfassend umzusetzen und die Auftragsvergabestrategie des Parlaments diesbezüglich zu verbessern;
61. fordert dazu auf, den Weg der Energieeinsparungen weiterzuverfolgen, insbesondere in Bezug auf die Beleuchtungs- und Beheizungsanlagen der Gebäude, da die Diskussionen über den Haushaltsplan 2016 gezeigt haben, dass diesbezüglich Raum für Verbesserungen besteht;
62. fordert zu einer umfassenderen Förderung gesunder Ernährung und ökologisch erzeugter Lebensmittel auf; fordert daher das Präsidium auf, die Möglichkeit für die Bereitstellung gesunder Lebensmittel zu überprüfen, nicht nur was den Abwechslungsreichtum der Produkte betrifft, sondern vor allem auch hinsichtlich der Verfügbarkeit von frischem Obst und Gemüse zu erschwinglichen Preisen;
o o o
63. stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2017 fest;
64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
– unter Hinweis auf den Bericht 2015 der Kommission über die Türkei (SWD(2015)0216),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und auf vorherige einschlägige Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611),
– unter Hinweis auf den Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei („Beitrittspartnerschaft“) sowie auf die vorangegangenen Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2001, 2003 und 2006 über die Beitrittspartnerschaft,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung im Anschluss an das Gipfeltreffen zwischen der EU und der Türkei vom 29. November 2015 und auf den gemeinsamen Aktionsplan der EU und der Türkei,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2015 zu dem 100. Jahrestag des Völkermords an den Armeniern(1),
– unter Hinweis auf die Regierungskonferenz vom 14. Dezember 2015, auf der die Verhandlungen über das Kapitel 17 zur Wirtschafts- und Währungspolitik offiziell eröffnet wurden,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere diejenigen vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei(2), vom 9. März 2011 zu dem Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei(3), vom 29. März 2012 zu dem Fortschrittsbericht 2011 über die Türkei(4), vom 18. April 2013 zu dem Fortschrittsbericht 2012 über die Türkei(5), vom 13. Juni 2013 zur Lage in der Türkei(6), vom 12. März 2014 zu dem Fortschrittsbericht 2013 über die Türkei(7), vom 13. November 2014 zu Maßnahmen der Türkei, die Spannungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern verursachen(8), vom 15. Januar 2015 zur Freiheit der Meinungsäußerung in der Türkei(9) und vom 10. Juni 2015 zu dem Fortschrittsbericht 2014 der Kommission über die Türkei(10),
– unter Hinweis auf seine Forderung in seiner Entschließung zum Fortschrittsbericht 2014 der Kommission über die Türkei, die Kommission möge neu beurteilen, wie die Verhandlungen bisher geführt wurden und wie die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei verbessert und intensiviert werden könnten,
– unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 festgelegten Verhandlungsrahmen für die Türkei ,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005, zu der die Maßregel gehört, dass die Bestätigung durch alle Mitgliedstaaten notwendiger Bestandteil der Verhandlungen ist und dass die Türkei das Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara vollständig umsetzen muss, indem sie alle Hindernisse für den freien Warenverkehr ohne Vorurteil und Diskriminierung beseitigt,
– unter Hinweis auf die Tatsache, dass der EU-Beitritt der Türkei gemäß den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien sowie der Fähigkeit der EU zur Integration abhängt,
– unter Hinweis auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in der sich die Vertragsparteien verpflichten, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Krise in Syrien, die Bemühungen um einen Waffenstillstand und eine friedliche Lösung des Konflikts und die Pflicht der Türkei, die Stabilität zu verbessern und die gutnachbarlichen Beziehungen zu fördern, indem intensive Anstrengungen zur Klärung bestehender bilateraler Fragen, Streitigkeiten und Konflikte mit ihren Nachbarstaaten um Land- und Seegrenzen sowie den Luftraum gemäß der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen, die der EU zugrundeliegen, unternommen werden,
– unter Hinweis darauf, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, darunter die Gewaltenteilung, Demokratie, Meinungsfreiheit, Menschenrechte, die Rechte von Minderheiten und Religionsfreiheit, den Kern des Verhandlungsprozesses bilden,
– unter Hinweis auf die Bewilligung von drei Milliarden EUR für die Bewältigung der Flüchtlingskrise in der Türkei, von denen eine Milliarde EUR aus dem EU-Haushalt stammt und der restliche Betrag von den Mitgliedstaaten aufgebracht wird,
– unter Hinweis auf die Arbeit der ständigen Berichterstatterin für die Türkei im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, Kati Piri,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 aufgenommen wurden und dass die Aufnahme dieser Verhandlungen den Beginn eines langen Prozesses mit offenem Ausgang markiert, der auf fairen und strengen Auflagen und auf Reformwillen basiert;
B. in der Erwägung, dass die EU angesichts der den Beitrittsverhandlungen und dem Erweiterungsprozess innewohnenden Kräfte für einen Wandel eine wichtige Stütze des Reformprozesses in der Türkei bleiben sollte;
C. in der Erwägung, dass gemäß den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 die Kopenhagener Kriterien vollständig eingehalten werden sollten und die Aufnahmefähigkeit der EU berücksichtigt werden sollte; in der Erwägung, dass sich die Türkei zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, zu geeigneten und wirksamen Reformen und zu einer allmählichen Annäherung an den Besitzstand der Union verpflichtet hat und dass sich ihr dadurch die Gelegenheit bietet, ihre Institutionen zu stärken und ihren Demokratisierungs- und Modernisierungsprozess weiterzuführen;
D. in der Erwägung, dass das Rechtsstaatsprinzip – insbesondere die Gewaltenteilung, die Meinungs- und Medienfreiheit, Menschrechte und Demokratie, der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität, gutnachbarliche Beziehungen, die Religionsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf friedlichen Protest, die Rechte von Minderheiten, die Rechte von Frauen sowie das Verbot der Diskriminierung schutzbedürftiger Gruppen, etwa von Roma oder Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI) – in den Verhandlungen von zentraler Bedeutung ist;
E. in der Erwägung, dass sich das Reformtempo in Bezug auf die politischen Kriterien verlangsamt hat und dass es beträchtliche Rückschritte auf dem Gebiet der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegeben hat;
F. in der Erwägung, dass die Türkei zu den Ländern mit der weltweit höchsten Zahl an inhaftierten Journalisten gehört;
G. in der Erwägung, dass die Türkei gemäß der Rangliste von Freedom House zur Presse- und Medienfreiheit immer noch als ein Land eingestuft wird, in dem die Presse nicht frei und das Internet nur teilweise frei ist;
H. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage in der Türkei rapide verschlechtert, was sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit betrifft;
I. in der Erwägung, dass die Türkei von einer Reihe terroristischer Anschläge in Diyarbakır, Suruç, Ankara und Istanbul heimgesucht wurde, die dem sogenannten Islamischen Staat im Irak und der Levante (IS) angelastet werden und bei dem 150 Unschuldige ihr Leben verloren haben;
J. in der Erwägung, dass die Bombardierung von Aleppo und anderen Zielen in Syrien durch Russland dazu geführt hat, dass zahlreiche weitere Flüchtlinge in der Türkei Schutz gesucht haben;
K. in der Erwägung, dass die EU und die Türkei vereinbart haben, den Beitrittsprozess wiederzubeleben und in der Frage der Migration intensiv miteinander zusammenzuarbeiten;
L. in der Erwägung, dass sich das türkische Volk bislang gegenüber der großen Zahl an mit ihm zusammenlebenden Flüchtlingen in bewundernswerter Weise gastfreundlich gezeigt hat; in der Erwägung, dass die Türkei nach Angaben des UNHCR mit über 2,7 Millionen registrierten Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan so viele Flüchtlinge wie kein anderes Land in der Welt aufgenommen hat;
M. in der Erwägung, dass die türkischen Staatsorgane nicht in die Wiedereröffnung des orthodoxen Seminars auf der Insel Heybeliada eingewilligt haben;
I.Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei
1. ist sehr darüber besorgt, dass sich das Reformtempo in der Türkei angesichts der Rückschritte bei der Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in den letzten Jahren deutlich verlangsamt hat und dass in bestimmten grundlegenden Bereichen wie Unabhängigkeit der Justiz, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit eine Entwicklung zu verzeichnen ist, bei der die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien, an die sich die Bewerberländer zu halten haben, in immer weitere Ferne rückt;
2. hebt hervor, dass die Türkei für die EU ein entscheidender strategischer Partner ist und dass aktive und glaubwürdige Verhandlungen einen geeigneten Rahmen dafür bilden würden, das Potenzial der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei voll auszuschöpfen; nimmt die Wiederbelebung des Verhandlungsprozesses durch die EU zur Kenntnis und hofft, dass mit der Eröffnung der Verhandlungen über neue Kapitel konkrete Fortschritte erzielt werden können; fordert in diesem Zusammenhang konkrete Fortschritte und ein echtes Engagement vonseiten der Türkei; fordert die Kommission auf, erneut zu prüfen, wie die Verhandlungen bisher geführt wurden und wie sich die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei besser und enger gestalten ließen; setzt sich mit Nachdruck für einen strukturierten, häufigeren und offeneren politischen Dialog auf hoher Ebene zu grundsätzlichen Fragen von beiderseitigem Interesse wie Migration, Terrorismusbekämpfung, Energie, Wirtschaft und Handel ein;
3. ist der Überzeugung, dass die Verschiebung des Fortschrittsberichts 2015 der Kommission in die Zeit nach der Wahl in der Türkei im November 2015 eine falsche Entscheidung war, da dadurch der Eindruck erweckt wurde, dass die EU bereit sei, im Gegenzug für die Kooperation der türkischen Regierung in der Flüchtlingsfrage zu Grundrechtsverletzungen zu schweigen; fordert die Kommission auf, sich zur Veröffentlichung jährlicher Fortschrittsberichte mit einem spezifischen und festen Zeitplan zu verpflichten; fordert die Kommission und den Rat auf, vor den innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei die Augen nicht zu verschließen und ungeachtet anderweitiger Interessen unmissverständlich für rechtsstaatliche Verhältnisse und die Grundrechte in der Türkei einzutreten, wie sie in den Kopenhagener Kriterien aufgeführt sind;
4. nimmt das Ergebnis der Parlamentswahl vom 1. November 2015 und die Bildung der neuen Regierung zur Kenntnis; fordert erneut eine Senkung der Zehn-Prozent-Hürde im Wahlsystem des Landes sowie Transparenz bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung; hebt die aktive Mitwirkung ehrenamtlicher Helfer aus der Zivilgesellschaft bei der Wahl und die hohe Wahlbeteiligung lobend hervor; verurteilt indes die Einschüchterung und Drangsalierung der Medien sowie die Diskriminierung von Oppositionsparteien bei der Berichterstattung vor der Wahl, die Atmosphäre der Gewalt und Repression, die vor allem durch Angriffe auf einzelne Kandidaten und Büros von Oppositionsparteien, insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP), gekennzeichnet war, und die große politische Polarisierung; begrüßt die Tatsache, dass nach den beiden letzten Wahlen und trotz der Zehn-Prozent-Hürde in der Großen Nationalversammlung der Türkei, dem Parlament des Landes, ein größeres Maß an Inklusion von türkischen Minderheitsgruppen zu beobachten ist;
5. fordert eine Modernisierung der Zollunion und eine Erweiterung ihres Umfangs um neue Bereiche, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse, Dienstleistungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge; stellt fest, dass die Verhandlungen darüber in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 aufgenommen werden sollen; weist darauf hin, dass die Zollunion nur dann ihr Potenzial voll ausschöpfen kann, wenn die Türkei das Zusatzprotokoll gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt hat; ist der Auffassung, dass die Interessen der Türkei bei künftigen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten berücksichtigt werden sollten, was insbesondere für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA gilt; fordert eine Verbesserung der Freizügigkeit und mehr interkulturellen Austausch;
6. begrüßt den intensivierten politischen Dialog zwischen der EU und der Türkei im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und eine zunehmende Angleichung vonseiten der Türkei an Erklärungen der EU und Ratsbeschlüsse im Jahr 2015; bedauert, dass sich die Türkei dem Ratsbeschluss im Anschluss an die rechtswidrige Annektierung der Krim durch die Russische Föderation und die Ereignisse im Osten der Ukraine sowie den restriktiven Maßnahmen nicht angeschlossen hat;
7. bekräftigt, dass die Türkei ihre Außenpolitik weiter an die der EU angleichen sollte, wie es im Verhandlungsrahmen vorgesehen ist; hält es für unerlässlich, dass der Informationsaustausch über außenpolitische Fragen intensiviert und dass der türkische Außenminister zu den Tagungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) eingeladen wird, wann immer dies geboten erscheint; weist auf die strategische Bedeutung der Türkei als wichtiges Transitland für die Energieversorgungssicherheit der EU hin; vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit im Bereich Energie und der Ausbau der Transitleitung durch die Türkei in die EU zügig vorangebracht werden müssen;
8. bekräftigt, dass gutnachbarliche Beziehungen gestärkt werden müssen, die ein wesentlicher Bestandteil des Verhandlungsrahmens und ein Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses sind; fordert die Türkei in diesem Zusammenhang auf, sich gemäß der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht stärker um die Klärung offener bilateraler Fragen, einschließlich ungeklärter rechtlicher Verpflichtungen und Streitigkeiten mit ihren unmittelbaren Nachbarn um Land- und Seegrenzen sowie den Luftraum zu bemühen; fordert die türkische Regierung auf, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) zu unterzeichnen und zu ratifizieren; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, die wiederholten Verletzungen des griechischen Luftraums und der griechischen Hoheitsgewässer sowie die Überflüge türkischer Militärflugzeuge über griechische Inseln zu beenden; bedauert, dass die Casus-Belli-Drohung der Großen Nationalversammlung der Türkei gegen Griechenland noch immer nicht zurückgezogen wurde; fordert die Türkei und Armenien nachdrücklich auf, zu einer Normalisierung ihrer Beziehungen überzugehen, indem sie ohne Vorbedingungen diplomatische Beziehungen miteinander aufnehmen, und fordert eine Öffnung der Grenze zwischen der Türkei und Armenien, was zu einer Verbesserung der Beziehungen insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Integration führen könnte;
II.Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten
9. vertritt den Standpunkt, dass es in der Türkei dringend Reformen in den Bereichen der Justiz und der Grundrechte sowie der Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit in Übereinstimmung mit dem Bekenntnis der EU zum Rechtsstaatsprinzip und zu den Grundwerten bedarf; fordert den Rat der Europäischen Union auf, unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten und nach Erfüllung der offiziellen Kriterien für die Verhandlungseröffnung die Eröffnung der Verhandlungen über die Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit) vorzuschlagen und sicherzustellen, dass der Reformprozess in der Türkei auf der Grundlage der Werte und Normen der EU gestaltet wird; fordert die Türkei auf, bei der Justizreform uneingeschränkt mit dem Europarat und der Venedig-Kommission zusammenzuarbeiten;
10. bedauert die deutlichen Rückschritte, die in den vergangenen zwei Jahren in der Türkei beim Recht auf freie Meinungsäußerung und bei der Meinungsfreiheit – sowohl online als auch offline – zu verzeichnen waren, und stellt fest, dass die Türkei in der neuesten Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen an 149. Stelle von 180 Ländern steht; erinnert daran, dass nach den Zahlen, die die türkischen Staatsorgane selbst vorgelegt haben, die Türkei das Land mit der höchsten Anzahl inhaftierter Journalisten ist; weist erneut darauf hin, dass Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung einschließlich unabhängiger Medien zu den zentralen Werten der EU gehören; begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichts, in dem festgestellt wird, dass die Rechte von Can Dündar und Erdem Gülverletzt wurden; weist darauf hin, dass der Prozess gegen die beiden Männer, in dessen Rahmen die Staatsanwaltschaft mehrfache lebenslängliche Haftstrafen gefordert hat, nach wie vor im Gange ist, hält die Entscheidung, die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer des Prozesses auszuschließen, für bedenklich und fordert eine gründliche und objektive Untersuchung der gegen die Journalisten gerichteten Anschuldigungen betreffend den Transport von Waffen nach Syrien; verurteilt die jüngsten Erklärungen des türkischen Präsidenten in Bezug auf das Verfassungsgericht; fordert die unverzügliche Freilassung aller inhaftierten Journalisten und legt den europäischen Diplomaten nahe, auch weiterhin alle Strafprozesse gegen Journalisten genau zu verfolgen; bedauert die persönlichen Angriffe hochrangiger Regierungsvertreter gegen Journalisten und Oppositionelle und die zunehmend autoritären Tendenzen der türkischen Führung; fordert die Türkei auf, allen Arten der Einschüchterung von Journalisten entgegenzuwirken, insbesondere indem alle physischen Angriffe auf und Drohungen gegen Journalisten untersucht werden und Angriffen auf Medieneinrichtungen aktiv vorgebeugt wird, aber auch durch eine Entschärfung des angespannten politischen Klimas, das dazu geführt hat, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien und im Internet beschnitten wird;
11. nimmt den am 27. Januar 2016 von Transparency International veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex 2015 zur Kenntnis, dem zufolge in der Türkei im vergangenen Jahr eine starke Zunahme der Korruption zu verzeichnen war und in dem die Türkei auf Platz 66 geführt wird; betont, dass die türkische Regierung klare und kohärente Signale dahingehend aussenden muss, dass sie tatsächlich den Willen hat, die hohe Korruptionsrate auf allen Machtebenen zu bekämpfen;
12. weist erneut darauf hin, dass die Bekämpfung der Korruption eine der Prioritäten für die Türkei sein sollte; fordert die Türkei daher auf, die Strategie und den Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung zu aktualisieren, eine unabhängige Korruptionsbekämpfungsstelle einzurichten und in glaubwürdiger Form die Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen – auch in hochrangigen Fällen – zu dokumentieren;
13. fordert, die Unabhängigkeit der Medien der Koza İpek Holding und der Mediengruppe Feza wiederherzustellen, alle Regierungsvertreter aus den Aufsichtsräten zu entfernen, die Dutzende von entlassenen Mitarbeitern, die ihre Unzufriedenheit über die Übernahme durch die Regierung zum Ausdruck gebracht hatten, wieder einzustellen und die Terrorismusvorwürfe zurückzunehmen;
14. verurteilt die gewaltsame und illegale Übernahme mehrerer türkischer Zeitungen, darunter jüngst Zaman, und ist besorgt angesichts der – angeblich zum Teil politisch motivierten – Entscheidung von Digiturk, die Ausstrahlung bestimmter Fernsehkanäle einzustellen; fordert die türkische Regierung auf, nicht weiter politischen und wirtschaftlichen Druck auf unabhängige Medien auszuüben; verurteilt verbale und physische Angriffe sowie den zunehmenden Einsatz von Verleumdungs- und Antiterrorgesetzen gegen Journalisten auf das schärfste; stellt fest, dass Zensur bei der Online- und Offline-Berichterstattung inhaltlich stattfindet und Websites gesperrt werden, insbesondere Websites sozialer Netzwerke, was zu Selbstzensur bei Journalisten geführt hat, die fürchten, dass Kritik an den Staatsorganen noch stärkere Repressalien nach sich ziehen würde; ist äußerst besorgt angesichts der Sperrung Zehntausender Websites, der im März 2015 angenommenen Änderungen am Gesetz über die Regulierung der Internetmedien und der Tatsache, dass die Telekommunikationsbehörde (TIB) das Recht hat, aus einer Reihe von nicht genau definierten Gründen Websites innerhalb von vier Stunden zu sperren; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass der türkische Satellitenbetreiber Türksat am 26. Februar 2016 die Ausstrahlung der Programme des Senders IMC TV eingestellt hat, und zwar auf Antrag eines Staatsanwalts in Ankara, der dahingehend ermittelt, ob der Sender eine „terroristische“ Gruppe unterstützt hat; äußert seine Besorgnis über die außergewöhnlich hohen Steuerstrafen, die Medienorganisationen auferlegt wurden; fordert eine Überarbeitung des Gesetzes über das Internet, um zu einem Umfeld beizutragen, das dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte förderlich ist; verurteilt die Versuche türkischer Regierungsvertreter, mehrere internationale Journalisten einzuschüchtern und – in einigen Fällen – des Landes zu verweisen; fordert eine unabhängige Untersuchung der auf türkischem Staatsgebiet verübten Morde an den Journalisten Nadschi al-Dscherf, Ibrahim Abdul Kader und Fares Hamadi, die an dem Syrien-Blog „Raqqa is Being Slaughtered Silently“ (Rakka wird lautlos abgeschlachtet) mitgewirkt hatten; bedauert ferner die Ermittlungen, Festnahmen, Gefängnisstrafen und Geldbußen wegen angeblicher Beleidigung des Staatsoberhaupts auf der Grundlage von Artikel 299 des Strafgesetzbuchs; fordert die türkische Regierung auf, diese Angelegenheiten dringlich und vorrangig zu behandeln, damit der Pluralismus im Einklang mit internationalen Standards geschützt wird; ist der Auffassung, dass eine offene öffentliche Debatte wesentlicher Bestandteil einer gesunden Demokratie ist;
15. fordert die türkische Regierung auf, im Einklang mit europäischen Normen ein solides Datenschutzgesetz anzunehmen und eine Datenschutzbehörde einzurichten und dadurch die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und wirksame internationale polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zu schaffen und gleichzeitig einen Beitrag zur Erfüllung der Kriterien für eine Visaliberalisierung zu leisten; fordert die türkischen Staatsorgane auf, Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes genau festzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten, und ein Auswahlverfahren zu schaffen, mit dem die Unabhängigkeit der Mitglieder der Datenschutzbehörde gewährleistet wird;
16. weist erneut auf seine Bedenken im Hinblick auf das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus hin, insbesondere was die weit gefasste und übermäßig vage Definition von Terrorismus, organisiertem Verbrechen und Propaganda anbelangt, wodurch es offensichtlich unmöglich wird, die genaue Art solcher Vergehen zu bestimmen; bekräftigt, dass die Bestimmungen des Strafrechts und der Antiterrorgesetzgebung der Rechtsprechung des EGMR entsprechen müssen, die von der Türkei uneingeschränkt beachtet und umgesetzt werden sollte; fordert die Türkei auf, ein politisches und rechtliches Umfeld zu schaffen, das es der Justiz ermöglicht, ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch wahrzunehmen, und zwar auch in der Praxis, damit sie nicht zu einem Instrument für die Unterdrückung abweichender Meinungen im Inneren wird; fordert die Türkei auf, alle Urteile der europäischen Gerichte umzusetzen; nimmt die zahlreichen Neuzuweisungen, Versetzungen gegen den Willen der Betroffenen und Entlassungen von Richtern und Staatsanwälten, die Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz sowie an der Achtung der Grundsatzes eines ordnungsgemäßen Verfahrens und des Grundsatzes der Gewaltenteilung aufkommen lassen, mit Besorgnis zur Kenntnis; fordert die umgehende Wiederherstellung der Gewaltenteilung sowie sinnvolle Schritte, mit denen die volle Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet wird; bedauert die Rechtsbeugung zugunsten bestimmter Politiker, die in der Türkei nach dem Korruptionsskandal im Jahr 2013 alltäglich geworden ist; betont, dass die Rolle und der Einfluss der Exekutive innerhalb des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte beschränkt werden muss und dass ausreichende Garantien gegen die Versetzung von Richtern gegen deren Willen erforderlich sind;
17. weist erneut darauf hin, dass das außerordentliche Wirtschaftswachstum der Türkei in den letzten zehn Jahren zu einem beispiellosen Boom im Immobilien- und Infrastruktursektor geführt hat, allerdings häufig auf Kosten des Umwelt- und Naturschutzes; erklärt sich insbesondere besorgt über die verschiedenen Megaprojekte in dem Land und fordert die Regierung nachdrücklich auf, Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen durchzuführen und die Bevölkerung vor Ort angemessen in die Projektplanung einzubeziehen, damit langfristige negative Auswirkungen der Urbanisierung, Flächenverbrauch und Umweltschäden so gut wie möglich vermieden werden können;
18. vertritt die Auffassung, dass der Prozess der Verfassungsreform eine säkulare, pluralistische, inklusive und tolerante Gesellschaft zum Ziel haben sollte; betont, dass eine neue Verfassung auf einem breiten Konsens innerhalb des politischen Spektrums und in der Gesellschaft als Ganzes beruhen sollte, wozu die uneingeschränkte Achtung der Rechte von Minderheiten – unabhängig von deren kulturellem und religiösem Hintergrund – gehört, wodurch eine solide Grundlage für Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit gelegt wird; fordert die Türkei nachdrücklich auf, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere die Freiheit religiöser und ethnischer Minderheiten, uneingeschränkt zu achten; betont, dass umfangreiche gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, darunter das Verbot von Diskriminierung und Hassreden aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, erlassen werden müssen und ein solches Diskriminierungsverbot in einer neuen Verfassung verankert werden muss; betont, dass dies die Türkei nicht daran hindern sollte, Bürgern aufgrund von deren ethnischer Herkunft, Religion oder Sprache spezifische Rechte einzuräumen, damit sie ihre Identität bewahren können; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Probleme der Angehörigen der griechischen Minderheit anzugehen, insbesondere im Hinblick auf Bildung und Eigentumsrechte; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, justizielle Maßnahmen gegen Personen und Gremien zu ergreifen, die für die Begehung von Hassverbrechen, darunter Antisemitismus, verantwortlich sind, wie dies im „Demokratisierungspaket“ der Regierung aus dem Jahr 2013 vorgesehen war; verurteilt die passive Haltung der türkischen Regierung angesichts der ernsthaften Drohungen gegen Christen und deren Pfarrer in den sozialen Medien; erwartet von der türkischen Regierung, dass ihr Umgang mit den türkischen Staatsbürgern unbeschadet von deren religiöser Überzeugung erfolgt; fordert angesichts der Tatsache, dass die Türkei die weltweit größte Roma-Minderheit aufweist, die türkischen Staatsorgane auf, konkrete und wirksame Maßnahmen ergreifen, um de facto gleiche Rechte für Roma in der türkischen Gesellschaft zu erreichen und die Lage der Roma, insbesondere im Hinblick auf Roma-Kinder und die Inklusion von Roma-Frauen, zu verbessern;
19. fordert die Türkei auf, weiterhin eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, wenn es um neue Gesetzesvorhaben und die Umsetzung bestehender Gesetze geht, um deren Vereinbarkeit mit dem Besitzstand der EU sicherzustellen;
20. betont, dass das Recht auf verschiedene Lebensstile – ob laizistisch oder am Glauben orientiert – im Einklang mit europäischen Werten in vollem Umfang geachtet werden muss und dass die Trennung von Staat und Religion aufrechterhalten werden muss;
21. betont, wie wichtig es ist, dass der Reformprozess im Bereich der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit fortgesetzt wird, indem es Religionsgemeinschaften ermöglicht wird, Rechtspersönlichkeit zu erlangen, und sämtliche Beschränkungen bei der Ausbildung, Ernennung und Nachfolge von Geistlichen aufgehoben, die einschlägigen Urteile des EGMR und die Empfehlungen der Venedig-Kommission befolgt und alle Formen der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der Religion beseitigt werden; fordert die Türkei auf, den andersartigen Charakter und die Bedeutung des Ökumenischen Patriarchats zu achten und dessen Rechtspersönlichkeit anzuerkennen; weist erneut darauf hin, dass die Wiedereröffnung des Seminars von Chalki erlaubt werden muss, alle Hindernisse für einen reibungslosen Seminarbetrieb beseitigt werden müssen und die öffentliche Verwendung des Kirchentitels des Ökumenischen Patriarchen gestattet werden muss;
22. fordert die türkische Regierung auf, ihre Pläne für den Bau des Kernkraftwerks Akkuyu zu stoppen; weist darauf hin, dass der geplante Standort in einer Region liegt, in der schwere Erdbeben stattfinden können, was nicht nur für die Türkei, sondern für den gesamten Mittelmeerraum eine große Gefahr darstellt; fordert die türkische Regierung daher auf, dem Übereinkommen von Espoo beizutreten, das die Parteien dazu verpflichtet, sich hinsichtlich geplanter Großprojekte, die voraussichtlich zu erheblichen grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen führen werden, gegenseitig zu informieren und zu konsultieren; fordert die türkische Regierung auf, die Regierungen ihrer Nachbarländer, wie Griechenland und Zypern, in die weiteren das Akkuyu-Projekt betreffenden Entwicklungen einzubeziehen oder sie zumindest zu konsultieren;
23. äußert sich besorgt über das hohe Maß an Gewalt gegen Frauen und die mangelnde Umsetzung innerstaatlicher Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und zum Schutz von Frauen vor Gewalt; weist ferner nachdrücklich darauf hin, dass die Behörden bestehende Rechtsvorschriften in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt – ein weit verbreitetes Problem sowohl in ländlichen als auch städtischen Gebieten – wirksam durchsetzen, auf die Tatsache, dass geschlechtsspezifische Gewalt nur selten angezeigt wird, reagieren, den Opfern solcher Gewalt Unterstützung und Schutz zur Verfügung stellen, die Täter bestrafen sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft erhöhen und gegen die gesellschaftliche Akzeptanz geschlechtsspezifischer Gewalt vorgehen müssen; empfiehlt nachdrücklich, dass die Regierung die Gleichstellung der Geschlechter in politischer, wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, ziviler und sonstiger Hinsicht fördert;
24. fordert die Türkei auf, ernsthafte Anstrengungen zum Schutz der Rechte der LGBTI-Gemeinschaft zu unternehmen; ist äußert besorgt über den unzureichenden Schutz von LGBTI-Personen vor gewaltsamen Übergriffen; betont in diesem Zusammenhang seine Enttäuschung darüber, dass der Schutz vor Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität nicht in die Gesetzgebung gegen Hassverbrechen einbezogen wurde; bedauert, dass Hassverbrechen gegen LGBTI-Personen häufig ungestraft bleiben oder die Täter aufgrund angeblicher „ungerechtfertigter Provokation“ seitens des Opfers Strafmilderung erhalten;
III.Friedensprozess mit den Kurden und Lage im Südosten der Türkei
25. ist tief besorgt angesichts der sich verschlechternden Lage im Südosten der Türkei; weist erneut darauf hin, dass die türkische Regierung dafür verantwortlich ist, alle Menschen, die auf dem Hoheitsgebiet der Türkei leben, unabhängig von deren kultureller oder religiöser Herkunft zu schützen; erkennt das legitime Recht der Türkei an, unter Achtung des Völkerrechts den Terrorismus zu bekämpfen; betont jedoch, dass Sicherheitsmaßnahmen unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte durchzuführen sind; unterstreicht, dass alle Einsätze der Sicherheitskräfte verhältnismäßig sein müssen und nicht die Form einer Kollektivstrafe annehmen dürfen; verurteilt das Fehlverhalten der Sondereinsatzkräfte und fordert, dass die verantwortlichen Personen vor Gericht gestellt werden; fordert die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts, damit alle Verwundeten die Fürsorge erhalten können, auf die sie Anspruch haben;
26. verurteilt die Rückkehr der PKK zur Gewalt als nicht gerechtfertigt und weist darauf hin, dass die PKK auf der EU-Liste terroristischer Organisationen aufgeführt ist; betont, dass es keine gewaltsame Lösung der Kurdenfrage gibt, und fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Verhandlungen wiederaufzunehmen, damit eine umfassende und tragfähige Lösung der Kurdenfrage gefunden werden kann; fordert die PKK auf, die Waffen niederzulegen, terroristische Vorgehensweisen zu unterlassen und friedliche und legale Mittel zu nutzen, um ihren Erwartungen Ausdruck zu verleihen; verurteilt Angriffe auf Sicherheitskräfte und Zivilisten auf das schärfste; ist in diesem Zusammenhang zutiefst darüber besorgt, dass militante Anhänger der YDG-H Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben haben; bekräftigt gleichwohl, dass friedliche Proteste zugelassen werden müssen;
27. fordert die türkischen Staatsorgane auf, die Ausgangssperren, die unter Verstoß gegen die türkische Verfassung verhängt worden sind, unverzüglich aufzuheben; ist in höchstem Maße alarmiert angesichts der Lage in Cizre und Sur/Diyarbakır und verurteilt die Tatsache, dass Zivilisten getötet und verwundet werden und ohne Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie ohne medizinische Versorgung auskommen müssen; fordert die Türkei auf, dem Internationalen Roten Halbmond zu gestatten, die humanitäre Krise in Cizre und Diyarbakır zu lindern; fordert die Regierung nachdrücklich auf zu gestatten, dass Verwundete im Einklang mit den in der EMRK vorgesehenen vorläufigen Maßnahmen in Krankenhäuser gebracht werden, und dafür Sorge zu tragen, dass Zivilisten Städte, in denen eine Ausgangssperre gilt, sicher verlassen können; ist zutiefst besorgt angesichts der steigenden Zahl ziviler Todesopfer und Verwundeter, deren Fälle eingehend untersucht werden müssen, sowie angesichts der Tatsache, dass rund 400 000 Menschen zu Binnenvertriebenen geworden sind; betont, dass es – als Akt der Menschenwürde – den Familien ermöglicht werden muss, die Toten auf den Straßen zu bergen und zu bestatten; betont, dass die türkische Regierung dafür Verantwortung trägt, die Menschenrechte zu schützen und die Sicherheit und den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für die gesamte Zivilbevölkerung in den von den Kämpfen betroffenen mehrheitlich kurdischen Gebieten der Türkei zu gewährleisten; ersucht die türkische Regierung, eine formale Regelung einzuführen, mit der die Menschen, die aus ihren Wohnungen fliehen mussten, die arbeitslos geworden sind und denen die Lebensgrundlage entzogen wurde, Nothilfe erhalten und entschädigt werden; beklagt die Zerstörung historischen Erbes;
28. weist mit Besorgnis auf die Stadtentwicklungs- und Umsiedlungsprojekte in Konfliktgebieten hin, die die türkische Regierung kürzlich bekanntgegeben hat, und bedauert die Entscheidung, in großem Umfang Enteignungen im Bezirk Sur der Stadt Diyarbakır vorzunehmen, wovon unter anderem städtische und auch kirchliche Liegenschaften betroffen sind, was eine Verletzung der Rechte religiöser Minderheiten darstellen würde; fordert die türkische Regierung auf, den eigenständigen kulturellen Charakter der Region zu respektieren und davon abzusehen, die zentralisierte lokale Regierungsstruktur in der Region weiter zu stärken; fordert eine Korrektur des Enteignungsbeschlusses und eine Überarbeitung der Umgestaltungspläne, wozu der Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Bezirk und den Großstadtverwaltungen sowie die Achtung der Rechte der Anwohner und der Eigentümer der Liegenschaften erforderlich sind;
29. ist bestürzt über das Vorgehen der als „Esedullah-Teams“ bekannten Sondereinheiten der Polizei, die offenbar für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, darunter die vorsätzliche Ermordung von Zivilisten im Südosten der Türkei; fordert, dass die Aktivitäten der „Esedullah-Teams“ von den türkischen Stellen gründlich untersucht und die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen uneingeschränkt zur Verantwortung gezogen und bestraft werden;
30. fordert einen sofortigen Waffenstillstand und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses, damit in der Kurdenfrage auf dem Verhandlungsweg eine Lösung erzielt werden kann; unterstreicht, dass das Erzielen von Fortschritten bei Demokratisierung und Versöhnung Vorrang genießt; fordert in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Sonderausschusses für die Lösung der Kurdenfrage in der Großen Nationalversammlung der Türkei, um zu einem dauerhaften Frieden beizutragen, indem wieder für ein Gefühl der Gerechtigkeit gesorgt und die Traumata geheilt werden, die anfällig für politischen Missbrauch machen; fordert die EU nachdrücklich auf, unverzüglich aktiv am Friedensprozess mitzuwirken; betont, wie wichtig es ist, sich weiter vorrangig um die Stärkung der sozialen, kulturellen und politischen Rechte und die Gleichbehandlung der Menschen kurdischer Herkunft zu bemühen; bekräftigt seine Aufforderung an die Türkei, als Mitglied des Europarats ihre Vorbehalte gegenüber der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung fallenzulassen, damit ihre in jeder Hinsicht vollständige Umsetzung sichergestellt wird;
31. bedauert zutiefst, dass mehr als 1000 Wissenschaftler, die eine Petition mit einem Friedensappell unterzeichnet haben, eingeschüchtert und strafrechtlich verfolgt werden; verurteilt, dass knapp 50 dieser Wissenschaftler entlassen oder suspendiert wurden und dass vier weitere Unterzeichner inhaftiert wurden; weist darauf hin, dass die Personen, die für den Tod des Rechtsanwalts Tahir Elçi, der sich sein ganzes Leben lang für den Frieden und die Menschenrechte eingesetzt hat, verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden müssen; ist ernsthaft besorgt über die Ermittlungen der Justiz, die sich vornehmlich gegen HDP-Mitglieder richten, über die nach wie vor andauernde Inhaftierung und Amtsenthebung von Bürgermeistern, darunter 25 stellvertretende Bürgermeister, und über die Drohungen gegen zahlreiche kurdische Politiker;
32. verurteilt die Terroranschläge in Diyarbakır, Suruç, Ankara und Istanbul, die dem IS angelastet werden, auf das schärfste; bringt seine Solidarität mit den Opfern und ihren Familien und mit den türkischen Bürgern zum Ausdruck, die in vorderster Front gegen den Extremismus kämpfen; verurteilt ebenso scharf die Bombenattentate von Ankara vom 17. Februar 2016, zu denen sich die militante Gruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ (TAK) bekannt hat, sowie den Angriff in Ankara vom 13. März 2016 und spricht den Familien und den Hinterbliebenen der Opfer sein Beileid aus; betont, dass diese Angriffe gründlich untersucht werden müssen, damit die Täter vor Gericht gestellt werden können; ist der Ansicht, dass eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Europol und den türkischen Strafverfolgungsbehörden von grundlegender Bedeutung für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus ist;
33. begrüßt, dass die Türkei Teil der internationalen Koalition gegen den IS ist und den Vereinigten Staaten und den Koalitionsstreitkräften Zugang zu ihren Militärbasen gewährt; fordert die Türkei nachdrücklich auf, mit der notwendigen Zurückhaltung und in umfassender Zusammenarbeit mit ihren westlichen Verbündeten zu handeln;
34. fordert die Türkei auf, weiter und verstärkt einzugreifen, um die Durchreise ausländischer Kämpfer und den Transport von Geld und Ausrüstungsgegenständen für den IS und andere extremistische Gruppen durch türkisches Hoheitsgebiet zu unterbinden; ist besorgt, dass die türkischen Stellen möglicherweise nicht sämtliche möglichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Aktivitäten des IS Einhalt zu gebieten und vorzubeugen, insbesondere durch die Bekämpfung des Ölschmuggels über ihre Grenzen; fordert die EU auf, ihre Fähigkeiten zum Austausch von Informationen auszubauen und in diesem Bereich eng mit den türkischen Stellen zusammenzuarbeiten, um die Bekämpfung von Schmugglernetzen noch stärker zu unterstützen; weist auf Schwachstellen bei der Festnahme ausländischer Kämpfer und der Kontrolle der Grenzen zum Irak und zu Syrien hin;
35. begrüßt, dass sich die Türkei dafür eingesetzt und dazu beigetragen hat, dass zwischen den Hauptakteuren eine Einigung über die Einstellung der Kampfhandlungen in Syrien und die Bereitstellung humanitärer Hilfe für Menschen in Not zustande gekommen ist; lobt dies als einen wichtigen Schritt hin zur Lösung der Syrienkrise; weist darauf hin, dass sich die Einstellung der Feindseligkeiten auf alle Konfliktparteien erstrecken sollte, abgesehen von den Gruppierungen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als terroristische Organisationen eingestuft werden; fordert sämtliche Parteien auf, diese Verpflichtungen vollständig umzusetzen; bekräftigt seine Ansicht, dass es für den Syrienkonflikt keine militärische Lösung gibt, und besteht darauf, dass eine politische Lösung gefunden werden muss; verurteilt das militärische Vorgehen der Türkei gegen die kurdischen Kräfte in Norden Syriens, durch das den Kampf gegen den IS gehemmt wird und die Bemühungen um Frieden und Sicherheit torpediert werden;
IV.Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in der Flüchtlings- bzw. Migrationskrise
36. spricht sich für ein erneuertes gemeinsames politisches Engagement der EU und der Türkei in geopolitischen Problembereichen aus, insbesondere der Flüchtlings- und Migrationskrise; erkennt an, dass die Türkei einen beeindruckenden humanitären Beitrag leistet, indem sie mehr Flüchtlinge als jedes andere Land in der Welt aufgenommen hat; fordert die EU und die Türkei auf, ihre Kräfte bei der Verbesserung und Sicherstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen und der grundlegenden Daseinsfürsorge in Flüchtlingslagern zu bündeln und die Tätigkeit des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zu unterstützen, um die massive Ausreise von Migranten zu verhindern; fordert die EU nachdrücklich auf, weiterhin mit Vertretern der türkischen Regierung zusammenzuarbeiten, um eine korrekte Dokumentierung bezüglich der Migranten sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass die Türkei eines der wichtigsten Transitländer für Migranten und Flüchtlinge nicht nur aus Syrien, sondern auch aus einer Vielzahl anderer Länder auf dem Weg in die EU ist; betont, wie wichtig es ist, mit der Türkei zusammenzuarbeiten, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen und tödliche Unglücke auf See zu verhindern; begrüßt den Überwachungseinsatz der NATO im Ägäischen Meer;
37. begrüßt die am 29. November 2015 erfolgte Inkraftsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans der EU und der Türkei zur Flüchtlingshilfe und Migrationssteuerung als Teil einer umfassenden Agenda für eine auf geteilter Verantwortung, gegenseitigen Verpflichtungen und deren Erfüllung beruhenden Zusammenarbeit und bekräftigt, dass dieser Aktionsplan unverzüglich umgesetzt werden muss; betont, dass die Zusammenarbeit EU-Türkei im Bereich Migration nicht an den Zeitplan, den Inhalt und die Bedingungen des Verhandlungsprozesses gekoppelt sein sollte; ist der Ansicht, dass eine Auslagerung der Flüchtlingskrise in die Türkei keine glaubwürdige langfristige Lösung des Problems darstellt; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich im Geiste der Teilung von Lasten und Verantwortung solidarisch zu zeigen, so dass die Zahl der Länder, die Flüchtlinge zur Neuansiedlung aufnehmen, steigt;
38. betont, dass die drei Milliarden EUR sowie zusätzliche Mittel aus der Flüchtlingsfazilität für die Türkei vernünftig genutzt werden müssen, damit sie rasch und unmittelbar den Flüchtlingen und den Kommunen, die sie aufgenommen haben, zugutekommen, indem Projekte umgesetzt werden, durch die der unmittelbare Bedarf an Lebensmitteln, medizinischer Versorgung, Sanitäreinrichtungen und Bildung gedeckt wird; fordert die umfassende Einbeziehung des Parlaments in seiner Eigenschaft als Mitgesetzgeber und Haushaltsbehörde in den Entscheidungsprozess; fordert nachdrücklich, dass die zugesagten Mittel schneller ausgezahlt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Türkei sicherzustellen, dass ein System für die Kontrolle der korrekten und zweckmäßigen Verwendung der Mittel eingerichtet und eng überwacht wird und dass das Europäische Parlament von der Kommission regelmäßig über die Verwendung der Mittel informiert wird; betont, dass schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Kindern und insbesondere Waisenkindern und religiösen Minderheiten wie Christen und Jesiden besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; hebt hervor, dass dringend gegen geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen und gegen ihren geschlechtsspezifischen Missbrauch auf den Transitwegen der Migranten durch die Türkei vorgegangen werden muss;
39. begrüßt die jüngste Entscheidung der türkischen Regierung, ihren Arbeitsmarkt für syrische Flüchtlinge zu öffnen; regt weitere dringliche Maßnahmen an, mit denen dafür gesorgt wird, dass 700 000 syrische Kinder Zugang zu Schulbildung haben; hebt lobend hervor, dass die türkische Regierung syrischen Flüchtlingen unentgeltliche Gesundheitsdienste und Bildungsangebote zur Verfügung stellt; bedauert, dass dem Aufruf des UNHCR, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen wurde und dass das Welternährungsprogramm seine Nahrungsrationen wegen der Mittelkürzung auf 80 % senken musste; spricht der Türkei seine Anerkennung dafür aus, dass sie diese Finanzlücke allein geschlossen hat, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Finanzausstattung der UN-Agenturen und der mit diesen kooperierenden nichtstaatlichen Organisationen in der Türkei zu verbessern;
40. erkennt an, dass die Türkei ihre Politik der offenen Grenzen für syrische Flüchtlinge bis vor kurzer Zeit weitergeführt hat; begrüßt das Inkrafttreten neuer Vorschriften im Rahmen der türkischen Visaregelungen, durch die bereits eine starke Abnahme der irregulären Grenzübertritte bewirkt wurde; betont jedoch, dass gegenüber Ländern, die Hauptquellen illegaler Migration sind, eine wesentlich strengere Visapolitik, die mit der Visapolitik der EU in Einklang steht, angewendet werden muss, um den Zufluss von Migranten, die keines internationalen Schutzes bedürfen, durch die Türkei nach Europa einzudämmen; betont, dass die Türkei umfassende Unterstützung benötigt, damit sie ihren Grenzschutz verbessern und verstärkt gegen Schleuser vorgehen kann; fordert die Türkei auf, gegenüber Menschenschleusern keine Toleranz walten zu lassen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um deren Tätigkeit zu beenden, und den Strom von Migranten in Richtung auf die griechischen Inseln, der innerhalb der EU zu schwerwiegenden humanitären, politischen, sozialen und sicherheitsbezogenen Problemen führt, zu stoppen; regt eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Türkei, Bulgarien und Griechenland bei den Such- und Rettungsaktionen im Ägäischen Meer an und fordert Frontex auf, der türkischen Küstenwache Unterstützung anzubieten und den bilateralen Austausch von Informationen auszuweiten; erkennt an, dass Maßnahmen gegen kriminelles Schleusertum nur gekoppelt mit der Öffnung sicherer und legaler Wege für Flüchtlinge und Asylbewerber in die Europäische Union wirksam sein können;
41. betont, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Migration in die EU nicht dazu führen sollten, dass Flüchtlinge zurückgewiesen oder Personen rechtswidrig inhaftiert werden; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Gemeinsamen Aktionsplans der EU und der Türkei die Behauptungen zu prüfen, die Amnesty International in seinem Bericht vom 1. April 2016 aufgestellt hat, wonach die Türkei syrische Flüchtlinge zur Rückkehr zwingt; bekräftigt, dass alle Rückführungsverfahren aus Griechenland in die Türkei vollständig im Einklang mit internationalen und EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf den Zugang zu Asyl und internationalem Schutz und die Umsetzung von Grundrechten und Verfahrensgarantien erfolgen müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Art und Weise, wie die türkischen Behörden die Vereinbarung umsetzen, genau zu verfolgen und zu prüfen, ob der Grundsatz der Nichtzurückweisung im Falle von Personen, die in die Türkei zurückgekehrt sind, beachtet wird; bekräftigt seine Forderung an die türkische Regierung, die geografische Einschränkung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 aufzuheben; beharrt darauf, dass unbedingt sichere und legale Routen für Flüchtlinge eingerichtet werden müssen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen für die Umsiedlung von Flüchtlingen beträchtlich zu verstärken; ist der Auffassung, dass unbedingt eine politische Lösung der Syrienkrise gefunden werden muss; fordert die Türkei nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um eine politische Lösung wesentlich zu verstärken und insbesondere die Vorbehalte gegen die Beteiligung der Kurden an den Friedensgesprächen in Genf abzubauen;
42. begrüßt, dass die türkischen Behörden und das UNHCR in der Türkei ihre Datenbanken für die Registrierung von Flüchtlingen durch Harmonisierung zu einem einzigen Registrierungssystem zusammenführen; ist der Ansicht, dass dringend technische Wege gesucht werden sollten, diese Datenbank mit der EU-Datenbank für die Registrierung von Asylbewerbern (Eurodac) interoperabel und kompatibel zu machen; betont, dass es ebenfalls wichtig ist, dass Flüchtlinge, die die Türkei mit dem Ziel Europa verlassen, in der türkischen Datenbank gelöscht werden;
43. betont, dass die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens gegenüber sämtlichen Mitgliedstaaten für die EU von wesentlicher Bedeutung ist, da dies eine wirksamere Politik der Rückführung von Migranten ermöglichen würde, die keinen internationalen Schutz genießen; begrüßt die politische Einigung zwischen den beiden Parteien, die auf dem Gipfeltreffen EU-Türkei vom 29. November 2015 erzielt wurde, der zufolge das Rückübernahmeabkommen von Juni 2016 an in vollem Umfang anwendbar sein soll; fordert alle Parteien auf, die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen in vollem Umfang wirksam umzusetzen und sicherzustellen, dass die Grundrechte der rückgeführten Migranten uneingeschränkt geachtet werden;
44. fordert die Regierung auf, die im Fahrplan für die Visaliberalisierung aufgestellten Kriterien gegenüber allen Mitgliedstaaten in vollem Umfang und auf nichtdiskriminierende Weise zu erfüllen; bekräftigt, dass die Visaliberalisierung ein auf Verdiensten beruhendes Verfahren ist und dass eine visumfreie Reiseregelung für die Bürger der Türkei nur dann möglich ist, wenn die Standards erreicht worden sind; ersucht die Kommission, für die Erfüllung der Auflagen des Fahrplans für die Visaliberalisierung mehr technische Unterstützung zur Verfügung zu stellen;
V.Fortschritte bei den Gesprächen über die Wiedervereinigung Zyperns
45. begrüßt die beträchtlichen Fortschritte, die bei den Gesprächen über die Wiedervereinigung Zyperns unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen erzielt wurden; begrüßt die gemeinsame Erklärung der Führer der beiden Volksgruppen vom 11. Februar 2014 als Grundlage für eine Beilegung des Konflikts; unterstützt – ohne einer abschließenden Einigung vorzugreifen und im Einklang mit den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und dem Völkerrecht – die Umwandlung der Republik Zypern in eine Föderation beider Bevölkerungsgruppen und Landesteile mit einer einzigen Souveränität, einer einzigen internationalen Rechtspersönlichkeit und einer einheitlichen Staatsbürgerschaft, bei politischer Gleichberechtigung beider Gemeinschaften und gleichen Chancen für alle Bürger; hebt die konstruktive Herangehensweise der jeweiligen Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Volksgruppe auf der Insel lobend hervor, ebenso wie ihre Entschlossenheit und ihre unermüdlichen Anstrengungen dahingehend, so schnell wie möglich eine faire, umfassende und tragfähige Vereinbarung zur Streitbeilegung zu erzielen; unterstreicht, wie wichtig die Beilegung des Jahrzehnte währenden Zypernkonflikts für die gesamte Region und für Europa bzw. die Europäische Union wäre; begrüßt deshalb die Möglichkeit, ein erneutes Referendum über die Wiedervereinigung abzuhalten, und fordert alle Parteien auf, zu einem positiven Ausgang beizutragen;
46. betont, dass die ungelöste Zypern-Frage die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei beeinträchtigt, und fordert daher alle beteiligten Seiten auf, auf eine Lösung hinzuwirken;
47. fordert die Türkei auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EG–Türkei gegenüber allen Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern vollständig und diskriminierungsfrei umzusetzen, was dem Verhandlungsprozess einen gewaltigen Schub verleihen würde;
48. bedauert die Politik illegaler Siedlungen der Türkei und fordert die Türkei auf, die Ansiedlung türkischer Staatsbürger in den besetzten Gebieten Zyperns zu beenden, die gegen die Genfer Konvention und das Völkerrecht verstößt; fordert die Türkei nachdrücklich auf, alle Maßnahmen einzustellen, durch die das demografische Gleichgewicht auf der Insel verschoben und mithin eine künftige Lösung verhindert wird;
49. fordert die Türkei auf, von sämtlichen Maßnahmen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern abzusehen, die zu Spannungen und einer Krise in der ausgesprochen empfindlichen Region führen und negative Auswirkungen auf die Verhandlungen über eine demokratische Lösung haben könnten, durch die der unannehmbare Status quo einer Zweiteilung beendet würde; erkennt das Recht der Staaten der Region an, auf der Grundlage ihrer souveränen Rechte bilaterale und sonstige Abkommen zu unterzeichnen, mit dem Ziel, ihre nationalen Ressourcen innerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen zu nutzen;
50. begrüßt die Einigung der Führer der beiden Volksgruppen auf eine Reihe vertrauensbildender Maßnahmen, darunter die Öffnung zweier neuer Grenzübergänge sowie die Verbindung der Stromnetze; weist jedoch darauf hin, dass im Bereich der Interoperabilität der Mobilfunknetze keine oder bestenfalls sehr geringe Fortschritte erzielt worden sind; fordert deshalb beide Seiten nachdrücklich auf, sämtliche Maßnahmen, über die eine Einigung erzielt wurde, ohne weitere Verzögerungen umzusetzen; fordert die EU auf, die Beilegung des Streits politisch und finanziell uneingeschränkt zu unterstützen; fordert die Türkei auf, den Verhandlungsprozess aktiv zu unterstützen, und fordert ein positives Ergebnis dieses Prozesses; fordert die Türkei auf, mit dem Abzug ihrer Truppen aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta gemäß der Resolution 550 (1984) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen zu übergeben; hebt lobend hervor, dass dem Ausschuss für vermisste Personen, dessen Tätigkeit sich gleichermaßen auf türkisch-zyprische und griechisch-zyprische Vermisste erstreckt, Zugang zu allen betroffenen Stätten einschließlich der Militärgebiete gewährt wird; fordert die Türkei jedoch auf, Zugang zu den relevanten Archiven zu gewähren, was dem Ausschuss ermöglichen würde, wirksamer tätig zu sein;
51. begrüßt die Initiative des Präsidenten der Republik Zypern, Nikos Anastasiades, das Türkische in den Rang einer Amtssprache der EU zu erheben, und fordert die Parteien auf, diesen Prozess zu beschleunigen; weist darauf hin, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands der EU im künftigen türkisch-zyprischen Gliedstaat nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung zur Streitbeilegung bereits im Vorfeld gut vorbereitet werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung des gemeinsamen Ad-hoc-Komitees beider Volksgruppen für die Vorbereitung auf die EU; fordert sowohl das Europäische Parlament als auch die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Zusammenarbeit mit den türkischen Zyprern bei der Vorbereitung der vollständigen Integration in die EU zu verstärken; regt an, dass der Präsident des Europäischen Parlaments im Falle einer Einigung die notwendigen Schritte ergreift;
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52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission /Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär des Europarates, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU‑Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015,
– unter Hinweis auf die siebte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats zwischen Albanien und der EU, der am 18. Mai 2015 in Brüssel stattfand,
– unter Hinweis darauf, dass Albanien am 1. April 2009 der Nordatlantikvertrags‑Organisation (NATO) beigetreten ist;
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes der Konferenz zum Westlichen Balkan vom 27. August 2015 in Wien sowie auf die Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen für das Gipfeltreffen 2015 in Wien,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611) und das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2015 Report“ (Bericht über Albanien 2015) (SWD(2015)0213),
– unter Hinweis auf die am 24. März 2015 in Tirana angenommenen gemeinsamen Schlussfolgerungen im Rahmen des fünften Dialogs auf hoher Ebene über die wichtigsten Prioritäten,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der OSZE/BDIMR‑Wahlbeobachtungsmission vom 8. September 2015 über die am 21. Juni 2015 abgehaltenen Kommunalwahlen,
– unter Hinweis auf die neunte Tagung des parlamentarischen Stabilisierungs- und Assoziierungsausschusses EU‑Albanien, die am 9./10. November 2015 in Brüssel stattfand,
– unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Albanien,
– unter Hinweis auf die von Knut Fleckenstein als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Albanien geleistete Arbeit,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Albanien auf seinem Weg zum EU‑Beitritt kontinuierlich Fortschritte erzielt hat;
B. in der Erwägung, dass (potenzielle) Bewerberländer auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungen beurteilt werden und dass die Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmt;
C. in der Erwägung, dass weiterhin Herausforderungen bestehen und zügig und effizient angegangen werden müssen, damit weitere Fortschritte auf dem Weg zum EU‑Beitritt erzielt werden;
D. in der Erwägung, dass die konsequente Annahme und uneingeschränkte Umsetzung von Reformen bei den fünf zentralen Prioritäten sowie ein nachhaltiges politisches Engagement wesentlich sind, um beim EU‑Beitrittsprozess weiter voranzukommen;
E. in der Erwägung, dass der Schutz der Religionsfreiheit, des kulturellen Erbe und die Vermögensverwaltung im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit Grundwerte der Europäischen Union sind;
F. in der Erwägung, dass es für weitere Fortschritte beim EU‑Beitrittsprozess unerlässlich ist, dass die politischen Kräfte einen konstruktiven und nachhaltigen politischer Dialog über EU‑bezogene Reformen führen; in der Erwägung, dass es für einen erfolgreichen und nachhaltigen Reformprozess entscheidend ist, dass Regierung und Opposition in einen fairen Wettstreit treten, einen konstruktiven Dialog führen, zusammenarbeiten und kompromissbereit sind;
G. in der Erwägung, dass in Albanien über den EU‑Beitrittsprozess politischer Konsens herrscht und der Prozess von weiten Kreisen der Öffentlichkeit unterstützt wird; in der Erwägung, dass der Erfolg der Reformagenda stark davon abhängt, ob in dem Land ein demokratisches politisches Umfeld vorhanden ist;
H. in der Erwägung, dass nachhaltige Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Reform der Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Reform der öffentlichen Verwaltung und Grundrechte, beim Reformprozess von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Albanien die Reformanstrengungen in diesen Bereichen und bei anderen zentralen Prioritäten intensivieren muss, wenn Beitrittsverhandlungen eröffnet werden sollen und das Land seinen Übergang zur Demokratie konsolidieren will; in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt ihrer Erweiterungspolitik gestellt und darüber hinaus betont hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung und die öffentliche Verwaltung in allen Westbalkanländern gestärkt werden müssen;
1. begrüßt, dass Albanien bei den Reformen im Hinblick auf die zentralen Prioritäten, die für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erforderlich sind, kontinuierlich Fortschritte erzielt hat; fordert die Regierung, das Parlament und die politischen Parteien auf, in den Reformbestrebungen nicht nachzulassen und die Umsetzung der Reformen zu beschleunigen; fordert sie auf, zügig eine substanzielle Reform der Justiz auf den Weg zu bringen; hält es für wichtig, dass diese Reformen angemessen und zügig umgesetzt werden;
2. fordert alle politischen Parteien auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen konstruktiveren und wirklichen politischen Dialog zu führen, der es ermöglicht, dass wichtige Reformen beschlossen und umgesetzt werden; ist fest davon überzeugt, dass eine tragfähige Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition im Parlament für den Prozess des Beitritts Albaniens zur EU und für die Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen von entscheidender Bedeutung ist; betont nachdrücklich, dass das Engagement für die Ausbildung einer demokratischen politischen Kultur der Gesprächs-, Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft unbedingt aufrechterhalten werden muss, während Boykottverhalten und Radikalismus restlos aufgegeben werden müssen; begrüßt die Einrichtung und die Arbeit des Nationalen Rates für Europäische Integration, in dessen Rahmen der Reformprozess im Zusammenhang mit der EU inklusiver gestaltet werden dürfte; fordert mit Nachdruck, die Fähigkeit des Parlaments, die Umsetzung und Einhaltung des Besitzstands zu überwachen, weiter zu verbessern;
3. würdigt, dass die Parteien in Regierung und Opposition gleichermaßen die Rechtsvorschriften im Parlament einstimmig verabschiedet haben, denen zufolge Straftäter von der Ernennung und Wahl in ein öffentliches Amt ausgeschlossen werden („Gesetz zur Entkriminalisierung“), und dass sie in diesem Zusammenhang konstruktiv zusammengearbeitet haben; begrüßt, dass das Parlament begleitende Rechtsvorschriften verabschiedet hat, und fordert eine zügige und sorgfältige Umsetzung dieser Rechtsvorschriften gemäß Geist und Wortlaut; fordert nachdrücklich, dass das Parlament bei der Umsetzung der Gesetze mit gutem Beispiel vorangeht, damit das Vertrauen der Bürger und der Geschäftswelt in die politischen Vertreter und die öffentlichen Einrichtungen gefördert wird;
4. begrüßt, dass Albanien zugesagt hat, eine umfassende und gründliche Reform des Justizsystems durchzuführen, und empfiehlt den staatlichen Stellen Albaniens eindringlich, die Vorbereitungen auf diese einschneidende Reform zügig fortzusetzen, um das Vertrauen der Bürger in das Justizsystem zu fördern; würdigt die vom parlamentarischen Ausschuss zur Justizreform bei der Vorbereitung der Reform geleistete Arbeit; schätzt die enge Zusammenarbeit mit der Venedig‑Kommission; fordert des Weiteren, dass auf dem Weg hin zur Annahme dieser Reform eine kooperative Haltung eingenommen wird; fordert alle Parteien auf, die Empfehlungen der Venedig‑Kommission zu berücksichtigen und auf diese Weise auf einen Kompromiss bezüglich der wichtigsten Änderungen in der Justiz hinzuarbeiten, die unter anderem in einem Zusammenhang mit der vollständigen Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Richter und Staatsanwälte sowie mit der Unparteilichkeit der Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichts und des Hohen Justizrates, stehen;
5. betont, dass die Mängel, die derzeit bei der Arbeitsweise des Justizsystems bestehen – u. a. die mangelnde Unabhängigkeit von anderen Teilen der Staatsgewalt, politische Einflussnahme, selektive Rechtsprechung, eingeschränkte Rechenschaftspflicht, ein hohes Maß an Korruption, unwirksame Kontrollsysteme, Ressourcenmangel, die Dauer der Verfahren insgesamt, Fehlen eindeutiger beruflicher Kriterien für die Ernennung und Beförderung von Richtern –, beseitigt werden müssen; betont, dass die Transparenz verbessert und die einschlägigen Empfehlungen, die die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) in ihrem vierten Evaluierungsbericht über die Vorbeugung von Korruption bei Richtern und Staatsanwälten abgegeben hat, umgesetzt werden müssen;
6. empfiehlt, dass die Kommission die Fortschritte bei der Justizreform genau verfolgt, und fordert sie auf, dem Parlament und dem Rat Bericht zu erstatten, sobald Albanien bei dieser Reform ausreichende Fortschritte erzielt hat, und diesen Schlussfolgerungen Rechnung zu tragen und Albaniens Fortschritte bei der Umsetzung der fünf zentralen Prioritäten zu berücksichtigen, wenn sie in Erwägung zieht, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu empfehlen;
7. begrüßt, dass die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung 2015–2020, deren Aktionsplan 2015–2017 sowie die Strategie für die Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen verabschiedet wurden; betont, dass der öffentliche Dienst professionell und transparent sein muss, damit den Interessen der Bürger gedient wird, bessere Dienste für die Bürger bereitgestellt werden und eine effiziente Durchführung der künftigen Beitrittsverhandlungen in die Wege geleitet wird; nimmt zur Kenntnis, dass Anstrengungen unternommen wurden, um die öffentliche Verwaltung bürgerfreundlicher zu gestalten; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen, die Verwaltungskapazitäten zu stärken, die öffentliche Verwaltung zu entpolitisieren, die Korruption im öffentlichen Dienst zu bekämpfen und die Einstellungsverfahren auf der Grundlage von Verdiensten und Leistungen zu verbessern, fortzusetzen; fordert, dass das Gesetz über den öffentlichen Dienst und das neue Gesetz über Verwaltungsverfahren uneingeschränkt und wirksam umgesetzt werden; fordert, dass die Autorität, Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Ressourcenausstattung der Einrichtungen zur Durchsetzung der Menschenrechte, zum Beispiel des Büros des Bürgerbeauftragten, verbessert werden; fordert, dass für die beiden jeweils für die Bereiche Kinder und Verhütung von Folter zuständigen neuen Kommissare ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden; begrüßt die Verabschiedung der Strategie für die Dezentralisierung 2015–2020 und des Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung, in deren Rahmen die administrativen und finanziellen Kapazitäten der lokalen Verwaltungseinheiten gestärkt und Konsultationen zwischen der Verwaltung auf zentraler und kommunaler Ebene vorgesehen werden; stellt fest, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften genauer festgelegt werden müssen und der enge Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern, auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, fortgeführt werden muss;
8. ist weiterhin besorgt über die weit verbreitete Korruption, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Justiz, Vergabe öffentlicher Aufträge, Konzessionen und Bau- und Raumplanung sowie in der lokalen Verwaltung und im öffentlichen Dienst; fordert, dass die lokalen Gebietskörperschaften gestärkt werden; begrüßt die Annahme der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2015–2020 und des Aktionsplans 2015–2017; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, den Aktionsplan gründlich zu verfolgen und zu prüfen, verstärkt Fortschritte bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung bei Korruptionsfällen auf allen Ebenen zu erzielen, die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption strikt durchzusetzen sowie die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen zur Bekämpfung der Korruption auszubauen und ihre Unabhängigkeit zu verbessern; begrüßt, dass der Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Informanten vorgelegt wurde und vorgeschlagen wird, bei der Parteienfinanzierung für mehr Transparenz und eine strengere Kontrolle zu sorgen; betont, dass die Fähigkeit von Strafverfolgungsbehörden, aktiv und wirksam zu ermitteln, verbessert werden muss; ist der festen Überzeugung, dass durch Fortschritte bei der Justizreform die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ebenfalls wesentlich verbessert wird;
9. nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung die organisierte Kriminalität mit Entschlossenheit bekämpft, was zu einer Reihe von erfolgreichen umfassenden Strafverfolgungsmaßnahmen geführt hat, unter anderem in Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer und der EU‑Mitgliedstaaten; ist jedoch weiterhin besorgt angesichts der geringen Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei weiter ausgebaut und für eine wirksame juristische Aufbereitung gesorgt werden muss; fordert, dass für die Polizei und die Staatsanwaltschaft ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden, damit die organisierte Kriminalität bekämpft werden kann; begrüßt das aktuelle Vorgehen gegen Drogenhändler, merkt allerdings an, dass der Drogenhandel für Albanien weiterhin ein erhebliches Problem darstellt; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die Herstellung von Drogen und Betäubungsmitteln und den Drogenhandel verstärkt zu bekämpfen, unter anderem durch eine intensivere internationale und regionale Zusammenarbeit; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständigen Strafverfolgungsbehörden, einen besseren Schutz und bessere Entschädigungen für die Opfer sowie Fortschritte bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, den Waffenhandel stärker zu bekämpfen;
10. nimmt die Bewertung und die Empfehlungen des BDIMR der OSZE zur Kenntnis, was den Wahlprozess im Anschluss an die Kommunalwahlen vom Juni 2015 betrifft, bei dem internationale Beobachter eine Reihe von Unregelmäßigkeiten ermittelten; betont, dass die Parlamentswahl 2017 eine wichtige Prüfung für den Prozess der Integration Albaniens in die EU sein wird; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, sich nach Kräften zu bemühen, eine freie und faire Wahl vorzubereiten; begrüßt die im Januar 2016 erfolgte Einrichtung eines parlamentarischen Ad‑hoc‑Ausschusses zur Wahlreform und fordert eine wirksame Umsetzung seiner Empfehlungen, insbesondere mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung der anstehenden Wahl; ist besorgt über die Politisierung des Wahlprozesses insgesamt und fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, unter anderem die Verfahrensmängel anzugehen, darunter Wahlstreitigkeiten, die mangelnde Unabhängigkeit von Wahlkommissionen, die mangelnde Transparenz und Wirksamkeit der Parteienfinanzierung, die mutmaßlichen Fälle von Stimmenkauf und Einschüchterungen von Wählern und den Missbrauch von Staatsressourcen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess zu verbessern; stellt fest, dass die Zentrale Wahlkommission die internen Zuständigkeiten für die Kontrolle der Parteienfinanzierung eindeutig festlegen muss und über rein formelle Prüfungen der von den Parteien abgegebenen Erklärungen hinausgehen muss;
11. begrüßt die Annahme einer parlamentarischen Entschließung zur Rolle der Zivilgesellschaft in der demokratischen Entwicklung des Landes und nimmt die sich verbessernde Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Kenntnis, zu der auch deren Teilnahme an den Treffen des Nationalen Rates für Europäische Integration gehört; begrüßt, dass der Fahrplan für die Zivilgesellschaft angenommen wurde, und fordert, dass er zügig umgesetzt wird; empfiehlt, dass Schritte unternommen werden, um die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu institutionalisieren, damit die Demokratie und der Schutz der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte durch Teilnahme der Öffentlichkeit gestärkt wird, und die Transparenz bei der Beschlussfassung zu verbessern; fordert die zuständigen Behörden auf, den Verwaltungsaufwand für die zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verringern und Vorschriften im Steuerbereich und weitere einschlägige Rechtsvorschriften zu überarbeiten, um private Spenden zu erleichtern; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die zivilgesellschaftlichen Organisationen anzuhalten, sich aktiv an der Überwachung des Wahlprozesses zu beteiligen und dazu beizutragen, dass der Öffentlichkeit rechtzeitig umfassende Informationen über den EU‑Beitrittsprozess bereitgestellt werden;
12. fordert die albanische Regierung nachdrücklich auf, besonderes Gewicht darauf zu legen, die Perspektiven von jungen Menschen zu verbessern, und in die Modernisierung und Reform des Bildungssystems zu investieren, um insbesondere für junge Menschen die Beschäftigungsfähigkeit und die Berufsaussichten zu verbessern; betont, dass die derzeitige Abwanderung von Hochqualifizierten in einen Strom von Wissen umgewandelt wird, durch den die Mobilität unterstützt und gleichzeitig ein großes Potenzial für Berufsaussichten in Albanien geschaffen wird; begrüßt, dass in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik Unterstützung über das IPA bereitgestellt wird;
13. fordert die zuständigen Behörden erneut auf, damit fortzufahren, den Opfern der Ereignisse vom 21. Januar 2011 Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;
14. verurteilt, dass Verdächtige in Polizeidienststellen misshandelt werden, die Haftanstalten überfüllt sind und in ihnen die medizinische Versorgung unzureichend ist und die Bedingungen mangelhaft sind;
15. weist darauf hin, dass die institutionellen Mechanismen für den Schutz der Rechte von Kindern nach wie vor unzureichend sind; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Jugendgerichtsbarkeit so zu reformieren, dass sie den internationalen Standards entspricht; fordert, dass die Mittelzuweisungen für das System zum Schutz von Kindern erheblich aufgestockt werden, insbesondere für die Kinderschutzstellen auf lokaler und regionaler Ebene; bedauert, dass einige Kinderschutzstellen geschlossen werden mussten, weil es an Finanzmitteln fehlte; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Kinder auch in ländlichen Gebieten Zugang zu den Kinderschutzstellen haben;
16. würdigt das Klima der religiösen Toleranz in dem Land, die gute Zusammenarbeit zwischen den Religionsgemeinschaften und deren positive Beziehungen zum Staat; fordert alle zuständigen staatlichen Stellen und Religionsgemeinschaften auf, sich gemeinsam dafür einzusetzen, die religiöse Eintracht zu wahren und zu fördern;
17. weist darauf hin, dass es zu den zentralen Prioritäten gehört, wirksame legislativen und politische Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Schutz der Menschenrechte, die Minderheitenrechte und politische Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung verstärkt werden; weist darauf hin, dass die Lebensbedingungen von Roma und Balkan‑Ägyptern, die häufig mit sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu kämpfen haben, schwierig sind; lobt die Annahme des nationalen Aktionsplans für die Integration der Roma und Ägypter 2015–2020 und eine verstärkte Umsetzung der Maßnahmen zugunsten der Integration der Roma; merkt an, dass die Quoten bei den Schulanmeldungen und -abbrüchen bei Straßenkindern, die den Ethnien der Roma und Ägypter angehören, und Fälle von Zwangsräumungen bei diesen Kindern ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren oder Bereitstellen alternativen Wohnraums, weiterhin Anlass zur Sorge geben; fordert, dass die Kinderrechte besser geschützt werden und die Jugendgerichtsbarkeit verbessert wird; begrüßt die Entschließung des Parlaments zum Schutz der Rechte und Freiheiten von Personen, die der LGBTI‑Gemeinschaft angehören; merkt an, dass die zweite Pride‑Parade im Juni 2015 in Tirana ohne größere Zwischenfälle verlief; empfiehlt, dass Bestimmungen, durch die Transgender‑Personen und Intersexuelle diskriminiert werden, aufgehoben werden; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, das Klima der Inklusion und Toleranz gegenüber allen Minderheiten in Albanien weiter zu verbessern, unter anderem, indem die Rolle des nationalen Ausschusses zu Minderheiten gestärkt wird;
18. empfiehlt, dass geschlechterspezifische Ungleichheiten, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und häusliche Gewalt mit geeigneten Mechanismen bewältigt werden; begrüßt, dass im April 2015 Änderungen des Wahlgesetzes angenommen wurden, durch die vorgeschrieben wird, dass 50 % der Kandidaten auf den Kandidatenlisten für Gemeinderäte Frauen sein müssen;
19. merkt an, dass die Durchsetzung von Eigentumsrechten noch sichergestellt werden muss; fordert mit Nachdruck, dass das Verfahren der Registrierung und Rückgabe von bzw. Entschädigung in Bezug auf Eigentum abgeschlossen und dass die Strategie 2012–2020 zu Eigentumsrechten wirksam umgesetzt wird; weist darauf hin, dass eine verbesserte Durchsetzung von Eigentumsrechten positiven Einfluss auf lokale und ausländische Investitionen haben wird;
20. hebt erneut die grundlegende Bedeutung einer professionellen, unabhängigen und von Vielfalt geprägten öffentlich‑rechtlichen Rundfunkanstalt und privater Medien hervor; ist besorgt über die weit verbreitete Selbstzensur unter Journalisten, die manchmal physisch davon abgehalten werden, über bestimmte Ereignissen zu berichten, angegriffen oder wegen ihrer Arbeit bedroht werden, und über die Fälle von Eingriffen in die redaktionelle Unabhängigkeit; bedauert in diesem Zusammenhang, dass dem Investigativen Regionalen Netz für den Balkan mit einem Verfahren wegen Verleumdung gedroht wurde, nachdem es während der Kommunalwahlen 2015 die kriminelle Vergangenheit eines Kandidaten für das Bürgermeisteramt untersucht hatte; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die für Journalisten geltenden beruflichen und ethischen Standards zu verbessern; fordert, dass das Gesetz über audiovisuelle Medien stärker umgesetzt wird; betont, dass die Transparenz bei Werbeanzeigen der Regierung in den Medien erhöht werden muss und dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörde und der öffentlich‑rechtlichen Sendeanstalt sicherzustellen; ist besorgt über die Änderungen an den Verfahren für die Wahl des Generaldirektors der staatlichen albanischen Rundfunk- und Fernsehanstalt (RTSH); fordert die Regierung und die Opposition auf, dafür zu sorgen, dass die nationale Sendeanstalt ordnungsgemäß funktioniert, indem sie einen Konsenskandidaten für das Amt des Direktors finden; betont, dass die verzögerte Digitalisierung abgeschlossen werden muss;
21. merkt an, dass Albanien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht hat; begrüßt die verbesserte Steuererhebung und die Kampagne der Regierung gegen die Informalität; nimmt zwar einen Zuwachs bei der Beschäftigung zur Kenntnis, ist allerdings besorgt über die hohe Arbeitslosenrate, insbesondere über die hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, die mehr als 50 % der Gesamtarbeitslosigkeit ausmachen; fordert nachdrücklich, dass der Chancengleichheit mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird und dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigung der Frauen im Arbeitsmarkt zu erhöhen; ist weiterhin besorgt über die anhaltenden und gravierenden Mängel in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, das Regelungsumfeld, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung der Korruption, die Bemühungen um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen im Wege stehen; fordert Albanien nachdrücklich auf, die umfangreiche Schattenwirtschaft, die nach wie vor ein gravierendes Problem darstellt und mit der weit verbreiteten Korruption in Zusammenhang steht, durch wirksame Wirtschaftsreformen umfassend zu bewältigen; fordert mit Nachdruck, dass Schritte unternommen werden, um die Schwachstellen bei der Vertragsdurchsetzung und der Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen, gegen den nach wie vor hohen Anteil der Schattenwirtschaft vorzugehen und dem Programm Albaniens für die Haushaltskonsolidierung und den Abbau der öffentlichen Schulden Vorrang einzuräumen; fordert nachdrücklich, dass Mechanismen im Bereich des Verbraucherschutzes stärker unterstützt werden;
22. fordert Albanien auf, weitere Bemühungen um eine Angleichung an das EU Umweltrecht und die Anforderungen von Kapitel 27 zu unternehmen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass eine nationale Behörde für Schutzgebiete und eine Behörde für die albanische Küste gegründet wurden;
23. fordert die Regierung Albaniens auf, den Bau von Wasserkraftanlagen in ökologisch gefährdeten Gebieten wie entlang der Vjosa und in Schutzgebieten zu kontrollieren und die Unversehrtheit von bestehenden Nationalparks aufrechtzuerhalten; empfiehlt, die Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verbessern, wodurch den EU‑Standards gemäß der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat‑Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen werden könnte; fordert die Regierung Albaniens auf, die Transparenz zu verbessern, indem sie die Öffentlichkeit in ihre Vorhaben einbezieht und sie zu ihnen konsultiert;
24. fordert Albanien auf, im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und der Abfallbewirtschaftung die einschlägigen Messungen vorzunehmen und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gegen unsachgemäße Entsorgung und Beseitigung von Abfällen und insbesondere gegen Abfall im Meer vorzugehen;
25. fordert die Regierung auf, eine nationale Energiestrategie zu verabschieden und umzusetzen; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass Albanien der Energiegemeinschaft keinen Aktionsplan für erneuerbare Energie vorgelegt hat, was ein Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst hat; ist ebenfalls besorgt darüber, dass Albanien den von der Energiegemeinschaft gesetzten Termin, bis zu dem es sein Gesetz an die Richtlinie von 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen anpassen muss, verstreichen lassen hat; fordert die Regierung nachdrücklich auf, sich stärker für die Energieeffizienz einzusetzen, indem sie ein neues Gesetz über Energieeffizienz in Gebäuden verabschiedet;
26. hebt würdigend hervor, dass Albanien nach wie vor ein konstruktiver Partner in der Region ist und im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit aktiv handelt; hält es für wichtig, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen gewahrt werden, die nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind; nimmt das Engagement Albaniens mit Blick auf Initiativen der regionalen Zusammenarbeit positiv zur Kenntnis, die auf den Konferenzen zum Westlichen Balkan 2014 in Berlin und 2015 in Wien auf den Weg gebracht wurden; begrüßt, dass Albanien im Rahmen der Konnektivitätsagenda eine konstruktive Rolle spielt; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, vor der nächsten Westbalkankonferenz 2016 in Paris für eine vollständige und zügige Umsetzung der technischen Normen und nicht verbindlichen Maßnahmen im Verkehrsbereich, die auf der Konferenz zum Westlichen Balkan 2015 angenommen wurden, zu sorgen;
27. begrüßt den anhaltenden politischen Willen, die Beziehungen zu Serbien zu verbessern, und fordert Albanien und Serbien auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Stabilität in der Region, die Zusammenarbeit und die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu fördern; fordert Albanien vor dem Hintergrund dieser Bemühungen auf, den Ausbau des regionalen Büros für Jugendzusammenarbeit mit Sitz in Tirana fortzusetzen, das für die weitere Aussöhnung in der Region, insbesondere unter jungen Menschen, von größter Bedeutung ist; empfiehlt, dass der Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten wie der Bahnverbindung und der modernen Autobahn zwischen Tirana und Skopje als Teil von Korridor VIII beschleunigt wird; beglückwünscht Albanien zur uneingeschränkten Angleichung mit sämtlichen einschlägigen Erklärungen im Rahmen der GASP und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sowie zu seiner Bereitschaft, an den europäischen Regelungen zur Unterstützung und Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge mitzuwirken; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um gegen die hohe Anzahl offensichtlich unbegründeter, an die Mitgliedstaaten gestellter Asylanträge vorzugehen und mithilfe des Kontrollmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung entschlossen zu handeln, um eine engere operative Zusammenarbeit und einen entsprechenden Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern einzuleiten; fordert die Regierung auf, auch in Betracht zu ziehen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die sozioökonomischen Lebensbedingungen zu verbessern; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine gemeinsame EU‑Liste sicherer Herkunftsländer zu erstellen und befürwortet, dass Albanien in diese Liste aufgenommen wird;
28. unterstützt im Zusammenhang mit dem Berlin Prozess die Schaffung des Forums der Zivilgesellschaft des Westbalkans, das Vertretern der Zivilgesellschaft aus der Region die Möglichkeit bietet, Gedanken auszutauschen, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen und konkrete Empfehlungen an die Entscheidungsträger zu richten, und fordert, dass dieser Prozess auf dem nächsten Gipfeltreffen, das 2016 in Paris stattfinden soll, fortgesetzt wird und Vorbereitungsworkshops mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus der Region veranstaltet werden;
29. begrüßt das Engagement Albaniens bei der Bekämpfung von Radikalisierung und Terrorismus sowie die Annahme von einschlägigen Sicherheitsstrategien und eines Aktionsplans; begrüßt, dass der aktualisierte strategische Rahmen eine Strategie zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus umfasst; ist besorgt darüber, dass Albanien – so wie andere Länder – vom Phänomen der Rückkehr ausländischer Kämpfer, der islamischen Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus betroffen ist; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Regierung Albaniens Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass sich Albaner als ausländische Kämpfer dem „IS“ im Irak und Syrien anschließen; hält es für unbedingt erforderlich, dass weiterhin eine wirksame Strategie zur Vorbeugung gegen eine islamische Radikalisierung, zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus auch unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften, zur Verhinderung und Unterbrechung des Stroms ausländischer terroristischer Kämpfer und zur Bekämpfung der Terrorismusbekämpfung umgesetzt wird und dass für die Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden ein spezifisches, auf der Rechtsstaatlichkeit gründendes Konzept sowie eine kohärente Justizpolitik gegenüber Straftätern konzipiert wird; empfiehlt des Weiteren, dass in diesem Zusammenhang die wirksame regionale Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Dienststellen in den Mitgliedstaaten, unter anderem im Bereich des Informationsaustausches, intensiviert werden; ist der Ansicht, dass im Rahmen aller Maßnahmen, die in dieser Hinsicht ergriffen werden, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und -übereinkünften stets die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gewahrt bleiben müssen;
30. bedauert, dass es aufgrund einer mangelnden Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Verständigung innerhalb der albanischen Delegation nicht möglich ist, im Stabilisierungs- und Assoziierungsausschuss derzeit eine sinnvolle Debatte durchzuführen, und dass auf seiner neunten Tagung keine Empfehlung angenommen werden konnte; plädiert dafür, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Stabilisierungs- und Assoziierungsausschuss zu stärken, damit durch ihn ein positiver Beitrag zum Prozess des Beitritts Albaniens zur EU geleistet werden kann;
31. fordert die Kommission auf, in ihren künftigen Berichten detaillierte Informationen über die Unterstützung für Albanien im Rahmen des IPA und über die Umsetzung von Maßnahmen aufzunehmen, insbesondere was die IPA‑Unterstützung anbelangt, die für die Umsetzung der zentralen Prioritäten und der einschlägigen Projekte veranschlagt wird, wobei die Erklärung der Kommission zum strategischen Dialog mit dem Europäischen Parlament zu berücksichtigen ist;
32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Albaniens zu übermitteln.
Bericht 2015 über Bosnien und Herzegowina
221k
108k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Bericht 2015 über Bosnien und Herzegowina (2015/2897(RSP))
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits(1),
– unter Hinweis auf den Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union vom 15. Februar 2016,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 21. April 2015 über den Abschluss des SAA mit Bosnien und Herzegowina,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 zu den westlichen Balkanstaaten und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015 zu Bosnien und Herzegowina,
– unter Hinweis auf die erste Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Bosnien und Herzegowina in Sarajewo vom 5./6. November 2015 sowie auf die ersten Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrates und des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU vom 11. und 17. Dezember 2015,
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes des Gipfeltreffens mit den westlichen Balkanstaaten vom 27. August 2015 in Wien sowie auf die Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen für das Gipfeltreffen 2015 in Wien,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611) und das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2015 Bosnia and Herzegovina Report“ (Bericht über Bosnien und Herzegowina 2015) (SWD(2015)0214),
– unter Hinweis auf die von der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina am 29. Januar 2015 angenommene und von der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina am 23. Februar 2015 gebilligte schriftliche Verpflichtung zur EU-Integration sowie auf die Reformagenda 2015–2018 für Bosnien und Herzegowina, die im Juli 2015 von allen drei Regierungsebenen angenommen wurde,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Land, einschließlich seiner Entschließungen vom 9. Juli 2015 zum Gedenken an Srebrenica(2) und vom 17. Dezember 2015 zum 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton(3),
– unter Hinweis auf die am 9. Dezember 2015 im Europäischen Parlament abgehaltene Konferenz mit dem Titel „European future of Bosnia and Herzegovina – 20 years after Dayton-Paris Peace Agreement“ (Eine europäische Zukunft für Bosnien und Herzegowina – 20 Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton),
– unter Hinweis auf die Arbeit von Cristian Dan Preda als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für Bosnien und Herzegowina,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin für die europäische Perspektive Bosnien und Herzegowinas sowie für seine territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit einsetzt;
B. in der Erwägung, dass der EU-Beitritt ein inklusiver Prozess ist, bei dem es bezüglich der Reformagenda eines Konsenses bedarf; in der Erwägung, dass bei den institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen den Bürgern Bosnien und Herzegowinas das Hauptaugenmerk gelten muss;
C. in der Erwägung, dass die EU einen neuen Ansatz für Bosnien und Herzegowina auf den Weg gebracht hat, damit das Land Fortschritte in Richtung EU-Beitritt erzielen und die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Sozialpolitik, Wirtschaft und Rechtsstaatlichkeit bewältigen kann, wodurch dem Land ermöglicht wird, sich auf eine zukünftige Mitgliedschaft vorzubereiten; in der Erwägung, dass ausgehend von diesem Ansatz das SAA am 1. Juni 2015 in Kraft trat;
D. in der Erwägung, dass es eines wirksamen Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten zwischen den verschiedenen Regierungsebenen bedarf, um ein besseres Zusammenspiel mit der EU sicherzustellen und um die Angleichung an sowie die Um- und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu erleichtern und dem Antrag Bosnien und Herzegowinas auf EU-Mitgliedschaft zum Erfolg zu verhelfen; in der Erwägung, dass der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina am 26. Januar 2016 den „Beschluss zu einem Koordinierungssystem im Prozess der europäischen Integration Bosnien und Herzegowinas“ angenommen hat; in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Koordinierung von EU-Angelegenheiten Bosnien und Herzegowina ermöglichen würden, in den uneingeschränkten Genuss von EU-Mitteln zu kommen;
E. in der Erwägung, dass es immer noch 84 500 Binnenvertriebene und eine hohe Anzahl von Flüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina in Nachbarländern, in ganz Europa und weltweit gibt;
F. in der Erwägung, dass eine starke politische Unterstützung ein entscheidender Faktor ist, um den institutionellen Aufbau des Landes wirksamer zu machen;
1. begrüßt den ersten eher positiv ausgefallenen Bericht der Kommission über Bosnien und Herzegowina und bekräftigt sein unmissverständliches Bekenntnis zur europäischen Perspektive Bosnien und Herzegowinas; fordert die staatlichen Stellen auf, die institutionellen und sozioökonomischen Reformen mit Entschlossenheit fortzusetzen und wirksam umzusetzen sowie stetige Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu erzielen; ruft zu Transparenz bei der Planung und Umsetzung der Reformen auf; begrüßt den gemeinsamen Aktionsplan des Staates und der Gebietseinheiten für die Umsetzung der Reformagenda 2015–2018 und fordert eine einheitliche Umsetzung, um landesweit einen wirklichen sichtbaren Wandel zu erreichen und das Leben aller Bürger Bosnien und Herzegowinas zu verbessern;
2. begrüßt die Einreichung des Antrags auf Mitgliedschaft in der EU durch Bosnien und Herzegowina am 15. Februar 2016; ruft den Rat auf, diesen Antrag baldmöglichst zu prüfen und umgehend an die Kommission zu übermitteln, damit mit der Formulierung der Empfehlung begonnen werden kann;
3. begrüßt, dass der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina am 26. Januar 2016 den Beschluss zur Schaffung eines Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten und am 9. Februar 2016 die Verhandlungsposition zur Anpassung des SAA nach dem Beitritt Kroatiens zur EU angenommen hat; weist darauf hin, dass neben den tatsächlichen Fortschritten bei der Umsetzung der Reformagenda auch diese Bestandteile erforderlich sind, wenn der Beitrittsantrag von der EU als erfolgreich erachtet werden soll; fordert eine unverzügliche Harmonisierung der Position der Gebietseinheiten zum angenommenen Koordinierungsmechanismus und ruft alle Interessenträger dazu auf, ihn gemeinsam zu verbessern; spricht sich für eine rasche Umsetzung des Mechanismus aus und fordert nachdrücklich eine konstruktive Zusammenarbeit bei EU-Fragen; unterstreicht, dass dieser Mechanismus für eine effiziente Beschlussfassung im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses unerlässlich ist; begrüßt die anfänglichen konkreten Beratungen auf parlamentarischer Ebene, die auf die uneingeschränkte Umsetzung des Koordinierungsmechanismus abzielten, und fordert eindringlich eine weitere Intensivierung dieser Zusammenkünfte von institutionellen Akteuren; besteht erneut darauf, dass die im Rahmen des SAA zugesagten Handelszugeständnisse angenommen werden; hält die vollständige Umsetzung des SAA, einschließlich seiner Annahme, für ein wichtiges Element der Verpflichtungen Bosnien und Herzegowinas gegenüber der EU und für eine der Voraussetzungen für eine Unterstützung seiner Bewerbung um Mitgliedschaft; legt Bosnien und Herzegowina nahe, bei ihren Bemühungen um Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft auch mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;
4. bekräftigt, dass auch die verfassungsmäßigen, rechtlichen und politischen Reformen fortgesetzt werden müssen, durch die Bosnien und Herzegowina in einen uneingeschränkt wirksamen, inklusiven und funktionsfähigen Staat umgewandelt würde, sodass für all seine Staatsvölker und Bürger, gleichberechtigt und unabhängig von ihrem ethnischen oder religiösen Hintergrund, gemäß den in den früheren Entschließungen des Parlaments bekundeten Grundsätzen – darunter die Kopenhagener Kriterien, der Besitzstand der EU, die Empfehlungen der Venedig-Kommission und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) – Gleichheit und demokratische Vertretung gewährleistet wären und sichergestellt wäre, dass alle Bürger für politische Ämter auf allen Ebenen kandidieren, in diese gewählt werden und sie ausüben können; ruft die Behörden auf, die Grundsätze der legitimen Vertretung, des Föderalismus, der Dezentralisierung und der Subsidiarität sowie die europäischen Werte und die Bedeutung der europäischen Perspektive aktiv zu fördern; fordert die EU-Organe und Einrichtungen auf, sich aktiv an den Anstrengungen zur Ausarbeitung einer nachhaltigen Lösung in Bezug auf die verfassungsmäßige Ordnung Bosnien und Herzegowinas zu beteiligen;
5. fordert die führenden Politiker und die religiösen Würdenträger nachdrücklich auf, von einer spalterischen nationalistischen und sezessionistischen Rhetorik Abstand zu nehmen, durch die die Gesellschaft polarisiert wird und den politischen Dialog und die Aktivitäten, die auf die gegenseitige Achtung, den Konsens und die Zusammenarbeit zwischen legitimen politischen Vertretern und den Schutz der Vielfalt der Gesellschaft abzielen, fortzuführen; fordert alle Bürger auf, die Gelegenheit zur Aussöhnung und Zusammenarbeit wahrzunehmen, die wichtige Voraussetzungen für die Verwirklichung der europäischen Perspektive sind;
6. betont die wichtige Rolle der Basisorganisationen der Zivilgesellschaft beim Prozess der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung, insbesondere was die Beteiligung der Jugend am interkulturellen Dialog und Austausch betrifft, sowie in der Politik; stellt fest, dass Kulturschaffende, Künstler, Schriftsteller und Akademiker eine bedeutende Rolle spielen, wenn es darum geht, den Dialog und das Verständnis zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu fördern; fordert nachdrücklich, dass die Bildung im Hinblick auf Demokratie, Grundrechte und Bürgerschaft in Bosnien und Herzegowina gefördert wird;
7. nimmt die Ankündigung des Präsidenten der Republika Srpska (RS) zur Kenntnis, das geplante Referendum in der RS über die gesamtstaatlichen Justizstrukturen in Bosnien und Herzegowina zu verschieben; bedauert jedoch, dass dieser Beschluss von der Nationalversammlung der Republika Srpska nicht angenommen wurde; fordert dazu auf, die Idee, ein Referendum abzuhalten, insgesamt aufzugeben, da dieses eine Herausforderung für den Zusammenhalt, die Souveränität und die Unversehrtheit des Landes darstellt und die Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation aller Bürger Bosnien und Herzegowinas zunichte zu machen droht, und fordert, dass weitere Fortschritte in Richtung EU-Beitritt erzielt werden; betont, dass sämtliche Mängel im Justizsystem Bosnien und Herzegowinas im Geiste der Zusammenarbeit und nicht im Rahmen einseitiger Initiativen, sondern im Zuge des ausgeweiteten strukturierten Dialogs zum Thema Justiz thematisiert werden sollten; erinnert daran, dass der Republika Srpska gemäß dem Abkommen von Dayton kein Recht auf Abspaltung zusteht;
8. ist zutiefst besorgt angesichts der Erklärungen des Innenministers der Republika Srpska in Bezug auf die künftige Ausbildung von Sondereinheiten der Polizei in der Russischen Föderation, die Vertiefung der Zusammenarbeit, insbesondere was den Informationsaustausch betrifft, und die Absicht, russische Militärausrüstung zu kaufen; fordert die Staatsorgane der Republika Srpska auf, keine unabhängige Außen- und Sicherheitspolitik zu betreiben, die der Politik auf staatlicher Ebene zuwiderlaufen könnte;
9. begrüßt, dass das SAA in Kraft getreten ist und dass es sich bei dem Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss um das erste gemeinsame, auf Grundlage des Abkommens eingerichtete Organ handelt; bedauert jedoch zutiefst, dass es seine Geschäftsordnung nicht anzunehmen vermochte, weil versucht wurde, in die Abstimmungsregeln des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses Sperrmöglichkeiten auf der Grundlage der Ethnie einzuführen; weist darauf hin, dass im Rahmen des SAA die Annahme einer Geschäftsordnung vorgesehen ist, weshalb ihre Nichtannahme einen unmittelbaren Bruch der Umsetzung des Abkommens darstellt; fordert die bosnische Delegation in diesem Zusammenhang auf, in der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses in konstruktiver Weise auf die Annahme der Geschäftsordnung hinzuarbeiten; begrüßt die ersten Sitzungen des aus Vertretern Bosnien und Herzegowinas und der EU bestehenden Stabilitäts- und Assoziationsrates am 11. Dezember 2015;
10. bedauert, dass Korruption, einschließlich Korruption auf höchster Ebene, nach wie vor weit verbreitet ist und dass diesbezügliche politische Verpflichtungen nicht zu konkreten Ergebnissen geführt haben; ist weiterhin besorgt über den schwach ausgeprägten rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Bekämpfung der Korruption, der korrupte Praktiken ungestraft zulässt, und über die geringe Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen bei Korruptionsfällen; fordert eine Verbesserung der Bilanz in Bezug auf wirksame Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung in Korruptionsfällen auf höchster Ebene, die Politiker, hochrangige Beamte und Regulierungsbehörden betreffen, sowie in Bezug auf öffentliche Auftragsvergabe und Privatisierung; begrüßt die Verabschiedung der Strategie und des Aktionsplans zur Bekämpfung der Korruption für den Zeitraum 2015–2019 und fordert nachdrücklich, dass für deren Umsetzung ausreichende Haushaltsmittel veranschlagt werden; fordert, dass die landesweite Zusammenarbeit zwischen Behörden wesentlich verbessert wird; fordert eindringlich die Einrichtung spezifischer Korruptionsverhütungs- und ‑überwachungsstrukturen und die Annahme politischer Leitlinien zur Korruptionsverhütung auf allen Regierungsebenen; fordert die uneingeschränkte und unverzügliche Umsetzung der GRECO-Empfehlungen;
11. hebt hervor, dass eine funktionsfähige und stabile Justiz für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina und für weitere Fortschritte des Landes auf dem Weg in Richtung EU von entscheidender Bedeutung ist; ist besorgt über den zunehmenden Druck, der von politischen Akteuren auf die Justiz ausgeübt wird; weist darauf hin, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Bosnien und Herzegowina dringend gestärkt werden muss; ist insbesondere besorgt über Fälle von politischer Einflussnahme bei Gerichtsverfahren, die Politisierung bei Ernennungsverfahren im Justizwesen, die fortgesetzte Fragmentierung in vier unterschiedliche Rechtssysteme und das Fehlen eines wirksamen und objektiven Systems für die Bewertung der beruflichen Eignung von Richtern; begrüßt die aktualisierte Reformstrategie für den Justizsektor 2014–2018 und fordert einen Aktionsplan für deren Umsetzung, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf landesweiten Harmonisierungsbemühungen liegen muss; erachtet es als wesentlich, dass ein professionelleres, unabhängigeres und verantwortungsvolleres Justizsystem gewährleistet wird, wozu auch die systematische Anwendung objektiver Kriterien für Ernennungen zählt; begrüßt das von den Justizministern auf der Ebene der Gebietseinheiten und des Gesamtstaats unterzeichnete Protokoll, durch das die Justiz auf der Ebene des Gesamtstaats und der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft einer Reform unterzogen werden sollen; begrüßt die Ernennung eines Bürgerbeauftragten, ist jedoch besorgt über die anhaltenden finanziellen und personellen Schwierigkeiten des Büros des Bürgerbeauftragten; fordert die zügige Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Reform des Amts des Bürgerbeauftragten;
12. ist weiterhin besorgt über den sehr beschränkten Zugang zu kostenfreiem Rechtsbeistand; fordert die zuständigen Behörden auf, als Voraussetzung für die Gewährleistung eines gleichberechtigten, wirksamen und nichtdiskriminierenden Zugangs auf staatlicher Ebene ein Gesetz über kostenfreien Rechtsbeistand zu verabschieden; ist der Auffassung, dass die Umsetzung eines solchen Gesetzes für die Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung ist;
13. verurteilt zutiefst das immer noch rechtskräftige Gesetz über die öffentliche Ordnung in der Republika Srpska, durch das die grundlegenden demokratischen Rechte der Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Medienfreiheit unterwandert werden; fordert die vollumfängliche Umsetzung des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen, da es immer noch uneinheitlich ist und häufig unter Hinweis auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Schutz der Geschäftsinteressen von mit den Regierungen handelnden Unternehmen beschränkt wird und folglich den Bürgern in Fällen, in denen der Zugang zu Informationen verweigert wird, keine wirksamen Rechtsmittel bietet; begrüßt die Annahme der Änderungen am Strafgesetzbuch Bosnien und Herzegowinas, durch die die Bestimmungen über Folter, Verschwindenlassen und Vergewaltigung an internationale Normen angepasst werden; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, die im Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität genannten Straftaten in das Strafgesetzbuch aufzunehmen;
14. hält es für wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten auf der Ebene des Gesamtstaats, der Gebietseinheiten und des Bezirks Brcko verbessert wird und dass gemeinsame Sitzungen zwischen ihnen stattfinden; nimmt die Verpflichtungen zur Kenntnis, die im Rahmen der Partnerschaft der Parlamente eingegangen wurden, und fordert mit Nachdruck die Umsetzung der darauf zurückzuführenden Empfehlungen sowie die effektive Umsetzung des vereinbarten Kooperationsrahmens; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung des Konzepts des Mechanismus für die Zusammenarbeit der Parlamente in Bosnien und Herzegowina in Bezug auf mit dem EU-Integrationsprozess verbundene Tätigkeiten; fordert, dass die Koordinierung mit den Kantonsversammlungen insgesamt verbessert wird;
15. nimmt die Rolle des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung bei der Gewährleistung der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas zur Kenntnis; ist besorgt angesichts der weitverbreiteten Präsenz von Waffen, die sich illegal im Besitz der Bevölkerung befinden, sowie der immer noch großen Lagerbestände an Munition und Waffen, die unter die Verantwortung der Streitkräfte fallen; begrüßt die Fortschritte, die von den Streitkräften bei der Entsorgung der instabilsten Munition und beim Aufbau nachhaltiger Kapazitäten zur Verwaltung der restlichen Lagerbestände erzielt wurden; fordert eindringlich ein umfassendes Konzept, um die verbleibenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Minenräumung im Land bis 2019 in Angriff zu nehmen; ruft die Kommission und die VP/HV auf, ihre Unterstützung für diese Maßnahmen zu verstärken;
16. fordert die Mitglieder der Arbeitsgruppe mit Nachdruck zur Ausarbeitung von Änderungen am Wahlgesetz von Bosnien und Herzegowina auf, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Änderungen die Grundlage für echte demokratische Wahlen als Ausdruck der Souveränität schaffen; unterstreicht, dass demokratische Wahlen nur dann möglich sind, wenn ein breites Spektrum anderer Menschenrechte und Grundfreiheiten fortwährend und ohne Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Religion, Geschlecht, politischer oder sonstiger Meinungen, Eigentum, Geburt oder des sonstigen Status und ohne willkürliche und unangemessene Beschränkungen in Anspruch genommen werden kann;
17. ist der Ansicht, dass durch die Fragmentierung der öffentlichen Verwaltung, deren Politisierung und die schwache Koordinierung in der Politik die institutionellen und rechtlichen Reformen beeinträchtigt werden und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger negativ beeinflusst wird; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf allen Ebenen auf, die mittelfristige Politikplanung zu verbessern und einen umfassenden und landesweiten strategischen Rahmen für die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie ein Programm zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu entwickeln, das den von der OECD/SIGMA für EU-Beitrittskandidaten entwickelten europäischen Grundsätzen für die öffentliche Verwaltung Rechnung trägt;
18. erkennt die Landwirtschaft als einen wichtigen Wirtschaftszweig Bosnien und Herzegowinas an, da rund 20 % der Bevölkerung des Landes direkt oder indirekt davon abhängen; begrüßt deshalb die Fortschritte, die im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Veterinärpolitik erzielt wurden, sowie den Beschluss der Kommission, den Ausfuhren von Milch- und Molkereiprodukten aus Bosnien und Herzegowina in die EU zuzustimmen; fordert, dass größere Anstrengungen zur Anpassung des amtlichen Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollsystems an die europäischen Normen sowie zur Einrichtung der erforderlichen institutionellen Strukturen, die den Einsatz des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen Raums erlauben würden, unternommen werden; ruft die Regierung auf, die Einrichtung eines Landwirtschaftsministeriums auf gesamtstaatlicher Ebene und eine begleitende Entwicklungsstrategie zu unterstützen;
19. stellt fest, dass die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Regierung und zivilgesellschaftlichen Organisationen unzureichend sind, wozu auch gehört, dass sie nur eingeschränkt am politischen Dialog über die Reformagenda teilnehmen können; erachtet es als unerlässlich, die Rolle der Zivilgesellschaft zu stärken und die Bürger in den EU-Beitrittsprozess einzubeziehen; fordert erneut die Schaffung und Umsetzung transparenter und inklusiver Mechanismen für die Konsultation der Öffentlichkeit; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf allen Ebenen auf, den einschlägigen rechtlichen und finanziellen Rahmen zu verbessern, eine nationale Strategie über zivilgesellschaftliche Organisationen anzunehmen und für eine transparente öffentliche Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu sorgen, um landesweit eine verstärkt partizipative und inklusive Demokratie voranzubringen; ruft die zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, ihre Kapazitäten und Strukturen wesentlich zu verstärken und mit den Behörden Bosnien und Herzegowinas, der EU und der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten; fordert Letztere auf, die zivilgesellschaftlichen Organisationen bei ihren Bemühungen zu unterstützen;
20. nimmt die unkoordinierte Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens 2014–2016 zur Kenntnis; fordert mit Nachdruck die Annahme und Umsetzung einer neuen Strategie und eines neuen Aktionsplans zur Geldwäsche entsprechend den Empfehlungen des Moneyval-Ausschusses; weist auf den Bedarf eines opferorientierten Ansatzes und einer multidisziplinären und umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels hin; ruft die EU und die Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas zu einer wirksamen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer auf; begrüßt die Annahme des Aktionsplans 2016–2019 für die Bekämpfung des Menschenhandels in Bosnien und Herzegowina, einschließlich der spezifischen Ausrichtung auf Probleme im Zusammenhang mit Wanderarbeitern und der Zwangsbettelei von Kindern, und ruft zu einer wirksamen Umsetzung des Aktionsplans auf; ist weiterhin besorgt angesichts der hohen Anzahl illegaler Waffen in Bosnien, die leicht in die EU eingeführt werden können; fordert die zuständigen Behörden auf, ihre Anstrengungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Waffenhändlern und Schmugglern sowie die Bekämpfung der unkontrollierten Verbreitung von und des illegalen Handels mit Waffen, insbesondere kleinen und leichten Waffen, unter anderem durch eine Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU zu erhöhen;
21. empfiehlt den staatlichen Stellen, einen Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus für den Zeitraum 2015-2020 auszuarbeiten; fordert die staatlichen Stellen auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit die landesweite Zusammenarbeit zwischen Polizei-, Nachrichten- und Sicherheitsdiensten bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewaltbereiten Extremismus mehr Wirkung zeitigt; ruft zum Ausbau der Kapazitäten Bosnien und Herzegowinas für die Terrorismusbekämpfung auf; fordert die zuständigen Behörden auf, stärkere Anstrengungen bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu unternehmen, wozu auch die Schaffung eines Rechtsrahmens gehört, der die Möglichkeit bietet, die Bankkonten terroristischer Vereinigungen einzufrieren; hält die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen in Bosnien und Herzegowina und den Austausch von Informationen innerhalb des Landes für unerlässlich; betont, dass die enge Zusammenarbeit zwischen regionalen Sicherheitsdiensten ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist, und ermutigt zur weiteren Zusammenarbeit in diesem Bereich;
22. weist darauf hin, dass Bosnien und Herzegowina schwer vom Phänomen der ausländischen Kämpfer und der Radikalisierung betroffen ist; ist besorgt über die Radikalisierung junger Menschen und darüber, dass sich eine – im Vergleich zu anderen Ländern in der Region – hohe Zahl von ihnen dem Da’esh angeschlossen hat; fordert die Fortsetzung und Stärkung der Maßnahmen gegen Radikalisierung und Terrorismus; begrüßt die Anstrengungen zur Stärkung des interreligiösen Dialogs, darunter die gemeinsame Erklärung von führenden Politikern und religiösen Würdenträgern, in denen Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus verurteilt werden; begrüßt die ersten Urteile gegen ausländische Kämpfer auf der Grundlage der Straftatbestände der Finanzierung terroristischer Aktivitäten, der öffentlichen Anstiftung zu terroristischen Aktivitäten sowie der Mitorganisation und der Beteiligung am Da’esh; fordert, dass dringend wirksame Entradikalisierungsprogramme entwickelt und Anstrengungen unternommen werden, um jungen Menschen in Bosnien und Herzegowina im Einklang mit der „positiven Agenda für die Jugend in den westliche Balkanstaaten“ eine bessere wirtschaftliche Perspektive zu bieten und sie so davon abzuhalten, sich mit radikalen und extremen Ideologien zu identifizieren; unterstützt Anstrengungen zur Einbeziehung der Medien, der akademischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft bei der Schärfung des Bewusstseins für die Risikofaktoren der Radikalisierung, die in gewaltbereiten Extremismus münden kann; fordert die Entwicklung nationaler und regionaler Netze zur Sensibilisierung in Bezug auf die Radikalisierung, die auf den bewährten Verfahren und Instrumenten des auf EU-Ebene eingerichteten Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung beruhen sollten; spricht sich für eine engere Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten in der EU und in Nachbarländern aus, auch was den Austausch von Informationen betrifft; begrüßt die Durchführung von Polizeioperationen in ganz Bosnien und Herzegowina, die zur Verhaftung von Personen führten, die im Verdacht stehen, terroristische Aktivitäten zu organisieren, zu unterstützen und zu finanzieren;
23. stellt fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Achtung der Menschenrechte erheblicher Verbesserungen bedarf; fordert, dass in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine landesweite Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung entwickelt wird; fordert ein weiteres Mal mit Nachdruck, dass eine eindeutige Definition von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung als Diskriminierungsgründe in das Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen wird; fordert dessen wirksame Umsetzung und die Stärkung der Rolle des für Menschenrechte zuständigen Bürgerbeauftragten; ist besorgt angesichts der Diskriminierung von Personen mit Behinderungen im Rahmen der Beschäftigung, der Bildung, des Zugangs zum Gesundheitswesen und der Bereitstellung anderer Dienstleistungen; ist besorgt über durch Hass bedingte Gewalt, Hassreden und den gemeldeten Anstieg der Bedrohungen gegenüber Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft; legt den Behörden nahe, dieses Problem unter anderem durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in den Reihen der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und der Bevölkerung in Angriff zu nehmen; nimmt die erheblichen Fortschritte bei der Umsetzung des Prozesses der Eintragung der Roma in das Personenstandsregister zur Kenntnis, ist jedoch weiterhin besorgt aufgrund der beschränkten Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit, der Bildung und der Beschäftigungsaussichten; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, geschlechtsspezifische Diskriminierung zu bekämpfen; fordert eindringlich, dass die Bestimmung über die Todesstrafe in der Verfassung der Gebietseinheit der Republika Srpska aufgehoben wird;
24. bedauert, dass keine Fortschritte bei der Umsetzung der Rechtssachen Sejdić-Finci und Zornić zu verzeichnen sind, und weist darauf hin, das Bosnien und Herzegowina nach wie vor gegen die diesbezüglichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt; betont einmal mehr, dass das Versäumnis, die Urteile umzusetzen, nach wie vor eine Diskriminierung der Bürger Bosnien und Herzegowinas zur Folge hat und daher ein Hindernis auf dem Weg hin zu einem EU-Beitritt Bosnien und Herzegowinas darstellen kann;
25. fordert eine entschiedenere und ordnungsgemäße Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen und Hassreden aus ethnischen oder anderen Gründen sowie der Verbreitung extremistischer Ideologien über soziale Medien; bedauert, dass die Föderation weiterhin das einzige Gebiet im westlichen Balkan ist, in dem die Bestrafung von durch Rassenhass motivierte Verbrechen nicht im Strafgesetzbuch geregelt ist, und ruft dringend zur Aufnahme einer dahingehenden Bestimmung auf; fordert ebenso die Aufnahme einer Bestimmung in Bezug auf Hassreden in die Strafgesetzbücher aller Gebietseinheiten;
26. erinnert daran, dass das Wahlgesetz und das Wahlsystem allen drei Staatsvölkern und allen anderen Bürgern die Möglichkeit einräumen müssen, die eigenen legitimen politischen Vertreter in den Institutionen und Behörden frei und unabhängig zu wählen;
27. hebt die wichtige Rolle hervor, die der Zivilgesellschaft bei der Wahrung und Förderung der Minderheitenrechte in dem Land, bei der Förderung der gesellschaftlichen Harmonie und Toleranz sowie bei der Sensibilisierung der Menschen für die Vorteile der Vielfalt zukommt; fordert eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Bewältigung der Herausforderungen der ethnischen Teilung, um dem Land dabei zu helfen, sich der EU weiter anzunähern; fordert eine bessere Koordination zwischen den zuständigen staatlichen Stellen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen, um für eine bessere Durchsetzung des Gesetzes über Minderheiten zu sorgen;
28. begrüßt die Annahme der Strategie für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt für den Zeitraum 2015–2018; fordert, dass die Rahmenstrategie für die Umsetzung der Istanbul-Konvention dringend verabschiedet und umgesetzt wird; ist besorgt angesichts des Umstands, dass es auf staatlicher Ebene keinen umfassenden Rechtsrahmen zu sexuellen Übergriffen und keinen geeigneten Entschädigungsmechanismus für Opfer gibt; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, eine angemessene Finanzierung und die Verbesserung der Rechtsvorschriften in Bezug auf sichere Unterkünfte sicherzustellen und ein harmonisiertes System zur Überwachung und Erfassung von Daten in Bezug auf Fälle von Gewalt gegen Frauen einzurichten; ruft auch dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Teilhabe von Frauen an der Politik und dem Berufsleben zu erhöhen, ihre soziale und wirtschaftliche Situation zu verbessern, insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Recht auf Mutterschaftsurlaub und -geld, und ihre Rechte zu fördern, zu schützen und zu stärken; fordert die Regierungen auf allen Ebenen auf, mit Unterstützung der Zivilgesellschaft Frauen für diese Probleme zu sensibilisieren, damit sie den ihnen gesetzlich zustehenden Schutz in Anspruch nehmen;
29. hebt die grundlegende Bedeutung der Bildung bei der Schaffung und Förderung einer toleranten und inklusiven Gesellschaft sowie bei der Förderung der Zusammenarbeit und des Zusammenhalts über kulturelle, religiöse und ethnische Grenzen hinweg hervor; stellt mit Bedauern fest, dass nur langsam Fortschritte bei der Bewältigung des Problems der „zwei Schulen unter einem Dach“ sowie weiterer Formen der Segregation und Diskriminierung an Schulen erzielt werden, und dass noch immer kein gemeinsamer zentraler Lehrplan entwickelt worden ist; fordert mit Nachdruck konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Segregation des Bildungssystems; betont, dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Effizienz des fragmentierten Bildungssystems zu verbessern und zugleich das Recht auf gleiche Bildungsmöglichkeiten in allen Amtssprachen Bosnien und Herzegowinas und das Recht jeder Gemeinschaft auf Bildung in der eigenen Sprache zu gewährleisten; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, für die wirksame Umsetzung der Grundsätze der inklusiven Bildung mit Blick auf Kinder mit Behinderungen zu sorgen;
30. begrüßt die aktive Beteiligung Bosnien und Herzegowinas an der Bildungs- und Ausbildungsplattform für die westlichen Balkanstaaten sowie die weitere Teilnahme an Erasmus+ und der Initiative „Western Balkans Youth Window“ (Jugend in den westlichen Balkanstaaten), die bei der die Bekämpfung der sehr hohen Jugendarbeitslosenrate eine sehr wichtige Rolle spielen; begrüßt die Zusage Bosnien und Herzegowinas, an der PISA-Studie der OECD im Jahr 2018 teilzunehmen; betrachtet diese Studie als ein hilfreiches Instrument für die Debatte über die Qualität des Bildungswesens und erforderliche Reformen; begrüßt die von allen 13 Bildungsministerien und den einschlägigen Behörden zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft, sich an den gemeinsamen Anstrengungen zu beteiligen; ruft die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, die Teilnahme Bosnien und Herzegowinas an der Studie aus Mitteln des Heranführungsfonds zu finanzieren;
31. unterstreicht, dass unabhängige und professionelle Medien zu den zentralen Bestandteilen einer gut funktionierenden demokratischen Gesellschaft zählen; ist besorgt über die Rückschritte in dem Bereich der Meinungsfreiheit, über Fälle von politisch motiviertem Druck gegenüber und Einschüchterung von Journalisten, einschließlich der Durchführung falscher Finanz- und sonstiger Inspektionen in einigen Medienunternehmen durch lokale und nationale Behörden, und über die anhaltende politisch und ethnisch bedingte Polarisierung der Medien; ruft die zuständigen staatlichen Stellen auf, gründliche Ermittlungen in Bezug auf Angriffe gegen Journalisten durchzuführen und einen Rechtsrahmen für den Schutz von Journalisten zu schaffen; fordert darüber hinaus, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die politische, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen sicherzustellen und für Transparenz bei Eigentumsverhältnissen im Medienbereich zu sorgen, indem alle rechtlichen Lücken geschlossen werden, durch die die uneingeschränkte Transparenz systematisch verhindert wird; stellt fest, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, um jede unzulässige politische Einflussnahme auszuschließen; fordert das Ergreifen von Maßnahmen, um für Pluralismus in den Medien und die Ausstrahlung in allen Amtssprachen zu sorgen; fordert zudem die Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und der finanziellen Sicherheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, da ihr Vorhandensein für die Einheit Bosnien und Herzegowinas wichtig ist; ist beunruhigt darüber, dass gezielte Cyberangriffe auf Nachrichtenportale nicht strafrechtlich verfolgt werden;
32. begrüßt die erzielten Fortschritte beim Abbau des Verfahrensrückstaus bei Kriegsverbrechen; stellt fest, dass es beim IStGHJ Bedenken wegen der unzureichenden Folgemaßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft gibt, was die wiederholten Aufforderungen betrifft, Fälle von Kriegsverbrechen zum Abschluss zu bringen; fordert, dass die nationale Strategie in Bezug auf Kriegsverbrechen überarbeitet, sexuelle Gewalt im Krieg wirksamer strafrechtlich verfolgt wird und die Opfer besser geschützt werden; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass die Opfer ihr Recht auf eine wirksame Entschädigung in Anspruch nehmen können;
33. nimmt zur Kenntnis, dass einige Maßnahmen durchgeführt werden, und fordert, dass größere Fortschritte in Bezug auf die dauerhafte Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen erzielt werden, unter anderem was die Bereiche Beschäftigung, Bildung und Sozialschutz, die Rückgabe von Eigentum und die Gesundheitsversorgung auf lokaler Ebene betrifft; bekräftigt, wie wichtig es ist, ihre dauerhafte Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina, insbesondere in die Republika Srpska zu unterstützen; fordert alle Regierungsebenen auf, sie zu beschützen und ihre Rückkehr zu beschleunigen, indem sämtliche erforderlichen legislativen und administrativen Maßnahmen eingeführt und umgesetzt werden; fordert die wirksame Umsetzung der überarbeiteten Strategie im Zusammenhang mit Anhang VII des Friedensabkommens von Dayton; fordert die Kommission auf, angemessene finanzielle Hilfe und Projekthilfe zu gewähren, wodurch dieser Prozess erleichtert würde; nimmt die anhaltend hohe Zahl vermisster Personen zur Kenntnis und fordert die zuständigen Behörden zu einer Intensivierung ihrer Zusammenarbeit und ihrer Anstrengungen, die 7 019 Personen zu finden, die seit dem Krieg noch immer vermisst werden, auf; weist darauf hin, dass alternative Ansätze zur Justiz entwickelt werden müssen, unter anderem ausgehend von der Strategie des UNDP in Bezug auf die Übergangsjustiz; ruft die Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas auf, im Rahmen der einschlägigen Programme umfangreiche Ressourcen zur Verfügung zu stellen;
34. stellt fest, dass, die Rehabilitierung und der Wiederaufbau Bosnien und Herzegowinas in der Nachkriegszeit zwar weitgehend erfolgreich waren und das Land der EU nähergebracht haben, jedoch nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit des Aussöhnungsprozesses bestehen; unterstreicht daher, wie wichtig Bildungsmaßnahmen zur Aussöhnung und zum gegenseitigen Verständnis in der Gesellschaft sind;
35. begrüßt die Zunahme der angemeldeten Erwerbstätigkeit sowie die ersten Schritte, die getätigt wurden, um die politische Koordinierung zu stärken und das Geschäftsklima zu verbessern; ist weiterhin besorgt über die staatliche Einflussnahme auf die Wirtschaft, die Qualität der öffentlichen Finanzen, die hohe Abhängigkeit von der Finanzierung durch internationale Investitionskredite, die unklare Herkunft internationaler Investitionen und die schwierigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt; betont, dass gegen die anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit (27,6 %), darunter die sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit (62,7 %), sowie gegen die weit verbreitete Schattenwirtschaft vorgegangen und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts verbessert werden muss;
36. begrüßt die Annahme eines neuen Arbeitsrechts durch beide Gebietseinheiten; bedauert, dass es kein vereintes Wirtschaftsgebiet gibt, wodurch die Rahmenbedingungen für Unternehmen erschwert werden; fordert mit Nachdruck, die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern, indem die Rechtsstaatlichkeit gestärkt, die Durchsetzung von Verträgen vereinfacht und die Korruption bekämpft wird; bedauert, dass Bosnien und Herzegowina keine KMU-Strategie auf staatlicher Ebene entwickelt hat;
37. unterstreicht, dass Reformen und eine Harmonisierung der fragmentierten Sozialschutzsysteme unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger erforderlich sind, um die Gleichbehandlung aller Bürger zu gewährleisten; stellt fest, dass die Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte, einschließlich Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, immer noch eingeschränkt sind, und weist auf die Bedeutung einer weiteren Stärkung und Harmonisierung dieser Rechtsvorschriften im ganzen Land hin;
38. fordert mit Nachdruck die Annahme landesweiter sektoraler Strategien in den Bereichen Verkehr, Energie und Umwelt; unterstreicht, dass diese Strategien unter anderem dazu erforderlich sind, um in den Genuss des EU-Heranführungsinstruments zu kommen;
39. begrüßt die Beteiligung von Bosnien und Herzegowina an der Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans; unterstreicht die Bedeutung der beiden wichtigen Investitionsprojekte „Stara Gradiška“ und „Svilaj“, die den Handel, die regionale Integration und das nachhaltige Wachstum erleichtern werden; fordert die Staatsorgane mit Nachdruck auf, noch vor dem nächsten Gipfel 2016 in Paris für eine uneingeschränkte und rasche Umsetzung der technischen Normen und weichen Maßnahmen im Transportbereich zu sorgen, die beim Westbalkan-Gipfel 2015 in Wien vereinbart wurden (z. B. Angleichung/Vereinfachung von Grenzübertrittsverfahren, Informationssysteme, Wartungssysteme, Entbündelung und Zugang Dritter zum Netz);
40. fordert , dass die Ergebnisse der Volks- und Wohnraumzählung unverzüglich veröffentlicht werden, weil sie für die wirtschaftliche und soziale Planung hilfreich sind; weist zudem darauf hin, dass die Daten der Volkszählung von 2013 beim Ausfüllen des Fragebogens, den Bosnien und Herzegowina von der Kommission erhalten wird, erforderlich sein werden;
41. fordert die statistischen Ämter von Bosnien und Herzegowina auf, ihre Statistiken an die Normen von Eurostat anzupassen;
42. ist besorgt über die Rückschritte im Bereich der Informationsgesellschaft; fordert, dass die digitale Umstellung zügig durchgeführt wird; fordert mit Nachdruck, dass eine Aufsichtsbehörde für die Akkreditierung im elektronischen Handel eingerichtet wird und auf staatlicher Ebene Gesetze über die elektronische Unterschrift verabschiedet werden, da letztere aufgrund des Fehlens dieser Behörde noch nicht umgesetzt worden sind; fordert die verantwortlichen Behörden auf, die Umsetzung der 2009 eingerichteten europäischen Notrufnummer 112 zu beschleunigen;
43. stellt fest, dass in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel beschränkte Maßnahmen und Aktivitäten durchgeführt und erste Schritte zum Aufbau des Netzes Natura 2000 zum Schutz der Natur ergriffen wurden; fordert die zuständigen Behörden auf, einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Umweltschutz und für Klimamaßnahmen zu schaffen und die strategische Planung sowie die Angleichung an den Besitzstand in diesen Bereichen zu stärken; fordert die zuständigen Behörden auf, gemäß den EU-Umweltnormen übermäßige Luftverschmutzung einschließlich der Verschmutzung durch den Betrieb der Erdölraffinerie in Bosanski Brod, zu verhindern; bekräftigt, dass Bosnien und Herzegowina seine aus dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Übereinkommen, 1991) und dem Protokoll über die strategische Umweltprüfung (Kiew, 2003) herrührenden Verpflichtungen uneingeschränkt umsetzen muss;
44. fordert die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf, den Bau von Wasserkraftanlagen in ökologisch gefährdeten Gebieten sowie in Schutzgebieten und schutzfähigen Gebieten zu regulieren und zu überwachen und die Unversehrtheit von bestehenden Nationalparks, darunter der Nationalpark Sutjeska und der Nationalpark Una, aufrechtzuerhalten; empfiehlt, die Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verbessern, um den EU Standards gemäß der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung zu tragen; fordert die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf, die Transparenz zu verbessern, indem sie die lokalen Gemeinschaften, Sachverständige aus der Wissenschaft und die Zivilgesellschaft in ihre Vorhaben einbezieht und sie zu ihnen konsultiert;
45. beglückwünscht Bosnien und Herzegowina zur Übernahme des Vorsitzes der Energiegemeinschaft im Jahr 2016; ist jedoch besorgt über die von der Energiegemeinschaft verhängten Sanktionen gegen Bosnien und Herzegowina; wiederholt seinen Aufruf an Bosnien und Herzegowina, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verbindung zu den Energieinfrastrukturen der Nachbarländer herzustellen und all seinen vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags über die Energiegemeinschaft nachzukommen;
46. verurteilt das das im Februar 2015 in der Republika Srpska angenommene Gesetz zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Beiträge in sozialen Medien, durch die die öffentliche Ordnung gestört wird oder die unanständige, ausfällige oder beleidigende Inhalte haben, unter Strafe stellt, was den Weg für rechtliche Beschränkungen der freien Meinungsäußerung im Internet und der freien Medien ebnet und bei den Nutzern der sozialen Medien zu einer Selbstzensur führen kann;
47. würdigt die konstruktive und proaktive Rolle, die Bosnien und Herzegowina bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit übernommen hat; ist der Ansicht, dass im Wege einer konkreten Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu einer Stabilisierung des Westbalkans beigetragen werden kann; begrüßt das Grenzabkommen mit Montenegro; spricht sich dafür aus, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die ausstehenden bilateralen Fragen zu klären, etwa in Bezug auf die Markierung des Grenzverlaufs mit Serbien und Kroatien, und um das Problem der grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung in Angriff zu nehmen; begrüßt die erste gemeinsame Sitzung des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina mit der serbischen Regierung, die am 4. November 2015 in Sarajevo stattfand;
48. begrüßt, dass die Quote der Anpassung an die Beschlüsse im Bereich der GASP von 52 % auf 62 % angestiegen ist; hält es vor dem Hintergrund des Antrags Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur EU für erforderlich, die Außenpolitik in hohem Maße mit der GASP der EU abzustimmen;
49. ruft die Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas angesichts der anstehenden Kommunalwahlen auf, die diesbezüglichen Empfehlungen der internationalen und lokalen Beobachter und der OSZE/des BDIMR umzusetzen, um so die Glaubwürdigkeit und die Integrität des Wahlverfahrens zu gewährleisten; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, dringend die Kommunalwahlen in Mostar zu reglementieren;
50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der VP/HR, dem Rat, der Kommission, der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina sowie den Regierungen und Parlamenten der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska sowie den Regierungen der zehn Kantone zu übermitteln.
Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 über die Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten (2015/2223(INI))
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 3, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 9,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 1 und Artikel 34 Absatz 3,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013(1),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006(5),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen(6),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG(7) sowie seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz(8),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(9),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2015 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 – ,Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual'“ (COM(2015)0610),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2014 mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2014)0130),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758), die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema sowie die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011(10),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Ein Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020) und seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu dieser Mitteilung(11),
– unter Hinweis auf die Resolution 64/292 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung“(12),
– unter Hinweis auf das Pilotprojekt der Kommission zur Entwicklung einer Methodik für Referenzbudgets in Europa,
– unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Measuring child poverty: New league tables of child poverty in the world's rich countries“ (Kinderarmut messen: Neue Tabellen zu Kinderarmut in den reichen Ländern)(13),
– unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Children of the Recession: The impact of the economic crisis on child well-being in rich countries“(Kinder der Rezession: Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Kinderwohl in den reichen Ländern)(14),
– unter Hinweis auf den Quartalsbericht der Kommission vom September 2015 über die soziale Lage und die Beschäftigungssituation in der EU(15),
– unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket für soziale Investitionen der Kommission vom 20. Februar 2013,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Juni 2011 zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung(16),
– unter Hinweis auf den OECD-Bericht vom 21. Mai 2015 mit dem Titel „In It Together: Why Less Inequality Benefits All“ (Gemeinsam in einem Boot: Warum alle von weniger Ungleichheit profitieren),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2013 zum Thema „Für ein koordiniertes europäisches Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Energiearmut“(17),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2013 zum Thema „Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren”(18),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 31. März 2011 zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung(19),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz vom 3. Oktober 2014 zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020(20),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Ausschusses für Sozialschutz vom10. März 2015 über die soziale Lage in der Europäischen Union (2014)(21),
– unter Hinweis auf die Studien mit dem Titel „The State of Lending: The Cumulative Costs of Predatory Practices“(22) (Die kumulativen Kosten räuberischer Praktiken bei der Darlehensvergabe) vom Juni 2015 und „Le panier de la ménagère ... pauvre“(23) („Der Einkaufskorb armer Haushalte“) vom August 2008,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz vom 15. Februar 2011 zur „Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Leitinitiative der Strategie „Europa 20201“(24),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser(25),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen(26),
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates (EU) 2015/1848 vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015(27) und auf seinen Standpunkt vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten(28),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes(29),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union(30),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen(31),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa(32),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0040/2016),
A. in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zwischen 2008 und 2013 von 117 Millionen auf 122,6 Millionen angestiegen ist; in der Erwägung, dass 2013 16,7 % der Bevölkerung der EU nach Sozialleistungen von Armut bedroht waren, 9,6 % unter schwerwiegender materieller Deprivation litten und 10,7 % der Haushalte als Haushalte mit sehr niedriger Erwerbsintensität eingestuft wurden; in der Erwägung, dass diese Entwicklung dem in der Strategie Europa 2020 verankerten strategischen Ziel entgegenläuft, die Zahl der Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden oder hiervon bedroht sind, bis 2020 um mindestens 20 Millionen zu senken;
B. in der Erwägung, dass gemäß der Eurostat-Methodologie die Armutsgefährdungsschwelle mit 60 % des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens festgelegt ist;
C. in der Erwägung, dass es vielen Haushalten durch Energieeinsparungen und Effizienzverbesserungen, insbesondere in Bezug auf Wohnräumlichkeiten, ermöglicht werden könnte, sich aus der Energiearmut zu befreien; in der Erwägung, dass 2015 10 % der EU-Bürger mit der Zahlung der Nebenkosten im Rückstand waren (37 % in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten), es 12 % der EU-Bürger 2014 nicht möglich war, ihre Wohnung angemessen zu heizen (60 % in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten) und laut SILC-Statistiken 16 % der EU-Bevölkerung 2014 in Wohnungen mit undichtem Dach oder feuchten Wänden lebte (33 % in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten);
D. in der Erwägung, dass über 12 Millionen Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind und dass 62 % davon bereits seit mehr als zwei Jahren arbeitslos sind; in der Erwägung, dass bei Langzeitarbeitslosen die Wahrscheinlichkeit höher ist, Opfer von Armut und sozialer Ausgrenzung zu werden;
E. in der Erwägung, dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen äußerst wichtig ist und in Zeiten, in denen mehr und mehr EU-Bürger von der sozialen Krise betroffen sind, beibehalten werden muss;
F. in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 34 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung anerkennt, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen;
G. in der Erwägung, dass die Preise für Güter und Dienstleistungen der Grundversorgung – und damit die Haushaltskosten – in manchen Ländern zeitweise relativ schnell gestiegen sind;
H. in der Erwägung, dass „chronisch Arme“, die oft langzeitarbeitslos sind, aber manchmal auch Niedriglohnbeschäftigungen nachgehen, und Alleinstehende mit Kindern, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder durchschnittlich weniger Stunden arbeiten als ein Hauptverdiener, stets als eine der am stärksten gefährdeten Gruppen identifiziert werden;
I. in der Erwägung, dass es bislang keine allgemein gültigen Indikatoren für absolute Armut gibt;
J. in der Erwägung, dass schlechte oder unzulängliche Wohnräumlichkeiten die Chancen reduzieren, ein normales Leben zu führen; in der Erwägung, dass sich die Qualität der Wohnräumlichkeiten (einschließlich etwa ausreichender Isolierung), die von Menschen in prekären Situationen genutzt werden, während der Krise verschlechtert hat, da die Instandhaltung nicht finanziert werden konnte; in der Erwägung, dass längeres Wohnen in Wohnräumlichkeiten schlechter Qualität die körperliche Gesundheit beeinträchtigen kann;
K. in der Erwägung, dass der Anstieg der Haushaltskosten für Wohnraum, Lebensmittel, Nebenkosten (Strom, Gas und Wasser), Transport, Gesundheit und Bildung es erschwert, das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel der Armutsbekämpfung zu erreichen;
L. in der Erwägung, dass die Kosten für grundlegende und lebensnotwendige Waren und Dienstleistungen in den vergangenen Jahren in vielen Ländern der EU rasch gestiegen sind, was zu einem Anstieg der Gesamtausgaben der Haushalte geführt hat;
M. in der Erwägung, dass die Verbindung von Finanz- und Wirtschaftskrise und sinkenden Haushaltseinkommen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu vermehrter sozialer Ausgrenzung in der EU geführt hat, und zwar insbesondere bei den am meisten benachteiligten Gruppen, wodurch die Belastung der Sozialdienste weiter zugenommen hat;
N. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen, die ohnehin höher ist als die Quote für andere Altersgruppen, seit der Krise in der Europäischen Union weiter gestiegen ist und jetzt bei über 20 % liegt, wodurch bereits junge Menschen zu einem sehr frühen Zeitpunkt davon bedroht sind, in die Armut abzugleiten; in Erwägung der Abschlussbemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes zu den jüngsten periodischen Berichten einiger europäischer Länder in Bezug auf die Zunahme der Armut bzw. der Armutsgefahr für Kinder infolge der Wirtschaftskrise; in der Erwägung, dass sich diese Zunahme auf die Rechte auf Gesundheit, Bildung und sozialen Schutz auswirkt;
O. in der Erwägung, dass sich die Armut, die es seit vielen Jahren in den Mitgliedstaaten in einem großen Ausmaß gibt, immer mehr auf die Wirtschaft auswirkt, das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt, zu steigenden Staatsdefiziten führt und der Wettbewerbsfähigkeit Europas schadet;
P. in der Erwägung, dass sich unzulängliche Wohnräumlichkeiten und Heizmöglichkeiten gesundheitsschädlich auswirken, was insbesondere für die schwächsten Personengruppen gilt; in der Erwägung, dass Menschen in den nördlichen wie in den südlichen Mitgliedstaaten leiden, weil sie ihre Häuser nicht heizen zu können; in der Erwägung, dass Zahlen der EU-SILC zeigen, dass die Überlastung durch Wohnkosten (in Bezug auf die Wohnbesitzverhältnisse) bei Mietern, die in einer privaten Mietwohnung leben, in einigen Mitgliedstaaten höher ist, was sich möglicherweise durch eine niedrige Wohnungsqualität und hohe Preise erklären lässt; in der Erwägung, dass viele Familien Schwierigkeiten haben, lebenswichtige Güter und Dienstleistungen zu bezahlen, was auch eine Folge steigender Energiepreise ist;
Q. in der Erwägung, dass Energiearmut mit allgemeiner Armut in Verbindung steht und das Ergebnis einer Reihe von Umständen ist, zu denen Probleme in Verbindung mit Gesundheit und Behinderungen, der Mangel an passenden Angeboten oder Onlinediensten, niedrige Einkommen, das im Haushalt genutzte Heizsystem sowie die Qualität und die Energieleistung des Gebäudebestands zählen;
R. in der Erwägung, dass Arbeitslose, Alleinerziehende, Familien mit Niedrigeinkommen, Verwitwete, dauerhaft erkrankte Menschen, ältere und junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Minderheiten oft am stärksten von Armut bedroht sind und aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten häufig besonders leiden;
S. in der Erwägung, dass die großen Unterschiede, die zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Sozialleistungen und die Gewährung eines Mindesteinkommens bestehen, bedeuten, dass die Armutsgefährdung in einigen Mitgliedstaaten durch Sozialleistungen um 60 %, in anderen aber nur um 15 % gesenkt wird; in der Erwägung, dass Sozialleistungen die Armutsgefährdung in der EU um durchschnittlich 35 % verringern;
T. in der Erwägung, dass der in Kürze erscheinende Eurofound-Bericht mit dem Titel „Wohnen in Europa“ ein Modell umfassen wird, auf Grundlage dessen geschätzt wird, dass sich die medizinischen Gesamtausgaben für die Volkswirtschaften der EU der 28 (basierend auf Daten von 2011) bedingt durch unzulängliche Wohnräumlichkeiten auf über 170 Mrd. EUR jährlich belaufen; in der Erwägung, dass im Fall der Ausführung aller notwendigen Reparaturarbeiten im ersten Jahr medizinische Kosten im Umfang von etwa 8 Mrd. EUR eingespart werden und daraus in der Zukunft weitere Vorteile erwachsen;
U. in der Erwägung, dass nach Auffassung der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung jedermann zu hochwertigem, sicherem, physisch zugänglichem, erschwinglichem, ausreichendem und annehmbarem Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch berechtigt; in der Erwägung, dass laut einer weiteren Empfehlung der VN höchstens 3 % des Haushaltseinkommens für Wasserzahlungen aufgewendet werden sollten, wenn solche zu entrichten sind; in der Erwägung, dass die Privatisierung der Wasserversorgung negative Auswirkungen für Haushalte hat, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind;
V. in der Erwägung, dass Energiearmut in Europa immer weiter verbreitet ist und sich dieses Problem in den nächsten Jahren infolge der voraussichtlichen Preissteigerungen für Energie, des gleichzeitigen Anstiegs von Einkommensunterschieden und von Armut im Allgemeinen, des Mangels an geeigneten Heizungssystemen sowie aufgrund der unzureichenden Isolierung von Wohngebäuden insbesondere in den Ländern des Mittelmeerraums vermutlich weiter verschärfen wird;
W. in der Erwägung, dass in der EU 12 Millionen mehr Frauen als Männer in Armut leben; in der Erwägung, dass zu den Faktoren, die zu dieser Ungleichheit beitragen, das geschlechterspezifische Lohn- und Rentengefälle, der große Anteil an Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie die Tatsache zählen, dass Frauen durch untragbar hohe Kinderbetreuungskosten oft zur Erwerbslosigkeit gezwungen sind;
X. in der Erwägung, dass sich das geschlechterspezifische Gefälle beim Lohn und den Arbeitsstunden, mit dem Frauen im Laufe ihres Arbeitsleben konfrontiert sind, und auch das geschlechterspezifische Gefälle in Bezug auf die Dauer des Arbeitslebens unmittelbar auf ihr Leben als Rentnerinnen auswirken; in der Erwägung, dass Frauen über 65 sehr viel stärker gefährdet sind, in Armut zu geraten oder sozial ausgegrenzt zu werden, als Männer dieser Altersgruppe, da die durchschnittlichen Renteneinkünfte von Frauen derzeit – und in vielen Fällen wesentlich – niedriger sind als jene von Männern;
Y. in der Erwägung, dass die Energieunion eine wirksame Antwort auf die Energiearmut geben muss, von der mehr als 100 Millionen Europäer betroffen sind, indem schutzbedürftige Verbraucher gestärkt, die Energieeffizienz für besonders schutzbedürftige Verbraucher verbessert und Abhilfemaßnahmen entwickelt werden, um bedürftigen Menschen eine bezahlbare Energieversorgung zu bieten;
Z. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in der Richtlinie 2012/27/EU aufgefordert werden, Sensibilisierungsprogramme auszuarbeiten und Einzelpersonen und Haushalte über Energieeffizienz zu informieren und entsprechend zu beraten;
AA. in der Erwägung, dass die Armut einer Familie als etwas Unteilbares zu betrachten ist und daher besonders auf die Auswirkungen des Faktors Energie auf die Armut hingewiesen werden muss;
AB. in der Erwägung, dass eine Renovierung des nationalen Gebäudebestands zum Zweck der Verbesserung der Energieeffizienz unmittelbar zu einer Verringerung der Energiekosten, insbesondere für ärmere Familien, führen und der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich sein wird;
AC. in der Erwägung, dass 22 348 834 Haushalte (etwa 11 % der EU-Bevölkerung) mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden; in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters festgestellt wurde, dass die Überbelastung durch Wohnkosten eine gesellschaftliche Tendenz sei, die es zu beobachten gelte; in der Erwägung, dass 21 942 491 Haushalte (etwa 10,8 % der EU-Bevölkerung) mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten dringend politische Maßnahmen, einschließlich von Wohnkostenzuschüssen, die es Haushalten ermöglichen, ihre Wohnkosten zu decken, identifizieren, umsetzen und aufrechterhalten sollten;
AD. in der Erwägung, dass sich die Energiemarktpreise in Europa annähern, die Kaufkraft sich aber nicht im selben Maße annähert;
AE. in der Erwägung, dass der Zugang zu Wohnraum ein Grundrecht darstellt, das als Voraussetzung für die Ausübung anderer Grundrechte und den Zugang zu solchen Grundrechten und einem menschenwürdigen Leben angesehen werden kann; in der Erwägung, dass der garantierte Zugang zu menschenwürdigem, angemessenem Wohnraum eine internationale Verpflichtung der Mitgliedstaaten darstellt, die die Union berücksichtigen muss, da das Recht auf Zugang zu und Unterstützung für Wohnraum sowohl in Artikel 34 der Charta der Grundrechte der EU und in Artikel 30 und 31 der vom Europarat verabschiedeten revidierten Europäischen Sozialcharta als auch in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt wird und in zahlreichen Verfassungen der Mitgliedstaaten verankert ist;
AF. in der Erwägung, dass die Wohnkosten den größten Ausgabenposten für europäische Haushalte darstellen; in der Erwägung, dass die Preissteigerungen im Zusammenhang mit den Wohnräumlichkeiten (Grundstück, Eigentum, Miete, Energieverbrauch) einen Faktor der Instabilität darstellen, der Sorge bereitet und als ein wichtiges Problem zu betrachten ist;
AG. in der Erwägung, dass die Wohnraumunterversorgung und Energiearmut in Ländern mit einem geringeren Anteil an sozialen Mietwohnungen (d. h. in den östlichen Ländern und den Mittelmeerländern) höher ist;
AH. in der Erwägung, dass die Zahl der sozialen Mietwohnungen als Anteil an den Wohnräumlichkeiten insgesamt zeigt, dass der Anteil an öffentlichen Sozialwohnungen in den westlichen und nördlichen Ländern höher ist als im EU-Durchschnitt, während in den Mittelmeerländern und den osteuropäischen Ländern nur ein Minimum (etwa 5 %) an Sozialwohnungen unterhalten wird oder es völlig an einem Sozialwohnungssektor mangelt;
AI. in der Erwägung, dass Recherchen von Eurofound ergeben haben, dass ein Verzug bei den Nebenkostenzahlungen für viele Menschen mit Niedrigeinkommen zu den hauptsächlichen Schuldenarten zählt, und diese Tatsache die manchmal übersehen wird;
AJ. in der Erwägung, dass der soziale Wohnungsbau eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des Ziels der Reduzierung der Armut im Rahmen der Strategie Europa 2020 spielt, da er einen Beitrag zur Sicherstellung einer hohen Beschäftigungsrate und eines hohen Niveaus der Inklusion und des gesellschaftlichen Zusammenhalts leistet, die Mobilität der Arbeitnehmer fördert und zur Bekämpfung der Armut beiträgt;
AK. in der Erwägung, dass der Eurofound-Bericht mit dem Titel „Access to benefits: reducing non-take-up“ (Zugang zu Sozialleistungen: Verringerung der Nichtinanspruchnahme von Leistungen) das Problem verdeutlicht, dass Sozialleistungen und Mindesteinkommenssysteme nicht immer denjenigen zugutekommen, die sie benötigen; in der Erwägung, dass es deshalb nicht ausreichend ist, solche Systeme zu schaffen, sondern dass dafür gesorgt werden muss, dass diejenigen, die Anspruch auf diese Leistungen haben, sie auch wahrnehmen; in der Erwägung, dass Einsparungen, die langfristig dadurch erzielt werden, dass Sozialleistungen der Zielgruppe umgehend, wirksam und effizient zugutekommen, ebenfalls zu berücksichtigen sind;
AL. in der Erwägung, dass sich die Krise auf den Zugang der Haushalte zu Wohnraum sowie auf die Investitionen in Sozialwohnungen in der EU auswirkt, in der Erwägung, dass die öffentlichen Ausgaben für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau davon beträchtlich betroffen sind und dass die Mitgliedstaaten und die EU daher verpflichtet sind, dringend tätig zu werden, damit der Zugang zu annehmbarem und erschwinglichem Wohnraum gewährleistet ist;
AM. in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung weiterhin ein Schlüsselfaktor für den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen, einschließlich der Lebenserwartung, sind, insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Kinderarmut auf das Kinderwohl,
AN. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Sozialschutz des Rates der Europäischen Union in seiner Stellungnahme vom 20. Mai 2010 seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass sich die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise negativ auf den Zugang der Bürger zur Gesundheitsversorgung und auf die Gesundheitsetats der Mitgliedstaaten auswirken könnte;
AO. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise ernste Auswirkungen auf das Gesundheitswesen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite haben könnte;
AP. in der Erwägung, dass die Beschränkungen aufgrund der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise die langfristige finanzielle und organisatorische Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme von Mitgliedstaaten gravierend in Mitleidenschaft ziehen und somit den gleichen Zugang zu Diensten in ihrem Hoheitsgebiet erschweren könnten;
AQ. in der Erwägung, dass durch Armut und andere Risikofaktoren, wie Alter (Kinder, ältere Menschen), Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit, die gesundheitliche Ungleichheit noch verstärkt wird, und in der Erwägung, dass umgekehrt ein schlechter Gesundheitszustand zu Armut und/oder sozialer Ausgrenzung führen kann;
AR. in der Erwägung, dass laut den jüngsten Daten von Eurostat 21 % der Haushalte in der EU der 28 über keinen Internetzugang verfügen und 20 % der 16- bis 74-jährigen nach eigenen Angaben noch nie das Internet genutzt haben; in der Erwägung, dass die Niederlande mit 95 % den höchsten Anteil von Haushalten mit Internetzugang aufweisen und Bulgarien mit 54 % das Schlusslicht bildet;
AS. in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt zu den zehn Prioritäten der neuen Kommission gehört und dass in Zukunft bei 90 % der Arbeitsplätze gewisse IT-Kenntnisse erforderlich sein werden; in der Erwägung, dass 59 % der EU-Bürger Zugang zum 4G-Netz haben, der Anteil in ländlichen Gebieten jedoch höchstens bei 15 % liegt;
AT. in der Erwägung, dass angemessene Arbeitsverhältnisse nach wie vor das beste Mittel sind, um sich vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen, und in der Erwägung, dass Fachwissen und Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien ohne Zweifel bei der Arbeitssuche von Vorteil sind;
AU. in der Erwägung, dass die Resolution der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 zum „Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung“ das Recht auf unbedenkliches und sauberes Trinkwasser als Grundrecht anerkennt, das für die uneingeschränkte Wahrnehmung des Rechts auf Leben und aller Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung ist;
AV. in der Erwägung, dass ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung und zur Lösung der Probleme in Bereichen wie etwa Wohnraum, Energiekosten, öffentliche Dienstleistungen, Arbeitsplatzsicherheit, prekäre Beschäftigung und Steuerrecht notwendig ist, da die Geschlechteraspekte der Armut bereichsübergreifender Natur sind;
AW. in der Erwägung, dass die Ziele der Armutsbekämpfung nur erreicht werden können, wenn auch die Frauenarmut bekämpft wird, da die Geschlechtergleichstellung, wirtschaftliche Teilhabe und Emanzipation von Frauen notwendig sind, wenn bei der Armutssenkung eine Aufwärtskonvergenz erreicht werden soll;
AX. in der Erwägung, dass bei der Datenerhebung und Politikgestaltung im Hinblick auf Armut, die Lebenshaltungskosten und das Einkommen auf der Grundlage der Einheit „Haushalt“ davon ausgegangen wird, dass die Ressourcen einheitlich und zwischen den Angehörigen eines Haushalts gleichmäßig verteilt sind; in der Erwägung, dass Haushalte in der Praxis uneinheitlich sind und die Verteilung ungleichmäßig sein und diesbezüglich ein Geschlechtergefälle bestehen kann, weswegen bei der Politikgestaltung ein Ansatz erforderlich ist, der auf den individuellen Ausgaben und dem individuellen Einkommen basiert;
AY. in der Erwägung, dass 17 % der Alleinerziehendenhaushalte – deren Haupteinkommensbezieher in den allermeisten Fällen Frauen sind – nicht in der Lage sind, ihren Wohnraum zu heizen, während dieser Anteil bei der Bevölkerung allgemein nur 10 % beträgt; in der Erwägung, dass die Großhandelspreise für Energie gesunken sind, während die Privatkundenpreise gestiegen sind, was die Kosten nach oben treibt; in der Erwägung, dass es bedauerlicherweise keine EU-weite Definition des Begriffs Energiearmut gibt, und in der Erwägung, dass es sich dabei um ein Phänomen handelt, von dem Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind;
AZ. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei jungen Frauen höher ist als bei anderen Altersgruppen, sodass junge Frauen bereits früh im Leben von Armut bedroht sind;
BA. in der Erwägung, dass steigende Haushaltskosten und die Überbelastung durch Wohnkosten zu den Auslösern für die Wohnungslosigkeit von Frauen zählen und noch weiter untersucht werden muss, wie viele Frauen ihren Wohnraum verlieren oder verlassen und worin die entsprechenden Ursachen liegen; in der Erwägung, dass die Verschuldung von Haushalten und Einzelpersonen unmittelbar mit den Haushaltskosten zusammenhängt und ein zentraler Auslöser für Armut und soziale Ausgrenzung ist;
Grundlegende Empfehlungen
Auf der Grundlage der in dieser Entschließung ausgearbeiteten Empfehlungen:
1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich umfassend für die Minderung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu engagieren und eine integrierte Strategie anzunehmen, um die unterschiedlichen Formen dieser Phänomene durch einen ganzheitlichen Ansatz bei der Wirtschafts-, Bildungs-, Beschäftigungs-, Energie-, Verkehrs- und Sozialpolitik auf der Grundlage bewährter Verfahren zu bekämpfen;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Moratorium für die Abschaltung der Heizung im Winter zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass während eines festgelegten Zeitraums im Winter kein Haushalt von der Energieversorgung abgeschnitten werden darf, und dass Haushalte, bei denen dies bereits der Fall ist, wieder angeschlossen werden müssen, und hierdurch zu betonen, dass hiermit verbundene Kosten öffentlicher Natur sind, da die Sozialpolitik hauptsächlich in die Zuständigkeit der Regierungen fällt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu prüfen, die notwendig sind, um die Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine angemessene Raumtemperatur zu erfüllen;
3. fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung der Mindesteinkommensregelungen in der EU auszuarbeiten und weitere Schritte in Erwägung zu ziehen, bei denen die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten jedes Mitgliedstaats berücksichtigt werden und auch die Frage geprüft wird, ob die Haushalte mit dem Mindesteinkommen den grundlegenden persönlichen Bedarf decken können; fordert die Kommission auf, auf dieser Grundlage zu prüfen, in welcher Form und mit welchen Mitteln auf mitgliedstaatlicher Ebene ein angemessenes Mindesteinkommen im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten und Gebräuchen gewährt werden kann und hierbei die Eigenheiten eines jeden berücksichtigt werden, um die soziale Konvergenz in der EU zu fördern;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine effizientere, gezieltere und besser überwachte Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) durch die nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu sorgen, um gegen Energiearmut, steigende Lebenshaltungskosten, soziale Ausgrenzung, Wohnraumunterversorgung und die unzureichende Qualität des Gebäudebestands vorzugehen; ist der Überzeugung, dass die Kommission in diesem Bereich mehr Flexibilität zulassen muss;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Themen Bekämpfung von Armut, extremer Armut und sozialer Ausgrenzung und Zugang zu angemessenen Lebensbedingungen einen Gipfel zu widmen;
Politische Maßnahmen der EU zur Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung
6. findet es bedauerlich, dass die Zahl der Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden oder hiervon bedroht sind, weiter gestiegen ist, obgleich es das Ziel der Strategie Europa 2020 ist, die Zahl der Betroffenen um mindestens 20 Millionen zu senken; bedauert ferner, dass sich der Armutsindikator nur in einigen Mitgliedstaaten verbessert hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusagen in Bezug auf das Ziel der Armutsreduzierung zu erneuern, da dessen Verwirklichung immer weiter in die Ferne rückt;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, jedem einfach zugängliche, angemessene Unterstützung, einschließlich eines Mindesteinkommens, so lange wie nötig zur Verfügung stellen und verschiedene Arten von Kompensation zur Milderung der Armut in Situationen anzubieten, in denen die Kosten nicht kurzfristig verringert werden können; betont, dass unbedingt die Kriterien festgelegt werden müssen, die zur Inanspruchnahme einer angemessenen Mindesteinkommensregelung berechtigen;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle politischen Maßnahmen, die zu einer Zunahme der Armut führen könnten, kritisch zu prüfen und anzupassen;
9. fordert die Kommission auf zu prüfen, ob der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen über den Zeitraum 2014–2020 hinaus fortbestehen kann und ob eine bessere Koordinierung mit anderen europäischen Fonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), und Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik möglich ist, um den am stärksten von Armut betroffenen Personen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu prüfen, in welchem Umfang die am stärksten benachteiligten und gefährdeten Gruppen, wie junge Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und ältere Frauen, Nutzen aus dem Programm ziehen;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Vereinigungen, deren Ziel die Armutsbekämpfung ist, zu EU-Finanzmitteln aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu erleichtern, ohne dass sich der Verwaltungsaufwand dieser oft an Personalmangel leidenden Organisationen dadurch erhöht;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen für die Anerkennung von Kompetenzen zu schaffen, die auf nicht-formale Weise erworben wurden;
12. betont, dass die Verwirklichung von Initiativen wie der Jugendgarantie ein umfassendes Verständnis der Beschäftigungsstrukturen der Region erfordert, in der diese Initiativen umgesetzt werden sollen; weist darauf hin, dass damit eine Neubestimmung der Rolle der Arbeitsämter verbunden ist, sodass die Nutzer unterstützt werden, all ihre besonderen Umstände berücksichtigt werden, ihnen Weiterbildung angeboten und der Schwerpunkt auf sich entwickelnde Wirtschaftszweige gelegt wird, indem man einen direkten Kontakt zu Unternehmen herstellt, damit sichergestellt ist, dass potenzielle Arbeitnehmer über die von den Unternehmen benötigten Fertigkeiten verfügen;
13. begrüßt die Absicht der Kommission, die Schaffung einer europäischen Säule der sozialen Rechte vorzuschlagen; verweist darauf, dass eine solche Säule Artikel 9 AEUV Rechnung tragen sollte;
14. unterstützt die Absicht der Kommission, der Union durch die Vorlage neuer Maßnahmen einen „AAA-Sozialstatus“ zu sichern, um die Wirksamkeit sozial- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen zu verbessern, wozu eine klare Strategie für die Bekämpfung geschlechterspezifischer Aspekte der sozialen Ausgrenzung zählt;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen sich aus konkreten Maßnahmen und Tätigkeiten, einschließlich im Bereich Energiearmut, zusammensetzenden EU-Rahmen zur Reduzierung von Armut und sozialer Ausgrenzung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 auszuarbeiten und diesen anzunehmen und anzuwenden;
16. verweist auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Für ein koordiniertes europäisches Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Energiearmut“ und nimmt dessen Empfehlung zur Kenntnis, eine Europäische Beobachtungsstelle für Armut einzurichten, deren Hauptaugenmerk auf dem Bereich Energiearmut liegt und die alle Interessenträger zusammenbringt, um (zusammen mit Eurostat) zur Festlegung von europäischen Indikatoren für Energiearmut beizutragen, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, bewährte Verfahren aufzuzeigen und Empfehlungen auszuarbeiten, um diesem Problem wirksamer vorzubeugen und es zu bekämpfen und europäische Solidarität in diesem Bereich zu schaffen; betont, dass unbedingt Indikatoren für den Energieverbrauch und die Energiekosten von Haushalten festgelegt und entsprechende Daten gesammelt werden müssen, um verlässliche Informationen vorlegen zu können und eine auf Tatsachen beruhende Gestaltung politischer Maßnahmen sowie eine wirksame Überwachung zu ermöglichen;
17. ist der Ansicht, dass Armut und soziale Ausgrenzung eine generationenübergreifende Komponente aufweisen, und betont daher, dass Kindern, die in Haushalten unter der Armutsgrenze leben, der Zugang zu Bildung erleichtert werden muss und dass Maßnahmen zur Vermeidung eines Schulabbruchs ergriffen werden müssen;
18. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen angesichts der zunehmenden Armut beispielsweise durch eine Empfehlung des Rates zu intensivieren, damit Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, geholfen wird, wobei dies eine deutliche geschlechterspezifische Perspektive umfassen sollte, um das im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel der Armutsminderung zu verwirklichen;
19. bekräftigt, dass die Stellung von Frauen und Mädchen unbedingt durch Bildung – auch durch formale und nicht formale Bildung – gestärkt werden muss, und dass der Bildung eine große Bedeutung zukommt, was die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und der Stigmatisierung durch Armut sowie die Einkommenssteigerung angeht, wobei Letzteres durch die Integration von Frauen in Bereichen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, geschehen sollte, wie etwa Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Unternehmertum, und fordert die Kommission auf, in die länderspezifischen Empfehlungen Ziele für die Berufsbildung von Frauen aufzunehmen;
20. fordert, dass alle Mitgliedstaaten eine detaillierte Aufstellung der Umsetzung ihres Plans zur Armutsminderung vorlegen und erläutern, wie mit ihrer Strategie geschlechterspezifische Aspekte der Armut und der sozialen Ausgrenzung angegangen werden;
Mittel und Einkommen armer Haushalte
21. betont, dass ein annehmbares Einkommen ein wesentliches Element für ein würdevolles Leben darstellt; betont, dass eine Beschäftigung zwar entscheidend sein kann, um sich aus der Armut zu befreien, ein ausreichendes Mindesteinkommen jedoch auch wichtig ist, um die Menschen dabei zu unterstützen, ihren grundlegenden Bedarf zu decken; verweist darauf, dass 2013 die Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen in der EU der 28 bei 16,7 % lag, was bedeutet, dass das verfügbare Einkommen der betroffenen Menschen unter der nationalen Armutsgefährdungsschwelle lag, und dass weiterhin Armut trotz Erwerbstätigkeit und absolute Armut in nicht hinnehmbarem Umfang bestehen;
22. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters den Mitgliedstaaten Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden politischen Maßnahmen und die durchzuführenden Reformen zu unterbreiten, damit Armut und soziale Ausgrenzung mit Blick auf die Förderung sozialer Konvergenz wirksam bekämpft werden können, wobei die Besonderheiten eines jeden Mitgliedstaats zu berücksichtigen sind;
23. verweist auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren”; stellt fest, dass in der Stellungnahme Unterstützung für einen EU-Rahmen für ein Mindesteinkommen zum Ausdruck gebracht wird, mit dem gemeinsame Standards und Indikatoren eingeführt sowie Methoden zur Überwachung ihrer Umsetzung bereitgestellt und der Dialog zwischen Interessenträgern, Mitgliedstaaten und EU-Organen verbessert werden sollen; ist der Auffassung, dass ein solcher Rahmen fakten- und rechtebasiert sein und die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Mitgliedstaats berücksichtigen sowie das Subsidiaritätsprinzip achten sollte;
24. betont, dass Mindesteinkommensregelungen Haushalte vor schwerwiegender materieller Deprivation schützen oder sie hiervon befreien und ein Einkommen über der Armutsgrenze ermöglichen sollten; erinnert daran, dass ein Mindesteinkommen auf nationaler Ebene ein Schlüsselinstrument darstellen könnte, um Artikel 9 AEUV nachzukommen, da es einen angemessenen Sozialschutz, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheitsschutz sowie mehr Chancengleichheit sichert; teilt die Auffassung des Wirtschafts- und Sozialausschusses, dass ein Mindesteinkommen mit lebenslangem Lernen, der Einbindung von Interessenträgern sowie Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik einhergehen sollte, um Arbeitslosen dabei zu helfen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren und eine angemessene Beschäftigung zu finden;
25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen Informationen, Rat und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, damit sie gut informierte Entscheidungen im Hinblick auf ihren Energieverbrauch treffen können, und nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden durch gezielte Beratung zu Energie und die Schulung von Energieberatern zu unterstützen, sowie Energieanbieter zu verpflichten, ihren Strom- und Gasrechnungen für Haushalte Informationen über Maßnahmen beizufügen, wie der Energieverbrauch gesenkt und die Energieeffizienz erhöht werden kann;
26. bestärkt die Mitgliedstaaten und die Kommission darin, gegebenenfalls eine aktive Politik in Bezug auf angemessenen Wohnraum zu verfolgen, um den Zugang zu hochwertigem Wohnraum sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine tragbare Mietpolitik in Fällen zu verfolgen, in denen umgehende soziale Maßnahmen erforderlich sind, und betont, dass diese mit langfristigen Wohn- und Gemeinschaftsprogrammen zur Erhöhung des Wohnungsbestands für die verschiedenen sozial benachteiligten Zielgruppen einhergehen sollten; betont, dass es weiterhin in der gesamten EU wirksamer Maßnahmen bedarf, um die Entstehung weiterer Immobilienblasen zu verhindern, wozu beispielsweise eine Regelung für einen wirksamen Verbraucherschutz auf dem Hypothekenmarkt zählt; unterstützt in diesem Zusammenhang politische Maßnahmen, mit denen Haushalten mit finanziellen Schwierigkeiten dabei geholfen werden soll, in ihrer Erstwohnung zu bleiben;
27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Grundrecht der europäischen Bürger auf Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung als Voraussetzung für ein Menschenleben in Würde zu gewährleisten; fordert, dass die Bedeutung erschwinglicher Mietwohnungen anerkannt wird, da diese ein Mittel für den Zugang zu Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen darstellen und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, für ausreichend erschwinglichen Wohnraum zu sorgen;
28. betont, dass die Armut älterer Menschen in vielen Mitgliedstaaten ein großes Problem darstellt; fordert daher die EU-Mitgliedstaaten auf, ihr Rentensystem zu reformieren, um ein angemessenes Renteneinkommen sowie die Tragfähigkeit und Sicherheit der Rentensysteme sicherzustellen;
29. fordert die Kommission auf, das Problem der Obdachlosigkeit als extremer Form der Armut anzugehen und insbesondere gegen im Winter eintretende Todesfälle unter Obdachlosen und Personen, die in kalten Wohnungen leben, vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fortschritte zu überprüfen, die sie bei der Beseitigung solch extremer Formen der Armut erzielen;
30. fordert angesichts der Tatsache, dass 22 348 834 Haushalte (etwa 11 % der EU-Bevölkerung) mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden und 21 942 491 Haushalte (etwa 10,8 % der EU-Bevölkerung) Schwierigkeiten haben, in ihren Wohnräumlichkeiten eine angemessene Temperatur aufrechtzuerhalten, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umgehend politische Maßnahmen, einschließlich von Wohnkostenzuschüssen, die es Haushalten ermöglichen, ihre Wohnkosten zu decken, zu identifizieren und diese Maßnahmen umzusetzen und aufrechtzuerhalten;
31. verweist erneut darauf, dass Haushalte mit Niedrigeinkommen und von Armut bedrohte Haushalte stärker von der Bereitstellung von erschwinglichen, hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen abhängig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen öffentlichen Ausgaben zu tätigen, um Haushalten mit Niedrigeinkommen hochwertige und erschwingliche öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen;
Haushaltsausgaben armer Haushalte
32. begrüßt die Arbeit der Kommission an einem Referenzbudget, was einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, da noch immer die große Aufgabe zu bewältigen ist, das Einkommen und die Ausgaben armer Haushalte in ausgewogenerer Weise und auf der Grundlage von Daten zu analysieren; weist darauf hin, dass Referenzbudgets, die die Haushaltskosten widerspiegeln, genutzt werden könnten, um die zu leistende Unterstützung auszuarbeiten und ihre Geeignetheit zu prüfen; ist der Auffassung, dass ein solches Instrument von entscheidendem Wert ist, um den sozialen Zusammenhalt der EU wiederzubeleben, Ungleichheiten abzubauen und die EU-2020-Ziele im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verwirklichen; betont, dass eine Senkung der Haushaltsausgaben für arme Haushalte sich nicht nur positiv auf die betroffenen Haushalte, sondern auch auf die Wirtschaft – vor allem die lokale – sowie den sozialen Zusammenhalt auswirkt;
33. verweist darauf, dass arme Haushalte den Großteil ihres Einkommens für Lebensmittel, Wohnraum und Nebenkosten aufwenden, und fordert die Kommission daher auf, ihre verschiedenen politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut besser abzustimmen, den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern, und einen regelmäßigen Dialog mit denjenigen zu begünstigen, die von Armut betroffen sind, um sicherzustellen, dass diese Personen einen Beitrag zur Bewertung der sie betreffenden Maßnahmen leisten können;
34. betont, dass es bisher auf Unionsebene keine Definition für Energiearmut gibt und es daher sehr schwierig ist, das Ausmaß, die Gründe und die Folgen dieses Aspekts der Armut in der Union eingehend zu prüfen; fordert die Kommission auf, zusammen mit Interessenträgern eine gemeinsame Definition von Energiearmut auszuarbeiten und die Faktoren zu bestimmen, die zur Gefährdung von Haushalten beitragen;
35. fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang Folgenabschätzungen und Informationen zu bewährten Verfahren für die Bekämpfung von Energiearmut in den Mitgliedstaaten vorzulegen; betont, dass Energie für alle Bürger in Europa erschwinglich sein muss;
36. betont, dass es extrem wichtig ist zu verhindern, dass künftig noch mehr junge Menschen in die Energiearmut abgleiten könnten;
37. stellt fest, dass die Vermittlung von Wirtschafts- und Finanzwissen in jungem Alter die Entscheidungsfindung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im späteren Leben nachweislich verbessert, zu der auch die Verwaltung des Einkommens und der Ausgaben gehört; empfiehlt, dass bewährte Verfahren ausgetauscht und Bildungsprogramme gefördert werden, die sich an Frauen und Mädchen aus schutzbedürftigen Gruppen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, die mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind, richten;
38. betont, dass ein beträchtlicher Teil der Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind und sich folglich die notwendigen Vorabinvestitionen für Energieeffizienzmaßnahmen, wie Isolierungen oder erneuerbare Energiequellen, nicht leisten kann; weist darauf hin, dass dies einen Teufelskreis schafft, bei dem kontinuierlich ein unnötig immer größerer Anteil des Haushaltseinkommens für Nebenkosten aufgewandt wird, während z. B. nichts gegen Energieineffizienz oder Energiemangel unternommen wird;
39. fordert die Kommission, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und die Mitgliedstaaten auf, die Wohnungslosigkeit von Frauen und ihre Ursachen und Auslöser zu erforschen, da das Phänomen im Rahmen der aktuell verfügbaren Daten nicht hinreichend erfasst ist; stellt fest, dass zu den geschlechterspezifischen Aspekten, die berücksichtigt werden sollten, auch die geschlechterbedingte wirtschaftliche Abhängigkeit und vorübergehende Unterkünfte gehören sowie auch die Tatsache, dass soziale Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden;
40. unterstützt die Initiative, ein Referenzbudget festzulegen, das als Orientierung dienen sollte, und fordert die Kommission auf, bei dessen Ausarbeitung geschlechterspezifische Überlegungen zu berücksichtigen, darunter auch geschlechterspezifische Ungleichheiten innerhalb der Haushalte;
41. vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf Schutzbedürftigkeit und Ausgrenzung als ein möglicher Faktor auch die Tatsache, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden muss;
Gezielte Ausrichtung von Finanzierungsmitteln und politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Energiearmut
42. fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, Haushalten mit Niedrigeinkommen (z. B. über die EIB) Mikrokredite, zinsfreie Kredite oder Niedrigzinskredite zur Verfügung zu stellen, um sie bei Vorabinvestitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen, wie Isolierung, Solarenergie oder energieeffiziente Geräte, zu unterstützen;
43. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf zu gewährleisten, dass bei allen Investitionen in neue Wohnungen oder in die Renovierung bestehender Wohnungen die Energieeffizienz als Grundlage herangezogen wird;
44. erinnert daran, dass die gezielte Ausrichtung von bestimmten politischen Maßnahmen und Unionsmitteln zur Verringerung der Energiekosten armer Haushalte in Form von Investitionen in erneuerbare Energieträger oder Energieeffizienz mittelfristig zahlreiche positive Auswirkungen haben können: Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit der Betroffenen, Senkung der Haushaltskosten, was eine finanzielle Erleichterung für arme Familien darstellt, Vermehrung der lokalen Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene und Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020.
45. betont ferner, dass unbedingt die Verwendung der Fonds kontrolliert sowie die Informationen über und der Zugang zu diesen Mitteln vereinfacht werden müssen;
46. betont, wie wichtig es ist, die Armutsbekämpfung nicht nur aus sozialer oder politischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht anzugehen, da so mittelfristig eine Wirkung entfaltet wird; vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Bekämpfung der derzeit herrschenden Dynamik der Ungleichheit, die insbesondere dem Wachstum erheblich schadet und sich äußert negativ auf den Zusammenhalt und das Armutsproblem auswirkt, in ihre Prioritätenliste aufnehmen muss;
47. betont die Rolle der Union und der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten von Haushalten, die erstere spielt, indem sie für Versorgungssicherheit als Vorsorgemaßnahme gegen die erheblichen Preisschwankungen und Spekulationen auf dem Energiemarkt sorgt, wodurch für stärkere Verbindungen, eine höhere Marktintegration und Investitionen in nachhaltige Energie gesorgt wird, und letztere durch die Stärkung ihrer politischen Maßnahmen zur Unterstützung der Energieeffizienz in den Haushalten einnimmt, wobei ein besonderes Augenmerk auf nicht ans Netz angeschlossenen Haushalten liegen sollte, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden; ist der Ansicht, dass der Verbraucherschutz zu den Prioritäten der Union zählen sollte;
48. beklagt Finanzspekulationen mit natürlichen Ressourcen und Energiequellen, insbesondere, wenn diese wie Wasserkraft räumlich gebunden sind, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die Energiekosten für arme Familien gesenkt werden, indem zum Beispiel entsprechende Steuereinnahmen dafür verwendet werden;
49. begrüßt die Tatsache, dass Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger im Rahmen der ESI-Fonds 2014–2020 förderfähig sind, da diese eine erhebliche Bedeutung für die Reduzierung der Energiekosten von Haushalten haben; bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, das volle Potenzial der Europäischen Fonds im Hinblick auf die Bekämpfung von Energiearmut auszuschöpfen; betont, dass Hindernisse, die einer wirksamen Inanspruchnahme entgegenstehen, wie etwa die Zugänglichkeit des Kohäsionsfonds für kleinere Organisationen oder der Mangel an Informationen, vor allem was die Antragsbedingungen angeht, beseitigt werden sollten;
50. verweist darauf, dass es einiger Vorbedingungen bedarf, wenn die Zielgruppe Begünstigte sind, die mit armen Haushalten zusammenarbeiten oder Teil dieser sind, und dass diese besser im Rahmen der ESI-Fonds, jedoch nicht unbedingt im Rahmen größerer Fonds wie dem EFRE, zu erfüllen sind;
51. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Nutzung von Querfinanzierungsmechanismen, vor allem zwischen dem ESF und dem EFRE zu erleichtern, was Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz zugunsten von energiearmen Haushalten angeht; betont die zahlreichen Vorteile von Multifondsprogrammen, um Querschnittsproblemen wie etwa solchen im Zusammenhang mit Energiearmut zu begegnen;
52. betont, dass der Wohnraum von Haushalten mit Niedrigeinkommen in ländlichen Gebieten tendenziell von sehr niedriger Qualität ist, was sowohl für Mieter als auch für Eigentümer gilt; weist darauf hin, dass dies zum sogenannten Lock-in-Effekt hoher Nebenkosten, die keinen Spielraum für Investitionen zur Senkung der Energiekosten lassen, noch beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausrichtung von LEADER und ELER auf die Bekämpfung von Energiearmut in ländlichen Gebieten zu verbessern, indem die operationellen Programme und die Mittel für die Erzeugung diversifizierter erneuerbarer Energien innerhalb lokaler Netzwerke eingesetzt werden, wobei auch Energieeffizienzmaßnahmen für Gebäude, die energiearmen Haushalten vorbehalten sind, eingeschlossen sein sollten;
53. verweist darauf, dass Mieter nur begrenzten Zugang zu Finanzierungsmitteln für Energieeffizienz haben, da sie nicht die Eigentümer der Immobilien sind; verweist darauf, dass Mieter geringere Anreize haben, Investitionen vorzunehmen, da sie eher und öfter ausziehen als Wohnungseigentümer; begrüßt das Pilotprojekt der Kommission zu Brennstoff-/Energiearmut ‒ Analyse der Auswirkungen der Krise und Überprüfung bestehender und möglicher neuer Maßnahmen in den Mitgliedstaaten („Fuel/Energy poverty - assessment of the impact of the crisis and review of existing and possible new measures in the Member State”), das sich mit diesem Aspekt befassen soll; fordert die Kommission auf, abhängig von den Ergebnissen dieses Pilotprojekts Bestimmungen auszuarbeiten, um die Verwendung von EU-Finanzierungsmitteln für von Mietern durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen zu ermöglichen;
54. erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass mindestens 20 % der gesamten ESF-Mittel in einem jeden Mitgliedstaat für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung“ verwendet werden sollten und dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen auch für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Inklusion genutzt werden kann;
55. betont, dass es für die am stärksten betroffenen Haushalte eine unmittelbare Erleichterung und eine Verbesserung der Lebensbedingungen darstellt, wenn diese Haushalte im kleinen Maßstab mit erneuerbaren Energieträgern, die wenig kosten ‒ wie etwa Solarzellen-Paneele für Häuser ‒ und nicht an das Energienetz angeschlossen sind, ausgestattet werden;
Verknüpfung von sozialen Zielen und Energiepolitik
56. begrüßt die Tatsache, dass in den energiepolitischen Rechtsvorschriften in Europa, und insbesondere in der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz und der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, soziale Ziele im Rahmen der Energieeffizienzpolitik anerkannt werden; findet es bedauerlich, dass die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU zugunsten von energiearmen Haushalten oder Sozialwohnungen (Artikel 7 Absatz 7) von den Mitgliedstaaten nicht voll ausgeschöpft werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Nutzung der Artikel 7 Absatz 7 und Artikel 5 Absatz 7 im Rahmen ihrer Überprüfung und Folgenabschätzung des Energieeffizienzpakets zu bewerten; fordert die Kommission außerdem auf, Artikel 7, und insbesondere Absatz 7, auf der Grundlage dieser Bewertung zu stärken, um damit die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, Anforderungen mit sozialer Zielsetzung in ihre Energieeffizienzverpflichtungssysteme aufzunehmen;
57. vertritt die Auffassung, dass auch lokale Behörden einen Beitrag zur Förderung alternativer Finanzierungsinstrumente, einschließlich genossenschaftlicher Modelle, und zur Förderung von Vereinbarungen zur kollektiven Beschaffung leisten können, um Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre Energienachfrage zu bündeln und somit günstigere Energiepreise zu erzielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der lokalen Behörden bei der Minderung der Energiearmut zu stärken;
58. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine angemessene Raumtemperatur zu erfüllen; weist darauf hin, dass so die am stärksten gefährdeten Gruppen, wie insbesondere kleine Kinder, ältere Menschen, dauerhaft erkrankte Menschen und Menschen mit Behinderungen, Hilfe erfahren und so ihre Gesundheit geschützt und zu ihrem Wohlergehen beigetragen wird;
59. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend tätig zu werden, um gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse vorzugehen, die es dem Einzelnen nicht ermöglichen, ein regelmäßiges und sicheres Einkommen zu beziehen, und somit einer soliden Kostenplanung und der Begleichung der Haushaltskosten im Wege stehen;
60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den VN-Zielen für nachhaltige Entwicklung allen Menschen Zugang zu erschwinglicher, sicherer, nachhaltiger und moderner Energie zu Verfügung zu stellen;
Wohnen und Armut
61. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschiedene Maßnahmen zugunsten von Sozialwohnungen in die Wege zu leiten und Investitionen in Energieeffizienz in sozialen Mietwohnungen durch europäische Fonds auszubauen; empfiehlt den Mitgliedstaaten den Ausbau des Angebots an hochwertigen Sozialwohnungen, um sicherzustellen, dass alle Menschen, und insbesondere die Bedürftigsten, Zugang zu angemessenem Wohnraum haben; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, von ihren Möglichkeiten zur Bereitstellung von Sozialwohnungen mit alternativen Rechtsformen Gebrauch zu machen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verbraucherverbände zu unterstützen;
62. betont, wie wichtig hochwertige und zugängliche Kinderbetreuung ist, damit Eltern an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihre Einkommen verbessern können; hebt hervor, dass dies ganz besonders für Alleinerziehende gilt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Kinderbetreuungsangebot umgehend zu verbessern;
63. stellt fest, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie Sanierungen und Energie aus erneuerbaren Quellen von zentraler Bedeutung sind, wenn Energiearmut bekämpft werden soll; ist angesichts der Tatsache besorgt, dass politische Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum oft nicht auf die schutzbedürftigsten Personen ausgerichtet sind; fordert, dass politische Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum in erster Linie auf arme, wirtschaftlich ausgegrenzte und schutzbedürftige Haushalte ausgerichtet werden und dabei Haushalte, die mit geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, in besonderem Maße berücksichtigt werden;
64. weist darauf hin, dass sozialen Unternehmen und alternativen Geschäftsmodellen wie etwa Genossenschaften und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, die soziale Eingliederung und die Rolle von Frauen – und insbesondere von Frauen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen – in der Wirtschaft sowie auch eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit dieser Frauen zu fördern;
65. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Interessenträger einzubeziehen und Beratungsverfahren in die Wege zu leiten, mit denen die unmittelbare Einbindung von Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, – insbesondere von Frauen und Mädchen –, in die Politikgestaltung im Bereich der sozialen Inklusion auf allen Ebenen gefördert und erleichtert wird;
66. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen festzulegen, um das unerhörte Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU abzuschaffen, das derzeit bei 16 % liegt und bei den Renten sogar 39 % beträgt, und betont, dass diese Maßnahme für alleinerziehende Frauen, für die die Haushaltskosten eine extreme Belastung darstellen können, von entscheidender Bedeutung ist;
67. stellt fest, dass Alleinerziehende, von denen die meisten Frauen sind, überdurchschnittlich stark von Armut bedroht sind (34 %); stellt fest, dass die Tatsache, dass Alleinerziehende bedingt durch Kinderbetreuungskosten entweder keiner Beschäftigung nachgehen können oder eine prekäre Niedriglohnbeschäftigung ausüben, erheblich zu diesem erhöhten Risiko beiträgt; drängt die Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften zur Festlegung eines existenzsichernden Einkommens anzunehmen, mit dem der Grundbedarf von Arbeitnehmern gedeckt werden kann;
68. stellt fest, dass das geschlechterspezifische Lohn- und Rentengefälle wesentlich zur Frauenarmut beiträgt; stellt fest, dass die Ausgrenzung von Frauen aus Wirtschaftsbereichen, die traditionell von Männern dominiert sind, zum Beispiel Technik, Wissenschaft, die höhere Führungsebene und der Bereich der Entscheidungsfindung, mit langfristigen Auswirkungen einhergeht, was Frauenarmut betrifft, und dass Frauen in Bereichen, in denen verhältnismäßig niedrige Löhne gezahlt werden – beispielsweise Pflege, öffentliche Dienstleistungen, Teilzeitbeschäftigung und prekäre Niedriglohnbeschäftigung – überrepräsentiert sind; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Feminisierung der Armut teilweise darauf zurückzuführen ist, dass für Frauen und Männer seit langem ungleiche Normen bestehen, zumal dies im Hinblick auf die Tarifpolitik und entsprechende Vereinbarungen dazu führt, dass den Sektoren, die von Männern dominiert werden – wie etwa dem Finanzsektor –, Vorrang eingeräumt wird;
69. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Armut und soziale Ausgrenzung von Frauen zu bekämpfen, indem durch Initiativen sichergestellt wird, dass in von Frauen dominierten Bereichen hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die mit einem existenzsichernden Arbeitsentgelt vergütet sind; betont, dass die Gewerkschaften bei der Vertretung der Frauen und der Stärkung der Rolle der Frau am Arbeitsplatz und bei der Bekämpfung von Ausgrenzung eine wichtige Rolle spielen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, arbeitgeber- und sektorspezifische Gehaltsumfragen vorzuschlagen und durchzuführen, damit aufgezeigt werden kann, dass Frauen und Männer, die bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, ungleich vergütet werden, um so schneller Fortschritte hin zu gleicher Entlohnung zu erzielen;
70. betont, dass im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung politische Maßnahmen umgesetzt werden müssen, mit denen den besonderen Umständen begegnet wird, in denen sich schutzbedürftige Gruppen und marginalisierte Bevölkerungsgruppen befinden, die mit besonderen Formen von geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere politische Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen der Armut und sozialen Ausgrenzung von Frauen mit Behinderungen, älteren Frauen, weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen, Roma-Frauen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, Frauen in ländlichen Gebieten und benachteiligten Wohngegenden, alleinerziehenden Müttern sowie Hochschulstudentinnen entgegengewirkt werden kann;
Armut und Zugang zu Gesundheitsdiensten
71. weist darauf hin, dass der gleichberechtigte Zugang zu einer hochwertigen, universellen Gesundheitsfürsorge ein international und insbesondere in der EU anerkanntes Grundrecht darstellt;
72. weist darauf hin, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung häufig wegen finanzieller oder regionaler Einschränkungen (etwa in dünn besiedelten Gebieten) insbesondere bei der Grundversorgung (z. B. zahn- und augenärztliche Behandlungen) und entsprechenden Vorbeugung begrenzt ist;
73. betont, dass durch Armut und andere Risikofaktoren, wie Alter (Kinder, ältere Menschen), Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit, die gesundheitliche Ungleichheit noch verstärkt wird, und in der Erwägung, dass ein schlechter Gesundheitszustand zu Armut führen kann,
74. betont, wie wichtig Gesundheits- und Pflegedienste für die Überwindung der Gräben im Bereich der Fähigkeiten sind, da dadurch die gesellschaftliche Eingliederung von Menschen sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gefördert werden;
75. begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020: Innovative Gesundheitsdienste für das 21. Jahrhundert“, mit dem weitere Maßnahmen eingeführt werden, insbesondere in Bezug auf einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsdiensten, die Kostensenkung im Gesundheitswesen und die Gewährleistung einer besseren Gleichbehandlung der europäischen Bürger;
76. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um eine Beseitigung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheit fortzusetzen, wodurch mittelfristig auch die Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung verringert würde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, auf der Grundlage der universellen Werte der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität ihr Augenmerk auf die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen wie der in Armut lebenden Menschen zu richten;
77. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Probleme beim ungleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu lösen, die Auswirkungen auf den Alltag der Menschen haben, beispielsweise in den Bereichen der zahn- und augenärztlichen Behandlung;
78. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten nachdrücklich darin zu bestärken, Patienten die Erstattung von Arzneimitteln anzubieten, und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Ungleichheiten beim Zugang zu Arzneimitteln für die Behandlung von Leiden oder Krankheiten wie Osteoporose nach der Menopause und Alzheimer, deren Kosten in bestimmten Mitgliedstaaten nicht erstattet werden, zu verringern, und weist darauf hin, dass dies eine vordringliche Aufgabe ist;
Informations- und Kommunikationstechnologien und Armut
79. bedauert, dass bei der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ außer Acht gelassen wird, dass allen Bürgern gleichermaßen ein universeller und uneingeschränkter Zugang zu neuen digitalen Technologien und Märkten und zu neuer Telekommunikation bereitgestellt werden muss, was insbesondere für von Armut und Ausgrenzung bedrohte Menschen gilt;
80. legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, Strategien zu erarbeiten, mit denen die digitale Kluft verkleinert und der gleiche Zugang zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien insbesondere für von Armut und Ausgrenzung bedrohte Menschen gefördert wird;
Wasser und Armut
81. weist darauf hin, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf sauberes und hochwertiges Trinkwasser und auf Sanitärversorgung als ein Menschenrecht anerkennt; stellt indes fest, dass in bestimmten, vornehmlich ländlichen und abgelegenen Gebieten der Zugang zu Trinkwasser nicht gewährleistet ist und immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Wasserrechnung zu bezahlen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um unverzüglich sicherzustellen, dass jeder Zugang zu Trinkwasser hat; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, für eine Mindestversorgung mit Wasser zu sorgen und die Menschenrechte gefährdeter Haushalte zu schützen;
82. bestärkt die Mitgliedstaaten daher darin, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit all ihre Bürger so bald wie möglich Zugang zu Trinkwasser haben;
o o o
83. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020, Rat der Europäischen Union, 13809/14 vom 3. Oktober 2014.
Center for responsible lending, Durham, http://www.responsiblelending.org/state-of-lending/cumulative/ , http://www.uvcw.be/no_index/cpas/panier-etude-qualitative.pdf.
– unter Hinweis auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum“ (COM(2014)0263) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juni 2014 und vom 12. Dezember 2014 zu diesem Thema,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015“ (COM(2015)0044),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle“ (COM(2013)0092) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2013 zu diesem Thema,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Für eine Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (COM(2011)0637) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 zu diesem Thema,
– unter Hinweis auf den „Action Plan for Private Investment in the Sustainable Development Goals“ (SDG) (Aktionsplan für Privatinvestitionen in die Ziele für nachhaltige Entwicklung), dargestellt im Weltinvestitionsbericht 2014 der UNCTAD(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zur Förderung von Entwicklung durch verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, einschließlich der Rolle von mineralgewinnenden Industrien in Entwicklungsländern(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zur EU und zum globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2015 zur Entwicklungsfinanzierung(4) und besonders auf seine Forderung nach einer Ausrichtung des Privatsektors an den Zielen für die nachhaltige Entwicklung;
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zur Rolle der Eigentumsrechte, des Grundbesitzes und der Schaffung von Wohlstand im Hinblick auf die Beseitigung von Armut und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungsländern(5),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Tätigkeiten der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen in der Außenhilfe (EUBEC) seit ihrer Einrichtung und bis Ende Juli 2014 (COM(2014)0733),
– unter Hinweis auf die Erklärung von Paris vom 2. März 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und den Aktionsplan von Accra vom 4. September 2008,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 16/2014 mit dem Titel „Wirksamkeit der Kombination von Finanzhilfen aus regionalen Investitionsfazilitäten mit von Finanzinstitutionen gewährten Darlehen (Mischfinanzierung) zur Unterstützung der EU-Außenpolitik“,
– unter Hinweis auf die Busan-Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit vom 1. Dezember 2011(6) und insbesondere deren Ziffer 32, in der darauf hingewiesen wird, dass die zentrale Rolle des Privatsektors bei der Förderung von Innovationen, der Schaffung von Wohlstand, Einkommen und Arbeitsplätzen, der Mobilisierung von nationalen Ressourcen und somit bei der Verringerung der Armut anerkannt werden muss,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung über öffentlich-private Zusammenarbeit(7) und auf die Partnerschaft für Wohlstand(8), die aus dem Konferenzbaustein zum Privatsektor des Forums von Busan hervorgegangen ist,
– unter Hinweis auf das Abschlussdokument „The future we want“ („Die Zukunft, die wir wollen“) der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung Rio+20 vom 20.–22. Juni 2012(9),
– unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte(10),
– unter Hinweis auf den Globalen Pakt der Vereinten Nationen und die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen: Komplementaritäten und besondere Beiträge(11),
– unter Hinweis auf den von der UNCTAD festgelegten Rahmen der Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung („Investment Policy Framework for Sustainable Development, IPFSD“)(12),
– unter Hinweis auf die Strategie der Afrikanischen Entwicklungsbank-Gruppe für die Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors in Afrika 2013–2017 mit dem Titel „Supporting the transformation of the private sector in Africa“ (Unterstützung der Transformation des Privatsektors in Afrika)(13),
– unter Hinweis auf die dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik(14),
– unter Hinweis auf die Lima-Erklärung der UNIDO mit dem Titel „Towards Inclusive and Sustainable Industrial Development (ISID)“ (Das Ziel der inklusiven und nachhaltigen industriellen Entwicklung)(15);
– unter Hinweis auf die von der IAO festgelegte Agenda für menschenwürdige Arbeit,
– unter Hinweis auf Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b des Übereinkommens der VN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem zufolge private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen haben(16);
– unter Hinweis auf die EU-Strategie (2011–2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) (COM(2011)0681),
– unter Hinweis auf den Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015, in dem der Privatsektor als wichtigster Umsetzungspartner betrachtet und seine Rolle beim Übergang zur grünen Wirtschaft thematisiert wird,
– unter Hinweis auf die „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Land Tenure“ (Freiwillige Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land) von 2010(17),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0043/2016),
A. in der Erwägung, dass der öffentliche Sektor für die Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung eine wesentliche Rolle spielt; in der Erwägung, dass der Privatsektor der Motor für Wohlstand und Wirtschaftswachstum in allen Marktwirtschaften ist und in den Entwicklungsländern 90 % der Arbeitsplätze und des Einkommens schafft; in der Erwägung, dass den Vereinten Nationen zufolge in den Entwicklungsländern 84 % des BIP im Privatsektor erwirtschaftet werden und dieser eine nachhaltige Grundlage für die Mobilisierung inländischer Ressourcen bilden kann, wodurch die Abhängigkeit von Hilfen letztendlich verringert wird, sofern der Privatsektor vernünftig geregelt ist, die Grundsätze der Menschenrechte und Umweltstandards geachtet werden und mit konkreten langfristigen Verbesserungen in der nationalen Volkswirtschaft, mit einer nachhaltigen Entwicklung und der Verringerung sozialer Ungleichheiten in Verbindung gebracht wird;
B. in der Erwägung, dass dem Armutsindex des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen zufolge 1,2 Milliarden Menschen weniger als 1,25 USD am Tag verdienen; in der Erwägung, dass die Ungleichheit zunimmt und zusammen mit Armut eine der größten Gefahren für die weltweite Stabilität darstellt;
C. in der Erwägung, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Entwicklung eines starken verarbeitenden Gewerbes und der Verringerung der Armut in einer Volkswirtschaft besteht: eine Steigerung der Pro-Kopf-Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe um 1 % verringert die Armutsquote um fast 2 %;(18)
D. in der Erwägung, dass beträchtliche Investitionen erforderlich sind, da Schätzungen zufolge in den Entwicklungsländern jährlich 2,4 Billionen USD mehr Mittel benötigt, als gegenwärtig aufgewendet werden; in der Erwägung, dass die private Finanzierung die öffentliche Finanzierung ergänzen, jedoch nicht ersetzen kann;
E. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt haben, um deren Rolle für die Sicherung der Entwicklung, die Befähigung von Menschen, die Stärkung der Menschenwürde und die Mitwirkung an der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDG) hervorzuheben; in der Erwägung, dass der genossenschaftliche Sektor weltweit über 800 Millionen Mitglieder in mehr als 100 Ländern zählt und schätzungsweise mehr als 100 Millionen Arbeitsplätze weltweit darauf entfallen;
F. in der Erwägung, dass Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat aller Marktwirtschaften bilden, in Entwicklungsländern durch großen Regelungsaufwand viel schwerer belastet sind als in der EU und die meisten von ihnen in der Schattenwirtschaft tätig und von Unbeständigkeit bedroht sind und keinen rechtlichen Schutz und keine Arbeitnehmerrechte oder Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung haben; in der Erwägung, dass dem Bericht der Weltbank „Doing Business 2014“(19) zufolge die ärmsten Länder den größten Regelungsaufwand verzeichnen;
G. in der Erwägung, dass durch Industrialisierung (besonders durch die Förderung lokaler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner und mittelständischer Industriebetriebe) Wohlstand und Entwicklung gefördert werden;
H. in der Erwägung, dass in der VN-Erklärung über das Recht auf Entwicklung von 1986 Entwicklung als grundlegendes Menschenrecht anerkannt wird; in der Erwägung, dass der Erklärung ein menschenrechtsbasierter Ansatz zugrunde liegt, der die Durchsetzung aller Menschenrechte (auf wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, bürgerlicher und politischer Ebene) zum Ziel hat, und dass die Erklärung auch eine Selbstverpflichtung zu einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit enthält;
I. in der Erwägung, dass ausländische Direktinvestitionen das Potenzial haben, zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) beizutragen, wie es im UNCTAD-Vorschlag für Investitionen in SDG (Aktionsplan für die Förderung von privatwirtschaftlichen Beiträgen(20)) zum Ausdruck gebracht wird, und zwar unter der Voraussetzung, dass diese ausländischen Direktinvestitionen sinnvoll geregelt und an konkrete Verbesserungen in der Binnenwirtschaft gekoppelt werden, insbesondere in Bezug auf den Technologietransfer und den Aufbau von Schulungsmöglichkeiten für örtliche Arbeitskräfte einschließlich Frauen und junger Menschen;
J. in der Erwägung, dass Einfuhrzölle einen wichtigen Beitrag zu den Staatseinnahmen leisten und es neu entstehenden Wirtschaftszweigen ermöglichen, im Binnenmarkt von Entwicklungsländern zu wachsen, und dass durch Einfuhrzölle auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Möglichkeiten für die Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in ländlichen Wirtschaften geschaffen werden und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit gefördert wird;
K. in der Erwägung, dass 60 % der Arbeitsplätze in den Entwicklungsländern in der Schattenwirtschaft, in Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen verortet sind und 70 % dieser Unternehmen keine Finanzierungen von Finanzinstitutionen erhalten, obwohl sie diese benötigen, um zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen;
L. in der Erwägung, dass 51 der 100 größten Wirtschaftseinheiten weltweit Unternehmen sind und auf die 500 führenden multinationalen Unternehmen ein Anteil von fast 70 % am Welthandel entfällt;
M. in der Erwägung, dass die durchschnittliche Pro-Kopf-Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe der Industrieländer zehnmal höher als die der Entwicklungsländer und neunzigmal höher als die der am wenigsten entwickelten Länder ist(21);
N. in der Erwägung, dass der haushaltspolitische Spielraum von Industrie- und Entwicklungsländern de facto durch die Vorgaben globaler Investoren und der Finanzmärkte eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass nach Angaben des IWF Entwicklungsländer in besonderem Maße von Steuervermeidung durch Unternehmen betroffen sind, da ihr Steueraufkommen in einem stärkeren Ausmaß als das der OECD-Länder von der Körperschaftssteuer abhängig ist; in der Erwägung, dass Praktiken, die Steuerhinterziehung durch transnationale Unternehmen und Privatpersonen begünstigen, in Mitgliedstaaten der EU weit verbreitet sind;
O. in der Erwägung, dass die Hochrangige Arbeitsgruppe, die den VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon bezüglich der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 berät, Vorstandsvorsitzende von 250 Firmen (mit Jahreseinnahmen von insgesamt 8 Billionen USD) aus 30 Ländern befragte und zu dem Schluss kam, dass Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategien Eingang finden muss, wenn Unternehmen in der Lage sein sollen, die Vorteile der kommerziellen Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum zu nutzen; in der Erwägung, dass die Bereitschaft des Privatsektors, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, in Ermangelung eindeutiger Modelle für Partnerschaften von Unternehmen mit dem öffentlichen Sektor oftmals geschmälert wird; in der Erwägung, dass der Privatsektor ein potenzieller Lieferant von Waren und Erbringer von Dienstleistungen für arme Gemeinschaften und Menschen ist und durch ihn Kosten reduziert, die Wahlmöglichkeiten vergrößert und Produkte sowie Dienstleistungen für besondere Bedürfnisse maßgeschneidert werden und dass er dazu beiträgt, Umwelt- und Sozialschutzmaßnahmen bzw. -standards zu verbreiten;
P. in der Erwägung, dass öffentliche-private Partnerschaften (ÖPP) in Ermangelung einer allgemein anerkannten Definition als Vereinbarungen mehrerer Interessengruppen zwischen privaten Akteuren, öffentlichen Stellen und Organisationen der Zivilgesellschaft definiert werden können, die bestrebt sind, durch die gemeinsame Nutzung von Mitteln und/oder Fachwissen ein für alle Seiten nutzbringendes öffentliches Ziel zu erreichen;
Q. in der Erwägung, dass die Europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, eine Gruppe von 15 bilateralen Institutionen, die eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, langfristig Geldmittel für den Privatsektor in Entwicklungs- und Reformländern zur Verfügung stellen, bestrebt sind, in Unternehmen mit einer breiten Palette an verschiedenen Entwicklungseffekten zu investieren, die von einer stabilen Versorgung mit Strom und sauberem Wasser bis hin zur Bereitstellung von KMU-Finanzierungen und des Zugangs zu den Märkten für kleine landwirtschaftliche Betriebe reicht;
R. in der Erwägung, dass ÖPP in Industrienationen seit Jahrzehnten eine gängige Form von Risikokapital darstellen, vor allem in europäischen Ländern und den USA, und heute in Entwicklungsländern von den meisten Gebern weithin verwendet werden, wobei ihr Anteil an den gesamten Infrastrukturinvestitionen bei rund 15-20 % liegt;
S. in der Erwägung, dass 2,5 Milliarden Menschen, die meisten von ihnen in Entwicklungsländern und die Mehrheit von ihnen Frauen und junge Menschen, weiterhin von der Geschäftswelt, dem offiziellen Finanzsektor sowie von Möglichkeiten des Besitzes von Vermögen und Land ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass eine beständige geschlechtsspezifische Diskrepanz von 6-9 Prozentpunkten quer durch alle Einkommensgruppen in den Entwicklungsländern besteht; in der Erwägung, dass der soziale Dialog ein wichtiges Mittel zur Förderung der Geschlechtergleichheit am Arbeitsplatz und zur Umkehrung des Musters der Unterrepräsentation der Geschäftswelt in Entwicklungsländern ist;
T. in der Erwägung, dass gut konzipierte und wirksam umgesetzte ÖPP langfristige private und öffentliche Finanzmittel mobilisieren, Innovation bei Technologien und Geschäftsmodellen erzeugen und integrierte Mechanismen aufnehmen können, um sicherzustellen, dass diese Partnerschaften für Entwicklungsergebnisse rechenschaftspflichtig sind;
U. in der Erwägung, dass ÖPP in Entwicklungsländern bislang hauptsächlich in den Bereichen Energie, Infrastrukturen und Telekommunikation konzentriert sind, während ihr Potenzial in Sektoren wie Landwirtschaft, Bildung, grüne Technologien, Forschung und Innovation, Gesundheitsversorgung und Eigentumsrechte noch weitgehend unerschlossen ist;
V. in der Erwägung, dass knapp zwei Drittel der Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) in den vergangenen zehn Jahren auf Tätigkeiten des Privatsektors ausgerichtet waren; in der Erwägung, dass die Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou der EIB als ein einzigartiger, risikotragender revolvierender Fonds zur Finanzierung risikoreicherer Investitionen für die Entwicklung des Privatsektors anerkannt ist;
W. in der Erwägung, dass jährlich zwar 45 Millionen Arbeitssuchende die Arbeiterschaft der Entwicklungsländer vergrößern(22), 34 % der Unternehmen in 41 Ländern dennoch angeben, dass sie die von ihnen benötigten Arbeitskräfte nicht finden können;
X. in der Erwägung, dass im Kontext der Agenda für den Wandel Mischfinanzierung als ein wichtiges Instrument für die Erschließung zusätzlicher Finanzmittel anerkannt ist, mit dem Zuschüsse der EU mit Darlehen oder Eigenkapital von öffentlichen und privaten Geldgebern kombiniert werden; in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 16/2014 über die Verwendung der Mischfinanzierung allerdings zu dem Schluss kommt, dass es bei fast der Hälfte der geprüften Projekte nicht ausreichend Anhaltspunkte gab, um diese Darlehen als gerechtfertigt anzusehen, und es in einer Reihe dieser Fälle Anzeichen dafür gab, dass die Investitionen auch ohne den Beitrag der EU getätigt worden wären;
Y. in der Erwägung, dass der produzierende Sektor mit rund 470 Millionen Arbeitsplätzen weltweit im Jahr 2009 und rund einer halben Milliarde Arbeitsplätze im Jahr 2013(23) ein großes Potenzial für Beschäftigung und Wohlstandsvermehrung sowie für menschenwürdige und hochqualifizierte Arbeit bietet;
Z. in der Erwägung, dass sich der globale Wohlstand zunehmend in den Händen einer kleinen wohlhabenden Elite konzentriert und dass Schätzungen zufolge im Jahr 2016 das reichste 1 % der Weltbevölkerung über mehr als 50 % des globalen Wohlstands verfügen wird;
AA. in der Erwägung, dass eine gerechte und progressive Besteuerung nach Kriterien der Wohlfahrt und der sozialen Gerechtigkeit eine Schlüsselrolle bei der Verringerung von Ungerechtigkeiten spielt, indem für eine geeignete Umverteilung des Wohlstands von Bürgern mit höherem Einkommen zu den besonders bedürftigen Personen in einem Land gesorgt wird;
Langfristige Strategie für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
1. erkennt an, dass Investitionen in den Privatsektor in Entwicklungsländern zur Verwirklichung der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen können, wenn sie entsprechend geregelt werden; begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2014 zu einer Stärkung der Rolle des Privatsektors in der Entwicklungszusammenarbeit und schließt sich ihnen an; begrüßt die Initiative der Kommission, den Privatsektor dabei zu unterstützen, neben anderen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsorganisationen und integrativen Geschäftsmodellen wie Genossenschaften und soziale Unternehmen bei der Verwirklichung einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der VN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung ein wichtiger Partner zu werden, wozu auch gehört, dass sich der Privatsektor für verantwortliches Regierungshandeln einsetzt sowie dafür, die Armut zu verringern, Wohlstand mithilfe von nachhaltigen Investitionen zu schaffen sowie Ungleichheiten abzubauen, Menschenrechte und Umweltstandards zu fördern und die Wirtschaft vor Ort zu stärken; betont, dass die unterschiedlichen Rollen von Akteuren des Privatsektors und des öffentlichem Sektors von allen Beteiligten uneingeschränkt verstanden und anerkannt werden müssen;
2. fordert die Kommission auf, sich weiterhin aktiv an den Diskussionen über die Agenda 2030 zu beteiligen und die Vielfältigkeit des Privatsektors und die Herausforderungen, die eine Linderung der Armut der marginalisiertesten und am schwersten zu erreichenden Gruppen mit sich bringt, anzuerkennen; ist der Ansicht, dass jede Strategie der EU zur Einbeziehung des Privatsektors in die Entwicklung genau festlegen muss, welcher Privatsektor gemeint ist;
3. betont, dass künftige Partnerschaften im Rahmen der Agenda für nachhaltige Entwicklung nach 2030 umfassender auf die Bekämpfung der Armut und Ungleichheit ausgerichtet sein müssen; weist darauf hin, dass die öffentliche Entwicklungshilfe (official development aid – ODA) weiterhin ein wichtiges Instrument sein muss, um sämtliche Formen von Armut auszumerzen und die grundlegenden sozialen Bedürfnisse in Entwicklungsländern zu erfüllen, und dass sie nicht durch private Finanzierung ersetzt werden darf; erkennt die Möglichkeiten der Mobilisierung privater Finanzmittel mithilfe der ODA an, wenn die Bedingungen der Transparenz, Rechenschaftspflicht, Eigenverantwortlichkeit und Angleichung an die Prioritäten des Landes und an das Risiko für die Tragfähigkeit des Schuldenstands eingehalten werden;
4. fordert mehr öffentliche Investitionen in öffentliche Dienstleistungen, die für alle zugänglich sind, insbesondere im Verkehrswesen und beim Zugang zu Trinkwasser, Gesundheitsversorgung und Bildung;
5. ist der Überzeugung, dass der Privatsektor und der öffentliche Sektor am effektivsten sind, wenn sie zusammenarbeiten, um ein solides Umfeld für Investitionen, Geschäftstätigkeit und die Grundlagen für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen; betont, dass alle Partnerschaften und Bündnisse mit dem Privatsektor auf die Prioritäten gemeinsamer Werte ausgerichtet sein müssen, bei denen Unternehmensziele an die Entwicklungsziele der EU angepasst und internationale Standards für Wirksamkeit in der Entwicklungszusammenarbeit eingehalten werden; ist der Auffassung, dass diese Partnerschaften und Bündnisse gemeinsam mit den jeweiligen Partnerländern gestaltet und verwaltet werden müssen, damit Risiken, Verantwortlichkeiten und Gewinne geteilt werden, diese kosteneffizient sind und genaue Entwicklungsziele, regelmäßige Etappenziele und klare Rechenschaftspflicht und Transparenz haben;
6. begrüßt die Rolle von Investitionen des ausländischen Privatsektors in den Entwicklungsländern bei der Beschleunigung der inländischen Entwicklung; betont weiterhin die Bedeutung einer Förderung verantwortungsbewusster Investitionen, die die lokalen Märkte unterstützen und zur Linderung der Armut beitragen;
7. unterstützt die Arbeit des Verbands der Europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (EDFI), da seine Mitglieder sowohl durch direkte Investitionen in Unternehmen als auch indirekt durch Investition von Kapital in lokalen Handelsbanken und privates Beteiligungskapital in aufstrebenden Märkten Kapital für Unternehmen in Entwicklungsländern bereitstellen und sich dabei auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen konzentrieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dieser Art von Programmen bei ihrer Finanzierung und Zusammenarbeit den Vorzug zu geben, da der Privatsektor in den Entwicklungsländern von höchster Bedeutung ist;
8. fordert die Ausarbeitung wirksamerer Normen in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftspflicht für EU‑Technologieunternehmen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Technologien, die eingesetzt werden können, um Menschenrechte zu verletzen, Korruption zu begünstigen oder die Sicherheitsinteressen der EU zu beeinträchtigen;
9. hebt hervor, dass die Handels-, die Investitions-, die Sicherheits- und die Entwicklungspolitik der EU miteinander verknüpft sind und sich in den Entwicklungsländern unmittelbar auswirken; weist darauf hin, dass in Artikel 208 des Vertrags von Lissabon der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung festgeschrieben ist, gemäß dem bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken dürften, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen werden muss; fordert, dass sämtliche handels- und investitionspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Auswirkungen auf die Entwicklung bewertet werden, insbesondere mit Blick auf den allgemeinen Zugang zu Gütern und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; betont, dass in allen künftigen bilateralen Handelsabkommen die Kapitel über nachhaltige Entwicklung verbessert werden müssen, um auch wirksame Berichterstattungssysteme für den Privatsektor aufzunehmen;
10. betont die Notwendigkeit, die Möglichkeiten einer stärkeren Einbindung des Privatsektors im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu prüfen, um zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Nachbarschaft Europas beizutragen, beispielsweise durch den Austausch von Fachwissen über die Ermöglichung des Zugangs zu Kapital;
11. fordert die Kommission auf, öffentlich-öffentliche Partnerschaften als erste Wahl zu fördern, zu unterstützen und zu finanzieren und, wenn Entwicklungsprogramme gemeinsam mit dem Privatsektor umgesetzt werden, verpflichtende und öffentlich zugängliche vorherige Folgenabschätzungen bezüglich Armut und gesellschaftlichen Auswirkungen durchzuführen;
12. fordert die EU auf, eine formelle Konsultation mit Organisationen der Zivilgesellschaft und mit Gemeinschaften zu führen, die unmittelbar oder mittelbar von den Entwicklungsprojekten betroffen sind;
13. betont das enorme Potenzial des Mehrwerts der EU bei der Partnerschaft mit dem Privatsektor, die in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedstaaten und einschlägigen internationalen Organisationen erfolgt, von denen viele erwiesenermaßen eine Erfolgsbilanz bei der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor aufweisen; betont, dass eine uneingeschränkt funktionierende Marktwirtschaft auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit weiterhin ein wichtiger Motor für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist und dass die Entwicklungspolitik der EU diese Tatsache widerspiegeln sollte;
14. begrüßt den „Rahmen für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit den Vereinten Nationen“ (Framework for Business Engagement with the United Nations), in dem betont wird, dass ein stabiler Privatsektor, der für Wirtschaftswachstum sorgt, von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist und dass der Privatsektor einen entscheidenden Beitrag zu gemeinsamem wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt leistet;
15. begrüßt die Einbeziehung des Privatsektors in das Hochrangige Forum der OECD zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere Initiativen für innovative Möglichkeiten der Erzeugung einer Hebelwirkung bei vom Privatsektor bereitgestellten Mitteln für die Entwicklung sowie die gemeinsame Erklärung von Busan 2011 mit dem Titel „Expanding and enhancing public and private cooperation for broad-based, inclusive and sustainable growth“ (Ausweitung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und dem Privatsektor für ein breit angelegtes, inklusives und nachhaltiges Wachstum);
16. begrüßt, dass der Anteil ungebundener bilateraler Entwicklungshilfe stetig zunimmt, ist jedoch besorgt über die anhaltenden formellen und informellen Formen gebundener Entwicklungshilfe(24); fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die von ihnen erteilte Zusage im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik, „sich für eine weitere, über die bestehenden OECD‑Empfehlungen hinausgehende Aufhebung der Lieferbindung“ einzusetzen, umzusetzen; hebt das Wachstumspotential weiterer ungebundener Entwicklungshilfe hervor, die der lokalen Industrie in den Entwicklungsländern zugutekommen würde; fordert eine Erhöhung der tatsächlichen Hilfe und den nachhaltigen Aufbau von regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungsketten; fordert eine weitere Stärkung lokaler Akteure und eine Konzentration auf den Aufbau von nachhaltigen regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungsketten; betont die Bedeutung lokaler und regionaler Eigenverantwortung, der eigenen nationalen Strategien und Reformprogramme der Partnerländer, der Einbeziehung von Entwicklungsprojekten und des Mehrwerts durch die Sicherstellung lokaler Lieferketten; ist der Überzeugung, dass die Entwicklungspolitik bei der Bewältigung der Grundursachen der derzeitigen Migrationsströme in die EU eine wichtige Rolle spielt;
17. erkennt ferner das Recht aller Länder und insbesondere von Entwicklungsländern an, vorübergehend Kapitalbeschränkungen zur Verhinderung einer Finanzkrise infolge kurzfristiger und schwankender privater Finanzströme einzuführen; fordert, dass die Beschränkungen bei diesem Recht aus allen Handels- und Investitionsabkommen, einschließlich der WTO-Abkommen, entfernt werden;
18. weist darauf hin, dass die EU bei ihrer Unterstützung des Privatsektors auch die Zugänglichkeit beachten sollte, da der Ausschluss großer Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen Privatunternehmen eines Marktsegments von nicht vernachlässigbarer Größe beraubt;
Unterstützung für den lokalen Privatsektor in Entwicklungsländern
19. weist darauf hin, dass Klein-, Mittel- und Kleinstunternehmen in Entwicklungsländern unter Umständen einen viel höheren Regelungsaufwand als in der EU bewältigen müssen, dass sie keinen rechtlichen Schutz und keine Eigentumsrechte haben und in einer volatilen informellen Wirtschaft tätig sind; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines Systems für die Grundbucheintragung von Land; betont, dass der lokale Privatsektor in Entwicklungsländern gefördert werden muss, etwa durch den Zugang zu Finanzierungsmitteln und die Förderung von Unternehmertum; fordert die Kommission, weitere Geber und die Entwicklungsagenturen auf, ihre Unterstützung bei der Schaffung von Kapazitäten bei heimischen KMU zu verstärken;
20. fordert die EU auf, national verantwortete Entwicklungsstrategien zu fördern, durch die Beteiligungen des Privatsektors an der Entwicklung forciert werden, indem der Privatsektor in einen Entwicklungsrahmen einbezogen wird, der sich auf heimische Genossenschaften, KMU und Kleinstunternehmen, insbesondere Kleinbauern, konzentriert, da diese das größte Potenzial haben, eine gerechte Entwicklung in den Ländern voranzubringen;
21. betont, dass Partnerschaften mit Entwicklungsländern stärker unterstützt werden müssen, um deren regulatorische Rahmen zu modernisieren, indem ein günstiges Umfeld für Privatinitiativen und Fördermechanismen für Unternehmen geschaffen werden, wobei zugleich die richtige Ausgewogenheit zwischen der Schaffung eines investitionsfördernden Klimas und dem Schutz öffentlicher Interessen und der Umwelt durch Regulierung ermittelt werden muss; weist auf die Notwendigkeit hin, in Entwicklungsländern die Einrichtung von verlässlichen Bankensystemen und Steuerverwaltungen zu unterstützen, die in der Lage sind, für eine effektive Finanzordnung und Verwaltung von öffentlichen und privaten Geldmitteln zu sorgen; fordert die Partnerregierungen auf, eine Verfallsklausel vorzusehen, mit der redundante Maßnahmen aufgehoben werden können; weist darauf hin, dass die Gesetzgebung Folgenabschätzungen unterzogen werden sollte, um eine negative Beschäftigungsentwicklung und eine Gefährdung von Umweltstandards zu bewerten;
22. fordert die EU auf, die Kapazität der Entwicklungsländer zur Mobilisierung inländischer Einnahmen zu stärken, um Steuerhinterziehung, Korruption und illegale Finanzströme zu bekämpfen und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern und fragilen Staaten dabei zu helfen, effizientere und stabilere staatliche Institutionen aufzubauen, darunter durch die Entwicklung gerechter und wirksamer Steuersysteme; fordert die EU zu diesem Zweck auf, ihre finanzielle und technische Unterstützung in Entwicklungsländern auszuweiten, damit ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht gegeben sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie alle einschlägigen Organisationen und die Industrie- und Entwicklungsländer, die Unterzeichnerstaaten der Busan‑Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit von 2011 sind, auf, ihrer Zusage nachzukommen, ihre Bemühungen um die Bekämpfung der Korruption und der illegalen Finanzströme zu intensivieren;
23. fordert die GD DEVCO der Kommission auf, mit der GD Wachstum an der Übertragung regionaler Unterstützungsstrukturen für Klein-, Mittel- und Kleinstunternehmen auf Entwicklungsländer zu arbeiten, mit denen diesen insbesondere durch die Stärkung der Vermittlerorganisationen, die sie vertreten, dabei geholfen wird, Legalität zu erreichen, Zugang zu Finanzierung und Kapital sowie zum Markt zu erhalten und rechtliche Hindernisse zu überwinden; betont, dass diese Strukturen im Laufe der Zeit auch zu einer Startrampe für lokale und regionale öffentlich-private Partnerschaften in Bereichen werden könnten, die von der Agrarwirtschaft bis zu Berufsbildung und Gesundheitsversorgungsprogrammen reichen, und damit den Aufbau von Kapazitäten, die Übertragung von Wissen und Erfahrung sowie die Bündelung örtlicher und internationaler Ressourcen erleichtern;
24. bekräftigt, dass es in der Verantwortlichkeit der EU liegt, ein gerechtes globales Steuersystem zu unterstützen, das die effektive Einführung von verpflichtenden Anforderungen an eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung im Zusammenhang mit transnationalen Unternehmen umfasst und in dessen Rahmen öffentliche Verzeichnisse der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Konzernen und ähnlichen Rechtsträgern erstellt werden, damit bei der Aushandlung von Steuer- und Investitionsabkommen mit Entwicklungsländern der automatische Austausch von Steuerinformationen und eine gerechte Verteilung von Besteuerungsrechten sichergestellt werden; ist ebenso der Ansicht, dass die Institutionen für Entwicklungsfinanzierung nur in Unternehmen und Fonds investieren sollten, die bereit sind, die wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen und länderspezifische Finanzberichte einzuführen;
25. weist darauf hin, dass Zollverordnungen ein wesentlicher Bestandteil eines Regelungsumfelds sind, das auf eine Entwicklung des Privatsektors und der Arbeitsplatzbeschaffung, welche den Armen zugutekommen, zugeschnitten ist; stellt allerdings besorgt fest, dass die Senkung von Einfuhrzöllen in zahlreichen Wirtschaftsbereichen von AKP-Staaten im Rahmen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) festgelegt wird, wobei die Abschaffung aller Zölle auf EU-Einfuhren zu beträchtlich weniger Zolleinnahmen führen würde – in manchen Fällen würden sich die Staatseinnahmen um 15-20 % verringern; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Handelspolitik im Einklang mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu regeln;
26. begrüßt den Finanzrahmen der EIB für Impact Financing (IFE) in Höhe von 500 Millionen EUR im Rahmen der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou, mit dem die EIB ihr Engagement im Privatsektor in risikoreicheren Bereichen und einem anspruchsvolleren Umfeld verstärken kann; bedauert die Kürzung des Darlehnsvolumens der EIB für Asien; hebt hervor, dass alle EIB-Investitionen im Rahmen der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou auf landeseigene Entwicklungsstrategien im Einklang mit dem Grundsatz der demokratischen Eigenverantwortung abgestimmt sein sollen;
27. betont, dass in instabilen Staaten und Nationen, die einen Konflikt überwunden haben, die Hindernisse für die Entwicklung im Privatsektor größer als anderswo sind und dass dort ein zielgerichteterer Ansatz benötigt wird, um das Investitionsklima zu verbessern und unterdrückende, veraltete Vorschriften für Unternehmen, Verdrängungspraktiken und ein hohes Maß an Korruption zu bekämpfen; empfiehlt der Kommission in diesem Zusammenhang, mit Partnerländern und dem Privatsektor einen Dialog über politische Reformen zu initiieren, um das tiefe Misstrauen zwischen Regierungen und dem Privatsektor zu überwinden, das traditionell versuchter Einflussnahme, Vetternwirtschaft und fehlender Legitimität entstammt;
28. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Entwicklungsländer auf, ihre Bemühungen um die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen zu intensivieren und Unterstützungsmechanismen für Unternehmerinnen festzulegen; stellt fest, dass sich ein auf Sparen beruhender Ansatz bei der finanziellen Integration von Frauen bewährt hat; empfiehlt einen Gender-Mainstreaming-Ansatz in allen Partnerschaftsprogrammen, der mit einer unternehmerischen Schulung von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und zielgerichteten Business-Angels-Netzen für Frauen einhergeht; fordert verstärkte Unterstützung für Unternehmerinnen, damit sie Nutzen aus den Vorteilen eines durch den Privatsektor generierten Wachstums ziehen können; empfiehlt, dass Maßnahmen verabschiedet werden, um den Prozess im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Stärkung von Frauen zu überwachen, und weist darauf hin, dass nach Angaben des IWF das Pro-Kopf-Einkommen wesentlich steigen würde, wenn Frauen in gleichem Maße wie Männer zur Arbeitskraft beitragen würden;
Einbeziehung des europäischen und internationalen Unternehmenssektors zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung
29. betont, dass der potenzielle Beitrag des Privatsektors zu einer langfristigen nachhaltigen Entwicklung über seine Finanzmittel, Erfahrungen und Fachkenntnisse hinausgeht und die Begründung von Wertschöpfungsketten und Vertriebskanälen vor Ort einschließt, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen, einer Verringerung von Armut und Ungleichheiten, zur Förderung der Rechte und Möglichkeiten von Frauen und ökologischer Nachhaltigkeit, zu einer größeren Tragweite und Wirksamkeit sowie zu einem erweiterten Zugang zu im Handel verfügbaren und erschwinglichen Produkten, Dienstleistungen und Technologie führt; fordert, dass die europäischen Entwicklungsbemühungen eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung vereinbarter internationaler Normen spielen, etwa der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte und der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation, und dabei auch Unternehmen und Investoren einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leitprinzipien und die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Lieferketten in Entwicklungsländern eingehalten werden;
30. betont, dass der soziale Dialog unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass der Privatsektor effektiv an der Entwicklung mitwirkt; hebt die Verantwortlichkeit von Entwicklungsländern hervor, den sozialen Dialog zwischen den Arbeitgebern des Privatsektors, Arbeitnehmern und nationalen Regierungen als einen Weg zur Verbesserung des verantwortliches Regierungshandelns und der Stabilität des Staates zu fördern; fordert insbesondere die Entwicklungsländer auf, dafür zu sorgen, dass der soziale Dialog auch auf freie Exportzonen (FEZ) und industrielle Cluster ausgedehnt wird;
31. betont, dass der Privatsektor und insbesondere KMU vor Ort Teil des politischen Dialogs sein müssen, Seite an Seite mit allen übrigen Entwicklungspartnern, damit gegenseitiges Verständnis erleichtert wird und die Erwartungen gesteuert werden, während Effizienz und Transparenz sichergestellt sind; hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von EU-Delegationen in den Entwicklungsländern hervor, die als Plattform für solche Dialoge dienen; hebt die positive Rolle von Genossenschaften als Katalysatoren einer sozial-integrativen Entwicklung hervor sowie ihre Fähigkeit, Gemeinschaften durch Arbeit und Einkommensgenerierung zu stärken; weist insbesondere darauf hin, dass Arbeiter Shared-Service-Genossenschaften und Verbände gegründet haben, um ihre Selbständigkeit in der Schattenwirtschaft zu stützen, während in ländlichen Gebieten Spar- und Kreditgenossenschaften Zugang zu Bankdienstleistungen bieten, die in vielen Gemeinschaften fehlen, und die Gründung von Klein- und Mikrounternehmen finanzieren; erkennt an, dass der Privatsektor Akteure wie soziale Unternehmen und Fairtrade-Organisationen einschließt, die soziale und ökologische Grundsätze in ihrer Arbeit geltend machen; fordert die Kommission auf, diese Anstrengungen im Rahmen ihrer Arbeit über die Rolle des Privatsektors bei der Entwicklung anzuerkennen;
32. fordert die Kommission auf, den Vorschlag von Investoren und anderen Akteuren zu unterstützen, verbindliche Regeln zur Berichterstattung über soziale und umweltbezogene Themen und Menschenrechte durch Unternehmen zu unterstützen, die der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung entsprechen und eines der vorgeschlagenen neuen VN‑Ziele für nachhaltige Entwicklung sind;
33. fordert die EU auf, zur Stärkung und zum Aufbau von Strukturen, Netzen und Institutionen heimischer Akteure des Privatsektors beizutragen, insbesondere was Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen angesichts ihrer Rolle in der Gestaltung der nationalen und regionalen Politik betrifft;
34. betont, dass eines der Haupthindernisse bei einer stärkeren Beteiligung des Privatsektors in Entwicklungsländern im Fehlen bankfähiger Projekte besteht, was auf einen schwachen rechtlichen, institutionellen und finanzpolitischen Rahmen und unzureichende Durchsetzungskapazitäten sowie mangelnde Mittel für Investitionsplanung und Projektvorbereitung zurückzuführen ist; fordert vermehrte technische Unterstützung für den öffentlichen Unternehmenssektor der Partnerstaaten, um deren Fähigkeit, die Verantwortung bei der Verwaltung von öffentlich-privaten Partnerschaften zu übernehmen und am Ende des Prozesses Eigenverantwortlichkeit beanspruchen zu können, zu stärken; betont, dass der Privatsektor die langfristige Rentabilität von Investitionen im Blick haben muss, da ansonsten, abhängig von den Anteilseignern, die langfristige Vision für die Rentabilität von sozialen Bereichen, die für die menschliche Entwicklung von besonderer Bedeutung sind, fehlt;
35. stellt fest, dass die private Beteiligung an der Infrastruktur in Entwicklungsländern beträchtlich zugenommen hat und von 18 Mrd. USD im Jahr 1990 auf 150 Mrd. USD im Jahr 2013 gestiegen ist; fordert in dieser Hinsicht ein kontinuierliches Engagement, und weist darauf hin, dass der mangelnde Zugang zur Infrastruktur eines der Haupthindernisse für das Wachstum des Privatsektors ist, da er die Leistung und die Schaffung von Arbeitsplätzen untergräbt;
36. hebt das enorme Potenzial von ÖPP in der Landwirtschaft im Rahmen eines genau festgelegten und soliden Rechtsrahmens für Eigentumsrechte und Sicherheiten bei Grundbesitz hervor, um willkürliche Landnahme zu verhindern und eine verstärkte und effiziente landwirtschaftliche Produktion sicherzustellen; begrüßt, dass 2014 ein EU‑Programm für die Stärkung der Verwaltung von Landnutzungsrechten in afrikanischen Staaten eingeleitet wurde; empfiehlt, dass die EU und ihre Delegationen eine wachsende Rolle bei der Arbeit mit den Partnerregierungen sowie der EIB, dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und ähnlichen Gremien bei der Einbeziehung des Privatsektors in die Entwicklung von marktbasierten Lösungen für landwirtschaftliche Herausforderungen spielen; betont, dass finanzielle Anreize eingeführt werden müssen, um die Ausgrenzung von armen Bevölkerungsteilen in abgelegenen Gebieten und Bauern, die Pflanzen anbauen, die nicht von großem kommerziellen Interesse oder für Agro-Business-Partner wahrscheinlich wenig attraktiv sind, zu verhindern; betont, dass Schutzmaßnahmen Risikoabschätzungen für den Sozial- und Umweltbereich, Konsultationen mit rechtmäßigen Vertretern der betroffenen Gemeinschaften, einschließlich deren freie, im Vorfeld und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung für das betreffende Projekt, und erforderlichenfalls die rechtliche Unterstützung für diese Gemeinschaften umfassen sollten; fordert die Kommission auf, Projekte durch Überwachungsverfahren zu begleiten und eine Abänderung von Verträgen auszuhandeln, wenn sich diese für die Bevölkerung vor Ort als schädlich erwiesen haben;
37. unterstreicht zudem die Risiken in Verbindung mit ÖPP in der Landwirtschaft, einschließlich willkürlicher Landnahme, denen vorgebeugt werden muss; hebt die Bedeutung der zielgerichteten Unterstützung für Kleinbauern, insbesondere Frauen, hervor; fordert die Kommission auf, alle ÖPP im Landwirtschaftssektor, in denen EU-Geld steckt, mit umfassenden Maßnahmen zu verbinden, um Kleinbauern, Viehhirten und andere gefährdete Landnutzer vor dem potenziellen Verlust des Zugangs zu Land und Wasser zu schützen; betont, dass Schutzmaßnahmen Risikoabschätzungen für den Sozial- und Umweltbereich als Bedingung für die Initiierung des betreffenden Projekts, und erforderlichenfalls die rechtliche Unterstützung für diese Gemeinschaften umfassen sollten; empfiehlt, dass die Projekte der Neuen Allianz der G8 durch Initiativen im Rahmen des Umfassenden Programms zur Entwicklung der afrikanischen Landwirtschaft (CAADP) ersetzt werden; hebt hervor, dass finanzielle und soziale Kompensationen verbindliche Verpflichtungen darstellen müssen und dass Pläne für die alternative Entwicklung stets berücksichtigt werden sollten;
38. empfiehlt, dass die EU weiterhin Projekte für erneuerbare und umweltfreundliche Energieträger in Entwicklungsländern unterstützt, insbesondere in nachhaltiger Weise in abgelegenen ländlichen Gebieten; begrüßt, dass eine der Prioritäten der IFE der EIB Investitionen im Bereich der Energie sind, die weithin als Schlüsselaspekt bei der Freisetzung des Wirtschaftswachstums in Afrika gelten; erwartet, dass innovative Finanzierungsinstrumente zum Katalysator für Investitionen des Privatsektors in erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz und Zugang zur Energie werden; legt der EIB und den Europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zudem nahe, weiterhin Investitionsvorhaben zur Eindämmung des und Anpassung an den Klimawandel in Afrika zu unterstützen, und zwar im Einklang mit den Zusagen und Verpflichtungen der EU gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC); weist darauf hin, dass kleinen, netzunabhängigen und dezentralisierten Projekten im Bereich der erneuerbaren Energieträger Vorrang eingeräumt werden sollte, um dafür zu sorgen, dass ländliche Gebiete Zugang zu Energie haben, wobei gleichzeitig die möglichen negativen Auswirkungen in sozialer und ökologischer Hinsicht auf großflächige Energieinfrastrukturprojekte umgangen werden;
39. fordert die EU eindringlich auf, einen stabilen Regulierungsrahmen zu entwickeln, der auf Effizienzkriterien für die Entwicklung basiert, innerhalb dessen der Privatsektor tätig sein muss, einschließlich mit Blick auf die Förderung von langfristigen vertraglichen ÖPP; fordert die EU nachdrücklich auf, ÖPP nur dann zu fördern, wenn auf der Grundlage einer Kosten- und Ertragsanalyse keine anderen, kostengünstigeren und mit weniger Risiken verbundenen Finanzierungsmöglichkeiten verfügbar sind; fordert die EU auf, effektive Schutzmaßnahmen für ÖPP-Projekte umzusetzen, damit die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Frauenrechte, sichergestellt wird;
40. begrüßt die Erfolge, die bei der Zusammenlegung öffentlich-privater Mittel für die Gesundheitsversorgung und den verbesserten Zugang zu Arzneimitteln sowie mit Blick auf eine stärkere Nutzung des Potenzials für den Technologietransfer in Entwicklungsländern erzielt wurden; empfiehlt, dass die EU ein Vermittler bei der Öffnung von Wegen der Zusammenarbeit über den Zugang zu Arzneimitteln hinaus hin zur Reform von dysfunktionalen Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern wird; hebt hervor, dass die Unterstützung für KMU und kleine und mittlere Industriebetriebe vor Ort nicht nur durch Finanzierungsinstrumente verbessert werden kann, sondern auch durch Technologietransfer, Kapazitätsaufbau, nachhaltige Lieferantenentwicklung und Geschäftsverbindungen;
41. betont, dass es wichtig ist, die Lücke zwischen dem Bildungssystem und dem bestehenden Arbeitsmarkt in Entwicklungsländern zu schließen; fordert von der Kommission, Programme zu fördern und ÖPP zu unterstützen, die alle betreffenden Interessengruppen einbeziehen, angefangen bei Schulen, Universitäten und Schulungszentren bis hin zu Akteuren des Privatsektors, um Möglichkeiten für Bildung und Ausbildungen zu schaffen, die für den Markt von Bedeutung sind; befürwortet die Einrichtung von Institutionen zur dualen Berufsausbildung, in denen junge Menschen, während sie ein professionelles Lehrprogramm mit Schwerpunkt auf den praktischen Aspekten eines Berufes absolvieren, auch Theoriestunden in spezialisierten Berufsschulen besuchen können;
42. betont, dass die aufsichtsbehördlichen Kompetenzen der Regierungen von Entwicklungsländern gestärkt werden müssen, damit eine nachhaltige Entwicklung erreicht werden kann;
Grundsätze für das privatwirtschaftliche Engagement
43. betont, dass die Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor eines flexiblen Ansatzes bedarf, der nicht allein anhand der beabsichtigten Ergebnisse zugeschnitten ist, sondern in dessen Rahmen auch die Tatsache berücksichtigt wird, inwiefern private Unternehmen und Investitionen durch die Gegebenheiten vor Ort begünstigt werden; empfiehlt einen differenzierten Ansatz, was die am wenigsten entwickelten Länder und fragile Staaten anbelangt; merkt an, dass Investitionen und die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in den verschiedenen Bereichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den jeweiligen Entwicklungsländern sehr unterschiedlich sind; fordert die Geber auf, den Großteil ihrer Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder in Form von Finanzhilfen zu gewähren;
44. begrüßt die in der Mitteilung der Kommission zu Privatsektor und Entwicklung festgelegten Kriterien für die Bereitstellung einer direkten Förderung des Privatsektors; fordert die Festlegung eines klar definierten Rahmens für alle Partnerschaften mit dem Privatsektor, indem Benchmarks umgesetzt werden, etwa Maßnahmen für Mikrounternehmen oder Strategien für den Zugang zu Krediten und die berufliche Integration von benachteiligten Gruppen, Frauen und jungen Menschen, wobei sicherzustellen ist, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, die Grundsätze der wirksamen Entwicklungszusammenarbeit und die entwicklungspolitischen Ziele, insbesondere die Verringerung von Armut und Ungleichheit, eingehalten werden, ist der Ansicht, dass jede Entscheidung, die Anwendung von ÖPP durch Mischfinanzierung in Entwicklungsländern zu fördern, auf einer sorgfältigen Bewertung dieser Mechanismen mit Blick auf entwicklungspolitische Auswirkungen, Rechenschaftspflicht und Transparenz sowie auf den Erkenntnissen vergangener Erfahrungen beruhen sollte;
45. ist besorgt, dass Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung einer zweckmäßigen Nutzung öffentlicher Finanzmittel nicht immer vorhanden sind; betont, dass man sich in der Vorbereitungsphase des Projekts auf messbare Output-Indikatoren sowie Mechanismen der Überwachung und Bewertung einigen muss, wobei ebenfalls sicherzustellen ist, dass Investitionen den internationalen Menschenrechten, den Sozial- und Umweltnormen und den Transparenzmaßstäben entsprechen und dass der Privatsektor seinen gerechten Anteil an Steuern zahlt; betont, dass Risikobewertung, Schuldentragfähigkeit, Transparenz und Investitionsschutz wichtig sind; betont, dass die Aufgabe der formellen Beratung und Kontrolle, die den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft zukommt, wichtig ist, damit für uneingeschränkte Rechenschaftspflicht und Transparenz gesorgt ist; empfiehlt, dass für die Opfer unternehmerischen Missbrauchs in Entwicklungsländern, in denen ein Entwicklungsprojekt stattfindet, ein effektiver Zugang zu Justiz und Entschädigung sichergestellt werden sollten;
46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die an Entwicklungspartnerschaften beteiligten Unternehmen an den Zielen für die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind und die Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) einhalten und beachten; unterstützt entschieden die wirksame und umfassende Verbreitung und Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte innerhalb und außerhalb der EU und betont, dass alle erforderlichen politischen und legislativen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Lücken bei der wirksamen Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – auch bezüglich des Zugangs zur Justiz – zu schließen; empfiehlt, dass alle Unternehmer, die in Entwicklungsländern tätig sind, ein Maß an Transparenz in Übereinstimmung mit den Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen bezüglich der Achtung der Menschenrechte gewährleisten, einen positiven Beitrag zum Wohlstand von Entwicklungsländern im Sozial- und Umweltbereich leisten und partnerschaftlich mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten; betont, dass die Mitgliedstaaten nationale Pläne aufstellen müssen, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und insbesondere die OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umzusetzen;
47. betont, dass die Handels- und Entwicklungspolitik der EU den politischen und wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum von Entwicklungsländern und insbesondere von am wenigsten entwickelten Ländern achten muss, um dort, wo dies erforderlich ist, weiterhin zentrale Einfuhrzölle zu haben und um die Schaffung qualifizierter und menschenwürdiger Arbeitsplätze in der verarbeitenden Industrie sowie in der Agrar-und Ernährungswirtschaft vor Ort zu fördern, da diese Faktoren eine höhere inländische Wertschöpfung, industrielles Wachstum, Exportwachstum und Diversifizierung – zentrale Bestandteile einer inklusiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufwertung – unterstützen können; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu unterstützen, um sicherzustellen, dass multinationale Konzerne in jenen Ländern Steuern zahlen, in denen sie ihren Gewinn erwirtschaften, und für eine wirksame länderspezifische Berichterstattung des Privatsektors einzutreten und auf diese Weise die Möglichkeiten für die Mobilisierung inländischer Finanzmittel und einen fairen Wettbewerb zu fördern;
48. legt der EU nahe, das laufende Verfahren zur Ausarbeitung eines für transnationale und andere Unternehmen rechtsverbindlichen internationalen Instruments der VN im Bereich Menschenrechte zu unterstützen, weil darin die auf die Menschenrechte bezogenen Pflichten transnationaler Unternehmen und die Pflichten von Unternehmen gegenüber Staaten geklärt werden und die Schaffung wirkungsvoller Rechtsmittel für Opfer in Fällen, in denen die inländische Rechtsprechung zu einer wirksamen Verfolgung dieser Unternehmen eindeutig nicht in der Lage ist, vorgesehen ist;
49. begrüßt die Ansicht der Kommission, dass die strategischen Säulen der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit gefördert werden müssen, als eine Möglichkeit, Ungleichheit und soziale Ausgrenzung, insbesondere der am meisten ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen, einschließlich Frauen, Kinder, älterer Personen und Menschen mit Behinderungen, zu bekämpfen; betont, dass Unternehmen eine gerechte Behandlung von Arbeitnehmern unterstützen und für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, sozialen Schutz und sozialen Dialog Sorge tragen müssen und dabei eine konstruktive Beziehung zwischen Arbeitnehmern, Management und Auftragnehmern ermöglichen;
Weitere Schritte: erforderliche Maßnahmen, damit der Privatsektor zu einem dauerhaften Partner in der Entwicklungspolitik wird
50. fordert die europäischen Organe und Einrichtungen auf, einen klaren, strukturierten, transparenten und verantwortlichen Rahmen für Partnerschaften und Allianzen mit dem Privatsektor in Entwicklungsländern festzulegen, und betont, dass es wichtig ist, parallel zur Erweiterung der Rolle des Privatsektors auch die entsprechenden Sicherheiten und institutionellen Kapazitäten zu schaffen;
51. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine klare und konkrete Strategie zu entwickeln, um die Abgleichung des Privatsektors mit den Entwicklungsprioritäten nationaler Regierungen und der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern sicherzustellen;
52. fordert die Einrichtung sektorbezogener Plattformen unterschiedlicher Akteure auf EU-Ebene, bei denen der Privatsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Organisationen, Denkfabriken, Partnerregierungen, Geldgeber, genossenschaftliche Organisationen, soziale Unternehmen und sonstige Akteure zusammenkommen, um den Vorbehalten und dem fehlenden Vertrauen unter Partnern entgegenzuwirken und die Herausforderungen zu meistern, die aus gemeinschaftlichen entwicklungspolitischen Einsätzen versehentlich entstehen; hebt vor diesem Hintergrund die wichtige Rolle der als Moderatoren solcher Dialoge wirkenden EU-Delegationen in den jeweiligen Ländern hervor; weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission, bestehende Mechanismen wie das Politische Forum „Entwicklung“ zu stärken, ein Schritt in die richtige Richtung ist;
53. erkennt die Empfehlung des Rechnungshofs an, dass die Kommission die Zusätzlichkeit von EU-Zuschüssen bezüglich Geldmitteln und Entwicklung für Mischfinanzierungsprojekte deutlich macht; unterstützt die Absicht der Kommission, den Anwendungsbereich von Mischfinanzierungen auszuweiten und Bereiche außerhalb der Infrastruktur aufzunehmen, etwa nachhaltige Landwirtschaft, soziale Bereiche und die Entwicklung des Privatsektors vor Ort, wenn die Kommission überzeugende Argumente vorlegt; fordert allerdings mit Nachdruck, dass alle Mischfinanzierungstätigkeiten uneingeschränkt mit den Grundsätzen der wirksamen Entwicklungszusammenarbeit wie Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz übereinstimmen und dass sichergestellt wird, dass die Ziele der nachhaltigen Entwicklung verfolgt werden; fordert die Kommission auf, die Mechanismen zur Kombination von Darlehens- und Zuschussmitteln zu evaluieren und ihre Verwaltungskapazitäten mit Blick auf Mischfinanzierungsprojekte zu verstärken, wie dies vom Rechnungshof empfohlen wurde; fordert die Kommission auf, die Leitungsstruktur der EU-Plattform für Mischfinanzierungen und regionale Fazilitäten zur Mischfinanzierung durch eine angemessene Einbeziehung aller einschlägiger Interessengruppen auf lokaler Ebene zu demokratisieren, einschließlich Partnerregierungen, nationaler Parlamente, Akteure des Privatsektors, Gewerkschaften und Gemeinschaften vor Ort; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Kriterien für die Aufstellung von Hilfszuschüssen und der Festlegung ihrer Beträge zu straffen und den Mehrwert durch Mischfinanzierungen in all ihren Projekten detailliert anzugeben;
54. fordert eine Ausweitung des derzeitigen Darlehensmandats der EIB für Drittländer, um ihre Aufgabe bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu stärken und insbesondere aktiver an der neuen Strategie für den Privatsektor – durch Mischfinanzierung, Kofinanzierung von Projekten und Entwicklung des Privatsektors vor Ort – teilzunehmen; fordert ferner mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Partnerschaften und Projekten in Verbindung mit der EIB; weist darauf hin, dass in Entwicklungsländern das vorrangige Ziel von EIB-Finanzierungen, die mittels der Unionsgarantie an die EIB erfolgen, die Verringerung und, langfristig gesehen, die Beseitigung der Armut sein sollte; fordert die EIB und die sonstigen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass von ihnen unterstützt Unternehmen an keiner Steuerhinterziehung beteiligt sind;
55. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Partnerschaften und die Darlehen an den Privatsektor in Ländern mit niedrigen Einkommen und in instabilen Staaten mit direkten Zuwendungen an Organisationen der Zivilgesellschaft verbunden und auf die Entwicklungsprioritäten der jeweiligen Länder abgestimmt werden, um die Teilhabe der Bürger sicherzustellen und Prozesse unter Einbeziehung vielfacher Interessengruppen – aus dem Bereich der Organisationen der Zivilgesellschaft, Lokalregierungen und Gewerkschaften – anzustrengen;
56. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle EU-Delegationen über ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter verfügen, die angemessen auf die Erleichterung und Durchführung von Partnerschaften mit Akteuren des Privatsektors vorbereitet sind; stellt fest, dass die Verpflichtung zur Beschleunigung der gemeinsamen Unterbringung von EIB-Büros und EU-Delegationen ein Schritt in die richtige Richtung ist; fordert die Kommission auf, vor Ort bewährte Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten anzuwenden, deren Botschaften in der Regel die erste Anlaufstelle für Akteure des Privatsektors sind;
57. fordert eine stärkere Verpflichtung vonseiten der Kommission, ihr politisches Gewicht und den Weg des Dialogs gegenüber Partnerregierungen und Behörden vor Ort zu nutzen, um eine stärkere und positivere Interaktion mit dem Privatsektor zu erleichtern; betont, dass Länderstrategiepapiere, nationale Richtprogramme und Budgethilfe möglicherweise die am besten geeigneten Instrumente zur Einführung von Reformen des Unternehmensumfelds in Partnerländern und zur Förderung der heimischen Industrialisierung sind; empfiehlt, das die EU den Aktionsplan der UNCTAD für Investitionen in die Ziele der nachhaltigen Entwicklung unterstützt; weist darauf hin, dass die Ausarbeitung, Strukturierung und Umsetzung von ÖPP ein herausforderndes und komplexes Unterfangen ist und dass ihr Erfolg auch vom förderlichen Umfeld abhängt, in dem sie durchgeführt werden;
58. betont, dass die Verantwortung für ein wirksames gemeinsames Handeln nicht nur bei den beteiligten Geldgebern und Unternehmern, sondern auch bei den Partnerregierungen liegt; fordert die EU auf, den Kapazitätenaufbau von Partnerländern zu stärken, um abwägen zu können, wann ÖPP-Projekte angestrengt werden sollen; betont, dass verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, ein Rahmen für eine Unternehmensreform, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und leistungsfähige öffentliche Institutionen für Investitionen, Innovation und die Entwicklung des Privatsektors von entscheidender Bedeutung sind;
59. fordert, mehr Gewicht auf die Verbesserung der Geberkoordinierung und der gemeinsamen Programmplanung sowie auf das Erreichen messbarer Ergebnisse und Entwicklungsergebnisse zu legen, um die Auswirkungen der EU-Entwicklungspolitik zu maximieren und eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht für Entwicklungsausgaben sicherzustellen;
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60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der UNCTAD, der UNIDO und der Hochrangigen Gruppe für die Entwicklungsagenda nach 2015 zu übermitteln.
„Building an employment-Oriented Framework for Strong, Sustainable and Balanced Growth“ (Schaffung eines beschäftigungsorientierten Rahmenwerks für starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum). In: „The Challenges of Growth, Employment and Social Cohesion“ (Die Herausforderungen von Wachstum, Beschäftigung und sozialer Kohäsion), Hintergrundpapier für die hochrangige IAO-IWF-Konferenz, IAO 2010.